Qualitätssicherung im Pflegekinderwesen - Jugendwohlfahrt
Qualitätssicherung im Pflegekinderwesen - Jugendwohlfahrt
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<strong>Qualitätssicherung</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong><br />
Projektbericht 2010<br />
Jugend<br />
Wohlfahrt<br />
OBERÖSTERREICH<br />
chance
Inhalt Vorwort 5<br />
Einführung<br />
Einordnung des <strong>Pflegekinderwesen</strong>s in das Leistungsspektrum der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 7<br />
Das Konzept „Angestellte Pflegeeltern“ 7<br />
Pflege – Adoption: Kriterien zur Unterscheidung 8<br />
Ziele und Grundlagen<br />
Ziele <strong>im</strong> Projekt „<strong>Qualitätssicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong>“ 13<br />
Einführung 7<br />
Ziele und Grundlagen 13<br />
Zuständigkeiten 21<br />
Volle Erziehung bei Pflegepersonen 25<br />
Anhang 43<br />
Leitsätze <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong> 13<br />
Begriffsklärung „Pflegepersonen“ 14<br />
Arten von Pflegeverhältnissen 16<br />
Volle Erziehung bei Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld 19<br />
Zuständigkeiten<br />
Maßnahmenführung – Pflegeaufsicht 21<br />
Öffentlicher <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger – Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger 21<br />
Aufgaben und Verantwortlichkeiten 22<br />
Volle Erziehung bei Pflegepersonen<br />
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 25<br />
Beratungsgespräch für Interessenten 25<br />
Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung 25<br />
Zentrales Meldesystem 34<br />
Begründung von Pflegeverhältnissen 34<br />
Begleitung von Pflegeverhältnissen 37<br />
Beendigung von Pflegeverhältnissen 39
Vorwort<br />
4 5<br />
In den Ablauf eines Pflegeverhältnisses sind zahlreiche<br />
Personen und Institutionen involviert. Als <strong>im</strong> Herbst 2005<br />
das Projekt zur „<strong>Qualitätssicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong>“<br />
startete, wartete eine Reihe von Herausforderungen<br />
auf die Projektgruppe: Unschärfen in der Verteilung von<br />
Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortungen, da und<br />
dort fehlende Qualitätsstandards, Rückmeldungen über<br />
zu viel Bürokratie und zu wenig Information, Transparenz<br />
und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Diese<br />
Ausgangslage konnte keinen an einem Pflegeverhältnis<br />
beteiligten Partner wirklich zufrieden stellen.<br />
Trennung der Leistungsbereiche Pflege und Adoption,<br />
Leistungsprofile für Pflegepersonen und Pflegeverhältnisse<br />
und damit die Forcierung der Unterbringung <strong>im</strong> näheren<br />
sozialen Umfeld, die Pflege mit Rückführungsabsicht,<br />
die Trennung von Anstellung und qualitätssichernden<br />
Maßnahmen oder die Neugestaltung der Fachlichen Vorbereitung<br />
für Pflegewerber/innen. Auf der Ebene der Prozesse<br />
gibt es Ergebnisse (Beschreibungen) zur Gestaltung<br />
der Eignungsüberprüfung, zum Gesamtablauf eines<br />
Pflegeverhältnisses oder zur Vermittlung und Anbahnung<br />
von Pflegeverhältnissen.<br />
Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltungsbehörden und<br />
der Fachabteilung, begleitet durch das Beratungsunternehmen<br />
ICG INFORA, hatten also einen breiten Bogen<br />
an Fragestellungen und Zielen abzuarbeiten:<br />
• Inhaltliche Aspekte wie die Erarbeitung von Qualitätsstandards,<br />
die Formulierung von Grund- oder<br />
Leitsätzen, die Unterscheidung von Pflege und<br />
Adoption, oder die Überprüfung qualitätssichernder<br />
Maßnahmen auf ihre Wirkung;<br />
• Strukturelle Aspekte wie die Klärung der Aufgaben,<br />
Kompetenzen und Verantwortungen von Behörden<br />
und Träger(n);<br />
• und nicht zuletzt die Beschreibung von Prozessen,<br />
etwa <strong>im</strong> Bereich der Eignungsüberprüfung.<br />
Nach mehreren Jahren intensiver Auseinandersetzung ist<br />
es nun Zeit innezuhalten, Ihnen ein Paket von Ergebnissen<br />
vorzustellen, diese auf breiter Basis zu diskutieren<br />
und gemeinsam umzusetzen.<br />
Im vorliegenden Projektbericht 2010 finden Sie wesentliche<br />
inhaltliche Neuorientierungen, wie z. B. die klare<br />
Der Projektbericht 2010 zeigt die Richtung, in die sich<br />
das <strong>Pflegekinderwesen</strong> in Oberösterreich entwickeln soll.<br />
Wir wollen Schritt für Schritt vorgehen und – nachdem<br />
dieses erste Ergebnispaket umgesetzt und erprobt ist –<br />
uns an die nächsten Herausforderungen heranwagen:<br />
Die Umsetzung struktureller Änderungen ist ebenso ein<br />
offenes Thema wie finanzielle Ansprüche (z. B. Sonderbedarf),<br />
Kontakte zur Herkunftsfamilie und Regelungen<br />
zur Unterbringung von Pflegekindern aus anderen<br />
Bundesländern. Es liegen zwar Arbeitsergebnisse vor,<br />
die jedoch erst nach Klärung noch offener Fragen veröffentlicht<br />
und umgesetzt werden können. Ein weiterer<br />
Projektbericht, der die offenen Aspekte beinhaltet, wird<br />
also folgen.<br />
Unser gemeinsames Ziel ist es, für die uns anvertrauten<br />
Pflegekinder geeignete Pflegepersonen in ausreichender<br />
Zahl zur Verfügung zu haben und für alle Beteiligten möglichst<br />
einfache und klare Abläufe zu finden, die sie bei ihrer<br />
Aufgabe nicht hindern, sondern unterstützen. Wir sind<br />
zuversichtlich, dass mit der Umsetzung des Projektberichts<br />
2010 ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan<br />
wird und ersuchen Sie alle um Ihre Mithilfe und Mitarbeit.<br />
Landeshauptmann-Stv. Abteilungsleiterin Bezirkshauptmann Magistrat Linz<br />
Josef Ackerl Dr. in Gabriele Haring Dr. Franz Pumberger Mag. a Brigitta Schmidsberger
Einführung<br />
Einordnung des <strong>Pflegekinderwesen</strong>s in das Leistungsspektrum<br />
der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
6 7<br />
Volle Erziehung bei Pflegepersonen<br />
Volle Erziehung bei Pflegepersonen ist ein Teil <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Erziehungshilfe. Die von Pflegefamilien erbrachten<br />
Leistungen <strong>im</strong> Dienste der Gesellschaft <strong>im</strong> Allgemeinen<br />
und konkret für die betroffenen Kinder und deren Herkunftsfamilien<br />
sind von eminenter Bedeutung. Das unbedingte,<br />
persönliche Beziehungsangebot und die Öffnung<br />
der familiären Ressourcen der Pflegepersonen durch die<br />
Aufnahme eines Pflegekindes – sei es befristet oder auf<br />
lange Zeit – sind von unschätzbarem Wert für das Aufwachsen<br />
und den Lebensweg der jungen Menschen.<br />
Dabei sind die Anforderungen an die Pflegepersonen<br />
kontinuierlich gestiegen. Liebe und Zuneigung, eine gute<br />
Hand in der Betreuung und Erziehung reichen meist nicht<br />
aus. Auf Grund der Belastungen, die sehr viele Pflegekinder<br />
in frühen Phasen ihrer Kindheit erfahren haben, brauchen<br />
sie eine besondere Förderung ihrer Entwicklung <strong>im</strong><br />
emotionalen, sozialen und kognitiven Verhaltensbereich.<br />
Dazu kommt die große Herausforderung, mit dem Pflegekind<br />
wie mit einem eigenen Kind zu leben und trotzdem<br />
den Respekt und den Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie<br />
zu stärken.<br />
Schließlich gibt es in all diesen Bereichen einen erheblichen<br />
Abst<strong>im</strong>mungsbedarf mit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> <strong>im</strong><br />
Rahmen der Maßnahme der Vollen Erziehung. Bei all<br />
dem wird jedoch erwartet und angestrebt, dass das<br />
Pflegekind in der Pflegefamilie ein möglichst natürliches<br />
Zuhause und einen festen Platz findet. Gerade diese Sicherheit<br />
und Geborgenheit bilden jenen wertvollen Rahmen,<br />
der auch bei besten Bedingungen in einer stationären<br />
Betreuung nicht nachbildbar ist.<br />
Das Konzept „Angestellte Pflegeeltern“<br />
Kooperation Maßnahmenbehörde – Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
Die angeführten Herausforderungen, die gesellschaftliche<br />
Entwicklung insgesamt und die Frage der sozialversicherungsrechtlichen<br />
Absicherung <strong>im</strong> Besonderen<br />
haben in der Vergangenheit zu einem kontinuierlichen<br />
Rückgang bei Pflegeplätzen geführt. Deshalb wurde<br />
<strong>im</strong> Jahr 2000 das Projekt „Angestellte Pflegeeltern“ mit<br />
dem Ziel gestartet, die fachliche Unterstützung, die sozialarbeiterische<br />
Begleitung und die sozialversicherungsrechtliche<br />
Absicherung von Pflegepersonen besser und<br />
attraktiver zu gestalten.<br />
In einem partizipativen Prozess wurden Rahmenbedingungen<br />
und Standards für die Fachliche Vorbereitung<br />
von Pflegepersonen, für eine Anstellungsmöglichkeit<br />
und für eine verstärkte Begleitung der Pflegeverhältnisse<br />
(Verlaufsgespräche, Fortbildung, Supervision) erarbeitet.<br />
Nicht zuletzt auf Grund der äußerst angespannten personellen<br />
Situation an den Bezirksverwaltungsbehörden<br />
sowie unter dem Aspekt der Spezialisierung wurden wesentliche<br />
Aufgaben in der Umsetzung dem Verein Pflegeund<br />
Adoptiveltern OÖ übertragen.<br />
Ergebnisse der Evaluations-Studie<br />
Zur Evaluierung des Projekts wurde be<strong>im</strong> Institut für Soziologie<br />
an der Johannes Kepler Universität Linz eine<br />
Studie in Auftrag gegeben, in deren Rahmen alle Pflegepersonen<br />
und die zuständigen Sozialarbeiter/innen der<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> befragt wurden (2001 und 2003). Diese<br />
Studie hat folgendes Gestaltungspotenzial geortet:<br />
• Beibehaltung der Anstellung – Effekte wirken sich<br />
positiv auf familiäre Beziehungsstrukturen aus<br />
• Verbesserungspotenziale <strong>im</strong> Kursangebot - Kursarten<br />
werden von den Pflegepersonen unterschiedlich<br />
wichtig beurteilt; relevante Themen umfassen elementare<br />
Fähigkeiten zur Pflegeelternschaft<br />
• Unterstützung und Weiterbildung sind wichtig und<br />
sollen unabhängig von einer Anstellung angeboten<br />
werden<br />
• Klare Vermittlung von Zielen und Aufgaben <strong>im</strong> Pflegeverhältnis<br />
– Erhöhung der Qualität des gesamten<br />
Dienstleistungssystems<br />
• Kommunikationsprozesse und organisatorische<br />
Abläufe <strong>im</strong> Pflegesystem transparenter und verständlicher<br />
gestalten; mit der Anstellung steigt der<br />
Klärungsbedarf<br />
• Leistungen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und des Vereins<br />
Pflege- und Adoptiveltern OÖ an Bedürfnisse der<br />
Pflegepersonen anpassen und vor allem deutlicher<br />
sichtbar machen<br />
Das österreichweit vorbildliche Modell der sozialversicherungsrechtlichen<br />
Absicherung und der qualitätssichernden<br />
Maßnahmen wurde also von den Pflegepersonen<br />
grundsätzlich sehr gut angenommen. Das zeigen auch
die Zahlen: Bereits <strong>im</strong> Jahr 2002 waren 135 Pflegepersonen<br />
angestellt; zur Zeit sind es ca. 230.<br />
Die Anregungen beziehen sich vor allem auf die inhaltliche<br />
Ausgestaltung und auf Unklarheiten sowie Doppelgleisigkeiten<br />
in den Zuständigkeiten.<br />
8 9<br />
Ziel der Evaluationsstudie war es, nach den ersten Erfahrungen<br />
Verbesserungspotenzial zu orten. Weil aber nach<br />
wie vor viele Pflegepersonen die Möglichkeit der Anstellung<br />
nicht in Anspruch nehmen (<strong>im</strong>merhin ein Viertel) und<br />
Pflege – Adoption: Kriterien zur Unterscheidung<br />
weil die Entwicklung <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong> zusätzliche<br />
Fragestellungen aufgeworfen hat, die über die Anstellung<br />
hinausgehen, wurde von der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
<strong>im</strong> Jahr 2005 ein breit angelegter Prozess zur <strong>Qualitätssicherung</strong><br />
in diesem Bereich der Erziehungshilfe initiiert.<br />
In insgesamt 25 Projektsitzungen wurden unter Beteiligung<br />
von Mitarbeiter/innen der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
und der Bezirksverwaltungsbehörden sowie <strong>im</strong><br />
Austausch mit Vertretern des Vereins Pflege- und Adoptiveltern<br />
OÖ jene Inhalte erarbeitet, die in diesem Bericht<br />
zusammengefasst sind.<br />
Sozusagen als „Vorfrage“ wurden die Unterschiede bei<br />
den inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
der beiden Leistungsbereiche erarbeitet. Auch wenn<br />
Pflege und Adoption häufig als Begriffspaar verwendet<br />
werden, so wurde doch deutlich, dass nicht die Gemeinsamkeiten,<br />
sondern tatsächlich die Unterschiede das<br />
Bild prägen. Die einzige Ausnahme stellt der Auftrag an<br />
den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger dar. Logische Schlussfolgerung:<br />
Es braucht für die Unterbringung von Kindern<br />
bei Pflegepersonen offenbar etwas „ganz anderes“ als<br />
für Kinder, die zur Adoption freigegeben werden. Eine<br />
schärfere Trennung der beiden Arbeitsbereiche ist die<br />
Konsequenz.<br />
Pflege<br />
Adoption<br />
Einordnung <strong>im</strong> Produktplan der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
Teilprodukt: Volle Erziehung bei Pflegepersonen von Minderjährigen,<br />
die nicht zu Hause aufwachsen können (Pflegekinder), bei persönlich<br />
geeigneten und fachlich vorbereiteten Pflegepersonen<br />
Teilprodukt: Sicherstellung des Kindeswohls bei Adoptionen bei<br />
Minderjährigen, die zur Adoption freigegeben wurden (Adoptivkindern),<br />
zu persönlich geeigneten und fachlich vorbereiteten Adoptivpersonen<br />
Produktgruppe: Erziehungshilfe<br />
Zielgruppe<br />
Minderjährige, deren persönliche und soziale Entwicklung so weit<br />
gefährdet ist, dass derzeit ihre Versorgung, Betreuung und Erziehung zu<br />
Hause nicht möglich ist<br />
Produktgruppe: Rechtliche Vertretung<br />
Wirkungsziele der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
• Angemessene Betreuung, Versorgung und Erziehung der Kinder und<br />
Jugendlichen<br />
• Aufbau/Erhalt von Stabilität und Sicherheit in den Beziehungen und<br />
Bindungen zu den Pflegepersonen bzw. den leiblichen Eltern sowie in<br />
der gesamten Lebenssituation des Pflegekindes<br />
• Befähigung der leiblichen Eltern, ihr(e) Kind(er) wieder selbst zu erziehen<br />
und zu versorgen, solange die Rückführungsoption aufrecht ist<br />
• Förderung der Minderjährigen<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
§§ 137 a; 176 iVm 213; 215; 211 ABGB<br />
§ 35 ff Oö. JWG 1991<br />
§§ 186 ff ABGB<br />
§§ 20 ff Oö. JWG 1991<br />
Intention des Gesetzgebers<br />
• „... eine Beziehung herzustellen, die dem Verhältnis zwischen<br />
leiblichen Eltern und Kindern nahe kommt ...“<br />
• „Ideale Pflegefamilien sollen das – fremde – Kind wie ein eigenes,<br />
jedoch nicht als eigenes Kind aufziehen“ (Ent-Frischengruber, JWR,<br />
28 bzw. RV 171 BlgNR 17 GP, 23)<br />
Minderjährige, die von den leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben<br />
werden (abgesehen von wenigen Ausnahmefällen - § 181 Abs 3 ABGB,<br />
s. S. 9)<br />
• Schaffen einer Möglichkeit der Aufnahme in eine für das Kind geeignete<br />
Adoptivfamilie, und zwar unter Bedachtnahme auf das Wohl des<br />
Kindes<br />
• Aufbau von Stabilität und Sicherheit in den Beziehungen und Bindungen<br />
zu den Adoptiveltern und in der gesamten Lebenssituation<br />
des Adoptivkindes<br />
§§ 211 (1. Fall); 176 iVm 213 ABGB<br />
§§ 179 ff ABGB<br />
§§ 28 ff Oö. JWG 1991<br />
§§ 86 ff AußStrG<br />
• „... eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern<br />
entsprechende Beziehung herzustellen ...“<br />
(Ent-Frischengruber, JWR, 28)<br />
• „... künstliche Nachbildung eines Eltern-Kind-Verhältnisses, das dem<br />
leiblichen Eltern-Kind-Verhältnis gleichwertig ist, mit rechtlichen<br />
Mitteln ...“<br />
Pflege<br />
Begründung eines Pflege-/Adoptionsverhältnisses<br />
• Aufgrund einer Ermächtigung durch die leiblichen Eltern<br />
(§ 137 a ABGB; „freiwillige Volle Erziehung“ – mit Zust<strong>im</strong>mung<br />
der leiblichen Eltern)<br />
– Vereinbarung – freiwillige Volle Erziehung<br />
mit Erziehungsberechtigten<br />
– Betreuungsvereinbarung mit den Pflegepersonen<br />
über die Ausübung von Pflege und Erziehung<br />
• Aufgrund einer gerichtlichen Verfügung (§§ 176 iVm 213 ABGB;<br />
„Volle Erziehung gegen den Willen der leiblichen Eltern“)<br />
– Übertragung der Obsorge bzw. Teile der Obsorge an den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
durch gerichtlichen Beschluss<br />
– Betreuungsvereinbarung mit den Pflegepersonen über die<br />
Ausübung von Pflege und Erziehung<br />
• gemäß § 215 Abs 1 Z 2 ABGB<br />
(„Gefahr in Verzug“)<br />
– Betreuungsvereinbarung mit den Pflegepersonen über<br />
die Ausübung von Pflege und Erziehung<br />
• gemäß § 211 ABGB (Amtsobsorge)<br />
– <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger ist kraft Gesetzes mit der Obsorge<br />
(„Findelkinder“) bzw. der gesetzlichen Vertretung und Vermögensverwaltung<br />
betraut (minderjährige und besachwalterte Mütter)<br />
– Betreuungsvereinbarung mit den Pflegepersonen über die<br />
Ausübung von Pflege und Erziehung<br />
Adoption<br />
• (grundsätzlich*) nur mit Zust<strong>im</strong>mung der leiblichen Eltern möglich<br />
– Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen Adoptivkind<br />
und Adoptiveltern<br />
– gerichtliche Bewilligung des Adoptionsvertrages<br />
– Adoptivkind wird bei Vertragsabschluss durch die leiblichen<br />
Eltern bzw. gem. § 212 Abs 3 ABGB durch den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
vertreten<br />
*Das Gericht hat gem. § 181 Abs 3 ABGB die Zust<strong>im</strong>mung zu ersetzen,<br />
wenn keine gerechtfertigten Gründe für die Weigerung vorliegen. Nach<br />
herrschender Rechtsansicht ist die Ersetzung der Zust<strong>im</strong>mung eine<br />
außerordentliche Maßnahme, die nur in ganz speziell gelagerten Fällen<br />
zulässig ist.<br />
• Gemäß § 211 ABGB (Amtsobsorge)<br />
– <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger ist kraft Gesetzes mit der Obsorge<br />
(„Findelkinder“) bzw. der gesetzlichen Vertretung und Vermögensverwaltung<br />
betraut (minderjährige Mütter, besachwalterte Mütter)<br />
– Adoptivkind wird bei Vertragsabschluss durch den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
vertreten<br />
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Zust<strong>im</strong>mungsrecht ein höchst<br />
persönliches Recht. Es kann auch <strong>im</strong> Falle der Bestellung eines Sachwalters<br />
nicht auf eine andere Person übergehen
Pflege<br />
Auftrag an den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
Adoption<br />
„Unterbringungsauftrag“/Vermittlungsauftrag:<br />
Überprüfung und Auswahl von Personen, die dem Kind eine gute persönliche und soziale Entfaltung und eine beständige Lebenssituation am<br />
10 besten sichern können (fachlich vorbereitet/persönlich geeignet)<br />
• Zwischen Pflegekind und leiblichen Eltern: bleiben aufrecht<br />
• Zwischen Adoptivkind und leiblichen Eltern: bestehen<br />
11<br />
• Prüfung und Entscheidung durch den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger, ob<br />
die Unterbringung <strong>im</strong> konkreten Fall bei Pflegepersonen die geeignete<br />
Form der Unterbringung darstellt; Erstellung eines Hilfeplans<br />
• Auswahl von/Unterbringung bei geeigneten Pflegepersonen (<strong>im</strong><br />
Rahmen der Vollen Erziehung) bzw. Erteilung der Pflegebewilligung<br />
außerhalb einer Maßnahme der Vollen Erziehung; Abschluss einer<br />
Betreuungsvereinbarung auf Grundlage des Hilfeplans<br />
• Maßnahmenführung (Hilfeplanverlaufsgespräche mind. 1 x jährlich;<br />
Überprüfung der vereinbarten Ziele); Wahrnehmung der Pflegeaufsicht<br />
(mind. 1 x jährlich)<br />
• Unterstützung der leiblichen Eltern bei der Verbesserung ihrer<br />
Lebensbedingungen und bei der Befähigung, ihr Kind wieder selbst<br />
zu erziehen und zu versorgen<br />
(Ent-Frischengruber, JWR, 28 bzw. RV 171 BlgNR 17 GP, 25:<br />
„Beratungsangebote der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> haben zwingend auch<br />
die Herkunftsfamilie des Pflegekindes miteinzubeziehen“)<br />
• Gewährung, Neufestsetzung, Einstellung von Pflegegeld/Gewährung<br />
von Sonderbedarf<br />
• Festsetzung/Eintreibung des Kostenersatzes (Minderjährige/leibliche<br />
Eltern)<br />
• Beendigung des Pflegeverhältnisses/Entscheidung über<br />
Maßnahmenverlängerung<br />
• Die Entscheidung darüber, dass ein Kind zur Adoption freigegeben<br />
wird, treffen die leiblichen Eltern<br />
• Beratung der leiblichen Eltern (Alternativen)<br />
Familienrechtliche Beziehungen (z. B. Obsorge, Besuchs-, Informations- und Äußerungsrecht …)<br />
• Zwischen Pflegekind und Pflegepersonen: entstehen nicht<br />
(Ausnahme: Obsorgeübertragung an Pflegepersonen)<br />
• Zwischen Pflegekind und leiblichen Eltern: bleiben grundsätzlich<br />
aufrecht<br />
• OBSORGE<br />
Rückübertragung der Obsorge an die leiblichen Eltern ist möglich,<br />
sofern dies dem Kindeswohl entspricht<br />
• BESUCHSRECHT<br />
gesetzlich vorgesehen<br />
Wechsel zu den Pflegepersonen: Grundsätzlich Erhalt der<br />
Beziehungen zum Herkunftssystem durch eine Kontaktregelung<br />
• KONTAKTE ZUM HERKUNFTSSYSTEM<br />
als Voraussetzung für eine Rückführung<br />
• RÜCKFÜHRUNG<br />
grundsätzlich möglich; leibliche Eltern können jederzeit einen<br />
(Rückführungs-)Antrag einbringen<br />
• Auswahl von/Unterbringung bei geeigneten Adoptivpersonen<br />
• Eventuell Abschluss des Adoptionsvertrages als Vertreter<br />
des Kindes – aufgrund einer schriftlichen Bevollmächtigung<br />
durch die leiblichen Eltern<br />
• Wahrnehmung des Anhörungsrechtes gem. § 181 a ABGB<br />
• Serviceleistung an Bürger/innen: Begleitungsangebote für<br />
Adoptiveltern, adoptierte Kinder und abgebende Eltern; Unterstützung<br />
bei Nachforschung über die Herkunft<br />
• Zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern: entstehen (die gleichen<br />
Rechtsbeziehungen wie bei leiblicher Abstammung)<br />
• Zwischen Adoptivkind und leiblichen Eltern: erlöschen<br />
• OBSORGE<br />
Rückübertragung der Obsorge ist grundsätzlich ausgeschlossen<br />
• BESUCHSRECHT<br />
rechtlich nicht vorgesehen<br />
Wechsel zu den Adoptiveltern: In der Regel Abbruch<br />
der Beziehungen zum Herkunftssystem<br />
• BESUCHSKONTAKTE<br />
gesetzlich nicht vorgesehen<br />
• RÜCKFÜHRUNG<br />
gesetzlich nicht vorgesehen<br />
Pflege<br />
Adoption<br />
Vermögensrechtliche Beziehungen (z. B. Unterhalt, Heiratsgut, Ausstattung, Waisenpension)<br />
• Zwischen Pflegekind und Pflegepersonen: entstehen nicht<br />
• Zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern: entstehen<br />
• Pflegepersonen sind dem Pflegekind gegenüber nicht zu<br />
unterhaltsrechtlichen Leistungen verpflichtet<br />
Pflegekind<br />
JWTr<br />
Erbrechtliche Beziehungen (gesetzliche Erbfolge)<br />
• Zwischen Pflegekind und Pflegepersonen: entstehen nicht<br />
• Zwischen Pflegekind und leiblichen Eltern: bleiben aufrecht<br />
Dauer<br />
Zeitlich begrenzte Unterbringungsform<br />
• Befristung grundsätzlich möglich<br />
• längstens bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres<br />
• Verlängerung unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen bis zur Erreichung<br />
des 21. Lebensjahres möglich (§ 43 Abs 2 Oö. JWG 1991)<br />
Formen<br />
Im Hinblick auf die Dauer:<br />
• Krisenpflege<br />
• Pflege mit Rückführungsabsicht<br />
• Langzeitpflege<br />
Versorgung<br />
Gewährung von Pflegegeld<br />
Kostenersatzforderung<br />
Bedeutung für … mögliche Auswirkungen auf …<br />
… Pflegekind:<br />
Pflegeeltern<br />
leibliche Eltern/Mj.<br />
• Unsicherheit bezüglich der Kontinuität in den Beziehungen;<br />
Schwierigkeiten be<strong>im</strong> Einlassen auf neue Beziehungen durch<br />
eine unsichere Perspektive<br />
• Chance einer Rückkehr zu den leiblichen Eltern und somit Erhalt<br />
früherer Bindungen und Beziehungen durch Besuchskontakte;<br />
negative Auswirkungen auf das Kind bei<br />
– Rivalitäten zwischen den Elternpaaren<br />
– negativer Einstellung der Pflegepersonen gegenüber dem<br />
Herkunftssystem und umgekehrt<br />
– problematischen Besuchskontakten<br />
– negativer Einstellung der leiblichen Eltern gegenüber<br />
der Fremdunterbringung überhaupt<br />
... Pflegepersonen:<br />
nur noch subsidiär<br />
• Unterhaltsrechtliche Ansprüche des Adoptivkindes richten<br />
sich (pr<strong>im</strong>är) gegen die Adoptiveltern<br />
Adoptivkind<br />
• Zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern: entstehen<br />
• Zwischen Adoptivkind und leiblichen Eltern: bleiben aufrecht<br />
Auf Dauer angelegte Lebensform<br />
• Adoptionsvertrag ist unbefristet<br />
• Widerruf/Aufhebung der Adoption unter best<strong>im</strong>mten<br />
Voraussetzungen möglich (§§ 184 ff ABGB)<br />
Im Hinblick auf die Kenntnis um die Adoptiveltern seitens der leiblichen<br />
Eltern:<br />
• Inkognitoadoption<br />
• Halboffene Adoption<br />
• Offene Adoption<br />
… Adoptivkind:<br />
• Wissen, neben der Adoptivfamilie eine Herkunftsfamilie zu haben<br />
(rechtliche und biologische Eltern zu haben) – Wurzelsuche<br />
• Bezug zu seiner Herkunft durch Aufklärung und Gespräche seitens<br />
der Adoptiveltern (bei Inkognitoadoption) und Kontakte auf rein freiwilliger<br />
Basis;<br />
negative Auswirkungen auf das Kind bei<br />
– negativer Einstellung der Adoptiveltern gegenüber der Herkunft<br />
bzw. den leiblichen Eltern<br />
... Adoptiveltern:<br />
Unterhaltsanspruch<br />
bei Leistungsunfähigkeit<br />
der Adoptiveltern<br />
Adoptiveltern<br />
leibliche Eltern<br />
• sind Privatpersonen und erfüllen gleichzeitig einen<br />
öffentlichen Auftrag<br />
• Ängste vor Besitzansprüchen der leiblichen Eltern sowie hinsichtlich<br />
der Wiederbelebung traumatischer Erfahrungen be<strong>im</strong> Kind und<br />
weiterer Verunsicherung durch die Besuchskontakte<br />
• leibliche Eltern bleiben bei der Pflege mit Rückführungsabsicht gleichrangige<br />
Bezugspersonen; Gefahr Konkurrenzsituation um Elternrolle<br />
... leibliche Eltern:<br />
• Widersprüchliche Gefühle von Unsicherheit, Angst, Ohnmacht,<br />
Schuld und Scham, u. a. darüber, dass sie ihr Kind nicht selbst<br />
versorgen können und ihnen überlegene Pflegepersonen<br />
gegenüberstehen<br />
• Gefahr von Wiedergutmachungstendenzen (Überhäufung des Kindes<br />
mit Geschenken)<br />
• Wünsche, Hoffnungen bezüglich der Rückkehr des Kindes<br />
• Eindeutig definierte Rolle als Eltern auf Dauer<br />
• Klarheit in der Zukunftsperspektive; mehr Sicherheit und Kontinuität<br />
in den Beziehungen; Entwicklung einer engen Vertrautheit und Integration<br />
in die Familie eher möglich<br />
• Verlustängste bei Wunsch des Adoptivkindes, die leiblichen Eltern<br />
kennen zu lernen<br />
... leibliche Eltern:<br />
• Schuld und Scham darüber, dass sie ihr Kind nicht selbst<br />
versorgen können<br />
• Ungewissheit, Sorge über die Entwicklung des Kindes, weil keine<br />
Besuchskontakte bestehen<br />
• Angst vor der Begegnung mit dem eigenen Kind bei späterem<br />
Kennenlernen (Vorwürfe, Gewissen)<br />
• Chance einer Rückkehr ihres Kindes in verbesserte Bedingungen<br />
bei der befristeten Pflege
Ziele und Grundlagen<br />
Ziele <strong>im</strong> Projekt „<strong>Qualitätssicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong>“:<br />
• Klären der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen<br />
der am Pflegeverhältnis und an der Anstellung<br />
12 von Pflegepersonen Beteiligten (Maßnahmenbehörde, der Budget- und Finanzierungsrichtlinien<br />
13<br />
Pflegeaufsichtsbehörde, Verein Pflege- und Adoptiveltern<br />
OÖ, Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> be<strong>im</strong> Amt der<br />
Oö. Landesregierung, zuständige Behörden anderer<br />
Bundesländer)<br />
• Zuordnen der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen<br />
unter Berücksichtigung von Effizienz,<br />
Effektivität und Kundenfreundlichkeit<br />
• Festlegen von Qualitätsstandards und Prozessbeschreibungen<br />
für die Eignungsüberprüfung und Vermittlung<br />
sowie die Begleitung und Beendigung eines<br />
Pflegeverhältnisses<br />
• Schaffen einer einheitlichen und verbindlichen Grundlage<br />
für die Erhebung und Wartung von Planungsund<br />
Statistikdaten <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong><br />
• Erschließen neuer Zugänge zu potenziellen<br />
Pflegepersonen<br />
• Erarbeiten von Möglichkeiten der Beratung und<br />
Begleitung des Herkunftssystems, einschließlich<br />
der Begleitung von Besuchskontakten<br />
• Erarbeiten eines einheitlichen Verständnisses und einheitlicher<br />
Prozesse bei unterstützenden Maßnahmen<br />
für Pflegepersonen und Pflegekinder sowie bei der<br />
Abwicklung finanzieller Ansprüche<br />
Leitsätze <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong><br />
• Aufgaben- und verantwortungsbezogene Ressourcenzuteilung<br />
an Leistungserbringer und Anpassung<br />
Der Umfang und die Vielschichtigkeit der Fragestellungen<br />
<strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong> bedingen, dass nicht alle relevanten<br />
Themen in diesem Projekt ausgeführt bzw. abschließend<br />
behandelt werden konnten, wie z. B.<br />
• Möglichkeiten der Effizienzsteigerung durch<br />
innerorganisatorische Maßnahmen (Spezialisierung,<br />
Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in Pflegeaufsicht<br />
und Maßnahmenführung)<br />
• Konzept hinsichtlich Rahmenbedingungen<br />
für die Kontakte zum Herkunftssystem<br />
• Konkrete Regelung finanzieller Ansprüche<br />
(z. B. Sonderbedarf)<br />
• Spezifische Regelungen bei der Aufnahme und<br />
Betreuung von Pflegekindern aus anderen Bundesländern<br />
und aus dem Ausland<br />
Hinweis: Kriterien für Krisenpflege werden in der geplanten<br />
Richtlinie zur Krisenbetreuung mitbehandelt.<br />
Die folgenden Aussagen beziehen sich auf Pflegeverhältnisse <strong>im</strong> Rahmen der Vollen Erziehung<br />
• In unserem Handeln berücksichtigen wir die Bedürfnisse,<br />
Lebensumstände sowie Stärken und<br />
Schwächen der Pflegekinder, ihrer leiblichen Eltern<br />
und ihrer Pflegefamilien. Besonderes Augenmerk<br />
legen wir auf das Zusammenwirken aller Beteiligten in<br />
ihren unterschiedlichen Interessenslagen, wobei dem<br />
Kindeswohl die höchste Priorität zukommt.<br />
• Wir sichern die Einhaltung der gesetzlich gewährleisteten<br />
Rechte der Pflegekinder, der leiblichen Eltern<br />
sowie der Pflegepersonen. Die Bedeutung des Herkunftssystems<br />
wird beachtet.<br />
• Es ist abgeklärt, dass kein gelinderes Mittel als die<br />
Volle Erziehung für die Entwicklung der Kinder und<br />
Jugendlichen zielführend ist. Die förderlichen Bindungen<br />
sowie der Stellenwert des Herkunftssystems<br />
für Kinder und Jugendlichen sind beachtet.<br />
• Es ist sorgfältig geprüft, dass für Kinder und Jugendliche<br />
die Unterbringung in einer Pflegefamilie die<br />
beste Möglichkeit zur Sicherung des Kindeswohls<br />
darstellt.<br />
• Der Unterbringung <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld ist<br />
Vorrang gegenüber der Unterbringung bei fremden<br />
Pflegepersonen einzuräumen.<br />
• Pflegepersonen sind <strong>im</strong> Auftrag des öffentlichen<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers tätig und sind somit deren<br />
Partner mit Rechten und Pflichten.<br />
Die jeweiligen Kompetenzen, Verantwortlichkeiten<br />
und Entscheidungen sind für alle Beteiligten nachvollziehbar<br />
und transparent.<br />
• Es sind alle Möglichkeiten genutzt, um eine ausreichende<br />
Anzahl von vorbereiteten und geeigneten<br />
Pflegepersonen verfügbar zu haben. In die Eignungsüberprüfung<br />
fließen alle relevanten, objektiv<br />
prüfbaren und zu bewertenden Sachverhalte mit ein.<br />
Die Entscheidung über die grundsätzliche Eignung<br />
als Pflegeperson wird unter Fachexpertinnen und<br />
Fachexperten getroffen und den Werberinnen und<br />
Werbern klar und nachvollziehbar mitgeteilt.<br />
• Der Vermittlung von Pflegekindern geht eine gute<br />
Fachliche Vorbereitung und realitätsnahe, sachlich<br />
korrekte Information der Pflegepersonen voran. Die<br />
Informationen beinhalten insbesondere die Vorgeschichte,<br />
die persönliche und soziale Situation der<br />
Pflegekinder, die Besuchsrechte und die voraussichtliche<br />
Dauer des Pflegeverhältnisses.<br />
• Die Aufnahme von Pflegekindern in die Pflegefamilie<br />
erfolgt gut vorbereitet, strukturiert und den Bedürfnissen<br />
der Kinder angepasst.
• Be<strong>im</strong> Übergang von einer Krisenunterbringung in eine<br />
Pflegefamilie bzw. be<strong>im</strong> Wechsel von einer anderen<br />
Betreuungsform in eine Pflegefamilie bedarf es einer<br />
engen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.<br />
• Mit den Pflegepersonen ist eine schriftliche Vereinbarung<br />
über ihre Rechte und Pflichten aus dem Pflege-<br />
14 verhältnis erstellt. Für Pflegeverhältnisse außerhalb • Die Grundsätze der Rückführung gelten auch für die<br />
ziehung grundsätzlich gewährt werden können (§ 27 Oö. genau genommen gar keine Volle Erziehung vorliegt oder 15<br />
der Vollen Erziehung ist die Vereinbarung unmittelbar<br />
den leiblichen Eltern vorbehalten.<br />
• Art und Umfang der Kontakte zum Herkunftssystem<br />
sind klar vereinbart. Eine Begleitung der Besuchskontakte<br />
steht <strong>im</strong> Bedarfsfall zur Verfügung.<br />
• Pflegeverhältnisse werden auf den Ebenen Pflegekind,<br />
Pflegefamilie sowie Herkunftssystem begleitet.<br />
• Die Arbeit mit dem Herkunftssystem trägt wesentlich<br />
zum Gelingen eines Pflegeverhältnisses bei.<br />
• Informationen werden umfassend, rechtzeitig und<br />
authentisch unter Einhaltung der Datenschutzbest<strong>im</strong>mungen<br />
weitergegeben.<br />
• Wir verschaffen allen am Pflegeverhältnis beteiligten<br />
Personen Zugang zu Ressourcen, die die qualifizierte<br />
Begleitung des Pflegeverhältnisses sichern.<br />
Begriffsklärung „Pflegepersonen“<br />
Unterschiedliche Begrifflichkeiten nach Oö. JWG 1991 und ABGB<br />
• Die finanziellen Ansprüche der Pflegekinder und Pflegepersonen<br />
sind geregelt.<br />
• Eine Rückführung zu den leiblichen Eltern wird unter<br />
Beachtung der Bindungen des Pflegekindes entschieden<br />
und ist gut vorbereitet. Sie läuft strukturiert ab<br />
und wird begleitet.<br />
Änderung von einer Unterbringung bei Pflegepersonen<br />
in eine institutionelle Betreuungsform.<br />
• Junge Erwachsene unterstützen wir auf dem Weg in<br />
die Verselbstständigung.<br />
• Wir fördern das Verständnis und die Akzeptanz für<br />
das <strong>Pflegekinderwesen</strong> in Gesellschaft und Politik.<br />
• Unsere Systempartner wie z. B. Kindergärten, Schulen,<br />
Gerichte usw. sind über die besondere Lebenssituation<br />
von Pflegekindern, Rechte und Pflichten der<br />
Pflegepersonen und der leiblichen Eltern aufgeklärt.<br />
Pflegeverhältnisse <strong>im</strong> Rahmen der Vollen Erziehung<br />
Durch die Oö. JWG-Novelle 2002 wurde klargestellt,<br />
dass auch Pflegepersonen, die mit dem Kind bis zum<br />
3. Grad verwandt oder verschwägert sind, Pflegegeld<br />
und Bekleidungsbeihilfe zur Durchführung der Vollen Er-<br />
JWG 1991). Die oben beschriebene Ausnahme vom Pflegeelternbegriff<br />
für diesen Personenkreis hat lediglich den<br />
Hintergrund, dass in familiäre Belange nur dort eingegriffen<br />
werden soll, wo dies zur Sicherung des Kindeswohls<br />
unumgänglich ist.<br />
Wenn aber der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger, der mit Pflege<br />
und Erziehung zur Gänze betraut ist, <strong>im</strong> engeren Verwandtschaftskreis<br />
ein Pflegeverhältnis begründet, soll es<br />
keine Unterschiede zu Pflegeeltern nach der Begrifflichkeit<br />
des Oö. JWG 1991 geben es finden also alle<br />
Regelungen bzgl. Anstellungsmöglichkeit, qualitätssichernder<br />
Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten<br />
in vollem Umfang Anwendung.<br />
Schließlich gibt es noch Pflegeverhältnisse, bei denen<br />
begründet werden kann, weil der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
von Gesetzes wegen („ex lege“) mit der gesamten<br />
Obsorge betraut und daher selbst „Erziehungsberechtigter“<br />
(§ 176 Abs. 4 ABGB) ist. Dies ist z. B. bei einer anonymen<br />
Geburt und bei Findelkindern der Fall. Das selbe<br />
gilt auch bei Vollwaisen, sofern das Pflegschaftsgericht<br />
den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger mit der Obsorge betraut<br />
hat, weil keine andere geeignete Person dafür in Frage<br />
kam (§ 213 ABGB). Auch für diese Pflegeverhältnisse<br />
sollen alle Regelungen bzgl. Anstellungsmöglichkeit,<br />
qualitätssichernder Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten<br />
gelten.<br />
Nicht jedes Kind, das von anderen als den leiblichen Eltern<br />
gepflegt und erzogen wird, ist automatisch ein Pflegekind<br />
<strong>im</strong> Sinne des Oö. JWG 1991, das in § 20 den<br />
Begriff wie folgt einschränkt:<br />
„Pflegeeltern/Pflegepersonen <strong>im</strong> Sinn dieses Landesgesetzes<br />
sind Personen, die ein Pflegekind pflegen und<br />
erziehen. Als Pflegekinder gelten Minderjährige, die von<br />
anderen als<br />
1. bis zum dritten Grad Verwandten oder<br />
Verschwägerten oder<br />
2. von Wahleltern oder<br />
3. von Personen, die mit der gesamten Obsorge<br />
für das Kind betraut sind,<br />
gepflegt und erzogen werden.“<br />
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch fasst den Begriff<br />
der Pflegepersonen weiter: „Pflegeeltern sind Personen,<br />
die die Pflege und Erziehung des Kindes ganz oder teilweise<br />
besorgen und zu denen eine dem Verhältnis zwischen<br />
leiblichen Eltern und Kindern nahe kommende Beziehung<br />
besteht oder hergestellt werden soll.“<br />
(§ 186 ABGB)<br />
Pflegeeltern nach ABGB sind somit alle Personen, die<br />
die tatsächliche – gänzliche oder partielle – Besorgung<br />
von Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen und<br />
bei denen eine persönliche Beziehung zum Kind, die an<br />
Intensität dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und<br />
Kindern nahe kommt, besteht bzw. hergestellt werden<br />
kann. Das kann auch auf Personen aus dem engeren<br />
Verwandtschaftskreis (bis zum dritten Grad) zutreffen.<br />
Diese Best<strong>im</strong>mungen haben zur Folge, dass bei Pflegeverhältnissen,<br />
die ursprünglich <strong>im</strong> Rahmen einer Maßnahme<br />
der Vollen Erziehung begründet wurden, bei denen<br />
aber später die gesamte Obsorge oder zumindest<br />
der Teilbereich Pflege und Erziehung zur Gänze den Pflegepersonen<br />
vom Gericht übertragen wurden, die Volle<br />
Erziehung endet (§§ 20 Z 3, 22 Abs 2 Z 4 Oö. JWG 1991,<br />
Erlass vom 06.06.2002 JW-660000/299), weil Pflege<br />
und Erziehung ja nicht gleichzeitig den Pflegepersonen<br />
und dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger zukommen kann. Damit<br />
enden auch der Anspruch der Pflegepersonen auf<br />
Pflegegeld gemäß Oö. JWG 1991 sowie die Pflegeaufsicht;<br />
eine Anstellung sowie die Inanspruchnahme von<br />
Supervision sind nicht (mehr) möglich.<br />
Der Zugang zu Pflegeelterngruppen und zu Fortbildungsveranstaltungen<br />
soll künftig aber auch für diese Zielgruppe<br />
möglich sein.
Arten von Pflegeverhältnissen<br />
Die Bedürfnisse der Pflegekinder, die Ressourcen in ihrem<br />
Herkunftssystem und die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
sind keineswegs einheitlich, sondern führen zu<br />
unterschiedlichen Anforderungen an Pflegeverhältnisse.<br />
Inhaltliche Voraussetzungen:<br />
• Der Hilfebedarf ist nach fachlicher Einschätzung<br />
auf einen befristeten Zeitraum bezogen.<br />
• Eine Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfa-<br />
16 milie, unter Beachtung seiner Bindungen, ist unter und enge Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtig-<br />
17<br />
Abgrenzung zu Kurzzeitbetreuung und Krisenpflege<br />
Im Rahmen des Projektes wurde auch die Kurzzeitbetreuung<br />
erörtert. Kurzzeitbetreuungen unterscheiden<br />
sich von einer Krisenpflege oder anderen Pflegeverhältnissen<br />
wesentlich dadurch, dass<br />
• die Erziehungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten<br />
grundsätzlich gegeben ist;<br />
• der Ausfall der Erziehungsberechtigten absehbar ist<br />
(z. B. wegen Krankheit, Kur, Haft);<br />
• die Dauer auf einige Tage oder Wochen begrenzt ist;<br />
• es notwendig ist, dass die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Erziehungsberechtigten<br />
unterstützt, damit Betreuung, Pflege<br />
und Erziehung des Kindes/der Kinder für diesen<br />
Zeitraum gewährleistet sind, weil niemand <strong>im</strong> Umfeld<br />
diese Aufgaben übernehmen kann.<br />
Für Leistungen der Kurzzeitbetreuung sind geeignete Personen<br />
heranzuziehen. Geeignete Personen können u. a.<br />
auch bereits überprüfte, aktive Pflegepersonen sein, sofern<br />
das mit den Bedürfnissen der von ihnen betreuten<br />
Kindern vereinbar ist. Die konkrete Umsetzung seitens<br />
der Bezirksverwaltungsbehörde ist sowohl <strong>im</strong> Rahmen<br />
Pflege mit Rückführungsabsicht<br />
Es gibt verhältnismäßig wenige Pflegepersonen, die sich<br />
vorstellen können, nur für eine best<strong>im</strong>mte Zeit ihr gesamtes<br />
Familienleben auf das Pflegekind auszurichten, ihm<br />
Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln – und die damit<br />
verbundene enge Beziehung wieder zu lösen oder zu<br />
lockern, wenn die Voraussetzung für eine Rückführung<br />
gegeben ist.<br />
Bereits <strong>im</strong> Rahmen der Hilfeplanung der Vollen Erziehung,<br />
also vor der Suche eines konkreten Pflegeplatzes,<br />
ist eine möglichst klare Einschätzung zu treffen, ob eine<br />
befristete Unterbringung angestrebt wird, z. B. weil es<br />
gute Perspektiven gibt, dass das Herkunftssystem unter<br />
best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen wieder ausreichend stabilisiert<br />
werden kann.<br />
Im Projekt wurde versucht, gängige Begriffe aus der Praxis<br />
nach best<strong>im</strong>mten Kriterien zu beschreiben, um den<br />
Beteiligten eine bessere Orientierung und ein einheitliches<br />
Verständnis zu ermöglichen.<br />
der Erziehungshilfe als auch der Förderung und Entlastung<br />
denkbar.<br />
Eine weitere Betreuungsform, die nicht ausführlicher <strong>im</strong><br />
Rahmen des Projekts behandelt wurde, ist die Krisenpflege.<br />
Von Krisenunterbringung sprechen wir<br />
• wenn das Kind zu seinem Schutz unverzüglich aus<br />
dem derzeitigen System heraus muss und<br />
• die Informationslage noch nicht ausreicht, um zu<br />
entscheiden, ob oder welche Maßnahmen der Erziehungshilfe<br />
in der Folge notwendig sein werden.<br />
In Oberösterreich gibt es derzeit 29 Krisenpflegefamilien,<br />
die von einem Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger ausgewählt,<br />
ausgebildet, angestellt und betreut werden. Die<br />
Kriterien dafür sind durch das bewilligte Konzept „Familiäre<br />
Krisenpflege“ festgelegt.<br />
Kriterien zur <strong>Qualitätssicherung</strong> für jene Krisenpflegepersonen,<br />
die von Maßnahmenbehörden direkt herangezogen<br />
und begleitet werden, sind noch ausständig.<br />
Bei den Kriterien für eine vereinbarte Rückführung ist<br />
<strong>im</strong>mer die Gesamtsituation <strong>im</strong> Spannungsfeld der Entwicklungschancen<br />
und Bindungsmöglichkeiten des Kindes<br />
sowie der rechtlichen Beurteilung zu beachten. Weil<br />
dies nur <strong>im</strong> Einzelfall zu beurteilen ist, wird die Thematik<br />
durchaus kontrovers diskutiert. Mit den nachfolgenden<br />
Kriterien möchten wir die fachliche Auseinandersetzung<br />
und die gezielte Erweiterung der Ressourcen für jene Kinder,<br />
für die dieses „Beziehungsangebot auf Zeit“ die beste<br />
Alternative in ihrer Lebenssituation ist, fördern. Deshalb<br />
stellen wir diese Leistung an den Beginn der Übersicht.<br />
best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen möglich und vereinbart.<br />
• Ziele und Dauer werden vor Beginn der Maßnahme<br />
klar definiert.<br />
• Intensive Unterstützung der Herkunftsfamilie und des<br />
Reintegrationsprozesses (Elternarbeit) ist gewährleistet.<br />
Setting:<br />
• Pflege und Erziehung des Kindes<br />
in einer Pflegefamilie<br />
• Unterstützung der Erziehungsberechtigten<br />
bei der Schaffung der Voraussetzungen<br />
zur Pflege und Erziehung des Kindes<br />
• Beachtung des Verhältnisses zwischen<br />
Erziehungsberechtigten und Pflegepersonen<br />
(besonders bei Unterbringung bei Pflegepersonen<br />
<strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />
• Aufrechterhaltung/Aufbau der Bindung zwischen<br />
Erziehungsberechtigten und Kind<br />
Rechtliche Grundlage:<br />
• Freiwillige Vereinbarung über Volle Erziehung<br />
zwischen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und Erziehungsberechtigten<br />
(gemäß § 137 a ABGB);<br />
• Übertragung der Pflege und Erziehung an die<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> durch Gerichtsbeschluss<br />
(§176 iVm § 213 ABGB);<br />
• ex lege (§ 211 ABGB);<br />
• Gefahr <strong>im</strong> Verzug (§ 215 ABGB)<br />
Begründung/Vereinbarung:<br />
• Betreuungsvereinbarung zwischen <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
und Pflegepersonen<br />
Dauer:<br />
• Der Zeitrahmen wird zwischen den Beteiligten<br />
vereinbart und ist u. a. abhängig von den<br />
Bindungen und dem Alter des Kindes.<br />
Bedürfnisse des Kindes:<br />
• Erhalt/Aufbau der Bindung zur Herkunftsfamilie<br />
durch intensive Kontakte<br />
• Für das Kind zumutbare Wechsel in den<br />
Betreuungsverhältnissen<br />
• Klare Perspektive und Transparenz für das Kind<br />
• Respektieren der Beziehungen des Kindes<br />
zu Freunden und anderem sozialen Umfeld<br />
Anforderungen an Pflegepersonen:<br />
• Selbstverständnis der Pflegepersonen ist bewusst<br />
auf die Unterstützung einer Rückführung gerichtet<br />
• Begleitung des Kindes für einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum<br />
ten und <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
• Respekt gegenüber der Herkunftsfamilie<br />
• Reflexionsfähigkeit bezüglich der Rolle bzw. Rollenveränderung<br />
zum Kind (besonders bei Unterbringung<br />
bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />
• Reflexionsfähigkeit bezüglich der Veränderungen<br />
des Verhältnisses zu Erziehungsberechtigten<br />
(besonders bei Unterbringung bei Pflegepersonen<br />
<strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />
Anforderungen an Erziehungsberechtigte:<br />
• Erhalt/Aufbau der Beziehung und Bindung zum Kind<br />
• Erziehungsberechtigte verbringen regelmäßig Zeit<br />
mit dem Kind<br />
• Aktive Mitarbeit und Kooperation mit allen Beteiligten<br />
• Schaffung der Voraussetzungen zur Pflege und<br />
Erziehung des Kindes<br />
• Reflexionsfähigkeit bezüglich ihrer Lebenssituation<br />
und ihrer Anteile, die zur Fremdunterbringung führten<br />
Aufgaben der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>:<br />
• Aktive Suche nach geeigneten Pflegepersonen und<br />
Prüfung, ob unter den konkreten Umständen diese<br />
Art des Pflegeverhältnisses tatsächlich dem Kindeswohl<br />
entspricht (Berücksichtigung von Informationen<br />
über die Beziehungs- und Familiengeschichte; keine<br />
entwicklungsgefährdenden Übergriffe der Erziehungsberechtigten<br />
auf das Kind; Wissen um die Lebenssituation<br />
und Motivation der Pflegepersonen)<br />
• Vermittlung in eine geeignete Pflegefamilie inkl. der<br />
damit verbundenen formalen Akte (Vereinbarung mit<br />
den Erziehungsberechtigten, Betreuungsvereinbarung,<br />
Pflegegeldbescheid, …)<br />
• Unterstützung der Erziehungsberechtigten zur Schaffung<br />
der Voraussetzungen zur Pflege und Erziehung<br />
des Kindes<br />
• Gestaltung von intensiven Kontakten zwischen Kind<br />
und Herkunftsfamilie<br />
• Begleitung des Pflegeverhältnisses (Maßnahmenführung,<br />
Pflegeaufsicht) sowie der Rückführung<br />
• Abschluss der Maßnahme
Anforderungen an Erziehungsberechtigte:<br />
• Kein aktiv betriebener Widerstand gegen das Pflegeverhältnis;<br />
Im Idealfall: Erlaubnis für das Kind, in der<br />
Pflegefamilie aufzuwachsen<br />
• Zust<strong>im</strong>mung der Erziehungsberechtigten zur<br />
Pflegeunterbringung (besonders bei Unterbringung<br />
Möglichkeit entwicklungsgefährdender Übergriffe der<br />
Erziehungsberechtigten auf das Kind; Wissen um die<br />
Lebenssituation und Motivation der Pflegepersonen)<br />
• Vermittlung in eine geeignete Pflegefamilie inkl. der<br />
damit verbundenen formalen Akte (Vereinbarung mit<br />
den Erziehungsberechtigten, Betreuungsvereinba-<br />
18 bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />
rung, Pflegegeldbescheid, …)<br />
19<br />
Aufgaben der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>:<br />
• Aktive Suche nach geeigneten Pflegepersonen und<br />
Prüfung, ob unter den konkreten Umständen diese<br />
Art des Pflegeverhältnisses tatsächlich dem Kindeswohl<br />
entspricht (Berücksichtigung von Informationen<br />
über die Beziehungs- und Familiengeschichte; keine<br />
Volle Erziehung bei Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld<br />
Rechtliche Grundlage<br />
• Begleitung des Pflegeverhältnisses (Maßnahmenführung,<br />
Pflegeaufsicht)<br />
• Ermöglichung von regelmäßigen Kontakten<br />
zwischen Herkunftsfamilie und Kind<br />
• Wo erforderlich Schutz des Kindes vor<br />
gefährdenden Erziehungsberechtigten<br />
• Abschluss der Maßnahme<br />
Langzeitpflege<br />
Inhaltliche Voraussetzungen:<br />
• Zum Zeitpunkt der Inpflegenahme ist keine Perspektive<br />
einer Rückführung absehbar. Sollte bei geänderten<br />
Umständen dennoch Rückführung thematisiert<br />
werden, ist die Beurteilung vorrangig aus dem<br />
Blickwinkel des Kindes vorzunehmen.<br />
• Unterstützung der Kontakte zwischen dem Kind und<br />
der Herkunftsfamilie, sofern es dem Wohl des Kindes<br />
nicht widerspricht<br />
• Ziele und Dauer des Pflegeverhältnisses werden vor<br />
Beginn der Maßnahme klar definiert und vereinbart<br />
• Begleitung des Kindes in die Selbstständigkeit<br />
Setting:<br />
• Pflege und Erziehung des Kindes in einer Pflegefamilie<br />
• Ermöglichung von regelmäßigen Kontakten zwischen<br />
Herkunftsfamilie und Kind<br />
• Beachtung des Verhältnisses zwischen Erziehungsberechtigten<br />
und Pflegepersonen (besonders bei Unterbringung<br />
bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen<br />
Umfeld)<br />
Rechtliche Grundlage:<br />
• Freiwillige Vereinbarung über Volle Erziehung<br />
zwischen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und Erziehungsberechtigten<br />
(gemäß § 137 a ABGB);<br />
• Übertragung der Pflege und Erziehung<br />
an die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> durch Gerichtsbeschluss<br />
(§176 iVm § 213 ABGB);<br />
• ex lege (§ 211 ABGB);<br />
• Gefahr <strong>im</strong> Verzug (§ 215 ABGB)<br />
Begründung/Vereinbarung:<br />
• Betreuungsvereinbarung zwischen <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
und Pflegepersonen<br />
Dauer:<br />
• langfristig<br />
Bedürfnisse des Kindes:<br />
• Stabile Bezugspersonen<br />
• Sichere Bindung an die Pflegepersonen<br />
• Erlaubnis durch Erziehungsberechtigte,<br />
sich in der Pflegefamilie zu verwurzeln<br />
• Erlaubnis der Pflegepersonen, den Kontakt<br />
zur Herkunftsfamilie zu erhalten<br />
• Respektieren der Geschichte/Herkunft des Kindes<br />
Anforderungen an Pflegepersonen:<br />
• Respekt gegenüber dem Herkunftssystem des Kindes<br />
• Zulassen und Fördern des Kontaktes zwischen dem<br />
Kind und seiner Herkunftsfamilie<br />
• Enge Zusammenarbeit mit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
• Selbstverständnis als Pflegepersonen in klarer Abgrenzung<br />
zu Adoptiveltern<br />
• Reflexionsfähigkeit bezüglich der Rolle bzw. Rollenveränderung<br />
zum Kind (besonders bei Unterbringung<br />
bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />
• Reflexionsfähigkeit bezüglich der Veränderungen des<br />
Verhältnisses zu Erziehungsberechtigten (besonders<br />
bei Unterbringung bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren<br />
sozialen Umfeld)<br />
Aus den Best<strong>im</strong>mungen des ABGB und des Oö. JWG<br />
1991 ergibt sich ein klarer Auftrag, bei der Hilfeplanung<br />
für eine Maßnahme der Vollen Erziehung den Vorrang<br />
des sozialen Umfelds zu beachten:<br />
„Bei der Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
ist auf die Entwicklung des(r) Minderjährigen<br />
unter Bedachtnahme auf seine (ihre) Anlagen, Fähigkeiten,<br />
Neigungen und Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.<br />
Wenn es zielführend ist, ist auch das gesellschaftliche<br />
Umfeld des(r) Minderjährigen einzubeziehen, wobei<br />
wichtige soziale Bindungen zu erhalten, zu stärken oder<br />
neu zu schaffen sind. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten<br />
ist anzustreben. Nach Möglichkeit<br />
Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />
Unter Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld<br />
sind Personen aus der Verwandtschaft oder der Bekanntschaft<br />
(Bekannte der Eltern, Nachbarn, Eltern von Freunden<br />
des Kindes, Arbeitskollegen/innen der Eltern, ...) oder<br />
aus der früheren Betreuung der Kinder und Jugendlichen<br />
<strong>im</strong> Hilfesystem (Kindergarten, Tagesmutter, Betreuer/in aus<br />
Jugendgruppen, ...) zu verstehen. Voraussetzungen sind<br />
• Soziale Bindungen des Pflegekindes zur Person<br />
• und die Bereitschaft des Pflegekindes, von dieser<br />
Person betreut zu werden.<br />
sind ihre Wünsche zu berücksichtigen.“ (§ 6 Abs 2 Oö.<br />
JWG 1991). Die nach § 145 Abs 1 ABGB potentiell mit<br />
der Obsorge zu betrauenden Personen stehen einander<br />
– bei Verhinderung beider leiblicher Elternteile – in einem<br />
Verhältnis der Gleichrangigkeit gegenüber. Wer von ihnen<br />
letztlich vom Gericht mit der Obsorge zu betrauen ist,<br />
hängt ausschließlich von der emotionalen und sozialen<br />
Nahebeziehung des Kindes zu ihm ab.<br />
Eine Volle Erziehung bei (fremden) Pflegepersonen wird<br />
erst dann in Erwägung gezogen, wenn abgeklärt ist,<br />
dass Pflege und Erziehung des/der Minderjährigen durch<br />
Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld des/<br />
der Minderjährigen nicht möglich bzw. sinnvoll ist.<br />
Den Kenntnissen und Einschätzungen von Pflegekindern<br />
und der Angehörigen ist bei der Unterbringung bei<br />
Pflege personen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld ein hoher<br />
Stellenwert einzuräumen (z. B. durch das Erstellen von<br />
Soziogrammen gemeinsam mit Pflegekindern und Erziehungsberechtigten).
Zuständigkeiten<br />
Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen <strong>im</strong><br />
<strong>Pflegekinderwesen</strong> sind derzeit komplex geregelt. Obwohl<br />
es ein wichtiges Ziel des Projektes war, möglichst<br />
klare und einfache Zuständigkeiten zu schaffen, ist dies<br />
nur zum Teil bzw. nur in ersten Schritten gelungen. Zum<br />
einen normieren die gesetzlichen Grundlagen Pflichten<br />
der Maßnahmenbehörde und der Pflegeaufsichtsbehör-<br />
20 de, die nur bei einer Unterbringung von Pflegekindern<br />
21<br />
Maßnahmenführung – Pflegeaufsicht<br />
<strong>im</strong> eigenen Bezirk zusammenfallen. Zum anderen wurden<br />
bei der Konzeption der Anstellungsmöglichkeit von<br />
Pflegepersonen wesentliche Aufgaben einem freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
übertragen. Diese Regelungen bedingen<br />
erhebliche Überschneidungen und haben in der<br />
Praxis zu Doppelgleisigkeiten geführt, die die Effizienz<br />
der Leistungserbringung für die Pflegekinder, die Pflegefamilie<br />
und die Herkunftsfamilie beeinträchtigen. Es ist für<br />
die Betroffenen nicht einfach auszumachen, wer wofür<br />
zuständig ist und wie die Entscheidungsprozesse laufen.<br />
Die folgende Darstellung soll die Ausgangssituation verdeutlichen:<br />
Maßnahmenbehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde,<br />
in deren Sprengel der (die) Minderjährige seinen<br />
(ihren) gewöhnlichen Aufenthalt bzw. – in Ermangelung<br />
eines solchen – seinen (ihren) tatsächlichen Aufenthalt<br />
hat. Diese Behörde ist zur Maßnahmenführung gemäß<br />
den Prozessbeschreibungen für die Volle Erziehung verpflichtet.<br />
Pflegeaufsichtsbehörde ist jene Bezirksverwaltungsbehörde,<br />
in deren Sprengel die Pflegeeltern (Pflegepersonen)<br />
ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Pflegeaufsicht<br />
ist in angemessenen Zeitabständen (mind.<br />
jedoch einmal jährlich) wahrzunehmen und bezieht sich<br />
auf die Prüfung, ob den Pflegekindern unter 16 Jahren<br />
die Pflege und Erziehung <strong>im</strong> Sinne des § 146 ABGB gewährt<br />
wird. Ausgenommen von der Pflegeaufsicht sind<br />
(explizit nur) die Fälle des § 22 Abs 2 Z 1, 4, 5 und 6 Oö.<br />
JWG 1991 (z. B. Tagespflege, Obsorgeübertragung an<br />
Pflegepersonen).<br />
Von der Pflegeaufsicht grundsätzlich nicht umfasst sind<br />
Unterbringungen gemäß § 20 Z 1 Oö. JWG 1991 (Verwandte<br />
bis zum 3. Grad). Dennoch unterliegen diese<br />
Pflegeverhältnisse der Maßnahmenführung <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Vollen Erziehung.<br />
Die Maßnahmenbehörde ist <strong>im</strong>mer dann nicht identisch<br />
mit der Pflegeaufsichtsbehörde, wenn das Kind von der<br />
Maßnahmenbehörde bei Pflegepersonen in einem anderen<br />
Bezirk untergebracht wird. Durch die in Oberösterreich<br />
geübte Praxis, die Maßnahmenführung bei der<br />
ersten Maßnahmenbehörde – unabhängig vom (weiteren)<br />
Aufenthalt des Kindes – zu belassen, entstehen erhebliche<br />
Doppelgleisigkeiten, die sich aus der Tabelle auf<br />
Seite 22 ablesen lassen.<br />
Eine Zusammenlegung von Maßnahmen- und Pflegeaufsichtsbehörde<br />
könnte erhebliche Synergieeffekte<br />
bewirken, denen jedoch ein beträchtlicher Umstellungsaufwand<br />
gegenübersteht. Konkret ergäbe sich eine deutliche<br />
Mehrbelastung ländlich strukturierter Bezirke, auf<br />
deren Pflegeplätze die größeren Städte angewiesen sind.<br />
Zu klären wäre auch die Frage, wie die Kooperation mit<br />
der Herkunftsfamilie gestaltet werden kann. Schließlich<br />
würden selbst bei einem Zusammenführen der Agenden<br />
von Maßnahmenführung und Pflegeaufsicht für Oberösterreich<br />
unterschiedliche Regelungen bestehen bleiben,<br />
weil bei der Aufnahme von Kindern aus anderen Bundesländern<br />
die Maßnahmenführung jedenfalls be<strong>im</strong> dortigen<br />
Herkunftsbezirk verbleibt.<br />
Aus den angeführten Überlegungen wurde die Frage der<br />
strukturellen und organisatorischen Bereinigung der Aufgaben,<br />
Kompetenzen und Verantwortungen von Maßnahmenbehörde<br />
und Pflegeaufsichtsbehörde <strong>im</strong> Projekt<br />
zurückgestellt und nicht abschließend behandelt.<br />
Öffentlicher <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger – Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
Die Evaluation der Anstellung von Pflegepersonen, die<br />
per Bescheid dem Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger Verein<br />
Pflege- und Adoptiveltern OÖ übertragen wurde, hat gezeigt,<br />
dass ein wesentliches Ziel des Konzeptes nicht erreicht<br />
wurde, nämlich die Entlastung der Bezirksverwaltungsbehörden<br />
durch eine strukturierte Aufgabenteilung.<br />
Die Verantwortung für die Maßnahmenführung und Pflegeaufsicht<br />
bleibt in jedem Fall bei den Sozialarbeitern/innen<br />
des öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers. Aufgaben<br />
wie persönliche Kontakte, bei denen sich die Mitarbeiter/<br />
innen der Maßnahmenbehörden von den Rahmenbedingungen<br />
des Pflegeverhältnisses überzeugen können<br />
oder Verlaufsgespräche, bei denen die Zielerreichung reflektiert<br />
wird, können nicht delegiert werden.<br />
Andererseits können begleitende Maßnahmen der <strong>Qualitätssicherung</strong><br />
sowie die dienstrechtlichen Agenden der<br />
Anstellung sehr gut und klar in die Verantwortung eines<br />
Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers ausgelagert werden. Diese<br />
Erfahrungen führten zur vorgesehenen Neuordnung<br />
der qualitätssichernden Maßnahmen und Dienstpflichten,<br />
die auf den Seiten 36 bis 39 näher dargestellt und<br />
in der folgenden Übersicht bereits berücksichtigt sind:
Aufgaben und Verantwortlichkeiten<br />
Notizen<br />
einerseits die Pflegeaufsichtsbehörde die Maßnahmenbehörde<br />
über alle wesentlichen Entwicklungen durch<br />
eine kurze Mitteilung (strukturierter Aktenvermerk per<br />
E-Mail) auf dem Laufenden halten, und andererseits die<br />
Maßnahmenbehörde anstehende Entscheidungen zeitgerecht<br />
mit der Pflegeaufsichtsbehörde abst<strong>im</strong>men.<br />
Diese Tabelle verdeutlicht, wie wichtig eine gute Koordination<br />
von Maßnahmenführung und Pflegeaufsicht ist.<br />
Aus der Spalte Verantwortlichkeiten geht hervor, dass es<br />
für einen Prozessschritt mehrere Verantwortliche gibt.<br />
Nur durch eine klare Abst<strong>im</strong>mung kann vermieden werden,<br />
dass Pflegefamilien unterschiedliche Informationen<br />
erhalten, oder nicht wissen, an wen sie sich in einer kon-<br />
22 kreten Angelegenheit wenden können. In der Praxis wird<br />
23<br />
Aufgaben<br />
Beratungsgespräch<br />
Information und<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Eignungsüberprüfung<br />
Vormerkung und<br />
Erfassung für<br />
Statistik<br />
Hilfeplanung<br />
Vermittlung und<br />
Anbahnung des<br />
Pflegeverhältnisses<br />
Anstellung von<br />
Pflegepersonen<br />
Begleitung des<br />
Pflegeverhältnisses<br />
Beendigung des<br />
Pflegeverhältnisses<br />
abhängig von der Art<br />
der Beendigung<br />
telefonisch, persönlich, Info-Veranstaltungen,<br />
Info-Mappe, Broschüren, Pressearbeit, Internet<br />
Durchführung<br />
Hilfen zur Entscheidungsfindung (Unterschied Pflege/ Adoption), Klärung der Motivation,<br />
Informationen zum Ablauf, Datenaufnahme<br />
Überprüfen der persönlichen Eignung:<br />
• Einholen der notwendigen Dokumente (z. B. Strafregisterauszug, Einkommensnachweis, …)<br />
• Überprüfen der äußeren und inneren Eignungsvoraussetzungen durch die/den DSA<br />
• Möglichkeit der Teilnahme an Pflegeelterngruppen, ggf. Kontakt zu erfahrenen Pflegepersonen<br />
• Stellungnahme Psychologischer Fachdienst<br />
Fachliche Vorbereitung<br />
(Module 1 – 5)<br />
• Abschlussgespräch und schriftliche<br />
Mitteilung über die Eignung<br />
• Eintrag in Datenbank<br />
• ggf. halbjährliche Kontaktaufnahme<br />
• ggf. Aktualisieren der Eignung nach 2 Jahren<br />
• Im näheren sozialen Umfeld empfohlen<br />
(verpflichtend nur für Anstellung)<br />
• Im näheren sozialen Umfeld keine allgemeine<br />
Eignungsüberprüfung<br />
• Bei Unterbringung <strong>im</strong> näheren soz. Umfeld<br />
nur Erfassung für die Statistik<br />
• Klären, ob Rückführungsabsicht besteht oder Langzeitpflege angestrebt wird<br />
• Erstellen des Bedarfs- bzw. Anforderungsprofils (aus Sicht des Pflegekindes bzw.<br />
der Pflegefamilie)<br />
• Anfrage der BVB-MB bei der BVB-PA (freier Platz)<br />
• Kontaktaufnahme mit der Pflegefamilie<br />
• Infos, Gespräche mit allen Beteiligten; Kennenlernen Herkunftsfamilie - Pflegefamilie<br />
• Klären der rechtlichen Grundlagen<br />
• Festlegen der Besuchskontakte<br />
• Übergeben der Unterlagen und Dokumente<br />
• Klären der finanziellen Belange (Pflegegeld, …)<br />
• Abschließen der Betreuungsvereinbarung<br />
• Übergeben des Pflegekindes an die Pflegefamilie<br />
• Unterstützen in der Phase der Anbahnung<br />
• Klären der Anstellungsvoraussetzungen<br />
• Abschließen des Dienstvertrags<br />
• Einholen Kostenübernahmeerklärung von BVB-MB<br />
• Administration der dienstrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange<br />
• Kontrollieren der Dienstpflichten<br />
• Mitteilung über Beginn und (voraussichtliches) Ende von Pflegeverhältnissen<br />
• Pflegeaufsicht (mind. 1 x jährlich): Kontakt zum Kind; Vertreten des Kindes gegenüber der Pflegefamilie;<br />
Unterstützen der Pflegefamilie, z. B. bei Helferkonferenzen, notwendigen Fördermaßnahmen<br />
und Abklärungen (Heilpädagogik, Therapieplatz)<br />
• Unterstützen bei finanziellen Ansprüchen (z. B. Sonderbedarf gem. § 27 Abs. 3 Oö. JWG 1991)<br />
• Gewähren finanzieller oder materieller Hilfen als unterstützende Maßnahmen für Pflegekinder oder<br />
Pflegefamilien <strong>im</strong> Einzelfall<br />
• Unterstützende Maßnahmen für Herkunftssystem<br />
• Hilfeplanverlaufsgespräche unter Beteiligung BVB-PA (mind. 1 x jährlich)<br />
• Koordination qualitätssichernder Maßnahmen (Pflegeelterngruppen, Weiterbildung, Supervision)<br />
• Organisieren qualitätssichernder Maßnahmen<br />
• Klären der weiteren Betreuung bzw. Vermittlung von Hilfen zur Verselbstständigung<br />
• Gegebenenfalls Begleiten der Rückführung<br />
• Abschlussgespräch mit allen Beteiligten<br />
• Lösen der Vereinbarung über die Maßnahme der Vollen Erziehung und der Betreuungsvereinbarung<br />
• Bei Anstellung: Verständigung Dienstgeber<br />
• Bei Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Mitteilung an Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
• Einstellung Pflegegeld und Kostenersatz<br />
• Eintrag in die zentrale Meldekartei<br />
• Evaluierung Hilfeplan<br />
Verantwortlichkeiten<br />
1<br />
BVB (regional)<br />
Abt. JW (zentral)<br />
BVB-PA<br />
BVB-PA<br />
PFD<br />
Freier JWT<br />
BVB-PA<br />
BVB-MB<br />
BVB-MB<br />
BVB-PA<br />
Freier JWT<br />
BVB-MB<br />
BVB-PA<br />
BVB-MB<br />
Freier JWT<br />
BVB-MB<br />
1<br />
Legende: BVB = Bezirksverwaltungsbehörde BVB-MB = Maßnahmenbehörde<br />
PFD = Psychologischer Fachdienst<br />
BVB-PA = Pflegeaufsichtsbehörde
Volle Erziehung bei Pflegepersonen<br />
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Nachdem durch die Anstellungsmöglichkeit der Rückgang<br />
an Pflegepersonen für einige Jahre fast gestoppt<br />
werden konnte, sinkt die Zahl der Interessenten nun<br />
wieder leicht, aber kontinuierlich. Im Interesse der Kinder<br />
und Jugendlichen, für die wir in der Vollen Erziehung<br />
Verantwortung tragen, möchten wir alle Anstrengungen<br />
unternehmen, um potenzielle Pflegepersonen anzusprechen,<br />
zu informieren und konkret zu beraten. Im Vergleich<br />
zu jenen Bundesländern, die Werbung, Information und<br />
Beratung sowie Eignungsüberprüfung zentralisiert haben,<br />
stellt uns die Vielzahl an Beteiligten (18 Bezirksverwaltungsbehörden,<br />
Abt. <strong>Jugendwohlfahrt</strong> be<strong>im</strong> Amt der<br />
Oö. Landesregierung, Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger) vor<br />
besondere Herausforderungen. Schließlich erwarten Interessierte<br />
einen raschen Zugang zu einschlägigen, gut aufbereiteten<br />
Informationen und eine effiziente Abwicklung.<br />
Deshalb sind für die Zukunft nicht nur eine klare Koordination<br />
der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,<br />
sondern auch weitergehende Spezialisierungen anzustreben,<br />
um die Zahl der Ansprechpartner <strong>im</strong> Sinne der<br />
Kundenfreundlichkeit zu reduzieren.<br />
24 25<br />
Beratungsgespräch für Interessenten<br />
Interessenten, die ein Kind aufnehmen möchten, verfügen<br />
über ganz unterschiedliches Vorwissen, je nachdem,<br />
ob bzw. mit wem sie bisher schon Gespräche geführt<br />
haben. Deshalb kommt einem ausführlichen Beratungsgespräch<br />
durch den/die zuständige/n Sozialarbeiter/in<br />
hohe Bedeutung zu, insbesonders zur Klärung der Unterschiede<br />
zwischen Pflege und Adoption, der Klärung<br />
der Vorstellungen und der Motivation der Interessenten<br />
sowie der Information über die speziellen Anforderungen<br />
und Rahmenbedingungen eines Pflegeverhältnisses als<br />
Maßnahme der Vollen Erziehung.<br />
Bislang wurden wesentliche Inhalte dieser Beratung nach<br />
einem Erstgespräch bei der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> noch gesondert<br />
in einem „Einführungsseminar für Pflege und Adoption“<br />
bei einem Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger vertieft.<br />
Erst dann wurde mit der Überprüfung der persönlichen<br />
Eignung begonnen. Die Anmeldung und das Warten auf<br />
einen Seminarplatz führten jedoch zu unverhältnismäßigen<br />
Verzögerungen <strong>im</strong> Ablauf der Eignungsüberprüfung.<br />
Zudem wurden manche Fragen sowohl <strong>im</strong> Erstgespräch<br />
als auch <strong>im</strong> Seminar erörtert. Im Sinne eines<br />
möglichst ökonomischen Ablaufs des Eignungsüberprüfungsverfahrens<br />
werden die Inhalte des bisherigen<br />
Einführungsseminars <strong>im</strong> Beratungsgespräch für Interessenten<br />
abgedeckt. Damit kann auch konkreter auf die<br />
Rahmenbedin gun gen von Pflegeverhältnissen eingegangen<br />
werden.<br />
Für Adoptivwerber werden vorerst entsprechende Einführungsseminare,<br />
mit angepassten Inhalten, weiterhin<br />
angeboten.<br />
Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung<br />
§ 21 Oö. JWG 1991 normiert, dass ein Pflegeplatz (neben<br />
anderen Voraussetzungen) nur dann vermittelt werden<br />
darf, wenn die in Betracht kommenden Pflegepersonen<br />
„fachlich für die Pflege und Erziehung eines best<strong>im</strong>mten<br />
Kindes vorbereitet und persönlich geeignet sind.“<br />
Ablauf und Rahmenbedingungen<br />
Die Verantwortung für den Prozess der Eignungsüberprüfung<br />
liegt bei der Bezirksverwaltungsbehörde des<br />
Wohnorts des/der Pflegewerbers/in; die Entscheidung<br />
Schritte der Eignungsüberprüfung:<br />
• Überprüfung der persönlichen Eignung durch den/<br />
die zuständige/n Sozialarbeiter/in unter Einbeziehung<br />
einer medizinischen und psychologischen Expertise<br />
• Absolvierung der Module der Fachlichen Vorbereitung<br />
• Möglichkeit der Teilnahme an Pflegeelternrunden,<br />
gegebenenfalls Kontakt zu erfahrenen Pflegepersonen<br />
• Abschlussgespräch und Bestätigung über das Ergebnis<br />
der Eignungsüberprüfung<br />
über die Eignung trifft der/die zuständige Sozialarbeiter/<br />
in auf Gru nd eines standardisierten Verfahrens.<br />
Die Eignungsüberprüfung wird je Pflegewerberpaar in einem<br />
eigenen Akt dokumentiert. Eine Vermittlung ist erst<br />
möglich, nachdem alle Schritte der Eignungsüberprüfung<br />
durchlaufen sind und das schriftliche Ergebnis vorliegt.<br />
Eine Ausnahme ist für Pflegeverhältnisse <strong>im</strong> näheren sozialen<br />
Umfeld vorgesehen, bei denen ein verkürztes Verfahren<br />
zur Anwendung kommt, welches jedenfalls sicherstellen<br />
muss, dass das Kindeswohl nicht erneut gefährdet<br />
wird. Die Absolvierung der Fachlichen Vorbereitung ist in<br />
diesen Fällen nicht zwingend vorgesehen, bleibt jedoch<br />
Voraussetzung für eine eventuelle Anstellung.
Eindruck aus<br />
Gesprächen<br />
Eindruck aus<br />
Hausbesuchen<br />
Psychologische<br />
Rückmeldung<br />
Finanzielle<br />
Situation<br />
Gesundheitsfragebogen<br />
Strafregisterauszug<br />
Rückmeldung<br />
aus Fachlicher<br />
Vorbereitung<br />
DSA<br />
Beurteilung<br />
Entscheidung<br />
über Eignung<br />
26 27<br />
Oberstes Ziel des Prozesses der Eignungsüberprüfung ist es, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen<br />
zur Verfügung zu haben. Darüber hinaus gelten <strong>im</strong> Verfahren folgende<br />
Ziele der Eignungsüberprüfung<br />
• Einen möglichst unbürokratischen, einfachen und<br />
zügigen Ablauf der Eignungsüberprüfung sicherstellen<br />
- bei gleichzeitiger Auseinandersetzung mit den<br />
wichtigsten Themen hinsichtlich der Aufnahme von<br />
Pflegekindern<br />
• Klare, kompetente und umfassende Informationen<br />
über die Bedeutung, die Anforderungen und die<br />
Rahmenbedingungen eines Pflegeverhältnisses zur<br />
Verfügung stellen<br />
• Klarheit über Vorstellungen und Motivation der Pflegewerber/innen<br />
fördern<br />
• Bei der Überprüfung der persönlichen Eignung einheitliche<br />
Standards anwenden<br />
• Stärken und Grenzen der Pflegewerber/innen sichtbar<br />
machen (besondere Ressourcen, Vermittlungseinschränkungen,<br />
Vorbehalte)<br />
• Möglichst objektive und transparente Entscheidungsfindung<br />
sicherstellen (Vieraugenprinzip)<br />
• Fachliche Vorbereitung auf die speziellen Anforderungen<br />
der Pflege und Erziehung <strong>im</strong> Rahmen einer<br />
Maßnahme der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ausrichten<br />
• Evidenz aller verfügbaren Pflegepersonen in einem<br />
zentralen EDV-System für die oberösterreichischen<br />
Maßnahmenbehörden<br />
Rahmenbedingungen der Eignungsüberprüfung<br />
Allgemeine Regelungen:<br />
• Grundsätzlich ist eine Bewerbung entweder für Pflege<br />
oder für Adoption möglich. Die beiden Eignungsüberprüfungsprozesse<br />
laufen vollkommen getrennt voneinander.<br />
Eine Durchlässigkeit <strong>im</strong> Sinne von wechselseitiger<br />
Anrechnung (etwa bereits absolvierter Module<br />
der Fachlichen Vorbereitung) ist nicht vorgesehen.<br />
Durchlaufen Werber hingegen beide Eignungsüberprüfungsprozesse<br />
vollständig und stehen am Ende<br />
jeweils positive Ergebnisse, so ist eine Vormerkung<br />
sowohl für die Vermittlung eines Pflege- als auch<br />
eines Adoptivkindes möglich.<br />
• Die Überprüfung der Eignung für Personen aus dem<br />
näheren sozialen Umfeld von Pflegekindern erfolgt in<br />
einem verkürzten Verfahren.<br />
• Vor der Unterbringung von Pflegekindern, die das<br />
16. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist jedenfalls<br />
die persönliche Eignung der Pflegewerber/innen zu<br />
überprüfen. Die Fachliche Vorbereitung der Pflegewerber/innen<br />
ist wünschenswert.<br />
Zur Eignungsüberprüfung:<br />
• Die Eignung wird in den Kategorien geeignet/nicht<br />
geeignet ausgestellt. Bei Ehe- bzw. Lebenspartnern<br />
erfolgt die Eignungsbeurteilung für das Paar (nicht je<br />
Person). Das Ergebnis der Eignungsüberprüfung ist<br />
den Pflegewerber/innen schriftlich mitzuteilen. Die<br />
Gründe/Überlegungen für die getroffene Entscheidung<br />
sind darzulegen.<br />
• Eine Wiedervorstellung ist bei ursprünglich negativem<br />
Prüfergebnis (inkl. allfälliger Interventionsvorschläge)<br />
nach etwa zwei Jahren möglich. Die Pflegewerber/<br />
innen werden auf die Wiedervorstellungsmöglichkeit<br />
hingewiesen. Bei Ablehnung wegen Gewalt- oder Sexualdelikten<br />
ist eine Wiedervorstellung nicht möglich.<br />
• Die Ergebnisse der Eignungsüberprüfung sind zwei<br />
Jahre gültig. Sollte in diesem Zeitraum keine Vermittlung<br />
eines Pflegekindes stattfinden, ist eine Überprüfung<br />
eventueller Veränderungen bei den inneren und<br />
äußeren Eignungsvoraussetzungen der Pflegewerber/<br />
innen (Aktualisierung) durchzuführen.<br />
• Für die Aufnahme weiterer Pflegekinder ist keine neuerliche<br />
Eignungsüberprüfung erforderlich.<br />
• Da die Eignungsüberprüfung <strong>im</strong> privatrechtlichen<br />
Bereich erfolgt, kommen die Grundsätze der Akteneinsicht<br />
nicht zur Anwendung. Dennoch werden die<br />
Pflegewerber/innen über alle wesentlichen Inhalte<br />
offen und transparent informiert.<br />
• Bei negativem Ausgang der Eignungsüberprüfung<br />
erfolgt jedenfalls eine schriftliche Information an<br />
die Pflegewerber/innen, mit dem Angebot in einem<br />
persönlichen Gespräch die Gründe für die Ablehnung<br />
näher zu erläutern.<br />
• Die schriftliche Rückmeldung des Psychologischen<br />
Dienstes ist eine Entscheidungshilfe für den/die Sozialarbeiter/in;<br />
eine Weitergabe an die Pflegewerber/<br />
innen ist nicht vorgesehen. Das Recht der Informationsweitergabe<br />
endet dort, wo Rechte anderer (z. B.<br />
Herkunftssystem) beeinträchtigt werden.<br />
Anerkennung von Entscheidungen anderer<br />
Bundesländer oder Staaten:<br />
• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Bundesländer<br />
werden grundsätzlich anerkannt. Es muss jedoch<br />
vom/von der zuständigen Bearbeiter/in eine Aktkopie<br />
bei der vormals zuständigen Behörde angefordert<br />
werden. Geänderte Rahmenbedingungen, bedingt<br />
durch einen Umzug von einem anderen Bundesland<br />
nach Oberösterreich, werden neuerlich überprüft.<br />
• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Bundesländer<br />
für Pflege und Adoption ermöglichen eine<br />
Vormerkung sowohl als Pflege- als auch als Adoptivwerber,<br />
wenn dies von den Werbern gewünscht wird.<br />
• Die Absolvierung einer jugendwohlfahrtsbehördlich<br />
anerkannten Fachlichen Vorbereitung für Pflegewerber/<br />
innen in einem anderen österreichischen Bundesland<br />
wird durch den oö. <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger anerkannt.<br />
• Die Teilnahme von Pflegewerber/innen aus anderen<br />
Bundesländern an der Fachlichen Vorbereitung ist <strong>im</strong><br />
Einzelfall dann möglich, wenn nach abgelaufener Anmeldefrist<br />
freie Plätze zur Verfügung stehen. Dadurch<br />
darf es aber zu keiner Ablehnung von oö. Pflegewerber/innen<br />
kommen.<br />
• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Staaten<br />
werden <strong>im</strong> Hinblick auf die sich bereits in der Familie<br />
befindlichen Pflegekinder anerkannt, wenn Pflegepersonen<br />
mit dem Pflegekind nach Oberösterreich zuziehen.<br />
Im anderen Staat überprüfte Pflegewerber/innen,<br />
die ihren Wohnsitz nach Oberösterreich verlegen und<br />
sich in der Folge um ein Pflegekind bewerben, haben<br />
zuerst die Eignungsüberprüfung nach den oberösterreichischen<br />
Vorschriften zu absolvieren.<br />
Eignungsüberprüfung von Krisenpflegepersonen<br />
bzw. Tageseltern bei einem Umstieg auf Pflege<br />
• Krisenpflegepersonen kommen in erster Linie <strong>im</strong><br />
Rahmen der Familiären Krisenpflege, die von einem<br />
Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger angeboten und begleitet<br />
wird, zum Einsatz. Sie sind für ihr Einsatzgebiet<br />
sorgfältig ausgewählt und ausgebildet; die enge<br />
Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem ist<br />
ihnen vertraut.<br />
• Bei einem geplanten Umstieg von Krisenpflege<br />
auf Pflege müssen diese Pflegewerber/innen nicht<br />
den gesamten Prozess der Eignungsüberprüfung<br />
durchlaufen. Jedenfalls sind bei den Erhebungen folgende<br />
Punkte zu klären: Motivation für den Umstieg;<br />
Erfahrungen in der Tätigkeit als Krisenpflegepersonen<br />
und Auswirkungen des Umstiegs; Aktualisierung der<br />
äußeren Eignungsvoraussetzungen.<br />
• Von den Maßnahmenbehörden können jedoch auch<br />
von ihnen selbst ausgewählte und begleitete Personen<br />
zur Krisenpflege herangezogen werden. Einheitliche<br />
Qualitätskriterien für diese Krisenpflegepersonen<br />
sind erst in Erarbeitung. Bei diesen Werbern<br />
ist sicherzustellen, dass bei einem Umstieg auf Pflege<br />
die Standards der Eignungsüberprüfung (innere und<br />
äußere Voraussetzungen, Fachliche Vorbereitung) für<br />
Pflegepersonen erfüllt sind. Gegebenenfalls sind die<br />
entsprechenden Erhebungen sowie die Module der<br />
Fachlichen Vorbereitung nachzuholen.<br />
• Tagespflege ist eine Form der Kinderbetreuung und<br />
hat – trotz des verwandten Begriffes - nichts mit dem<br />
<strong>Pflegekinderwesen</strong> zu tun. Tagesmütter/-väter sind<br />
daher in vollem Umfang auf ihre Eignung als Pflegepersonen<br />
zu überprüfen und haben die gesamte<br />
Fachliche Vorbereitung zu absolvieren, sofern nicht<br />
der „verkürzte“ Eignungsüberprüfungsprozess für<br />
Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld zur<br />
Anwendung kommt.
Kriterien für die Überprüfung der persönlichen Eignung<br />
Die persönliche Eignung ist insbesondere anhand der<br />
folgenden äußeren und inneren Eignungsvoraussetzungen<br />
zu überprüfen. Die in der Übersicht angeführten Voraussetzungen<br />
werden <strong>im</strong> Anschluss an die Tabelle näher<br />
erläutert:<br />
Äußere Eignungsvoraussetzungen<br />
(objektiv feststellbare Kriterien)<br />
• Familienstand<br />
• Beruf<br />
• Alter<br />
• Gesundheit<br />
• Vorstrafen<br />
• Ausreichende Deutschkenntnisse<br />
• Aufenthaltstitel<br />
• Realistische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten und Grenzen/<br />
28 29<br />
• Wohnverhältnisse<br />
• Finanzielle Voraussetzungen<br />
Innere Eignungsvoraussetzungen<br />
(Leitfragen)<br />
• Motivation für die Aufnahme<br />
• Persönliche Geschichte/ Persönlichkeit/Eigenschaften<br />
• Werthaltungen<br />
• Erziehungsverhalten/-fähigkeit<br />
• Stabile Lebensverhältnisse<br />
• Auseinandersetzung mit der Herkunft des Pflegekindes<br />
Bereitschaft, Hilfen in Anspruch zu nehmen<br />
• Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JW und Herkunftssystem<br />
Äußere Eignungsvoraussetzungen<br />
Familienstand<br />
Grundsätzlich können verheiratete und in Lebensgemeinschaft<br />
befindliche Paare Pflegefamilien werden.<br />
Auch alleinstehende Personen kommen als Pflegepersonen<br />
in Betracht.<br />
Sind die Pflegewerber/innen verheiratet oder in Lebensgemeinschaft<br />
befindlich, werden beide Partner in die<br />
Eignungsüberprüfung einbezogen, sofern sie in einem<br />
gemeinsamen Haushalt leben – unabhängig davon, ob<br />
beide Partner als Pflegewerber/innen auftreten oder nur<br />
eine(r) von ihnen. Somit ist auch bei einer Trennung der<br />
ursprünglichen Werber darauf zu achten, dass ein/e<br />
neue/r Partner/in <strong>im</strong> gemeinsamen Haushalt zu überprüfen<br />
ist. Bei alleinstehenden Pflegewerber/innen ist bei der<br />
Eignungsüberprüfung darauf zu achten, ob ein ausreichendes<br />
Hilfesystem zur Verfügung steht (z. B. Verwandte,<br />
Bekannte, institutionelle Betreuungsmöglichkeiten,<br />
sonstige Bezugspersonen für das Kind) bzw. ist <strong>im</strong> Falle<br />
einer Vermittlung besonderes Augenmerk auf die Bewältigung<br />
des Alltags zu legen.<br />
Mindestalter Pflegewerber/innen<br />
Orientierungswert 25 Jahre<br />
Der Zugang zur Eignungsüberprüfung steht sowohl heterosexuellen<br />
als auch gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />
offen. Eigene Kinder erweitern den<br />
Erfahrungshorizont der Pflegeweber, sind aber keine Voraussetzung<br />
für die Eignung als Pflegeperson.<br />
Beruf<br />
• Auf die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeelternschaft<br />
ist Bedacht zu nehmen<br />
• Pädagogische Vorerfahrungen der Pflegewerber/<br />
innen stellen keine Voraussetzung dar<br />
• Einschlägige Quellberufe (z. B. Sozialarbeiter/in, Psychologe/in,<br />
Pädagoge/in) ersetzen weder das Erfordernis<br />
der Eignungsüberprüfung noch die Teilnahme<br />
an der Fachlichen Vorbereitung<br />
Alter<br />
§ 21 Abs 1 Z 2 Oö. JWG 1991 legt als Voraussetzung für<br />
die Vermittlung eines Pflegeplatzes fest, dass die begründete<br />
Aussicht besteht, dass eine Beziehung hergestellt<br />
wird, die dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und<br />
Kindern nahe kommt. Daraus lässt sich ableiten, dass<br />
der Altersunterschied dem natürlichen Altersunterschied<br />
zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechen soll.<br />
Nun ist der natürliche Altersunterschied keine fixe Größe<br />
oder Grenze und jede Vermittlung ist <strong>im</strong> Einzelfall am Kindeswohl<br />
bzw. am Bedarf des Kindes auszurichten. Somit<br />
kann das Alter nicht das alleinige Entscheidungskriterium<br />
bzw. Argument für die Frage der Eignung bzw.<br />
Nichteignung sein. Es ergeben sich aber klare Orientierungswerte:<br />
Pflegepersonen sollten zum Zeitpunkt der Übernahme<br />
eines Pflegekindes das 25. Lebensjahr nicht wesentlich<br />
unterschreiten. Der Altersunterschied zwischen Pflegekind<br />
und Pflegepersonen sollte sich zwischen 18 und 45<br />
Jahren bewegen.<br />
Altersunterschied zwischen Pflegekind und Pflegeperson<br />
Orientierungswert 18 bis 45 Jahre<br />
Diese Orientierungswerte können zum Wohl des Minderjährigen bei der Unterbringung <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld<br />
großzügig gehandhabt werden.<br />
Gesundheit<br />
§ 22 Abs 3 Z 3 Oö. JWG 1991 legt fest, dass Pflegepersonen<br />
körperlich und geistig geeignet sein müssen.<br />
• Pflegewerber/innen müssen aus medizinischer Sicht<br />
ausreichend in der Lage sein, die Aufsicht, Erziehung,<br />
Pflege und Versorgung von Kindern und Jugendlichen<br />
zu gewährleisten. Es darf keine gesundheitliche<br />
Gefährdung durch jede weitere <strong>im</strong> Haushalt lebende<br />
Person gegeben sein.<br />
• Der Nachweis darüber erfolgt mittels ärztlichem<br />
Attest (siehe Formular Gesundheitsfragebogen).<br />
Einholen des Strafregisterauszuges<br />
§ 22 Abs 3 Z 4 Oö. JWG 1991 legt fest, dass Pflegepersonen<br />
oder mit ihnen <strong>im</strong> gemeinsamen Haushalt lebende<br />
Personen nicht wegen Straftaten verurteilt sein dürfen,<br />
die eine Gefahr für das Wohl des Kindes befürchten lassen.<br />
Der Nachweis darüber erfolgt mittels Strafregisterauszug,<br />
der von der Behörde eingeholt wird.<br />
Dabei sind zu berücksichtigen<br />
• die Art des Deliktes (z. B. Gewalt, Sittlichkeit, Drogen,<br />
Eigentumsdelikte, Betrug)<br />
• die Häufigkeit der Straftaten (wiederholte Straftaten)<br />
Die hohe Sorgfaltspflicht bei der Beurteilung der Eignung<br />
von Pflegepersonen hat zur Folge, dass ein laufendes Strafverfahren<br />
das Eignungsüberprüfungsverfahren hemmt.<br />
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift<br />
Gemäß § 22 Abs 3 Z 2 Oö. JWG 1991 müssen Pflegepersonen<br />
geeignet sein, die soziale Integration des Pflegekindes<br />
in die Gesellschaft zu gewährleisten. Die Pflegewerber/innen<br />
müssen fähig sein, das Kind entsprechend<br />
zu fördern. Ausreichende Kenntnisse der deutschen<br />
Sprache in Wort und Schrift sind dazu erforderlich.<br />
Aufenthaltstitel<br />
Pflegewerber/innen ist der Zugang zur Eignungsüberprüfung<br />
unabhängig von der Dauer des ihnen gewährten<br />
(= legalen) Aufenthalts offen. Allerdings müssen Pflegewerber/innen,<br />
die keinen unbefristeten Aufenthaltstitel<br />
aufweisen können, <strong>im</strong> Zeitpunkt der Vermittlung einen<br />
zumindest für die voraussichtliche Dauer des Pflegeverhältnisses<br />
erteilte Aufenthaltsberechtigung nachweisen.<br />
Daher ist ein bei Bewerbung als Pflegeperson bald auslaufender<br />
Aufenthaltstitel vorerst ein Hemmnis für die<br />
Eignungsüberprüfung.<br />
Wohnverhältnisse<br />
Gemäß § 22 Abs 3 Z 6 Oö. JWG 1991 müssen Pflegepersonen<br />
entsprechende Räumlichkeiten für die Unterbringung<br />
des Pflegekindes besitzen.<br />
• Wünschenswert, aber nicht erforderlich ist, dass für<br />
das Pflegekind ein eigenes Z<strong>im</strong>mer zur Verfügung<br />
steht.<br />
• Wesentlich ist das Vorhandensein von ausreichenden<br />
Rückzugsmöglichkeiten; möglichst kindgerechte und<br />
kindersichere Gestaltung (z. B. von Sw<strong>im</strong>mingpool,<br />
Treppen), Infrastruktur (Spielplatz, Schule, etc. <strong>im</strong><br />
Umfeld). Die Überprüfung muss vor Ort vorgenommen<br />
werden.<br />
Finanzielle Voraussetzungen<br />
• Das monatliche Einkommen muss in einem zumindest<br />
ausgeglichenen Verhältnis zu den Ausgaben stehen.<br />
• Pflegewerber/innen dürfen nicht vom Pflegegeld für<br />
das Pflegekind abhängig sein.<br />
• Das Familieneinkommen (ohne Berücksichtigung<br />
des Pflegegeldes) muss das wirtschaftliche<br />
Überleben längerfristig sichern.<br />
• Eine „Einkommens-/bzw. Belastungsermittlung“<br />
durch die Bezirksverwaltungsbehörde erfolgt nicht.<br />
Im Anmeldebogen ist von den Werbern die Höhe<br />
des monatlichen Einkommens bzw. die Höhe der<br />
monatlichen Belastungen anzugeben. Grundsätzlich<br />
ist diesen Angaben zu vertrauen, es sei denn, es<br />
bestehen berechtigte Zweifel.
Innere Eignungsvoraussetzungen<br />
Die nachfolgenden Kriterien bezüglich der Persönlichkeit<br />
der Werber und ihrer spezifischen Verhaltensweisen sind<br />
als Leitfragen gedacht; ihre Beurteilung erfolgt in einer<br />
Gesamtsicht. Im Sinne des Vieraugenprinzips und einer<br />
mehrprofessionellen Sichtweise wird bei jeder Überprüfung<br />
2 auch eine Expertise des Psychologischen Fachdienstes<br />
eingeholt.<br />
Motivation für die Aufnahme eines Pflegekindes<br />
• Soziales Engagement, aber kein (spontanes)<br />
Helfen-Wollen aus Mitleid<br />
• Vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema<br />
„Pflegeelternschaft“ (befristete Dauer)<br />
• Bewusstsein, dass ein Pflegekind nicht der<br />
Ersatz für ein gewünschtes leibliches Kind ist<br />
• Realistische Erwartungshaltungen hinsichtlich<br />
des Kindes und des Zusammenlebens<br />
• Keine festen Wunschvorstellungen und Erwartungen an<br />
das Kind, die es überfordern oder instrumentalisieren<br />
• Umgang mit der Möglichkeit einer Ablehnung als<br />
Pflegewerber/innen – Reaktionen<br />
Grundsätze für die psychologische Überprüfung<br />
von Pflegewerber/innen<br />
• Die beauftragten Fachexperten/innen erstellen auf<br />
Grundlage der Fragestellungen des/der Sozialarbeiters/in<br />
eine fachliche Expertise. Im Vordergrund<br />
steht der Befund und nicht Interventionsvorschläge.<br />
Die Auswahl der Methode ist abhängig von der<br />
Fragestellung des/der Sozialarbeiters/in an den/die<br />
Fachexperten/in und obliegt dessen/deren fachlicher<br />
Entscheidung.<br />
30 31<br />
Persönliche Geschichte<br />
• Eigene Kindheit, Erfahrungen, Familiensystem, um<br />
u. a. daraus Erziehungsvorstellungen und Erziehungsstile<br />
ableiten zu können<br />
• Traumatische Erlebnisse, Verarbeitung<br />
Persönlichkeit/Eigenschaften<br />
• Stabilität, Ausgeglichenheit, Zufriedenheit, positive<br />
Lebenseinstellung<br />
• Psychische Gesundheit<br />
• Psychische Belastbarkeit, Durchhaltevermögen<br />
in Stresssituationen<br />
• Konfliktlösungskompetenz, Berücksichtigung unterschiedlicher<br />
Interessen in sozialen Konfliktsituationen<br />
• Offenheit, über eigene Probleme reden können<br />
• Geistige Flexibilität, Toleranz<br />
• Reflexionsfähigkeit (z. B. bezüglich Veränderung der<br />
Familienverhältnisse, der Partnerschaft durch die<br />
Aufnahme eines Pflegekindes)<br />
• Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit, soziale<br />
Kompetenz<br />
Werthaltungen<br />
• Akzeptanz der österreichischen Rechtsnormen<br />
(gewaltfreie Erziehung, Kinderrechte ...)<br />
Erziehungsverhalten/Erziehungsfähigkeit<br />
• Elterliche Fürsorge<br />
• Feinfühligkeit; Einfühlungsvermögen; Fähigkeit,<br />
das Kind emotional gut zu versorgen, ihm Schutz,<br />
Sicherheit und Geborgenheit zu geben<br />
• Verlässlichkeit und Orientierung für das Kind<br />
• Vermittlung von Regeln und Werten<br />
• Reflexionsfähigkeit hinsichtlich des eigenen<br />
Erziehungsverhaltens<br />
• Erziehungsstil/Erziehungsvorstellungen: Umgang mit<br />
Konflikten, Strenge und Verwöhnung, eher sozialintegrativer<br />
Stil (offen, tolerant, unterstützend, das<br />
Kind in seinen Bedürfnissen ernst nehmend, liebevolle<br />
Konsequenz, Kind hat gewisses Selbstbest<strong>im</strong>mungsrecht<br />
usw.)<br />
• Erziehungsziele – vereinbar mit der Erziehung zur<br />
Selbstverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit<br />
• Erfahrungen <strong>im</strong> Umgang mit Kindern<br />
• Förderung des Kindes; anregende, familiäre Lebensumwelt<br />
(Spielmaterialien, Unternehmungen usw.)<br />
• die Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften, die<br />
das Wohl und/oder die Entwicklung der Kinder<br />
gefährden, ist ein Grund für Nicht-Eignung (z. B.<br />
Akzeptanz der Züchtigung als Erziehungsmittel, Verweigerung<br />
best<strong>im</strong>mter medizinischer Behandlungen)<br />
Stabile Lebensverhältnisse<br />
• Fördernde Familienbeziehungen bei<br />
den Pflegewerber/innen<br />
• Stabile Partnerschaft: Dauer der Partnerschaft,<br />
gemeinsame Erfahrungen, gegenseitiger Respekt,<br />
Verständnis, Toleranz usw.<br />
• Strukturierter Tagesablauf<br />
Auseinandersetzung mit der Herkunft des Kindes<br />
• Achtung des Herkunftssystems<br />
• Offenheit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber der<br />
Herkunft des Kindes und best<strong>im</strong>mten Problemlagen<br />
der Erziehungsberechtigten<br />
• Bereitschaft zur Förderung von Kontakten zwischen<br />
dem Kind und dem Herkunftssystem<br />
Realistische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten<br />
und Grenzen; Bereitschaft, Hilfen in Anspruch zu<br />
nehmen<br />
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JW und Herkunftssystem;<br />
Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft<br />
Fachliche Vorbereitung<br />
Praxiserfahrungen zeigen, dass eine umfassende Vorbereitung<br />
potentieller Pflegepersonen auf ihre anspruchsvolle<br />
Aufgabe eine wichtige Grundlage für das gute Gelingen<br />
von Pflegeverhältnissen ist. Zur Sicherstellung der<br />
Fachlichen Vorbereitung sind von Pflegewerber/innen<br />
themenbezogene Module <strong>im</strong> Ausmaß von insgesamt<br />
44 Einheiten zu absolvieren, die regelmäßig <strong>im</strong> Auftrag<br />
des Öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers angeboten<br />
werden. Das Kursangebot wurde <strong>im</strong> Vergleich zu den<br />
bisherigen Regelungen etwas gestrafft und soll noch<br />
Verfahren der psychologischen Untersuchung<br />
• Vorbesprechung mit dem/der Sozialarbeiter/in und<br />
Erhalt eines Datenblattes von dem/der Sozialarbeiter/<br />
in über die Pflegewerber/innen inklusive konkreter<br />
Fragestellung bezüglich innerer Eignungsvoraussetzungen<br />
• Anzahl der Termine mit den Pflegewerber/innen:<br />
in der Regel zwei Termine<br />
• Strukturiertes Gespräch mit den Pflegewerber/<br />
innen nach einem einheitlichen Gesprächsleitfaden<br />
hinsichtlich der inneren Eignungsvoraussetzungen,<br />
inklusive Fragebogen zu Erziehungsvorstellungen und<br />
Erziehungsverhalten<br />
• Durchführung von Tests, wenn notwendig und abhängig<br />
von der Fragestellung des/der Sozialarbeiters/in;<br />
unsystematische Verhaltensbeobachtung<br />
• Schriftliche Rückmeldung an den/die Sozialarbeiter/in<br />
und Nachbesprechung<br />
stärker auf die speziellen Anforderungen der Vorbereitung<br />
auf Pflege und Erziehung <strong>im</strong> Rahmen einer Maßnahme<br />
der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ausgerichtet werden.<br />
Vor Umsetzung der neuen Regelungen ist noch das bestehende<br />
Konzept des Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers,<br />
der per Bescheid mit der Durchführung der Fachlichen<br />
Vorbereitung betraut ist, entsprechend anzupassen.<br />
Künftig sind folgende Module vorgesehen:<br />
Einheiten á 50 Min.<br />
Modul 1: Rechtliche Grundlagen – Rolle der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und der Helfersysteme 8<br />
Modul 2: Perspektive Kind 14<br />
Modul 3: Perspektive Pflegefamilie 12<br />
Modul 4: Perspektive Herkunftsfamilie 6<br />
Modul 5: Bilanz und Reflexion des Seminars 4<br />
Rahmenbedingungen für die Fachliche Vorbereitung<br />
• Alle Pflegewerber/innen durchlaufen unabhängig<br />
von ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung die<br />
gesamte Fachliche Vorbereitung. Ausnahmen sind<br />
nicht vorgesehen. Die Fachliche Vorbereitung muss<br />
grundsätzlich vor der Aufnahme eines Pflegekindes<br />
absolviert werden. Familien, die Kinder aus dem<br />
näheren sozialen Umfeld aufnehmen, wird die begleitende<br />
Teilnahme an der Fachlichen Vorbereitung<br />
empfohlen.<br />
• Nachdem in die Eignungsüberprüfung beide Partner<br />
eines Pflegewerber/innen-Paares einzubeziehen sind,<br />
wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht, haben sich<br />
auch beide fachlich vorzubereiten. Die Teilnahmebestätigung<br />
ist paarweise auszustellen.<br />
• Die Absolvierung der Module dient der Fachlichen<br />
Vorbereitung der Pflegewerber/innen auf ihre Aufgabe.<br />
Anstöße zur persönlichen Weiterentwicklung sind<br />
wünschenswert, stehen jedoch nicht <strong>im</strong> Vordergrund.<br />
• Der mit der Durchführung der Fachlichen Vorbereitung<br />
Beauftragte hat die Vortragsinhalte sowie auszugebende<br />
schriftliche Unterlagen mit der Abteilung<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> abzust<strong>im</strong>men.<br />
• Aktive Pflegepersonen aus dem näheren sozialen<br />
Umfeld, die in der Folge generell als Pflegepersonen<br />
gewonnen werden können, haben die Fachliche Vorbereitung<br />
nachzuweisen.<br />
• An Fehlzeiten <strong>im</strong> Rahmen der Fachlichen Vorbereitung<br />
werden max<strong>im</strong>al vier Einheiten (insgesamt)<br />
toleriert; darüber hinaus versäumte Inhalte sind<br />
nachzuholen, bevor die Eignung positiv beurteilt<br />
werden kann.<br />
• Rückmeldungen seitens des Ausbildungsträgers über<br />
besondere Vorkommnisse oder Wahrnehmungen der<br />
Trainer/innen, die für die Beurteilung der fachlichen<br />
Eignung von besonderer Bedeutung sein können,<br />
dienen als Grundlage für ein gemeinsames Gespräch<br />
des/der zuständigen Sozialarbeiters/in mit den Pflegewerber/innen<br />
und gegebenenfalls dem/der Trainer/in.<br />
2<br />
Ausnahme bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld möglich
Beschreibung der 5 Module<br />
Ein/e Sozialarbeiter/in des Vereins Pflege- und Adoptiveltern<br />
OÖ. begleitet hauptverantwortlich die Teilnehmer/innen-Gruppe<br />
und sorgt für die Einhaltung der Rahmenbedingungen<br />
in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht.<br />
Sie/er ist Ansprechperson für die Pflegewerber/innen, die<br />
Sozialarbeiter/innen der Bezirksverwaltungsbehörde und<br />
die Referent/innen.<br />
Modul 1<br />
Lernziel<br />
Rechtliche Grundlagen – Rolle der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und der Helfersysteme<br />
Verstehen von Grundbegriffen und deren Bedeutung für das Pflegeverhältnis – klares Verständnis<br />
für Zusammenhänge und Abgrenzung der <strong>im</strong> Pflegeverhältnis Beteiligten<br />
32 - Organisatorische Hinweise für den ersten Kurstag<br />
• Auswirkungen eines Pflegeverhältnisses auf die leiblichen Kinder und Berücksichtigung<br />
33<br />
Zu vermittelnde Inhalte<br />
Methoden<br />
Referenten/innen<br />
Dauer/zeitliche Gestaltung<br />
Min. bzw. max.<br />
Teilnehmer/innen-Anzahl<br />
Modul 2<br />
Lernziel<br />
Zu vermittelnde Inhalte<br />
Methoden<br />
Referenten/innen<br />
Dauer/zeitliche Gestaltung<br />
Min. bzw. max.<br />
Teilnehmer/innen-Anzahl<br />
Ort<br />
• Einführung:<br />
- Vorstellung der Kursbegleiterin und ihrer Aufgaben<br />
- Kurze Vorstellung der Teilnehmer/innen<br />
- Überblick über den Ablauf und die Rahmenbedingungen der Fachlichen Vorbereitung<br />
• Einschlägige Best<strong>im</strong>mungen des Oö. JWG (rechtliche Voraussetzungen für ein Pflegeverhältnis,<br />
Pflegeaufsicht, Pflegegeld, Sonderbedarf ...)<br />
• Inhalte der Betreuungsvereinbarung (z. B. Verschwiegenheitspassus)<br />
• Einschlägige Best<strong>im</strong>mungen des ABGB (Obsorge, Obsorgeübertragung, Möglichkeiten sowie<br />
damit verbundene Rechte und Pflichten von Pflegepersonen und leiblichen Eltern)<br />
• Rolle/Ablauf Pflegschaftsgericht; Antragsrechte<br />
• Beendigung eines Pflegeverhältnisses<br />
• Vermittlung der klaren Rollen-/Aufgabenverteilung (<strong>Jugendwohlfahrt</strong>, Pflegepersonen, Verein)<br />
• Information über den konkreten Ablauf der Vermittlung und der dabei verwendeten Instrumente<br />
(z. B. Hilfeplan, Betreuungsvereinbarung)<br />
• Handwerkszeug: Entwicklungsberichte<br />
• Arten von Pflegeverhältnissen und Rückführung<br />
• Beratung/Begleitung/Unterstützung durch die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
• Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> (Leitbild, Subsidiarität)<br />
• Abschluss des ersten Kurstages und Information über den weiteren Ablauf der Fachlichen Vorbereitung<br />
• Direktvortrag<br />
• Möglichkeit, Fragen zu stellen<br />
• Mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> akkordiertes Skriptum<br />
(mit Ansprechpersonen für weitere Fragen)<br />
In der einschlägigen Praxis tätige<br />
• Juristen/innen<br />
• Sozialarbeiter/innen/BVB<br />
• Sozialarbeiter/in des Vereins Pflege- und Adoptiveltern OÖ<br />
Regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
7 Einheiten – gemeinsamer Vortrag und Gestaltung durch Jurist/in und Sozialarbeiter/in BVB<br />
1 Einheit für Organisatorisches durch Sozialarbeiter/in des Vereins<br />
Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen; Mindestens 5 Paare<br />
bzw. Familien<br />
Bei Bedarf Aufstockung möglich (Seminarteil nachholen, näheres soziales Umfeld)<br />
Perspektive Kind<br />
Das Kind in seiner Persönlichkeit, seinen Gefühlen und seinem Verhalten wahrnehmen und verstehen lernen.<br />
Die spezielle Situation des Pflegekindes wahrnehmen und verstehen lernen und damit entsprechend umgehen<br />
können.<br />
• Grundlagen der Bindungstheorie<br />
• Beziehungsabbruch, -aufbau (Trauer-, Integrationsprozess)<br />
• Problematik „doppelte Elternschaft“<br />
• Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse von Pflegekindern vor dem Hintergrund ihrer bisherigen<br />
Geschichte, psychischer Belastungen, traumatischer Erfahrungen und möglicher Verhaltensauffälligkeiten<br />
- Was bringen Pflegekinder mit (vererbt/erlernt; vorgeburtliche Einflüsse; Auswirkungen verletzender<br />
Erfahrungen/Übertragung)?<br />
- Förderung und Versorgung von Pflegekindern unter Berücksichtigung ihrer besonderen Situation<br />
• Handwerkszeug: Gesprächsmethoden, Wertschätzung gegenüber dem Herkunftssystem,<br />
Pflegekindern helfen, Situation zu verarbeiten, Biografiearbeit<br />
• Allgemeine Information zu Herkunft und Identität mit Hinweis auf die Besonderheiten der Pubertät<br />
• Ergebnisse der Pflegekinder-Umfrage 2007<br />
• Rückführung<br />
• Theorieteil<br />
• Praxisbezug durch Fallbeispiele<br />
• z. B.: Impulsreferate, Gruppenarbeiten, Rollenspiel<br />
Trainerpaar<br />
In der einschlägigen Praxis (<strong>Pflegekinderwesen</strong>) tätige<br />
• Psychologen/innen<br />
• Sozialpädagogen/innen<br />
• Sozialarbeiter/innen<br />
Zusatzqualifikationen sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.<br />
Regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
14 Einheiten<br />
Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen<br />
Mindestens 5 Paare bzw. Familien<br />
Seminarhaus mit Übernachtungsmöglichkeit <strong>im</strong> Zentralraum von OÖ<br />
Modul 3<br />
Lernziel<br />
Zu vermittelnde Inhalte<br />
Methoden<br />
Referenten/innen<br />
Dauer/zeitliche Gestaltung<br />
Min. bzw. max.<br />
Teilnehmer/innen-Anzahl<br />
Ort<br />
Modul 4<br />
Lernziel<br />
Zu vermittelnde Inhalte<br />
Methoden<br />
Referenten/innen<br />
Dauer/zeitliche Gestaltung<br />
Min. bzw. max.<br />
Teilnehmer/innen-Anzahl<br />
Ort<br />
Modul 5<br />
Inhalt<br />
Methoden<br />
Referenten/innen<br />
Dauer/zeitliche Gestaltung<br />
Min. bzw. max.<br />
Teilnehmer/innen-Anzahl<br />
Ort<br />
Perspektive Pflegefamilie<br />
Sich Veränderungen in der eigenen Familie bewusst werden und mit der neuen Situation umgehen können.<br />
Bewusstsein für die Rolle der Pflegefamilie erarbeiten.<br />
• Systemische Prozesse in der Pflegefamilie – Veränderungen in der eigenen Familie durch<br />
die Aufnahme eines Pflegekindes<br />
• Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Rolle als Pflegemutter bzw. Pflegevater und Reflexion<br />
der eigenen Erziehungsvorstellungen<br />
ihrer Bedürfnisse<br />
• Geschwisterkonstellationen, Position des Pflegekindes<br />
• Umgang mit Ängsten und Unsicherheiten der Pflegeeltern<br />
• Öffentliche Erziehung <strong>im</strong> privaten Raum<br />
• Netz der Beteiligten (Systeme rund um die Pflegefamilie)<br />
• Rückführung<br />
Theorieteil<br />
Praxisbezug durch Einbindung aktiver Pflegepersonen (2 Einheiten mit erfahrenen Pflegemüttern bzw. -vätern)<br />
z. B.: Impulsreferate, Gruppenarbeiten, Rollenspiele, Selbsterfahrung<br />
Trainerpaar<br />
In der einschlägigen Praxis (<strong>Pflegekinderwesen</strong>) tätige<br />
• Psychologen/innen<br />
• Sozialarbeiter/innen<br />
• Sozialpädagogen/innen<br />
Zusatzqualifikationen sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.<br />
Regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
12 Einheiten<br />
Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen<br />
Mindestens 5 Paare bzw. Familien<br />
Seminarhaus mit Übernachtungsmöglichkeit <strong>im</strong> Zentralraum von OÖ<br />
Perspektive Herkunftsfamilie<br />
Verständnis für die Bedeutung des Herkunftssystems schaffen<br />
• Ursachen für Fremdunterbringung – Überforderung des Herkunftssystems<br />
• Erlittener Beziehungsabbruch des Herkunftssystems<br />
• Beziehungsgestaltung zwischen Herkunftssystem – Pflegefamilie – Pflegekind<br />
(inkl. Besuchskontakte), Loyalitätskonflikt<br />
• Mitwirkung an der Elternarbeit<br />
Theorieteil<br />
Praxisbezug durch Fallbeispiele<br />
z. B.: Impulsreferate, Gruppenarbeiten, Rollenspiele<br />
Trainerpaar<br />
In der einschlägigen Praxis (<strong>Pflegekinderwesen</strong>) tätige<br />
• Psychologen/innen<br />
• Sozialpädagogen/innen<br />
• Sozialarbeiter/innen<br />
Zusatzqualifikationen sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.<br />
Regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
6 Einheiten<br />
Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen<br />
Mindestens 5 Paare bzw. Familien<br />
Räumlichkeiten des Vereins Pflege- und Adoptiveltern OÖ<br />
Bilanz und Reflexion des Seminars<br />
• Bilanz und kritische Reflexion der Ausbildung<br />
• Möglichkeit, Fragen zu stellen<br />
• Ausblick auf Weiterbildung und Vernetzung<br />
• Information über die Anstellung als Pflegeperson<br />
• Rückmeldung der Trainer/innen an die Pflegewerber/innen zu einem<br />
reflektierten Umgang mit ihren Stärken und Schwächen<br />
Austausch in Kleingruppen und <strong>im</strong> Plenum<br />
Einzel- bzw. Paargespräch<br />
Referenten/innen der Module 2-4<br />
Kursbegleiterin des Vereins<br />
4 Einheiten<br />
Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen<br />
Mindestens 5 Paare bzw. Familien<br />
Räumlichkeiten des Vereins Pflege- und Adoptiveltern OÖ
Beendigung des Eignungsüberprüfungsverfahrens<br />
Abschlussgespräch mit den Pflegewerber/innen<br />
Auf Grundlage des zu erhebenden Sachverhaltes – unter<br />
Einbeziehung der eingeholten fachlichen Expertisen<br />
(z. B. psychologische, medizinische Stellungnahme) –<br />
entscheidet der/die zuständige Sozialarbeiter/in nach<br />
Überprüfung der persönlichen Eignung und der erfolgreichen<br />
Absolvierung der Fachlichen Vorbereitung über die<br />
grundsätzliche Eignung, ein Pflegekind aufzunehmen,<br />
und führt ein Abschlussgespräch mit den Pflegewerber/<br />
innen. Wesentliche Inhalte sind<br />
34 35<br />
• Reflexion der Erfahrungen aus dem Prozess der Eignungsüberprüfung<br />
Zentrales Meldesystem<br />
Hohe Priorität kommt dem Aufbau und der Nutzung einer<br />
zentralen Datenbank für Oberösterreich zu, in der alle<br />
verfügbaren Pflegepersonen evident gehalten werden.<br />
Eine gezielte und rasche Vermittlung von Pflegekindern<br />
setzt einen vollständigen und tagesaktuellen Überblick<br />
über offene Pflegeplätze voraus. Gleichzeitig können in<br />
dieser Datenbank die wichtigsten statistischen Parameter<br />
erfasst werden.<br />
Die derzeitige Situation ist für alle Beteiligten mit erheblichen<br />
Schwierigkeiten und Qualitätsverlusten verbunden:<br />
• Die Suche nach einem freien Pflegeplatz für oberösterreichische<br />
Maßnahmenbehörden erfordert<br />
unverhältnismäßig hohen Rechercheaufwand; Verzögerungen<br />
bei notwendigen Unterbringungen sind<br />
die Folge.<br />
• Mangels Ansprechpartner suchen Pflegewerber/<br />
innen <strong>im</strong>mer wieder Kontakt zu Maßnahmenbehörden<br />
anderer Bundesländer, obwohl selbst für oberösterreichische<br />
Kinder und Jugendliche nicht ausreichend<br />
Begründung von Pflegeverhältnissen<br />
Vermittlung und Anbahnung<br />
Ziele<br />
Die Begründung eines Pflegeverhältnisses ist für alle Beteiligten<br />
ein Schlüsselprozess. Ängste und Unsicherheiten<br />
beschäftigen sowohl das Kind und das Herkunftssys-<br />
• Klarheit und Orientierung – inhaltlich, aber auch in<br />
rechtlichen und organisatorischen Belangen – sind<br />
geschaffen.<br />
• Die leiblichen Eltern erkennen ihre Verantwortung<br />
und akzeptieren die notwendige Maßnahme der<br />
Vollen Erziehung.<br />
• Konkretisierung von Kriterien für die Vermittlung unter<br />
Berücksichtigung der Wünsche und Möglichkeiten<br />
der Pflegewerber/innen sowie der fachlichen Einschätzung<br />
• Information über die zentrale Meldekartei und den<br />
Ablauf der Vermittlung<br />
Bestätigung über das Ergebnis der<br />
Eignungsüberprüfung<br />
Das Ergebnis der Eignungsüberprüfung ist den Pflegewerber/innen<br />
in jedem Fall schriftlich mitzuteilen. Die<br />
Gründe/Überlegungen für eine negativ getroffene Entscheidung<br />
sind darzulegen.<br />
Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Aus Gründen<br />
der Bedarfsplanung, aber auch aus fachlicher Sicht<br />
(Schwierigkeit der Maßnahmenführung über die<br />
Bundesländergrenzen hinweg) und wirtschaftlichen<br />
Überlegungen (Ressourcen für Pflegeaufsicht,<br />
Eignungsüberprüfung und Fachliche Überprüfung<br />
sowie Administration der Anstellung) müssen wir alle<br />
Anstrengungen unternehmen, um für oberösterreichische<br />
Kinder und Jugendliche in Oberösterreich<br />
einen Pflegeplatz zu finden.<br />
• Statistische Daten sind dzt. unvollständig; eine<br />
Vervollständigung wäre jedenfalls mit hohem zusätzlichem<br />
Aufwand verbunden. Die erforderlichen Unterlagen<br />
können künftig aus der Datenbank begleitend<br />
erhoben werden.<br />
Bei der Einführung des zentralen Meldesystems ist sicherzustellen,<br />
dass die Eintragungen von allen oberösterreichischen<br />
Bezirksverwaltungsbehörden in gleicher<br />
Weise, vollständig und ohne Zeitverlust vorgenommen<br />
werden.<br />
tem als auch die aufnehmende Pflegefamilie. Wesentliche<br />
Ziele sind daher:<br />
• Die Pflegepersonen erkennen die Verantwortung,<br />
die sie mit der Aufnahme des Kindes in ihre Familie<br />
übernehmen; sie respektieren die Verbundenheit des<br />
Kindes mit seinem Herkunftssystem.<br />
Grundsätze<br />
Nicht jedes Kind passt in jede Pflegefamilie. Deshalb werden<br />
<strong>im</strong> Vorfeld einer Pflegeunterbringung die Bedürfnisse<br />
des Kindes und der leiblichen Eltern sowie die Möglich-<br />
• Altersabstand der Geschwister<br />
(Richtlinie: mindestens 2 Jahre)<br />
• Geschwisterreihe: das jeweils neu in die Familie<br />
kommende Kind soll das jüngste sein<br />
• Ressourcen der Pflegefamilie in Bezug auf<br />
die Bedürfnisse des Pflegekindes<br />
Die Anbahnung wird in jedem Fall begleitet und auf die<br />
Bedürfnisse der Beteiligten abgest<strong>im</strong>mt – unabhängig<br />
davon, wo das Kind bisher betreut wurde (leibliche Eltern,<br />
Krisenunterbringung, stationäre Einrichtung, ...).<br />
Wichtig ist es, dem Kind nach Möglichkeit verständlich<br />
zu machen, was mit ihm geschieht und wie es weitergehen<br />
wird. In jedem Fall sind vorhandene positive Beziehungen<br />
und Bindungen schützenswert – das Kind behält<br />
seine Wurzeln. Deshalb wird durch Beratung oder<br />
begleitende Angebote versucht, bei den leiblichen Eltern<br />
Verständnis für die Unterbringung bei Pflegepersonen zu<br />
erreichen. Klare Perspektiven können ihnen helfen, mit<br />
ihrer Enttäuschung zurechtzukommen, dass sie ihr Kind<br />
nicht selbst erziehen können. Es ist ein entscheidender<br />
Faktor für das Gelingen des Pflegeverhältnisses und der<br />
Aufgaben bei der Anbahnung und Vermittlung<br />
Aufgaben<br />
Passung<br />
Kind – Pflegepersonen<br />
Kontaktanbahnung<br />
Übersiedlung<br />
Abschlussgespräch mit<br />
Pflegepersonen und<br />
leiblichen Eltern<br />
Bei Pflegepersonen<br />
• Bedarfsprofil für das Kind<br />
• Gespräch mit den leiblichen Eltern<br />
• Gespräch mit dem Kind (je nach Alter<br />
und Entwicklungsstand)<br />
• Entscheidung, ob Unterbringung <strong>im</strong> näheren<br />
sozialen Umfeld oder bei Pflegepersonen<br />
• Auswahl geeigneter Pflegepersonen<br />
• Informationen über das Pflegekind und dessen<br />
Herkunftssystem an die Pflegepersonen<br />
• Einholung der Bereitschaft der Pflegepersonen<br />
zur Aufnahme des Kindes<br />
• Informationen an das Pflegekind und die leiblichen<br />
Eltern über die Pflegepersonen<br />
• Erstkontakt von Pflegepersonen und leiblichen Eltern<br />
• Erstkontakt von Pflegepersonen und Pflegekind<br />
• Besuch bei der Pflegefamilie<br />
• Gespräch mit allen Beteiligten über weitere Schritte<br />
• Intensivierung der Kontakte<br />
• Organisation der Rahmenbedingungen<br />
• Übergabe der Dokumente<br />
Durchführung<br />
• Abschluss der Betreuungsvereinbarung 4<br />
• Darlegung der Rechte und Pflichten für Pflegepersonen und leibliche Eltern<br />
• Reflexion der Anbahnung und Unterbringung<br />
keiten der Pflegefamilie sorgfältig abgeklärt. Folgende<br />
Parameter werden bei einer Vermittlung unter anderem<br />
berücksichtigt:<br />
• Gesamtzahl der Kinder in der Familie<br />
(Beurteilung <strong>im</strong> Einzelfall)<br />
• Wohnort/Erreichbarkeit hinsichtlich Besuchskontakte<br />
• Sprachliche, religiöse und kulturelle Zugehörigkeit<br />
Kontakte zum Herkunftssystem, wie weit die leiblichen<br />
Eltern das Aufwachsen ihres Kindes in der Pflegefamilie<br />
akzeptieren können.<br />
Klarheit und Orientierung werden durch den Hilfeplan gefördert,<br />
der <strong>im</strong> Rahmen der Sozialen Diagnostik erarbeitet<br />
wird. Der Hilfeplan ist somit kein internes Papier der<br />
Maßnahmenbehörde, sondern legt die Ausgangslage,<br />
die Ziele und die Vereinbarungen für alle Beteiligten offen.<br />
Jedenfalls die Ziele stehen den Beteiligten in schriftlicher<br />
Form zur Verfügung.<br />
In rechtlicher Hinsicht wird das Pflegeverhältnis mit der<br />
Betreuungsvereinbarung begründet, die die Maßnahmenbehörde<br />
als Organ des öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers<br />
mit den Pflegepersonen abschließt.<br />
Bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld<br />
• Bedarfsprofil für das Kind<br />
• Gespräch mit den leiblichen Eltern<br />
• Gespräch mit dem Kind (je nach Alter<br />
und Entwicklungsstand)<br />
• Einholung der Bereitschaft zur Aufnahme<br />
des Kindes<br />
• Eignungsüberprüfung der Pflegepersonen<br />
• Im Eignungsüberprüfungsprozess Informationen<br />
über Pflegekind und das Herkunftssystem an die<br />
Pflegepersonen<br />
• Bestätigung der Bereitschaft zur Aufnahme des Kindes<br />
• Informationen an das Pflegekind und die leiblichen<br />
Eltern über die Pflegepersonen<br />
(soweit nicht schon bekannt)<br />
• Gespräch zwischen leiblichen Eltern<br />
und Pflegepersonen<br />
• Besuch des Kindes (mit/ohne leiblichen Eltern)<br />
bei der Pflegefamilie<br />
• Gespräch mit allen Beteiligten über weitere Schritte<br />
• Verkürzte Anbahnung je nach Bekanntheit und<br />
Vertrautheit der Pflegepersonen zum Pflegekind 3<br />
3<br />
ACHTUNG: Eine „provisorische Unterbringung“ vor Abschluss der Eignungsüberprüfung ist bei Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld grundsätzlich möglich.<br />
Dafür ist eine Betreuungsvereinbarung vorbehaltlich einer positiven Eignungsüberprüfung auszustellen.<br />
4<br />
ACHTUNG: Die Betreuungsvereinbarung wird <strong>im</strong>mer mit beiden Partnern einer Ehe- oder Lebensgemeinschaft geschlossen. Bei Scheidung/Trennung ist die bisherige<br />
Betreuungsvereinbarung aufzulösen und mit dem weiterhin betreuenden Pflegeelternteil eine neue Vereinbarung abzuschließen.
Anstellung von Pflegepersonen<br />
Begleitung von Pflegeverhältnissen<br />
In der Regel muss ein Pflegeelternteil die eigene Berufstätigkeit<br />
zu Gunsten der verantwortungsvollen Aufgabe<br />
der Pflege und Erziehung zurückstellen. Um die sozialversicherungsrechtliche<br />
Absicherung von Pflegepersonen<br />
zu verbessern und um die geleistete Arbeit als<br />
Partner der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> anzuerkennen,<br />
wurde in Oberösterreich <strong>im</strong> Jahr 2000 die Möglichkeit<br />
der Anstellung von Pflegepersonen geschaffen.<br />
Finanziert wird die Anstellung vom jeweiligen Kostenträger<br />
(Sozialhilfeverband bzw. Magistrat) <strong>im</strong> Rahmen der<br />
Maßnahme der Vollen Erziehung.<br />
Die Anstellung ist nur für einen Pflegeelternteil möglich.<br />
Dienstgeber der angestellten Pflegepersonen ist ein mit<br />
dieser Aufgabe betrauter Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger.<br />
Das Anstellungsausmaß orientiert sich an den Voraussetzungen<br />
einer Vollversicherung (oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze)<br />
und ist gestaffelt nach der Anzahl der<br />
betreuten Kinder. Für ein 2. oder 3. Pflegekind (Höchstgrenze)<br />
erhöht sich das Grundgehalt um jeweils 50 %.<br />
36 37<br />
Voraussetzungen<br />
• Bestätigte persönliche Eignung – einschließlich der<br />
Absolvierung der Fachlichen Vorbereitung 5<br />
• Beauftragung mit der Ausübung von Pflege<br />
und Erziehung durch die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
(Betreuungsvereinbarung)<br />
Dienstpflichten<br />
• Laufende Dokumentation wesentlicher Ereignisse und<br />
Unterlagen (z. B. Befunde, Schulberichte, Entwicklungsberichte,<br />
…) als „biografische Information“ für<br />
das Pflegekind und als Grundlage für die Hilfeplanverlaufsgespräche<br />
• Erstellen halbjährlicher Entwicklungsberichte<br />
für die Maßnahmenbehörde<br />
• Mitwirken an statistischen Erhebungen und Evaluierungen<br />
des Öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers<br />
Die angeführten Dienstpflichten unterscheiden sich teilweise<br />
vom ursprünglichen Konzept „Angestellte Pflegeeltern“.<br />
Jene Maßnahmen, die der <strong>Qualitätssicherung</strong><br />
zuzuordnen sind (Teilnahme an Fortbildung, Supervision,<br />
Pflegeelterngruppen) wurden reduziert und flexibler<br />
Beendigung der Anstellung<br />
Die Beendigung des Dienstverhältnisses ist möglich bei<br />
Weiterführung des Pflegeverhältnisses. Bei Beendigung<br />
der Maßnahme der Vollen Erziehung ist aber das Dienstverhältnis<br />
unter Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfristen<br />
zu beenden. Die Maßnahmenbehörde informiert<br />
den Dienstgeber zeitgerecht über die Beendigung<br />
des Pflegeverhältnisses.<br />
Freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung<br />
• Hauptwohnsitz in Oberösterreich<br />
• Bei nicht EWR-Bürgern – Aufenthalts-/Niederlassungsberechtigung<br />
und Arbeitsbewilligung<br />
• Führen von Aufzeichnungen und Teilnahme an<br />
Besprechungen, die für den Dienstgeber zur Wahrnehmung<br />
seiner Aufgaben und Verantwortungen<br />
erforderlich sind.<br />
• Inanspruchnahme von qualitätssichernden Maßnahmen<br />
in einem best<strong>im</strong>mten Stundenausmaß in einem<br />
Durchrechnungszeitraum<br />
gestaltet. Qualitätssichernde Maßnahmen sollen grundsätzlich<br />
allen Pflegeverhältnissen zur Verfügung stehen<br />
– unabhängig davon, ob eine Anstellung angestrebt wird<br />
oder nicht. Daher wurde der Zugang dazu vereinfacht<br />
und für einen größeren Personenkreis geöffnet.<br />
Seit dem Jahr 1998 gibt es für Pflegepersonen, die nicht<br />
bei Angehörigen (z. B. Ehepartner) mitversichert sind und<br />
sich auch nicht be<strong>im</strong> Verein Pflege- und Adoptiveltern<br />
OÖ anstellen lassen wollen, <strong>im</strong> Rahmen einer Maßnahme<br />
der Vollen Erziehung die Möglichkeit, die Beiträge für die<br />
freiwillige Selbst- bzw. Weiterversicherung in der Pensionsversicherung<br />
vom Land OÖ ersetzt zu bekommen.<br />
Dieses Angebot ist nach wie vor aufrecht.<br />
In jedem Fall ist erforderlich, dass ein Herabsetzungsantrag<br />
auf die geringst mögliche Beitragsgrundlage bei der<br />
jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt gestellt wird.<br />
Die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen<br />
<strong>im</strong> Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> stellt die Betreuungspersonen<br />
<strong>im</strong>mer wieder vor große Herausforderungen. Entwicklungsschritte<br />
gelingen letztlich nur, wenn eine tragfähige<br />
persönliche Beziehung aufgebaut und gehalten<br />
werden kann. Deshalb stehen z. B. Sozialpädagogen/<br />
innen, die in stationären Einrichtungen arbeiten, Angebote<br />
zur Verfügung, die ihre persönlichen Ressourcen<br />
stärken. Gleichzeitig helfen diese Angebote, die Qualität<br />
der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu sichern.<br />
In der Praxis haben sich Reflexionsgespräche und<br />
Teamsitzungen sowie Fortbildungsveranstaltungen und<br />
Supervision bewährt. Auch für Pflegefamilien kommt es<br />
<strong>im</strong>mer wieder zu belastenden Situationen und Krisen, in<br />
denen sie auf professionelle Unterstützung angewiesen<br />
Qualitätssichernde Maßnahmen<br />
Qualitätssichernde Maßnahmen sollen für Pflegepersonen<br />
ausreichende persönliche und fachliche Unterstützung<br />
sicher stellen. Pflegepersonen können sich mit ihren<br />
Wünschen und Bedürfnissen hinsichtlich der Inanspruchnahme<br />
von qualitätssichernden Maßnahmen jederzeit an<br />
den Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger wenden, der diese<br />
anbietet. Weiters ist das Angebot auf den konkreten Bedarf<br />
<strong>im</strong> Pflegeverhältnis abzust<strong>im</strong>men. Dies geschieht<br />
in den Hilfeplanverlaufsgesprächen, in denen konkrete<br />
Schwerpunktsetzungen vereinbart werden können. Die<br />
Planung und Administration der qualitätssichernden<br />
Maßnahmen erfolgen durch einen beauftragten Freien<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger <strong>im</strong> Zusammenwirken mit den<br />
Leistungserbringern <strong>im</strong> Rahmen der Vorgaben der Abteilung<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung.<br />
Durch die zentrale Organisation sollen einheitliche<br />
Rahmenbedingungen und eine leichte Zugänglichkeit für<br />
alle Pflegepersonen in Oberösterreich gewährleistet werden.<br />
Zu den qualitätssichernden Maßnahmen zählen:<br />
• Pflegeelterngruppen<br />
• Weiterbildung<br />
• Supervision<br />
Die grundsätzliche Bereitschaft zur Supervision, Weiterbildung<br />
und Teilnahme an Pflegeelterngruppen bleibt<br />
eine Grundvoraussetzung für die Betreuung eines Kindes<br />
<strong>im</strong> Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und wird in der Betreuungsvereinbarung<br />
verankert. 6<br />
Zielgruppen<br />
Die qualitätssichernden Maßnahmen stehen – <strong>im</strong> Rahmen<br />
der festgelegten Kontingente – allen Pflegepersonen<br />
offen, die ein Kind <strong>im</strong> Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
betreuen.<br />
sind. Manche Fragen lassen sich durch die Begleitung<br />
<strong>im</strong> Rahmen der Pflegeaufsicht oder bei den Hilfeplanverlaufsgesprächen<br />
gemeinsam mit der Maßnahmenbehörde<br />
klären. Es braucht aber auch einen klaren Rahmen für<br />
Pflegepersonen, welche Hilfen ihnen darüber hinaus für<br />
ihre persönliche Entwicklung zur Verfügung stehen.<br />
Jene Angebote, die in jedem Pflegeverhältnis von Bedeutung<br />
sind, wurden unter dem Begriff „qualitätssichernde<br />
Maßnahmen“ zusammengefasst. Manchmal braucht es<br />
<strong>im</strong> Einzelfall aber auch weitere unterstützende oder entlastende<br />
Angebote, um die Anforderungen des Pflegeverhältnisses<br />
bewältigen zu können. Diese begleitenden<br />
Hilfen bezeichnen wir als „unterstützende Maßnahmen“.<br />
Weiterbildungsangebote und die Teilnahme an Begleiteten<br />
Pflegeelterngruppen können darüber hinaus auch von<br />
folgenden Zielgruppen in Anspruch genommen werden:<br />
• Pflegepersonen, denen die Obsorge gerichtlich<br />
übertragen wurde<br />
• Pflegepersonen, die über eine Pflegebewilligung<br />
verfügen (z. B.: Pflegepersonen nach Oö. SHG 1998)<br />
• Pflegepersonen, die ein Kind aus dem engeren<br />
Verwandtschaftskreis betreuen<br />
• Pflegewerber/innen, die das Eignungsüberprüfungsverfahren<br />
bereits positiv abgeschlossen haben und auf<br />
die Vermittlung eines Pflegekindes warten. Der Anbieter<br />
prüft <strong>im</strong> Einzelfall die Umsetzungsmöglichkeiten.<br />
Begleitete Pflegeelterngruppen<br />
Pflegeelterngruppen sind ein Sozialer Dienst der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
gem. § 18 Oö. JWG 1991, durch den das Pflegeverhältnis<br />
unterstützt und gefördert wird. Sie bieten ein<br />
regelmäßiges Forum zum Austausch von Informationen,<br />
Erfahrungen, Sichtweisen und Lösungsansätzen. Die<br />
Anbindung der Pflegefamilien an die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ist<br />
z. B. durch eine regelmäßige (z. B. jährliche) Teilnahme<br />
von Sozialarbeiter/innen der Bezirksverwaltungsbehörden<br />
an den Pflegeelterngruppen (vorherige Abst<strong>im</strong>mung<br />
mit Anbieter notwendig) bzw. durch ein Kundenforum<br />
oder eine ähnliche Veranstaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde<br />
gewährleistet. Je Pflegeelterngruppe und<br />
Jahr sind 10 Termine zu 2,5 Stunden in den Regionen<br />
vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch das Land OÖ.<br />
Ziele<br />
• Lernen von den Erfahrungen anderer Pflegepersonen<br />
• Stärken der Identität der Pflegefamilien<br />
• Unterstützen der Pflegepersonen durch<br />
den Rückhalt in der Gruppe<br />
5<br />
Ausnahme: Wenn in Oberösterreich keine eignungsüberprüften Pflegewerber/innen zur Verfügung stehen, kann <strong>im</strong> Einzelfall auch eine Unterbringung bei Pflegewerber/innen<br />
erfolgen, deren persönliche Eignung bereits erhoben wurde, die jedoch die Fachliche Vorbereitung noch nicht (zur Gänze) absolvieren konnten. In diesem Fall ist eine Anstellung<br />
auf Grundlage der Betreuungsvereinbarung möglich, sofern die Fachliche Vorbereitung unverzüglich nachgeholt bzw. abgeschlossen wird. Ergänzungserlass, s. S. 50<br />
6<br />
ACHTUNG: Diese Änderung der bisherigen Praxis kann jedoch, wie <strong>im</strong> vorigen Abschnitt angesprochen, aus rechtlichen Erwägungen erst nach Neufassung der Konzeption<br />
für den Bereich „Angestellte Pflegepersonen“ und nach der Anpassung der Anstellungsverträge umgesetzt werden.
Für die Supervision wird seitens des Landes Oberösterreich<br />
ein Jahreskontingent von 8 Einheiten pro Pflegefamilie<br />
zur Verfügung gestellt. Wenn von der Maßnahmenbehörde<br />
mit den Pflegepersonen auf Grund besonderer<br />
Erfordernisse darüber hinaus Supervisionseinheiten vereinbart<br />
werden, erfolgt die Finanzierung <strong>im</strong> Rahmen der<br />
Maßnahme der Vollen Erziehung durch den jeweiligen<br />
Kostenträger.<br />
Der mit der Organisation beauftragte Freie <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
führt eine Liste anerkannter Supervisoren/<br />
innen, die über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung<br />
<strong>im</strong> Arbeitsfeld der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> verfügen. Er<br />
führt die Vertragsgespräche mit den Supervisoren/innen,<br />
um einheitliche Rahmenbedingungen (z. B. Stundensätze,<br />
Abrechnungsmodalitäten, Mitteilungspflicht an die<br />
zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bei Verdacht auf<br />
Kindeswohlgefährdung) sicher zu stellen.<br />
Unterstützende Maßnahmen<br />
38 39<br />
Weiterbildung<br />
Durch einen beauftragten Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />
werden jährlich Weiterbildungsveranstaltungen zu speziellen<br />
Fragen des <strong>Pflegekinderwesen</strong>s organisiert, deren<br />
Themenschwerpunkte mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung abgest<strong>im</strong>mt<br />
sind. Darüber hinaus werden in Oberösterreich von der<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong> <strong>im</strong> Rahmen der Elternbildung regional<br />
jährlich mehr als 600 Vorträge und Workshops zu Themen<br />
wie z. B. Erziehung, Schule/Eltern, Gesundheit/<br />
Ernährung, kindliche Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten,<br />
Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation/Konfl<br />
iktlösung angeboten, die natürlich auch Pflegepersonen<br />
zugänglich sind.<br />
Ziele<br />
• Auseinandersetzen mit Fragestellungen, die sich<br />
<strong>im</strong> Rahmen des Pflegeverhältnisses ergeben und<br />
die in der Besonderheit der Pflegeelternschaft<br />
begründet sind<br />
Links<br />
http://www.schez.at/<br />
Menüpunkt „Veranstaltungen & Termine“<br />
http://www.kinderfreunde.cc/familienakademie<br />
Menüpunkt „Elternbildung“ > Eltern-Aktiv-Seminare ><br />
Unsere aktuellen Eltern-Aktiv-Seminare <strong>im</strong> Überblick<br />
http://www.paedaktion.at/<br />
Menüpunkt „aktuelle Veranstaltungen“<br />
• Sicherheit <strong>im</strong> Umgang mit dem Pflegekind gewinnen<br />
• Reflektieren der eigenen Rolle als Pflegeperson<br />
Gemäß § 27 Oö. JWG 1991 ist eine über den Richtsatz<br />
des Pflegegeldes hinausgehende finanzielle Unterstützung<br />
in Form von Sonderbedarf <strong>im</strong> Einzelfall bis zur Höhe der<br />
tatsächlichen Kosten zu gewähren, wenn sich das Kind<br />
als besonders verhaltsschwierig erweist und besondere<br />
Betreuungsmaßnahmen oder sonst zum Wohl des<br />
Pflegekindes erforderliche Anschaffungen erhöhte Aufwendungen<br />
erforderlich sind (siehe auch Erlässe vom<br />
04.05.2006, JW-700005/1-Wie sowie vom 23.06.1997,<br />
JW-040007/26-Wie). Zusätzlich zum Sonderbedarf sieht<br />
§ 18 Oö. JWG 1991 begleitende Hilfen sowohl für<br />
Pflegepersonen und Pflegekinder als auch für die Herkunftsfamilien<br />
vor. Sowohl von Pflegepersonen und von<br />
leiblichen Eltern als auch von Sozialarbeitern/innen des<br />
Öffentlichen und Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers wurde<br />
an die Projektgruppe der Wunsch herangetragen, für<br />
solche unterstützenden Maßnahmen allgemeine Richtlinien<br />
auszuarbeiten. Es ist jedoch nicht gelungen, die<br />
Erfordernisse der individuellen Pflegeverhältnisse in einer<br />
„Checkliste“ zu erfassen, aus der die Maßnahmen <strong>im</strong><br />
Einzelfall abgeleitet werden können. Es lassen sich jedoch<br />
folgende Bereiche unterscheiden, zu denen einige<br />
Beispiele angeführt sind:<br />
Begleitung<br />
• Kontakte zum Herkunftssystem<br />
• Leibliche Eltern: in der Bewältigung der Situation und<br />
in der Weiterentwicklung <strong>im</strong> Familiensystem (z. B. Arbeit<br />
an der Erziehungskompetenz, um eine eventuelle<br />
Rückführung zu ermöglichen)<br />
• Pflegepersonen: zu „heiklen“ Terminen (Helferkonferenzen,<br />
Gericht, ...)<br />
• Jugendliche: auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit<br />
(z. B. Verlängerung der Erziehungshilfemaßnahme)<br />
Information<br />
• Pflegepersonen: über Förderangebote,<br />
Erziehungsberatung, finanzielle Ansprüche<br />
• Leibliche Eltern: über Beratungsangebote<br />
• Pflegekinder: über Möglichkeit des Austausches,<br />
z. B. in Peergruppen, oder bei Fragen zu ihrer<br />
eigenen Geschichte<br />
Wertschätzung<br />
• Zentrale und regionale Öffentlichkeitsarbeit<br />
zur Bewusstseinsbildung<br />
• „Pflegeelternkarte“ zur Vorlage bei Behörden<br />
(Finanzamt, Meldebehörde, Krankenversicherung, ...)<br />
• Regionale Veranstaltungen oder Aufmerksamkeiten<br />
für Pflegepersonen (z. B. Mutter-/ Vatertag, Weihnachtsgruß,<br />
…)<br />
Finanzielle und materielle Hilfen<br />
• Entlastung für Pflegepersonen bei Krankheit<br />
oder für notwendige „Auszeiten“<br />
• Pflegekinder auf dem Weg in die Selbstständigkeit<br />
(z. B. Mobiliar, Führerschein, …)<br />
Supervision<br />
Supervision ist eine Maßnahme der Psychohygiene für<br />
Pflegepersonen. Sie bietet Hilfestellung zu emotional belastenden<br />
Themenstellungen, ist jedoch keine Form der<br />
Therapie.<br />
Supervision thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen<br />
„normaler“ Familie und Pflegefamilie sowie die<br />
besonderen Rahmenbedingungen der Pflege und Erzie-<br />
Ziele<br />
• Stärken der persönlichen Kompetenzen<br />
der Pflegepersonen<br />
• Unterstützen in konflikt-/krisenhaften Situationen<br />
hung. Supervision unterstützt die Reflexion. Systemische<br />
Zusammenhänge und persönliche Anteile sowie persönliche<br />
Betroffenheit der Pflegepersonen können bearbeitet<br />
werden. In der Regel wird Einzel-, Paar- bzw. Familiensupervision<br />
angeboten; es ist jedoch auch möglich, dass<br />
sich Pflegepersonen zu Supervisionsgruppen zusammenschließen.<br />
• Vorbeugen von Krisen<br />
• Hinterfragen eigener Sichtweisen, z. B.<br />
<strong>im</strong> Erziehungsverhalten<br />
Beendigung von Pflegeverhältnissen<br />
Rechtlich gesehen bedeutet die Aufnahme eines Kindes<br />
in eine Pflegefamilie die Übernahme der Verantwortung<br />
für die Betreuung und Erziehung auf Zeit. Jedes Pflegeverhältnis<br />
hat somit formal ein klares Ende. Die Wirklichkeit<br />
ist deutlich komplexer. Viele Pflegepersonen halten<br />
ihr Beziehungsangebot darüber hinaus aufrecht, weil<br />
persönliche Bindungen und Verpflichtungen nicht einfach<br />
zu einem best<strong>im</strong>mten Termin „auslaufen“. Ihr Pflegekind<br />
ist – und bleibt in gewisser Weise – Teil der Familie. Dieses<br />
Beziehungsangebot ist ein unschätzbarer Wert für<br />
die Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die<br />
häufig mit Beziehungsunsicherheit und Beziehungsabbrüchen<br />
konfrontiert waren. Oft helfen die früheren Pflegepersonen<br />
dem/der Jungen Erwachsenen auch noch<br />
über Schwierigkeiten in den ersten Jahren der Selbstständigkeit<br />
hinweg, obwohl die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> sie<br />
nicht mehr dabei unterstützen kann. Dies ist jedenfalls<br />
mit Erreichen des 21. Lebensjahrs der Fall. Zuvor ist eine<br />
mögliche Verlängerung der Erziehungshilfemaßnahme<br />
sehr sorgfältig zu prüfen, um die Pflegepersonen nicht in<br />
ihrer Verantwortung alleine zu lassen.
Art und Weise der Beendigung<br />
Für das Pflegekind und sein Herkunftssystem sowie für<br />
die Pflegepersonen ist die Beendigung des Pflegeverhältnisses<br />
genauso wichtig und prägend wie der Beginn.<br />
Deshalb ist diesem Prozess das gleiche Augenmerk zu<br />
schenken wie der Vermittlung und Anbahnung. Eine Begleitung<br />
durch den/die zuständige/n Sozialarbeiter/in der<br />
Maßnahmenbehörde, gegebenenfalls in Kooperation mit<br />
der Pflegeaufsicht, ist unerlässlich. Unsicherheiten und<br />
unterschiedliche Einschätzungen bringen für alle Beteiligten,<br />
insbesondere aber für das Pflegekind, große Belastungen<br />
mit sich.<br />
40 41<br />
Je nach Art der Beendigung sind unterschiedliche Klärungen<br />
notwendig:<br />
Ende der Maßnahme der Vollen Erziehung<br />
• Volljährigkeit<br />
• Ende der freiwillig verlängerten Maßnahme der Vollen<br />
Erziehung<br />
Was ist zu tun:<br />
– Klären der Perspektive für die Selbstständigkeit<br />
des/der Jungen Erwachsenen (Hilfen zur Verselbstständigung;<br />
gegebenenfalls Kontakt zu Einrichtungen<br />
der Sozial- bzw. Behindertenhilfe oder Anregung<br />
auf Bestellung eines Sachwalters)<br />
• Übertragung der Obsorge an die Pflegepersonen<br />
durch das Gericht; zumindest <strong>im</strong> Bereich Pflege und<br />
Erziehung<br />
Was ist zu tun:<br />
– Stellungnahme an Pflegschaftsgericht<br />
Rückführung des Pflegekindes in das Herkunftssystem<br />
• Vereinbarungsgemäß bei Pflege<br />
mit Rückführungsabsicht<br />
• Auf Grund einer Entscheidung<br />
der Maßnahmenbehörde<br />
• Auf Grund einer Entscheidung<br />
des Pflegschaftsgerichts<br />
Was ist zu tun:<br />
– Begleiten der Rückführung<br />
Vorzeitige Beendigung<br />
• Weil den Pflegepersonen die weitere Betreuung nicht<br />
mehr möglich ist<br />
• Weil aus der Perspektive des Pflegekindes eine weitere<br />
Betreuung nicht zielführend ist<br />
Was ist zu tun:<br />
– Vorbereiten der weiterführenden Unterbringung <strong>im</strong><br />
Rahmen der Vollen Erziehung<br />
– Vereinbaren, ob bzw. in welcher Weise die Pflegepersonen<br />
als Bezugspersonen erhalten bleiben<br />
können (Besuche, Ferien, …)<br />
Adoption<br />
• Begleiten des Adoptionsverfahrens; Stellungnahme<br />
für das Pflegschaftsgericht<br />
Was ist zu tun:<br />
– Begleiten des Adoptionsverfahrens; Stellungnahme<br />
für das Pflegschaftsgericht<br />
Notizen<br />
Schritte bei der Beendigung<br />
Unabhängig von der Art und Weise der Beendigung des<br />
Pflegeverhältnisses n<strong>im</strong>mt die Maßnahmenbehörde folgende<br />
Aufgaben wahr:<br />
• Dem Pflegekind, den Pflegepersonen und den leiblichen<br />
Eltern werden die Gründe, die zur Beendigung<br />
führen, dargelegt und erläutert<br />
• Die weitere Betreuung des Pflegekindes bzw. Beratung<br />
und Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit<br />
sind gesichert<br />
• Es erfolgt ein Abschlussgespräch mit allen Beteiligten<br />
• Die formalen Erfordernisse der Beendigung werden<br />
veranlasst:<br />
– Lösen der Vereinbarung über die Maßnahme der<br />
Vollen Erziehung und der Betreuungsvereinbarung<br />
– Bei Anstellung: Zeitgerechte Mitteilung an den<br />
Dienstgeber, der das Dienstverhältnis löst<br />
– Information des Pflegschaftsgerichtes<br />
– Bei Weiterversicherung in der Pensionsversicherung:<br />
Zeitgerechte Mitteilung an die Abt.<br />
<strong>Jugendwohlfahrt</strong>, die den Pensionsversicherungsträger<br />
verständigt<br />
– Einstellung des Pflegegeldes und des<br />
Kostenersatzes<br />
– Eintrag in die zentrale Meldekartei<br />
• Der Hilfeplan wird evaluiert<br />
• Wenn die Beendigung nicht einvernehmlich erfolgen<br />
konnte, werden den Betroffenen Beratungsangebote<br />
unterbreitet
Jugend<br />
Wohlfahrt<br />
OBERÖSTERREICH<br />
Amt der Oö. Landesregierung<br />
Direktion Soziales und Gesundheit<br />
Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />
Bahnhofplatz 1<br />
4021 Linz<br />
Tel.: (+43 732) 77 20-15200<br />
Fax: (+43 732) 77 20-215328<br />
E-Mail: jw.post@ooe.gv.at<br />
www.jugendwohlfahrt-ooe.at