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CHANCE - Jugendwohlfahrt

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Pflegekinder<br />

Wollen Sie eine ganz<br />

besondere Familie?<br />

So geben Sie als Pflegepersonen<br />

Kindern eine neues Zuhause und<br />

einen guten Start in die Zukunft<br />

Jugend<br />

Wohlfahrt<br />

OBERÖSTERREICH<br />

Chance


Ihr neues<br />

Familienmitglied?<br />

Verstört. Das Pflegekind.<br />

Pflegekinder brauchen Eltern! Ein<br />

beständiges Zuhause, viel Liebe und<br />

vor allem jemanden, der nicht aufgibt,<br />

ihnen sein Vertrauen und seine<br />

Unterstützung anzubieten. Jedes<br />

Jahr werden für rund 70 Kinder aller<br />

Altersstufen Pflegefamilien in Oberösterreich<br />

gesucht.<br />

Ein Kind wird nicht als Pflegekind geboren.<br />

Pflegekinder sind grundsätzlich<br />

Kinder wie alle anderen. Bis auf<br />

einen Unterschied: Sie haben meist<br />

belastende Ereignisse erfahren, die<br />

tiefe, seelische Spuren in ihnen hinterlassen<br />

haben. In Folge davon sind sie oft in ihrer Entwicklung verzögert.<br />

Sie erleben das ständige Gefühl, irgendwelchen Erwartungen nicht zu entsprechen.<br />

Und sie haben manchmal wenig Selbstwertgefühl. Um sie positiv<br />

zu fördern, brauchen sie eine gefühlsmäßige Bindung, die nur eine Familie<br />

leisten kann: Pflegeeltern, die für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit die<br />

Aufgaben der leiblichen Eltern übernehmen.<br />

Vorher. Die Ursachen.<br />

Die Herkunft von Pflegekindern ist unterschiedlich. Meist ist das soziale Umfeld<br />

der Eltern aus der Bahn geraten und das Kind findet in seiner Familie zu<br />

wenig Halt. Die Ereignisse, die zu einer außerfamilären Betreuung führen, sind<br />

vielfältig:<br />

• Schwere Krankheit oder Tod der Eltern<br />

• Vernachlässigung durch überforderte Eltern<br />

• Drogen- oder Alkoholprobleme der Eltern<br />

• Schwere psychische und soziale Krisen<br />

• Gewalt, Misshandlung oder sexueller Missbrauch<br />

Verschieden. Die Pflegeverhältnisse.<br />

Auch die Bedürfnisse der Pflegekinder, die Umstände in ihrer Herkunftsfamilie<br />

und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht einheitlich. Deshalb kann<br />

das ebenso das Pflegeverhältnis nicht sein. Grundsätzlich gibt es vier verschiedene<br />

Arten der Unterbringung:


1. Kurzzeitbetreuung<br />

Bei der Kurzzeitbetreuung ist die Erziehungsfähigkeit der Herkunftsfamilie<br />

grundsätzlich gegeben, kann aber aufgrund eines vorhersehbaren Ausfalls<br />

zum Beispiel wegen Krankheit nicht ausgeübt werden. Die Dauer der Pflege<br />

des Kindes ist darum auf eine bestimmte, kurze Zeit begrenzt.<br />

2. Krisenpflege<br />

Eine Krisenunterbringung ist dann notwendig, wenn das Kind unverzüglich zu<br />

seinem Schutz aus seiner derzeitigen Umgebung heraus muss und die Informationslage<br />

noch nicht ausreicht, um zu entscheiden, welche Maßnahmen in<br />

Zukunft gesetzt werden müssen.<br />

3. Pflege mit Rückführungsabsicht<br />

Dieses Beziehungsangebot auf eine längere, aber dennoch befristete Zeit ist<br />

sicher kein einfaches. Verlangt es doch von den Pflegepersonen, sich dem Pflegekind<br />

uneingeschränkt zu widmen, um dann die aufgebaute Beziehung wieder<br />

zu lösen, wenn die Voraussetzungen für eine Rückführung zu den leiblichen<br />

Eltern gegeben sind. Dennoch kann genau dies das Beste für das Kind sein.<br />

4. Langzeitpflege<br />

In der Langzeitpflege schließlich ist in der Regel das Ziel, das Kind vollständig<br />

in die Pflegefamilie zu integrieren und bis in seine eigene Selbständigkeit<br />

zu begleiten. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie wird dabei nach Möglichkeit<br />

gewahrt.<br />

Verbindend. Der Elternkontakt.<br />

Eines der wichtigsten Rechte des Kindes ist es, seine leiblichen Eltern regelmäßig<br />

zu sehen. Das geschieht in seinem Interesse. Einerseits ist es wichtig,<br />

damit sich das Kind mit seiner Vergangenheit auseinandersetzen kann und<br />

eine realistische Vorstellung davon bekommt. Andererseits ist der Bindungserhalt<br />

für eine spätere mögliche Rückkehr in die Herkunftsfamilie entscheidend.<br />

Die Bedürfnisse des Kindes stehen bei diesen Kontakten immer im Vordergrund.<br />

In diesem Sinne müssen Pflegeeltern und leibliche Eltern zusammenarbeiten.<br />

Pflegeeltern sollten deshalb der Herkunftsfamilie positiv gegenüberstehen<br />

und Verständnis für ihre Lebenssituation aufbringen. Wie lange die<br />

Treffen dauern und wie oft sie stattfinden, hängt vom Alter des Kindes, von<br />

der gesamten Vorgeschichte und auch davon ab, wie die Angehörigen mit<br />

dem Kind umgehen.


Ihr Einsatz als Ersatz<br />

Verantwortungsvoll. Die Pflegeeltern.<br />

Pflegekinder brauchen Geborgenheit! Deshalb müssen Sie viel Verständnis,<br />

Zuneigung und Geduld aufbringen können. Niemand erwartet von Ihnen<br />

perfekt zu sein. Aber Sie müssen bestimmte Voraussetzungen mitbringen, die<br />

eine positive Bewältigung der Herausforderungen eines Pflegeverhältnisses<br />

erst möglich machen.<br />

Vielseitig. Die Eignungsvoraussetzungen.<br />

Grundsätzlich können verheiratete und in Lebensgemeinschaft befindliche<br />

Paare Pflegepersonen werden. Aber auch wenn Sie alleinstehend sind, kommen<br />

Sie eventuell in Betracht. Ihre sexuelle Orientierung spielt dabei keine<br />

Rolle. Neben Grundvoraussetzungen wie der körperlichen, geistigen und psychischen<br />

Eignung sind folgende Kriterien von Bedeutung:<br />

• Angemessener Altersunterschied zwischen Pflegepersonen und -kindern<br />

• Offenheit für Neues und konstruktiver Umgang mit Konflikten<br />

• Erfahrung in der Erziehung und Betreuung von Kindern<br />

• Abstimmung der Lebensweise und des Haushaltes auf Kinder<br />

• Keine aktuelle Lebenskrise oder finanzielle Sorgen<br />

• Akzeptanz eines Pflegekindes von allen Familienmitgliedern<br />

• Harmonisches, warmherziges und tolerantes Familienklima<br />

• Bereitschaft, den leiblichen Eltern positiv zu begegnen<br />

• Kurzfristige Aufnahme des Kindes auf bestimmte Zeit<br />

Vertraglich. Die Rechte und Pflichten.<br />

Pflegepersonen bekommen von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Pflege und Erziehung<br />

des Pflegekindes übertragen. Sie übernehmen damit die Pflicht, für das<br />

Pflegekind zu sorgen, aber sie bekommen damit auch bestimmte Rechte. Vor<br />

allem das Recht, für das Pflegekind Entscheidungen zu treffen. Was Sie als<br />

Pflegeperson machen müssen und dürfen ist in der Betreuungsvereinbarung<br />

genau geregelt. So sind Sie befugt:<br />

• das Pflegekind gegenüber Schulen, Kindertagesheimen<br />

und Finanzämtern zu vertreten<br />

• die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen zu geben<br />

• Lehr- und Ausbildungsverträge abzuschließen<br />

• den Aufenthaltsort des Pflegekindes zu bestimmen, wobei<br />

ein Wohnsitzwechsel zu melden ist


Ihr Weg ins neue<br />

Familienleben<br />

Vorbereitend. Die Stationen.<br />

Pflegekinder brauchen Sicherheit! Damit Sie diese geben können, müssen<br />

Sie selbst sicher sein. Eine bestmögliche Vorbereitung ist darum die wichtigste<br />

Grundlage für das gute Gelingen von Pflegefamilien.<br />

1. Orientierung<br />

Pflegeeltern zu sein ist kein leichter<br />

Job. Deshalb sollten Sie sich vor<br />

ihrer Bewerbung darüber im Klaren<br />

sein, ob Sie auch wirklich bereit dafür<br />

sind. In dieser Phase sollten Sie<br />

sich daher möglichst viele Informationen<br />

beschaffen. Etwa über die<br />

Website der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, bei<br />

Info-Veranstaltungen oder über eine<br />

telefonische Anfrage. Die entsprechenden<br />

Kontaktdaten finden Sie auf<br />

der Rückseite dieser Broschüre.<br />

2. Beratung<br />

Beim ersten Beratungsgespräch in Ihrem regional zuständigen Jugendamt ist<br />

es wichtig, Ihre Entscheidungsfindung durch Klärung Ihrer Motive und möglicher<br />

Missverständnisse abzusichern. Informieren Sie sich dabei genau über<br />

den weiteren Ablauf. Wenn Sie sich dann nach wie vor bewerben wollen,<br />

werden Ihre Daten aufgenommen.<br />

3. Überprüfung<br />

Nun checkt die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die allgemeinen Voraussetzungen für die<br />

Aufnahme eines Pflegekindes und ob Sie persönlich, sozial, gesundheitlich<br />

und wirtschaftlich als Pflegeeltern geeignet sind. Neben der Einholung der<br />

notwendigen Dokumente wie Strafregisterauszug und Einkommensnachweis<br />

stattet Ihnen der/die zuständige Sozialarbeiter/in einen Besuch zu Hause ab.<br />

Abschließend gibt der Psychologische Fachdienst eine Stellungnahme ab und<br />

Sie erfahren schriftlich, ob Ihre Bewerbung positiv beurteilt wird oder nicht.


4. Ausbildung<br />

Um Sie auf das Kommende entsprechend vorzubereiten, nehmen Sie an einem<br />

aus 5 Modulen bestehenden Seminar teil, das Ihnen auch bei der Entscheidung<br />

helfen soll, welches Kind Sie aufnehmen möchten. Sie können<br />

darüber hinaus an einer Pflegeelterngruppe teilnehmen und erfahrene Pflegepersonen<br />

treffen. Die Teilnahme ist für beide Elternteile Pflicht.<br />

Modul 1: Rechtliche Grundlagen und Zusammenhänge im Pflegeverhältnis<br />

Modul 2: Behandlung, Versorgung und Förderung von Pflegekindern<br />

Modul 3: Prozesse und Bewusstseinsbildung in der Pflegefamilie<br />

Modul 4: Beziehungsgestaltung zur Herkunftfamilie und ihre Bedeutung<br />

Modul 5: Bilanz und kritische Reflexion des Seminars<br />

5. Vormerkung<br />

Mit der Eintragung in die Datenbank beginnt die Vermittlungsphase. Nach<br />

der Klärung ob Rückführungsabsicht besteht oder Langzeitpflege angestrebt<br />

wird, werden zwei Profile erstellt. Eines hinsichtlich der Bedürfnisse des Pflegekindes,<br />

eines bezogen auf Ihre Anforderungen. Das hilft dabei, zukünftige<br />

Unterstützung besser zu planen.<br />

6. Vermittlung<br />

Nun ist es soweit. Sie lernen Ihr zukünftiges Pflegekind und seine Herkunftsfamilie<br />

kennen. Bei intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten werden alle<br />

wichtigen Einzelheiten geklärt: Besuchskontakte, finanzielle und rechtliche<br />

Fragen, Dokumente und Vereinbarungen. Stimmt die Chemie zwischen dem<br />

Kind und Ihnen, stimmt das Jugendamt der Aufnahme des Pflegekindes zu<br />

und schließt eine Betreuungsvereinbarung mit Ihnen ab.<br />

7. Übersiedlung<br />

Das Pflegekind zieht mit all seinen Habseligkeiten zu Ihnen. Ein neues Leben<br />

beginnt. Für das Kind und für Sie.


Ihre Hilfe zur Seite<br />

Verlässlich. Die Beratung und Begleitung.<br />

Pflegekinder brauchen Unterstützung! Und die brauchen Sie auch. Als<br />

Pflegepersonen stellen Sie sich einer großen Herausforderung, bei der Sie<br />

nicht allein gelassen werden. Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> steht Pflegefamilien immer<br />

mit Rat und Tat zur Seite. Von den ersten Überlegungen ein Pflegekind zu sich<br />

zu nehmen, bis zum Tag, an dem aus dem Kind ein selbstständiger Erwachsener<br />

geworden ist.<br />

Die laufende Betreuung umfasst ein breites Spektrum an Beratungs- und Begleitungsmaßnahmen.<br />

Von Vorbereitungskursen und Weiterbildungsseminaren<br />

bis zu therapeutischer Hilfe in außerordentlichen Situationen steht das zur<br />

Verfügung, was in der jeweiligen Situation notwendig ist.<br />

• Supervision<br />

• Einzelberatung<br />

• Pflegeelterngruppen<br />

• Psychologische Hilfe<br />

Auch beim Kontakt mit den leiblichen Eltern können Sie mit dem Beistand der<br />

Sozialarbeiter/innen rechnen. Die Besuche werden professionell begleitet und<br />

bei Schwierigkeiten mit zusätzlichen Schritten unterstützt. Ansprechpartner<br />

für diese Angebote sind die Sozialarbeiter/innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in den<br />

Bezirksverwaltungsbehörden.


Ihre rechtlichen<br />

Ansprüche<br />

Vorsorglich. Das Finanzielle.<br />

Pflegekinder bedeuten eine große Verantwortung! Pflegeeltern nehmen<br />

diese nicht nur auf sich, sondern haben auch einen großen finanziellen Aufwand.<br />

Um diesen zu kompensieren, werden Pflegefamilien entsprechend unterstützt.<br />

Sie haben Anspruch auf:<br />

• Pflegegeld<br />

• Familienbeihilfe<br />

• Kinderbetreuungsgeld<br />

Das Pflegegeld ist kein Entgelt für die Pflegeleistung und ausschließlich für<br />

den Unterhalt des Kindes vorgesehen. Nähere Auskunft geben die Sozialarbeiter/innen<br />

der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>.<br />

Vorrangig. Die Obsorge.<br />

Obwohl Pflegekinder Kontakt zu ihren leiblichen Eltern haben und damit in<br />

zwei Familien aufwachsen, ist es die Verantwortung der Pflegeeltern für die<br />

Erziehung und Entwicklung der Kinder zu sorgen. Um das gewährleisten zu<br />

können, ist diese Verantwortung durch den Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> auch<br />

rechtlich definiert. Die begleitenden Sozialarbeiter/innen helfen bei Unklarheiten<br />

und bei Entscheidungsfindungen.<br />

Versichert. Die Anstellungsmöglichkeit.<br />

Um vollen Versicherungsschutz gewährleisten zu können, kann die Pflegemutter/der<br />

Pflegevater beim <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger angestellt werden. Unter<br />

www.pflegeeltern.at sind nähere Informationen über diese Möglichkeit abrufund<br />

der Kontakt zum Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ herstellbar.


Ihre Ansprechpartner<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Direktion Gesundheit und Soziales<br />

Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

Bahnhofplatz 1<br />

4021 Linz<br />

Magistrat der Stadt Linz<br />

Amt für Soziales, Jugend, Familie<br />

Abteilung Heim- und Pflegekinder<br />

Neues Rathaus 1-5<br />

4041 Linz<br />

Tel. 0732/7070-2850<br />

Magistrat der Stadt Steyr<br />

Jugendamt<br />

Redtenbachergasse 3<br />

4402 Steyr<br />

Tel. 07252/575-460<br />

Magistrat der Stadt Wels<br />

Dienststelle <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

Traungasse 6<br />

4600 Wels<br />

Tel. 07242/235-7700<br />

BH Braunau<br />

Hammersteinplatz 1<br />

5280 Braunau<br />

Tel. 07722/803-360<br />

BH Eferding<br />

Fadingerstraße 2<br />

4070 Linz<br />

Tel. 07272/2407-340<br />

BH Freistadt<br />

Promenade 5<br />

4240 Freistadt<br />

Tel. 07942/702-341<br />

BH Gmunden<br />

Esplanade 10<br />

4810 Gmunden<br />

Tel. 07612/792-340<br />

BH Grieskirchen<br />

Manglburg 14<br />

4710 Grieskirchen<br />

Tel. 07272/2407-340<br />

BH Kirchdorf<br />

Garnisonstraße 1<br />

4560 Kirchdorf/Krems<br />

Tel. 07582/685-341<br />

BH Linz-Land<br />

Kärntnerstraße 16<br />

4020 Linz<br />

Tel. 0732/69414-66460<br />

BH Perg<br />

Dirnbergerstraße 11<br />

4320 Perg<br />

Tel. 07262/551-431<br />

BH Ried<br />

Parkgasse 1<br />

4910 Ried/Innkreis<br />

Tel. 07752/912-360<br />

BH Rohrbach<br />

Bahnhofstraße 11<br />

4150 Rohrbach<br />

Tel. 07289/8851-420<br />

BH Schärding<br />

Pramhöhe 10<br />

4780 Schärding<br />

Tel. 07712/3105-506<br />

BH Steyr-Land<br />

Spitalskystraße 10a<br />

4400 Steyr<br />

Tel. 07252/52361-340<br />

BH Urfahr-Umgebung<br />

Peuerbachstraße 26<br />

4040 Linz<br />

Tel. 0732/731301-72481<br />

BH Vöcklabruck<br />

Sportplatzstraße 1-3<br />

4840 Vöcklabruck<br />

Tel. 07672/702-422<br />

BH Wels-Land<br />

Herrengasse 8<br />

4600 Wels<br />

Tel. 07242/618-450<br />

Verein Pflege- und<br />

Adoptiveltern OÖ<br />

Stockhofstraße 9<br />

4020 Linz<br />

Tel. 0732/606665<br />

Jugend<br />

Wohlfahrt<br />

OBERÖSTERREICH

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