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03-15-KA-V-KAV-2-12.pdf Unternehmung - Kontrollamt der Stadt Wien

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<strong>KA</strong> V - <strong>KA</strong>V-2/12 Seite 20 von 30<br />

Software für Ende Mai 2012 und die Implementierung dieser Software nach <strong>der</strong> Durchführung<br />

von Tests für Ende des Jahres 2012 vorgesehen wurde.<br />

Im gleichen Monat wurde die Firma A vom Krankenanstaltenverbund auf Basis eines<br />

Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung mit <strong>der</strong> programmtechnischen<br />

Realisierung des Teilprojektes EP bzw. <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong> Blutdepotsoftware<br />

(mit erweiterten Funktionalitäten) beauftragt (Auftragssumme 182.020,-- EUR).<br />

Auch hier handelte es sich weitgehend um einen Lieferauftrag.<br />

Gemäß § 29 Abs 2 Z 2 BVergG 2006 können Lieferaufträge im Verhandlungsverfahren<br />

ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn <strong>der</strong> Lieferauftrag aus technischen<br />

o<strong>der</strong> künstlerischen Gründen o<strong>der</strong> aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten<br />

nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann.<br />

Seitens des <strong>Kontrollamt</strong>es bestand gegen diese Beauftragung kein Einwand, da einerseits<br />

die programmtechnische Realisierung des Teilprojektes EP aus technischen<br />

Gründen nur von <strong>der</strong> Firma A vorgenommen werden konnte. An<strong>der</strong>erseits wurde die<br />

Blutdepotsoftware von <strong>der</strong> Firma A entwickelt und ausschließlich von ihr vertrieben.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> sah sich bzgl. dieser Beauftragung aber zu <strong>der</strong> Kritik veranlasst, dass<br />

vom Krankenanstaltenverbund hinsichtlich <strong>der</strong> programmtechnischen Realisierung des<br />

Teilprojektes EP bzw. <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong> Blutdepotsoftware keine pönalisierten<br />

Termine vorgegeben wurden.<br />

Auch hier wurde dem Krankenanstaltenverbund empfohlen, bei künftigen Auftragsvergaben<br />

pönalisierte Termine vorzuschreiben.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Unternehmung</strong> "<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund:<br />

Die Empfehlung, verbindliche Leistungsfristen unter Vorschreibung<br />

allfälliger Pönalen vorzusehen, wird bei künftigen Vergaben<br />

berücksichtigt werden.

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