Qualitätssicherung im Pflegekinderwesen - Jugendwohlfahrt
Qualitätssicherung im Pflegekinderwesen - Jugendwohlfahrt
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Eindruck aus<br />
Gesprächen<br />
Eindruck aus<br />
Hausbesuchen<br />
Psychologische<br />
Rückmeldung<br />
Finanzielle<br />
Situation<br />
Gesundheitsfragebogen<br />
Strafregisterauszug<br />
Rückmeldung<br />
aus Fachlicher<br />
Vorbereitung<br />
DSA<br />
Beurteilung<br />
Entscheidung<br />
über Eignung<br />
26 27<br />
Oberstes Ziel des Prozesses der Eignungsüberprüfung ist es, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen<br />
zur Verfügung zu haben. Darüber hinaus gelten <strong>im</strong> Verfahren folgende<br />
Ziele der Eignungsüberprüfung<br />
• Einen möglichst unbürokratischen, einfachen und<br />
zügigen Ablauf der Eignungsüberprüfung sicherstellen<br />
- bei gleichzeitiger Auseinandersetzung mit den<br />
wichtigsten Themen hinsichtlich der Aufnahme von<br />
Pflegekindern<br />
• Klare, kompetente und umfassende Informationen<br />
über die Bedeutung, die Anforderungen und die<br />
Rahmenbedingungen eines Pflegeverhältnisses zur<br />
Verfügung stellen<br />
• Klarheit über Vorstellungen und Motivation der Pflegewerber/innen<br />
fördern<br />
• Bei der Überprüfung der persönlichen Eignung einheitliche<br />
Standards anwenden<br />
• Stärken und Grenzen der Pflegewerber/innen sichtbar<br />
machen (besondere Ressourcen, Vermittlungseinschränkungen,<br />
Vorbehalte)<br />
• Möglichst objektive und transparente Entscheidungsfindung<br />
sicherstellen (Vieraugenprinzip)<br />
• Fachliche Vorbereitung auf die speziellen Anforderungen<br />
der Pflege und Erziehung <strong>im</strong> Rahmen einer<br />
Maßnahme der <strong>Jugendwohlfahrt</strong> ausrichten<br />
• Evidenz aller verfügbaren Pflegepersonen in einem<br />
zentralen EDV-System für die oberösterreichischen<br />
Maßnahmenbehörden<br />
Rahmenbedingungen der Eignungsüberprüfung<br />
Allgemeine Regelungen:<br />
• Grundsätzlich ist eine Bewerbung entweder für Pflege<br />
oder für Adoption möglich. Die beiden Eignungsüberprüfungsprozesse<br />
laufen vollkommen getrennt voneinander.<br />
Eine Durchlässigkeit <strong>im</strong> Sinne von wechselseitiger<br />
Anrechnung (etwa bereits absolvierter Module<br />
der Fachlichen Vorbereitung) ist nicht vorgesehen.<br />
Durchlaufen Werber hingegen beide Eignungsüberprüfungsprozesse<br />
vollständig und stehen am Ende<br />
jeweils positive Ergebnisse, so ist eine Vormerkung<br />
sowohl für die Vermittlung eines Pflege- als auch<br />
eines Adoptivkindes möglich.<br />
• Die Überprüfung der Eignung für Personen aus dem<br />
näheren sozialen Umfeld von Pflegekindern erfolgt in<br />
einem verkürzten Verfahren.<br />
• Vor der Unterbringung von Pflegekindern, die das<br />
16. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist jedenfalls<br />
die persönliche Eignung der Pflegewerber/innen zu<br />
überprüfen. Die Fachliche Vorbereitung der Pflegewerber/innen<br />
ist wünschenswert.<br />
Zur Eignungsüberprüfung:<br />
• Die Eignung wird in den Kategorien geeignet/nicht<br />
geeignet ausgestellt. Bei Ehe- bzw. Lebenspartnern<br />
erfolgt die Eignungsbeurteilung für das Paar (nicht je<br />
Person). Das Ergebnis der Eignungsüberprüfung ist<br />
den Pflegewerber/innen schriftlich mitzuteilen. Die<br />
Gründe/Überlegungen für die getroffene Entscheidung<br />
sind darzulegen.<br />
• Eine Wiedervorstellung ist bei ursprünglich negativem<br />
Prüfergebnis (inkl. allfälliger Interventionsvorschläge)<br />
nach etwa zwei Jahren möglich. Die Pflegewerber/<br />
innen werden auf die Wiedervorstellungsmöglichkeit<br />
hingewiesen. Bei Ablehnung wegen Gewalt- oder Sexualdelikten<br />
ist eine Wiedervorstellung nicht möglich.<br />
• Die Ergebnisse der Eignungsüberprüfung sind zwei<br />
Jahre gültig. Sollte in diesem Zeitraum keine Vermittlung<br />
eines Pflegekindes stattfinden, ist eine Überprüfung<br />
eventueller Veränderungen bei den inneren und<br />
äußeren Eignungsvoraussetzungen der Pflegewerber/<br />
innen (Aktualisierung) durchzuführen.<br />
• Für die Aufnahme weiterer Pflegekinder ist keine neuerliche<br />
Eignungsüberprüfung erforderlich.<br />
• Da die Eignungsüberprüfung <strong>im</strong> privatrechtlichen<br />
Bereich erfolgt, kommen die Grundsätze der Akteneinsicht<br />
nicht zur Anwendung. Dennoch werden die<br />
Pflegewerber/innen über alle wesentlichen Inhalte<br />
offen und transparent informiert.<br />
• Bei negativem Ausgang der Eignungsüberprüfung<br />
erfolgt jedenfalls eine schriftliche Information an<br />
die Pflegewerber/innen, mit dem Angebot in einem<br />
persönlichen Gespräch die Gründe für die Ablehnung<br />
näher zu erläutern.<br />
• Die schriftliche Rückmeldung des Psychologischen<br />
Dienstes ist eine Entscheidungshilfe für den/die Sozialarbeiter/in;<br />
eine Weitergabe an die Pflegewerber/<br />
innen ist nicht vorgesehen. Das Recht der Informationsweitergabe<br />
endet dort, wo Rechte anderer (z. B.<br />
Herkunftssystem) beeinträchtigt werden.<br />
Anerkennung von Entscheidungen anderer<br />
Bundesländer oder Staaten:<br />
• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Bundesländer<br />
werden grundsätzlich anerkannt. Es muss jedoch<br />
vom/von der zuständigen Bearbeiter/in eine Aktkopie<br />
bei der vormals zuständigen Behörde angefordert<br />
werden. Geänderte Rahmenbedingungen, bedingt<br />
durch einen Umzug von einem anderen Bundesland<br />
nach Oberösterreich, werden neuerlich überprüft.<br />
• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Bundesländer<br />
für Pflege und Adoption ermöglichen eine<br />
Vormerkung sowohl als Pflege- als auch als Adoptivwerber,<br />
wenn dies von den Werbern gewünscht wird.<br />
• Die Absolvierung einer jugendwohlfahrtsbehördlich<br />
anerkannten Fachlichen Vorbereitung für Pflegewerber/<br />
innen in einem anderen österreichischen Bundesland<br />
wird durch den oö. <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger anerkannt.<br />
• Die Teilnahme von Pflegewerber/innen aus anderen<br />
Bundesländern an der Fachlichen Vorbereitung ist <strong>im</strong><br />
Einzelfall dann möglich, wenn nach abgelaufener Anmeldefrist<br />
freie Plätze zur Verfügung stehen. Dadurch<br />
darf es aber zu keiner Ablehnung von oö. Pflegewerber/innen<br />
kommen.<br />
• Positive Eignungsbeurteilungen anderer Staaten<br />
werden <strong>im</strong> Hinblick auf die sich bereits in der Familie<br />
befindlichen Pflegekinder anerkannt, wenn Pflegepersonen<br />
mit dem Pflegekind nach Oberösterreich zuziehen.<br />
Im anderen Staat überprüfte Pflegewerber/innen,<br />
die ihren Wohnsitz nach Oberösterreich verlegen und<br />
sich in der Folge um ein Pflegekind bewerben, haben<br />
zuerst die Eignungsüberprüfung nach den oberösterreichischen<br />
Vorschriften zu absolvieren.<br />
Eignungsüberprüfung von Krisenpflegepersonen<br />
bzw. Tageseltern bei einem Umstieg auf Pflege<br />
• Krisenpflegepersonen kommen in erster Linie <strong>im</strong><br />
Rahmen der Familiären Krisenpflege, die von einem<br />
Freien <strong>Jugendwohlfahrt</strong>sträger angeboten und begleitet<br />
wird, zum Einsatz. Sie sind für ihr Einsatzgebiet<br />
sorgfältig ausgewählt und ausgebildet; die enge<br />
Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem ist<br />
ihnen vertraut.<br />
• Bei einem geplanten Umstieg von Krisenpflege<br />
auf Pflege müssen diese Pflegewerber/innen nicht<br />
den gesamten Prozess der Eignungsüberprüfung<br />
durchlaufen. Jedenfalls sind bei den Erhebungen folgende<br />
Punkte zu klären: Motivation für den Umstieg;<br />
Erfahrungen in der Tätigkeit als Krisenpflegepersonen<br />
und Auswirkungen des Umstiegs; Aktualisierung der<br />
äußeren Eignungsvoraussetzungen.<br />
• Von den Maßnahmenbehörden können jedoch auch<br />
von ihnen selbst ausgewählte und begleitete Personen<br />
zur Krisenpflege herangezogen werden. Einheitliche<br />
Qualitätskriterien für diese Krisenpflegepersonen<br />
sind erst in Erarbeitung. Bei diesen Werbern<br />
ist sicherzustellen, dass bei einem Umstieg auf Pflege<br />
die Standards der Eignungsüberprüfung (innere und<br />
äußere Voraussetzungen, Fachliche Vorbereitung) für<br />
Pflegepersonen erfüllt sind. Gegebenenfalls sind die<br />
entsprechenden Erhebungen sowie die Module der<br />
Fachlichen Vorbereitung nachzuholen.<br />
• Tagespflege ist eine Form der Kinderbetreuung und<br />
hat – trotz des verwandten Begriffes - nichts mit dem<br />
<strong>Pflegekinderwesen</strong> zu tun. Tagesmütter/-väter sind<br />
daher in vollem Umfang auf ihre Eignung als Pflegepersonen<br />
zu überprüfen und haben die gesamte<br />
Fachliche Vorbereitung zu absolvieren, sofern nicht<br />
der „verkürzte“ Eignungsüberprüfungsprozess für<br />
Pflegepersonen aus dem näheren sozialen Umfeld zur<br />
Anwendung kommt.