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unfälle mit Produkten und Produktsicherheit - Mehr Sicherheit für ...

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• Wird in deutscher Sprache angeboten<br />

• Besteht aus einem geschlossenen <strong>und</strong> einem<br />

öffentlichen Bereich<br />

• Der geschlossene Bereich ist nur für amtlichen Stellen<br />

zugänglich, also Marktüberwachungsbehörden, Zoll,<br />

EU-Kommission<br />

• Der öffentliche Teil dient den Verbrauchern <strong>und</strong><br />

Herstellern<br />

2.4 Verhalten bei Produktmängeln<br />

Ist ein Unfall <strong>mit</strong> einem Produkt geschehen oder sind offensichtliche<br />

Gefahren vorhanden (z. B. Verarbeitungsfehler), so<br />

gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den Verbraucher,<br />

gefährliche Produkte zu melden.<br />

Meldung von gefährlichen <strong>Produkten</strong><br />

Bei folgenschweren Verletzungen, die ein Kind trotz sachgemäßen<br />

Gebrauchs eines Produktes erlitten hat, sollten<br />

diese Erfahrungen <strong>und</strong> Informationen über die Risiken auch<br />

anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Es sollte<br />

immer dann Mitteilung gemacht werden,<br />

• wenn ein verwendungsfertiges Produkt im Anwendungsbereich<br />

des <strong>Produktsicherheit</strong>sgesetzes einen Mangel in<br />

seiner Beschaffenheit aufweist, durch den bei bestimmungsgemäßer<br />

oder zu erwartender Verwendung unter Einbeziehung<br />

der üblichen oder zu erwartenden Gebrauchsdauer<br />

eine Gefahr für Leben oder Ges<strong>und</strong>heit der Benutzer oder<br />

Dritter droht, oder<br />

• wenn ein Unfall bei der Benutzung des betreffenden Produkts<br />

eingetreten ist <strong>und</strong> begründeter Anlass zu der Annahme<br />

besteht, dass der Unfall auf einen Mangel in der<br />

Beschaffenheit des Produkts zurückzuführen ist.<br />

Schriftliche/Telefonische Meldung<br />

Der Käufer setzt sich telefonisch oder schriftlich <strong>mit</strong> der örtlich<br />

für ihn zuständigen Marktüberwachungsbehörde in Verbindung.<br />

Deren Kontaktdaten sind im Telefonbuch/Internet<br />

zu finden. Dort werden die Informationen über den Unfallhergang<br />

oder über ein gefährliches Produkt aufgenommen <strong>und</strong><br />

ggf. an die verantwortliche Behörde weitergeleitet. Die eingegangenen<br />

Meldungen werden überprüft <strong>und</strong> in behörd -<br />

liche Maßnahmen wie z. B. eine Untersagung des Vertriebs<br />

umgesetzt.<br />

Meldung über das Internet<br />

Alternativ kann der Verbraucher auch direkt über das Europäische<br />

Marktüberwachungssystem (www.icsms.org) ein<br />

Produkt anzeigen, bei dem eine Gefährdung aufgetreten ist.<br />

Zunächst wird dazu die zuständige Behörde er<strong>mit</strong>telt. Ist<br />

diese gef<strong>und</strong>en, kann ein Eingabeformular ausgefüllt <strong>und</strong><br />

per E-Mail direkt an die Behörde verschickt werden. Von dort<br />

aus werden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet. Der<br />

Verbraucher kann das von ihm gemeldete Produkt weiter -<br />

ver fol gen. Über die Produktsuche ist der genaue Stand der<br />

Be ar beitung einzusehen <strong>und</strong> letztendlich auch, welche Maßnahmen<br />

eingeleitet worden sind.<br />

Beispiele für Meldungen von unsicheren <strong>Produkten</strong><br />

Nachfolgend zwei beispielhafte Meldungen von RAPEX um zu<br />

verdeutlichen, welche Gefahren typischerweise <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong><br />

für Kinder auftreten können:<br />

Tödliche Gefahr:<br />

Verkaufsverbot für neoClicks Magnetkugeln<br />

Das Spiel <strong>mit</strong> diesen Kugeln kann schlimmstenfalls tödlich<br />

enden, wenn Kinder zwei oder mehr der kleinen Magnetkugeln<br />

verschlucken. Rapex meldet Verkaufsverbot für die<br />

neoClicks Basic 216 Magnetkugeln. Eindringlicher Appell<br />

an Eltern, solche Magnetkugeln gleich welcher Hersteller<br />

schnellstens aus der Reichweite von Kindern zu entfernen.<br />

Die mögliche Erstickungsgefahr für Kinder unter 36 Monaten<br />

ist nur ein Aspekt. Anders als bei nicht magnetischen Materialien<br />

verlassen die verschluckten Magnetkugeln den Körper<br />

nicht mehr auf natürlichem Weg, sondern können sich im<br />

Darmtrakt gegenseitig anziehen. Sie klemmen dabei das<br />

empfindliche Gewebe ein <strong>und</strong> können so zu schwerwiegenden<br />

Verletzungen führen. Oft können die Magnetkugeln auch<br />

nur durch einen chirurgischen Eingriff wieder entfernt werden.<br />

Dieses Produkt stellt aber nicht nur für kleine Kinder eine Gefahr<br />

dar, dies belegen Zwischenfälle in der Vergangenheit, bei<br />

denen Teenager die Kugeln verschluckt haben, beispielsweise<br />

weil sie ein Zungenpiercing vortäuschen wollten. Bereits seit<br />

2008 ist Magnetspielzeug wie die „Buckyballs“ in Europa nicht<br />

mehr zulässig. Hände weg von diesen gefährlichen Kugeln.<br />

Sie gehören nicht in Kinderhände! Die Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Verbraucherschutz der Europäischen Kommission<br />

veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt, ...<br />

RAPEX – Report 06 vom 15.02.2013<br />

Verbotene Weichmacher:<br />

Sponge Bob Stempelset <strong>mit</strong> Buntstiften von KiK<br />

In diesem 5er Stempelset <strong>mit</strong> 3 Buntstiften „Sponge Bob“<br />

stecken in den Stiften nicht zugelassene Weichmacher. Eltern<br />

sollten das Produkt, sofern vorhanden entsorgen oder dem<br />

Handel <strong>mit</strong> Hinweis auf diese Meldung zurückbringen! Weichmacher<br />

sind nicht dauerhaft an die jeweiligen Materialien geb<strong>und</strong>en,<br />

sondern werden nach <strong>und</strong> nach freigesetzt. Dadurch<br />

steigt die Belastung auch im Hausstaub. Viel Lüften <strong>und</strong><br />

feuchtes Wischen (bei glatten Bodenbelägen) schafft ein<br />

wenig Abhilfe. Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten<br />

können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da<br />

sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind.<br />

Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.<br />

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den<br />

Hinweis „frei von Weichmachern/Phthalaten“ geachtet werden.<br />

Die Generaldirektion Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen<br />

zu folgendem Produkt, ... RAPEX – Report 05 vom 08.02.2013<br />

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