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DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 33<br />
ANTRAGSTELLUNG UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN<br />
Zu beachten sind die folgenden Antrags- und Vorlauffristen<br />
• Staatliches Schulamt: 01.08.<br />
• Schulträger (Stadt <strong>Karlsruhe</strong>): 01.09.<br />
• Beratung/Empfehlung im Schulbeirat<br />
• Genehmigung durch den Gemeinderat<br />
• Regierungspräsidium <strong>Karlsruhe</strong> 01.11.<br />
• Kultusministerium 01.12.<br />
WEITERE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN<br />
FÖRDERUNG DURCH DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
Kooperation Schule-Sportverein<br />
• fördert langfristig angelegte Spiel-/Übungs- und Trainingsgruppen<br />
• gemeinsame Durchführung von Schule und Sportverein<br />
• alle Schularten können bezuschusst werden<br />
• Zuschüsse werden zu breitensport- und leistungssportorientierten Maßnahmen geleistet<br />
• alle gemeldeten Kooperationen erhalten Versicherungsschutz<br />
• Träger und Zuschussempfänger: Sportverein<br />
• Antragsteller: Sportverein und Schule<br />
• Termin zur Antragstellung:<br />
• Adressat der Antragstellung:<br />
bis 01. Mai<br />
Sportbund<br />
• zuständig beim SSA: zuständiger Sportschulrat, Regionalteam Sport<br />
• Schulgeldfreiheit ist nicht gegeben - Kosten sind niedrig zu halten<br />
• Kooperationen sind in der Gesamtlehrerkonferenz zu beschließen<br />
Kooperation Schule-Kultur<br />
• Einzelprojekte<br />
• musikalische "Dauerkooperationen" mit jährlich zwischen 250 und 2000 Euro<br />
• Maximale Laufzeit: 5 aufeinander folgende Jahre<br />
Lehrbeauftragtenprogramm<br />
Ziel:<br />
• Ausformung eines individuellen pädagogischen Angebotsprofils<br />
• Perspektivenerweiterung durch Öffnung der Schule<br />
• Nutzbarmachung von Erfahrungen und Kompetenzen, die außerhalb der Schule vorhanden sind