MARTIN SCHALLER
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Meine karriere<br />
35<br />
Social Media – Eingriff in Persönlichkeitsrechte?<br />
Stop! Privat!<br />
Facebook, Twitter und Co. – so unterhaltsam die Nutzung von Internetforen ist, hat sie auch eine<br />
Schattenseite: Die Grazer Anwältin Karin Prutsch vertritt mehr und mehr Betroffene.<br />
Text: Katharina Gründl, Foto: Volker Wohlgemuth<br />
Nichts hat unser Zeitalter so<br />
sehr geprägt wie das Internet. Anfangs als<br />
Koryphäe der schnellen Informationsbeschaffung<br />
vergöttert, sieht man das Internet<br />
heute zweigeteilt. Einerseits erleichtert es<br />
Recherchearbeiten und Kommunikationswege,<br />
andererseits sind wir dadurch angreifbarer<br />
und beinahe gläsern geworden. Kaum<br />
etwas lässt sich noch verbergen, viel zu viel<br />
wird in Foren öffentlich diskutiert und<br />
bekannte Netzwerkseiten wie Facebook<br />
verringern die Privatsphäre-Einstellungen.<br />
So ist der Persönlichkeitsschutz in der Öffentlichkeit<br />
sowie auf Social Media-Seiten<br />
im Internet ein äußerst sensibles Thema<br />
geworden. Ehrenbeleidigungen, kreditschädigende<br />
Äußerungen, Beleidigungen und<br />
Verleumdungen stehen beinahe auf der<br />
Tagesordnung. Da es gesetzliche Bestimmungen<br />
zum Schutz der Persönlichkeit<br />
gibt, hat sich für die Grazer Anwältin Karin<br />
Prutsch ein neuer Tätigkeitsschwerpunkt<br />
ergeben: „Dieser neue Aufgabenbereich ist<br />
dadurch entstanden, da es in letzter Zeit<br />
zu vermehrten Anlassfällen gekommen ist.<br />
Die Hemmschwelle, jemanden via Internet<br />
bloßzustellen ist viel geringer geworden,<br />
man fühlt sich anonymer, obwohl man das<br />
natürlich in keinster Weise ist“, so Prutsch.<br />
Persönliche Rechte<br />
So kann bereits die Anfertigung eines<br />
Fotos, das ohne Einwilligung des Abgebildeten<br />
gemacht wurde, einen unzulässigen<br />
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht<br />
darstellen und den Abgebildeten zur<br />
Prozessführung veranlassen. Dieses Recht<br />
am eigenen Bild ist für den Betroffenen bereits<br />
verletzt, wenn er auf der Aufnahme zu<br />
identifizieren ist und keine Einwilligung<br />
des Abgebildeten vorliegt, die Aufnahme<br />
des Abgebildeten gezielt erfolgte und kein<br />
schutzwürdiges Interesse des Fotografen an<br />
der Fotoaufnahme besteht. In diesem Fall ist<br />
bereits das Anfertigen des Fotos unzulässig,<br />
ohne dass dieses überhaupt veröffentlicht<br />
wird. So bietet etwa das Urhebergesetz einen<br />
Schutz gegen die Verbreitung von Personenfotos,<br />
wenn der Abgebildete nicht zugestimmt<br />
hat, auch wenn diese Fotos nur auf<br />
einer privaten Homepage oder Social Media-<br />
Seite ausschließlich bestimmten Personen<br />
zugänglich sind. Ein Unterlassungsanspruch<br />
nach Urhebergesetz tritt dann in Kraft, wenn<br />
schutzwürdige Interessen vorliegen, also entstellende<br />
oder bloßstellende Bildnisse gezeigt<br />
werden oder eine Verletzung der Intimsphäre<br />
durch die Offenlegung des Privatlebens.<br />
Wer über eine andere Person Tatsachen behauptet<br />
oder verbreitet, die den Betroffenen<br />
ächtlich oder in der öffentlichen Meinung<br />
herabwürdigen, der begeht den Straftatbestand<br />
der Üblen Nachrede.<br />
Auch die Äußerung eines Verdachts ist<br />
geeignet, den Tatbestand einer Üblen Nachrede<br />
zu erfüllen. Eine öffentliche Beschimpfung<br />
oder Verspottung kann strafrechtlich<br />
relevant werden, da dadurch der Tatbestand<br />
der Beleidigung erfüllt sein kann. Wenn<br />
einem Betroffenen durch eine Ehrenbeleidi-<br />
gung ein wirklicher Schaden entstanden ist,<br />
ist er berechtigt, den entsprechenden Ersatz<br />
zu fordern. Werden über jemanden unwahre,<br />
rufschädigende Tatsachenbehauptungen<br />
getätigt, die den Kredit, den Erwerb oder das<br />
Fortkommen des Betroffenen gefährden, so<br />
kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung<br />
des Widerrufs verlangt werden. So<br />
gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen,<br />
die den Betroffenen Persönlichkeitsschutz<br />
zukommen lassen, sodass diesen<br />
die Möglichkeit eingeräumt wird, auch in<br />
Zeiten des exzessiven Informationsaustausches<br />
eine entsprechende Privatsphäre zu<br />
gewährleisten.<br />
der artikel kurz:<br />
Die Grazer Anwältin Karin Prutsch<br />
hat in ihrer Kanzlei einen neuen<br />
Tätigkeitsschwerpunkt: Sie vertritt<br />
Opfer von Übergriffen auf Social<br />
Media Seiten.<br />
IM NETZ:<br />
www.prutsch-ra.at