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Gemeindebrief 2/2007 - Kirchenkreis Leverkusen

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Das Presbyterium (4)<br />

7. Mit Pfarrer – sind wir noch die Gemeinde?<br />

Hieß es zu Beginn: Ohne Pfarrer – die<br />

Gemeinde sind wir!, wird es nun heißen:<br />

Mit Pfarrer ist unsere Gemeinde erst<br />

komplett! Die Gemeinde kann auch ohne<br />

Pfarrer bestehen und überleben. Das<br />

ist in Notzeiten wiederholt bewiesen<br />

worden.<br />

Doch erst die Teamarbeit im Presbyterium<br />

macht die Gemeindeleitung vollständig.<br />

Aber hier ist in besonderer Weise<br />

wichtig, dass es nicht nur entscheidend<br />

ist, was am Ende herauskommt, sondern<br />

fast ebenso wichtig ist es, wie die<br />

Ergebnisse der Presbyteriumsarbeit zustande<br />

kommen.<br />

26<br />

8. Der Bevollmächtigtenausschuss<br />

Rechtsgrundlage<br />

Für den Fall, dass ein Presbyterium auf<br />

Dauer beschluss- oder arbeitsunfähig<br />

wird, ist durch den Kreissynodalvorstand<br />

dies festzustellen. Dann hat er zur Leitung<br />

der Gemeinde Bevollmächtigte zu<br />

bestellen, die die Neubildung des Presbyteriums<br />

durchzuführen haben. Das<br />

kann auch außerhalb der vierjährigen<br />

Wahlperiode geschehen (Art. 38 KO).<br />

Demnach übt der Bevollmächtigtenausschuss<br />

die volle Funktion des Presbyteriums<br />

auch bis zur Neubildung des neuen<br />

Presbyteriums. Im günstigen Fall<br />

werden Gemeindemitglieder bestellt.<br />

Finden sich aber nicht genügend geeignete<br />

Gemeindemitglieder, dann müssen<br />

geeignete Kräfte aus anderen Gemeinden<br />

zu dieser Aufgabe herangezogen<br />

werden. Das ist für alle Beteiligten unangenehm!<br />

Die Gemeindeglieder fühlen<br />

sich nur zu leicht bevormundet und die<br />

Bevollmächtigten sehen sich gezwungen,<br />

in den inneren Angelegenheiten<br />

einer fremden Gemeinde Entscheidungen<br />

zu treffen, die andere, nicht sie<br />

selbst betreffen, und deren Konsequenzen<br />

wiederum andere zu tragen und<br />

vielleicht auch zu verantworten haben,<br />

z. B. das neu gebildete Presbyterium.<br />

Evangelische Johanneskirchengemeinde<br />

<strong>Leverkusen</strong>-Manfort<br />

Der Bevollmächtigtenausschuss für unsere<br />

Gemeinde ist im <strong>Gemeindebrief</strong><br />

3/2006 (S. 4 f) vorgestellt worden. Für<br />

die Gemeinde dürften noch folgende<br />

Informationen wichtig sein: Sie sehen,<br />

dass dem Bevollmächtigtenausschuss<br />

vier Mitglieder des Kreissynodalausschusses<br />

angehören, ein Kreispfarrer,<br />

zwei Mitglieder des Schlebuscher Presbyteriums,<br />

zwei Gemeindemitglieder<br />

unserer Gemeinde und ein Gemeindemitglied<br />

aus Steinbüchel sowie Pfarrer<br />

Berghaus mit beratender Stimme.<br />

Das bedeutet, dass die Mitglieder des<br />

Kreissynodalvorstands nicht nur Familie,<br />

Beruf, ihre eigene Gemeinde und die<br />

Belange des <strong>Kirchenkreis</strong>es voll abdecken<br />

müssen, sondern auch die der Gemeinde<br />

Manfort. Da geht es ja nicht nur<br />

um technische und Terminfragen. Es<br />

geht ja auch um grundsätzliche Fragen.<br />

In unserem Falle kommt noch etwas<br />

anders hinzu, das jedes Gemeindemitglied<br />

wissen sollte. Die gesamte Leitung<br />

des <strong>Kirchenkreis</strong>es hat die Leitung der<br />

Gemeinde Manfort übernommen, und<br />

zwar Superintendent Loerken als Vorsitzender<br />

und Synodalassessor Bach als<br />

sein Vertreter. Die einzige Funktion, die<br />

von einem Mitglied unserer Gemeinde<br />

wahrgenommen wird, ist die des Kirchmeisters.<br />

Herr Richmann ist das einzige<br />

Mitglied des letzten Presbyterium, das<br />

nicht freiwillig zurückgetreten ist. Er hat<br />

bisher bereits mehrfach das Amt zusätzlich<br />

zu seinen vielen gemeindlichen Aufgaben<br />

übergangsweise übernommen.

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