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DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 33<br />

ANTRAGSTELLUNG UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN<br />

Zu beachten sind die folgenden Antrags- und Vorlauffristen<br />

• Staatliches Schulamt: 01.08.<br />

• Schulträger (Stadt <strong>Karlsruhe</strong>): 01.09.<br />

• Beratung/Empfehlung im Schulbeirat<br />

• Genehmigung durch den Gemeinderat<br />

• Regierungspräsidium <strong>Karlsruhe</strong> 01.11.<br />

• Kultusministerium 01.12.<br />

WEITERE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

FÖRDERUNG DURCH DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Kooperation Schule-Sportverein<br />

• fördert langfristig angelegte Spiel-/Übungs- und Trainingsgruppen<br />

• gemeinsame Durchführung von Schule und Sportverein<br />

• alle Schularten können bezuschusst werden<br />

• Zuschüsse werden zu breitensport- und leistungssportorientierten Maßnahmen geleistet<br />

• alle gemeldeten Kooperationen erhalten Versicherungsschutz<br />

• Träger und Zuschussempfänger: Sportverein<br />

• Antragsteller: Sportverein und Schule<br />

• Termin zur Antragstellung:<br />

• Adressat der Antragstellung:<br />

bis 01. Mai<br />

Sportbund<br />

• zuständig beim SSA: zuständiger Sportschulrat, Regionalteam Sport<br />

• Schulgeldfreiheit ist nicht gegeben - Kosten sind niedrig zu halten<br />

• Kooperationen sind in der Gesamtlehrerkonferenz zu beschließen<br />

Kooperation Schule-Kultur<br />

• Einzelprojekte<br />

• musikalische "Dauerkooperationen" mit jährlich zwischen 250 und 2000 Euro<br />

• Maximale Laufzeit: 5 aufeinander folgende Jahre<br />

Lehrbeauftragtenprogramm<br />

Ziel:<br />

• Ausformung eines individuellen pädagogischen Angebotsprofils<br />

• Perspektivenerweiterung durch Öffnung der Schule<br />

• Nutzbarmachung von Erfahrungen und Kompetenzen, die außerhalb der Schule vorhanden sind

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