CHANCE - Jugendwohlfahrt
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Pflegekinder<br />
Wollen Sie eine ganz<br />
besondere Familie?<br />
So geben Sie als Pflegepersonen<br />
Kindern eine neues Zuhause und<br />
einen guten Start in die Zukunft<br />
Jugend<br />
Wohlfahrt<br />
OBERÖSTERREICH<br />
Chance
Ihr neues<br />
Familienmitglied?<br />
Verstört. Das Pflegekind.<br />
Pflegekinder brauchen Eltern! Ein<br />
beständiges Zuhause, viel Liebe und<br />
vor allem jemanden, der nicht aufgibt,<br />
ihnen sein Vertrauen und seine<br />
Unterstützung anzubieten. Jedes<br />
Jahr werden für rund 70 Kinder aller<br />
Altersstufen Pflegefamilien in Oberösterreich<br />
gesucht.<br />
Ein Kind wird nicht als Pflegekind geboren.<br />
Pflegekinder sind grundsätzlich<br />
Kinder wie alle anderen. Bis auf<br />
einen Unterschied: Sie haben meist<br />
belastende Ereignisse erfahren, die<br />
tiefe, seelische Spuren in ihnen hinterlassen<br />
haben. In Folge davon sind sie oft in ihrer Entwicklung verzögert.<br />
Sie erleben das ständige Gefühl, irgendwelchen Erwartungen nicht zu entsprechen.<br />
Und sie haben manchmal wenig Selbstwertgefühl. Um sie positiv<br />
zu fördern, brauchen sie eine gefühlsmäßige Bindung, die nur eine Familie<br />
leisten kann: Pflegeeltern, die für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit die<br />
Aufgaben der leiblichen Eltern übernehmen.<br />
Vorher. Die Ursachen.<br />
Die Herkunft von Pflegekindern ist unterschiedlich. Meist ist das soziale Umfeld<br />
der Eltern aus der Bahn geraten und das Kind findet in seiner Familie zu<br />
wenig Halt. Die Ereignisse, die zu einer außerfamilären Betreuung führen, sind<br />
vielfältig:<br />
• Schwere Krankheit oder Tod der Eltern<br />
• Vernachlässigung durch überforderte Eltern<br />
• Drogen- oder Alkoholprobleme der Eltern<br />
• Schwere psychische und soziale Krisen<br />
• Gewalt, Misshandlung oder sexueller Missbrauch<br />
Verschieden. Die Pflegeverhältnisse.<br />
Auch die Bedürfnisse der Pflegekinder, die Umstände in ihrer Herkunftsfamilie<br />
und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht einheitlich. Deshalb kann<br />
das ebenso das Pflegeverhältnis nicht sein. Grundsätzlich gibt es vier verschiedene<br />
Arten der Unterbringung:
1. Kurzzeitbetreuung<br />
Bei der Kurzzeitbetreuung ist die Erziehungsfähigkeit der Herkunftsfamilie<br />
grundsätzlich gegeben, kann aber aufgrund eines vorhersehbaren Ausfalls<br />
zum Beispiel wegen Krankheit nicht ausgeübt werden. Die Dauer der Pflege<br />
des Kindes ist darum auf eine bestimmte, kurze Zeit begrenzt.<br />
2. Krisenpflege<br />
Eine Krisenunterbringung ist dann notwendig, wenn das Kind unverzüglich zu<br />
seinem Schutz aus seiner derzeitigen Umgebung heraus muss und die Informationslage<br />
noch nicht ausreicht, um zu entscheiden, welche Maßnahmen in<br />
Zukunft gesetzt werden müssen.<br />
3. Pflege mit Rückführungsabsicht<br />
Dieses Beziehungsangebot auf eine längere, aber dennoch befristete Zeit ist<br />
sicher kein einfaches. Verlangt es doch von den Pflegepersonen, sich dem Pflegekind<br />
uneingeschränkt zu widmen, um dann die aufgebaute Beziehung wieder<br />
zu lösen, wenn die Voraussetzungen für eine Rückführung zu den leiblichen<br />
Eltern gegeben sind. Dennoch kann genau dies das Beste für das Kind sein.<br />
4. Langzeitpflege<br />
In der Langzeitpflege schließlich ist in der Regel das Ziel, das Kind vollständig<br />
in die Pflegefamilie zu integrieren und bis in seine eigene Selbständigkeit<br />
zu begleiten. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie wird dabei nach Möglichkeit<br />
gewahrt.<br />
Verbindend. Der Elternkontakt.<br />
Eines der wichtigsten Rechte des Kindes ist es, seine leiblichen Eltern regelmäßig<br />
zu sehen. Das geschieht in seinem Interesse. Einerseits ist es wichtig,<br />
damit sich das Kind mit seiner Vergangenheit auseinandersetzen kann und<br />
eine realistische Vorstellung davon bekommt. Andererseits ist der Bindungserhalt<br />
für eine spätere mögliche Rückkehr in die Herkunftsfamilie entscheidend.<br />
Die Bedürfnisse des Kindes stehen bei diesen Kontakten immer im Vordergrund.<br />
In diesem Sinne müssen Pflegeeltern und leibliche Eltern zusammenarbeiten.<br />
Pflegeeltern sollten deshalb der Herkunftsfamilie positiv gegenüberstehen<br />
und Verständnis für ihre Lebenssituation aufbringen. Wie lange die<br />
Treffen dauern und wie oft sie stattfinden, hängt vom Alter des Kindes, von<br />
der gesamten Vorgeschichte und auch davon ab, wie die Angehörigen mit<br />
dem Kind umgehen.
Ihr Einsatz als Ersatz<br />
Verantwortungsvoll. Die Pflegeeltern.<br />
Pflegekinder brauchen Geborgenheit! Deshalb müssen Sie viel Verständnis,<br />
Zuneigung und Geduld aufbringen können. Niemand erwartet von Ihnen<br />
perfekt zu sein. Aber Sie müssen bestimmte Voraussetzungen mitbringen, die<br />
eine positive Bewältigung der Herausforderungen eines Pflegeverhältnisses<br />
erst möglich machen.<br />
Vielseitig. Die Eignungsvoraussetzungen.<br />
Grundsätzlich können verheiratete und in Lebensgemeinschaft befindliche<br />
Paare Pflegepersonen werden. Aber auch wenn Sie alleinstehend sind, kommen<br />
Sie eventuell in Betracht. Ihre sexuelle Orientierung spielt dabei keine<br />
Rolle. Neben Grundvoraussetzungen wie der körperlichen, geistigen und psychischen<br />
Eignung sind folgende Kriterien von Bedeutung:<br />
• Angemessener Altersunterschied zwischen Pflegepersonen und -kindern<br />
• Offenheit für Neues und konstruktiver Umgang mit Konflikten<br />
• Erfahrung in der Erziehung und Betreuung von Kindern<br />
• Abstimmung der Lebensweise und des Haushaltes auf Kinder<br />
• Keine aktuelle Lebenskrise oder finanzielle Sorgen<br />
• Akzeptanz eines Pflegekindes von allen Familienmitgliedern<br />
• Harmonisches, warmherziges und tolerantes Familienklima<br />
• Bereitschaft, den leiblichen Eltern positiv zu begegnen<br />
• Kurzfristige Aufnahme des Kindes auf bestimmte Zeit<br />
Vertraglich. Die Rechte und Pflichten.<br />
Pflegepersonen bekommen von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Pflege und Erziehung<br />
des Pflegekindes übertragen. Sie übernehmen damit die Pflicht, für das<br />
Pflegekind zu sorgen, aber sie bekommen damit auch bestimmte Rechte. Vor<br />
allem das Recht, für das Pflegekind Entscheidungen zu treffen. Was Sie als<br />
Pflegeperson machen müssen und dürfen ist in der Betreuungsvereinbarung<br />
genau geregelt. So sind Sie befugt:<br />
• das Pflegekind gegenüber Schulen, Kindertagesheimen<br />
und Finanzämtern zu vertreten<br />
• die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen zu geben<br />
• Lehr- und Ausbildungsverträge abzuschließen<br />
• den Aufenthaltsort des Pflegekindes zu bestimmen, wobei<br />
ein Wohnsitzwechsel zu melden ist
Ihr Weg ins neue<br />
Familienleben<br />
Vorbereitend. Die Stationen.<br />
Pflegekinder brauchen Sicherheit! Damit Sie diese geben können, müssen<br />
Sie selbst sicher sein. Eine bestmögliche Vorbereitung ist darum die wichtigste<br />
Grundlage für das gute Gelingen von Pflegefamilien.<br />
1. Orientierung<br />
Pflegeeltern zu sein ist kein leichter<br />
Job. Deshalb sollten Sie sich vor<br />
ihrer Bewerbung darüber im Klaren<br />
sein, ob Sie auch wirklich bereit dafür<br />
sind. In dieser Phase sollten Sie<br />
sich daher möglichst viele Informationen<br />
beschaffen. Etwa über die<br />
Website der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>, bei<br />
Info-Veranstaltungen oder über eine<br />
telefonische Anfrage. Die entsprechenden<br />
Kontaktdaten finden Sie auf<br />
der Rückseite dieser Broschüre.<br />
2. Beratung<br />
Beim ersten Beratungsgespräch in Ihrem regional zuständigen Jugendamt ist<br />
es wichtig, Ihre Entscheidungsfindung durch Klärung Ihrer Motive und möglicher<br />
Missverständnisse abzusichern. Informieren Sie sich dabei genau über<br />
den weiteren Ablauf. Wenn Sie sich dann nach wie vor bewerben wollen,<br />
werden Ihre Daten aufgenommen.<br />
3. Überprüfung<br />
Nun checkt die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die allgemeinen Voraussetzungen für die<br />
Aufnahme eines Pflegekindes und ob Sie persönlich, sozial, gesundheitlich<br />
und wirtschaftlich als Pflegeeltern geeignet sind. Neben der Einholung der<br />
notwendigen Dokumente wie Strafregisterauszug und Einkommensnachweis<br />
stattet Ihnen der/die zuständige Sozialarbeiter/in einen Besuch zu Hause ab.<br />
Abschließend gibt der Psychologische Fachdienst eine Stellungnahme ab und<br />
Sie erfahren schriftlich, ob Ihre Bewerbung positiv beurteilt wird oder nicht.
4. Ausbildung<br />
Um Sie auf das Kommende entsprechend vorzubereiten, nehmen Sie an einem<br />
aus 5 Modulen bestehenden Seminar teil, das Ihnen auch bei der Entscheidung<br />
helfen soll, welches Kind Sie aufnehmen möchten. Sie können<br />
darüber hinaus an einer Pflegeelterngruppe teilnehmen und erfahrene Pflegepersonen<br />
treffen. Die Teilnahme ist für beide Elternteile Pflicht.<br />
Modul 1: Rechtliche Grundlagen und Zusammenhänge im Pflegeverhältnis<br />
Modul 2: Behandlung, Versorgung und Förderung von Pflegekindern<br />
Modul 3: Prozesse und Bewusstseinsbildung in der Pflegefamilie<br />
Modul 4: Beziehungsgestaltung zur Herkunftfamilie und ihre Bedeutung<br />
Modul 5: Bilanz und kritische Reflexion des Seminars<br />
5. Vormerkung<br />
Mit der Eintragung in die Datenbank beginnt die Vermittlungsphase. Nach<br />
der Klärung ob Rückführungsabsicht besteht oder Langzeitpflege angestrebt<br />
wird, werden zwei Profile erstellt. Eines hinsichtlich der Bedürfnisse des Pflegekindes,<br />
eines bezogen auf Ihre Anforderungen. Das hilft dabei, zukünftige<br />
Unterstützung besser zu planen.<br />
6. Vermittlung<br />
Nun ist es soweit. Sie lernen Ihr zukünftiges Pflegekind und seine Herkunftsfamilie<br />
kennen. Bei intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten werden alle<br />
wichtigen Einzelheiten geklärt: Besuchskontakte, finanzielle und rechtliche<br />
Fragen, Dokumente und Vereinbarungen. Stimmt die Chemie zwischen dem<br />
Kind und Ihnen, stimmt das Jugendamt der Aufnahme des Pflegekindes zu<br />
und schließt eine Betreuungsvereinbarung mit Ihnen ab.<br />
7. Übersiedlung<br />
Das Pflegekind zieht mit all seinen Habseligkeiten zu Ihnen. Ein neues Leben<br />
beginnt. Für das Kind und für Sie.
Ihre Hilfe zur Seite<br />
Verlässlich. Die Beratung und Begleitung.<br />
Pflegekinder brauchen Unterstützung! Und die brauchen Sie auch. Als<br />
Pflegepersonen stellen Sie sich einer großen Herausforderung, bei der Sie<br />
nicht allein gelassen werden. Die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> steht Pflegefamilien immer<br />
mit Rat und Tat zur Seite. Von den ersten Überlegungen ein Pflegekind zu sich<br />
zu nehmen, bis zum Tag, an dem aus dem Kind ein selbstständiger Erwachsener<br />
geworden ist.<br />
Die laufende Betreuung umfasst ein breites Spektrum an Beratungs- und Begleitungsmaßnahmen.<br />
Von Vorbereitungskursen und Weiterbildungsseminaren<br />
bis zu therapeutischer Hilfe in außerordentlichen Situationen steht das zur<br />
Verfügung, was in der jeweiligen Situation notwendig ist.<br />
• Supervision<br />
• Einzelberatung<br />
• Pflegeelterngruppen<br />
• Psychologische Hilfe<br />
Auch beim Kontakt mit den leiblichen Eltern können Sie mit dem Beistand der<br />
Sozialarbeiter/innen rechnen. Die Besuche werden professionell begleitet und<br />
bei Schwierigkeiten mit zusätzlichen Schritten unterstützt. Ansprechpartner<br />
für diese Angebote sind die Sozialarbeiter/innen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> in den<br />
Bezirksverwaltungsbehörden.
Ihre rechtlichen<br />
Ansprüche<br />
Vorsorglich. Das Finanzielle.<br />
Pflegekinder bedeuten eine große Verantwortung! Pflegeeltern nehmen<br />
diese nicht nur auf sich, sondern haben auch einen großen finanziellen Aufwand.<br />
Um diesen zu kompensieren, werden Pflegefamilien entsprechend unterstützt.<br />
Sie haben Anspruch auf:<br />
• Pflegegeld<br />
• Familienbeihilfe<br />
• Kinderbetreuungsgeld<br />
Das Pflegegeld ist kein Entgelt für die Pflegeleistung und ausschließlich für<br />
den Unterhalt des Kindes vorgesehen. Nähere Auskunft geben die Sozialarbeiter/innen<br />
der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>.<br />
Vorrangig. Die Obsorge.<br />
Obwohl Pflegekinder Kontakt zu ihren leiblichen Eltern haben und damit in<br />
zwei Familien aufwachsen, ist es die Verantwortung der Pflegeeltern für die<br />
Erziehung und Entwicklung der Kinder zu sorgen. Um das gewährleisten zu<br />
können, ist diese Verantwortung durch den Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> auch<br />
rechtlich definiert. Die begleitenden Sozialarbeiter/innen helfen bei Unklarheiten<br />
und bei Entscheidungsfindungen.<br />
Versichert. Die Anstellungsmöglichkeit.<br />
Um vollen Versicherungsschutz gewährleisten zu können, kann die Pflegemutter/der<br />
Pflegevater beim <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger angestellt werden. Unter<br />
www.pflegeeltern.at sind nähere Informationen über diese Möglichkeit abrufund<br />
der Kontakt zum Verein Pflege- und Adoptiveltern OÖ herstellbar.
Ihre Ansprechpartner<br />
Amt der Oö. Landesregierung<br />
Direktion Gesundheit und Soziales<br />
Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
Bahnhofplatz 1<br />
4021 Linz<br />
Magistrat der Stadt Linz<br />
Amt für Soziales, Jugend, Familie<br />
Abteilung Heim- und Pflegekinder<br />
Neues Rathaus 1-5<br />
4041 Linz<br />
Tel. 0732/7070-2850<br />
Magistrat der Stadt Steyr<br />
Jugendamt<br />
Redtenbachergasse 3<br />
4402 Steyr<br />
Tel. 07252/575-460<br />
Magistrat der Stadt Wels<br />
Dienststelle <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
Traungasse 6<br />
4600 Wels<br />
Tel. 07242/235-7700<br />
BH Braunau<br />
Hammersteinplatz 1<br />
5280 Braunau<br />
Tel. 07722/803-360<br />
BH Eferding<br />
Fadingerstraße 2<br />
4070 Linz<br />
Tel. 07272/2407-340<br />
BH Freistadt<br />
Promenade 5<br />
4240 Freistadt<br />
Tel. 07942/702-341<br />
BH Gmunden<br />
Esplanade 10<br />
4810 Gmunden<br />
Tel. 07612/792-340<br />
BH Grieskirchen<br />
Manglburg 14<br />
4710 Grieskirchen<br />
Tel. 07272/2407-340<br />
BH Kirchdorf<br />
Garnisonstraße 1<br />
4560 Kirchdorf/Krems<br />
Tel. 07582/685-341<br />
BH Linz-Land<br />
Kärntnerstraße 16<br />
4020 Linz<br />
Tel. 0732/69414-66460<br />
BH Perg<br />
Dirnbergerstraße 11<br />
4320 Perg<br />
Tel. 07262/551-431<br />
BH Ried<br />
Parkgasse 1<br />
4910 Ried/Innkreis<br />
Tel. 07752/912-360<br />
BH Rohrbach<br />
Bahnhofstraße 11<br />
4150 Rohrbach<br />
Tel. 07289/8851-420<br />
BH Schärding<br />
Pramhöhe 10<br />
4780 Schärding<br />
Tel. 07712/3105-506<br />
BH Steyr-Land<br />
Spitalskystraße 10a<br />
4400 Steyr<br />
Tel. 07252/52361-340<br />
BH Urfahr-Umgebung<br />
Peuerbachstraße 26<br />
4040 Linz<br />
Tel. 0732/731301-72481<br />
BH Vöcklabruck<br />
Sportplatzstraße 1-3<br />
4840 Vöcklabruck<br />
Tel. 07672/702-422<br />
BH Wels-Land<br />
Herrengasse 8<br />
4600 Wels<br />
Tel. 07242/618-450<br />
Verein Pflege- und<br />
Adoptiveltern OÖ<br />
Stockhofstraße 9<br />
4020 Linz<br />
Tel. 0732/606665<br />
Jugend<br />
Wohlfahrt<br />
OBERÖSTERREICH