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Qualitätssicherung im Pflegekinderwesen - Jugendwohlfahrt

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Psychologische<br />

Rückmeldung<br />

Finanzielle<br />

Situation<br />

Gesundheitsfragebogen<br />

Strafregisterauszug<br />

Rückmeldung<br />

aus Fachlicher<br />

Vorbereitung<br />

DSA<br />

Beurteilung<br />

Entscheidung<br />

über Eignung<br />

26 27<br />

Oberstes Ziel des Prozesses der Eignungsüberprüfung ist es, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen<br />

zur Verfügung zu haben. Darüber hinaus gelten <strong>im</strong> Verfahren folgende<br />

Ziele der Eignungsüberprüfung<br />

• Einen möglichst unbürokratischen, einfachen und<br />

zügigen Ablauf der Eignungsüberprüfung sicherstellen<br />

- bei gleichzeitiger Auseinandersetzung mit den<br />

wichtigsten Themen hinsichtlich der Aufnahme von<br />

Pflegekindern<br />

• Klare, kompetente und umfassende Informationen<br />

über die Bedeutung, die Anforderungen und die<br />

Rahmenbedingungen eines Pflegeverhältnisses zur<br />

Verfügung stellen<br />

• Klarheit über Vorstellungen und Motivation der Pflegewerber/innen<br />

fördern<br />

• Bei der Überprüfung der persönlichen Eignung einheitliche<br />

Standards anwenden<br />

• Stärken und Grenzen der Pflegewerber/innen sichtbar<br />

machen (besondere Ressourcen, Vermittlungseinschränkungen,<br />

Vorbehalte)<br />

• Möglichst objektive und transparente Entscheidungsfindung<br />

sicherstellen (Vieraugenprinzip)<br />

• Fachliche Vorbereitung auf die speziellen Anforderungen<br />

der Pflege und Erziehung <strong>im</strong> Rahmen einer<br />

Maßnahme der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ausrichten<br />

• Evidenz aller verfügbaren Pflegepersonen in einem<br />

zentralen EDV-System für die oberösterreichischen<br />

Maßnahmenbehörden<br />

Rahmenbedingungen der Eignungsüberprüfung<br />

Allgemeine Regelungen:<br />

• Grundsätzlich ist eine Bewerbung entweder für Pflege<br />

oder für Adoption möglich. Die beiden Eignungsüberprüfungsprozesse<br />

laufen vollkommen getrennt voneinander.<br />

Eine Durchlässigkeit <strong>im</strong> Sinne von wechselseitiger<br />

Anrechnung (etwa bereits absolvierter Module<br />

der Fachlichen Vorbereitung) ist nicht vorgesehen.<br />

Durchlaufen Werber hingegen beide Eignungsüberprüfungsprozesse<br />

vollständig und stehen am Ende<br />

jeweils positive Ergebnisse, so ist eine Vormerkung<br />

sowohl für die Vermittlung eines Pflege- als auch<br />

eines Adoptivkindes möglich.<br />

• Die Überprüfung der Eignung für Personen aus dem<br />

näheren sozialen Umfeld von Pflegekindern erfolgt in<br />

einem verkürzten Verfahren.<br />

• Vor der Unterbringung von Pflegekindern, die das<br />

16. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist jedenfalls<br />

die persönliche Eignung der Pflegewerber/innen zu<br />

überprüfen. Die Fachliche Vorbereitung der Pflegewerber/innen<br />

ist wünschenswert.<br />

Zur Eignungsüberprüfung:<br />

• Die Eignung wird in den Kategorien geeignet/nicht<br />

geeignet ausgestellt. Bei Ehe- bzw. Lebenspartnern<br />

erfolgt die Eignungsbeurteilung für das Paar (nicht je<br />

Person). Das Ergebnis der Eignungsüberprüfung ist<br />

den Pflegewerber/innen schriftlich mitzuteilen. Die<br />

Gründe/Überlegungen für die getroffene Entscheidung<br />

sind darzulegen.<br />

• Eine Wiedervorstellung ist bei ursprünglich negativem<br />

Prüfergebnis (inkl. allfälliger Interventionsvorschläge)<br />

nach etwa zwei Jahren möglich. Die Pflegewerber/<br />

innen werden auf die Wiedervorstellungsmöglichkeit<br />

hingewiesen. Bei Ablehnung wegen Gewalt- oder Sexualdelikten<br />

ist eine Wiedervorstellung nicht möglich.<br />

• Die Ergebnisse der Eignungsüberprüfung sind zwei<br />

Jahre gültig. Sollte in diesem Zeitraum keine Vermittlung<br />

eines Pflegekindes stattfinden, ist eine Überprüfung<br />

eventueller Veränderungen bei den inneren und<br />

äußeren Eignungsvoraussetzungen der Pflegewerber/<br />

innen (Aktualisierung) durchzuführen.<br />

• Für die Aufnahme weiterer Pflegekinder ist keine neuerliche<br />

Eignungsüberprüfung erforderlich.<br />

• Da die Eignungsüberprüfung <strong>im</strong> privatrechtlichen<br />

Bereich erfolgt, kommen die Grundsätze der Akteneinsicht<br />

nicht zur Anwendung. Dennoch werden die<br />

Pflegewerber/innen über alle wesentlichen Inhalte<br />

offen und transparent informiert.<br />

• Bei negativem Ausgang der Eignungsüberprüfung<br />

erfolgt jedenfalls eine schriftliche Information an<br />

die Pflegewerber/innen, mit dem Angebot in einem<br />

persönlichen Gespräch die Gründe für die Ablehnung<br />

näher zu erläutern.<br />

• Die schriftliche Rückmeldung des Psychologischen<br />

Dienstes ist eine Entscheidungshilfe für den/die Sozialarbeiter/in;<br />

eine Weitergabe an die Pflegewerber/<br />

innen ist nicht vorgesehen. Das Recht der Informationsweitergabe<br />

endet dort, wo Rechte anderer (z. B.<br />

Herkunftssystem) beeinträchtigt werden.<br />

Anerkennung von Entscheidungen anderer<br />

Bundesländer oder Staaten:<br />

• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Bundesländer<br />

werden grundsätzlich anerkannt. Es muss jedoch<br />

vom/von der zuständigen Bearbeiter/in eine Aktkopie<br />

bei der vormals zuständigen Behörde angefordert<br />

werden. Geänderte Rahmenbedingungen, bedingt<br />

durch einen Umzug von einem anderen Bundesland<br />

nach Oberösterreich, werden neuerlich überprüft.<br />

• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Bundesländer<br />

für Pflege und Adoption ermöglichen eine<br />

Vormerkung sowohl als Pflege- als auch als Adoptivwerber,<br />

wenn dies von den Werbern gewünscht wird.<br />

• Die Absolvierung einer jugendwohlfahrtsbehördlich<br />

anerkannten Fachlichen Vorbereitung für Pflegewerber/<br />

innen in einem anderen österreichischen Bundesland<br />

wird durch den oö. <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger anerkannt.<br />

• Die Teilnahme von Pflegewerber/innen aus anderen<br />

Bundesländern an der Fachlichen Vorbereitung ist <strong>im</strong><br />

Einzelfall dann möglich, wenn nach abgelaufener Anmeldefrist<br />

freie Plätze zur Verfügung stehen. Dadurch<br />

darf es aber zu keiner Ablehnung von oö. Pflegewerber/innen<br />

kommen.<br />

• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Staaten<br />

werden <strong>im</strong> Hinblick auf die sich bereits in der Familie<br />

befindlichen Pflegekinder anerkannt, wenn Pflegepersonen<br />

mit dem Pflegekind nach Oberösterreich zuziehen.<br />

Im anderen Staat überprüfte Pflegewerber/innen,<br />

die ihren Wohnsitz nach Oberösterreich verlegen und<br />

sich in der Folge um ein Pflegekind bewerben, haben<br />

zuerst die Eignungsüberprüfung nach den oberösterreichischen<br />

Vorschriften zu absolvieren.<br />

Eignungsüberprüfung von Krisenpflegepersonen<br />

bzw. Tageseltern bei einem Umstieg auf Pflege<br />

• Krisenpflegepersonen kommen in erster Linie <strong>im</strong><br />

Rahmen der Familiären Krisenpflege, die von einem<br />

Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger angeboten und begleitet<br />

wird, zum Einsatz. Sie sind für ihr Einsatzgebiet<br />

sorgfältig ausgewählt und ausgebildet; die enge<br />

Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem ist<br />

ihnen vertraut.<br />

• Bei einem geplanten Umstieg von Krisenpflege<br />

auf Pflege müssen diese Pflegewerber/innen nicht<br />

den gesamten Prozess der Eignungsüberprüfung<br />

durchlaufen. Jedenfalls sind bei den Erhebungen folgende<br />

Punkte zu klären: Motivation für den Umstieg;<br />

Erfahrungen in der Tätigkeit als Krisenpflegepersonen<br />

und Auswirkungen des Umstiegs; Aktualisierung der<br />

äußeren Eignungsvoraussetzungen.<br />

• Von den Maßnahmenbehörden können jedoch auch<br />

von ihnen selbst ausgewählte und begleitete Personen<br />

zur Krisenpflege herangezogen werden. Einheitliche<br />

Qualitätskriterien für diese Krisenpflegepersonen<br />

sind erst in Erarbeitung. Bei diesen Werbern<br />

ist sicherzustellen, dass bei einem Umstieg auf Pflege<br />

die Standards der Eignungsüberprüfung (innere und<br />

äußere Voraussetzungen, Fachliche Vorbereitung) für<br />

Pflegepersonen erfüllt sind. Gegebenenfalls sind die<br />

entsprechenden Erhebungen sowie die Module der<br />

Fachlichen Vorbereitung nachzuholen.<br />

• Tagespflege ist eine Form der Kinderbetreuung und<br />

hat – trotz des verwandten Begriffes - nichts mit dem<br />

<strong>Pflegekinderwesen</strong> zu tun. Tagesmütter/-väter sind<br />

daher in vollem Umfang auf ihre Eignung als Pflegepersonen<br />

zu überprüfen und haben die gesamte<br />

Fachliche Vorbereitung zu absolvieren, sofern nicht<br />

der „verkürzte“ Eignungsüberprüfungsprozess für<br />

Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld zur<br />

Anwendung kommt.

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