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061_02_00_B-Plan_Umweltbericht_14102013_ ... - Stadt Kaufbeuren

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Alles in allem sind deshalb in Verbindung mit dem Vorhaben aufgrund der Bestandssituation, der ökologischen Bedeutung<br />

der betroffenen Vegetationsstrukturen, der artenschützerischen Gesamteinschätzung und sowie der Vorbelastung<br />

des Gebietes mit intensiver forstwirtschaftlicher Nutzung und angrenzenden Gewerbegebieten Umweltauswirkungen<br />

von mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu erwarten.<br />

2.5 Schutzgut: Mensch (Erholung)<br />

Bestand und Bewertung<br />

Die Waldflächen im PG sind laut Waldfunktionsplan von besonderer Bedeutung für die Erholung, Intensitätsstufe II.<br />

Dies wird durch mehrere Trampelpfade belegt, die sich in den Waldflächen befinden.<br />

Grundsätzlich wird der gesamte Freiraum zwischen B 12, Sudetenstraße und Neugablonz zur Naherholung genutzt. Die<br />

Flächen sind vom <strong>Stadt</strong>rand von Neugablonz aus fußläufig gut erreichbar. Durch die bestehenden Gewerbe- bzw. Sondergebiete<br />

nördlich der Sudetenstraße, die B 12 und den Reifträgerweg bestehen allerdings bereits erhebliche Vorbelastungen<br />

insbesondere durch Lärm und Zerschneidung.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Baubedingt kommt es vor allem durch die optische und akustische Beeinträchtigung (Baugruben, Baumaschinen, Krane,<br />

Baulärm etc.) der Landschaft und insbesondere der angrenzenden Waldflächen zu einer Beeinträchtigung der Erholungsfunktion.<br />

In Anbetracht der eingeschränkten Einsehbarkeit des PG und der bereits bestehenden erheblichen Vorbelastungen<br />

ist deshalb insgesamt von einer mittleren baubedingten Erheblichkeit auf das Schutzgut Mensch (Erholung)<br />

auszugehen.<br />

Anlagebedingt kommt es durch die Mehrbebauung zu einer weiteren Verkleinerung und Einengung wichtiger Naherholungsflächen<br />

rund um <strong>Kaufbeuren</strong> und Neugablonz. Dieser Tatsache kann auch durch grünordnerische Vermeidungsund<br />

Verringerungsmaßnahmen mit dem Ziel einer qualitätsvollen Baugebietsein und -durchgrünung nicht entgegen gewirkt<br />

werden. Es sind daher mittlere (bis hohe) Erheblichkeiten zu erwarten.<br />

Betriebsbedingt ist grundsätzlich von einem weiteren Anstieg der Anzahl von Fahrzeugbewegungen sowohl im PG<br />

selbst als auch auf den Erschließungsstraßen (Werks-, Anliefer- und Abfuhrverkehr) auszugehen. Auswirkungen ergeben<br />

sich auf den angrenzenden Erholungswald der Intensitätsstufe II. Bei entsprechend ungünstigen Windverhältnissen<br />

ist von einer Verlagerung der Lärm-Beeinträchtigungen, trotz des auch als Pufferzone fungierenden Waldmantels, weiter<br />

in die Waldflächen hinein auszugehen. Bezüglich der Erholungsfunktion in den Hausgärten des nächstgelegenen<br />

wohngenutzten Siedlungsbestandes (westlich des Reifträgerweges) ist von keiner gravierenden Erhöhung der Belastung<br />

auszugehen, insbesondere im Vergleich zur bestehenden Situation bezogen auf die räumliche Größe der bereits<br />

vorhandenen Gewerbegebiete und unter Berücksichtigung der dort bereits vorhandenen Gewerbebetriebe. Es sind daher<br />

Umweltauswirkungen einer vergleichsweise geringen bis mittleren betriebsbedingten Erheblichkeit zu erwarten.<br />

Insgesamt ist v.a. aufgrund der Bestandssituation mit bereits erheblichen Vorbelastungen und der Großflächigkeit der<br />

Wälder im Umfeld von Neugablonz von einer durch das Vorhaben verursachten lediglich mittleren Erheblichkeit auf<br />

das Schutzgut Mensch (Erholung) auszugehen.<br />

2.6 Schutzgut: Mensch (Immissionsschutz / Wohnen)<br />

Bestand und Bewertung<br />

Das räumliche Umfeld des <strong>Plan</strong>gebietes ist v.a. durch die Emissionen (Lärm, Abgase, Staub, Licht / Beleuchtung etc.<br />

verursacht durch Betriebsabläufe, Werksverkehr, Zuliefer- und Abfuhrtransporte) von Seiten der bereits bestehenden<br />

Gewerbebetriebe sowohl im direkten Nahbereich des PG selbst als auch entlang der verkehrlichen Erschließung vorbelastet.<br />

Wohngebiete befinden sich ausschließlich westlich / südwestlich des PG bzw. westlich des Reifträgerwegs. Zwischen<br />

<strong>Plan</strong>gebiet und bestehender Wohnbebauung befindet sich eine rund 40 - 80 m breite Wald- bzw. Grünfläche als<br />

Puffer sowie die Trasse des Reifträgerweges einschließlich neu errichteter Lärmschutzmaßnahmen zur bestehenden<br />

Wohnbebauung.<br />

Es liegt ein Schallschutzgutachten vor, in welchem die voraussichtlichen Auswirkungen der gegenständlichen <strong>Plan</strong>ung,<br />

insbesondere auch der geplanten Entlastungsstraße, auf die Wohnbau- und Mischgebiete westlich und nördlich des<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 10

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