15.03.2014 Aufrufe

CHANCE - Jugendwohlfahrt

CHANCE - Jugendwohlfahrt

CHANCE - Jugendwohlfahrt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ihr Einsatz als Ersatz<br />

Verantwortungsvoll. Die Pflegeeltern.<br />

Pflegekinder brauchen Geborgenheit! Deshalb müssen Sie viel Verständnis,<br />

Zuneigung und Geduld aufbringen können. Niemand erwartet von Ihnen<br />

perfekt zu sein. Aber Sie müssen bestimmte Voraussetzungen mitbringen, die<br />

eine positive Bewältigung der Herausforderungen eines Pflegeverhältnisses<br />

erst möglich machen.<br />

Vielseitig. Die Eignungsvoraussetzungen.<br />

Grundsätzlich können verheiratete und in Lebensgemeinschaft befindliche<br />

Paare Pflegepersonen werden. Aber auch wenn Sie alleinstehend sind, kommen<br />

Sie eventuell in Betracht. Ihre sexuelle Orientierung spielt dabei keine<br />

Rolle. Neben Grundvoraussetzungen wie der körperlichen, geistigen und psychischen<br />

Eignung sind folgende Kriterien von Bedeutung:<br />

• Angemessener Altersunterschied zwischen Pflegepersonen und -kindern<br />

• Offenheit für Neues und konstruktiver Umgang mit Konflikten<br />

• Erfahrung in der Erziehung und Betreuung von Kindern<br />

• Abstimmung der Lebensweise und des Haushaltes auf Kinder<br />

• Keine aktuelle Lebenskrise oder finanzielle Sorgen<br />

• Akzeptanz eines Pflegekindes von allen Familienmitgliedern<br />

• Harmonisches, warmherziges und tolerantes Familienklima<br />

• Bereitschaft, den leiblichen Eltern positiv zu begegnen<br />

• Kurzfristige Aufnahme des Kindes auf bestimmte Zeit<br />

Vertraglich. Die Rechte und Pflichten.<br />

Pflegepersonen bekommen von der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Pflege und Erziehung<br />

des Pflegekindes übertragen. Sie übernehmen damit die Pflicht, für das<br />

Pflegekind zu sorgen, aber sie bekommen damit auch bestimmte Rechte. Vor<br />

allem das Recht, für das Pflegekind Entscheidungen zu treffen. Was Sie als<br />

Pflegeperson machen müssen und dürfen ist in der Betreuungsvereinbarung<br />

genau geregelt. So sind Sie befugt:<br />

• das Pflegekind gegenüber Schulen, Kindertagesheimen<br />

und Finanzämtern zu vertreten<br />

• die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen zu geben<br />

• Lehr- und Ausbildungsverträge abzuschließen<br />

• den Aufenthaltsort des Pflegekindes zu bestimmen, wobei<br />

ein Wohnsitzwechsel zu melden ist

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!