unfälle mit Produkten und Produktsicherheit - Mehr Sicherheit für ...
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• Wird in deutscher Sprache angeboten<br />
• Besteht aus einem geschlossenen <strong>und</strong> einem<br />
öffentlichen Bereich<br />
• Der geschlossene Bereich ist nur für amtlichen Stellen<br />
zugänglich, also Marktüberwachungsbehörden, Zoll,<br />
EU-Kommission<br />
• Der öffentliche Teil dient den Verbrauchern <strong>und</strong><br />
Herstellern<br />
2.4 Verhalten bei Produktmängeln<br />
Ist ein Unfall <strong>mit</strong> einem Produkt geschehen oder sind offensichtliche<br />
Gefahren vorhanden (z. B. Verarbeitungsfehler), so<br />
gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den Verbraucher,<br />
gefährliche Produkte zu melden.<br />
Meldung von gefährlichen <strong>Produkten</strong><br />
Bei folgenschweren Verletzungen, die ein Kind trotz sachgemäßen<br />
Gebrauchs eines Produktes erlitten hat, sollten<br />
diese Erfahrungen <strong>und</strong> Informationen über die Risiken auch<br />
anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Es sollte<br />
immer dann Mitteilung gemacht werden,<br />
• wenn ein verwendungsfertiges Produkt im Anwendungsbereich<br />
des <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetzes einen Mangel in<br />
seiner Beschaffenheit aufweist, durch den bei bestimmungsgemäßer<br />
oder zu erwartender Verwendung unter Einbeziehung<br />
der üblichen oder zu erwartenden Gebrauchsdauer<br />
eine Gefahr für Leben oder Ges<strong>und</strong>heit der Benutzer oder<br />
Dritter droht, oder<br />
• wenn ein Unfall bei der Benutzung des betreffenden Produkts<br />
eingetreten ist <strong>und</strong> begründeter Anlass zu der Annahme<br />
besteht, dass der Unfall auf einen Mangel in der<br />
Beschaffenheit des Produkts zurückzuführen ist.<br />
Schriftliche/Telefonische Meldung<br />
Der Käufer setzt sich telefonisch oder schriftlich <strong>mit</strong> der örtlich<br />
für ihn zuständigen Marktüberwachungsbehörde in Verbindung.<br />
Deren Kontaktdaten sind im Telefonbuch/Internet<br />
zu finden. Dort werden die Informationen über den Unfallhergang<br />
oder über ein gefährliches Produkt aufgenommen <strong>und</strong><br />
ggf. an die verantwortliche Behörde weitergeleitet. Die eingegangenen<br />
Meldungen werden überprüft <strong>und</strong> in behörd -<br />
liche Maßnahmen wie z. B. eine Untersagung des Vertriebs<br />
umgesetzt.<br />
Meldung über das Internet<br />
Alternativ kann der Verbraucher auch direkt über das Europäische<br />
Marktüberwachungssystem (www.icsms.org) ein<br />
Produkt anzeigen, bei dem eine Gefährdung aufgetreten ist.<br />
Zunächst wird dazu die zuständige Behörde er<strong>mit</strong>telt. Ist<br />
diese gef<strong>und</strong>en, kann ein Eingabeformular ausgefüllt <strong>und</strong><br />
per E-Mail direkt an die Behörde verschickt werden. Von dort<br />
aus werden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet. Der<br />
Verbraucher kann das von ihm gemeldete Produkt weiter -<br />
ver fol gen. Über die Produktsuche ist der genaue Stand der<br />
Be ar beitung einzusehen <strong>und</strong> letztendlich auch, welche Maßnahmen<br />
eingeleitet worden sind.<br />
Beispiele für Meldungen von unsicheren <strong>Produkten</strong><br />
Nachfolgend zwei beispielhafte Meldungen von RAPEX um zu<br />
verdeutlichen, welche Gefahren typischerweise <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />
für Kinder auftreten können:<br />
Tödliche Gefahr:<br />
Verkaufsverbot für neoClicks Magnetkugeln<br />
Das Spiel <strong>mit</strong> diesen Kugeln kann schlimmstenfalls tödlich<br />
enden, wenn Kinder zwei oder mehr der kleinen Magnetkugeln<br />
verschlucken. Rapex meldet Verkaufsverbot für die<br />
neoClicks Basic 216 Magnetkugeln. Eindringlicher Appell<br />
an Eltern, solche Magnetkugeln gleich welcher Hersteller<br />
schnellstens aus der Reichweite von Kindern zu entfernen.<br />
Die mögliche Erstickungsgefahr für Kinder unter 36 Monaten<br />
ist nur ein Aspekt. Anders als bei nicht magnetischen Materialien<br />
verlassen die verschluckten Magnetkugeln den Körper<br />
nicht mehr auf natürlichem Weg, sondern können sich im<br />
Darmtrakt gegenseitig anziehen. Sie klemmen dabei das<br />
empfindliche Gewebe ein <strong>und</strong> können so zu schwerwiegenden<br />
Verletzungen führen. Oft können die Magnetkugeln auch<br />
nur durch einen chirurgischen Eingriff wieder entfernt werden.<br />
Dieses Produkt stellt aber nicht nur für kleine Kinder eine Gefahr<br />
dar, dies belegen Zwischenfälle in der Vergangenheit, bei<br />
denen Teenager die Kugeln verschluckt haben, beispielsweise<br />
weil sie ein Zungenpiercing vortäuschen wollten. Bereits seit<br />
2008 ist Magnetspielzeug wie die „Buckyballs“ in Europa nicht<br />
mehr zulässig. Hände weg von diesen gefährlichen Kugeln.<br />
Sie gehören nicht in Kinderhände! Die Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> Verbraucherschutz der Europäischen Kommission<br />
veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt, ...<br />
RAPEX – Report 06 vom 15.02.2013<br />
Verbotene Weichmacher:<br />
Sponge Bob Stempelset <strong>mit</strong> Buntstiften von KiK<br />
In diesem 5er Stempelset <strong>mit</strong> 3 Buntstiften „Sponge Bob“<br />
stecken in den Stiften nicht zugelassene Weichmacher. Eltern<br />
sollten das Produkt, sofern vorhanden entsorgen oder dem<br />
Handel <strong>mit</strong> Hinweis auf diese Meldung zurückbringen! Weichmacher<br />
sind nicht dauerhaft an die jeweiligen Materialien geb<strong>und</strong>en,<br />
sondern werden nach <strong>und</strong> nach freigesetzt. Dadurch<br />
steigt die Belastung auch im Hausstaub. Viel Lüften <strong>und</strong><br />
feuchtes Wischen (bei glatten Bodenbelägen) schafft ein<br />
wenig Abhilfe. Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten<br />
können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da<br />
sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind.<br />
Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.<br />
Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den<br />
Hinweis „frei von Weichmachern/Phthalaten“ geachtet werden.<br />
Die Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen<br />
zu folgendem Produkt, ... RAPEX – Report 05 vom 08.02.2013<br />
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