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unfälle mit Produkten und Produktsicherheit - Mehr Sicherheit für ...

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2.3 Marktüberwachung<br />

Die Europäischen Mitgliedstaaten haben die Pflicht, für die<br />

ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften, z. B. über die<br />

allgemeine <strong>Produktsicherheit</strong> zu sorgen. In Deutschland wird<br />

die <strong>Sicherheit</strong> von Verbraucherprodukten von staatlichen<br />

Marktaufsichtsbehörden überwacht. Diese prüfen auf Nachfrage,<br />

ob die auf dem Inlandsmarkt verkauften Produkte<br />

sicher sind <strong>und</strong> veranlassen ggfs. Korrekturmaßnahmen,<br />

Rücknahmen oder bei Verstößen auch Sanktionen. Jedes<br />

deutsche B<strong>und</strong>esland hat Behörden wie z. B. das Gewerbeaufsichtsamt<br />

oder das Amt für Arbeitsschutz, die für die Einhaltung<br />

von europaweit geltenden <strong>Sicherheit</strong>sstandards in<br />

Fachgeschäften, Verbrauchermärkten, auf Messen <strong>und</strong> in<br />

Betrieben zuständig sind. In einigen B<strong>und</strong>esländern sind<br />

diese Aufgaben bei den Regierungspräsidenten <strong>und</strong> Bezirksregierungen<br />

angesiedelt. Auf B<strong>und</strong>esebene werden die<br />

Behörden durch den Arbeitsausschuss Marktüberwachung<br />

(AAMÜ) koordiniert.<br />

für Deutschland) verpflichtet, sie an RAPEX (Rapid Alert<br />

System for non-food consumer products) zu melden. RAPEX<br />

ist das Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte<br />

innerhalb Europas. Das System wird von der Europäischen<br />

Kommission betrieben. In dem System werden Informationen<br />

zu <strong>Produkten</strong> eingetragen, von denen eine Gefahr<br />

für die Ges<strong>und</strong>heit von Verbrauchern ausgehen kann. Behörden,<br />

Hersteller <strong>und</strong> Verbraucher können alle dort gemeldeten<br />

Produkte, die von ihnen ausgehenden Risiken sowie die Maßnahmen,<br />

die zur Vermeidung dieser Gefahren vorgenommen<br />

wurden, in einer Tabelle einsehen. Die europäischen Länder<br />

melden seit 2003 gefährliche Produkte, um deren Verkauf<br />

innerhalb der EU zu stoppen.<br />

Die Anzahl dieser Produkte steigt jährlich rapide an. Erschreckend<br />

dabei ist, dass fast die Hälfte der als gefährlich gemeldeten<br />

Produkte Spielsachen <strong>und</strong> Bedarfsgegenstände für<br />

Kinder sind.<br />

3 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden<br />

• Marktakteuren/ Herstellern Informationen über ihre<br />

rechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen<br />

• Verarbeitung <strong>und</strong> Auswertung von Unfallberichten,<br />

Testberichten <strong>und</strong> Verbraucherbeschwerden<br />

• Zusammenarbeit <strong>mit</strong> Zollbehörden, um gefährliche<br />

Produkte zu identifizieren<br />

• Verbraucher frühzeitig auf Gefahren durch ein<br />

Produkt aufmerksam machen<br />

• Rückrufmaßnahmen gefährlicher Produkte einleiten<br />

In Deutschland informiert die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz<br />

<strong>und</strong> Arbeitsmedizin (BAuA) auf B<strong>und</strong>esebene über die <strong>Sicherheit</strong><br />

von <strong>Produkten</strong>. Sie ist als „Nationaler Meldeknoten“<br />

Informationsdrehscheibe zwischen den Behörden der B<strong>und</strong>esländer<br />

<strong>und</strong> Europas. Sie tauscht <strong>mit</strong> den Marktüberwachungsbehörden<br />

der Länder Informationen zu gemeldeten mangelhaften<br />

<strong>Produkten</strong> aus. Sie leitet die eingehenden nationalen<br />

Meldungen an die Europäische Kommission <strong>und</strong> die Mitgliedsstaaten<br />

der EU weiter bzw. über<strong>mit</strong>telt deren Meldungen an<br />

die B<strong>und</strong>esländer. Wird der Handel <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Mängel amtlich verboten, werden diese sog. Untersagensverfügungen<br />

in den „Amtlichen Mitteilungen“ <strong>und</strong><br />

auf der Homepage der BAuA veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig<br />

sind.<br />

Wichtige Informationen zur <strong>Produktsicherheit</strong> für Ver -<br />

braucher werden in dem <strong>Produktsicherheit</strong>sportal<br />

(http://www.produktsicherheitsportal.de) der Behörde<br />

eingestellt, u.a. auch aktuelle Rückrufe von fehlerhaften<br />

<strong>Produkten</strong>.<br />

Gefährliche Produkte<br />

Fallen gefährliche Produkte in Europa auf, so sind alle nationalen<br />

Behörden bzw. deren Kontaktstellen (z. B. die BAuA<br />

3 RAPEX<br />

• Ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen<br />

Konsumgüter, <strong>mit</strong> Ausnahme von Nahrungs- <strong>und</strong> Arz nei<strong>mit</strong>teln<br />

sowie medizinischen Geräten<br />

• Ermöglicht einen schnellen Informationsaustausch<br />

zwischen den Mitgliedsstaaten <strong>und</strong> der EU Kommission<br />

• Informiert über getroffene Maßnahmen, die zur Vermeidung<br />

oder Einschränkung der Vermarktung oder<br />

Verwendung von <strong>Produkten</strong>, die eine ernste Gefahr<br />

für die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong> der Verbraucher<br />

dar stellen<br />

• In Deutschland hat die BAuA für das RAPEX-System<br />

die Funktion des nationalen Knotens<br />

• Die RAPEX-Meldungen werden veröffentlicht unter http://ec.<br />

europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_en.cfm<br />

Über die Internetseite des Information and Communication<br />

System for Market Surveillance, kurz ICSMS können Verbraucher<br />

selbst aktiv werden. Hier stehen nicht nur Informationen<br />

über unsichere Produkte bereit, sondern der Verbraucher<br />

kann eigenständig risikoreiche Produkte direkt über eine<br />

Eingabemaske melden. Die Angaben werden an die zuständige<br />

Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet <strong>und</strong> diese<br />

veranlasst die erforderliche Maßnahmen. In der Datenbank<br />

kann sich jeder über Produkte informieren, zuständige Behörden<br />

suchen <strong>und</strong> eine Anzeige gefährlicher Produkte per<br />

E-Mail absetzen. Die Meldung an dieses System ist nicht verpflichtend,<br />

sondern geschieht freiwillig.<br />

3 ICSMS<br />

• Ist die internetgestützte Informationsplattform<br />

für ganz Europa<br />

• Enthält amtliche Informationen zu gefährlichen<br />

<strong>Produkten</strong>, freiwillige Rückrufe der Industrie sowie<br />

Hinweise von Produzenten auf Plagiate<br />

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