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HANDWERK<br />

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Nr. 91 <strong>·</strong> September/Oktober 2013 <strong>·</strong> 23. Jahrgang<br />

Kfz-Innung „Oberlausitz“ informiert<br />

Oldtimer dürfen das<br />

Die milden Temperaturen locken die Oldtimerfans wieder auf die<br />

Straße. Von Mai bis September schwärmen sie mit ihren automobilen<br />

Klassikern durch Stadt und Land. Der Beifall der Passanten<br />

ist ihnen sicher. Sie erfreuen nicht nur mit ihrem Anblick, für sie<br />

gelten auch besondere Rechte. Darüber informiert Dr. Götz Knoop,<br />

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vizepräsident des DEUVET<br />

(Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.).<br />

Freie Fahrt in der Umweltzone<br />

Die meisten Umweltzonen in deutschen Städten und Regionen<br />

sind inzwischen auf Gelb oder Grün geschaltet. Das heißt: Alle<br />

Fahrzeuge ohne diese Plaketten oder solche, für die ein Abgasreinigungssystem<br />

nicht nachgerüstet werden kann, dürfen dort<br />

eigentlich nicht hineinfahren.<br />

Davon ausgenommen sind jedoch historische Fahrzeuge, wenn<br />

sie entweder mit dem H-Kennzeichen zugelassen sind oder mit<br />

der roten 07-er Nummer bewegt werden. Fahrzeuge, die keine<br />

dieser beiden Kennzeichen haben, aber gleichwohl nicht nachgerüstet<br />

werden können, profitieren in einigen Umweltzonen von<br />

Ausnahmen, welche örtliche Behörden für Anwohner und Gewerbetreibende<br />

erlassen können. Derartiges wird z.B. in Berlin, Köln<br />

und München praktiziert. Diese Ausnahme bezieht sich aber nur<br />

auf die jeweilige Umweltzone, nicht auf Umweltzonen allgemein.<br />

Mit dem Oldtimer ins Ausland<br />

Ob und wie Oldtimer im Ausland bewegt werden können, hängt<br />

vom Kennzeichen ab, mit dem der Oldtimer fährt.<br />

Beim H-Kennzeichen handelt es sich um eine reguläre Zulassung,<br />

bei der eine Nutzung im Ausland unproblematisch möglich ist.<br />

Bei roten 07-Kennzeichen handelt es sich um ein Wechselkennzeichen,<br />

mit welchem mehrere Fahrzeuge gefahren werden können.<br />

Damit sind nur Touren in eingeschränktem Umfang erlaubt, z.B.<br />

zur Prüfung und Einstellung des Fahrzeuges oder zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen<br />

Kulturguts – also bei Oldtimer-Rallyes.<br />

Innerhalb dieses eingeschränkten Umfangs kann das 07-Kennzeichen<br />

auch teilweise im Ausland genutzt werden. Aufgrund bilateraler<br />

Abkommen werden die Kennzeichen von Österreich und<br />

Italien anerkannt, in der Schweiz und den Niederlanden werden<br />

sie geduldet.<br />

Auch andere Länder müssten das Kennzeichen aufgrund des<br />

Wiener Abkommens von 1968 anerkennen. Die Praxis hat jedoch<br />

insbesondere in Frankreich, Belgien und Tschechien vereinzelt zu<br />

Problemen geführt.<br />

Gewerbliche Nutzung eingeschränkt<br />

Ob der Oldtimer gewerblich genutzt werden kann, ist nach wie vor<br />

umstritten.<br />

Nach dem Gesetzestext können solche Oldtimer mit H-Kennzeichen<br />

zugelassen werden, die im Hinblick auf Zustand und Originalität<br />

der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.<br />

In der Begründung des Gesetzestextes war ein Hinweis zu finden,<br />

eine gewerbliche Nutzung stelle einen Widerspruch zur Pflege<br />

kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dar. Dieser Hinweis ist mit<br />

Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung entfallen.<br />

Die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts ist aber nach<br />

wie vor im Gesetzestext verankert.<br />

Daher ist danach zu fragen, ob die jeweilige Nutzung mit der Pflege<br />

des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts im Einklang steht.<br />

Wird ein Oldtimer mit H-Kennzeichen als ganz normales Lieferfahrzeug<br />

eingesetzt, wird ein Widerspruch vorhanden sein.<br />

Geht es bei der Nutzung hingegen um den Genuss des besonderen<br />

Fahrgefühls im Oldtimer – etwa bei Hochzeitsfahrten – wird<br />

dies auch bei gewerblichem Charakter und Umfang nicht zu beanstanden<br />

sein.<br />

Oldtimer lassen nicht nur das Herz höher schlagen, für sie gelten im<br />

Straßenverkehr auch besondere Rechte.<br />

Reparieren oder tauschen?<br />

Steinschläge, Hagelkörner und Gluthitze können die Autohaut<br />

ramponieren. Soll das Fahrzeug nicht an Schönheit und Wert verlieren,<br />

ist professionelle Hilfe gefragt.<br />

Je nach Schadenumfang und Zeitwert des Fahrzeuges gibt es<br />

geeignete Reparaturmethoden. Nicht immer ist ein Teiletausch<br />

notwendig.<br />

Die Meisterbetriebe der Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“<br />

beraten ihre Kunden dahingehend, welche Lösung die beste<br />

ist. Und im Versicherungsfall übernehmen sie auch die Schadenabwicklung.<br />

Lackschäden durch Steinschlag sehen hässlich aus und mindern<br />

den Wagenwert.<br />

Das ist ein klarer Fall für geübte Werkstatthände. Mit sogenannten<br />

Smart-Repair-Methoden lässt sich Abhilfe schaffen: Schadstelle<br />

schleifen, spachteln, mit Airbrush lackieren.<br />

Kleinen Kratzern und Schrammen rücken die Profis auch mit speziellen<br />

Entfernern zu Leibe, die mehr Schleifmittel als normale<br />

Polituren beinhalten.<br />

Gut, weil kaum sichtbar: Dellen können mit besonderer Hebeltechnik<br />

von innen wieder rausgedrückt werden.<br />

Dafür muss der Reparaturbereich allerdings gut zugänglich sein.<br />

Für Hagelschäden zahlt die Teilkaskoversicherung, sonstige Reparaturkosten<br />

von Lackkratzern oder Dellen hat der Halter in der<br />

Regel selbst zu tragen.

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