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Qualitätssicherung im Pflegekinderwesen - Jugendwohlfahrt

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<strong>Qualitätssicherung</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong><br />

Projektbericht 2010<br />

Jugend<br />

Wohlfahrt<br />

OBERÖSTERREICH<br />

chance


Inhalt Vorwort 5<br />

Einführung<br />

Einordnung des <strong>Pflegekinderwesen</strong>s in das Leistungsspektrum der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> 7<br />

Das Konzept „Angestellte Pflegeeltern“ 7<br />

Pflege – Adoption: Kriterien zur Unterscheidung 8<br />

Ziele und Grundlagen<br />

Ziele <strong>im</strong> Projekt „<strong>Qualitätssicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong>“ 13<br />

Einführung 7<br />

Ziele und Grundlagen 13<br />

Zuständigkeiten 21<br />

Volle Erziehung bei Pflegepersonen 25<br />

Anhang 43<br />

Leitsätze <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong> 13<br />

Begriffsklärung „Pflegepersonen“ 14<br />

Arten von Pflegeverhältnissen 16<br />

Volle Erziehung bei Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld 19<br />

Zuständigkeiten<br />

Maßnahmenführung – Pflegeaufsicht 21<br />

Öffentlicher <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger – Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger 21<br />

Aufgaben und Verantwortlichkeiten 22<br />

Volle Erziehung bei Pflegepersonen<br />

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 25<br />

Beratungsgespräch für Interessenten 25<br />

Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung 25<br />

Zentrales Meldesystem 34<br />

Begründung von Pflegeverhältnissen 34<br />

Begleitung von Pflegeverhältnissen 37<br />

Beendigung von Pflegeverhältnissen 39


Vorwort<br />

4 5<br />

In den Ablauf eines Pflegeverhältnisses sind zahlreiche<br />

Personen und Institutionen involviert. Als <strong>im</strong> Herbst 2005<br />

das Projekt zur „<strong>Qualitätssicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong>“<br />

startete, wartete eine Reihe von Herausforderungen<br />

auf die Projektgruppe: Unschärfen in der Verteilung von<br />

Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortungen, da und<br />

dort fehlende Qualitätsstandards, Rückmeldungen über<br />

zu viel Bürokratie und zu wenig Information, Transparenz<br />

und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Diese<br />

Ausgangslage konnte keinen an einem Pflegeverhältnis<br />

beteiligten Partner wirklich zufrieden stellen.<br />

Trennung der Leistungsbereiche Pflege und Adoption,<br />

Leistungsprofile für Pflegepersonen und Pflegeverhältnisse<br />

und damit die Forcierung der Unterbringung <strong>im</strong> näheren<br />

sozialen Umfeld, die Pflege mit Rückführungsabsicht,<br />

die Trennung von Anstellung und qualitätssichernden<br />

Maßnahmen oder die Neugestaltung der Fachlichen Vorbereitung<br />

für Pflegewerber/innen. Auf der Ebene der Prozesse<br />

gibt es Ergebnisse (Beschreibungen) zur Gestaltung<br />

der Eignungsüberprüfung, zum Gesamtablauf eines<br />

Pflegeverhältnisses oder zur Vermittlung und Anbahnung<br />

von Pflegeverhältnissen.<br />

Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltungsbehörden und<br />

der Fachabteilung, begleitet durch das Beratungsunternehmen<br />

ICG INFORA, hatten also einen breiten Bogen<br />

an Fragestellungen und Zielen abzuarbeiten:<br />

• Inhaltliche Aspekte wie die Erarbeitung von Qualitätsstandards,<br />

die Formulierung von Grund- oder<br />

Leitsätzen, die Unterscheidung von Pflege und<br />

Adoption, oder die Überprüfung qualitätssichernder<br />

Maßnahmen auf ihre Wirkung;<br />

• Strukturelle Aspekte wie die Klärung der Aufgaben,<br />

Kompetenzen und Verantwortungen von Behörden<br />

und Träger(n);<br />

• und nicht zuletzt die Beschreibung von Prozessen,<br />

etwa <strong>im</strong> Bereich der Eignungsüberprüfung.<br />

Nach mehreren Jahren intensiver Auseinandersetzung ist<br />

es nun Zeit innezuhalten, Ihnen ein Paket von Ergebnissen<br />

vorzustellen, diese auf breiter Basis zu diskutieren<br />

und gemeinsam umzusetzen.<br />

Im vorliegenden Projektbericht 2010 finden Sie wesentliche<br />

inhaltliche Neuorientierungen, wie z. B. die klare<br />

Der Projektbericht 2010 zeigt die Richtung, in die sich<br />

das <strong>Pflegekinderwesen</strong> in Oberösterreich entwickeln soll.<br />

Wir wollen Schritt für Schritt vorgehen und – nachdem<br />

dieses erste Ergebnispaket umgesetzt und erprobt ist –<br />

uns an die nächsten Herausforderungen heranwagen:<br />

Die Umsetzung struktureller Änderungen ist ebenso ein<br />

offenes Thema wie finanzielle Ansprüche (z. B. Sonderbedarf),<br />

Kontakte zur Herkunftsfamilie und Regelungen<br />

zur Unterbringung von Pflegekindern aus anderen<br />

Bundesländern. Es liegen zwar Arbeitsergebnisse vor,<br />

die jedoch erst nach Klärung noch offener Fragen veröffentlicht<br />

und umgesetzt werden können. Ein weiterer<br />

Projektbericht, der die offenen Aspekte beinhaltet, wird<br />

also folgen.<br />

Unser gemeinsames Ziel ist es, für die uns anvertrauten<br />

Pflegekinder geeignete Pflegepersonen in ausreichender<br />

Zahl zur Verfügung zu haben und für alle Beteiligten möglichst<br />

einfache und klare Abläufe zu finden, die sie bei ihrer<br />

Aufgabe nicht hindern, sondern unterstützen. Wir sind<br />

zuversichtlich, dass mit der Umsetzung des Projektberichts<br />

2010 ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan<br />

wird und ersuchen Sie alle um Ihre Mithilfe und Mitarbeit.<br />

Landeshauptmann-Stv. Abteilungsleiterin Bezirkshauptmann Magistrat Linz<br />

Josef Ackerl Dr. in Gabriele Haring Dr. Franz Pumberger Mag. a Brigitta Schmidsberger


Einführung<br />

Einordnung des <strong>Pflegekinderwesen</strong>s in das Leistungsspektrum<br />

der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

6 7<br />

Volle Erziehung bei Pflegepersonen<br />

Volle Erziehung bei Pflegepersonen ist ein Teil <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Erziehungshilfe. Die von Pflegefamilien erbrachten<br />

Leistungen <strong>im</strong> Dienste der Gesellschaft <strong>im</strong> Allgemeinen<br />

und konkret für die betroffenen Kinder und deren Herkunftsfamilien<br />

sind von eminenter Bedeutung. Das unbedingte,<br />

persönliche Beziehungsangebot und die Öffnung<br />

der familiären Ressourcen der Pflegepersonen durch die<br />

Aufnahme eines Pflegekindes – sei es befristet oder auf<br />

lange Zeit – sind von unschätzbarem Wert für das Aufwachsen<br />

und den Lebensweg der jungen Menschen.<br />

Dabei sind die Anforderungen an die Pflegepersonen<br />

kontinuierlich gestiegen. Liebe und Zuneigung, eine gute<br />

Hand in der Betreuung und Erziehung reichen meist nicht<br />

aus. Auf Grund der Belastungen, die sehr viele Pflegekinder<br />

in frühen Phasen ihrer Kindheit erfahren haben, brauchen<br />

sie eine besondere Förderung ihrer Entwicklung <strong>im</strong><br />

emotionalen, sozialen und kognitiven Verhaltensbereich.<br />

Dazu kommt die große Herausforderung, mit dem Pflegekind<br />

wie mit einem eigenen Kind zu leben und trotzdem<br />

den Respekt und den Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie<br />

zu stärken.<br />

Schließlich gibt es in all diesen Bereichen einen erheblichen<br />

Abst<strong>im</strong>mungsbedarf mit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> <strong>im</strong><br />

Rahmen der Maßnahme der Vollen Erziehung. Bei all<br />

dem wird jedoch erwartet und angestrebt, dass das<br />

Pflegekind in der Pflegefamilie ein möglichst natürliches<br />

Zuhause und einen festen Platz findet. Gerade diese Sicherheit<br />

und Geborgenheit bilden jenen wertvollen Rahmen,<br />

der auch bei besten Bedingungen in einer stationären<br />

Betreuung nicht nachbildbar ist.<br />

Das Konzept „Angestellte Pflegeeltern“<br />

Kooperation Maßnahmenbehörde – Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

Die angeführten Herausforderungen, die gesellschaftliche<br />

Entwicklung insgesamt und die Frage der sozialversicherungsrechtlichen<br />

Absicherung <strong>im</strong> Besonderen<br />

haben in der Vergangenheit zu einem kontinuierlichen<br />

Rückgang bei Pflegeplätzen geführt. Deshalb wurde<br />

<strong>im</strong> Jahr 2000 das Projekt „Angestellte Pflegeeltern“ mit<br />

dem Ziel gestartet, die fachliche Unterstützung, die sozialarbeiterische<br />

Begleitung und die sozialversicherungsrechtliche<br />

Absicherung von Pflegepersonen besser und<br />

attraktiver zu gestalten.<br />

In einem partizipativen Prozess wurden Rahmenbedingungen<br />

und Standards für die Fachliche Vorbereitung<br />

von Pflegepersonen, für eine Anstellungsmöglichkeit<br />

und für eine verstärkte Begleitung der Pflegeverhältnisse<br />

(Verlaufsgespräche, Fortbildung, Supervision) erarbeitet.<br />

Nicht zuletzt auf Grund der äußerst angespannten personellen<br />

Situation an den Bezirksverwaltungsbehörden<br />

sowie unter dem Aspekt der Spezialisierung wurden wesentliche<br />

Aufgaben in der Umsetzung dem Verein Pflegeund<br />

Adoptiveltern OÖ übertragen.<br />

Ergebnisse der Evaluations-Studie<br />

Zur Evaluierung des Projekts wurde be<strong>im</strong> Institut für Soziologie<br />

an der Johannes Kepler Universität Linz eine<br />

Studie in Auftrag gegeben, in deren Rahmen alle Pflegepersonen<br />

und die zuständigen Sozialarbeiter/innen der<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> befragt wurden (2001 und 2003). Diese<br />

Studie hat folgendes Gestaltungspotenzial geortet:<br />

• Beibehaltung der Anstellung – Effekte wirken sich<br />

positiv auf familiäre Beziehungsstrukturen aus<br />

• Verbesserungspotenziale <strong>im</strong> Kursangebot - Kursarten<br />

werden von den Pflegepersonen unterschiedlich<br />

wichtig beurteilt; relevante Themen umfassen elementare<br />

Fähigkeiten zur Pflegeelternschaft<br />

• Unterstützung und Weiterbildung sind wichtig und<br />

sollen unabhängig von einer Anstellung angeboten<br />

werden<br />

• Klare Vermittlung von Zielen und Aufgaben <strong>im</strong> Pflegeverhältnis<br />

– Erhöhung der Qualität des gesamten<br />

Dienstleistungssystems<br />

• Kommunikationsprozesse und organisatorische<br />

Abläufe <strong>im</strong> Pflegesystem transparenter und verständlicher<br />

gestalten; mit der Anstellung steigt der<br />

Klärungsbedarf<br />

• Leistungen der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und des Vereins<br />

Pflege- und Adoptiveltern OÖ an Bedürfnisse der<br />

Pflegepersonen anpassen und vor allem deutlicher<br />

sichtbar machen<br />

Das österreichweit vorbildliche Modell der sozialversicherungsrechtlichen<br />

Absicherung und der qualitätssichernden<br />

Maßnahmen wurde also von den Pflegepersonen<br />

grundsätzlich sehr gut angenommen. Das zeigen auch


die Zahlen: Bereits <strong>im</strong> Jahr 2002 waren 135 Pflegepersonen<br />

angestellt; zur Zeit sind es ca. 230.<br />

Die Anregungen beziehen sich vor allem auf die inhaltliche<br />

Ausgestaltung und auf Unklarheiten sowie Doppelgleisigkeiten<br />

in den Zuständigkeiten.<br />

8 9<br />

Ziel der Evaluationsstudie war es, nach den ersten Erfahrungen<br />

Verbesserungspotenzial zu orten. Weil aber nach<br />

wie vor viele Pflegepersonen die Möglichkeit der Anstellung<br />

nicht in Anspruch nehmen (<strong>im</strong>merhin ein Viertel) und<br />

Pflege – Adoption: Kriterien zur Unterscheidung<br />

weil die Entwicklung <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong> zusätzliche<br />

Fragestellungen aufgeworfen hat, die über die Anstellung<br />

hinausgehen, wurde von der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

<strong>im</strong> Jahr 2005 ein breit angelegter Prozess zur <strong>Qualitätssicherung</strong><br />

in diesem Bereich der Erziehungshilfe initiiert.<br />

In insgesamt 25 Projektsitzungen wurden unter Beteiligung<br />

von Mitarbeiter/innen der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

und der Bezirksverwaltungsbehörden sowie <strong>im</strong><br />

Austausch mit Vertretern des Vereins Pflege- und Adoptiveltern<br />

OÖ jene Inhalte erarbeitet, die in diesem Bericht<br />

zusammengefasst sind.<br />

Sozusagen als „Vorfrage“ wurden die Unterschiede bei<br />

den inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

der beiden Leistungsbereiche erarbeitet. Auch wenn<br />

Pflege und Adoption häufig als Begriffspaar verwendet<br />

werden, so wurde doch deutlich, dass nicht die Gemeinsamkeiten,<br />

sondern tatsächlich die Unterschiede das<br />

Bild prägen. Die einzige Ausnahme stellt der Auftrag an<br />

den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger dar. Logische Schlussfolgerung:<br />

Es braucht für die Unterbringung von Kindern<br />

bei Pflegepersonen offenbar etwas „ganz anderes“ als<br />

für Kinder, die zur Adoption freigegeben werden. Eine<br />

schärfere Trennung der beiden Arbeitsbereiche ist die<br />

Konsequenz.<br />

Pflege<br />

Adoption<br />

Einordnung <strong>im</strong> Produktplan der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

Teilprodukt: Volle Erziehung bei Pflegepersonen von Minderjährigen,<br />

die nicht zu Hause aufwachsen können (Pflegekinder), bei persönlich<br />

geeigneten und fachlich vorbereiteten Pflegepersonen<br />

Teilprodukt: Sicherstellung des Kindeswohls bei Adoptionen bei<br />

Minderjährigen, die zur Adoption freigegeben wurden (Adoptivkindern),<br />

zu persönlich geeigneten und fachlich vorbereiteten Adoptivpersonen<br />

Produktgruppe: Erziehungshilfe<br />

Zielgruppe<br />

Minderjährige, deren persönliche und soziale Entwicklung so weit<br />

gefährdet ist, dass derzeit ihre Versorgung, Betreuung und Erziehung zu<br />

Hause nicht möglich ist<br />

Produktgruppe: Rechtliche Vertretung<br />

Wirkungsziele der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

• Angemessene Betreuung, Versorgung und Erziehung der Kinder und<br />

Jugendlichen<br />

• Aufbau/Erhalt von Stabilität und Sicherheit in den Beziehungen und<br />

Bindungen zu den Pflegepersonen bzw. den leiblichen Eltern sowie in<br />

der gesamten Lebenssituation des Pflegekindes<br />

• Befähigung der leiblichen Eltern, ihr(e) Kind(er) wieder selbst zu erziehen<br />

und zu versorgen, solange die Rückführungsoption aufrecht ist<br />

• Förderung der Minderjährigen<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

§§ 137 a; 176 iVm 213; 215; 211 ABGB<br />

§ 35 ff Oö. JWG 1991<br />

§§ 186 ff ABGB<br />

§§ 20 ff Oö. JWG 1991<br />

Intention des Gesetzgebers<br />

• „... eine Beziehung herzustellen, die dem Verhältnis zwischen<br />

leiblichen Eltern und Kindern nahe kommt ...“<br />

• „Ideale Pflegefamilien sollen das – fremde – Kind wie ein eigenes,<br />

jedoch nicht als eigenes Kind aufziehen“ (Ent-Frischengruber, JWR,<br />

28 bzw. RV 171 BlgNR 17 GP, 23)<br />

Minderjährige, die von den leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben<br />

werden (abgesehen von wenigen Ausnahmefällen - § 181 Abs 3 ABGB,<br />

s. S. 9)<br />

• Schaffen einer Möglichkeit der Aufnahme in eine für das Kind geeignete<br />

Adoptivfamilie, und zwar unter Bedachtnahme auf das Wohl des<br />

Kindes<br />

• Aufbau von Stabilität und Sicherheit in den Beziehungen und Bindungen<br />

zu den Adoptiveltern und in der gesamten Lebenssituation<br />

des Adoptivkindes<br />

§§ 211 (1. Fall); 176 iVm 213 ABGB<br />

§§ 179 ff ABGB<br />

§§ 28 ff Oö. JWG 1991<br />

§§ 86 ff AußStrG<br />

• „... eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern<br />

entsprechende Beziehung herzustellen ...“<br />

(Ent-Frischengruber, JWR, 28)<br />

• „... künstliche Nachbildung eines Eltern-Kind-Verhältnisses, das dem<br />

leiblichen Eltern-Kind-Verhältnis gleichwertig ist, mit rechtlichen<br />

Mitteln ...“<br />

Pflege<br />

Begründung eines Pflege-/Adoptionsverhältnisses<br />

• Aufgrund einer Ermächtigung durch die leiblichen Eltern<br />

(§ 137 a ABGB; „freiwillige Volle Erziehung“ – mit Zust<strong>im</strong>mung<br />

der leiblichen Eltern)<br />

– Vereinbarung – freiwillige Volle Erziehung<br />

mit Erziehungsberechtigten<br />

– Betreuungsvereinbarung mit den Pflegepersonen<br />

über die Ausübung von Pflege und Erziehung<br />

• Aufgrund einer gerichtlichen Verfügung (§§ 176 iVm 213 ABGB;<br />

„Volle Erziehung gegen den Willen der leiblichen Eltern“)<br />

– Übertragung der Obsorge bzw. Teile der Obsorge an den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

durch gerichtlichen Beschluss<br />

– Betreuungsvereinbarung mit den Pflegepersonen über die<br />

Ausübung von Pflege und Erziehung<br />

• gemäß § 215 Abs 1 Z 2 ABGB<br />

(„Gefahr in Verzug“)<br />

– Betreuungsvereinbarung mit den Pflegepersonen über<br />

die Ausübung von Pflege und Erziehung<br />

• gemäß § 211 ABGB (Amtsobsorge)<br />

– <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger ist kraft Gesetzes mit der Obsorge<br />

(„Findelkinder“) bzw. der gesetzlichen Vertretung und Vermögensverwaltung<br />

betraut (minderjährige und besachwalterte Mütter)<br />

– Betreuungsvereinbarung mit den Pflegepersonen über die<br />

Ausübung von Pflege und Erziehung<br />

Adoption<br />

• (grundsätzlich*) nur mit Zust<strong>im</strong>mung der leiblichen Eltern möglich<br />

– Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen Adoptivkind<br />

und Adoptiveltern<br />

– gerichtliche Bewilligung des Adoptionsvertrages<br />

– Adoptivkind wird bei Vertragsabschluss durch die leiblichen<br />

Eltern bzw. gem. § 212 Abs 3 ABGB durch den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

vertreten<br />

*Das Gericht hat gem. § 181 Abs 3 ABGB die Zust<strong>im</strong>mung zu ersetzen,<br />

wenn keine gerechtfertigten Gründe für die Weigerung vorliegen. Nach<br />

herrschender Rechtsansicht ist die Ersetzung der Zust<strong>im</strong>mung eine<br />

außerordentliche Maßnahme, die nur in ganz speziell gelagerten Fällen<br />

zulässig ist.<br />

• Gemäß § 211 ABGB (Amtsobsorge)<br />

– <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger ist kraft Gesetzes mit der Obsorge<br />

(„Findelkinder“) bzw. der gesetzlichen Vertretung und Vermögensverwaltung<br />

betraut (minderjährige Mütter, besachwalterte Mütter)<br />

– Adoptivkind wird bei Vertragsabschluss durch den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

vertreten<br />

Nach ständiger Rechtsprechung ist das Zust<strong>im</strong>mungsrecht ein höchst<br />

persönliches Recht. Es kann auch <strong>im</strong> Falle der Bestellung eines Sachwalters<br />

nicht auf eine andere Person übergehen


Pflege<br />

Auftrag an den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

Adoption<br />

„Unterbringungsauftrag“/Vermittlungsauftrag:<br />

Überprüfung und Auswahl von Personen, die dem Kind eine gute persönliche und soziale Entfaltung und eine beständige Lebenssituation am<br />

10 besten sichern können (fachlich vorbereitet/persönlich geeignet)<br />

• Zwischen Pflegekind und leiblichen Eltern: bleiben aufrecht<br />

• Zwischen Adoptivkind und leiblichen Eltern: bestehen<br />

11<br />

• Prüfung und Entscheidung durch den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger, ob<br />

die Unterbringung <strong>im</strong> konkreten Fall bei Pflegepersonen die geeignete<br />

Form der Unterbringung darstellt; Erstellung eines Hilfeplans<br />

• Auswahl von/Unterbringung bei geeigneten Pflegepersonen (<strong>im</strong><br />

Rahmen der Vollen Erziehung) bzw. Erteilung der Pflegebewilligung<br />

außerhalb einer Maßnahme der Vollen Erziehung; Abschluss einer<br />

Betreuungsvereinbarung auf Grundlage des Hilfeplans<br />

• Maßnahmenführung (Hilfeplanverlaufsgespräche mind. 1 x jährlich;<br />

Überprüfung der vereinbarten Ziele); Wahrnehmung der Pflegeaufsicht<br />

(mind. 1 x jährlich)<br />

• Unterstützung der leiblichen Eltern bei der Verbesserung ihrer<br />

Lebensbedingungen und bei der Befähigung, ihr Kind wieder selbst<br />

zu erziehen und zu versorgen<br />

(Ent-Frischengruber, JWR, 28 bzw. RV 171 BlgNR 17 GP, 25:<br />

„Beratungsangebote der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> haben zwingend auch<br />

die Herkunftsfamilie des Pflegekindes miteinzubeziehen“)<br />

• Gewährung, Neufestsetzung, Einstellung von Pflegegeld/Gewährung<br />

von Sonderbedarf<br />

• Festsetzung/Eintreibung des Kostenersatzes (Minderjährige/leibliche<br />

Eltern)<br />

• Beendigung des Pflegeverhältnisses/Entscheidung über<br />

Maßnahmenverlängerung<br />

• Die Entscheidung darüber, dass ein Kind zur Adoption freigegeben<br />

wird, treffen die leiblichen Eltern<br />

• Beratung der leiblichen Eltern (Alternativen)<br />

Familienrechtliche Beziehungen (z. B. Obsorge, Besuchs-, Informations- und Äußerungsrecht …)<br />

• Zwischen Pflegekind und Pflegepersonen: entstehen nicht<br />

(Ausnahme: Obsorgeübertragung an Pflegepersonen)<br />

• Zwischen Pflegekind und leiblichen Eltern: bleiben grundsätzlich<br />

aufrecht<br />

• OBSORGE<br />

Rückübertragung der Obsorge an die leiblichen Eltern ist möglich,<br />

sofern dies dem Kindeswohl entspricht<br />

• BESUCHSRECHT<br />

gesetzlich vorgesehen<br />

Wechsel zu den Pflegepersonen: Grundsätzlich Erhalt der<br />

Beziehungen zum Herkunftssystem durch eine Kontaktregelung<br />

• KONTAKTE ZUM HERKUNFTSSYSTEM<br />

als Voraussetzung für eine Rückführung<br />

• RÜCKFÜHRUNG<br />

grundsätzlich möglich; leibliche Eltern können jederzeit einen<br />

(Rückführungs-)Antrag einbringen<br />

• Auswahl von/Unterbringung bei geeigneten Adoptivpersonen<br />

• Eventuell Abschluss des Adoptionsvertrages als Vertreter<br />

des Kindes – aufgrund einer schriftlichen Bevollmächtigung<br />

durch die leiblichen Eltern<br />

• Wahrnehmung des Anhörungsrechtes gem. § 181 a ABGB<br />

• Serviceleistung an Bürger/innen: Begleitungsangebote für<br />

Adoptiveltern, adoptierte Kinder und abgebende Eltern; Unterstützung<br />

bei Nachforschung über die Herkunft<br />

• Zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern: entstehen (die gleichen<br />

Rechtsbeziehungen wie bei leiblicher Abstammung)<br />

• Zwischen Adoptivkind und leiblichen Eltern: erlöschen<br />

• OBSORGE<br />

Rückübertragung der Obsorge ist grundsätzlich ausgeschlossen<br />

• BESUCHSRECHT<br />

rechtlich nicht vorgesehen<br />

Wechsel zu den Adoptiveltern: In der Regel Abbruch<br />

der Beziehungen zum Herkunftssystem<br />

• BESUCHSKONTAKTE<br />

gesetzlich nicht vorgesehen<br />

• RÜCKFÜHRUNG<br />

gesetzlich nicht vorgesehen<br />

Pflege<br />

Adoption<br />

Vermögensrechtliche Beziehungen (z. B. Unterhalt, Heiratsgut, Ausstattung, Waisenpension)<br />

• Zwischen Pflegekind und Pflegepersonen: entstehen nicht<br />

• Zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern: entstehen<br />

• Pflegepersonen sind dem Pflegekind gegenüber nicht zu<br />

unterhaltsrechtlichen Leistungen verpflichtet<br />

Pflegekind<br />

JWTr<br />

Erbrechtliche Beziehungen (gesetzliche Erbfolge)<br />

• Zwischen Pflegekind und Pflegepersonen: entstehen nicht<br />

• Zwischen Pflegekind und leiblichen Eltern: bleiben aufrecht<br />

Dauer<br />

Zeitlich begrenzte Unterbringungsform<br />

• Befristung grundsätzlich möglich<br />

• längstens bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres<br />

• Verlängerung unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen bis zur Erreichung<br />

des 21. Lebensjahres möglich (§ 43 Abs 2 Oö. JWG 1991)<br />

Formen<br />

Im Hinblick auf die Dauer:<br />

• Krisenpflege<br />

• Pflege mit Rückführungsabsicht<br />

• Langzeitpflege<br />

Versorgung<br />

Gewährung von Pflegegeld<br />

Kostenersatzforderung<br />

Bedeutung für … mögliche Auswirkungen auf …<br />

… Pflegekind:<br />

Pflegeeltern<br />

leibliche Eltern/Mj.<br />

• Unsicherheit bezüglich der Kontinuität in den Beziehungen;<br />

Schwierigkeiten be<strong>im</strong> Einlassen auf neue Beziehungen durch<br />

eine unsichere Perspektive<br />

• Chance einer Rückkehr zu den leiblichen Eltern und somit Erhalt<br />

früherer Bindungen und Beziehungen durch Besuchskontakte;<br />

negative Auswirkungen auf das Kind bei<br />

– Rivalitäten zwischen den Elternpaaren<br />

– negativer Einstellung der Pflegepersonen gegenüber dem<br />

Herkunftssystem und umgekehrt<br />

– problematischen Besuchskontakten<br />

– negativer Einstellung der leiblichen Eltern gegenüber<br />

der Fremdunterbringung überhaupt<br />

... Pflegepersonen:<br />

nur noch subsidiär<br />

• Unterhaltsrechtliche Ansprüche des Adoptivkindes richten<br />

sich (pr<strong>im</strong>är) gegen die Adoptiveltern<br />

Adoptivkind<br />

• Zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern: entstehen<br />

• Zwischen Adoptivkind und leiblichen Eltern: bleiben aufrecht<br />

Auf Dauer angelegte Lebensform<br />

• Adoptionsvertrag ist unbefristet<br />

• Widerruf/Aufhebung der Adoption unter best<strong>im</strong>mten<br />

Voraussetzungen möglich (§§ 184 ff ABGB)<br />

Im Hinblick auf die Kenntnis um die Adoptiveltern seitens der leiblichen<br />

Eltern:<br />

• Inkognitoadoption<br />

• Halboffene Adoption<br />

• Offene Adoption<br />

… Adoptivkind:<br />

• Wissen, neben der Adoptivfamilie eine Herkunftsfamilie zu haben<br />

(rechtliche und biologische Eltern zu haben) – Wurzelsuche<br />

• Bezug zu seiner Herkunft durch Aufklärung und Gespräche seitens<br />

der Adoptiveltern (bei Inkognitoadoption) und Kontakte auf rein freiwilliger<br />

Basis;<br />

negative Auswirkungen auf das Kind bei<br />

– negativer Einstellung der Adoptiveltern gegenüber der Herkunft<br />

bzw. den leiblichen Eltern<br />

... Adoptiveltern:<br />

Unterhaltsanspruch<br />

bei Leistungsunfähigkeit<br />

der Adoptiveltern<br />

Adoptiveltern<br />

leibliche Eltern<br />

• sind Privatpersonen und erfüllen gleichzeitig einen<br />

öffentlichen Auftrag<br />

• Ängste vor Besitzansprüchen der leiblichen Eltern sowie hinsichtlich<br />

der Wiederbelebung traumatischer Erfahrungen be<strong>im</strong> Kind und<br />

weiterer Verunsicherung durch die Besuchskontakte<br />

• leibliche Eltern bleiben bei der Pflege mit Rückführungsabsicht gleichrangige<br />

Bezugspersonen; Gefahr Konkurrenzsituation um Elternrolle<br />

... leibliche Eltern:<br />

• Widersprüchliche Gefühle von Unsicherheit, Angst, Ohnmacht,<br />

Schuld und Scham, u. a. darüber, dass sie ihr Kind nicht selbst<br />

versorgen können und ihnen überlegene Pflegepersonen<br />

gegenüberstehen<br />

• Gefahr von Wiedergutmachungstendenzen (Überhäufung des Kindes<br />

mit Geschenken)<br />

• Wünsche, Hoffnungen bezüglich der Rückkehr des Kindes<br />

• Eindeutig definierte Rolle als Eltern auf Dauer<br />

• Klarheit in der Zukunftsperspektive; mehr Sicherheit und Kontinuität<br />

in den Beziehungen; Entwicklung einer engen Vertrautheit und Integration<br />

in die Familie eher möglich<br />

• Verlustängste bei Wunsch des Adoptivkindes, die leiblichen Eltern<br />

kennen zu lernen<br />

... leibliche Eltern:<br />

• Schuld und Scham darüber, dass sie ihr Kind nicht selbst<br />

versorgen können<br />

• Ungewissheit, Sorge über die Entwicklung des Kindes, weil keine<br />

Besuchskontakte bestehen<br />

• Angst vor der Begegnung mit dem eigenen Kind bei späterem<br />

Kennenlernen (Vorwürfe, Gewissen)<br />

• Chance einer Rückkehr ihres Kindes in verbesserte Bedingungen<br />

bei der befristeten Pflege


Ziele und Grundlagen<br />

Ziele <strong>im</strong> Projekt „<strong>Qualitätssicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong>“:<br />

• Klären der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen<br />

der am Pflegeverhältnis und an der Anstellung<br />

12 von Pflegepersonen Beteiligten (Maßnahmenbehörde, der Budget- und Finanzierungsrichtlinien<br />

13<br />

Pflegeaufsichtsbehörde, Verein Pflege- und Adoptiveltern<br />

OÖ, Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> be<strong>im</strong> Amt der<br />

Oö. Landesregierung, zuständige Behörden anderer<br />

Bundesländer)<br />

• Zuordnen der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen<br />

unter Berücksichtigung von Effizienz,<br />

Effektivität und Kundenfreundlichkeit<br />

• Festlegen von Qualitätsstandards und Prozessbeschreibungen<br />

für die Eignungsüberprüfung und Vermittlung<br />

sowie die Begleitung und Beendigung eines<br />

Pflegeverhältnisses<br />

• Schaffen einer einheitlichen und verbindlichen Grundlage<br />

für die Erhebung und Wartung von Planungsund<br />

Statistikdaten <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong><br />

• Erschließen neuer Zugänge zu potenziellen<br />

Pflegepersonen<br />

• Erarbeiten von Möglichkeiten der Beratung und<br />

Begleitung des Herkunftssystems, einschließlich<br />

der Begleitung von Besuchskontakten<br />

• Erarbeiten eines einheitlichen Verständnisses und einheitlicher<br />

Prozesse bei unterstützenden Maßnahmen<br />

für Pflegepersonen und Pflegekinder sowie bei der<br />

Abwicklung finanzieller Ansprüche<br />

Leitsätze <strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong><br />

• Aufgaben- und verantwortungsbezogene Ressourcenzuteilung<br />

an Leistungserbringer und Anpassung<br />

Der Umfang und die Vielschichtigkeit der Fragestellungen<br />

<strong>im</strong> <strong>Pflegekinderwesen</strong> bedingen, dass nicht alle relevanten<br />

Themen in diesem Projekt ausgeführt bzw. abschließend<br />

behandelt werden konnten, wie z. B.<br />

• Möglichkeiten der Effizienzsteigerung durch<br />

innerorganisatorische Maßnahmen (Spezialisierung,<br />

Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in Pflegeaufsicht<br />

und Maßnahmenführung)<br />

• Konzept hinsichtlich Rahmenbedingungen<br />

für die Kontakte zum Herkunftssystem<br />

• Konkrete Regelung finanzieller Ansprüche<br />

(z. B. Sonderbedarf)<br />

• Spezifische Regelungen bei der Aufnahme und<br />

Betreuung von Pflegekindern aus anderen Bundesländern<br />

und aus dem Ausland<br />

Hinweis: Kriterien für Krisenpflege werden in der geplanten<br />

Richtlinie zur Krisenbetreuung mitbehandelt.<br />

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf Pflegeverhältnisse <strong>im</strong> Rahmen der Vollen Erziehung<br />

• In unserem Handeln berücksichtigen wir die Bedürfnisse,<br />

Lebensumstände sowie Stärken und<br />

Schwächen der Pflegekinder, ihrer leiblichen Eltern<br />

und ihrer Pflegefamilien. Besonderes Augenmerk<br />

legen wir auf das Zusammenwirken aller Beteiligten in<br />

ihren unterschiedlichen Interessenslagen, wobei dem<br />

Kindeswohl die höchste Priorität zukommt.<br />

• Wir sichern die Einhaltung der gesetzlich gewährleisteten<br />

Rechte der Pflegekinder, der leiblichen Eltern<br />

sowie der Pflegepersonen. Die Bedeutung des Herkunftssystems<br />

wird beachtet.<br />

• Es ist abgeklärt, dass kein gelinderes Mittel als die<br />

Volle Erziehung für die Entwicklung der Kinder und<br />

Jugendlichen zielführend ist. Die förderlichen Bindungen<br />

sowie der Stellenwert des Herkunftssystems<br />

für Kinder und Jugendlichen sind beachtet.<br />

• Es ist sorgfältig geprüft, dass für Kinder und Jugendliche<br />

die Unterbringung in einer Pflegefamilie die<br />

beste Möglichkeit zur Sicherung des Kindeswohls<br />

darstellt.<br />

• Der Unterbringung <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld ist<br />

Vorrang gegenüber der Unterbringung bei fremden<br />

Pflegepersonen einzuräumen.<br />

• Pflegepersonen sind <strong>im</strong> Auftrag des öffentlichen<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers tätig und sind somit deren<br />

Partner mit Rechten und Pflichten.<br />

Die jeweiligen Kompetenzen, Verantwortlichkeiten<br />

und Entscheidungen sind für alle Beteiligten nachvollziehbar<br />

und transparent.<br />

• Es sind alle Möglichkeiten genutzt, um eine ausreichende<br />

Anzahl von vorbereiteten und geeigneten<br />

Pflegepersonen verfügbar zu haben. In die Eignungsüberprüfung<br />

fließen alle relevanten, objektiv<br />

prüfbaren und zu bewertenden Sachverhalte mit ein.<br />

Die Entscheidung über die grundsätzliche Eignung<br />

als Pflegeperson wird unter Fachexpertinnen und<br />

Fachexperten getroffen und den Werberinnen und<br />

Werbern klar und nachvollziehbar mitgeteilt.<br />

• Der Vermittlung von Pflegekindern geht eine gute<br />

Fachliche Vorbereitung und realitätsnahe, sachlich<br />

korrekte Information der Pflegepersonen voran. Die<br />

Informationen beinhalten insbesondere die Vorgeschichte,<br />

die persönliche und soziale Situation der<br />

Pflegekinder, die Besuchsrechte und die voraussichtliche<br />

Dauer des Pflegeverhältnisses.<br />

• Die Aufnahme von Pflegekindern in die Pflegefamilie<br />

erfolgt gut vorbereitet, strukturiert und den Bedürfnissen<br />

der Kinder angepasst.


• Be<strong>im</strong> Übergang von einer Krisenunterbringung in eine<br />

Pflegefamilie bzw. be<strong>im</strong> Wechsel von einer anderen<br />

Betreuungsform in eine Pflegefamilie bedarf es einer<br />

engen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.<br />

• Mit den Pflegepersonen ist eine schriftliche Vereinbarung<br />

über ihre Rechte und Pflichten aus dem Pflege-<br />

14 verhältnis erstellt. Für Pflegeverhältnisse außerhalb • Die Grundsätze der Rückführung gelten auch für die<br />

ziehung grundsätzlich gewährt werden können (§ 27 Oö. genau genommen gar keine Volle Erziehung vorliegt oder 15<br />

der Vollen Erziehung ist die Vereinbarung unmittelbar<br />

den leiblichen Eltern vorbehalten.<br />

• Art und Umfang der Kontakte zum Herkunftssystem<br />

sind klar vereinbart. Eine Begleitung der Besuchskontakte<br />

steht <strong>im</strong> Bedarfsfall zur Verfügung.<br />

• Pflegeverhältnisse werden auf den Ebenen Pflegekind,<br />

Pflegefamilie sowie Herkunftssystem begleitet.<br />

• Die Arbeit mit dem Herkunftssystem trägt wesentlich<br />

zum Gelingen eines Pflegeverhältnisses bei.<br />

• Informationen werden umfassend, rechtzeitig und<br />

authentisch unter Einhaltung der Datenschutzbest<strong>im</strong>mungen<br />

weitergegeben.<br />

• Wir verschaffen allen am Pflegeverhältnis beteiligten<br />

Personen Zugang zu Ressourcen, die die qualifizierte<br />

Begleitung des Pflegeverhältnisses sichern.<br />

Begriffsklärung „Pflegepersonen“<br />

Unterschiedliche Begrifflichkeiten nach Oö. JWG 1991 und ABGB<br />

• Die finanziellen Ansprüche der Pflegekinder und Pflegepersonen<br />

sind geregelt.<br />

• Eine Rückführung zu den leiblichen Eltern wird unter<br />

Beachtung der Bindungen des Pflegekindes entschieden<br />

und ist gut vorbereitet. Sie läuft strukturiert ab<br />

und wird begleitet.<br />

Änderung von einer Unterbringung bei Pflegepersonen<br />

in eine institutionelle Betreuungsform.<br />

• Junge Erwachsene unterstützen wir auf dem Weg in<br />

die Verselbstständigung.<br />

• Wir fördern das Verständnis und die Akzeptanz für<br />

das <strong>Pflegekinderwesen</strong> in Gesellschaft und Politik.<br />

• Unsere Systempartner wie z. B. Kindergärten, Schulen,<br />

Gerichte usw. sind über die besondere Lebenssituation<br />

von Pflegekindern, Rechte und Pflichten der<br />

Pflegepersonen und der leiblichen Eltern aufgeklärt.<br />

Pflegeverhältnisse <strong>im</strong> Rahmen der Vollen Erziehung<br />

Durch die Oö. JWG-Novelle 2002 wurde klargestellt,<br />

dass auch Pflegepersonen, die mit dem Kind bis zum<br />

3. Grad verwandt oder verschwägert sind, Pflegegeld<br />

und Bekleidungsbeihilfe zur Durchführung der Vollen Er-<br />

JWG 1991). Die oben beschriebene Ausnahme vom Pflegeelternbegriff<br />

für diesen Personenkreis hat lediglich den<br />

Hintergrund, dass in familiäre Belange nur dort eingegriffen<br />

werden soll, wo dies zur Sicherung des Kindeswohls<br />

unumgänglich ist.<br />

Wenn aber der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger, der mit Pflege<br />

und Erziehung zur Gänze betraut ist, <strong>im</strong> engeren Verwandtschaftskreis<br />

ein Pflegeverhältnis begründet, soll es<br />

keine Unterschiede zu Pflegeeltern nach der Begrifflichkeit<br />

des Oö. JWG 1991 geben es finden also alle<br />

Regelungen bzgl. Anstellungsmöglichkeit, qualitätssichernder<br />

Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten<br />

in vollem Umfang Anwendung.<br />

Schließlich gibt es noch Pflegeverhältnisse, bei denen<br />

begründet werden kann, weil der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

von Gesetzes wegen („ex lege“) mit der gesamten<br />

Obsorge betraut und daher selbst „Erziehungsberechtigter“<br />

(§ 176 Abs. 4 ABGB) ist. Dies ist z. B. bei einer anonymen<br />

Geburt und bei Findelkindern der Fall. Das selbe<br />

gilt auch bei Vollwaisen, sofern das Pflegschaftsgericht<br />

den <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger mit der Obsorge betraut<br />

hat, weil keine andere geeignete Person dafür in Frage<br />

kam (§ 213 ABGB). Auch für diese Pflegeverhältnisse<br />

sollen alle Regelungen bzgl. Anstellungsmöglichkeit,<br />

qualitätssichernder Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten<br />

gelten.<br />

Nicht jedes Kind, das von anderen als den leiblichen Eltern<br />

gepflegt und erzogen wird, ist automatisch ein Pflegekind<br />

<strong>im</strong> Sinne des Oö. JWG 1991, das in § 20 den<br />

Begriff wie folgt einschränkt:<br />

„Pflegeeltern/Pflegepersonen <strong>im</strong> Sinn dieses Landesgesetzes<br />

sind Personen, die ein Pflegekind pflegen und<br />

erziehen. Als Pflegekinder gelten Minderjährige, die von<br />

anderen als<br />

1. bis zum dritten Grad Verwandten oder<br />

Verschwägerten oder<br />

2. von Wahleltern oder<br />

3. von Personen, die mit der gesamten Obsorge<br />

für das Kind betraut sind,<br />

gepflegt und erzogen werden.“<br />

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch fasst den Begriff<br />

der Pflegepersonen weiter: „Pflegeeltern sind Personen,<br />

die die Pflege und Erziehung des Kindes ganz oder teilweise<br />

besorgen und zu denen eine dem Verhältnis zwischen<br />

leiblichen Eltern und Kindern nahe kommende Beziehung<br />

besteht oder hergestellt werden soll.“<br />

(§ 186 ABGB)<br />

Pflegeeltern nach ABGB sind somit alle Personen, die<br />

die tatsächliche – gänzliche oder partielle – Besorgung<br />

von Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen und<br />

bei denen eine persönliche Beziehung zum Kind, die an<br />

Intensität dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und<br />

Kindern nahe kommt, besteht bzw. hergestellt werden<br />

kann. Das kann auch auf Personen aus dem engeren<br />

Verwandtschaftskreis (bis zum dritten Grad) zutreffen.<br />

Diese Best<strong>im</strong>mungen haben zur Folge, dass bei Pflegeverhältnissen,<br />

die ursprünglich <strong>im</strong> Rahmen einer Maßnahme<br />

der Vollen Erziehung begründet wurden, bei denen<br />

aber später die gesamte Obsorge oder zumindest<br />

der Teilbereich Pflege und Erziehung zur Gänze den Pflegepersonen<br />

vom Gericht übertragen wurden, die Volle<br />

Erziehung endet (§§ 20 Z 3, 22 Abs 2 Z 4 Oö. JWG 1991,<br />

Erlass vom 06.06.2002 JW-660000/299), weil Pflege<br />

und Erziehung ja nicht gleichzeitig den Pflegepersonen<br />

und dem <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger zukommen kann. Damit<br />

enden auch der Anspruch der Pflegepersonen auf<br />

Pflegegeld gemäß Oö. JWG 1991 sowie die Pflegeaufsicht;<br />

eine Anstellung sowie die Inanspruchnahme von<br />

Supervision sind nicht (mehr) möglich.<br />

Der Zugang zu Pflegeelterngruppen und zu Fortbildungsveranstaltungen<br />

soll künftig aber auch für diese Zielgruppe<br />

möglich sein.


Arten von Pflegeverhältnissen<br />

Die Bedürfnisse der Pflegekinder, die Ressourcen in ihrem<br />

Herkunftssystem und die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

sind keineswegs einheitlich, sondern führen zu<br />

unterschiedlichen Anforderungen an Pflegeverhältnisse.<br />

Inhaltliche Voraussetzungen:<br />

• Der Hilfebedarf ist nach fachlicher Einschätzung<br />

auf einen befristeten Zeitraum bezogen.<br />

• Eine Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfa-<br />

16 milie, unter Beachtung seiner Bindungen, ist unter und enge Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtig-<br />

17<br />

Abgrenzung zu Kurzzeitbetreuung und Krisenpflege<br />

Im Rahmen des Projektes wurde auch die Kurzzeitbetreuung<br />

erörtert. Kurzzeitbetreuungen unterscheiden<br />

sich von einer Krisenpflege oder anderen Pflegeverhältnissen<br />

wesentlich dadurch, dass<br />

• die Erziehungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten<br />

grundsätzlich gegeben ist;<br />

• der Ausfall der Erziehungsberechtigten absehbar ist<br />

(z. B. wegen Krankheit, Kur, Haft);<br />

• die Dauer auf einige Tage oder Wochen begrenzt ist;<br />

• es notwendig ist, dass die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> die Erziehungsberechtigten<br />

unterstützt, damit Betreuung, Pflege<br />

und Erziehung des Kindes/der Kinder für diesen<br />

Zeitraum gewährleistet sind, weil niemand <strong>im</strong> Umfeld<br />

diese Aufgaben übernehmen kann.<br />

Für Leistungen der Kurzzeitbetreuung sind geeignete Personen<br />

heranzuziehen. Geeignete Personen können u. a.<br />

auch bereits überprüfte, aktive Pflegepersonen sein, sofern<br />

das mit den Bedürfnissen der von ihnen betreuten<br />

Kindern vereinbar ist. Die konkrete Umsetzung seitens<br />

der Bezirksverwaltungsbehörde ist sowohl <strong>im</strong> Rahmen<br />

Pflege mit Rückführungsabsicht<br />

Es gibt verhältnismäßig wenige Pflegepersonen, die sich<br />

vorstellen können, nur für eine best<strong>im</strong>mte Zeit ihr gesamtes<br />

Familienleben auf das Pflegekind auszurichten, ihm<br />

Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln – und die damit<br />

verbundene enge Beziehung wieder zu lösen oder zu<br />

lockern, wenn die Voraussetzung für eine Rückführung<br />

gegeben ist.<br />

Bereits <strong>im</strong> Rahmen der Hilfeplanung der Vollen Erziehung,<br />

also vor der Suche eines konkreten Pflegeplatzes,<br />

ist eine möglichst klare Einschätzung zu treffen, ob eine<br />

befristete Unterbringung angestrebt wird, z. B. weil es<br />

gute Perspektiven gibt, dass das Herkunftssystem unter<br />

best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen wieder ausreichend stabilisiert<br />

werden kann.<br />

Im Projekt wurde versucht, gängige Begriffe aus der Praxis<br />

nach best<strong>im</strong>mten Kriterien zu beschreiben, um den<br />

Beteiligten eine bessere Orientierung und ein einheitliches<br />

Verständnis zu ermöglichen.<br />

der Erziehungshilfe als auch der Förderung und Entlastung<br />

denkbar.<br />

Eine weitere Betreuungsform, die nicht ausführlicher <strong>im</strong><br />

Rahmen des Projekts behandelt wurde, ist die Krisenpflege.<br />

Von Krisenunterbringung sprechen wir<br />

• wenn das Kind zu seinem Schutz unverzüglich aus<br />

dem derzeitigen System heraus muss und<br />

• die Informationslage noch nicht ausreicht, um zu<br />

entscheiden, ob oder welche Maßnahmen der Erziehungshilfe<br />

in der Folge notwendig sein werden.<br />

In Oberösterreich gibt es derzeit 29 Krisenpflegefamilien,<br />

die von einem Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger ausgewählt,<br />

ausgebildet, angestellt und betreut werden. Die<br />

Kriterien dafür sind durch das bewilligte Konzept „Familiäre<br />

Krisenpflege“ festgelegt.<br />

Kriterien zur <strong>Qualitätssicherung</strong> für jene Krisenpflegepersonen,<br />

die von Maßnahmenbehörden direkt herangezogen<br />

und begleitet werden, sind noch ausständig.<br />

Bei den Kriterien für eine vereinbarte Rückführung ist<br />

<strong>im</strong>mer die Gesamtsituation <strong>im</strong> Spannungsfeld der Entwicklungschancen<br />

und Bindungsmöglichkeiten des Kindes<br />

sowie der rechtlichen Beurteilung zu beachten. Weil<br />

dies nur <strong>im</strong> Einzelfall zu beurteilen ist, wird die Thematik<br />

durchaus kontrovers diskutiert. Mit den nachfolgenden<br />

Kriterien möchten wir die fachliche Auseinandersetzung<br />

und die gezielte Erweiterung der Ressourcen für jene Kinder,<br />

für die dieses „Beziehungsangebot auf Zeit“ die beste<br />

Alternative in ihrer Lebenssituation ist, fördern. Deshalb<br />

stellen wir diese Leistung an den Beginn der Übersicht.<br />

best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen möglich und vereinbart.<br />

• Ziele und Dauer werden vor Beginn der Maßnahme<br />

klar definiert.<br />

• Intensive Unterstützung der Herkunftsfamilie und des<br />

Reintegrationsprozesses (Elternarbeit) ist gewährleistet.<br />

Setting:<br />

• Pflege und Erziehung des Kindes<br />

in einer Pflegefamilie<br />

• Unterstützung der Erziehungsberechtigten<br />

bei der Schaffung der Voraussetzungen<br />

zur Pflege und Erziehung des Kindes<br />

• Beachtung des Verhältnisses zwischen<br />

Erziehungsberechtigten und Pflegepersonen<br />

(besonders bei Unterbringung bei Pflegepersonen<br />

<strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />

• Aufrechterhaltung/Aufbau der Bindung zwischen<br />

Erziehungsberechtigten und Kind<br />

Rechtliche Grundlage:<br />

• Freiwillige Vereinbarung über Volle Erziehung<br />

zwischen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und Erziehungsberechtigten<br />

(gemäß § 137 a ABGB);<br />

• Übertragung der Pflege und Erziehung an die<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> durch Gerichtsbeschluss<br />

(§176 iVm § 213 ABGB);<br />

• ex lege (§ 211 ABGB);<br />

• Gefahr <strong>im</strong> Verzug (§ 215 ABGB)<br />

Begründung/Vereinbarung:<br />

• Betreuungsvereinbarung zwischen <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

und Pflegepersonen<br />

Dauer:<br />

• Der Zeitrahmen wird zwischen den Beteiligten<br />

vereinbart und ist u. a. abhängig von den<br />

Bindungen und dem Alter des Kindes.<br />

Bedürfnisse des Kindes:<br />

• Erhalt/Aufbau der Bindung zur Herkunftsfamilie<br />

durch intensive Kontakte<br />

• Für das Kind zumutbare Wechsel in den<br />

Betreuungsverhältnissen<br />

• Klare Perspektive und Transparenz für das Kind<br />

• Respektieren der Beziehungen des Kindes<br />

zu Freunden und anderem sozialen Umfeld<br />

Anforderungen an Pflegepersonen:<br />

• Selbstverständnis der Pflegepersonen ist bewusst<br />

auf die Unterstützung einer Rückführung gerichtet<br />

• Begleitung des Kindes für einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum<br />

ten und <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

• Respekt gegenüber der Herkunftsfamilie<br />

• Reflexionsfähigkeit bezüglich der Rolle bzw. Rollenveränderung<br />

zum Kind (besonders bei Unterbringung<br />

bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />

• Reflexionsfähigkeit bezüglich der Veränderungen<br />

des Verhältnisses zu Erziehungsberechtigten<br />

(besonders bei Unterbringung bei Pflegepersonen<br />

<strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />

Anforderungen an Erziehungsberechtigte:<br />

• Erhalt/Aufbau der Beziehung und Bindung zum Kind<br />

• Erziehungsberechtigte verbringen regelmäßig Zeit<br />

mit dem Kind<br />

• Aktive Mitarbeit und Kooperation mit allen Beteiligten<br />

• Schaffung der Voraussetzungen zur Pflege und<br />

Erziehung des Kindes<br />

• Reflexionsfähigkeit bezüglich ihrer Lebenssituation<br />

und ihrer Anteile, die zur Fremdunterbringung führten<br />

Aufgaben der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>:<br />

• Aktive Suche nach geeigneten Pflegepersonen und<br />

Prüfung, ob unter den konkreten Umständen diese<br />

Art des Pflegeverhältnisses tatsächlich dem Kindeswohl<br />

entspricht (Berücksichtigung von Informationen<br />

über die Beziehungs- und Familiengeschichte; keine<br />

entwicklungsgefährdenden Übergriffe der Erziehungsberechtigten<br />

auf das Kind; Wissen um die Lebenssituation<br />

und Motivation der Pflegepersonen)<br />

• Vermittlung in eine geeignete Pflegefamilie inkl. der<br />

damit verbundenen formalen Akte (Vereinbarung mit<br />

den Erziehungsberechtigten, Betreuungsvereinbarung,<br />

Pflegegeldbescheid, …)<br />

• Unterstützung der Erziehungsberechtigten zur Schaffung<br />

der Voraussetzungen zur Pflege und Erziehung<br />

des Kindes<br />

• Gestaltung von intensiven Kontakten zwischen Kind<br />

und Herkunftsfamilie<br />

• Begleitung des Pflegeverhältnisses (Maßnahmenführung,<br />

Pflegeaufsicht) sowie der Rückführung<br />

• Abschluss der Maßnahme


Anforderungen an Erziehungsberechtigte:<br />

• Kein aktiv betriebener Widerstand gegen das Pflegeverhältnis;<br />

Im Idealfall: Erlaubnis für das Kind, in der<br />

Pflegefamilie aufzuwachsen<br />

• Zust<strong>im</strong>mung der Erziehungsberechtigten zur<br />

Pflegeunterbringung (besonders bei Unterbringung<br />

Möglichkeit entwicklungsgefährdender Übergriffe der<br />

Erziehungsberechtigten auf das Kind; Wissen um die<br />

Lebenssituation und Motivation der Pflegepersonen)<br />

• Vermittlung in eine geeignete Pflegefamilie inkl. der<br />

damit verbundenen formalen Akte (Vereinbarung mit<br />

den Erziehungsberechtigten, Betreuungsvereinba-<br />

18 bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />

rung, Pflegegeldbescheid, …)<br />

19<br />

Aufgaben der <strong>Jugendwohlfahrt</strong>:<br />

• Aktive Suche nach geeigneten Pflegepersonen und<br />

Prüfung, ob unter den konkreten Umständen diese<br />

Art des Pflegeverhältnisses tatsächlich dem Kindeswohl<br />

entspricht (Berücksichtigung von Informationen<br />

über die Beziehungs- und Familiengeschichte; keine<br />

Volle Erziehung bei Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld<br />

Rechtliche Grundlage<br />

• Begleitung des Pflegeverhältnisses (Maßnahmenführung,<br />

Pflegeaufsicht)<br />

• Ermöglichung von regelmäßigen Kontakten<br />

zwischen Herkunftsfamilie und Kind<br />

• Wo erforderlich Schutz des Kindes vor<br />

gefährdenden Erziehungsberechtigten<br />

• Abschluss der Maßnahme<br />

Langzeitpflege<br />

Inhaltliche Voraussetzungen:<br />

• Zum Zeitpunkt der Inpflegenahme ist keine Perspektive<br />

einer Rückführung absehbar. Sollte bei geänderten<br />

Umständen dennoch Rückführung thematisiert<br />

werden, ist die Beurteilung vorrangig aus dem<br />

Blickwinkel des Kindes vorzunehmen.<br />

• Unterstützung der Kontakte zwischen dem Kind und<br />

der Herkunftsfamilie, sofern es dem Wohl des Kindes<br />

nicht widerspricht<br />

• Ziele und Dauer des Pflegeverhältnisses werden vor<br />

Beginn der Maßnahme klar definiert und vereinbart<br />

• Begleitung des Kindes in die Selbstständigkeit<br />

Setting:<br />

• Pflege und Erziehung des Kindes in einer Pflegefamilie<br />

• Ermöglichung von regelmäßigen Kontakten zwischen<br />

Herkunftsfamilie und Kind<br />

• Beachtung des Verhältnisses zwischen Erziehungsberechtigten<br />

und Pflegepersonen (besonders bei Unterbringung<br />

bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen<br />

Umfeld)<br />

Rechtliche Grundlage:<br />

• Freiwillige Vereinbarung über Volle Erziehung<br />

zwischen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und Erziehungsberechtigten<br />

(gemäß § 137 a ABGB);<br />

• Übertragung der Pflege und Erziehung<br />

an die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> durch Gerichtsbeschluss<br />

(§176 iVm § 213 ABGB);<br />

• ex lege (§ 211 ABGB);<br />

• Gefahr <strong>im</strong> Verzug (§ 215 ABGB)<br />

Begründung/Vereinbarung:<br />

• Betreuungsvereinbarung zwischen <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

und Pflegepersonen<br />

Dauer:<br />

• langfristig<br />

Bedürfnisse des Kindes:<br />

• Stabile Bezugspersonen<br />

• Sichere Bindung an die Pflegepersonen<br />

• Erlaubnis durch Erziehungsberechtigte,<br />

sich in der Pflegefamilie zu verwurzeln<br />

• Erlaubnis der Pflegepersonen, den Kontakt<br />

zur Herkunftsfamilie zu erhalten<br />

• Respektieren der Geschichte/Herkunft des Kindes<br />

Anforderungen an Pflegepersonen:<br />

• Respekt gegenüber dem Herkunftssystem des Kindes<br />

• Zulassen und Fördern des Kontaktes zwischen dem<br />

Kind und seiner Herkunftsfamilie<br />

• Enge Zusammenarbeit mit der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

• Selbstverständnis als Pflegepersonen in klarer Abgrenzung<br />

zu Adoptiveltern<br />

• Reflexionsfähigkeit bezüglich der Rolle bzw. Rollenveränderung<br />

zum Kind (besonders bei Unterbringung<br />

bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld)<br />

• Reflexionsfähigkeit bezüglich der Veränderungen des<br />

Verhältnisses zu Erziehungsberechtigten (besonders<br />

bei Unterbringung bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren<br />

sozialen Umfeld)<br />

Aus den Best<strong>im</strong>mungen des ABGB und des Oö. JWG<br />

1991 ergibt sich ein klarer Auftrag, bei der Hilfeplanung<br />

für eine Maßnahme der Vollen Erziehung den Vorrang<br />

des sozialen Umfelds zu beachten:<br />

„Bei der Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

ist auf die Entwicklung des(r) Minderjährigen<br />

unter Bedachtnahme auf seine (ihre) Anlagen, Fähigkeiten,<br />

Neigungen und Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.<br />

Wenn es zielführend ist, ist auch das gesellschaftliche<br />

Umfeld des(r) Minderjährigen einzubeziehen, wobei<br />

wichtige soziale Bindungen zu erhalten, zu stärken oder<br />

neu zu schaffen sind. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten<br />

ist anzustreben. Nach Möglichkeit<br />

Begriffsbest<strong>im</strong>mung<br />

Unter Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld<br />

sind Personen aus der Verwandtschaft oder der Bekanntschaft<br />

(Bekannte der Eltern, Nachbarn, Eltern von Freunden<br />

des Kindes, Arbeitskollegen/innen der Eltern, ...) oder<br />

aus der früheren Betreuung der Kinder und Jugendlichen<br />

<strong>im</strong> Hilfesystem (Kindergarten, Tagesmutter, Betreuer/in aus<br />

Jugendgruppen, ...) zu verstehen. Voraussetzungen sind<br />

• Soziale Bindungen des Pflegekindes zur Person<br />

• und die Bereitschaft des Pflegekindes, von dieser<br />

Person betreut zu werden.<br />

sind ihre Wünsche zu berücksichtigen.“ (§ 6 Abs 2 Oö.<br />

JWG 1991). Die nach § 145 Abs 1 ABGB potentiell mit<br />

der Obsorge zu betrauenden Personen stehen einander<br />

– bei Verhinderung beider leiblicher Elternteile – in einem<br />

Verhältnis der Gleichrangigkeit gegenüber. Wer von ihnen<br />

letztlich vom Gericht mit der Obsorge zu betrauen ist,<br />

hängt ausschließlich von der emotionalen und sozialen<br />

Nahebeziehung des Kindes zu ihm ab.<br />

Eine Volle Erziehung bei (fremden) Pflegepersonen wird<br />

erst dann in Erwägung gezogen, wenn abgeklärt ist,<br />

dass Pflege und Erziehung des/der Minderjährigen durch<br />

Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld des/<br />

der Minderjährigen nicht möglich bzw. sinnvoll ist.<br />

Den Kenntnissen und Einschätzungen von Pflegekindern<br />

und der Angehörigen ist bei der Unterbringung bei<br />

Pflege personen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld ein hoher<br />

Stellenwert einzuräumen (z. B. durch das Erstellen von<br />

Soziogrammen gemeinsam mit Pflegekindern und Erziehungsberechtigten).


Zuständigkeiten<br />

Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen <strong>im</strong><br />

<strong>Pflegekinderwesen</strong> sind derzeit komplex geregelt. Obwohl<br />

es ein wichtiges Ziel des Projektes war, möglichst<br />

klare und einfache Zuständigkeiten zu schaffen, ist dies<br />

nur zum Teil bzw. nur in ersten Schritten gelungen. Zum<br />

einen normieren die gesetzlichen Grundlagen Pflichten<br />

der Maßnahmenbehörde und der Pflegeaufsichtsbehör-<br />

20 de, die nur bei einer Unterbringung von Pflegekindern<br />

21<br />

Maßnahmenführung – Pflegeaufsicht<br />

<strong>im</strong> eigenen Bezirk zusammenfallen. Zum anderen wurden<br />

bei der Konzeption der Anstellungsmöglichkeit von<br />

Pflegepersonen wesentliche Aufgaben einem freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

übertragen. Diese Regelungen bedingen<br />

erhebliche Überschneidungen und haben in der<br />

Praxis zu Doppelgleisigkeiten geführt, die die Effizienz<br />

der Leistungserbringung für die Pflegekinder, die Pflegefamilie<br />

und die Herkunftsfamilie beeinträchtigen. Es ist für<br />

die Betroffenen nicht einfach auszumachen, wer wofür<br />

zuständig ist und wie die Entscheidungsprozesse laufen.<br />

Die folgende Darstellung soll die Ausgangssituation verdeutlichen:<br />

Maßnahmenbehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde,<br />

in deren Sprengel der (die) Minderjährige seinen<br />

(ihren) gewöhnlichen Aufenthalt bzw. – in Ermangelung<br />

eines solchen – seinen (ihren) tatsächlichen Aufenthalt<br />

hat. Diese Behörde ist zur Maßnahmenführung gemäß<br />

den Prozessbeschreibungen für die Volle Erziehung verpflichtet.<br />

Pflegeaufsichtsbehörde ist jene Bezirksverwaltungsbehörde,<br />

in deren Sprengel die Pflegeeltern (Pflegepersonen)<br />

ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Pflegeaufsicht<br />

ist in angemessenen Zeitabständen (mind.<br />

jedoch einmal jährlich) wahrzunehmen und bezieht sich<br />

auf die Prüfung, ob den Pflegekindern unter 16 Jahren<br />

die Pflege und Erziehung <strong>im</strong> Sinne des § 146 ABGB gewährt<br />

wird. Ausgenommen von der Pflegeaufsicht sind<br />

(explizit nur) die Fälle des § 22 Abs 2 Z 1, 4, 5 und 6 Oö.<br />

JWG 1991 (z. B. Tagespflege, Obsorgeübertragung an<br />

Pflegepersonen).<br />

Von der Pflegeaufsicht grundsätzlich nicht umfasst sind<br />

Unterbringungen gemäß § 20 Z 1 Oö. JWG 1991 (Verwandte<br />

bis zum 3. Grad). Dennoch unterliegen diese<br />

Pflegeverhältnisse der Maßnahmenführung <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Vollen Erziehung.<br />

Die Maßnahmenbehörde ist <strong>im</strong>mer dann nicht identisch<br />

mit der Pflegeaufsichtsbehörde, wenn das Kind von der<br />

Maßnahmenbehörde bei Pflegepersonen in einem anderen<br />

Bezirk untergebracht wird. Durch die in Oberösterreich<br />

geübte Praxis, die Maßnahmenführung bei der<br />

ersten Maßnahmenbehörde – unabhängig vom (weiteren)<br />

Aufenthalt des Kindes – zu belassen, entstehen erhebliche<br />

Doppelgleisigkeiten, die sich aus der Tabelle auf<br />

Seite 22 ablesen lassen.<br />

Eine Zusammenlegung von Maßnahmen- und Pflegeaufsichtsbehörde<br />

könnte erhebliche Synergieeffekte<br />

bewirken, denen jedoch ein beträchtlicher Umstellungsaufwand<br />

gegenübersteht. Konkret ergäbe sich eine deutliche<br />

Mehrbelastung ländlich strukturierter Bezirke, auf<br />

deren Pflegeplätze die größeren Städte angewiesen sind.<br />

Zu klären wäre auch die Frage, wie die Kooperation mit<br />

der Herkunftsfamilie gestaltet werden kann. Schließlich<br />

würden selbst bei einem Zusammenführen der Agenden<br />

von Maßnahmenführung und Pflegeaufsicht für Oberösterreich<br />

unterschiedliche Regelungen bestehen bleiben,<br />

weil bei der Aufnahme von Kindern aus anderen Bundesländern<br />

die Maßnahmenführung jedenfalls be<strong>im</strong> dortigen<br />

Herkunftsbezirk verbleibt.<br />

Aus den angeführten Überlegungen wurde die Frage der<br />

strukturellen und organisatorischen Bereinigung der Aufgaben,<br />

Kompetenzen und Verantwortungen von Maßnahmenbehörde<br />

und Pflegeaufsichtsbehörde <strong>im</strong> Projekt<br />

zurückgestellt und nicht abschließend behandelt.<br />

Öffentlicher <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger – Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

Die Evaluation der Anstellung von Pflegepersonen, die<br />

per Bescheid dem Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger Verein<br />

Pflege- und Adoptiveltern OÖ übertragen wurde, hat gezeigt,<br />

dass ein wesentliches Ziel des Konzeptes nicht erreicht<br />

wurde, nämlich die Entlastung der Bezirksverwaltungsbehörden<br />

durch eine strukturierte Aufgabenteilung.<br />

Die Verantwortung für die Maßnahmenführung und Pflegeaufsicht<br />

bleibt in jedem Fall bei den Sozialarbeitern/innen<br />

des öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers. Aufgaben<br />

wie persönliche Kontakte, bei denen sich die Mitarbeiter/<br />

innen der Maßnahmenbehörden von den Rahmenbedingungen<br />

des Pflegeverhältnisses überzeugen können<br />

oder Verlaufsgespräche, bei denen die Zielerreichung reflektiert<br />

wird, können nicht delegiert werden.<br />

Andererseits können begleitende Maßnahmen der <strong>Qualitätssicherung</strong><br />

sowie die dienstrechtlichen Agenden der<br />

Anstellung sehr gut und klar in die Verantwortung eines<br />

Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers ausgelagert werden. Diese<br />

Erfahrungen führten zur vorgesehenen Neuordnung<br />

der qualitätssichernden Maßnahmen und Dienstpflichten,<br />

die auf den Seiten 36 bis 39 näher dargestellt und<br />

in der folgenden Übersicht bereits berücksichtigt sind:


Aufgaben und Verantwortlichkeiten<br />

Notizen<br />

einerseits die Pflegeaufsichtsbehörde die Maßnahmenbehörde<br />

über alle wesentlichen Entwicklungen durch<br />

eine kurze Mitteilung (strukturierter Aktenvermerk per<br />

E-Mail) auf dem Laufenden halten, und andererseits die<br />

Maßnahmenbehörde anstehende Entscheidungen zeitgerecht<br />

mit der Pflegeaufsichtsbehörde abst<strong>im</strong>men.<br />

Diese Tabelle verdeutlicht, wie wichtig eine gute Koordination<br />

von Maßnahmenführung und Pflegeaufsicht ist.<br />

Aus der Spalte Verantwortlichkeiten geht hervor, dass es<br />

für einen Prozessschritt mehrere Verantwortliche gibt.<br />

Nur durch eine klare Abst<strong>im</strong>mung kann vermieden werden,<br />

dass Pflegefamilien unterschiedliche Informationen<br />

erhalten, oder nicht wissen, an wen sie sich in einer kon-<br />

22 kreten Angelegenheit wenden können. In der Praxis wird<br />

23<br />

Aufgaben<br />

Beratungsgespräch<br />

Information und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Eignungsüberprüfung<br />

Vormerkung und<br />

Erfassung für<br />

Statistik<br />

Hilfeplanung<br />

Vermittlung und<br />

Anbahnung des<br />

Pflegeverhältnisses<br />

Anstellung von<br />

Pflegepersonen<br />

Begleitung des<br />

Pflegeverhältnisses<br />

Beendigung des<br />

Pflegeverhältnisses<br />

abhängig von der Art<br />

der Beendigung<br />

telefonisch, persönlich, Info-Veranstaltungen,<br />

Info-Mappe, Broschüren, Pressearbeit, Internet<br />

Durchführung<br />

Hilfen zur Entscheidungsfindung (Unterschied Pflege/ Adoption), Klärung der Motivation,<br />

Informationen zum Ablauf, Datenaufnahme<br />

Überprüfen der persönlichen Eignung:<br />

• Einholen der notwendigen Dokumente (z. B. Strafregisterauszug, Einkommensnachweis, …)<br />

• Überprüfen der äußeren und inneren Eignungsvoraussetzungen durch die/den DSA<br />

• Möglichkeit der Teilnahme an Pflegeelterngruppen, ggf. Kontakt zu erfahrenen Pflegepersonen<br />

• Stellungnahme Psychologischer Fachdienst<br />

Fachliche Vorbereitung<br />

(Module 1 – 5)<br />

• Abschlussgespräch und schriftliche<br />

Mitteilung über die Eignung<br />

• Eintrag in Datenbank<br />

• ggf. halbjährliche Kontaktaufnahme<br />

• ggf. Aktualisieren der Eignung nach 2 Jahren<br />

• Im näheren sozialen Umfeld empfohlen<br />

(verpflichtend nur für Anstellung)<br />

• Im näheren sozialen Umfeld keine allgemeine<br />

Eignungsüberprüfung<br />

• Bei Unterbringung <strong>im</strong> näheren soz. Umfeld<br />

nur Erfassung für die Statistik<br />

• Klären, ob Rückführungsabsicht besteht oder Langzeitpflege angestrebt wird<br />

• Erstellen des Bedarfs- bzw. Anforderungsprofils (aus Sicht des Pflegekindes bzw.<br />

der Pflegefamilie)<br />

• Anfrage der BVB-MB bei der BVB-PA (freier Platz)<br />

• Kontaktaufnahme mit der Pflegefamilie<br />

• Infos, Gespräche mit allen Beteiligten; Kennenlernen Herkunftsfamilie - Pflegefamilie<br />

• Klären der rechtlichen Grundlagen<br />

• Festlegen der Besuchskontakte<br />

• Übergeben der Unterlagen und Dokumente<br />

• Klären der finanziellen Belange (Pflegegeld, …)<br />

• Abschließen der Betreuungsvereinbarung<br />

• Übergeben des Pflegekindes an die Pflegefamilie<br />

• Unterstützen in der Phase der Anbahnung<br />

• Klären der Anstellungsvoraussetzungen<br />

• Abschließen des Dienstvertrags<br />

• Einholen Kostenübernahmeerklärung von BVB-MB<br />

• Administration der dienstrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange<br />

• Kontrollieren der Dienstpflichten<br />

• Mitteilung über Beginn und (voraussichtliches) Ende von Pflegeverhältnissen<br />

• Pflegeaufsicht (mind. 1 x jährlich): Kontakt zum Kind; Vertreten des Kindes gegenüber der Pflegefamilie;<br />

Unterstützen der Pflegefamilie, z. B. bei Helferkonferenzen, notwendigen Fördermaßnahmen<br />

und Abklärungen (Heilpädagogik, Therapieplatz)<br />

• Unterstützen bei finanziellen Ansprüchen (z. B. Sonderbedarf gem. § 27 Abs. 3 Oö. JWG 1991)<br />

• Gewähren finanzieller oder materieller Hilfen als unterstützende Maßnahmen für Pflegekinder oder<br />

Pflegefamilien <strong>im</strong> Einzelfall<br />

• Unterstützende Maßnahmen für Herkunftssystem<br />

• Hilfeplanverlaufsgespräche unter Beteiligung BVB-PA (mind. 1 x jährlich)<br />

• Koordination qualitätssichernder Maßnahmen (Pflegeelterngruppen, Weiterbildung, Supervision)<br />

• Organisieren qualitätssichernder Maßnahmen<br />

• Klären der weiteren Betreuung bzw. Vermittlung von Hilfen zur Verselbstständigung<br />

• Gegebenenfalls Begleiten der Rückführung<br />

• Abschlussgespräch mit allen Beteiligten<br />

• Lösen der Vereinbarung über die Maßnahme der Vollen Erziehung und der Betreuungsvereinbarung<br />

• Bei Anstellung: Verständigung Dienstgeber<br />

• Bei Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Mitteilung an Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

• Einstellung Pflegegeld und Kostenersatz<br />

• Eintrag in die zentrale Meldekartei<br />

• Evaluierung Hilfeplan<br />

Verantwortlichkeiten<br />

1<br />

BVB (regional)<br />

Abt. JW (zentral)<br />

BVB-PA<br />

BVB-PA<br />

PFD<br />

Freier JWT<br />

BVB-PA<br />

BVB-MB<br />

BVB-MB<br />

BVB-PA<br />

Freier JWT<br />

BVB-MB<br />

BVB-PA<br />

BVB-MB<br />

Freier JWT<br />

BVB-MB<br />

1<br />

Legende: BVB = Bezirksverwaltungsbehörde BVB-MB = Maßnahmenbehörde<br />

PFD = Psychologischer Fachdienst<br />

BVB-PA = Pflegeaufsichtsbehörde


Volle Erziehung bei Pflegepersonen<br />

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Nachdem durch die Anstellungsmöglichkeit der Rückgang<br />

an Pflegepersonen für einige Jahre fast gestoppt<br />

werden konnte, sinkt die Zahl der Interessenten nun<br />

wieder leicht, aber kontinuierlich. Im Interesse der Kinder<br />

und Jugendlichen, für die wir in der Vollen Erziehung<br />

Verantwortung tragen, möchten wir alle Anstrengungen<br />

unternehmen, um potenzielle Pflegepersonen anzusprechen,<br />

zu informieren und konkret zu beraten. Im Vergleich<br />

zu jenen Bundesländern, die Werbung, Information und<br />

Beratung sowie Eignungsüberprüfung zentralisiert haben,<br />

stellt uns die Vielzahl an Beteiligten (18 Bezirksverwaltungsbehörden,<br />

Abt. <strong>Jugendwohlfahrt</strong> be<strong>im</strong> Amt der<br />

Oö. Landesregierung, Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger) vor<br />

besondere Herausforderungen. Schließlich erwarten Interessierte<br />

einen raschen Zugang zu einschlägigen, gut aufbereiteten<br />

Informationen und eine effiziente Abwicklung.<br />

Deshalb sind für die Zukunft nicht nur eine klare Koordination<br />

der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,<br />

sondern auch weitergehende Spezialisierungen anzustreben,<br />

um die Zahl der Ansprechpartner <strong>im</strong> Sinne der<br />

Kundenfreundlichkeit zu reduzieren.<br />

24 25<br />

Beratungsgespräch für Interessenten<br />

Interessenten, die ein Kind aufnehmen möchten, verfügen<br />

über ganz unterschiedliches Vorwissen, je nachdem,<br />

ob bzw. mit wem sie bisher schon Gespräche geführt<br />

haben. Deshalb kommt einem ausführlichen Beratungsgespräch<br />

durch den/die zuständige/n Sozialarbeiter/in<br />

hohe Bedeutung zu, insbesonders zur Klärung der Unterschiede<br />

zwischen Pflege und Adoption, der Klärung<br />

der Vorstellungen und der Motivation der Interessenten<br />

sowie der Information über die speziellen Anforderungen<br />

und Rahmenbedingungen eines Pflegeverhältnisses als<br />

Maßnahme der Vollen Erziehung.<br />

Bislang wurden wesentliche Inhalte dieser Beratung nach<br />

einem Erstgespräch bei der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> noch gesondert<br />

in einem „Einführungsseminar für Pflege und Adoption“<br />

bei einem Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger vertieft.<br />

Erst dann wurde mit der Überprüfung der persönlichen<br />

Eignung begonnen. Die Anmeldung und das Warten auf<br />

einen Seminarplatz führten jedoch zu unverhältnismäßigen<br />

Verzögerungen <strong>im</strong> Ablauf der Eignungsüberprüfung.<br />

Zudem wurden manche Fragen sowohl <strong>im</strong> Erstgespräch<br />

als auch <strong>im</strong> Seminar erörtert. Im Sinne eines<br />

möglichst ökonomischen Ablaufs des Eignungsüberprüfungsverfahrens<br />

werden die Inhalte des bisherigen<br />

Einführungsseminars <strong>im</strong> Beratungsgespräch für Interessenten<br />

abgedeckt. Damit kann auch konkreter auf die<br />

Rahmenbedin gun gen von Pflegeverhältnissen eingegangen<br />

werden.<br />

Für Adoptivwerber werden vorerst entsprechende Einführungsseminare,<br />

mit angepassten Inhalten, weiterhin<br />

angeboten.<br />

Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung<br />

§ 21 Oö. JWG 1991 normiert, dass ein Pflegeplatz (neben<br />

anderen Voraussetzungen) nur dann vermittelt werden<br />

darf, wenn die in Betracht kommenden Pflegepersonen<br />

„fachlich für die Pflege und Erziehung eines best<strong>im</strong>mten<br />

Kindes vorbereitet und persönlich geeignet sind.“<br />

Ablauf und Rahmenbedingungen<br />

Die Verantwortung für den Prozess der Eignungsüberprüfung<br />

liegt bei der Bezirksverwaltungsbehörde des<br />

Wohnorts des/der Pflegewerbers/in; die Entscheidung<br />

Schritte der Eignungsüberprüfung:<br />

• Überprüfung der persönlichen Eignung durch den/<br />

die zuständige/n Sozialarbeiter/in unter Einbeziehung<br />

einer medizinischen und psychologischen Expertise<br />

• Absolvierung der Module der Fachlichen Vorbereitung<br />

• Möglichkeit der Teilnahme an Pflegeelternrunden,<br />

gegebenenfalls Kontakt zu erfahrenen Pflegepersonen<br />

• Abschlussgespräch und Bestätigung über das Ergebnis<br />

der Eignungsüberprüfung<br />

über die Eignung trifft der/die zuständige Sozialarbeiter/<br />

in auf Gru nd eines standardisierten Verfahrens.<br />

Die Eignungsüberprüfung wird je Pflegewerberpaar in einem<br />

eigenen Akt dokumentiert. Eine Vermittlung ist erst<br />

möglich, nachdem alle Schritte der Eignungsüberprüfung<br />

durchlaufen sind und das schriftliche Ergebnis vorliegt.<br />

Eine Ausnahme ist für Pflegeverhältnisse <strong>im</strong> näheren sozialen<br />

Umfeld vorgesehen, bei denen ein verkürztes Verfahren<br />

zur Anwendung kommt, welches jedenfalls sicherstellen<br />

muss, dass das Kindeswohl nicht erneut gefährdet<br />

wird. Die Absolvierung der Fachlichen Vorbereitung ist in<br />

diesen Fällen nicht zwingend vorgesehen, bleibt jedoch<br />

Voraussetzung für eine eventuelle Anstellung.


Eindruck aus<br />

Gesprächen<br />

Eindruck aus<br />

Hausbesuchen<br />

Psychologische<br />

Rückmeldung<br />

Finanzielle<br />

Situation<br />

Gesundheitsfragebogen<br />

Strafregisterauszug<br />

Rückmeldung<br />

aus Fachlicher<br />

Vorbereitung<br />

DSA<br />

Beurteilung<br />

Entscheidung<br />

über Eignung<br />

26 27<br />

Oberstes Ziel des Prozesses der Eignungsüberprüfung ist es, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen<br />

zur Verfügung zu haben. Darüber hinaus gelten <strong>im</strong> Verfahren folgende<br />

Ziele der Eignungsüberprüfung<br />

• Einen möglichst unbürokratischen, einfachen und<br />

zügigen Ablauf der Eignungsüberprüfung sicherstellen<br />

- bei gleichzeitiger Auseinandersetzung mit den<br />

wichtigsten Themen hinsichtlich der Aufnahme von<br />

Pflegekindern<br />

• Klare, kompetente und umfassende Informationen<br />

über die Bedeutung, die Anforderungen und die<br />

Rahmenbedingungen eines Pflegeverhältnisses zur<br />

Verfügung stellen<br />

• Klarheit über Vorstellungen und Motivation der Pflegewerber/innen<br />

fördern<br />

• Bei der Überprüfung der persönlichen Eignung einheitliche<br />

Standards anwenden<br />

• Stärken und Grenzen der Pflegewerber/innen sichtbar<br />

machen (besondere Ressourcen, Vermittlungseinschränkungen,<br />

Vorbehalte)<br />

• Möglichst objektive und transparente Entscheidungsfindung<br />

sicherstellen (Vieraugenprinzip)<br />

• Fachliche Vorbereitung auf die speziellen Anforderungen<br />

der Pflege und Erziehung <strong>im</strong> Rahmen einer<br />

Maßnahme der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ausrichten<br />

• Evidenz aller verfügbaren Pflegepersonen in einem<br />

zentralen EDV-System für die oberösterreichischen<br />

Maßnahmenbehörden<br />

Rahmenbedingungen der Eignungsüberprüfung<br />

Allgemeine Regelungen:<br />

• Grundsätzlich ist eine Bewerbung entweder für Pflege<br />

oder für Adoption möglich. Die beiden Eignungsüberprüfungsprozesse<br />

laufen vollkommen getrennt voneinander.<br />

Eine Durchlässigkeit <strong>im</strong> Sinne von wechselseitiger<br />

Anrechnung (etwa bereits absolvierter Module<br />

der Fachlichen Vorbereitung) ist nicht vorgesehen.<br />

Durchlaufen Werber hingegen beide Eignungsüberprüfungsprozesse<br />

vollständig und stehen am Ende<br />

jeweils positive Ergebnisse, so ist eine Vormerkung<br />

sowohl für die Vermittlung eines Pflege- als auch<br />

eines Adoptivkindes möglich.<br />

• Die Überprüfung der Eignung für Personen aus dem<br />

näheren sozialen Umfeld von Pflegekindern erfolgt in<br />

einem verkürzten Verfahren.<br />

• Vor der Unterbringung von Pflegekindern, die das<br />

16. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist jedenfalls<br />

die persönliche Eignung der Pflegewerber/innen zu<br />

überprüfen. Die Fachliche Vorbereitung der Pflegewerber/innen<br />

ist wünschenswert.<br />

Zur Eignungsüberprüfung:<br />

• Die Eignung wird in den Kategorien geeignet/nicht<br />

geeignet ausgestellt. Bei Ehe- bzw. Lebenspartnern<br />

erfolgt die Eignungsbeurteilung für das Paar (nicht je<br />

Person). Das Ergebnis der Eignungsüberprüfung ist<br />

den Pflegewerber/innen schriftlich mitzuteilen. Die<br />

Gründe/Überlegungen für die getroffene Entscheidung<br />

sind darzulegen.<br />

• Eine Wiedervorstellung ist bei ursprünglich negativem<br />

Prüfergebnis (inkl. allfälliger Interventionsvorschläge)<br />

nach etwa zwei Jahren möglich. Die Pflegewerber/<br />

innen werden auf die Wiedervorstellungsmöglichkeit<br />

hingewiesen. Bei Ablehnung wegen Gewalt- oder Sexualdelikten<br />

ist eine Wiedervorstellung nicht möglich.<br />

• Die Ergebnisse der Eignungsüberprüfung sind zwei<br />

Jahre gültig. Sollte in diesem Zeitraum keine Vermittlung<br />

eines Pflegekindes stattfinden, ist eine Überprüfung<br />

eventueller Veränderungen bei den inneren und<br />

äußeren Eignungsvoraussetzungen der Pflegewerber/<br />

innen (Aktualisierung) durchzuführen.<br />

• Für die Aufnahme weiterer Pflegekinder ist keine neuerliche<br />

Eignungsüberprüfung erforderlich.<br />

• Da die Eignungsüberprüfung <strong>im</strong> privatrechtlichen<br />

Bereich erfolgt, kommen die Grundsätze der Akteneinsicht<br />

nicht zur Anwendung. Dennoch werden die<br />

Pflegewerber/innen über alle wesentlichen Inhalte<br />

offen und transparent informiert.<br />

• Bei negativem Ausgang der Eignungsüberprüfung<br />

erfolgt jedenfalls eine schriftliche Information an<br />

die Pflegewerber/innen, mit dem Angebot in einem<br />

persönlichen Gespräch die Gründe für die Ablehnung<br />

näher zu erläutern.<br />

• Die schriftliche Rückmeldung des Psychologischen<br />

Dienstes ist eine Entscheidungshilfe für den/die Sozialarbeiter/in;<br />

eine Weitergabe an die Pflegewerber/<br />

innen ist nicht vorgesehen. Das Recht der Informationsweitergabe<br />

endet dort, wo Rechte anderer (z. B.<br />

Herkunftssystem) beeinträchtigt werden.<br />

Anerkennung von Entscheidungen anderer<br />

Bundesländer oder Staaten:<br />

• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Bundesländer<br />

werden grundsätzlich anerkannt. Es muss jedoch<br />

vom/von der zuständigen Bearbeiter/in eine Aktkopie<br />

bei der vormals zuständigen Behörde angefordert<br />

werden. Geänderte Rahmenbedingungen, bedingt<br />

durch einen Umzug von einem anderen Bundesland<br />

nach Oberösterreich, werden neuerlich überprüft.<br />

• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Bundesländer<br />

für Pflege und Adoption ermöglichen eine<br />

Vormerkung sowohl als Pflege- als auch als Adoptivwerber,<br />

wenn dies von den Werbern gewünscht wird.<br />

• Die Absolvierung einer jugendwohlfahrtsbehördlich<br />

anerkannten Fachlichen Vorbereitung für Pflegewerber/<br />

innen in einem anderen österreichischen Bundesland<br />

wird durch den oö. <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger anerkannt.<br />

• Die Teilnahme von Pflegewerber/innen aus anderen<br />

Bundesländern an der Fachlichen Vorbereitung ist <strong>im</strong><br />

Einzelfall dann möglich, wenn nach abgelaufener Anmeldefrist<br />

freie Plätze zur Verfügung stehen. Dadurch<br />

darf es aber zu keiner Ablehnung von oö. Pflegewerber/innen<br />

kommen.<br />

• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Staaten<br />

werden <strong>im</strong> Hinblick auf die sich bereits in der Familie<br />

befindlichen Pflegekinder anerkannt, wenn Pflegepersonen<br />

mit dem Pflegekind nach Oberösterreich zuziehen.<br />

Im anderen Staat überprüfte Pflegewerber/innen,<br />

die ihren Wohnsitz nach Oberösterreich verlegen und<br />

sich in der Folge um ein Pflegekind bewerben, haben<br />

zuerst die Eignungsüberprüfung nach den oberösterreichischen<br />

Vorschriften zu absolvieren.<br />

Eignungsüberprüfung von Krisenpflegepersonen<br />

bzw. Tageseltern bei einem Umstieg auf Pflege<br />

• Krisenpflegepersonen kommen in erster Linie <strong>im</strong><br />

Rahmen der Familiären Krisenpflege, die von einem<br />

Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger angeboten und begleitet<br />

wird, zum Einsatz. Sie sind für ihr Einsatzgebiet<br />

sorgfältig ausgewählt und ausgebildet; die enge<br />

Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem ist<br />

ihnen vertraut.<br />

• Bei einem geplanten Umstieg von Krisenpflege<br />

auf Pflege müssen diese Pflegewerber/innen nicht<br />

den gesamten Prozess der Eignungsüberprüfung<br />

durchlaufen. Jedenfalls sind bei den Erhebungen folgende<br />

Punkte zu klären: Motivation für den Umstieg;<br />

Erfahrungen in der Tätigkeit als Krisenpflegepersonen<br />

und Auswirkungen des Umstiegs; Aktualisierung der<br />

äußeren Eignungsvoraussetzungen.<br />

• Von den Maßnahmenbehörden können jedoch auch<br />

von ihnen selbst ausgewählte und begleitete Personen<br />

zur Krisenpflege herangezogen werden. Einheitliche<br />

Qualitätskriterien für diese Krisenpflegepersonen<br />

sind erst in Erarbeitung. Bei diesen Werbern<br />

ist sicherzustellen, dass bei einem Umstieg auf Pflege<br />

die Standards der Eignungsüberprüfung (innere und<br />

äußere Voraussetzungen, Fachliche Vorbereitung) für<br />

Pflegepersonen erfüllt sind. Gegebenenfalls sind die<br />

entsprechenden Erhebungen sowie die Module der<br />

Fachlichen Vorbereitung nachzuholen.<br />

• Tagespflege ist eine Form der Kinderbetreuung und<br />

hat – trotz des verwandten Begriffes - nichts mit dem<br />

<strong>Pflegekinderwesen</strong> zu tun. Tagesmütter/-väter sind<br />

daher in vollem Umfang auf ihre Eignung als Pflegepersonen<br />

zu überprüfen und haben die gesamte<br />

Fachliche Vorbereitung zu absolvieren, sofern nicht<br />

der „verkürzte“ Eignungsüberprüfungsprozess für<br />

Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld zur<br />

Anwendung kommt.


Kriterien für die Überprüfung der persönlichen Eignung<br />

Die persönliche Eignung ist insbesondere anhand der<br />

folgenden äußeren und inneren Eignungsvoraussetzungen<br />

zu überprüfen. Die in der Übersicht angeführten Voraussetzungen<br />

werden <strong>im</strong> Anschluss an die Tabelle näher<br />

erläutert:<br />

Äußere Eignungsvoraussetzungen<br />

(objektiv feststellbare Kriterien)<br />

• Familienstand<br />

• Beruf<br />

• Alter<br />

• Gesundheit<br />

• Vorstrafen<br />

• Ausreichende Deutschkenntnisse<br />

• Aufenthaltstitel<br />

• Realistische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten und Grenzen/<br />

28 29<br />

• Wohnverhältnisse<br />

• Finanzielle Voraussetzungen<br />

Innere Eignungsvoraussetzungen<br />

(Leitfragen)<br />

• Motivation für die Aufnahme<br />

• Persönliche Geschichte/ Persönlichkeit/Eigenschaften<br />

• Werthaltungen<br />

• Erziehungsverhalten/-fähigkeit<br />

• Stabile Lebensverhältnisse<br />

• Auseinandersetzung mit der Herkunft des Pflegekindes<br />

Bereitschaft, Hilfen in Anspruch zu nehmen<br />

• Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JW und Herkunftssystem<br />

Äußere Eignungsvoraussetzungen<br />

Familienstand<br />

Grundsätzlich können verheiratete und in Lebensgemeinschaft<br />

befindliche Paare Pflegefamilien werden.<br />

Auch alleinstehende Personen kommen als Pflegepersonen<br />

in Betracht.<br />

Sind die Pflegewerber/innen verheiratet oder in Lebensgemeinschaft<br />

befindlich, werden beide Partner in die<br />

Eignungsüberprüfung einbezogen, sofern sie in einem<br />

gemeinsamen Haushalt leben – unabhängig davon, ob<br />

beide Partner als Pflegewerber/innen auftreten oder nur<br />

eine(r) von ihnen. Somit ist auch bei einer Trennung der<br />

ursprünglichen Werber darauf zu achten, dass ein/e<br />

neue/r Partner/in <strong>im</strong> gemeinsamen Haushalt zu überprüfen<br />

ist. Bei alleinstehenden Pflegewerber/innen ist bei der<br />

Eignungsüberprüfung darauf zu achten, ob ein ausreichendes<br />

Hilfesystem zur Verfügung steht (z. B. Verwandte,<br />

Bekannte, institutionelle Betreuungsmöglichkeiten,<br />

sonstige Bezugspersonen für das Kind) bzw. ist <strong>im</strong> Falle<br />

einer Vermittlung besonderes Augenmerk auf die Bewältigung<br />

des Alltags zu legen.<br />

Mindestalter Pflegewerber/innen<br />

Orientierungswert 25 Jahre<br />

Der Zugang zur Eignungsüberprüfung steht sowohl heterosexuellen<br />

als auch gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />

offen. Eigene Kinder erweitern den<br />

Erfahrungshorizont der Pflegeweber, sind aber keine Voraussetzung<br />

für die Eignung als Pflegeperson.<br />

Beruf<br />

• Auf die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeelternschaft<br />

ist Bedacht zu nehmen<br />

• Pädagogische Vorerfahrungen der Pflegewerber/<br />

innen stellen keine Voraussetzung dar<br />

• Einschlägige Quellberufe (z. B. Sozialarbeiter/in, Psychologe/in,<br />

Pädagoge/in) ersetzen weder das Erfordernis<br />

der Eignungsüberprüfung noch die Teilnahme<br />

an der Fachlichen Vorbereitung<br />

Alter<br />

§ 21 Abs 1 Z 2 Oö. JWG 1991 legt als Voraussetzung für<br />

die Vermittlung eines Pflegeplatzes fest, dass die begründete<br />

Aussicht besteht, dass eine Beziehung hergestellt<br />

wird, die dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und<br />

Kindern nahe kommt. Daraus lässt sich ableiten, dass<br />

der Altersunterschied dem natürlichen Altersunterschied<br />

zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechen soll.<br />

Nun ist der natürliche Altersunterschied keine fixe Größe<br />

oder Grenze und jede Vermittlung ist <strong>im</strong> Einzelfall am Kindeswohl<br />

bzw. am Bedarf des Kindes auszurichten. Somit<br />

kann das Alter nicht das alleinige Entscheidungskriterium<br />

bzw. Argument für die Frage der Eignung bzw.<br />

Nichteignung sein. Es ergeben sich aber klare Orientierungswerte:<br />

Pflegepersonen sollten zum Zeitpunkt der Übernahme<br />

eines Pflegekindes das 25. Lebensjahr nicht wesentlich<br />

unterschreiten. Der Altersunterschied zwischen Pflegekind<br />

und Pflegepersonen sollte sich zwischen 18 und 45<br />

Jahren bewegen.<br />

Altersunterschied zwischen Pflegekind und Pflegeperson<br />

Orientierungswert 18 bis 45 Jahre<br />

Diese Orientierungswerte können zum Wohl des Minderjährigen bei der Unterbringung <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld<br />

großzügig gehandhabt werden.<br />

Gesundheit<br />

§ 22 Abs 3 Z 3 Oö. JWG 1991 legt fest, dass Pflegepersonen<br />

körperlich und geistig geeignet sein müssen.<br />

• Pflegewerber/innen müssen aus medizinischer Sicht<br />

ausreichend in der Lage sein, die Aufsicht, Erziehung,<br />

Pflege und Versorgung von Kindern und Jugendlichen<br />

zu gewährleisten. Es darf keine gesundheitliche<br />

Gefährdung durch jede weitere <strong>im</strong> Haushalt lebende<br />

Person gegeben sein.<br />

• Der Nachweis darüber erfolgt mittels ärztlichem<br />

Attest (siehe Formular Gesundheitsfragebogen).<br />

Einholen des Strafregisterauszuges<br />

§ 22 Abs 3 Z 4 Oö. JWG 1991 legt fest, dass Pflegepersonen<br />

oder mit ihnen <strong>im</strong> gemeinsamen Haushalt lebende<br />

Personen nicht wegen Straftaten verurteilt sein dürfen,<br />

die eine Gefahr für das Wohl des Kindes befürchten lassen.<br />

Der Nachweis darüber erfolgt mittels Strafregisterauszug,<br />

der von der Behörde eingeholt wird.<br />

Dabei sind zu berücksichtigen<br />

• die Art des Deliktes (z. B. Gewalt, Sittlichkeit, Drogen,<br />

Eigentumsdelikte, Betrug)<br />

• die Häufigkeit der Straftaten (wiederholte Straftaten)<br />

Die hohe Sorgfaltspflicht bei der Beurteilung der Eignung<br />

von Pflegepersonen hat zur Folge, dass ein laufendes Strafverfahren<br />

das Eignungsüberprüfungsverfahren hemmt.<br />

Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift<br />

Gemäß § 22 Abs 3 Z 2 Oö. JWG 1991 müssen Pflegepersonen<br />

geeignet sein, die soziale Integration des Pflegekindes<br />

in die Gesellschaft zu gewährleisten. Die Pflegewerber/innen<br />

müssen fähig sein, das Kind entsprechend<br />

zu fördern. Ausreichende Kenntnisse der deutschen<br />

Sprache in Wort und Schrift sind dazu erforderlich.<br />

Aufenthaltstitel<br />

Pflegewerber/innen ist der Zugang zur Eignungsüberprüfung<br />

unabhängig von der Dauer des ihnen gewährten<br />

(= legalen) Aufenthalts offen. Allerdings müssen Pflegewerber/innen,<br />

die keinen unbefristeten Aufenthaltstitel<br />

aufweisen können, <strong>im</strong> Zeitpunkt der Vermittlung einen<br />

zumindest für die voraussichtliche Dauer des Pflegeverhältnisses<br />

erteilte Aufenthaltsberechtigung nachweisen.<br />

Daher ist ein bei Bewerbung als Pflegeperson bald auslaufender<br />

Aufenthaltstitel vorerst ein Hemmnis für die<br />

Eignungsüberprüfung.<br />

Wohnverhältnisse<br />

Gemäß § 22 Abs 3 Z 6 Oö. JWG 1991 müssen Pflegepersonen<br />

entsprechende Räumlichkeiten für die Unterbringung<br />

des Pflegekindes besitzen.<br />

• Wünschenswert, aber nicht erforderlich ist, dass für<br />

das Pflegekind ein eigenes Z<strong>im</strong>mer zur Verfügung<br />

steht.<br />

• Wesentlich ist das Vorhandensein von ausreichenden<br />

Rückzugsmöglichkeiten; möglichst kindgerechte und<br />

kindersichere Gestaltung (z. B. von Sw<strong>im</strong>mingpool,<br />

Treppen), Infrastruktur (Spielplatz, Schule, etc. <strong>im</strong><br />

Umfeld). Die Überprüfung muss vor Ort vorgenommen<br />

werden.<br />

Finanzielle Voraussetzungen<br />

• Das monatliche Einkommen muss in einem zumindest<br />

ausgeglichenen Verhältnis zu den Ausgaben stehen.<br />

• Pflegewerber/innen dürfen nicht vom Pflegegeld für<br />

das Pflegekind abhängig sein.<br />

• Das Familieneinkommen (ohne Berücksichtigung<br />

des Pflegegeldes) muss das wirtschaftliche<br />

Überleben längerfristig sichern.<br />

• Eine „Einkommens-/bzw. Belastungsermittlung“<br />

durch die Bezirksverwaltungsbehörde erfolgt nicht.<br />

Im Anmeldebogen ist von den Werbern die Höhe<br />

des monatlichen Einkommens bzw. die Höhe der<br />

monatlichen Belastungen anzugeben. Grundsätzlich<br />

ist diesen Angaben zu vertrauen, es sei denn, es<br />

bestehen berechtigte Zweifel.


Innere Eignungsvoraussetzungen<br />

Die nachfolgenden Kriterien bezüglich der Persönlichkeit<br />

der Werber und ihrer spezifischen Verhaltensweisen sind<br />

als Leitfragen gedacht; ihre Beurteilung erfolgt in einer<br />

Gesamtsicht. Im Sinne des Vieraugenprinzips und einer<br />

mehrprofessionellen Sichtweise wird bei jeder Überprüfung<br />

2 auch eine Expertise des Psychologischen Fachdienstes<br />

eingeholt.<br />

Motivation für die Aufnahme eines Pflegekindes<br />

• Soziales Engagement, aber kein (spontanes)<br />

Helfen-Wollen aus Mitleid<br />

• Vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema<br />

„Pflegeelternschaft“ (befristete Dauer)<br />

• Bewusstsein, dass ein Pflegekind nicht der<br />

Ersatz für ein gewünschtes leibliches Kind ist<br />

• Realistische Erwartungshaltungen hinsichtlich<br />

des Kindes und des Zusammenlebens<br />

• Keine festen Wunschvorstellungen und Erwartungen an<br />

das Kind, die es überfordern oder instrumentalisieren<br />

• Umgang mit der Möglichkeit einer Ablehnung als<br />

Pflegewerber/innen – Reaktionen<br />

Grundsätze für die psychologische Überprüfung<br />

von Pflegewerber/innen<br />

• Die beauftragten Fachexperten/innen erstellen auf<br />

Grundlage der Fragestellungen des/der Sozialarbeiters/in<br />

eine fachliche Expertise. Im Vordergrund<br />

steht der Befund und nicht Interventionsvorschläge.<br />

Die Auswahl der Methode ist abhängig von der<br />

Fragestellung des/der Sozialarbeiters/in an den/die<br />

Fachexperten/in und obliegt dessen/deren fachlicher<br />

Entscheidung.<br />

30 31<br />

Persönliche Geschichte<br />

• Eigene Kindheit, Erfahrungen, Familiensystem, um<br />

u. a. daraus Erziehungsvorstellungen und Erziehungsstile<br />

ableiten zu können<br />

• Traumatische Erlebnisse, Verarbeitung<br />

Persönlichkeit/Eigenschaften<br />

• Stabilität, Ausgeglichenheit, Zufriedenheit, positive<br />

Lebenseinstellung<br />

• Psychische Gesundheit<br />

• Psychische Belastbarkeit, Durchhaltevermögen<br />

in Stresssituationen<br />

• Konfliktlösungskompetenz, Berücksichtigung unterschiedlicher<br />

Interessen in sozialen Konfliktsituationen<br />

• Offenheit, über eigene Probleme reden können<br />

• Geistige Flexibilität, Toleranz<br />

• Reflexionsfähigkeit (z. B. bezüglich Veränderung der<br />

Familienverhältnisse, der Partnerschaft durch die<br />

Aufnahme eines Pflegekindes)<br />

• Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit, soziale<br />

Kompetenz<br />

Werthaltungen<br />

• Akzeptanz der österreichischen Rechtsnormen<br />

(gewaltfreie Erziehung, Kinderrechte ...)<br />

Erziehungsverhalten/Erziehungsfähigkeit<br />

• Elterliche Fürsorge<br />

• Feinfühligkeit; Einfühlungsvermögen; Fähigkeit,<br />

das Kind emotional gut zu versorgen, ihm Schutz,<br />

Sicherheit und Geborgenheit zu geben<br />

• Verlässlichkeit und Orientierung für das Kind<br />

• Vermittlung von Regeln und Werten<br />

• Reflexionsfähigkeit hinsichtlich des eigenen<br />

Erziehungsverhaltens<br />

• Erziehungsstil/Erziehungsvorstellungen: Umgang mit<br />

Konflikten, Strenge und Verwöhnung, eher sozialintegrativer<br />

Stil (offen, tolerant, unterstützend, das<br />

Kind in seinen Bedürfnissen ernst nehmend, liebevolle<br />

Konsequenz, Kind hat gewisses Selbstbest<strong>im</strong>mungsrecht<br />

usw.)<br />

• Erziehungsziele – vereinbar mit der Erziehung zur<br />

Selbstverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit<br />

• Erfahrungen <strong>im</strong> Umgang mit Kindern<br />

• Förderung des Kindes; anregende, familiäre Lebensumwelt<br />

(Spielmaterialien, Unternehmungen usw.)<br />

• die Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften, die<br />

das Wohl und/oder die Entwicklung der Kinder<br />

gefährden, ist ein Grund für Nicht-Eignung (z. B.<br />

Akzeptanz der Züchtigung als Erziehungsmittel, Verweigerung<br />

best<strong>im</strong>mter medizinischer Behandlungen)<br />

Stabile Lebensverhältnisse<br />

• Fördernde Familienbeziehungen bei<br />

den Pflegewerber/innen<br />

• Stabile Partnerschaft: Dauer der Partnerschaft,<br />

gemeinsame Erfahrungen, gegenseitiger Respekt,<br />

Verständnis, Toleranz usw.<br />

• Strukturierter Tagesablauf<br />

Auseinandersetzung mit der Herkunft des Kindes<br />

• Achtung des Herkunftssystems<br />

• Offenheit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber der<br />

Herkunft des Kindes und best<strong>im</strong>mten Problemlagen<br />

der Erziehungsberechtigten<br />

• Bereitschaft zur Förderung von Kontakten zwischen<br />

dem Kind und dem Herkunftssystem<br />

Realistische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten<br />

und Grenzen; Bereitschaft, Hilfen in Anspruch zu<br />

nehmen<br />

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JW und Herkunftssystem;<br />

Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft<br />

Fachliche Vorbereitung<br />

Praxiserfahrungen zeigen, dass eine umfassende Vorbereitung<br />

potentieller Pflegepersonen auf ihre anspruchsvolle<br />

Aufgabe eine wichtige Grundlage für das gute Gelingen<br />

von Pflegeverhältnissen ist. Zur Sicherstellung der<br />

Fachlichen Vorbereitung sind von Pflegewerber/innen<br />

themenbezogene Module <strong>im</strong> Ausmaß von insgesamt<br />

44 Einheiten zu absolvieren, die regelmäßig <strong>im</strong> Auftrag<br />

des Öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers angeboten<br />

werden. Das Kursangebot wurde <strong>im</strong> Vergleich zu den<br />

bisherigen Regelungen etwas gestrafft und soll noch<br />

Verfahren der psychologischen Untersuchung<br />

• Vorbesprechung mit dem/der Sozialarbeiter/in und<br />

Erhalt eines Datenblattes von dem/der Sozialarbeiter/<br />

in über die Pflegewerber/innen inklusive konkreter<br />

Fragestellung bezüglich innerer Eignungsvoraussetzungen<br />

• Anzahl der Termine mit den Pflegewerber/innen:<br />

in der Regel zwei Termine<br />

• Strukturiertes Gespräch mit den Pflegewerber/<br />

innen nach einem einheitlichen Gesprächsleitfaden<br />

hinsichtlich der inneren Eignungsvoraussetzungen,<br />

inklusive Fragebogen zu Erziehungsvorstellungen und<br />

Erziehungsverhalten<br />

• Durchführung von Tests, wenn notwendig und abhängig<br />

von der Fragestellung des/der Sozialarbeiters/in;<br />

unsystematische Verhaltensbeobachtung<br />

• Schriftliche Rückmeldung an den/die Sozialarbeiter/in<br />

und Nachbesprechung<br />

stärker auf die speziellen Anforderungen der Vorbereitung<br />

auf Pflege und Erziehung <strong>im</strong> Rahmen einer Maßnahme<br />

der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ausgerichtet werden.<br />

Vor Umsetzung der neuen Regelungen ist noch das bestehende<br />

Konzept des Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers,<br />

der per Bescheid mit der Durchführung der Fachlichen<br />

Vorbereitung betraut ist, entsprechend anzupassen.<br />

Künftig sind folgende Module vorgesehen:<br />

Einheiten á 50 Min.<br />

Modul 1: Rechtliche Grundlagen – Rolle der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und der Helfersysteme 8<br />

Modul 2: Perspektive Kind 14<br />

Modul 3: Perspektive Pflegefamilie 12<br />

Modul 4: Perspektive Herkunftsfamilie 6<br />

Modul 5: Bilanz und Reflexion des Seminars 4<br />

Rahmenbedingungen für die Fachliche Vorbereitung<br />

• Alle Pflegewerber/innen durchlaufen unabhängig<br />

von ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung die<br />

gesamte Fachliche Vorbereitung. Ausnahmen sind<br />

nicht vorgesehen. Die Fachliche Vorbereitung muss<br />

grundsätzlich vor der Aufnahme eines Pflegekindes<br />

absolviert werden. Familien, die Kinder aus dem<br />

näheren sozialen Umfeld aufnehmen, wird die begleitende<br />

Teilnahme an der Fachlichen Vorbereitung<br />

empfohlen.<br />

• Nachdem in die Eignungsüberprüfung beide Partner<br />

eines Pflegewerber/innen-Paares einzubeziehen sind,<br />

wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht, haben sich<br />

auch beide fachlich vorzubereiten. Die Teilnahmebestätigung<br />

ist paarweise auszustellen.<br />

• Die Absolvierung der Module dient der Fachlichen<br />

Vorbereitung der Pflegewerber/innen auf ihre Aufgabe.<br />

Anstöße zur persönlichen Weiterentwicklung sind<br />

wünschenswert, stehen jedoch nicht <strong>im</strong> Vordergrund.<br />

• Der mit der Durchführung der Fachlichen Vorbereitung<br />

Beauftragte hat die Vortragsinhalte sowie auszugebende<br />

schriftliche Unterlagen mit der Abteilung<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> abzust<strong>im</strong>men.<br />

• Aktive Pflegepersonen aus dem näheren sozialen<br />

Umfeld, die in der Folge generell als Pflegepersonen<br />

gewonnen werden können, haben die Fachliche Vorbereitung<br />

nachzuweisen.<br />

• An Fehlzeiten <strong>im</strong> Rahmen der Fachlichen Vorbereitung<br />

werden max<strong>im</strong>al vier Einheiten (insgesamt)<br />

toleriert; darüber hinaus versäumte Inhalte sind<br />

nachzuholen, bevor die Eignung positiv beurteilt<br />

werden kann.<br />

• Rückmeldungen seitens des Ausbildungsträgers über<br />

besondere Vorkommnisse oder Wahrnehmungen der<br />

Trainer/innen, die für die Beurteilung der fachlichen<br />

Eignung von besonderer Bedeutung sein können,<br />

dienen als Grundlage für ein gemeinsames Gespräch<br />

des/der zuständigen Sozialarbeiters/in mit den Pflegewerber/innen<br />

und gegebenenfalls dem/der Trainer/in.<br />

2<br />

Ausnahme bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld möglich


Beschreibung der 5 Module<br />

Ein/e Sozialarbeiter/in des Vereins Pflege- und Adoptiveltern<br />

OÖ. begleitet hauptverantwortlich die Teilnehmer/innen-Gruppe<br />

und sorgt für die Einhaltung der Rahmenbedingungen<br />

in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht.<br />

Sie/er ist Ansprechperson für die Pflegewerber/innen, die<br />

Sozialarbeiter/innen der Bezirksverwaltungsbehörde und<br />

die Referent/innen.<br />

Modul 1<br />

Lernziel<br />

Rechtliche Grundlagen – Rolle der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und der Helfersysteme<br />

Verstehen von Grundbegriffen und deren Bedeutung für das Pflegeverhältnis – klares Verständnis<br />

für Zusammenhänge und Abgrenzung der <strong>im</strong> Pflegeverhältnis Beteiligten<br />

32 - Organisatorische Hinweise für den ersten Kurstag<br />

• Auswirkungen eines Pflegeverhältnisses auf die leiblichen Kinder und Berücksichtigung<br />

33<br />

Zu vermittelnde Inhalte<br />

Methoden<br />

Referenten/innen<br />

Dauer/zeitliche Gestaltung<br />

Min. bzw. max.<br />

Teilnehmer/innen-Anzahl<br />

Modul 2<br />

Lernziel<br />

Zu vermittelnde Inhalte<br />

Methoden<br />

Referenten/innen<br />

Dauer/zeitliche Gestaltung<br />

Min. bzw. max.<br />

Teilnehmer/innen-Anzahl<br />

Ort<br />

• Einführung:<br />

- Vorstellung der Kursbegleiterin und ihrer Aufgaben<br />

- Kurze Vorstellung der Teilnehmer/innen<br />

- Überblick über den Ablauf und die Rahmenbedingungen der Fachlichen Vorbereitung<br />

• Einschlägige Best<strong>im</strong>mungen des Oö. JWG (rechtliche Voraussetzungen für ein Pflegeverhältnis,<br />

Pflegeaufsicht, Pflegegeld, Sonderbedarf ...)<br />

• Inhalte der Betreuungsvereinbarung (z. B. Verschwiegenheitspassus)<br />

• Einschlägige Best<strong>im</strong>mungen des ABGB (Obsorge, Obsorgeübertragung, Möglichkeiten sowie<br />

damit verbundene Rechte und Pflichten von Pflegepersonen und leiblichen Eltern)<br />

• Rolle/Ablauf Pflegschaftsgericht; Antragsrechte<br />

• Beendigung eines Pflegeverhältnisses<br />

• Vermittlung der klaren Rollen-/Aufgabenverteilung (<strong>Jugendwohlfahrt</strong>, Pflegepersonen, Verein)<br />

• Information über den konkreten Ablauf der Vermittlung und der dabei verwendeten Instrumente<br />

(z. B. Hilfeplan, Betreuungsvereinbarung)<br />

• Handwerkszeug: Entwicklungsberichte<br />

• Arten von Pflegeverhältnissen und Rückführung<br />

• Beratung/Begleitung/Unterstützung durch die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

• Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> (Leitbild, Subsidiarität)<br />

• Abschluss des ersten Kurstages und Information über den weiteren Ablauf der Fachlichen Vorbereitung<br />

• Direktvortrag<br />

• Möglichkeit, Fragen zu stellen<br />

• Mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong> akkordiertes Skriptum<br />

(mit Ansprechpersonen für weitere Fragen)<br />

In der einschlägigen Praxis tätige<br />

• Juristen/innen<br />

• Sozialarbeiter/innen/BVB<br />

• Sozialarbeiter/in des Vereins Pflege- und Adoptiveltern OÖ<br />

Regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

7 Einheiten – gemeinsamer Vortrag und Gestaltung durch Jurist/in und Sozialarbeiter/in BVB<br />

1 Einheit für Organisatorisches durch Sozialarbeiter/in des Vereins<br />

Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen; Mindestens 5 Paare<br />

bzw. Familien<br />

Bei Bedarf Aufstockung möglich (Seminarteil nachholen, näheres soziales Umfeld)<br />

Perspektive Kind<br />

Das Kind in seiner Persönlichkeit, seinen Gefühlen und seinem Verhalten wahrnehmen und verstehen lernen.<br />

Die spezielle Situation des Pflegekindes wahrnehmen und verstehen lernen und damit entsprechend umgehen<br />

können.<br />

• Grundlagen der Bindungstheorie<br />

• Beziehungsabbruch, -aufbau (Trauer-, Integrationsprozess)<br />

• Problematik „doppelte Elternschaft“<br />

• Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse von Pflegekindern vor dem Hintergrund ihrer bisherigen<br />

Geschichte, psychischer Belastungen, traumatischer Erfahrungen und möglicher Verhaltensauffälligkeiten<br />

- Was bringen Pflegekinder mit (vererbt/erlernt; vorgeburtliche Einflüsse; Auswirkungen verletzender<br />

Erfahrungen/Übertragung)?<br />

- Förderung und Versorgung von Pflegekindern unter Berücksichtigung ihrer besonderen Situation<br />

• Handwerkszeug: Gesprächsmethoden, Wertschätzung gegenüber dem Herkunftssystem,<br />

Pflegekindern helfen, Situation zu verarbeiten, Biografiearbeit<br />

• Allgemeine Information zu Herkunft und Identität mit Hinweis auf die Besonderheiten der Pubertät<br />

• Ergebnisse der Pflegekinder-Umfrage 2007<br />

• Rückführung<br />

• Theorieteil<br />

• Praxisbezug durch Fallbeispiele<br />

• z. B.: Impulsreferate, Gruppenarbeiten, Rollenspiel<br />

Trainerpaar<br />

In der einschlägigen Praxis (<strong>Pflegekinderwesen</strong>) tätige<br />

• Psychologen/innen<br />

• Sozialpädagogen/innen<br />

• Sozialarbeiter/innen<br />

Zusatzqualifikationen sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.<br />

Regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

14 Einheiten<br />

Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen<br />

Mindestens 5 Paare bzw. Familien<br />

Seminarhaus mit Übernachtungsmöglichkeit <strong>im</strong> Zentralraum von OÖ<br />

Modul 3<br />

Lernziel<br />

Zu vermittelnde Inhalte<br />

Methoden<br />

Referenten/innen<br />

Dauer/zeitliche Gestaltung<br />

Min. bzw. max.<br />

Teilnehmer/innen-Anzahl<br />

Ort<br />

Modul 4<br />

Lernziel<br />

Zu vermittelnde Inhalte<br />

Methoden<br />

Referenten/innen<br />

Dauer/zeitliche Gestaltung<br />

Min. bzw. max.<br />

Teilnehmer/innen-Anzahl<br />

Ort<br />

Modul 5<br />

Inhalt<br />

Methoden<br />

Referenten/innen<br />

Dauer/zeitliche Gestaltung<br />

Min. bzw. max.<br />

Teilnehmer/innen-Anzahl<br />

Ort<br />

Perspektive Pflegefamilie<br />

Sich Veränderungen in der eigenen Familie bewusst werden und mit der neuen Situation umgehen können.<br />

Bewusstsein für die Rolle der Pflegefamilie erarbeiten.<br />

• Systemische Prozesse in der Pflegefamilie – Veränderungen in der eigenen Familie durch<br />

die Aufnahme eines Pflegekindes<br />

• Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Rolle als Pflegemutter bzw. Pflegevater und Reflexion<br />

der eigenen Erziehungsvorstellungen<br />

ihrer Bedürfnisse<br />

• Geschwisterkonstellationen, Position des Pflegekindes<br />

• Umgang mit Ängsten und Unsicherheiten der Pflegeeltern<br />

• Öffentliche Erziehung <strong>im</strong> privaten Raum<br />

• Netz der Beteiligten (Systeme rund um die Pflegefamilie)<br />

• Rückführung<br />

Theorieteil<br />

Praxisbezug durch Einbindung aktiver Pflegepersonen (2 Einheiten mit erfahrenen Pflegemüttern bzw. -vätern)<br />

z. B.: Impulsreferate, Gruppenarbeiten, Rollenspiele, Selbsterfahrung<br />

Trainerpaar<br />

In der einschlägigen Praxis (<strong>Pflegekinderwesen</strong>) tätige<br />

• Psychologen/innen<br />

• Sozialarbeiter/innen<br />

• Sozialpädagogen/innen<br />

Zusatzqualifikationen sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.<br />

Regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

12 Einheiten<br />

Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen<br />

Mindestens 5 Paare bzw. Familien<br />

Seminarhaus mit Übernachtungsmöglichkeit <strong>im</strong> Zentralraum von OÖ<br />

Perspektive Herkunftsfamilie<br />

Verständnis für die Bedeutung des Herkunftssystems schaffen<br />

• Ursachen für Fremdunterbringung – Überforderung des Herkunftssystems<br />

• Erlittener Beziehungsabbruch des Herkunftssystems<br />

• Beziehungsgestaltung zwischen Herkunftssystem – Pflegefamilie – Pflegekind<br />

(inkl. Besuchskontakte), Loyalitätskonflikt<br />

• Mitwirkung an der Elternarbeit<br />

Theorieteil<br />

Praxisbezug durch Fallbeispiele<br />

z. B.: Impulsreferate, Gruppenarbeiten, Rollenspiele<br />

Trainerpaar<br />

In der einschlägigen Praxis (<strong>Pflegekinderwesen</strong>) tätige<br />

• Psychologen/innen<br />

• Sozialpädagogen/innen<br />

• Sozialarbeiter/innen<br />

Zusatzqualifikationen sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.<br />

Regelmäßiger inhaltlicher Austausch mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

6 Einheiten<br />

Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen<br />

Mindestens 5 Paare bzw. Familien<br />

Räumlichkeiten des Vereins Pflege- und Adoptiveltern OÖ<br />

Bilanz und Reflexion des Seminars<br />

• Bilanz und kritische Reflexion der Ausbildung<br />

• Möglichkeit, Fragen zu stellen<br />

• Ausblick auf Weiterbildung und Vernetzung<br />

• Information über die Anstellung als Pflegeperson<br />

• Rückmeldung der Trainer/innen an die Pflegewerber/innen zu einem<br />

reflektierten Umgang mit ihren Stärken und Schwächen<br />

Austausch in Kleingruppen und <strong>im</strong> Plenum<br />

Einzel- bzw. Paargespräch<br />

Referenten/innen der Module 2-4<br />

Kursbegleiterin des Vereins<br />

4 Einheiten<br />

Max<strong>im</strong>al 8 Paare bzw. 10 Familien, wenn Einzelpersonen teilnehmen<br />

Mindestens 5 Paare bzw. Familien<br />

Räumlichkeiten des Vereins Pflege- und Adoptiveltern OÖ


Beendigung des Eignungsüberprüfungsverfahrens<br />

Abschlussgespräch mit den Pflegewerber/innen<br />

Auf Grundlage des zu erhebenden Sachverhaltes – unter<br />

Einbeziehung der eingeholten fachlichen Expertisen<br />

(z. B. psychologische, medizinische Stellungnahme) –<br />

entscheidet der/die zuständige Sozialarbeiter/in nach<br />

Überprüfung der persönlichen Eignung und der erfolgreichen<br />

Absolvierung der Fachlichen Vorbereitung über die<br />

grundsätzliche Eignung, ein Pflegekind aufzunehmen,<br />

und führt ein Abschlussgespräch mit den Pflegewerber/<br />

innen. Wesentliche Inhalte sind<br />

34 35<br />

• Reflexion der Erfahrungen aus dem Prozess der Eignungsüberprüfung<br />

Zentrales Meldesystem<br />

Hohe Priorität kommt dem Aufbau und der Nutzung einer<br />

zentralen Datenbank für Oberösterreich zu, in der alle<br />

verfügbaren Pflegepersonen evident gehalten werden.<br />

Eine gezielte und rasche Vermittlung von Pflegekindern<br />

setzt einen vollständigen und tagesaktuellen Überblick<br />

über offene Pflegeplätze voraus. Gleichzeitig können in<br />

dieser Datenbank die wichtigsten statistischen Parameter<br />

erfasst werden.<br />

Die derzeitige Situation ist für alle Beteiligten mit erheblichen<br />

Schwierigkeiten und Qualitätsverlusten verbunden:<br />

• Die Suche nach einem freien Pflegeplatz für oberösterreichische<br />

Maßnahmenbehörden erfordert<br />

unverhältnismäßig hohen Rechercheaufwand; Verzögerungen<br />

bei notwendigen Unterbringungen sind<br />

die Folge.<br />

• Mangels Ansprechpartner suchen Pflegewerber/<br />

innen <strong>im</strong>mer wieder Kontakt zu Maßnahmenbehörden<br />

anderer Bundesländer, obwohl selbst für oberösterreichische<br />

Kinder und Jugendliche nicht ausreichend<br />

Begründung von Pflegeverhältnissen<br />

Vermittlung und Anbahnung<br />

Ziele<br />

Die Begründung eines Pflegeverhältnisses ist für alle Beteiligten<br />

ein Schlüsselprozess. Ängste und Unsicherheiten<br />

beschäftigen sowohl das Kind und das Herkunftssys-<br />

• Klarheit und Orientierung – inhaltlich, aber auch in<br />

rechtlichen und organisatorischen Belangen – sind<br />

geschaffen.<br />

• Die leiblichen Eltern erkennen ihre Verantwortung<br />

und akzeptieren die notwendige Maßnahme der<br />

Vollen Erziehung.<br />

• Konkretisierung von Kriterien für die Vermittlung unter<br />

Berücksichtigung der Wünsche und Möglichkeiten<br />

der Pflegewerber/innen sowie der fachlichen Einschätzung<br />

• Information über die zentrale Meldekartei und den<br />

Ablauf der Vermittlung<br />

Bestätigung über das Ergebnis der<br />

Eignungsüberprüfung<br />

Das Ergebnis der Eignungsüberprüfung ist den Pflegewerber/innen<br />

in jedem Fall schriftlich mitzuteilen. Die<br />

Gründe/Überlegungen für eine negativ getroffene Entscheidung<br />

sind darzulegen.<br />

Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Aus Gründen<br />

der Bedarfsplanung, aber auch aus fachlicher Sicht<br />

(Schwierigkeit der Maßnahmenführung über die<br />

Bundesländergrenzen hinweg) und wirtschaftlichen<br />

Überlegungen (Ressourcen für Pflegeaufsicht,<br />

Eignungsüberprüfung und Fachliche Überprüfung<br />

sowie Administration der Anstellung) müssen wir alle<br />

Anstrengungen unternehmen, um für oberösterreichische<br />

Kinder und Jugendliche in Oberösterreich<br />

einen Pflegeplatz zu finden.<br />

• Statistische Daten sind dzt. unvollständig; eine<br />

Vervollständigung wäre jedenfalls mit hohem zusätzlichem<br />

Aufwand verbunden. Die erforderlichen Unterlagen<br />

können künftig aus der Datenbank begleitend<br />

erhoben werden.<br />

Bei der Einführung des zentralen Meldesystems ist sicherzustellen,<br />

dass die Eintragungen von allen oberösterreichischen<br />

Bezirksverwaltungsbehörden in gleicher<br />

Weise, vollständig und ohne Zeitverlust vorgenommen<br />

werden.<br />

tem als auch die aufnehmende Pflegefamilie. Wesentliche<br />

Ziele sind daher:<br />

• Die Pflegepersonen erkennen die Verantwortung,<br />

die sie mit der Aufnahme des Kindes in ihre Familie<br />

übernehmen; sie respektieren die Verbundenheit des<br />

Kindes mit seinem Herkunftssystem.<br />

Grundsätze<br />

Nicht jedes Kind passt in jede Pflegefamilie. Deshalb werden<br />

<strong>im</strong> Vorfeld einer Pflegeunterbringung die Bedürfnisse<br />

des Kindes und der leiblichen Eltern sowie die Möglich-<br />

• Altersabstand der Geschwister<br />

(Richtlinie: mindestens 2 Jahre)<br />

• Geschwisterreihe: das jeweils neu in die Familie<br />

kommende Kind soll das jüngste sein<br />

• Ressourcen der Pflegefamilie in Bezug auf<br />

die Bedürfnisse des Pflegekindes<br />

Die Anbahnung wird in jedem Fall begleitet und auf die<br />

Bedürfnisse der Beteiligten abgest<strong>im</strong>mt – unabhängig<br />

davon, wo das Kind bisher betreut wurde (leibliche Eltern,<br />

Krisenunterbringung, stationäre Einrichtung, ...).<br />

Wichtig ist es, dem Kind nach Möglichkeit verständlich<br />

zu machen, was mit ihm geschieht und wie es weitergehen<br />

wird. In jedem Fall sind vorhandene positive Beziehungen<br />

und Bindungen schützenswert – das Kind behält<br />

seine Wurzeln. Deshalb wird durch Beratung oder<br />

begleitende Angebote versucht, bei den leiblichen Eltern<br />

Verständnis für die Unterbringung bei Pflegepersonen zu<br />

erreichen. Klare Perspektiven können ihnen helfen, mit<br />

ihrer Enttäuschung zurechtzukommen, dass sie ihr Kind<br />

nicht selbst erziehen können. Es ist ein entscheidender<br />

Faktor für das Gelingen des Pflegeverhältnisses und der<br />

Aufgaben bei der Anbahnung und Vermittlung<br />

Aufgaben<br />

Passung<br />

Kind – Pflegepersonen<br />

Kontaktanbahnung<br />

Übersiedlung<br />

Abschlussgespräch mit<br />

Pflegepersonen und<br />

leiblichen Eltern<br />

Bei Pflegepersonen<br />

• Bedarfsprofil für das Kind<br />

• Gespräch mit den leiblichen Eltern<br />

• Gespräch mit dem Kind (je nach Alter<br />

und Entwicklungsstand)<br />

• Entscheidung, ob Unterbringung <strong>im</strong> näheren<br />

sozialen Umfeld oder bei Pflegepersonen<br />

• Auswahl geeigneter Pflegepersonen<br />

• Informationen über das Pflegekind und dessen<br />

Herkunftssystem an die Pflegepersonen<br />

• Einholung der Bereitschaft der Pflegepersonen<br />

zur Aufnahme des Kindes<br />

• Informationen an das Pflegekind und die leiblichen<br />

Eltern über die Pflegepersonen<br />

• Erstkontakt von Pflegepersonen und leiblichen Eltern<br />

• Erstkontakt von Pflegepersonen und Pflegekind<br />

• Besuch bei der Pflegefamilie<br />

• Gespräch mit allen Beteiligten über weitere Schritte<br />

• Intensivierung der Kontakte<br />

• Organisation der Rahmenbedingungen<br />

• Übergabe der Dokumente<br />

Durchführung<br />

• Abschluss der Betreuungsvereinbarung 4<br />

• Darlegung der Rechte und Pflichten für Pflegepersonen und leibliche Eltern<br />

• Reflexion der Anbahnung und Unterbringung<br />

keiten der Pflegefamilie sorgfältig abgeklärt. Folgende<br />

Parameter werden bei einer Vermittlung unter anderem<br />

berücksichtigt:<br />

• Gesamtzahl der Kinder in der Familie<br />

(Beurteilung <strong>im</strong> Einzelfall)<br />

• Wohnort/Erreichbarkeit hinsichtlich Besuchskontakte<br />

• Sprachliche, religiöse und kulturelle Zugehörigkeit<br />

Kontakte zum Herkunftssystem, wie weit die leiblichen<br />

Eltern das Aufwachsen ihres Kindes in der Pflegefamilie<br />

akzeptieren können.<br />

Klarheit und Orientierung werden durch den Hilfeplan gefördert,<br />

der <strong>im</strong> Rahmen der Sozialen Diagnostik erarbeitet<br />

wird. Der Hilfeplan ist somit kein internes Papier der<br />

Maßnahmenbehörde, sondern legt die Ausgangslage,<br />

die Ziele und die Vereinbarungen für alle Beteiligten offen.<br />

Jedenfalls die Ziele stehen den Beteiligten in schriftlicher<br />

Form zur Verfügung.<br />

In rechtlicher Hinsicht wird das Pflegeverhältnis mit der<br />

Betreuungsvereinbarung begründet, die die Maßnahmenbehörde<br />

als Organ des öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers<br />

mit den Pflegepersonen abschließt.<br />

Bei Pflegepersonen <strong>im</strong> näheren sozialen Umfeld<br />

• Bedarfsprofil für das Kind<br />

• Gespräch mit den leiblichen Eltern<br />

• Gespräch mit dem Kind (je nach Alter<br />

und Entwicklungsstand)<br />

• Einholung der Bereitschaft zur Aufnahme<br />

des Kindes<br />

• Eignungsüberprüfung der Pflegepersonen<br />

• Im Eignungsüberprüfungsprozess Informationen<br />

über Pflegekind und das Herkunftssystem an die<br />

Pflegepersonen<br />

• Bestätigung der Bereitschaft zur Aufnahme des Kindes<br />

• Informationen an das Pflegekind und die leiblichen<br />

Eltern über die Pflegepersonen<br />

(soweit nicht schon bekannt)<br />

• Gespräch zwischen leiblichen Eltern<br />

und Pflegepersonen<br />

• Besuch des Kindes (mit/ohne leiblichen Eltern)<br />

bei der Pflegefamilie<br />

• Gespräch mit allen Beteiligten über weitere Schritte<br />

• Verkürzte Anbahnung je nach Bekanntheit und<br />

Vertrautheit der Pflegepersonen zum Pflegekind 3<br />

3<br />

ACHTUNG: Eine „provisorische Unterbringung“ vor Abschluss der Eignungsüberprüfung ist bei Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld grundsätzlich möglich.<br />

Dafür ist eine Betreuungsvereinbarung vorbehaltlich einer positiven Eignungsüberprüfung auszustellen.<br />

4<br />

ACHTUNG: Die Betreuungsvereinbarung wird <strong>im</strong>mer mit beiden Partnern einer Ehe- oder Lebensgemeinschaft geschlossen. Bei Scheidung/Trennung ist die bisherige<br />

Betreuungsvereinbarung aufzulösen und mit dem weiterhin betreuenden Pflegeelternteil eine neue Vereinbarung abzuschließen.


Anstellung von Pflegepersonen<br />

Begleitung von Pflegeverhältnissen<br />

In der Regel muss ein Pflegeelternteil die eigene Berufstätigkeit<br />

zu Gunsten der verantwortungsvollen Aufgabe<br />

der Pflege und Erziehung zurückstellen. Um die sozialversicherungsrechtliche<br />

Absicherung von Pflegepersonen<br />

zu verbessern und um die geleistete Arbeit als<br />

Partner der öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong> anzuerkennen,<br />

wurde in Oberösterreich <strong>im</strong> Jahr 2000 die Möglichkeit<br />

der Anstellung von Pflegepersonen geschaffen.<br />

Finanziert wird die Anstellung vom jeweiligen Kostenträger<br />

(Sozialhilfeverband bzw. Magistrat) <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Maßnahme der Vollen Erziehung.<br />

Die Anstellung ist nur für einen Pflegeelternteil möglich.<br />

Dienstgeber der angestellten Pflegepersonen ist ein mit<br />

dieser Aufgabe betrauter Freier <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger.<br />

Das Anstellungsausmaß orientiert sich an den Voraussetzungen<br />

einer Vollversicherung (oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze)<br />

und ist gestaffelt nach der Anzahl der<br />

betreuten Kinder. Für ein 2. oder 3. Pflegekind (Höchstgrenze)<br />

erhöht sich das Grundgehalt um jeweils 50 %.<br />

36 37<br />

Voraussetzungen<br />

• Bestätigte persönliche Eignung – einschließlich der<br />

Absolvierung der Fachlichen Vorbereitung 5<br />

• Beauftragung mit der Ausübung von Pflege<br />

und Erziehung durch die <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

(Betreuungsvereinbarung)<br />

Dienstpflichten<br />

• Laufende Dokumentation wesentlicher Ereignisse und<br />

Unterlagen (z. B. Befunde, Schulberichte, Entwicklungsberichte,<br />

…) als „biografische Information“ für<br />

das Pflegekind und als Grundlage für die Hilfeplanverlaufsgespräche<br />

• Erstellen halbjährlicher Entwicklungsberichte<br />

für die Maßnahmenbehörde<br />

• Mitwirken an statistischen Erhebungen und Evaluierungen<br />

des Öffentlichen <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers<br />

Die angeführten Dienstpflichten unterscheiden sich teilweise<br />

vom ursprünglichen Konzept „Angestellte Pflegeeltern“.<br />

Jene Maßnahmen, die der <strong>Qualitätssicherung</strong><br />

zuzuordnen sind (Teilnahme an Fortbildung, Supervision,<br />

Pflegeelterngruppen) wurden reduziert und flexibler<br />

Beendigung der Anstellung<br />

Die Beendigung des Dienstverhältnisses ist möglich bei<br />

Weiterführung des Pflegeverhältnisses. Bei Beendigung<br />

der Maßnahme der Vollen Erziehung ist aber das Dienstverhältnis<br />

unter Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfristen<br />

zu beenden. Die Maßnahmenbehörde informiert<br />

den Dienstgeber zeitgerecht über die Beendigung<br />

des Pflegeverhältnisses.<br />

Freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung<br />

• Hauptwohnsitz in Oberösterreich<br />

• Bei nicht EWR-Bürgern – Aufenthalts-/Niederlassungsberechtigung<br />

und Arbeitsbewilligung<br />

• Führen von Aufzeichnungen und Teilnahme an<br />

Besprechungen, die für den Dienstgeber zur Wahrnehmung<br />

seiner Aufgaben und Verantwortungen<br />

erforderlich sind.<br />

• Inanspruchnahme von qualitätssichernden Maßnahmen<br />

in einem best<strong>im</strong>mten Stundenausmaß in einem<br />

Durchrechnungszeitraum<br />

gestaltet. Qualitätssichernde Maßnahmen sollen grundsätzlich<br />

allen Pflegeverhältnissen zur Verfügung stehen<br />

– unabhängig davon, ob eine Anstellung angestrebt wird<br />

oder nicht. Daher wurde der Zugang dazu vereinfacht<br />

und für einen größeren Personenkreis geöffnet.<br />

Seit dem Jahr 1998 gibt es für Pflegepersonen, die nicht<br />

bei Angehörigen (z. B. Ehepartner) mitversichert sind und<br />

sich auch nicht be<strong>im</strong> Verein Pflege- und Adoptiveltern<br />

OÖ anstellen lassen wollen, <strong>im</strong> Rahmen einer Maßnahme<br />

der Vollen Erziehung die Möglichkeit, die Beiträge für die<br />

freiwillige Selbst- bzw. Weiterversicherung in der Pensionsversicherung<br />

vom Land OÖ ersetzt zu bekommen.<br />

Dieses Angebot ist nach wie vor aufrecht.<br />

In jedem Fall ist erforderlich, dass ein Herabsetzungsantrag<br />

auf die geringst mögliche Beitragsgrundlage bei der<br />

jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt gestellt wird.<br />

Die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen<br />

<strong>im</strong> Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> stellt die Betreuungspersonen<br />

<strong>im</strong>mer wieder vor große Herausforderungen. Entwicklungsschritte<br />

gelingen letztlich nur, wenn eine tragfähige<br />

persönliche Beziehung aufgebaut und gehalten<br />

werden kann. Deshalb stehen z. B. Sozialpädagogen/<br />

innen, die in stationären Einrichtungen arbeiten, Angebote<br />

zur Verfügung, die ihre persönlichen Ressourcen<br />

stärken. Gleichzeitig helfen diese Angebote, die Qualität<br />

der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu sichern.<br />

In der Praxis haben sich Reflexionsgespräche und<br />

Teamsitzungen sowie Fortbildungsveranstaltungen und<br />

Supervision bewährt. Auch für Pflegefamilien kommt es<br />

<strong>im</strong>mer wieder zu belastenden Situationen und Krisen, in<br />

denen sie auf professionelle Unterstützung angewiesen<br />

Qualitätssichernde Maßnahmen<br />

Qualitätssichernde Maßnahmen sollen für Pflegepersonen<br />

ausreichende persönliche und fachliche Unterstützung<br />

sicher stellen. Pflegepersonen können sich mit ihren<br />

Wünschen und Bedürfnissen hinsichtlich der Inanspruchnahme<br />

von qualitätssichernden Maßnahmen jederzeit an<br />

den Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger wenden, der diese<br />

anbietet. Weiters ist das Angebot auf den konkreten Bedarf<br />

<strong>im</strong> Pflegeverhältnis abzust<strong>im</strong>men. Dies geschieht<br />

in den Hilfeplanverlaufsgesprächen, in denen konkrete<br />

Schwerpunktsetzungen vereinbart werden können. Die<br />

Planung und Administration der qualitätssichernden<br />

Maßnahmen erfolgen durch einen beauftragten Freien<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger <strong>im</strong> Zusammenwirken mit den<br />

Leistungserbringern <strong>im</strong> Rahmen der Vorgaben der Abteilung<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung.<br />

Durch die zentrale Organisation sollen einheitliche<br />

Rahmenbedingungen und eine leichte Zugänglichkeit für<br />

alle Pflegepersonen in Oberösterreich gewährleistet werden.<br />

Zu den qualitätssichernden Maßnahmen zählen:<br />

• Pflegeelterngruppen<br />

• Weiterbildung<br />

• Supervision<br />

Die grundsätzliche Bereitschaft zur Supervision, Weiterbildung<br />

und Teilnahme an Pflegeelterngruppen bleibt<br />

eine Grundvoraussetzung für die Betreuung eines Kindes<br />

<strong>im</strong> Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> und wird in der Betreuungsvereinbarung<br />

verankert. 6<br />

Zielgruppen<br />

Die qualitätssichernden Maßnahmen stehen – <strong>im</strong> Rahmen<br />

der festgelegten Kontingente – allen Pflegepersonen<br />

offen, die ein Kind <strong>im</strong> Auftrag der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

betreuen.<br />

sind. Manche Fragen lassen sich durch die Begleitung<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Pflegeaufsicht oder bei den Hilfeplanverlaufsgesprächen<br />

gemeinsam mit der Maßnahmenbehörde<br />

klären. Es braucht aber auch einen klaren Rahmen für<br />

Pflegepersonen, welche Hilfen ihnen darüber hinaus für<br />

ihre persönliche Entwicklung zur Verfügung stehen.<br />

Jene Angebote, die in jedem Pflegeverhältnis von Bedeutung<br />

sind, wurden unter dem Begriff „qualitätssichernde<br />

Maßnahmen“ zusammengefasst. Manchmal braucht es<br />

<strong>im</strong> Einzelfall aber auch weitere unterstützende oder entlastende<br />

Angebote, um die Anforderungen des Pflegeverhältnisses<br />

bewältigen zu können. Diese begleitenden<br />

Hilfen bezeichnen wir als „unterstützende Maßnahmen“.<br />

Weiterbildungsangebote und die Teilnahme an Begleiteten<br />

Pflegeelterngruppen können darüber hinaus auch von<br />

folgenden Zielgruppen in Anspruch genommen werden:<br />

• Pflegepersonen, denen die Obsorge gerichtlich<br />

übertragen wurde<br />

• Pflegepersonen, die über eine Pflegebewilligung<br />

verfügen (z. B.: Pflegepersonen nach Oö. SHG 1998)<br />

• Pflegepersonen, die ein Kind aus dem engeren<br />

Verwandtschaftskreis betreuen<br />

• Pflegewerber/innen, die das Eignungsüberprüfungsverfahren<br />

bereits positiv abgeschlossen haben und auf<br />

die Vermittlung eines Pflegekindes warten. Der Anbieter<br />

prüft <strong>im</strong> Einzelfall die Umsetzungsmöglichkeiten.<br />

Begleitete Pflegeelterngruppen<br />

Pflegeelterngruppen sind ein Sozialer Dienst der <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

gem. § 18 Oö. JWG 1991, durch den das Pflegeverhältnis<br />

unterstützt und gefördert wird. Sie bieten ein<br />

regelmäßiges Forum zum Austausch von Informationen,<br />

Erfahrungen, Sichtweisen und Lösungsansätzen. Die<br />

Anbindung der Pflegefamilien an die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ist<br />

z. B. durch eine regelmäßige (z. B. jährliche) Teilnahme<br />

von Sozialarbeiter/innen der Bezirksverwaltungsbehörden<br />

an den Pflegeelterngruppen (vorherige Abst<strong>im</strong>mung<br />

mit Anbieter notwendig) bzw. durch ein Kundenforum<br />

oder eine ähnliche Veranstaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde<br />

gewährleistet. Je Pflegeelterngruppe und<br />

Jahr sind 10 Termine zu 2,5 Stunden in den Regionen<br />

vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch das Land OÖ.<br />

Ziele<br />

• Lernen von den Erfahrungen anderer Pflegepersonen<br />

• Stärken der Identität der Pflegefamilien<br />

• Unterstützen der Pflegepersonen durch<br />

den Rückhalt in der Gruppe<br />

5<br />

Ausnahme: Wenn in Oberösterreich keine eignungsüberprüften Pflegewerber/innen zur Verfügung stehen, kann <strong>im</strong> Einzelfall auch eine Unterbringung bei Pflegewerber/innen<br />

erfolgen, deren persönliche Eignung bereits erhoben wurde, die jedoch die Fachliche Vorbereitung noch nicht (zur Gänze) absolvieren konnten. In diesem Fall ist eine Anstellung<br />

auf Grundlage der Betreuungsvereinbarung möglich, sofern die Fachliche Vorbereitung unverzüglich nachgeholt bzw. abgeschlossen wird. Ergänzungserlass, s. S. 50<br />

6<br />

ACHTUNG: Diese Änderung der bisherigen Praxis kann jedoch, wie <strong>im</strong> vorigen Abschnitt angesprochen, aus rechtlichen Erwägungen erst nach Neufassung der Konzeption<br />

für den Bereich „Angestellte Pflegepersonen“ und nach der Anpassung der Anstellungsverträge umgesetzt werden.


Für die Supervision wird seitens des Landes Oberösterreich<br />

ein Jahreskontingent von 8 Einheiten pro Pflegefamilie<br />

zur Verfügung gestellt. Wenn von der Maßnahmenbehörde<br />

mit den Pflegepersonen auf Grund besonderer<br />

Erfordernisse darüber hinaus Supervisionseinheiten vereinbart<br />

werden, erfolgt die Finanzierung <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Maßnahme der Vollen Erziehung durch den jeweiligen<br />

Kostenträger.<br />

Der mit der Organisation beauftragte Freie <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

führt eine Liste anerkannter Supervisoren/<br />

innen, die über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung<br />

<strong>im</strong> Arbeitsfeld der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> verfügen. Er<br />

führt die Vertragsgespräche mit den Supervisoren/innen,<br />

um einheitliche Rahmenbedingungen (z. B. Stundensätze,<br />

Abrechnungsmodalitäten, Mitteilungspflicht an die<br />

zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bei Verdacht auf<br />

Kindeswohlgefährdung) sicher zu stellen.<br />

Unterstützende Maßnahmen<br />

38 39<br />

Weiterbildung<br />

Durch einen beauftragten Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger<br />

werden jährlich Weiterbildungsveranstaltungen zu speziellen<br />

Fragen des <strong>Pflegekinderwesen</strong>s organisiert, deren<br />

Themenschwerpunkte mit der Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung abgest<strong>im</strong>mt<br />

sind. Darüber hinaus werden in Oberösterreich von der<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong> <strong>im</strong> Rahmen der Elternbildung regional<br />

jährlich mehr als 600 Vorträge und Workshops zu Themen<br />

wie z. B. Erziehung, Schule/Eltern, Gesundheit/<br />

Ernährung, kindliche Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten,<br />

Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation/Konfl<br />

iktlösung angeboten, die natürlich auch Pflegepersonen<br />

zugänglich sind.<br />

Ziele<br />

• Auseinandersetzen mit Fragestellungen, die sich<br />

<strong>im</strong> Rahmen des Pflegeverhältnisses ergeben und<br />

die in der Besonderheit der Pflegeelternschaft<br />

begründet sind<br />

Links<br />

http://www.schez.at/<br />

Menüpunkt „Veranstaltungen & Termine“<br />

http://www.kinderfreunde.cc/familienakademie<br />

Menüpunkt „Elternbildung“ > Eltern-Aktiv-Seminare ><br />

Unsere aktuellen Eltern-Aktiv-Seminare <strong>im</strong> Überblick<br />

http://www.paedaktion.at/<br />

Menüpunkt „aktuelle Veranstaltungen“<br />

• Sicherheit <strong>im</strong> Umgang mit dem Pflegekind gewinnen<br />

• Reflektieren der eigenen Rolle als Pflegeperson<br />

Gemäß § 27 Oö. JWG 1991 ist eine über den Richtsatz<br />

des Pflegegeldes hinausgehende finanzielle Unterstützung<br />

in Form von Sonderbedarf <strong>im</strong> Einzelfall bis zur Höhe der<br />

tatsächlichen Kosten zu gewähren, wenn sich das Kind<br />

als besonders verhaltsschwierig erweist und besondere<br />

Betreuungsmaßnahmen oder sonst zum Wohl des<br />

Pflegekindes erforderliche Anschaffungen erhöhte Aufwendungen<br />

erforderlich sind (siehe auch Erlässe vom<br />

04.05.2006, JW-700005/1-Wie sowie vom 23.06.1997,<br />

JW-040007/26-Wie). Zusätzlich zum Sonderbedarf sieht<br />

§ 18 Oö. JWG 1991 begleitende Hilfen sowohl für<br />

Pflegepersonen und Pflegekinder als auch für die Herkunftsfamilien<br />

vor. Sowohl von Pflegepersonen und von<br />

leiblichen Eltern als auch von Sozialarbeitern/innen des<br />

Öffentlichen und Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>strägers wurde<br />

an die Projektgruppe der Wunsch herangetragen, für<br />

solche unterstützenden Maßnahmen allgemeine Richtlinien<br />

auszuarbeiten. Es ist jedoch nicht gelungen, die<br />

Erfordernisse der individuellen Pflegeverhältnisse in einer<br />

„Checkliste“ zu erfassen, aus der die Maßnahmen <strong>im</strong><br />

Einzelfall abgeleitet werden können. Es lassen sich jedoch<br />

folgende Bereiche unterscheiden, zu denen einige<br />

Beispiele angeführt sind:<br />

Begleitung<br />

• Kontakte zum Herkunftssystem<br />

• Leibliche Eltern: in der Bewältigung der Situation und<br />

in der Weiterentwicklung <strong>im</strong> Familiensystem (z. B. Arbeit<br />

an der Erziehungskompetenz, um eine eventuelle<br />

Rückführung zu ermöglichen)<br />

• Pflegepersonen: zu „heiklen“ Terminen (Helferkonferenzen,<br />

Gericht, ...)<br />

• Jugendliche: auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit<br />

(z. B. Verlängerung der Erziehungshilfemaßnahme)<br />

Information<br />

• Pflegepersonen: über Förderangebote,<br />

Erziehungsberatung, finanzielle Ansprüche<br />

• Leibliche Eltern: über Beratungsangebote<br />

• Pflegekinder: über Möglichkeit des Austausches,<br />

z. B. in Peergruppen, oder bei Fragen zu ihrer<br />

eigenen Geschichte<br />

Wertschätzung<br />

• Zentrale und regionale Öffentlichkeitsarbeit<br />

zur Bewusstseinsbildung<br />

• „Pflegeelternkarte“ zur Vorlage bei Behörden<br />

(Finanzamt, Meldebehörde, Krankenversicherung, ...)<br />

• Regionale Veranstaltungen oder Aufmerksamkeiten<br />

für Pflegepersonen (z. B. Mutter-/ Vatertag, Weihnachtsgruß,<br />

…)<br />

Finanzielle und materielle Hilfen<br />

• Entlastung für Pflegepersonen bei Krankheit<br />

oder für notwendige „Auszeiten“<br />

• Pflegekinder auf dem Weg in die Selbstständigkeit<br />

(z. B. Mobiliar, Führerschein, …)<br />

Supervision<br />

Supervision ist eine Maßnahme der Psychohygiene für<br />

Pflegepersonen. Sie bietet Hilfestellung zu emotional belastenden<br />

Themenstellungen, ist jedoch keine Form der<br />

Therapie.<br />

Supervision thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen<br />

„normaler“ Familie und Pflegefamilie sowie die<br />

besonderen Rahmenbedingungen der Pflege und Erzie-<br />

Ziele<br />

• Stärken der persönlichen Kompetenzen<br />

der Pflegepersonen<br />

• Unterstützen in konflikt-/krisenhaften Situationen<br />

hung. Supervision unterstützt die Reflexion. Systemische<br />

Zusammenhänge und persönliche Anteile sowie persönliche<br />

Betroffenheit der Pflegepersonen können bearbeitet<br />

werden. In der Regel wird Einzel-, Paar- bzw. Familiensupervision<br />

angeboten; es ist jedoch auch möglich, dass<br />

sich Pflegepersonen zu Supervisionsgruppen zusammenschließen.<br />

• Vorbeugen von Krisen<br />

• Hinterfragen eigener Sichtweisen, z. B.<br />

<strong>im</strong> Erziehungsverhalten<br />

Beendigung von Pflegeverhältnissen<br />

Rechtlich gesehen bedeutet die Aufnahme eines Kindes<br />

in eine Pflegefamilie die Übernahme der Verantwortung<br />

für die Betreuung und Erziehung auf Zeit. Jedes Pflegeverhältnis<br />

hat somit formal ein klares Ende. Die Wirklichkeit<br />

ist deutlich komplexer. Viele Pflegepersonen halten<br />

ihr Beziehungsangebot darüber hinaus aufrecht, weil<br />

persönliche Bindungen und Verpflichtungen nicht einfach<br />

zu einem best<strong>im</strong>mten Termin „auslaufen“. Ihr Pflegekind<br />

ist – und bleibt in gewisser Weise – Teil der Familie. Dieses<br />

Beziehungsangebot ist ein unschätzbarer Wert für<br />

die Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die<br />

häufig mit Beziehungsunsicherheit und Beziehungsabbrüchen<br />

konfrontiert waren. Oft helfen die früheren Pflegepersonen<br />

dem/der Jungen Erwachsenen auch noch<br />

über Schwierigkeiten in den ersten Jahren der Selbstständigkeit<br />

hinweg, obwohl die <strong>Jugendwohlfahrt</strong> sie<br />

nicht mehr dabei unterstützen kann. Dies ist jedenfalls<br />

mit Erreichen des 21. Lebensjahrs der Fall. Zuvor ist eine<br />

mögliche Verlängerung der Erziehungshilfemaßnahme<br />

sehr sorgfältig zu prüfen, um die Pflegepersonen nicht in<br />

ihrer Verantwortung alleine zu lassen.


Art und Weise der Beendigung<br />

Für das Pflegekind und sein Herkunftssystem sowie für<br />

die Pflegepersonen ist die Beendigung des Pflegeverhältnisses<br />

genauso wichtig und prägend wie der Beginn.<br />

Deshalb ist diesem Prozess das gleiche Augenmerk zu<br />

schenken wie der Vermittlung und Anbahnung. Eine Begleitung<br />

durch den/die zuständige/n Sozialarbeiter/in der<br />

Maßnahmenbehörde, gegebenenfalls in Kooperation mit<br />

der Pflegeaufsicht, ist unerlässlich. Unsicherheiten und<br />

unterschiedliche Einschätzungen bringen für alle Beteiligten,<br />

insbesondere aber für das Pflegekind, große Belastungen<br />

mit sich.<br />

40 41<br />

Je nach Art der Beendigung sind unterschiedliche Klärungen<br />

notwendig:<br />

Ende der Maßnahme der Vollen Erziehung<br />

• Volljährigkeit<br />

• Ende der freiwillig verlängerten Maßnahme der Vollen<br />

Erziehung<br />

Was ist zu tun:<br />

– Klären der Perspektive für die Selbstständigkeit<br />

des/der Jungen Erwachsenen (Hilfen zur Verselbstständigung;<br />

gegebenenfalls Kontakt zu Einrichtungen<br />

der Sozial- bzw. Behindertenhilfe oder Anregung<br />

auf Bestellung eines Sachwalters)<br />

• Übertragung der Obsorge an die Pflegepersonen<br />

durch das Gericht; zumindest <strong>im</strong> Bereich Pflege und<br />

Erziehung<br />

Was ist zu tun:<br />

– Stellungnahme an Pflegschaftsgericht<br />

Rückführung des Pflegekindes in das Herkunftssystem<br />

• Vereinbarungsgemäß bei Pflege<br />

mit Rückführungsabsicht<br />

• Auf Grund einer Entscheidung<br />

der Maßnahmenbehörde<br />

• Auf Grund einer Entscheidung<br />

des Pflegschaftsgerichts<br />

Was ist zu tun:<br />

– Begleiten der Rückführung<br />

Vorzeitige Beendigung<br />

• Weil den Pflegepersonen die weitere Betreuung nicht<br />

mehr möglich ist<br />

• Weil aus der Perspektive des Pflegekindes eine weitere<br />

Betreuung nicht zielführend ist<br />

Was ist zu tun:<br />

– Vorbereiten der weiterführenden Unterbringung <strong>im</strong><br />

Rahmen der Vollen Erziehung<br />

– Vereinbaren, ob bzw. in welcher Weise die Pflegepersonen<br />

als Bezugspersonen erhalten bleiben<br />

können (Besuche, Ferien, …)<br />

Adoption<br />

• Begleiten des Adoptionsverfahrens; Stellungnahme<br />

für das Pflegschaftsgericht<br />

Was ist zu tun:<br />

– Begleiten des Adoptionsverfahrens; Stellungnahme<br />

für das Pflegschaftsgericht<br />

Notizen<br />

Schritte bei der Beendigung<br />

Unabhängig von der Art und Weise der Beendigung des<br />

Pflegeverhältnisses n<strong>im</strong>mt die Maßnahmenbehörde folgende<br />

Aufgaben wahr:<br />

• Dem Pflegekind, den Pflegepersonen und den leiblichen<br />

Eltern werden die Gründe, die zur Beendigung<br />

führen, dargelegt und erläutert<br />

• Die weitere Betreuung des Pflegekindes bzw. Beratung<br />

und Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit<br />

sind gesichert<br />

• Es erfolgt ein Abschlussgespräch mit allen Beteiligten<br />

• Die formalen Erfordernisse der Beendigung werden<br />

veranlasst:<br />

– Lösen der Vereinbarung über die Maßnahme der<br />

Vollen Erziehung und der Betreuungsvereinbarung<br />

– Bei Anstellung: Zeitgerechte Mitteilung an den<br />

Dienstgeber, der das Dienstverhältnis löst<br />

– Information des Pflegschaftsgerichtes<br />

– Bei Weiterversicherung in der Pensionsversicherung:<br />

Zeitgerechte Mitteilung an die Abt.<br />

<strong>Jugendwohlfahrt</strong>, die den Pensionsversicherungsträger<br />

verständigt<br />

– Einstellung des Pflegegeldes und des<br />

Kostenersatzes<br />

– Eintrag in die zentrale Meldekartei<br />

• Der Hilfeplan wird evaluiert<br />

• Wenn die Beendigung nicht einvernehmlich erfolgen<br />

konnte, werden den Betroffenen Beratungsangebote<br />

unterbreitet


Jugend<br />

Wohlfahrt<br />

OBERÖSTERREICH<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Direktion Soziales und Gesundheit<br />

Abteilung <strong>Jugendwohlfahrt</strong><br />

Bahnhofplatz 1<br />

4021 Linz<br />

Tel.: (+43 732) 77 20-15200<br />

Fax: (+43 732) 77 20-215328<br />

E-Mail: jw.post@ooe.gv.at<br />

www.jugendwohlfahrt-ooe.at

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