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skandale 8 Das LPPW 2012

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Organspendenskandal:<br />

„Wir wollen lückenlose Aufklärung.“<br />

Die Organspenden<strong>skandale</strong> in Göttingen und Regensburg haben bei vielen Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen<br />

in die Organspende getrübt. Mit der Reform des Transplantationsgesetzes soll dieses nun zurückgewonnen werden.<br />

Einsatz der Bundeswehr im Inneren<br />

Die FDP hat sich stets gegen einen Bundeswehreinsatz im Inneren ausgesprochen, denn die Bundeswehr soll<br />

nicht zu einer Hilfspolizei werden. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt: Mit der FDP wird<br />

es keine Militäreinsätze im Inneren geben.<br />

Von Daniel Bahr MdB<br />

Die mutmaßlichen Manipulationen bei Organspenden in<br />

den Universitätskliniken von Göttingen und Regensburg<br />

verunsichern viele Menschen. Auch ich bin über diese Berichte<br />

schockiert, weil der Vorwurf, dass Ärzte die hohen ethischen<br />

Regeln der Transplantationsmedizin in Deutschland missachtet<br />

haben sollen, wirklich sehr schwer wiegt. Ich werde es nicht akzeptieren,<br />

wenn Einzelne durch ihr Fehlverhalten das Vertrauen<br />

der Bevölkerung in die Organspende insgesamt gefährden.<br />

In Deutschland stehen etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste<br />

für ein neues Organ, manche warten jahrelang. Rund 1.000 von<br />

ihnen sterben jedes Jahr, denn noch immer gibt es nicht genügend<br />

Spender. Mit der Reform des Transplantationsgesetzes (TPG), das<br />

zum 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung<br />

Regelungen geschaffen, um die Spendenbereitschaft<br />

der Deutschen zu erhöhen. Denn obwohl in Umfragen grundsätzlich<br />

Dreiviertel aller Bürgerinnen und Bürger einer Organspende<br />

positiv gegenüberstehen, haben nur 25 Prozent tatsächlich einen<br />

Organspenderausweis. <strong>Das</strong> neue TPG sorgt bereits für deutlich<br />

mehr Transparenz und mehr Kontrollen.<br />

Gleichzeitig müssen wir nun aber analysieren, was in Göttingen<br />

und Regensburg falsch gelaufen ist, warum ein Arzt mutmaßlich<br />

in dieser Weise manipulieren konnte. Wir wollen lückenlose Aufklärung.<br />

Für Ärzte, die gegen Regeln verstoßen, muss es harte<br />

Strafen geben. <strong>Das</strong> Transplantationsgesetz macht klare Vorgaben.<br />

Wir werden jetzt schauen, wo mögliche Lücken sind und diese<br />

dann schließen.<br />

Ich habe bereits Ende August ein Gespräch mit allen Verantwortlichen<br />

der Selbstverwaltung und den Ländern geführt, bei dem wir<br />

schon eine Reihe von konkreten Maßnahmen beschlossen haben:<br />

Künftig soll in allen Transplantationszentren nach dem Sechsaugenprinzip<br />

entschieden werden. Es muss klar geregelt sein, dass<br />

ein einzelner Arzt nicht allein die Gelegenheit hat, bei der Organvergabe<br />

zu täuschen. Bereits heute gibt es schon viele Transplantationszentren,<br />

die nach einem Mehraugen-Prinzip arbeiten und<br />

so genannte Audits durchführen.<br />

Zudem müssen die Entscheidungen, wer wann welches Organ<br />

bekommt, genau dokumentiert und die Ergebnisse der Überprüfungen<br />

der Transplantationszentren künftig regelmäßig veröffentlicht<br />

werden.<br />

Um Ärzten keine falschen Anreize für Transplantationen zu geben,<br />

sollen auch die Bonuszahlungen für bestimmte Mindestzahlen<br />

von Operationen gestrichen werden.<br />

Wir brauchen unangemeldete Prüfungen in den Einrichtungen,<br />

Regelungen, die bereits durch das neue TPG auf dem Weg sind.<br />

Auch staatliche Kontrolle, nach der nun immer wieder der Ruf laut<br />

wurde, wird bereits ausgeübt.<br />

Die Länder sind auf Grundlage des neuen TPG in der Überwachungs-und<br />

Prüfkommission als ordentliche Mitglieder vertreten.<br />

<strong>Das</strong> heißt, in beiden Kontrollkommissionen gibt es bereits staatliche<br />

Vertreter. Auch die Kliniken unterliegen der Aufsicht der Länder.<br />

Alle Strukturen müssen kritisch überprüft werden. Nur so lässt sich<br />

das Vertrauen in die Organspende zurückgewinnen. Aber gerade<br />

jetzt dürfen wir nicht nachlassen, für das Thema zu werben. Denn<br />

es bleibt dabei: Jeder Organspender ist ein Lebensretter.<br />

Daniel Bahr (35) war von 2009 bis 2011<br />

Parlamentarischer Staatssekretär beim<br />

Bundesminister für Gesundheit. 2011<br />

übernahm er das Amt des Gesundheitsministers<br />

von Philip Rösler. Ihr erreicht<br />

ihn unter daniel.bahr@bundestag.de.<br />

© Mclo / photocase.com<br />

Von Elke Hoff MdB<br />

Die Trennung von äußerer und innerer Sicherheit, von polizeilichen<br />

und militärischen Aufgaben ist eine liberale Kernüberzeugung. Sie<br />

hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik bewährt. Während<br />

konservative Politiker immer wieder versuchen, einen Einsatz der<br />

Bundeswehr im Inneren wenigstens zu erleichtern, steht die FDP dafür<br />

ein, genau das zu verhindern. Neuen Schwung in diese Debatte<br />

brachte das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Einsatz<br />

der Streitkräfte im Innern vom 3. Juli <strong>2012</strong>, das am 17. August<br />

<strong>2012</strong> veröffentlicht wurde.<br />

Dieses Urteil eröffnet nur auf den ersten Blick mehr Möglichkeiten<br />

für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Schaut man sich den<br />

Beschluss genauer an, wird man feststellen, dass er keine konkrete<br />

Ausweitung dieser Möglichkeiten über die bereits bestehenden Grenzen<br />

hinaus bedeutet. In den entscheidenden Punkten, über die in den<br />

vergangenen Jahren immer wieder diskutiert wurde, bleibt das Verfassungsgericht<br />

strikt: Der Abschuss von entführten Passagierflugzeugen<br />

bleibt ein absolutes Tabu. Ebenso dürfen die Meinungs- und<br />

Versammlungsfreiheit nicht durch einen drohenden Einsatz militärischer<br />

Mittel im Innern untergraben werden. <strong>Das</strong> ist nach wie vor<br />

sichergestellt, denn bei demonstrierenden Menschenmengen ist ein<br />

Streitkräfteeinsatz weiterhin nicht zulässig. Darum wird die Bundeswehr<br />

auch nach diesem Urteil nicht zum Hilfspolizisten werden. Die<br />

klaren Worte zu der Verantwortung der Länder, polizeiliche Aufgaben<br />

nur mit Hilfe der Polizei zu regeln, sind dafür Beleg.<br />

Zwar schließt das Urteil einen Einsatz nicht kategorisch aus, es<br />

hat jedoch so hohe Hürden für einen Einsatz der Bundeswehr im<br />

Inneren aufgestellt, dass er faktisch ausgeschlossen ist. So bedarf<br />

es zum Beispiel der Entscheidung des gesamten Kabinetts, um im<br />

Krisenfall einen Streitkräfteeinsatz im Inneren zu ermöglichen. Der<br />

Verteidigungsminister alleine hat hier keine Entscheidungsbefugnis,<br />

sie kann auch nicht auf ihn delegiert werden. Des Weiteren betont<br />

das Urteil, dass eine „Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes“<br />

gegeben sein muss, um die Bundeswehr im Inneren überhaupt<br />

einsetzen zu können. Die gesamte Bundesregierung muss dann bei<br />

einer drohenden Gefahr, die den Bestand der Bundesrepublik oder<br />

die demokratische Grundordnung gefährden könnte, und nur dann,<br />

über den Einsatz von Streitkräften entscheiden. Klar ist deshalb, dass<br />

es mit den Liberalen in einer Bundesregierung keine militärischen<br />

Einsätze der Bundeswehr im Innern geben wird.<br />

Man darf also mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass sich der<br />

Einsatz deutscher Soldaten im Inneren weiterhin nur auf die Amtshilfe<br />

bei Naturkatastrophen und bei besonderen Unglücksfällen beschränken<br />

wird und muss. Auch eine von der Union im Nachgang<br />

zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geforderte Änderung<br />

der Verfassung zur Erleichterung eines Streitkräfteeinsatzes im Innern<br />

wird es mit den Liberalen nicht geben.<br />

© PNetzer / photocase.com<br />

Elke Hoff (55) ist die verteidigungspolitische<br />

Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.<br />

Ihr Wahlkreis umschließt die Landkreise<br />

Neuwied und Altenkirchen in Rheinland-<br />

Pfalz. Ihr erreicht sie unter elke.hoff@bundestag.de.

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