unfälle mit Produkten und Produktsicherheit - Mehr Sicherheit für ...
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2.3 Marktüberwachung<br />
Die Europäischen Mitgliedstaaten haben die Pflicht, für die<br />
ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften, z. B. über die<br />
allgemeine <strong>Produktsicherheit</strong> zu sorgen. In Deutschland wird<br />
die <strong>Sicherheit</strong> von Verbraucherprodukten von staatlichen<br />
Marktaufsichtsbehörden überwacht. Diese prüfen auf Nachfrage,<br />
ob die auf dem Inlandsmarkt verkauften Produkte<br />
sicher sind <strong>und</strong> veranlassen ggfs. Korrekturmaßnahmen,<br />
Rücknahmen oder bei Verstößen auch Sanktionen. Jedes<br />
deutsche B<strong>und</strong>esland hat Behörden wie z. B. das Gewerbeaufsichtsamt<br />
oder das Amt für Arbeitsschutz, die für die Einhaltung<br />
von europaweit geltenden <strong>Sicherheit</strong>sstandards in<br />
Fachgeschäften, Verbrauchermärkten, auf Messen <strong>und</strong> in<br />
Betrieben zuständig sind. In einigen B<strong>und</strong>esländern sind<br />
diese Aufgaben bei den Regierungspräsidenten <strong>und</strong> Bezirksregierungen<br />
angesiedelt. Auf B<strong>und</strong>esebene werden die<br />
Behörden durch den Arbeitsausschuss Marktüberwachung<br />
(AAMÜ) koordiniert.<br />
für Deutschland) verpflichtet, sie an RAPEX (Rapid Alert<br />
System for non-food consumer products) zu melden. RAPEX<br />
ist das Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte<br />
innerhalb Europas. Das System wird von der Europäischen<br />
Kommission betrieben. In dem System werden Informationen<br />
zu <strong>Produkten</strong> eingetragen, von denen eine Gefahr<br />
für die Ges<strong>und</strong>heit von Verbrauchern ausgehen kann. Behörden,<br />
Hersteller <strong>und</strong> Verbraucher können alle dort gemeldeten<br />
Produkte, die von ihnen ausgehenden Risiken sowie die Maßnahmen,<br />
die zur Vermeidung dieser Gefahren vorgenommen<br />
wurden, in einer Tabelle einsehen. Die europäischen Länder<br />
melden seit 2003 gefährliche Produkte, um deren Verkauf<br />
innerhalb der EU zu stoppen.<br />
Die Anzahl dieser Produkte steigt jährlich rapide an. Erschreckend<br />
dabei ist, dass fast die Hälfte der als gefährlich gemeldeten<br />
Produkte Spielsachen <strong>und</strong> Bedarfsgegenstände für<br />
Kinder sind.<br />
3 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden<br />
• Marktakteuren/ Herstellern Informationen über ihre<br />
rechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen<br />
• Verarbeitung <strong>und</strong> Auswertung von Unfallberichten,<br />
Testberichten <strong>und</strong> Verbraucherbeschwerden<br />
• Zusammenarbeit <strong>mit</strong> Zollbehörden, um gefährliche<br />
Produkte zu identifizieren<br />
• Verbraucher frühzeitig auf Gefahren durch ein<br />
Produkt aufmerksam machen<br />
• Rückrufmaßnahmen gefährlicher Produkte einleiten<br />
In Deutschland informiert die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz<br />
<strong>und</strong> Arbeitsmedizin (BAuA) auf B<strong>und</strong>esebene über die <strong>Sicherheit</strong><br />
von <strong>Produkten</strong>. Sie ist als „Nationaler Meldeknoten“<br />
Informationsdrehscheibe zwischen den Behörden der B<strong>und</strong>esländer<br />
<strong>und</strong> Europas. Sie tauscht <strong>mit</strong> den Marktüberwachungsbehörden<br />
der Länder Informationen zu gemeldeten mangelhaften<br />
<strong>Produkten</strong> aus. Sie leitet die eingehenden nationalen<br />
Meldungen an die Europäische Kommission <strong>und</strong> die Mitgliedsstaaten<br />
der EU weiter bzw. über<strong>mit</strong>telt deren Meldungen an<br />
die B<strong>und</strong>esländer. Wird der Handel <strong>mit</strong> <strong>Produkten</strong> aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer Mängel amtlich verboten, werden diese sog. Untersagensverfügungen<br />
in den „Amtlichen Mitteilungen“ <strong>und</strong><br />
auf der Homepage der BAuA veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig<br />
sind.<br />
Wichtige Informationen zur <strong>Produktsicherheit</strong> für Ver -<br />
braucher werden in dem <strong>Produktsicherheit</strong>sportal<br />
(http://www.produktsicherheitsportal.de) der Behörde<br />
eingestellt, u.a. auch aktuelle Rückrufe von fehlerhaften<br />
<strong>Produkten</strong>.<br />
Gefährliche Produkte<br />
Fallen gefährliche Produkte in Europa auf, so sind alle nationalen<br />
Behörden bzw. deren Kontaktstellen (z. B. die BAuA<br />
3 RAPEX<br />
• Ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen<br />
Konsumgüter, <strong>mit</strong> Ausnahme von Nahrungs- <strong>und</strong> Arz nei<strong>mit</strong>teln<br />
sowie medizinischen Geräten<br />
• Ermöglicht einen schnellen Informationsaustausch<br />
zwischen den Mitgliedsstaaten <strong>und</strong> der EU Kommission<br />
• Informiert über getroffene Maßnahmen, die zur Vermeidung<br />
oder Einschränkung der Vermarktung oder<br />
Verwendung von <strong>Produkten</strong>, die eine ernste Gefahr<br />
für die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong> der Verbraucher<br />
dar stellen<br />
• In Deutschland hat die BAuA für das RAPEX-System<br />
die Funktion des nationalen Knotens<br />
• Die RAPEX-Meldungen werden veröffentlicht unter http://ec.<br />
europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_en.cfm<br />
Über die Internetseite des Information and Communication<br />
System for Market Surveillance, kurz ICSMS können Verbraucher<br />
selbst aktiv werden. Hier stehen nicht nur Informationen<br />
über unsichere Produkte bereit, sondern der Verbraucher<br />
kann eigenständig risikoreiche Produkte direkt über eine<br />
Eingabemaske melden. Die Angaben werden an die zuständige<br />
Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet <strong>und</strong> diese<br />
veranlasst die erforderliche Maßnahmen. In der Datenbank<br />
kann sich jeder über Produkte informieren, zuständige Behörden<br />
suchen <strong>und</strong> eine Anzeige gefährlicher Produkte per<br />
E-Mail absetzen. Die Meldung an dieses System ist nicht verpflichtend,<br />
sondern geschieht freiwillig.<br />
3 ICSMS<br />
• Ist die internetgestützte Informationsplattform<br />
für ganz Europa<br />
• Enthält amtliche Informationen zu gefährlichen<br />
<strong>Produkten</strong>, freiwillige Rückrufe der Industrie sowie<br />
Hinweise von Produzenten auf Plagiate<br />
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