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HANDWERK<br />
<strong>aktuell</strong> <strong>·</strong> <strong>aktuell</strong> <strong>·</strong> <strong>aktuell</strong> <strong>·</strong> <strong>aktuell</strong> <strong>·</strong> <strong>aktuell</strong> <strong>·</strong> <strong>aktuell</strong> <strong>·</strong> <strong>aktuell</strong><br />
Nr. 91 <strong>·</strong> September/Oktober 2013 <strong>·</strong> 23. Jahrgang<br />
Kfz-Innung „Oberlausitz“ informiert<br />
Oldtimer dürfen das<br />
Die milden Temperaturen locken die Oldtimerfans wieder auf die<br />
Straße. Von Mai bis September schwärmen sie mit ihren automobilen<br />
Klassikern durch Stadt und Land. Der Beifall der Passanten<br />
ist ihnen sicher. Sie erfreuen nicht nur mit ihrem Anblick, für sie<br />
gelten auch besondere Rechte. Darüber informiert Dr. Götz Knoop,<br />
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vizepräsident des DEUVET<br />
(Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.).<br />
Freie Fahrt in der Umweltzone<br />
Die meisten Umweltzonen in deutschen Städten und Regionen<br />
sind inzwischen auf Gelb oder Grün geschaltet. Das heißt: Alle<br />
Fahrzeuge ohne diese Plaketten oder solche, für die ein Abgasreinigungssystem<br />
nicht nachgerüstet werden kann, dürfen dort<br />
eigentlich nicht hineinfahren.<br />
Davon ausgenommen sind jedoch historische Fahrzeuge, wenn<br />
sie entweder mit dem H-Kennzeichen zugelassen sind oder mit<br />
der roten 07-er Nummer bewegt werden. Fahrzeuge, die keine<br />
dieser beiden Kennzeichen haben, aber gleichwohl nicht nachgerüstet<br />
werden können, profitieren in einigen Umweltzonen von<br />
Ausnahmen, welche örtliche Behörden für Anwohner und Gewerbetreibende<br />
erlassen können. Derartiges wird z.B. in Berlin, Köln<br />
und München praktiziert. Diese Ausnahme bezieht sich aber nur<br />
auf die jeweilige Umweltzone, nicht auf Umweltzonen allgemein.<br />
Mit dem Oldtimer ins Ausland<br />
Ob und wie Oldtimer im Ausland bewegt werden können, hängt<br />
vom Kennzeichen ab, mit dem der Oldtimer fährt.<br />
Beim H-Kennzeichen handelt es sich um eine reguläre Zulassung,<br />
bei der eine Nutzung im Ausland unproblematisch möglich ist.<br />
Bei roten 07-Kennzeichen handelt es sich um ein Wechselkennzeichen,<br />
mit welchem mehrere Fahrzeuge gefahren werden können.<br />
Damit sind nur Touren in eingeschränktem Umfang erlaubt, z.B.<br />
zur Prüfung und Einstellung des Fahrzeuges oder zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen<br />
Kulturguts – also bei Oldtimer-Rallyes.<br />
Innerhalb dieses eingeschränkten Umfangs kann das 07-Kennzeichen<br />
auch teilweise im Ausland genutzt werden. Aufgrund bilateraler<br />
Abkommen werden die Kennzeichen von Österreich und<br />
Italien anerkannt, in der Schweiz und den Niederlanden werden<br />
sie geduldet.<br />
Auch andere Länder müssten das Kennzeichen aufgrund des<br />
Wiener Abkommens von 1968 anerkennen. Die Praxis hat jedoch<br />
insbesondere in Frankreich, Belgien und Tschechien vereinzelt zu<br />
Problemen geführt.<br />
Gewerbliche Nutzung eingeschränkt<br />
Ob der Oldtimer gewerblich genutzt werden kann, ist nach wie vor<br />
umstritten.<br />
Nach dem Gesetzestext können solche Oldtimer mit H-Kennzeichen<br />
zugelassen werden, die im Hinblick auf Zustand und Originalität<br />
der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.<br />
In der Begründung des Gesetzestextes war ein Hinweis zu finden,<br />
eine gewerbliche Nutzung stelle einen Widerspruch zur Pflege<br />
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dar. Dieser Hinweis ist mit<br />
Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung entfallen.<br />
Die Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts ist aber nach<br />
wie vor im Gesetzestext verankert.<br />
Daher ist danach zu fragen, ob die jeweilige Nutzung mit der Pflege<br />
des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts im Einklang steht.<br />
Wird ein Oldtimer mit H-Kennzeichen als ganz normales Lieferfahrzeug<br />
eingesetzt, wird ein Widerspruch vorhanden sein.<br />
Geht es bei der Nutzung hingegen um den Genuss des besonderen<br />
Fahrgefühls im Oldtimer – etwa bei Hochzeitsfahrten – wird<br />
dies auch bei gewerblichem Charakter und Umfang nicht zu beanstanden<br />
sein.<br />
Oldtimer lassen nicht nur das Herz höher schlagen, für sie gelten im<br />
Straßenverkehr auch besondere Rechte.<br />
Reparieren oder tauschen?<br />
Steinschläge, Hagelkörner und Gluthitze können die Autohaut<br />
ramponieren. Soll das Fahrzeug nicht an Schönheit und Wert verlieren,<br />
ist professionelle Hilfe gefragt.<br />
Je nach Schadenumfang und Zeitwert des Fahrzeuges gibt es<br />
geeignete Reparaturmethoden. Nicht immer ist ein Teiletausch<br />
notwendig.<br />
Die Meisterbetriebe der Innung des KFZ-Handwerkes „Oberlausitz“<br />
beraten ihre Kunden dahingehend, welche Lösung die beste<br />
ist. Und im Versicherungsfall übernehmen sie auch die Schadenabwicklung.<br />
Lackschäden durch Steinschlag sehen hässlich aus und mindern<br />
den Wagenwert.<br />
Das ist ein klarer Fall für geübte Werkstatthände. Mit sogenannten<br />
Smart-Repair-Methoden lässt sich Abhilfe schaffen: Schadstelle<br />
schleifen, spachteln, mit Airbrush lackieren.<br />
Kleinen Kratzern und Schrammen rücken die Profis auch mit speziellen<br />
Entfernern zu Leibe, die mehr Schleifmittel als normale<br />
Polituren beinhalten.<br />
Gut, weil kaum sichtbar: Dellen können mit besonderer Hebeltechnik<br />
von innen wieder rausgedrückt werden.<br />
Dafür muss der Reparaturbereich allerdings gut zugänglich sein.<br />
Für Hagelschäden zahlt die Teilkaskoversicherung, sonstige Reparaturkosten<br />
von Lackkratzern oder Dellen hat der Halter in der<br />
Regel selbst zu tragen.