Gewalt gegen Polizisten - Keine Gewalt gegen Polizisten eV
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* S e i t e | 25<br />
Beispiel Rheinland-Pfalz<br />
Speyer: Polizeibeamter verletzt<br />
Nach der tel. Meldung über eine leblose Person<br />
am Königsplatz trafen die eingesetzten<br />
<strong>Polizisten</strong> am Sonntag, <strong>gegen</strong> 01.00 h, dort<br />
einen stark alkoholisierten 45-Jährigen aus<br />
Speyer an, der bei der Ansprache sofort<br />
aggressiv reagierte und in der Folge falsche<br />
Personalien angab. Im weiteren Verlauf<br />
brachten die Beamten den Probanden zu<br />
seinem in der Nähe gelegenen Anwesen, damit<br />
er sich dort zu Bett begeben konnte. Hier<br />
wurde der Mann urplötzlich gewalttätig, ballte<br />
die Fäuste und wollte auf einen <strong>Polizisten</strong><br />
einschlagen, was die Beamten gemeinsam<br />
verhindern konnten. Nach weiterem Gerangel<br />
versuchte er, die Beamten bei der<br />
Ingewahrsamnahme zu treten und verletzte<br />
dabei einen <strong>Polizisten</strong> an der Hand. Wegen<br />
seines Zustandes wurde der Mann schließlich<br />
in die Landesnervenklinik eingewiesen. 89<br />
Bildquelle: Dietmar Silber / pixelio.de<br />
Beispiel Saarland<br />
Wadgassen: Mit Holzlatte auf <strong>Polizisten</strong> losgegangen<br />
Bei einem Einsatz wegen<br />
Familienstreitigkeiten<br />
versteckte sich der Ehemann im<br />
Garten, mit einer Holzlatte<br />
bewaffnet.<br />
Die eingesetzten Polizeibeamten<br />
versuchten, den Mann zu<br />
beruhigen. Währenddessen bedrohte er sie<br />
damit, seinen Revolver zu ziehen. Plötzlich<br />
stürmte er mit einer Holzlatte auf die Beamten<br />
zu. Durch den Einsatz von Pfefferspray wurde<br />
er angriffsunfähig gemacht. Es wurde kein<br />
Revolver bei ihm gefunden. 90<br />
6 Beleidigung von Polizeibeamten<br />
Das Kapitel der Beleidigung von Polizeibeamten ist ein schwieriges, weil hierzu<br />
kaum eindeutige Zahlen vorliegen.<br />
Diese sind auch schwierig zu erheben. Zum einen haben Menschen sehr<br />
unterschiedliche Schwellen, ab denen sie sich beleidigt fühlen. So kenne ich<br />
persönlich Polizeibeamte, denen es nichts ausmacht, als "Bulle" bezeichnet zu<br />
werden. Andere wiederum stört es kolossal.<br />
Die Rechtsprechung sagt dazu, dass durch die steigende umgangssprachliche<br />
Verwendung der Vokabel "Bulle" sowie durch die Wortherkunft nicht in allen<br />
Fällen eine Beleidigung vorliegt. Die Vorgänger dieses Wortes bedeuteten so viel<br />
wie "kluger Mensch". Erst durch entsprechende Erweiterungen wie in "Bullen-<br />
Auftrieb" für "Polizeieinsatz" oder "Scheiß-Bulle" ist der Straftatbestand der<br />
Beleidigung erfüllt. 91