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061_02_00_B-Plan_Umweltbericht_14102013_ ... - Stadt Kaufbeuren

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

über Schluff- bis Lehmkies (Jungmoräne, carbonatisch, kalkalpin geprägt) (LfU: Bodenübersichtskarte 8<strong>02</strong>9 <strong>Kaufbeuren</strong>-Neugablonz,<br />

M 1:25.<strong>00</strong>0). Bei diesen Böden ist von einem mittleren bis hohen Wasserspeicher- und damit Rückhaltevermögen<br />

bei Niederschlagsereignissen auszugehen. Das Ertragspotenzial für forstliche Nutzung ist als mittel bis<br />

hoch, die Arten- und Biotopschutzfunktion hingegen als gering bis mittel einzustufen (LfU: Das Schutzgut Boden in der<br />

<strong>Plan</strong>ung, 2<strong>00</strong>3).<br />

Eine Baugrunduntersuchung für das PG liegt derzeit nicht vor. Allenfalls Anhaltswerte können der Baugrunduntersuchung<br />

für den nahegelegenen "Bypass Reifträgerweg" entnommen werden. Westlich des gegenständlichen PG besteht<br />

im Trassenbereich des Reifträgerweges folgender Schichtenaufbau: Oberboden (0,10 -0,15 m); Auelehm bzw. Schluff<br />

(feinsandig, tonig) bis zu einer Tiefe von 1,40 m; Kies (stark steinig bis stark sandig, mittel - schwach schluffig).<br />

Die im gegenständlichen Verfahren neu zu überplanenden Erweiterungsflächen werden als Waldflächen forstwirtschaftlich<br />

genutzt. Potenziell natürliche Vegetation ist der Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Hainsimsen-Buchenwald.<br />

Die Flächen weisen einen natürlich gewachsenen Boden(aufbau) mit einer an der Oberfläche durch die forstwirtschaftliche<br />

Nutzung anthropogenen Überprägung und kleinräumiger Reliefierung auf. Infolge der bisherigen Nutzungen ist von<br />

einer Vorbelastung der Böden durch z.B. Verdichtung auszugehen. Altlastenverdachtsstandorte sind im PG gemäß<br />

FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> nicht vorhanden.<br />

Weiterhin sind im PG keine Bereiche mit besonderer Bedeutung für das Schutzgut Boden, wie naturnahe und / oder seltene<br />

Böden sowie natürliche und kulturhistorische Boden- und Oberflächenformen vorhanden. Bodendenkmäler sind im<br />

Gebiet nicht verzeichnet.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Baubedingt erfolgt eine Überformung und Veränderung der Bodenstrukturen und der Oberflächengestalt in vergleichsweise<br />

hoher Intensität (max. zulässige GRZ von bis zu 0,6). Es ist eine ca. 4,6 ha umfassende Teilfläche der lokal jedoch<br />

weit verbreiteten Bodenarten betroffen. Im Hinblick auf die notwendige Rodung der Wurzelstöcke sind die zu erwartenden<br />

baubedingten Eingriffe gegenüber dem Schutzgut Boden mit einer vergleichsweise hohen Eingriffserheblichkeit<br />

zu bewerten. Grundsätzlich müssen Bauarbeiten unter Zuhilfenahme der gültigen Regelwerke und Normen (z.B.<br />

DIN 19731) bodenschonend ausgeführt werden. Bei Abtrag / Aushub ist darauf zu achten, dass Bodenmaterial nach<br />

Ober- und Unterbodenmaterial getrennt gelagert oder vor Ort direkt wieder eingebaut wird. Weiterhin sind Maßnahmen<br />

zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit zu treffen (Schutz des Mutterbodens § 2<strong>02</strong> BauGB). Bei nicht versiegelten Flächen<br />

müssen Bodenschichten wieder so aufgebaut werden, wie sie natürlicherweise vorhanden waren.<br />

Von nennenswerten temporären Beeinträchtigungen der unmittelbar an das <strong>Plan</strong>gebiet angrenzenden Flächen durch<br />

eine Zwischenlagerung von Oberboden und Baustoffen ist allerdings nicht auszugehen.<br />

Durch die Bebauung des <strong>Plan</strong>gebietes selbst (Gebäude, Erschließungs- und Lagerflächen, etc.) mit einer maximal zulässigen<br />

Grundflächenzahl (GRZ) von bis zu 0,6 sowie durch bauliche Nebenanlagen wie z.B. Zufahrts- und Stellplatzflächen<br />

ist grundsätzlich von einer Versiegelung und Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Pufferund<br />

Filterfunktion sowie Infiltrations- und Wasserspeicherfunktion) in hohem Gesamtumfang auszugehen. Zusammenfassend<br />

sind die anlagebedingten Umweltauswirkungen v.a. aufgrund von Art und Umfang des zu erwartenden Eingriffs<br />

mit einer mittleren bis hohen Erheblichkeit einzustufen.<br />

Betriebsbedingt bzw. infolge der zukünftigen Nutzungen (u.a. Betriebsgebäude, Lager- und Hofraumflächen, Stellplätze,<br />

Betriebsabläufe / Stoffflüsse allg.) ist - u.a. den ordnungsgemäßen Umgang mit Schadstoffen, die Einhaltung der Vorgaben<br />

nach dem Wasserhaushaltgesetz und Betriebsanweisung zum Umgang mit Altöl gemäß § 14 GefStoffV vorausgesetzt<br />

- von keinen nennenswerten Auswirkungen gegenüber dem Schutzgut Boden / Untergrund auszugehen.<br />

Zusammenfassend ist aufgrund von Bestandssituation, Art und Größenordnung des Vorhabens und einem zu erwartenden<br />

hohen Versiegelungsgrad - unter Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Umgangs mit Schadstoffen - von<br />

Umweltauswirkungen mittlerer bis hoher Erheblichkeit auf das Schutzgut Boden auszugehen.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 4

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