unfälle mit Produkten und Produktsicherheit - Mehr Sicherheit für ...
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Unfälle <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Produktsicherheit</strong><br />
23
1. Kinder als Verbraucher – Daten, Fakten, Unfälle<br />
Eine Person, die Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen für sich selbst<br />
käuflich erwirbt, ist laut Definition ein Verbraucher (Wikipedia).<br />
Kinder sind also auch Verbraucher, sobald sie anfangen,<br />
selbstständig Kaufentscheidungen zu treffen <strong>und</strong> einkaufen<br />
zu gehen. Die KidsVerbraucherAnalyse (KVA) hat in der jährlichen<br />
repräsentativen Befragung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
herausgef<strong>und</strong>en, dass fast alle Kinder (92 %) regelmäßig<br />
Taschengeld oder Geldzuwendungen von ihren Eltern<br />
erhalten. Die sechs- bis dreizehnjährigen Mädchen <strong>und</strong><br />
Jungen bekommen im Durchschnitt 24,79 EUR pro Monat<br />
(6 bis 9 Jahre 16,86 Euro <strong>und</strong> 10 bis 13 Jahre 31,17 Euro). In<br />
der Summe sind das 1,67 Milliarden Euro, über die die Kinder<br />
jedes Jahr mehr oder weniger selbstständig verfügen dürfen.<br />
Das Geld wird von den 6- bis 13-Jährigen verwendet, um sich<br />
kleine per sönliche Wünsche sofort erfüllen zu können. Süßigkeiten,<br />
Zeitschriften/Comics <strong>und</strong> Eis liegen auf den ersten<br />
Plätzen der Taschengeld-Verwendung. Die Jungen geben ihr<br />
Geld häufiger als Mädchen für Sticker/Sammelkarten, Essen<br />
unterwegs/Fast Food <strong>und</strong> Spielsachen aus, während die Mädchen<br />
es häufiger für Kosmetik-/Körperpflegeprodukte sowie<br />
für Bekleidung <strong>und</strong> Accessoires ausgeben. Betrachtet man die<br />
Altersgruppen genauer, so zeigt sich, dass die 6- bis 9-Jähri -<br />
gen ihr Geld häufiger für Spiele/Spielzeug, Eis <strong>und</strong> Sticker/<br />
Sam mel karten ausgeben, die 10- bis 13-Jährigen eher für<br />
Essen unterwegs, Kino, Handy <strong>und</strong> Bekleidung.<br />
Neben dem Taschengeld bekommen Kinder auch noch Geldschenke<br />
von Großeltern, Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verwandten zum Geburtstag,<br />
zu Weihnachten <strong>und</strong> zu Ostern durchschnittlich<br />
197,20 EUR pro Jahr. Diese Geldgeschenke addieren sich auf<br />
einen Betrag von 0,92 Milliarden Euro. Nach Aussagen von<br />
Eltern geben 14 % der Kinder das gesamte Geld aus. 57 %<br />
geben es nur zum Teil aus <strong>und</strong> 22 % geben nichts von den<br />
Geldgeschenken aus 4 . „Shoppen gehen“ zählt bei Kindern<br />
<strong>und</strong> Jugendlichen zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten<br />
(KVA 2003) 5 . Das zeigt, dass sie anscheinend aktive Verbraucher<br />
sind, die gerne <strong>und</strong> vielleicht auch viel Zeit in<br />
Geschäften verbringen.<br />
Neben Aussagen zum Geld, über das Kinder frei verfügen dürfen,<br />
zeigt die Studie auch, dass Kindern ein großes Mitspracherecht<br />
bei Entscheidungsprozessen in den Familien zugesprochen<br />
wird. Immerhin sind schon die 6- bis 12-Jährigen bei der<br />
Kaufentscheidung für Spielzeug, Bekleidung, Sportausrüstung<br />
<strong>und</strong> Lebens<strong>mit</strong>tel in r<strong>und</strong> 50 % der Fälle die Ratgeber ihrer<br />
Eltern (KVA 2003).<br />
Da<strong>mit</strong> sind Kinder auch eine interessante Zielgruppe für alle<br />
Arten von Werbung. Es gilt, sie für die angepriesenen Produkte<br />
zu gewinnen, um sie direkt oder indirekt über die Familie zum<br />
Kauf zu bewegen. Gleichzeitig sind sie leichter beeinflussbar<br />
<strong>und</strong> da<strong>mit</strong> <strong>mit</strong>unter „leichte Beute“ für die Werbetreibenden.<br />
Taschengeldverwendung Jungen 6 - 13 Mädchen 6 - 13 6 - 9 Jahre 10 - 13 Jahre<br />
Süßigkeiten, Kekse 67 , 0 60 , 2 65 , 4 62 , 2<br />
Zeitschriften, Comics 48 , 1 51 , 9 42 , 6 55 , 9<br />
Eis 37 , 6 36 , 2 39 , 9 34 , 6<br />
Getränke 36 , 0 27 , 7 24 , 7 37 , 7<br />
Spielzeug, Spiele 33 , 2 24 , 2 36 , 3 22 , 8<br />
Essen unterwegs, Fast Food 30 , 7 20 , 2 10 , 5 37 , 7<br />
Sticker, Sammelkarten 23 , 8 12 , 1 21 , 0 15 , 8<br />
Kino 16 , 7 19 , 2 4 , 5 28 , 7<br />
Bekleidung Accessoirs 5 , 4 22 , 3 3 , 8 21 , 6<br />
Musik, CDs 12 , 9 12 , 5 4 , 6 20 , 1<br />
salzige Knabberartikel 15 , 9 10 , 1 9 , 2 16 , 3<br />
Handy-Kosten 13 , 4 10 , 4 1 , 2 20 , 6<br />
Kosmetik 2 , 6 19 , 3 1 , 5 18 , 0<br />
Schreibwaren 6 , 2 9 , 7 5 , 9 9 , 5<br />
Bücher 6 , 0 9 , 3 4 , 4 10 , 1<br />
Haustiere, -bedarf 1 , 1 5 , 9 2 , 0 4 , 6<br />
Taschengeldverwendung in Prozent; n= 1.584, Quelle KVA 2011<br />
4 Egmont Ehapa Verlag (Hrsg.): KidsVerbraucherAnalyse 2011, Berlin 2011<br />
5 Egmont Ehapa Verlag (Hrsg.): KidsVerbraucherAnalyse 2003, Berlin 2003<br />
24
Die Vielfalt hat ihren Preis<br />
Der Markt der angebotenen Produkte, die ein Kind – <strong>und</strong> auch<br />
ein Erwachsener – kaufen kann, ist riesig groß <strong>und</strong> unübersicht<br />
lich. Die angebotenen Waren können die Händler aus<br />
allen Erdteilen <strong>und</strong> aus allen Ländern beziehen. Diese wirtschaftliche<br />
Freiheit ist einerseits sehr vielfältig <strong>und</strong> da<strong>mit</strong><br />
reizvoll, bunt <strong>und</strong> interessant, andererseits stellt sie die Regierungen<br />
vor große Herausforderungen. Z. B., wie die <strong>Sicherheit</strong><br />
der angebotenen Waren gewährleistet werden kann,<br />
da<strong>mit</strong> die Verbraucher nicht durch die angebotenen Waren<br />
getäuscht <strong>und</strong> geschädigt werden können. Europa hat sich<br />
dazu entschieden, nicht jedes Produkt vorab zu testen (was<br />
auch unbezahlbar wäre), sondern einen gesetzlichen Rahmen<br />
zu schaffen, der Beschränkungen für die Einfuhr <strong>und</strong> den Vertrieb<br />
von <strong>Produkten</strong> vorgibt. Da<strong>mit</strong> soll gewährleistet werden,<br />
dass nur Produkte die „bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer<br />
Verwendung die <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit von<br />
Personen nicht gefährdet … “ hergestellt <strong>und</strong> vertrieben werden.<br />
Der Hersteller muss in Eigenverantwortung diese Richtlinien<br />
erfüllen 6 (<strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz – ProdSG). Das<br />
bedeutet für den Verbraucher gleichzeitig, dass es nie eine<br />
absolute <strong>Sicherheit</strong> bei <strong>Produkten</strong> geben kann, weil<br />
• es (neue) Produkte sind, die durch die Vorgaben der Richt linie<br />
fallen, bzw. für die es (noch) keine geeignete Richtlinie gibt<br />
• es unverantwortliche Hersteller/Importeure gibt, die bei Produktion<br />
<strong>und</strong> Vertrieb gegen die Bestimmungen verstoßen<br />
• es Hersteller/Importeure gibt, die gegen die Bestimmungen<br />
verstoßen <strong>und</strong> z. B. fehlende Kennzeichnungen fälschen.<br />
Das bedeutet für den Verbraucher, dass sie kritisch <strong>und</strong> verantwortungsbewusst<br />
einkaufen gehen müssen. Kinder sollten<br />
dies schon frühzeitig lernen!<br />
Kinderunfälle im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />
Unfälle sind die größte Gefahr für die Ges<strong>und</strong>heit von Kindern.<br />
Alle 20 Sek<strong>und</strong>en wird in Deutschland ein Kind bei einem<br />
Unfall so schwer verletzt, dass es ärztlich behandelt werden<br />
muss. Viele Unfälle stehen im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />
oder werden durch sie ausgelöst. Nach den Ergebnissen der<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitsmedizin trifft dies<br />
auf mehr als die Hälfte aller Kinderunfälle zu. Der kürzlich in<br />
Deutschland durchgeführte Kinder- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitssurvey<br />
(KiGGS) hat genau dies in Bezug auf Sturzunfälle bestätigt:<br />
50 % der Stürze stehen in un<strong>mit</strong>telbarem Zusammenhang<br />
<strong>mit</strong> einem Produkt.<br />
Auch eine Datenerhebung aus der Stadt Delmenhorst konnte<br />
dies belegen: Die Rate aller verletzten Kinder (‹ 15 Jahre) lag<br />
bei 13,0 %. Stürze waren (<strong>und</strong> sind) die häufigste Unfallart in<br />
allen Altersgruppen. Über die Hälfte der Sturzunfälle stand<br />
<strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong> im Zusammenhang, <strong>und</strong> ein alterstypisches<br />
„Produkt-Profil“ konnte festgestellt werden: Im Säuglingsalter<br />
waren der Sturz vom Wickeltisch am häufigsten, gefolgt<br />
von Stürzen aus dem Kinderbett, im Kleinkindalter waren die<br />
Stürze von Spielplatzgeräten am häufigsten <strong>und</strong> im Schulalter<br />
die Stürze vom Fahrrad, gefolgt von Stürzen von Spielplatzgeräten.<br />
7 Produkte spielen also beim Unfallhergang eine zentrale<br />
Rolle. Dabei ist aber zu beachten, dass auch immer der Verwender<br />
des Produktes <strong>und</strong> sein Verhalten (z. B. korrekte<br />
Nutzung) einen Einfluss auf das Unfallgeschehen haben.<br />
Sichere Produkte sind die eine Seite, der „bestimmungsgemäße<br />
Gebrauch“, die Beachtung von <strong>Sicherheit</strong>shinweisen,<br />
die Nutzung von Schutzausrüstung <strong>und</strong> vorausschauendes<br />
Verhalten sind die anderen Seiten der Prävention von Unfällen<br />
<strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong>.<br />
Säuglinge ‹ 1 Jahr (n=268) Kinder 1 - 4 Jahre (n = 1493) Schüler 5 - 14 Jahre (n = 2909)<br />
Treppe 13 , 8 12 , 2 6 , 9<br />
Bett 13 , 1 10 , 9 3 , 4<br />
Tisch 13 , 1 14 , 4 4 , 5<br />
Wickeltisch 16 , 8 – –<br />
Spielplatzgeräte 1 , 9 11 , 3 12 , 6<br />
Rollsportarten – 0 , 5 5 , 0<br />
Fahrrad – 5 , 6 19 , 6<br />
Sturzunfälle <strong>mit</strong> Produktbeteiligung, Angaben in Prozent, Quelle: Kahl et al 2007<br />
6 <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2179; 2012 I S. 131)<br />
7 Kahl H, Dortschy R, Ellsäßer G (2007) Verletzungen bei Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen (1-17 Jahre) <strong>und</strong> Umsetzung von persönlichen Schutzmaßnahmen.<br />
Ergebnisse des b<strong>und</strong>esweiten Kinder- <strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitssurveys (KiGGS). In: B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsbl – Ges<strong>und</strong>heitsforsch – Ges<strong>und</strong>heitsschutz 50:718-727<br />
25
Über 60 % aller Unfälle ließen sich verhindern, u. a. wenn<br />
Kinder <strong>und</strong> Erwachsene mehr auf die <strong>Sicherheit</strong> von <strong>Produkten</strong><br />
<strong>und</strong> den richtigen Umgang achten würden. Unfälle<br />
<strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong> passieren, wenn Produkte nicht den aktuellen<br />
<strong>Sicherheit</strong>sanforderungen entsprechen oder nicht sachgerecht<br />
zum Einsatz kommen – beides Gründe, die nahelegen,<br />
dass gerade Kinder vor gefährlichen <strong>Produkten</strong> geschützt<br />
werden müssen: Kinder erkennen Gefahren, die von <strong>Produkten</strong><br />
ausgehen schlechter, weil ihnen die Erfahrung fehlt <strong>und</strong><br />
sie noch wenig über das Thema <strong>Produktsicherheit</strong> wissen<br />
(können). Andererseits sind sie neugierig, möchten ihre<br />
Grenzen erfahren <strong>und</strong> probieren <strong>mit</strong>unter Dinge aus, für die<br />
die Produkte nicht konzipiert <strong>und</strong> auch nicht geeignet sind.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten Verbraucher davon ausgehen können,<br />
dass die Produkte, die auf dem Markt sind – insbesondere<br />
die, die speziell für Kinder gemacht sind, sicher sind. Dafür<br />
sorgen verschiedene Normen, Prüfungen <strong>und</strong> gesetzliche<br />
Regelungen auf die im Folgenden näher eingegangen wird.<br />
Produkte, die wegen ihrer Gefährlichkeit aufgefallen sind,<br />
werden in dem Europäischen Schnellinformationssystem<br />
RAPEX erfasst. Das System strebt eine unverzügliche Informationsverbreitung<br />
über gefährliche Produkte innerhalb<br />
Europas an. Bei dem Großteil der dort als gefährlich gemeldeten<br />
Produkte handelt es sich um Artikel, die für Kinder<br />
bestimmt sind! Das zeigt das besondere Risiko, dem Kinder<br />
durch schadhafte Produkte ausgesetzt sind.<br />
Bei einer Befragung von verunfallten Personen in Österreich<br />
gaben 60 % der Patienten (Erwachsene) an, sie selbst seien<br />
schuld am Unfall – 40 % denken, das beteiligte Produkt sei<br />
Ursache ihres Unfalls gewesen. Bei der genaueren Betrachtung<br />
des Unfallgeschehens stellte sich heraus, dass aber<br />
tatsächlich nur 20 % der Patienten wirklich „selber schuld“<br />
am Unfall waren – bei bemerkenswerten 80 % war die „Tücke<br />
des Produkts“ <strong>mit</strong>verantwortlich. Diese Ergebnisse zeigen,<br />
dass ein ideal angefertigtes Produkt wesentlich dazu beitragen<br />
kann, die Zahl der Unfälle zu reduzieren. 8 Zwar wird<br />
kontinuierlich an der Verbesserung der <strong>Produktsicherheit</strong> gearbeitet,<br />
aber demgegenüber steht eine Industrie, die <strong>mit</strong><br />
vielen neuen Ideen auf den Markt strebt. Normen <strong>und</strong> Gesetzesinitiativen<br />
sind langwierige Prozesse, die oftmals nicht<br />
schnell genug reagieren können. Insofern ist es wichtig, schon<br />
Kinder für die <strong>Sicherheit</strong> von <strong>Produkten</strong> zu sensibili sie ren <strong>und</strong><br />
ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, da<strong>mit</strong> sie kritische Verbraucher<br />
<strong>und</strong> kompetente Nutzer werden können.<br />
2. Voraussetzungen von <strong>Produktsicherheit</strong><br />
Wir alle kommen täglich <strong>mit</strong> einer Vielzahl von <strong>Produkten</strong> in<br />
Kontakt: beim Backen benutzen wir den Mixer, den Rasen<br />
mähen wir <strong>mit</strong> dem Rasenmäher, Kinder spielen <strong>mit</strong> Spielzeug,<br />
bewegen sich <strong>mit</strong> dem Laufrad oder hantieren <strong>mit</strong><br />
Schaufeln <strong>und</strong> Eimern im Sandkasten. Wenn wir diese Produkte<br />
benutzen, machen wir uns keine Gedanken darüber,<br />
ob sie sicher sind oder nicht. Wir setzen es einfach voraus.<br />
Da<strong>mit</strong> Produkte wirklich sicher sind, gibt es gr<strong>und</strong>legende<br />
Gesetze, die die Verantwortlichen in die Pflicht nehmen, dafür<br />
Sorge zu tragen, dass bei der Benutzung der Produkte keine<br />
Gefahr für die Menschen <strong>und</strong> für die Umwelt ausgeht.<br />
2.1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Europa <strong>und</strong> Deutschland<br />
Europa<br />
Zu einem der wichtigsten Ziele der EU zählt die Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong> der Verbraucher beim Kauf <strong>und</strong> bei der Verwendung<br />
von <strong>Produkten</strong>. Dafür erlässt die EU Gesetze, die<br />
gemeinsame <strong>Sicherheit</strong>sstandards für alle in der EU gehandelten<br />
<strong>und</strong> in die EU importierten Erzeugnisse festlegen <strong>und</strong><br />
die den Verbrauchern in allen Mitgliedsstaaten einen einheitlichen<br />
Schutz gewährleisten. Da<strong>mit</strong> sollen einerseits die Bürger<br />
geschützt werden <strong>und</strong> andererseits soll so ein fairer Wettbewerb<br />
ermöglicht werden, indem für alle Wettbewerber die<br />
gleichen Bedingungen gelten. Weiterhin enden die Zuständigkeiten<br />
für Kontrollen nicht an Ländergrenzen, sondern gelten<br />
im gesamten EU-Raum.<br />
In den sogenannten EU Richtlinien legt die EU die wesentlichen<br />
Anforderungen an Produkte für ganz Europa fest. Es<br />
gibt z. B. EU-Richtlinien zur Allgemeinen <strong>Produktsicherheit</strong>,<br />
zur <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug oder zur <strong>Sicherheit</strong> von Medizinprodukten.<br />
Für den Bereich der Kinderunfallprävention sind<br />
insbesondere die <strong>Produktsicherheit</strong>srichtlinie <strong>und</strong> die Spielzeugrichtlinie<br />
von Interesse.<br />
3 EU Richtlinien<br />
• Für die gesamte EU werden in den Richtlinien die<br />
wesentlichen Anforderungen an Produkte festgelegt<br />
• Die Richtlinien haben immer eine Jahresangabe, eine<br />
laufende Nummer sowie EU in der Bezeichnung. Ältere<br />
Richtlinien können auch noch EWG bzw. EG in der Bezeichnung<br />
führen<br />
• Beispiele:<br />
Richtlinie zur Allgemeinen <strong>Produktsicherheit</strong> 2001/95/EG<br />
Richtlinie zur <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug 2009/48/EG<br />
8 http://www.kfv.at/heim-freizeit-sport/produktsicherheit/<br />
26
Um die Anforderungen, die ein Produkt zu erfüllen hat, zu<br />
konkretisieren, gibt die EU-Kommission die Entwicklung von<br />
Normen in Auftrag. Sie werden auf Europäischer Ebene vom<br />
Europäischen Ko<strong>mit</strong>ee für Normung CEN (CEN – Co<strong>mit</strong>é Européen<br />
de Normalisation) bearbeitet. Normen dienen der Vereinheitlichung<br />
von <strong>Produkten</strong> <strong>und</strong> klären wesentliche Fragen<br />
der <strong>Sicherheit</strong>, der Verträglichkeit <strong>mit</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Umwelt,<br />
der Gebrauchstauglichkeit sowie der Zuverlässigkeit.<br />
Sobald die von der EU in Auftrag gegebene Normungsarbeit<br />
im CEN abgeschlossen ist, werden sie im Amtsblatt der EU<br />
veröffentlicht <strong>und</strong> erhalten da<strong>mit</strong> ihre Gültigkeit. Diese Normen<br />
werden als harmonisierte Normen bezeichnet, weil sie<br />
in Abstimmung <strong>mit</strong> allen Mitgliedsstaaten erarbeitet wurden.<br />
3 Harmonisierte Normen<br />
• Werden von der EU Kommission in Auftrag gegeben<br />
• Werden vom CEN bearbeitet<br />
• Gelten, sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht wurden<br />
• Sind weitergehende, konkretere Anforderungen<br />
an ein Produkt als die EU-Richtlinien<br />
• Sind nicht verpflichtend, werden aber aus Wettbewerbsgründen<br />
zumeist vom Hersteller übernommen<br />
• Harmonisierte Normen liegen z. B. für Kinderbekleidung,<br />
für Baby-Wiegen oder für Turngeräte vor<br />
Wurde ein Produkt nach der gültigen Norm hergestellt, wird<br />
da von ausgegangen, dass es den erforderlichen EU-Richt linien<br />
entspricht. Jedes Produkt, das in die Richtlinie zur <strong>Produktsicherheit</strong><br />
fällt, muss <strong>mit</strong> der CE-Kennzeichnung gekennzeichnet<br />
werden. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der<br />
Hersteller, dass das Produkt allen geforderten Vorschriften<br />
entspricht. Es wird deshalb auch als „Reisepass“ für die Einfuhr<br />
in die EU bezeichnet. Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung<br />
zeigt der Hersteller den Überwachungsbehörden<br />
„die Konfor<strong>mit</strong>ät“ des Spielzeugs <strong>mit</strong> den europäischen<br />
<strong>Sicherheit</strong>sbestimmungen. Der Hersteller kann das Verfahren<br />
zur Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertung völlig eigenständig durchführen –<br />
es sei denn, in der Richtlinie wird das Einschalten einer Prüf<strong>und</strong><br />
Zertifizierungsstelle gefordert, z. B. bei Maschinen.<br />
3 CE-Kennzeichnung<br />
• Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der<br />
Hersteller, dass das Produkt allen Vorschriften genügt;<br />
die „Konfor<strong>mit</strong>ätsprüfung“ muss dokumentiert werden<br />
• Die CE-Kennzeichnung ist für den Hersteller verpflichtend,<br />
wenn dies in den Richtlinien gefordert wird<br />
• Das Anbringen der CE-Kennzeichnung nimmt der Hersteller<br />
ohne die Prüfung Dritter (z. B. unabhängige<br />
Prüfinstitute oder Marktüberwachungsbehörden) vor<br />
• Die CE-Kennzeichnung richtet sich nicht an den Verbraucher,<br />
sondern an die Marktüberwachungsbehörden<br />
• Die CE-Kennzeichnung darf nicht „freiwillig“ an einem<br />
Produkt an gebracht werden, wenn für dieses Produkt<br />
(diese Produkt kategorie) keine Kennzeichnung gefordert<br />
wird, z. B. Lebens<strong>mit</strong>tel<br />
<strong>Produktsicherheit</strong> in Deutschland<br />
Alle Richtlinien, die auf EU Ebene verabschiedet werden,<br />
müssen <strong>mit</strong> einer Übergangsfrist in allen Mitgliedsstaaten<br />
in nationales Recht umgesetzt werden, d.h. für Deutschland<br />
in deutsches Recht.<br />
In Deutschland wird <strong>mit</strong> dem <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz<br />
(ProdSG) (bis 12/2011 „Geräte- <strong>und</strong> <strong>Produktsicherheit</strong>sge -<br />
setz - GPSG“) die Umsetzung der Europäischen Richtlinie<br />
zur <strong>Produktsicherheit</strong> geregelt. Das Gesetz enthält Bestimmungen<br />
<strong>und</strong> Vorschriften, die die <strong>Sicherheit</strong>, die Kennzeichnung,<br />
die bestimmungsgemäße <strong>und</strong> vorhersehbare Verwendung<br />
sowie Rückrufaktionen von fehlerhaften, beschädigten<br />
oder gefährlichen <strong>Produkten</strong> betreffen. Es bezieht sich auf<br />
alle Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess<br />
hergestellt worden sind <strong>und</strong> für die es keine<br />
eigenen, spezielleren Rechtsvorschriften gibt. Werden in diesen<br />
spezielleren Gesetzen gleichwertige oder sogar höhere<br />
Anforderungen an diese speziellen Produkte gestellt, sind<br />
diese Gesetze anzuwenden. Ansonsten gilt das ProdSG.<br />
Deshalb wird es auch als „Auffanggesetz“ bezeichnet.<br />
3 <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz<br />
• Deutschland setzt <strong>mit</strong> dem <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz<br />
(ProdSG) u.a. die EU-Richtlinien zur <strong>Produktsicherheit</strong><br />
<strong>und</strong> die Spielzeugrichtlinie um<br />
• Das ProdSG gilt für Produkte im Non-Food Bereich für<br />
Waren, die in einem Fertigungsprozess hergestellt wurden<br />
• Für bestimmte Produkte gelten neben dem ProdSG<br />
durch Ministerien erlassene Rechtsverordnungen, die<br />
besondere oder spezielle Anforderungen an diese Produkte<br />
regeln, sogenannte nachgeordnete Verordnungen,<br />
z. B. in der Spielzeugverordnung, die das ProdSG ergänzt<br />
<strong>und</strong> konkretisiert<br />
• Strengere Vorschriften als in der EU-Richtlinie gefordert<br />
sind auf B<strong>und</strong>esebene z. B. durch deutsche Normen oder<br />
Spezifikationen möglich<br />
Die <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug<br />
Die EU-Richtlinie zur <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug (2009/48/EG)<br />
wird auf B<strong>und</strong>esebene über eine nachgeordnete Verordnung,<br />
die „Zweite Verordnung zum Geräte- <strong>und</strong> <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetz“<br />
(Verordnung über die <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug –<br />
2. GPSGV) in deutsches Recht umgesetzt. Sie regelt das<br />
Inverkehrbringen von neuen Spielzeugen.<br />
Spielzeuge dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn<br />
sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Der<br />
Anwendungsbereich umfasst alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet<br />
oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im<br />
Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Die<br />
Verordnung sieht u.a. die CE-Kennzeichnung vor, <strong>mit</strong> der der<br />
Hersteller die Übereinstimmung <strong>mit</strong> allen Anforderungen der<br />
Verordnung bestätigt.<br />
27
Die neue EU-Richtlinie zur <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug aus dem<br />
Jahr 2009 (2009/48/EG) musste <strong>mit</strong> einer Übergangsfrist von<br />
zwei Jahren in den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Seit<br />
Juli 2011 gelten strengere Anforderungen an die Produktion<br />
von Spielzeug sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller<br />
<strong>und</strong> Importeure. Ein Spielzeug darf z. B. nicht mehr fest <strong>mit</strong><br />
Lebens<strong>mit</strong>teln verb<strong>und</strong>en sein, um für Kinder die Gefahr des<br />
versehentlichen Verschluckens zu verringern.<br />
Für die neuen Regelungen in Bezug auf die chemische Anforderung<br />
an Spielsachen gab es eine Übergangsfrist von vier<br />
Jahren. Sie tritt im Juli 2013 in Kraft. Die neue Bestimmung<br />
erlaubt höhere Grenzwerte für Blei, Arsen <strong>und</strong> Quecksilber in<br />
Spielsachen als die nationalen Bestimmungen bisher. Das bedeutet<br />
aus deutscher Sicht eine Verschlechterung der <strong>Sicherheit</strong><br />
von Spielzeug. Einen Antrag der B<strong>und</strong>esregierung, die<br />
strengeren deutschen Grenzwerte für bestimmte gefährliche<br />
Substanzen beibehalten zu können, hatte die EU-Kommission<br />
(in Teilen) abgelehnt. Die B<strong>und</strong>esregierung hat deshalb eine<br />
Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht<br />
<strong>mit</strong> dem Ziel, die bestehenden Grenzwerte beibehalten<br />
zu dürfen. Der Ausgang dieser Klage ist derzeit noch offen<br />
(Stand März 2013).<br />
3 Verordnung über die <strong>Sicherheit</strong> von Spielzeug –<br />
2. GPSGV<br />
• Alle Spielzeuge für Kinder unter 14 Jahren müssen<br />
absolut sicher sein<br />
• Hersteller <strong>und</strong> Importeure sind verpflichtet, Spielzeug<br />
so herzustellen, dass Kinder vor möglichen Gefahren,<br />
z. B. dem Ablösen von Kleinteilen, bewahrt werden.<br />
• Bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung unter<br />
Berücksichtigung des üblichen Verhaltens von Kindern<br />
(zum Beispiel lutschen/in den M<strong>und</strong> nehmen von Spielzeug)<br />
darf die <strong>Sicherheit</strong> oder Ges<strong>und</strong>heit von Benutzern<br />
oder Dritten nicht gefährdet werden<br />
• Die CE-Kennzeichnung muss auf jedem Spielzeug angebracht<br />
werden<br />
• Warnhinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein<br />
<strong>und</strong> <strong>mit</strong> eindeutigen Symbolen hervorgehoben werden<br />
• Warnhinweise müssen <strong>mit</strong> dem Wort „Achtung“ beginnen,<br />
da<strong>mit</strong> der Verbraucher das Risiko direkt <strong>und</strong> eindeutig<br />
erkennen kann, z. B. „Achtung: Nicht für Kinder unter<br />
36 Monaten geeignet.“<br />
• Name <strong>und</strong> Adresse des Herstellers müssen auf dem<br />
Produkt zu erkennen sein<br />
2.2 National gültige Normen<br />
Um Normen international zu vereinheitlichen erfolgt die Entwicklung<br />
von Normen auf europäischer Ebene im Europäischen<br />
Ko<strong>mit</strong>ee für Normung (CEN – Co<strong>mit</strong>é Européen de Normalisation)<br />
<strong>und</strong> international in der Internationalen Organisation<br />
für Normung (ISO – International Organization for Standardization).<br />
Deutschland wird in beiden Organisationen durch<br />
das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten.<br />
Alle harmonisierten Normen (der EU) müssen in nationale<br />
Normen umgesetzt werden. In Deutschland werden die<br />
Normen durch das DIN erarbeitet. Dabei wird es von sog.<br />
interessierten Kreisen, z. B. aus der Industrie, der Wirtschaft<br />
<strong>und</strong> des Verbraucherschutzes unterstützt. Das DIN beruft<br />
Repräsentanten, die die deutschen Interessen auch in den<br />
europäischen (CEN) <strong>und</strong> weltweiten (ISO) Normungsorganisationen<br />
vertreten.<br />
Die Entstehung einer Norm ist ein über Jahre andauernder<br />
Prozess. Normen werden alle fünf Jahre unter Berücksichtigung<br />
des neuesten Standes der Wissenschaft <strong>und</strong> Technik<br />
sowie unter Aspekten des Verbraucherschutzes überarbeitet.<br />
Eine Norm gilt in Deutschland, sobald sie im B<strong>und</strong>esanzeiger<br />
veröffentlicht wurde. Normen tragen die<br />
• Bezeichnung „DIN“ für das Deutsche Institut für Normung,<br />
• die Kennzeichnung „EN“ für Europäische Norm, wenn es<br />
eine harmonisierte Norm ist<br />
• die Bezeichnung „ISO“, wenn es eine internationale Norm ist<br />
• oder alle drei Einrichtungen „DIN EN ISO“, wenn die Norm<br />
in allen Bereichen anerkannt <strong>und</strong> veröffentlicht wurde,<br />
z. B. DIN EN ISO 9000 ff. die Norm für Qualitätsmanagementprozesse<br />
• <strong>und</strong> eine laufende Nummer z. B. Norm zur <strong>Sicherheit</strong> für<br />
Kinderbekleidung DIN EN 14682.<br />
Neben den international gültigen <strong>und</strong> europäischen Normen<br />
gibt es auch Normen, die nur für Deutschland gelten, z. B.<br />
DIN 58124 „Schulranzen“. Allen Normen gemeinsam ist,<br />
dass sie nur einen Empfehlungscharakter haben. Sie sind<br />
nicht verpflichtend. Dennoch werden sie von den Herstellern<br />
akzeptiert <strong>und</strong> angewendet, da sie <strong>mit</strong> qualifiziertem Sachverstand<br />
erstellt wurden, ein Qualitätskriterium von <strong>Produkten</strong><br />
sind <strong>und</strong> da<strong>mit</strong> Wettbewerbsvorteile bringen (können).<br />
Alle Normen werden vom Deutschen Institut für Normung<br />
(DIN) über den Beuth Verlag veröffentlicht. Sie lassen<br />
sich von jedermann, allerdings kostenpflichtig, beziehen<br />
(www.beuth.de).<br />
3 Deutsches Institut für Normung (DIN)<br />
• Das DIN ist die nationale Normungsorganisation in<br />
Deutschland<br />
• Das DIN vertritt Deutschland im Europäischen Normungsausschuss<br />
- CEN <strong>und</strong> im internationalen Ausschuss – ISO<br />
• Das DIN ist ein gemeinnütziger Verein <strong>mit</strong> Sitz in Berlin<br />
• Inzwischen ist 90 % der Normungsarbeit europäisch bzw.<br />
international ausgerichtet<br />
• 2010 gab es 32.454 DIN Normen - knapp 2.500 mehr<br />
als noch 2009<br />
28
2.3 Marktüberwachung<br />
Die Europäischen Mitgliedstaaten haben die Pflicht, für die<br />
ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften, z. B. über die<br />
allgemeine <strong>Produktsicherheit</strong> zu sorgen. In Deutschland wird<br />
die <strong>Sicherheit</strong> von Verbraucherprodukten von staatlichen<br />
Marktaufsichtsbehörden überwacht. Diese prüfen auf Nachfrage,<br />
ob die auf dem Inlandsmarkt verkauften Produkte<br />
sicher sind <strong>und</strong> veranlassen ggfs. Korrekturmaßnahmen,<br />
Rücknahmen oder bei Verstößen auch Sanktionen. Jedes<br />
deutsche B<strong>und</strong>esland hat Behörden wie z. B. das Gewerbeaufsichtsamt<br />
oder das Amt für Arbeitsschutz, die für die Einhaltung<br />
von europaweit geltenden <strong>Sicherheit</strong>sstandards in<br />
Fachgeschäften, Verbrauchermärkten, auf Messen <strong>und</strong> in<br />
Betrieben zuständig sind. In einigen B<strong>und</strong>esländern sind<br />
diese Aufgaben bei den Regierungspräsidenten <strong>und</strong> Bezirksregierungen<br />
angesiedelt. Auf B<strong>und</strong>esebene werden die<br />
Behörden durch den Arbeitsausschuss Marktüberwachung<br />
(AAMÜ) koordiniert.<br />
für Deutschland) verpflichtet, sie an RAPEX (Rapid Alert<br />
System for non-food consumer products) zu melden. RAPEX<br />
ist das Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte<br />
innerhalb Europas. Das System wird von der Europäischen<br />
Kommission betrieben. In dem System werden Informationen<br />
zu <strong>Produkten</strong> eingetragen, von denen eine Gefahr<br />
für die Ges<strong>und</strong>heit von Verbrauchern ausgehen kann. Behörden,<br />
Hersteller <strong>und</strong> Verbraucher können alle dort gemeldeten<br />
Produkte, die von ihnen ausgehenden Risiken sowie die Maßnahmen,<br />
die zur Vermeidung dieser Gefahren vorgenommen<br />
wurden, in einer Tabelle einsehen. Die europäischen Länder<br />
melden seit 2003 gefährliche Produkte, um deren Verkauf<br />
innerhalb der EU zu stoppen.<br />
Die Anzahl dieser Produkte steigt jährlich rapide an. Erschreckend<br />
dabei ist, dass fast die Hälfte der als gefährlich gemeldeten<br />
Produkte Spielsachen <strong>und</strong> Bedarfsgegenstände für<br />
Kinder sind.<br />
3 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden<br />
• Marktakteuren/ Herstellern Informationen über ihre<br />
rechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen<br />
• Verarbeitung <strong>und</strong> Auswertung von Unfallberichten,<br />
Testberichten <strong>und</strong> Verbraucherbeschwerden<br />
• Zusammenarbeit <strong>mit</strong> Zollbehörden, um gefährliche<br />
Produkte zu identifizieren<br />
• Verbraucher frühzeitig auf Gefahren durch ein<br />
Produkt aufmerksam machen<br />
• Rückrufmaßnahmen gefährlicher Produkte einleiten<br />
In Deutschland informiert die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz<br />
<strong>und</strong> Arbeitsmedizin (BAuA) auf B<strong>und</strong>esebene über die <strong>Sicherheit</strong><br />
von <strong>Produkten</strong>. Sie ist als „Nationaler Meldeknoten“<br />
Informationsdrehscheibe zwischen den Behörden der B<strong>und</strong>esländer<br />
<strong>und</strong> Europas. Sie tauscht <strong>mit</strong> den Marktüberwachungsbehörden<br />
der Länder Informationen zu gemeldeten mangelhaften<br />
<strong>Produkten</strong> aus. Sie leitet die eingehenden nationalen<br />
Meldungen an die Europäische Kommission <strong>und</strong> die Mitgliedsstaaten<br />
der EU weiter bzw. über<strong>mit</strong>telt deren Meldungen an<br />
die B<strong>und</strong>esländer. Wird der Handel <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong> aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer Mängel amtlich verboten, werden diese sog. Untersagensverfügungen<br />
in den „Amtlichen Mitteilungen“ <strong>und</strong><br />
auf der Homepage der BAuA veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig<br />
sind.<br />
Wichtige Informationen zur <strong>Produktsicherheit</strong> für Ver -<br />
braucher werden in dem <strong>Produktsicherheit</strong>sportal<br />
(http://www.produktsicherheitsportal.de) der Behörde<br />
eingestellt, u.a. auch aktuelle Rückrufe von fehlerhaften<br />
<strong>Produkten</strong>.<br />
Gefährliche Produkte<br />
Fallen gefährliche Produkte in Europa auf, so sind alle nationalen<br />
Behörden bzw. deren Kontaktstellen (z. B. die BAuA<br />
3 RAPEX<br />
• Ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen<br />
Konsumgüter, <strong>mit</strong> Ausnahme von Nahrungs- <strong>und</strong> Arz nei<strong>mit</strong>teln<br />
sowie medizinischen Geräten<br />
• Ermöglicht einen schnellen Informationsaustausch<br />
zwischen den Mitgliedsstaaten <strong>und</strong> der EU Kommission<br />
• Informiert über getroffene Maßnahmen, die zur Vermeidung<br />
oder Einschränkung der Vermarktung oder<br />
Verwendung von <strong>Produkten</strong>, die eine ernste Gefahr<br />
für die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong> der Verbraucher<br />
dar stellen<br />
• In Deutschland hat die BAuA für das RAPEX-System<br />
die Funktion des nationalen Knotens<br />
• Die RAPEX-Meldungen werden veröffentlicht unter http://ec.<br />
europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_en.cfm<br />
Über die Internetseite des Information and Communication<br />
System for Market Surveillance, kurz ICSMS können Verbraucher<br />
selbst aktiv werden. Hier stehen nicht nur Informationen<br />
über unsichere Produkte bereit, sondern der Verbraucher<br />
kann eigenständig risikoreiche Produkte direkt über eine<br />
Eingabemaske melden. Die Angaben werden an die zuständige<br />
Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet <strong>und</strong> diese<br />
veranlasst die erforderliche Maßnahmen. In der Datenbank<br />
kann sich jeder über Produkte informieren, zuständige Behörden<br />
suchen <strong>und</strong> eine Anzeige gefährlicher Produkte per<br />
E-Mail absetzen. Die Meldung an dieses System ist nicht verpflichtend,<br />
sondern geschieht freiwillig.<br />
3 ICSMS<br />
• Ist die internetgestützte Informationsplattform<br />
für ganz Europa<br />
• Enthält amtliche Informationen zu gefährlichen<br />
<strong>Produkten</strong>, freiwillige Rückrufe der Industrie sowie<br />
Hinweise von Produzenten auf Plagiate<br />
29
• Wird in deutscher Sprache angeboten<br />
• Besteht aus einem geschlossenen <strong>und</strong> einem<br />
öffentlichen Bereich<br />
• Der geschlossene Bereich ist nur für amtlichen Stellen<br />
zugänglich, also Marktüberwachungsbehörden, Zoll,<br />
EU-Kommission<br />
• Der öffentliche Teil dient den Verbrauchern <strong>und</strong><br />
Herstellern<br />
2.4 Verhalten bei Produktmängeln<br />
Ist ein Unfall <strong>mit</strong> einem Produkt geschehen oder sind offensichtliche<br />
Gefahren vorhanden (z. B. Verarbeitungsfehler), so<br />
gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den Verbraucher,<br />
gefährliche Produkte zu melden.<br />
Meldung von gefährlichen <strong>Produkten</strong><br />
Bei folgenschweren Verletzungen, die ein Kind trotz sachgemäßen<br />
Gebrauchs eines Produktes erlitten hat, sollten<br />
diese Erfahrungen <strong>und</strong> Informationen über die Risiken auch<br />
anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Es sollte<br />
immer dann Mitteilung gemacht werden,<br />
• wenn ein verwendungsfertiges Produkt im Anwendungsbereich<br />
des <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetzes einen Mangel in<br />
seiner Beschaffenheit aufweist, durch den bei bestimmungsgemäßer<br />
oder zu erwartender Verwendung unter Einbeziehung<br />
der üblichen oder zu erwartenden Gebrauchsdauer<br />
eine Gefahr für Leben oder Ges<strong>und</strong>heit der Benutzer oder<br />
Dritter droht, oder<br />
• wenn ein Unfall bei der Benutzung des betreffenden Produkts<br />
eingetreten ist <strong>und</strong> begründeter Anlass zu der Annahme<br />
besteht, dass der Unfall auf einen Mangel in der<br />
Beschaffenheit des Produkts zurückzuführen ist.<br />
Schriftliche/Telefonische Meldung<br />
Der Käufer setzt sich telefonisch oder schriftlich <strong>mit</strong> der örtlich<br />
für ihn zuständigen Marktüberwachungsbehörde in Verbindung.<br />
Deren Kontaktdaten sind im Telefonbuch/Internet<br />
zu finden. Dort werden die Informationen über den Unfallhergang<br />
oder über ein gefährliches Produkt aufgenommen <strong>und</strong><br />
ggf. an die verantwortliche Behörde weitergeleitet. Die eingegangenen<br />
Meldungen werden überprüft <strong>und</strong> in behörd -<br />
liche Maßnahmen wie z. B. eine Untersagung des Vertriebs<br />
umgesetzt.<br />
Meldung über das Internet<br />
Alternativ kann der Verbraucher auch direkt über das Europäische<br />
Marktüberwachungssystem (www.icsms.org) ein<br />
Produkt anzeigen, bei dem eine Gefährdung aufgetreten ist.<br />
Zunächst wird dazu die zuständige Behörde er<strong>mit</strong>telt. Ist<br />
diese gef<strong>und</strong>en, kann ein Eingabeformular ausgefüllt <strong>und</strong><br />
per E-Mail direkt an die Behörde verschickt werden. Von dort<br />
aus werden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet. Der<br />
Verbraucher kann das von ihm gemeldete Produkt weiter -<br />
ver fol gen. Über die Produktsuche ist der genaue Stand der<br />
Be ar beitung einzusehen <strong>und</strong> letztendlich auch, welche Maßnahmen<br />
eingeleitet worden sind.<br />
Beispiele für Meldungen von unsicheren <strong>Produkten</strong><br />
Nachfolgend zwei beispielhafte Meldungen von RAPEX um zu<br />
verdeutlichen, welche Gefahren typischerweise <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />
für Kinder auftreten können:<br />
Tödliche Gefahr:<br />
Verkaufsverbot für neoClicks Magnetkugeln<br />
Das Spiel <strong>mit</strong> diesen Kugeln kann schlimmstenfalls tödlich<br />
enden, wenn Kinder zwei oder mehr der kleinen Magnetkugeln<br />
verschlucken. Rapex meldet Verkaufsverbot für die<br />
neoClicks Basic 216 Magnetkugeln. Eindringlicher Appell<br />
an Eltern, solche Magnetkugeln gleich welcher Hersteller<br />
schnellstens aus der Reichweite von Kindern zu entfernen.<br />
Die mögliche Erstickungsgefahr für Kinder unter 36 Monaten<br />
ist nur ein Aspekt. Anders als bei nicht magnetischen Materialien<br />
verlassen die verschluckten Magnetkugeln den Körper<br />
nicht mehr auf natürlichem Weg, sondern können sich im<br />
Darmtrakt gegenseitig anziehen. Sie klemmen dabei das<br />
empfindliche Gewebe ein <strong>und</strong> können so zu schwerwiegenden<br />
Verletzungen führen. Oft können die Magnetkugeln auch<br />
nur durch einen chirurgischen Eingriff wieder entfernt werden.<br />
Dieses Produkt stellt aber nicht nur für kleine Kinder eine Gefahr<br />
dar, dies belegen Zwischenfälle in der Vergangenheit, bei<br />
denen Teenager die Kugeln verschluckt haben, beispielsweise<br />
weil sie ein Zungenpiercing vortäuschen wollten. Bereits seit<br />
2008 ist Magnetspielzeug wie die „Buckyballs“ in Europa nicht<br />
mehr zulässig. Hände weg von diesen gefährlichen Kugeln.<br />
Sie gehören nicht in Kinderhände! Die Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> Verbraucherschutz der Europäischen Kommission<br />
veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt, ...<br />
RAPEX – Report 06 vom 15.02.2013<br />
Verbotene Weichmacher:<br />
Sponge Bob Stempelset <strong>mit</strong> Buntstiften von KiK<br />
In diesem 5er Stempelset <strong>mit</strong> 3 Buntstiften „Sponge Bob“<br />
stecken in den Stiften nicht zugelassene Weichmacher. Eltern<br />
sollten das Produkt, sofern vorhanden entsorgen oder dem<br />
Handel <strong>mit</strong> Hinweis auf diese Meldung zurückbringen! Weichmacher<br />
sind nicht dauerhaft an die jeweiligen Materialien geb<strong>und</strong>en,<br />
sondern werden nach <strong>und</strong> nach freigesetzt. Dadurch<br />
steigt die Belastung auch im Hausstaub. Viel Lüften <strong>und</strong><br />
feuchtes Wischen (bei glatten Bodenbelägen) schafft ein<br />
wenig Abhilfe. Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten<br />
können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da<br />
sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind.<br />
Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.<br />
Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den<br />
Hinweis „frei von Weichmachern/Phthalaten“ geachtet werden.<br />
Die Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen<br />
zu folgendem Produkt, ... RAPEX – Report 05 vom 08.02.2013<br />
30
KiK hat reagiert:<br />
„Das 5er Stempelset <strong>mit</strong> 3 Buntstiften „Sponge Bob“ wurde<br />
seit etwa Juni 2012 über Filialen des Textildiscounters KiK<br />
verkauft. KiK hat den Artikel im Januar 2013 umgehend aus<br />
dem Sortiment genommen, nachdem bei einer Probennahme<br />
der Weichmacher gef<strong>und</strong>en wurde.“ Das Unternehmen teilt<br />
<strong>mit</strong>, dass eine Rückgabe jederzeit in den KiK Filialen möglich<br />
ist. Alle K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en erhalten bei Rückgabe des<br />
Sets ihr Geld zurück.<br />
Beispiele für <strong>Sicherheit</strong>szeichen<br />
Verbotszeichen<br />
roter Kreis<br />
Brandschutzzeichen<br />
Rote Quadrate<br />
2.5 Bedeutung der Kennzeichen <strong>und</strong> Gütesiegel<br />
Produkte <strong>und</strong> deren Verpackungen sind <strong>mit</strong> einer Vielzahl<br />
unterschiedlicher Symbole, Kennzeichnungen oder Warnhinweise<br />
versehen.<br />
Gesetzliche Kennzeichen (z. B. CE-Kennzeichnung) sind<br />
für Hersteller verpflichtend. Die verantwortungsvolle Verwendung<br />
liegt allein in seinen Händen. Es findet keine<br />
systematische Prüfung der korrekten Verwendung statt.<br />
Freiwillige Kennzeichen können vom Hersteller über zugelassene<br />
unabhängige Prüfeinrichtungen beantragt werden.<br />
Diese sogenannte Drittprüfung ist für den Hersteller <strong>mit</strong> zusätzlichen<br />
Kosten verb<strong>und</strong>en. Nach bestandener Prüfung<br />
bietet das Symbol dem Verbraucher jedoch eine vertrauensvolle<br />
Orientierung für den Kauf. Sie werden aber auch auf<br />
<strong>Produkten</strong> angebracht, z. B. als GS Zeichen oder das VDE<br />
Zeichen bei elektrischen <strong>Produkten</strong>. Für die Gestaltung der<br />
<strong>Sicherheit</strong>skennzeichnungen gibt es DIN Normen. Ihre Verwendung<br />
ist aber freiwillig. Man kann unter den frei willigen<br />
Kennzeichen zwischen <strong>Sicherheit</strong>szeichen <strong>und</strong> Gütesiegeln<br />
unterscheiden.<br />
<strong>Sicherheit</strong>szeichen haben eine gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage. Sie<br />
haben das Ziel, die Bevölkerung auf Gefahren <strong>und</strong> Verbote<br />
aufmerksam zu machen <strong>und</strong> Risikofaktoren für Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
zu minimieren. Bekannte <strong>Sicherheit</strong>szeichen sind<br />
das Zeichen für Rauchverbot oder die Kennzeichnung von<br />
Fluchtwegen.<br />
Gütesiegel dagegen werden von privaten Prüfinstituten für<br />
spezielle Qualitätskriterien, z. B. Umweltfre<strong>und</strong>lichkeit oder<br />
Nachhaltigkeit, für ein Produkt vergeben. Hersteller lassen<br />
ihre Produkte in erster Linie deshalb <strong>mit</strong> einem Gütesiegel<br />
versehen, weil sie sich gegenüber der Konkurrenz behaupten<br />
möchten. Gütesiegel unterscheiden sich z. B. in der Anzahl<br />
der überprüften Merkmale, ihrer Überprüfbarkeit oder der<br />
Transparenz der Anforderungen (s. Übersicht der Kennzeichnungen<br />
auf S.34) .<br />
Warnzeichen<br />
Gelbes Dreieck <strong>mit</strong> schwarzem Rand<br />
Rettungszeichen<br />
Grüne Quadrate bzw. Rechtecke<br />
Gebotszeichen<br />
Blauer Kreis<br />
Gefahrensymbole:<br />
Bisherige <strong>und</strong> neue Kennzeichnung gefährlicher Stoffe<br />
Neben den o.g. <strong>Sicherheit</strong>szeichen gibt es noch Gefahrensymbole,<br />
die als Warnsymbole für Gefahrstoffe (feuergefährlich,<br />
ges<strong>und</strong>heitsschädigend oder umweltschädigend) auf<br />
<strong>Produkten</strong> angebracht werden müssen. Gefahrenzeichen<br />
finden sich u.a. auf Haushaltschemikalien, die im Alltag Verwendung<br />
finden, z. B. Reinigungs<strong>mit</strong>tel, Grillanzünder oder<br />
Lampenöl.<br />
Seit 2009 werden die bisherigen Symbole für gefährliche<br />
Stoffeigenschaften gegen neue, weltweit harmonisierte<br />
Symbole, dem Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten<br />
Nationen ersetzt. Während die alten Gefahrensymbole<br />
orange Quadrate <strong>mit</strong> Piktogrammen waren, sind die neuen<br />
Gefahrenpiktogramme weiße Rauten <strong>mit</strong> roter Umrandung.<br />
Die neuen Symbole ersetzen sukzessiv bis spätestens zum<br />
1. Juni 2015 alle anderen nationalen oder regionalen Kennzeichnungsverfahren.<br />
Für die Einschätzung der Giftigkeit von z. B. Haushaltsprodukten<br />
ist es wichtig, die Symbole zu kennen <strong>und</strong> ihre Bedeutung<br />
zu verstehen. Denn nur so kann man die Entscheidung für ein<br />
weniger giftiges Produkt treffen.<br />
31
Bisher verwendete Gefahrensymbole<br />
entzündlich<br />
Mit diesem Symbol gekennzeichnete<br />
Gefahrenstoffe sind sehr leicht entzündlich.<br />
Stoffe der Klasse „F“ (F wie<br />
flammable) haben einen niedrigen<br />
Flammpunkt von ‹ 21°C oder bilden<br />
bei Kontakt <strong>mit</strong> Feuchtigkeit hochentzündliche<br />
Gase. Der eventuell auf dem<br />
Symbol vermerkte Zusatz „F+“ warnt<br />
vor extrem hoher Entzündlichkeit, da<br />
der Flammpunkt ‹ 0°C ist. In Verbindung<br />
<strong>mit</strong> Luft können Gase dieser Stoffe<br />
bereits unter Normalbedingungen ein<br />
explo sionsfähiges Gemisch bilden.<br />
brandfördernd<br />
Brandfördernde Stoffe sind in der Regel<br />
nicht selbst brennbar, können aber bei<br />
der Berührung <strong>mit</strong> brennbaren Stoffen<br />
die Brandgefahr <strong>und</strong> die Heftigkeit<br />
eines Brandes beträchtlich erhöhen.<br />
reizend<br />
Findet man auf dem Symbol keine<br />
besondere Kennzeichnung spricht<br />
man von der Klasse „Xi-Reizend“. Es<br />
kann bei Kontakt <strong>mit</strong> der Haut zu<br />
Entzündungen kommen. Stoffe, die<br />
<strong>mit</strong> dem Zusatz „Xn“ ver sehen sind,<br />
können durch Hautkontakt, Einatmen<br />
oder Verschlucken akute oder chronische<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen verursachen<br />
<strong>und</strong> sogar zum Tode führen.<br />
giftig<br />
Bei Einnahme oder Einatmen von gif tigen<br />
Stoffen oder bei Hautkontakt <strong>mit</strong><br />
Giftstoffen kann es zu akuten oder<br />
chronischen Schäden kommen, die<br />
nicht selten auch zum Tode führen.<br />
Ist die Kennung “T+” angebracht, gehört<br />
der Stoff aufgr<strong>und</strong> seiner Gefährlichkeit<br />
nur in die Hände von Fachleuten.<br />
explosionsgefährlich<br />
Explosionsgefährliche Stoffe können<br />
durch einen Schlag, Reibung, Erwärm<br />
ung, Feuer oder andere Zündquellen<br />
(z. B. elektronische Kontakte) explodieren.<br />
umweltgiftig<br />
Stoffe <strong>mit</strong> diesem Symbol können,<br />
wenn sie unkontrolliert in die Umwelt<br />
gelangen, schwerwiegende Folgen für<br />
Wasser, Boden, Luft, Klima, Pflanzen<br />
oder Mikroorganismen haben.<br />
ätzend<br />
Als „ätzend“ gekennzeichnete Stoffe<br />
(z. B. bei Laugen <strong>und</strong> Säuren) zerstören<br />
lebendes Gewebe.<br />
32
Neue Gefahrensymbole<br />
(„GHS-Verordnung“ zur Einstufung, Kennzeichnung <strong>und</strong> Verpackung von Stoffen <strong>und</strong> Gemischen veröffentlicht im Amtsblatt<br />
der Europäischen Union als Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)<br />
Gefahrenpiktogramme für physikalische Gefahren<br />
Gefahrenpiktogramme für Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
Hierzu gehört auch das Gefahrensymbol „Ätzwirkung“ GHS05<br />
(bereits beschrieben bei physikalischen Gefahren)<br />
flamme, GHS02<br />
Entzündbare Gase, Flüssigkeiten, Aerosole<br />
<strong>und</strong> Feststoffe. Stoffe <strong>und</strong> Gemische,<br />
die bei Berührung <strong>mit</strong> Wasser<br />
entzündbare Gase entwickeln, selbstentzündliche<br />
<strong>und</strong> selbstzersetzliche<br />
Flüssigkeiten <strong>und</strong> Feststoffe, selbsterhitzungsfähige<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische.<br />
Stoffbeispiele: Propan, Butan, Acetaldehyd<br />
Gasflasche, GHS04<br />
Gase <strong>und</strong> Gasgemische, die in einem<br />
Behältnis enthalten sind, verdichtete<br />
Gase (unter Druck), verflüssigte Gase,<br />
gelöste <strong>und</strong> tief gekühlt verflüssigte<br />
Gase. Stoffbeispiele: Flüssiggase,<br />
Druckgasflaschen<br />
ätzwirkung, GHS05<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die auf Metall<br />
korrosiv wirken <strong>und</strong> sie beschädigen<br />
oder zerstören können. Verursacht<br />
schwere Verätzungen der Haut <strong>und</strong><br />
schwere Augenschäden. Stoffbeispiele:<br />
Natronlauge, Salzsäure, Flusssäure<br />
flamme über einem Kreis, GHS03<br />
Oxidierende <strong>und</strong> entzündend wirkende<br />
Feststoffe, Flüssigkeiten <strong>und</strong> Gase.<br />
Stoffbeispiele: Sauerstoff, Hypochlorit<br />
totenkopf <strong>mit</strong> gekreuzten Knochen,<br />
GHS06<br />
Chemikalien, die bereits in geringen<br />
Mengen nach dem Verschlucken, Einatmen<br />
oder beim Kontakt <strong>mit</strong> der Haut<br />
schwere Ges<strong>und</strong>heitsschäden hervorrufen<br />
oder zum Tode führen. Akute Toxizität.<br />
Stoffbeispiele: Blausäure, Brom<br />
Ausrufezeichen<br />
(weniger schwerwiegend), GHS07<br />
Weniger stark ges<strong>und</strong>heitsgefährdende<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische. Akut ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />
nach Einatmen, Verschlucken<br />
oder Hautkontakt, Reizung der Haut<br />
<strong>und</strong> Augen, Sensibilisierung der Haut<br />
(verursachen allergische Hautreaktionen),<br />
Reizung der Atemwege bzw.<br />
betäubende Wirkung. Stoffbeispiele:<br />
Kohlenwasserstoffe, Limonen<br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahr GHS08<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische <strong>mit</strong> organspezifischen<br />
Giftwirkungen oder langfristig<br />
ges<strong>und</strong>heitsgefährlichen Eigenschaften<br />
wie krebserregende, erbgutverändernde<br />
oder fortpflanzungsgefährdende Wirkung.<br />
Flüssigkeiten, die nach Verschlucken<br />
schwere Lungenschäden verursachen<br />
(Aspirationsgefahr), <strong>und</strong> Stoffe,<br />
die beim Einatmen Allergien oder Atembeschwerden<br />
verursachen können (Sensibilisierung<br />
der Atemwege) sowie spezifische<br />
Organtoxizität bei einmaliger<br />
oder wiederholter Exposition zeigen.<br />
Stoffbeispiele: Benzol, Methanol<br />
Gefahrenpiktogramm für Umweltgefahren<br />
umwelt, GHS09<br />
Stoffe <strong>und</strong> Gemische, die akute <strong>und</strong>/oder<br />
längerfristige Schadwirkung auf Wasser -<br />
organismen zeigen d.h. akut bzw. chronisch<br />
gewässergefährdend sind. Stoffbeispiele:<br />
Insektizide, Ammoniak<br />
33
Kennzeichnungen, die an <strong>Produkten</strong> zu finden sind<br />
Im Folgenden werden exemplarisch Kennzeichen <strong>und</strong> Gütesiegel vorgestellt, die bei <strong>Produkten</strong> für Kinder als eine Orientierung<br />
für die <strong>Sicherheit</strong> dienen können. Informationen zu anderen Zeichen, die es auf dem Markt gibt, finden sich auf der Internetseite<br />
www.label-online.de der Verbraucherinitiative e.V.<br />
Die CE-Kennzeichnung (Communauté<br />
Européenne – „Europäische Gemeinschaft“)<br />
ist gesetzlich vorgegeben. Mit<br />
ihr erklärt der Hersteller in Eigenverantwortung,<br />
dass das Produkt die gr<strong>und</strong>legenden<br />
<strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen<br />
gemäß Gesetz erfüllt,<br />
<strong>und</strong> erhält dadurch grünes Licht für die<br />
Einführung auf den europäischen Markt.<br />
Die CE-Kennzeichnung dient in erster<br />
Linie als „Reisepass“ <strong>und</strong> sollte nicht<br />
als „Verbraucherzeichen“ verstanden<br />
werden. Zwar erklärt der Hersteller,<br />
dass sein Produkt sicher ist – was genau<br />
diese Erklärung aber gewährleistet,<br />
bleibt offen. Außerdem wird die CE-<br />
Kennzeichnung auf <strong>Produkten</strong> häufig<br />
gefälscht, um ein Produkt auf den europäischen<br />
Markt einzuschleusen. Die CE-<br />
Kennzeichnung setzt generell keine externe<br />
Prüfung vor der Markteinführung<br />
voraus. Es sei denn, es handelt sich um<br />
Produkte, deren Gefahrenpotenzial als<br />
hoch eingeschätzt wird, z. B. Spielzeug<br />
oder Elektrogeräte. Diese müssen vorher<br />
überprüft werden.<br />
Die CE-Kennzeichnung muss auf den<br />
Produk ten, die unter das ProdSG fallen<br />
vorhanden sein, die anderen, nachfolgend<br />
genannten Zeichen bieten für den<br />
Verbraucher aber eine höhere <strong>Sicherheit</strong><br />
für eine gute Qualität.<br />
Das GS-Zeichen wurde 1977 in Deutschland<br />
als verbraucherorientiertes Prüfzeichen<br />
entwickelt. Es steht für die geprüfte<br />
<strong>Sicherheit</strong> von <strong>Produkten</strong>. Trägt<br />
ein Produkt das GS-Zeichen, so ist dem<br />
Hersteller die <strong>Sicherheit</strong> seines Produktes<br />
bereits vor der Markteinführung sehr<br />
wichtig <strong>und</strong> er möchte mögliche Risiken<br />
für den Verbraucher ausschalten. Ein<br />
unabhängig zugelassenes Prüfinstitut,<br />
z. B. der Technische Überwachungsverein<br />
(TÜV) oder die Landesgewerbeanstalt<br />
(LGA), testet das Produkt <strong>und</strong> bescheinigt,<br />
dass es die gr<strong>und</strong>legenden<br />
<strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen<br />
aus dem ProdSG <strong>und</strong> einzelnen<br />
Richtlinien erfüllt. Nach der Vergabe<br />
des GS- Zeichens wird das Produkt<br />
regelmäßig kontrolliert, <strong>und</strong> nach fünf<br />
Jahren ist in der Regel eine neue Prüfung<br />
erforderlich.<br />
Das VDE-Zeichen wird vom Verband der<br />
Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik<br />
e.V. (VDE) für geprüfte elektrotechnische<br />
Produkte (z. B. Elektrospielzeug,<br />
-geräte) vergeben. Das <strong>Sicherheit</strong>szeichen<br />
ist zwar staatlich begründet,<br />
die Anwendung erfolgt jedoch freiwillig.<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Prüfungen sind die<br />
VDE-Bestimmungen, europäische <strong>und</strong><br />
international harmonisierte Normen sowie<br />
weitere technische Richtlinien. Eine<br />
<strong>Sicherheit</strong>sprüfung für elektronisch<br />
betriebene Produkte ist in Deutschland<br />
nicht verpflichtend, so dass auch unsichere<br />
Produkte auf dem Markt sind,<br />
meist im preisgünstigeren Sektor.<br />
Das „goldene M“ wird von der Deutsch en<br />
Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM)<br />
vergeben. Möbel (z. B. Kinderhochstühle,<br />
Wickeltische, Kinderbetten) werden<br />
auf <strong>Sicherheit</strong>s- (Stabilität, Haltbarkeit,<br />
gute Verarbeitung) <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong> heitsaspekte<br />
(ohne schädliche Inhaltsstoffe)<br />
geprüft. Für Kindermöbel bestehen besonders<br />
strenge gesetzliche Regelun gen.<br />
Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist<br />
ein vom Staat gefördertes, freiwilliges<br />
Zeichen. Ausgezeichnet werden umweltfre<strong>und</strong>liche<br />
Produkte, die zugleich Ges<strong>und</strong>heits-<br />
<strong>und</strong> Arbeitsschutz sowie<br />
Praxistauglichkeit <strong>und</strong> schadstofffreie<br />
Entsorgung garantieren, z. B. Matratzen<br />
<strong>und</strong> Möbel. Die Anforderungen werden<br />
von einer unabhängigen Jury erarbeitet.<br />
Vergeben wird das Zeichen vom RAL<br />
Deutsches Institut für Gütesicherung<br />
<strong>und</strong> Kennzeichnung e.V., zusammen <strong>mit</strong><br />
dem Umweltb<strong>und</strong>esamt <strong>und</strong> dem betreffenden<br />
B<strong>und</strong>esland.<br />
34
Das „spiel gut“ Zeichen wird vom Arbeitsausschuss<br />
Kinderspiel + Spielzeug e.V.<br />
für Marktneuheiten auf dem Spielzeugmarkt<br />
vergeben. Spiele <strong>und</strong> Spielzeug<br />
werden auf Wunsch des Herstellers u.a.<br />
nach Kriterien wie Kreativität, pädagogischer<br />
Wert, Größe, Material, Haltbarkeit<br />
<strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong> begutachtet.<br />
Das Zeichen „Textiles Vertrauen“ ist ein<br />
Zeichen des Verbandes der Textilindustrie<br />
<strong>mit</strong> dem die ges<strong>und</strong>heitliche Unbedenklichkeit<br />
von Textilien dokumentiert<br />
wird. Nach dem ÖkoTex Standard 100<br />
zertifizierte Textilien sollen keine ges<strong>und</strong>heitsschädlichen<br />
Stoffe in Konzentrationen<br />
enthalten, die zu Beeinträchtigungen<br />
der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />
führen können. Je nach Intensität des<br />
Kontaktes zwischen Stoff <strong>und</strong> Haut (<strong>und</strong><br />
je empfindlicher die Haut), desto strengere<br />
Anforderungen sind zu erfüllen.<br />
Textilien <strong>und</strong> textile Spielwaren für Babys<br />
<strong>und</strong> Kleinkinder z. B. Unterwäsche,<br />
Strampler, Bettwäsche <strong>und</strong> Stofftiere<br />
zählen zur Klasse 1. Ausstattungsmaterialien<br />
für Dekorationszwecke wie Tischwäsche<br />
<strong>und</strong> Vorhänge, aber auch textile<br />
Wand- <strong>und</strong> Bodenbeläge zählen zur untersten<br />
Klasse 4.<br />
2.6 Bedeutung von Testergebnissen<br />
Es gibt verschiedene Verbraucherschutzorganisationen, die<br />
Tests von <strong>Produkten</strong> <strong>und</strong> Dienstleistungen durchführen. Die<br />
zwei bekanntesten sind die Stiftung Warentest <strong>und</strong> Ökotest.<br />
Gute Testergebnisse sind ein Kaufargument. Der Verbraucher<br />
sollte jedoch darauf achten,<br />
• aus welchem Jahr der Test stammt (Datum ist auf dem<br />
angebrachten Logo sichtbar)<br />
• ob tatsächlich dieses Produkt <strong>mit</strong> der angegebenen<br />
Benotung abgeschnitten hat, oder ggf. ein Nachfolgemodell<br />
oder baugleiches Modell<br />
• <strong>und</strong> welche Eigenschaften des Produktes untersucht<br />
wurden, z. B. Umweltverträglichkeit, <strong>Sicherheit</strong>.<br />
Die Stiftung Warentest ist eine unabhängige<br />
Verbraucherschutzinstitution,<br />
die Produkte unterschiedlicher Anbieter<br />
nach den aktuellen wissenschaftlichen<br />
Kenntnissen prüft <strong>und</strong> vergleicht. Die<br />
getesteten Produkte werden anonym<br />
gekauft <strong>und</strong> untersucht. Die Testkriterien<br />
eines Produktes werden vorab <strong>mit</strong><br />
Unterstützung eines Expertenteams<br />
definiert. Die Prüfergebnisse erscheinen<br />
in einer monatlich herausgegebenen<br />
Zeitschrift. Die Hersteller nutzen gute<br />
<strong>und</strong> sehr gute Testergebnisse ihrer Produkte<br />
gerne als Werbeargument, indem<br />
sie das Test-Prädikat auf ihr Produkt<br />
aufbringen.<br />
Das DIN Geprüft-Zeichen ist ein Zeichen,<br />
das die Übereinstimmung eines Produktes<br />
<strong>mit</strong> den in DIN-, DIN EN- oder<br />
DIN EN ISO Norm Anforderungen<br />
dokumentiert. Das Produkt wurde einer<br />
Prüfung durch eine neutrale Stelle unterzogen,<br />
bewertet <strong>und</strong> wird regelmäßig<br />
überwacht.<br />
Der Verlag Ökotest gibt das gleichnamige<br />
Verbrauchermagazin heraus,<br />
in dem Produkte einer Warengruppe<br />
verschiedener Marktanbieter <strong>mit</strong>einander<br />
verglichen werden. Der Schwerpunkt<br />
der Tests liegt auf ökologischen<br />
Kriterien, z. B. Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit.<br />
Die Testergebnisse werden in der örtlichen Verbraucherzentrale<br />
archiviert <strong>und</strong> können dort eingesehen werden.<br />
Kritiker der Produkttestungen zweifeln deren Objektivität<br />
an, weil aus ihrer Sicht falsche Kriterien oder Richtwerte<br />
angesetzt werden oder die Wertung der einzelnen Kriterien<br />
für die Gesamtbewertung falsch gewichtet werden.<br />
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Fazit<br />
Die Ausführungen zeigen, dass Verbraucherinnen <strong>und</strong> Verbraucher,<br />
zwar gr<strong>und</strong>sätzlich der <strong>Sicherheit</strong> von <strong>Produkten</strong> vertrauen können,<br />
weil es gute gesetzliche Regelungen <strong>und</strong> Bestimmungen gibt. Jedoch<br />
werden sie nicht aus der Eigenverantwortung entlassen. Sie sollten<br />
Produkte, Produkt bewertungen <strong>und</strong> Produkttestungen kritisch hinterfragen,<br />
um sich ein eigenes Bild von der Qualität eines Produktes<br />
machen zu können. Dies gilt bereits auch für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
als Verbrauchergruppe. Es ist deshalb wichtig, sie als Adressaten der<br />
Verbraucherinformation anzusprechen.<br />
Das kritische Hinterfragen <strong>und</strong> das genaue Hinschauen beim Kauf <strong>und</strong><br />
bei der Nutzung von <strong>Produkten</strong> sind wichtige Ziele, die <strong>mit</strong> der hier<br />
vorgestellten Unterrichtsreihe „Gefährlichen <strong>Produkten</strong> auf der Spur!“<br />
erreicht werden sollen.<br />
Wir hoffen, dass sich viele Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer dazu entschließen,<br />
die <strong>Produktsicherheit</strong> als Thema im Schulunterricht aufzugreifen, da<strong>mit</strong><br />
aus den Kindern kompetente Verbraucher werden können!<br />
Vielen Dank!<br />
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