Lernfeld 3 - H
Lernfeld 3 - H
Lernfeld 3 - H
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1 BF Elektronik<br />
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sind über die in Absatz<br />
1 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:<br />
17. Installieren und in Betrieb nehmen von Systemen,<br />
18. Aufstellen und in Betriebnehmen von Geräten,<br />
19. Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen,<br />
20. Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen.<br />
(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Automatisierungstechnik sind über die in Absatz 1<br />
genannten Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:<br />
17. Installieren von Systemen,<br />
18. In Betrieb nehmen von Systemen,<br />
19. Installieren von Anwendungssoftware, Programmieren und Testen.<br />
(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik<br />
sind über die in Absatz 1 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus mindestens die folgenden Fertigkeiten<br />
und Kenntnisse:<br />
17. Installieren von Systemen und deren Komponenten,<br />
18. Installieren, Parametrieren und Testen von Software,<br />
19. Prüfen, Einstellen und Dokumentieren von Systemen und deren Komponenten,<br />
20. In Betrieb nehmen von Systemen und deren Komponenten,<br />
21. Instandhalten von Systemen und deren Komponenten,<br />
22. Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen.<br />
- 65 -