03-15-KA-V-KAV-2-12.pdf Unternehmung - Kontrollamt der Stadt Wien
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<strong>KA</strong> V - <strong>KA</strong>V-2/12 Seite 24 von 30<br />
Im Juni 2012 - somit um etwa zwei Monate später als zuletzt geplant - wurden die modifizierten<br />
Programmmodule implementiert. Diese Verzögerung resultierte insbeson<strong>der</strong>e<br />
aus zusätzlichen Än<strong>der</strong>ungswünschen von Anwen<strong>der</strong>innen bzw. Anwen<strong>der</strong>n und damit<br />
verbundenen EDV-technischen Mehraufwänden.<br />
Hinsichtlich des Teilprojektes KVP2 wurde die Umsetzung lt. Terminplan vom<br />
März 2012 für den Zeitraum Oktober 2012 bis Februar 2013 vorgesehen.<br />
2.12 Implementierung <strong>der</strong> Blutdepotsoftware<br />
2.12.1 Im Juni 2009 beschaffte <strong>der</strong> Krankenanstaltenverbund im Weg einer Direktvergabe<br />
von <strong>der</strong> Firma A die Blutdepotsoftware für die <strong>KA</strong>R um 40.000,-- EUR.<br />
Da die Blutdepotsoftware <strong>der</strong> Firma A bereits im DSP, im KES, im KFJ, im SZB und im<br />
WIL implementiert wurde, war es im Hinblick auf die unternehmensweite Vernetzung<br />
<strong>der</strong> Blutdepotsoftware aus technischen Gründen (wie Kompatibilitätsgründe) erfor<strong>der</strong>lich,<br />
diese Software auch in <strong>der</strong> <strong>KA</strong>R einzurichten.<br />
Vom <strong>Kontrollamt</strong> bestand gegen die Beauftragung <strong>der</strong> Firma A im Weg einer Direktvergabe<br />
kein Einwand, da zum damaligen Zeitpunkt ein solches Vergabeverfahren bis<br />
zu einem Auftragswert von 100.000,-- EUR gem. § 41 Abs 2 Z 1 BVergG 2006 zulässig<br />
war.<br />
Was die Implementierung <strong>der</strong> Blutdepotsoftware in <strong>der</strong> <strong>KA</strong>R anlangt, wurde im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Beauftragung vom Krankenanstaltenverbund vorgegeben, dass die Termine im Einvernehmen<br />
mit <strong>der</strong> Projektleitung festzulegen sind. Aus den dem <strong>Kontrollamt</strong> zur Verfügung<br />
stehenden Prüfunterlagen waren terminliche Festlegungen bzw. Pönalebestimmungen<br />
im Fall <strong>der</strong> Nichteinhaltung von Terminen nicht zu entnehmen.<br />
Dem Krankenanstaltenverbund wurde daher empfohlen, künftig auf ablaufspezifische<br />
terminliche Festlegungen unter Einbeziehung von Pönalebestimmungen verstärktes<br />
Augenmerk zu richten.