Typ 1 - Klinikverbund-Südwest
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Versorgungsleitsätze des Landes<br />
„Neben der Ortsnähe hat die dauerhafte Sicherstellung der medizinischen Qualität und der<br />
wirtschaftlichen Leistungserbringung besondere Bedeutung.<br />
Sie wird in vielen Fällen nur durch Konzentration und zwischen einzelnen Krankenhäusern<br />
abgestimmten Leistungsschwerpunkten erreichbar sein.<br />
Das bedeutet, dass je allgemeiner und häufiger bestimmte Leistungen vorkommen (…), desto ortsnäher<br />
können sie erbracht werden. (…)je höher der Spezialisierungsgrad ist oder je höher die Vorhaltekosten<br />
ausfallen, desto ortsferner kann die Versorgung erfolgen.<br />
Je nach Entwicklung (…) ist nicht ausgeschlossen, dass (…) Fachabteilungen aufgegeben werden<br />
müssen.<br />
In diesem Zusammenhang soll die Umstrukturierung kleiner (…) Krankenhausstandorte in ambulant<br />
ausgerichtete Gesundheitszentren/ medizinische Versorgungszentren unterstützt werden.“*<br />
Beurteilung:<br />
Die Versorgungsleitsätze des Landes geben die Richtung des infrastrukturellen Wandels klar vor, die<br />
konkrete inhaltliche Ausgestaltung bleibt aber offen.<br />
Routineversorgung =<br />
tendenzielle Dezentralisierung<br />
und „Ambulantisierung“<br />
Spezialisierung =<br />
tendenzielle Zentralisierung<br />
Positiv an der Pauschalität ist, dass viel für die subsidiär zuständigen Gebietskörperschaften und Träger<br />
offen und damit gestaltbar bleibt, dies um so mehr innerhalb einer Verbundstruktur (Vorteile in Bezug<br />
auf kritische Fallzahlgrenzen oder Reduktion von Vorhaltekosten).<br />
*Quelle: Krankenhausplan 2010 Textteil, S.6<br />
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