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DEZERNAT 3 | SCHUL- UND SPORTAMT | SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE | 35<br />

FÖRDERUNG DURCH DIE STADT KARLSRUHE<br />

Kooperation Schule-Sportverein<br />

Förderung durch die Stadt <strong>Karlsruhe</strong> für das Modell „Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen im Rahmen von<br />

Betreuungsangeboten“ für das SJ 2013/14 (Stand: Mai 2013)<br />

• Für das Schuljahr 2013/14 stehen 150.000 € für Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und gemeinnützigen<br />

Sportvereinen zur Verfügung<br />

• Diese Mittel müssen von den Sportvereinen beim Schul- und Sportamt abgerufen werden<br />

• Über die Anträge und die Zuschusshöhe entscheidet eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Dez. 3, dem Sportkreis, dem<br />

Schul- und Sportamt und Vertretern der Schulen. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls die Arbeitsgruppe<br />

• Ehrenamtliche Übungsleiter und Übungsleiterinnen können bis maximal 20 €/Stunde abgerechnet werden<br />

• Hauptamtliche Übungsleiter und Übungsleiterinnen bis maximal 35 €/Stunde.<br />

• Eintritte werden mit maximal 50 % bezuschusst<br />

• Für vereinseigene Sportanlagen können keine Nutzungsentgelte geltend gemacht werden<br />

(Detailinformationen erhalten Sie beim Schul- und Sportamt, Herr Florian Hock, Tel.Nr 0721/133-4165, E-Mail:<br />

florian.hock@sus.karlsruhe.de)<br />

Kooperation Schule-Kultur<br />

Förderung durch die Stadt <strong>Karlsruhe</strong> (Kulturamt/Kulturbüro)<br />

• Für das Schuljahr 2012/13 stehen voraussichtlich 80.000 € für Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen und<br />

Kulturschaffenden bereit. Zusätzlich stellen das Land Baden-Württemberg und die Stadt <strong>Karlsruhe</strong> weitere 20.000 € im<br />

Rahmen des Projektes „Kunst und Integration“ zur Verfügung<br />

• Anträge müssen gemeinsam von den Kulturschaffenden und Schulen beim Kulturbüro eingereicht werden<br />

• Pro Schule bzw. pro Kulturschaffenden bitte maximal 2 Anträge einreichen<br />

• Über die Anträge und die Zuschusshöhe entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros<br />

• In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal 2 aufeinander folgenden Schuljahren<br />

• Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten an die Kulturschaffenden<br />

(Detailinformationen erhalten Sie beim Kulturamt der Stadt <strong>Karlsruhe</strong>, Kulturbüro, Frau Selensky, E-Mail:<br />

kultur.schule@kultur.karlsruhe.de)

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