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Gewalt gegen Polizisten - Keine Gewalt gegen Polizisten eV

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* S e i t e | 25<br />

Beispiel Rheinland-Pfalz<br />

Speyer: Polizeibeamter verletzt<br />

Nach der tel. Meldung über eine leblose Person<br />

am Königsplatz trafen die eingesetzten<br />

<strong>Polizisten</strong> am Sonntag, <strong>gegen</strong> 01.00 h, dort<br />

einen stark alkoholisierten 45-Jährigen aus<br />

Speyer an, der bei der Ansprache sofort<br />

aggressiv reagierte und in der Folge falsche<br />

Personalien angab. Im weiteren Verlauf<br />

brachten die Beamten den Probanden zu<br />

seinem in der Nähe gelegenen Anwesen, damit<br />

er sich dort zu Bett begeben konnte. Hier<br />

wurde der Mann urplötzlich gewalttätig, ballte<br />

die Fäuste und wollte auf einen <strong>Polizisten</strong><br />

einschlagen, was die Beamten gemeinsam<br />

verhindern konnten. Nach weiterem Gerangel<br />

versuchte er, die Beamten bei der<br />

Ingewahrsamnahme zu treten und verletzte<br />

dabei einen <strong>Polizisten</strong> an der Hand. Wegen<br />

seines Zustandes wurde der Mann schließlich<br />

in die Landesnervenklinik eingewiesen. 89<br />

Bildquelle: Dietmar Silber / pixelio.de<br />

Beispiel Saarland<br />

Wadgassen: Mit Holzlatte auf <strong>Polizisten</strong> losgegangen<br />

Bei einem Einsatz wegen<br />

Familienstreitigkeiten<br />

versteckte sich der Ehemann im<br />

Garten, mit einer Holzlatte<br />

bewaffnet.<br />

Die eingesetzten Polizeibeamten<br />

versuchten, den Mann zu<br />

beruhigen. Währenddessen bedrohte er sie<br />

damit, seinen Revolver zu ziehen. Plötzlich<br />

stürmte er mit einer Holzlatte auf die Beamten<br />

zu. Durch den Einsatz von Pfefferspray wurde<br />

er angriffsunfähig gemacht. Es wurde kein<br />

Revolver bei ihm gefunden. 90<br />

6 Beleidigung von Polizeibeamten<br />

Das Kapitel der Beleidigung von Polizeibeamten ist ein schwieriges, weil hierzu<br />

kaum eindeutige Zahlen vorliegen.<br />

Diese sind auch schwierig zu erheben. Zum einen haben Menschen sehr<br />

unterschiedliche Schwellen, ab denen sie sich beleidigt fühlen. So kenne ich<br />

persönlich Polizeibeamte, denen es nichts ausmacht, als "Bulle" bezeichnet zu<br />

werden. Andere wiederum stört es kolossal.<br />

Die Rechtsprechung sagt dazu, dass durch die steigende umgangssprachliche<br />

Verwendung der Vokabel "Bulle" sowie durch die Wortherkunft nicht in allen<br />

Fällen eine Beleidigung vorliegt. Die Vorgänger dieses Wortes bedeuteten so viel<br />

wie "kluger Mensch". Erst durch entsprechende Erweiterungen wie in "Bullen-<br />

Auftrieb" für "Polizeieinsatz" oder "Scheiß-Bulle" ist der Straftatbestand der<br />

Beleidigung erfüllt. 91

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