skandale 8 Das LPPW 2012
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Organspendenskandal:<br />
„Wir wollen lückenlose Aufklärung.“<br />
Die Organspenden<strong>skandale</strong> in Göttingen und Regensburg haben bei vielen Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen<br />
in die Organspende getrübt. Mit der Reform des Transplantationsgesetzes soll dieses nun zurückgewonnen werden.<br />
Einsatz der Bundeswehr im Inneren<br />
Die FDP hat sich stets gegen einen Bundeswehreinsatz im Inneren ausgesprochen, denn die Bundeswehr soll<br />
nicht zu einer Hilfspolizei werden. Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt: Mit der FDP wird<br />
es keine Militäreinsätze im Inneren geben.<br />
Von Daniel Bahr MdB<br />
Die mutmaßlichen Manipulationen bei Organspenden in<br />
den Universitätskliniken von Göttingen und Regensburg<br />
verunsichern viele Menschen. Auch ich bin über diese Berichte<br />
schockiert, weil der Vorwurf, dass Ärzte die hohen ethischen<br />
Regeln der Transplantationsmedizin in Deutschland missachtet<br />
haben sollen, wirklich sehr schwer wiegt. Ich werde es nicht akzeptieren,<br />
wenn Einzelne durch ihr Fehlverhalten das Vertrauen<br />
der Bevölkerung in die Organspende insgesamt gefährden.<br />
In Deutschland stehen etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste<br />
für ein neues Organ, manche warten jahrelang. Rund 1.000 von<br />
ihnen sterben jedes Jahr, denn noch immer gibt es nicht genügend<br />
Spender. Mit der Reform des Transplantationsgesetzes (TPG), das<br />
zum 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung<br />
Regelungen geschaffen, um die Spendenbereitschaft<br />
der Deutschen zu erhöhen. Denn obwohl in Umfragen grundsätzlich<br />
Dreiviertel aller Bürgerinnen und Bürger einer Organspende<br />
positiv gegenüberstehen, haben nur 25 Prozent tatsächlich einen<br />
Organspenderausweis. <strong>Das</strong> neue TPG sorgt bereits für deutlich<br />
mehr Transparenz und mehr Kontrollen.<br />
Gleichzeitig müssen wir nun aber analysieren, was in Göttingen<br />
und Regensburg falsch gelaufen ist, warum ein Arzt mutmaßlich<br />
in dieser Weise manipulieren konnte. Wir wollen lückenlose Aufklärung.<br />
Für Ärzte, die gegen Regeln verstoßen, muss es harte<br />
Strafen geben. <strong>Das</strong> Transplantationsgesetz macht klare Vorgaben.<br />
Wir werden jetzt schauen, wo mögliche Lücken sind und diese<br />
dann schließen.<br />
Ich habe bereits Ende August ein Gespräch mit allen Verantwortlichen<br />
der Selbstverwaltung und den Ländern geführt, bei dem wir<br />
schon eine Reihe von konkreten Maßnahmen beschlossen haben:<br />
Künftig soll in allen Transplantationszentren nach dem Sechsaugenprinzip<br />
entschieden werden. Es muss klar geregelt sein, dass<br />
ein einzelner Arzt nicht allein die Gelegenheit hat, bei der Organvergabe<br />
zu täuschen. Bereits heute gibt es schon viele Transplantationszentren,<br />
die nach einem Mehraugen-Prinzip arbeiten und<br />
so genannte Audits durchführen.<br />
Zudem müssen die Entscheidungen, wer wann welches Organ<br />
bekommt, genau dokumentiert und die Ergebnisse der Überprüfungen<br />
der Transplantationszentren künftig regelmäßig veröffentlicht<br />
werden.<br />
Um Ärzten keine falschen Anreize für Transplantationen zu geben,<br />
sollen auch die Bonuszahlungen für bestimmte Mindestzahlen<br />
von Operationen gestrichen werden.<br />
Wir brauchen unangemeldete Prüfungen in den Einrichtungen,<br />
Regelungen, die bereits durch das neue TPG auf dem Weg sind.<br />
Auch staatliche Kontrolle, nach der nun immer wieder der Ruf laut<br />
wurde, wird bereits ausgeübt.<br />
Die Länder sind auf Grundlage des neuen TPG in der Überwachungs-und<br />
Prüfkommission als ordentliche Mitglieder vertreten.<br />
<strong>Das</strong> heißt, in beiden Kontrollkommissionen gibt es bereits staatliche<br />
Vertreter. Auch die Kliniken unterliegen der Aufsicht der Länder.<br />
Alle Strukturen müssen kritisch überprüft werden. Nur so lässt sich<br />
das Vertrauen in die Organspende zurückgewinnen. Aber gerade<br />
jetzt dürfen wir nicht nachlassen, für das Thema zu werben. Denn<br />
es bleibt dabei: Jeder Organspender ist ein Lebensretter.<br />
Daniel Bahr (35) war von 2009 bis 2011<br />
Parlamentarischer Staatssekretär beim<br />
Bundesminister für Gesundheit. 2011<br />
übernahm er das Amt des Gesundheitsministers<br />
von Philip Rösler. Ihr erreicht<br />
ihn unter daniel.bahr@bundestag.de.<br />
© Mclo / photocase.com<br />
Von Elke Hoff MdB<br />
Die Trennung von äußerer und innerer Sicherheit, von polizeilichen<br />
und militärischen Aufgaben ist eine liberale Kernüberzeugung. Sie<br />
hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik bewährt. Während<br />
konservative Politiker immer wieder versuchen, einen Einsatz der<br />
Bundeswehr im Inneren wenigstens zu erleichtern, steht die FDP dafür<br />
ein, genau das zu verhindern. Neuen Schwung in diese Debatte<br />
brachte das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Einsatz<br />
der Streitkräfte im Innern vom 3. Juli <strong>2012</strong>, das am 17. August<br />
<strong>2012</strong> veröffentlicht wurde.<br />
Dieses Urteil eröffnet nur auf den ersten Blick mehr Möglichkeiten<br />
für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Schaut man sich den<br />
Beschluss genauer an, wird man feststellen, dass er keine konkrete<br />
Ausweitung dieser Möglichkeiten über die bereits bestehenden Grenzen<br />
hinaus bedeutet. In den entscheidenden Punkten, über die in den<br />
vergangenen Jahren immer wieder diskutiert wurde, bleibt das Verfassungsgericht<br />
strikt: Der Abschuss von entführten Passagierflugzeugen<br />
bleibt ein absolutes Tabu. Ebenso dürfen die Meinungs- und<br />
Versammlungsfreiheit nicht durch einen drohenden Einsatz militärischer<br />
Mittel im Innern untergraben werden. <strong>Das</strong> ist nach wie vor<br />
sichergestellt, denn bei demonstrierenden Menschenmengen ist ein<br />
Streitkräfteeinsatz weiterhin nicht zulässig. Darum wird die Bundeswehr<br />
auch nach diesem Urteil nicht zum Hilfspolizisten werden. Die<br />
klaren Worte zu der Verantwortung der Länder, polizeiliche Aufgaben<br />
nur mit Hilfe der Polizei zu regeln, sind dafür Beleg.<br />
Zwar schließt das Urteil einen Einsatz nicht kategorisch aus, es<br />
hat jedoch so hohe Hürden für einen Einsatz der Bundeswehr im<br />
Inneren aufgestellt, dass er faktisch ausgeschlossen ist. So bedarf<br />
es zum Beispiel der Entscheidung des gesamten Kabinetts, um im<br />
Krisenfall einen Streitkräfteeinsatz im Inneren zu ermöglichen. Der<br />
Verteidigungsminister alleine hat hier keine Entscheidungsbefugnis,<br />
sie kann auch nicht auf ihn delegiert werden. Des Weiteren betont<br />
das Urteil, dass eine „Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes“<br />
gegeben sein muss, um die Bundeswehr im Inneren überhaupt<br />
einsetzen zu können. Die gesamte Bundesregierung muss dann bei<br />
einer drohenden Gefahr, die den Bestand der Bundesrepublik oder<br />
die demokratische Grundordnung gefährden könnte, und nur dann,<br />
über den Einsatz von Streitkräften entscheiden. Klar ist deshalb, dass<br />
es mit den Liberalen in einer Bundesregierung keine militärischen<br />
Einsätze der Bundeswehr im Innern geben wird.<br />
Man darf also mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass sich der<br />
Einsatz deutscher Soldaten im Inneren weiterhin nur auf die Amtshilfe<br />
bei Naturkatastrophen und bei besonderen Unglücksfällen beschränken<br />
wird und muss. Auch eine von der Union im Nachgang<br />
zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geforderte Änderung<br />
der Verfassung zur Erleichterung eines Streitkräfteeinsatzes im Innern<br />
wird es mit den Liberalen nicht geben.<br />
© PNetzer / photocase.com<br />
Elke Hoff (55) ist die verteidigungspolitische<br />
Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.<br />
Ihr Wahlkreis umschließt die Landkreise<br />
Neuwied und Altenkirchen in Rheinland-<br />
Pfalz. Ihr erreicht sie unter elke.hoff@bundestag.de.