Gemeindebrief 2/2007 - Kirchenkreis Leverkusen
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Das Presbyterium (4)<br />
7. Mit Pfarrer – sind wir noch die Gemeinde?<br />
Hieß es zu Beginn: Ohne Pfarrer – die<br />
Gemeinde sind wir!, wird es nun heißen:<br />
Mit Pfarrer ist unsere Gemeinde erst<br />
komplett! Die Gemeinde kann auch ohne<br />
Pfarrer bestehen und überleben. Das<br />
ist in Notzeiten wiederholt bewiesen<br />
worden.<br />
Doch erst die Teamarbeit im Presbyterium<br />
macht die Gemeindeleitung vollständig.<br />
Aber hier ist in besonderer Weise<br />
wichtig, dass es nicht nur entscheidend<br />
ist, was am Ende herauskommt, sondern<br />
fast ebenso wichtig ist es, wie die<br />
Ergebnisse der Presbyteriumsarbeit zustande<br />
kommen.<br />
26<br />
8. Der Bevollmächtigtenausschuss<br />
Rechtsgrundlage<br />
Für den Fall, dass ein Presbyterium auf<br />
Dauer beschluss- oder arbeitsunfähig<br />
wird, ist durch den Kreissynodalvorstand<br />
dies festzustellen. Dann hat er zur Leitung<br />
der Gemeinde Bevollmächtigte zu<br />
bestellen, die die Neubildung des Presbyteriums<br />
durchzuführen haben. Das<br />
kann auch außerhalb der vierjährigen<br />
Wahlperiode geschehen (Art. 38 KO).<br />
Demnach übt der Bevollmächtigtenausschuss<br />
die volle Funktion des Presbyteriums<br />
auch bis zur Neubildung des neuen<br />
Presbyteriums. Im günstigen Fall<br />
werden Gemeindemitglieder bestellt.<br />
Finden sich aber nicht genügend geeignete<br />
Gemeindemitglieder, dann müssen<br />
geeignete Kräfte aus anderen Gemeinden<br />
zu dieser Aufgabe herangezogen<br />
werden. Das ist für alle Beteiligten unangenehm!<br />
Die Gemeindeglieder fühlen<br />
sich nur zu leicht bevormundet und die<br />
Bevollmächtigten sehen sich gezwungen,<br />
in den inneren Angelegenheiten<br />
einer fremden Gemeinde Entscheidungen<br />
zu treffen, die andere, nicht sie<br />
selbst betreffen, und deren Konsequenzen<br />
wiederum andere zu tragen und<br />
vielleicht auch zu verantworten haben,<br />
z. B. das neu gebildete Presbyterium.<br />
Evangelische Johanneskirchengemeinde<br />
<strong>Leverkusen</strong>-Manfort<br />
Der Bevollmächtigtenausschuss für unsere<br />
Gemeinde ist im <strong>Gemeindebrief</strong><br />
3/2006 (S. 4 f) vorgestellt worden. Für<br />
die Gemeinde dürften noch folgende<br />
Informationen wichtig sein: Sie sehen,<br />
dass dem Bevollmächtigtenausschuss<br />
vier Mitglieder des Kreissynodalausschusses<br />
angehören, ein Kreispfarrer,<br />
zwei Mitglieder des Schlebuscher Presbyteriums,<br />
zwei Gemeindemitglieder<br />
unserer Gemeinde und ein Gemeindemitglied<br />
aus Steinbüchel sowie Pfarrer<br />
Berghaus mit beratender Stimme.<br />
Das bedeutet, dass die Mitglieder des<br />
Kreissynodalvorstands nicht nur Familie,<br />
Beruf, ihre eigene Gemeinde und die<br />
Belange des <strong>Kirchenkreis</strong>es voll abdecken<br />
müssen, sondern auch die der Gemeinde<br />
Manfort. Da geht es ja nicht nur<br />
um technische und Terminfragen. Es<br />
geht ja auch um grundsätzliche Fragen.<br />
In unserem Falle kommt noch etwas<br />
anders hinzu, das jedes Gemeindemitglied<br />
wissen sollte. Die gesamte Leitung<br />
des <strong>Kirchenkreis</strong>es hat die Leitung der<br />
Gemeinde Manfort übernommen, und<br />
zwar Superintendent Loerken als Vorsitzender<br />
und Synodalassessor Bach als<br />
sein Vertreter. Die einzige Funktion, die<br />
von einem Mitglied unserer Gemeinde<br />
wahrgenommen wird, ist die des Kirchmeisters.<br />
Herr Richmann ist das einzige<br />
Mitglied des letzten Presbyterium, das<br />
nicht freiwillig zurückgetreten ist. Er hat<br />
bisher bereits mehrfach das Amt zusätzlich<br />
zu seinen vielen gemeindlichen Aufgaben<br />
übergangsweise übernommen.