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03-15-KA-V-KAV-2-12.pdf Unternehmung - Kontrollamt der Stadt Wien

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<strong>KA</strong> V - <strong>KA</strong>V-2/12 Seite 24 von 30<br />

Im Juni 2012 - somit um etwa zwei Monate später als zuletzt geplant - wurden die modifizierten<br />

Programmmodule implementiert. Diese Verzögerung resultierte insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus zusätzlichen Än<strong>der</strong>ungswünschen von Anwen<strong>der</strong>innen bzw. Anwen<strong>der</strong>n und damit<br />

verbundenen EDV-technischen Mehraufwänden.<br />

Hinsichtlich des Teilprojektes KVP2 wurde die Umsetzung lt. Terminplan vom<br />

März 2012 für den Zeitraum Oktober 2012 bis Februar 2013 vorgesehen.<br />

2.12 Implementierung <strong>der</strong> Blutdepotsoftware<br />

2.12.1 Im Juni 2009 beschaffte <strong>der</strong> Krankenanstaltenverbund im Weg einer Direktvergabe<br />

von <strong>der</strong> Firma A die Blutdepotsoftware für die <strong>KA</strong>R um 40.000,-- EUR.<br />

Da die Blutdepotsoftware <strong>der</strong> Firma A bereits im DSP, im KES, im KFJ, im SZB und im<br />

WIL implementiert wurde, war es im Hinblick auf die unternehmensweite Vernetzung<br />

<strong>der</strong> Blutdepotsoftware aus technischen Gründen (wie Kompatibilitätsgründe) erfor<strong>der</strong>lich,<br />

diese Software auch in <strong>der</strong> <strong>KA</strong>R einzurichten.<br />

Vom <strong>Kontrollamt</strong> bestand gegen die Beauftragung <strong>der</strong> Firma A im Weg einer Direktvergabe<br />

kein Einwand, da zum damaligen Zeitpunkt ein solches Vergabeverfahren bis<br />

zu einem Auftragswert von 100.000,-- EUR gem. § 41 Abs 2 Z 1 BVergG 2006 zulässig<br />

war.<br />

Was die Implementierung <strong>der</strong> Blutdepotsoftware in <strong>der</strong> <strong>KA</strong>R anlangt, wurde im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Beauftragung vom Krankenanstaltenverbund vorgegeben, dass die Termine im Einvernehmen<br />

mit <strong>der</strong> Projektleitung festzulegen sind. Aus den dem <strong>Kontrollamt</strong> zur Verfügung<br />

stehenden Prüfunterlagen waren terminliche Festlegungen bzw. Pönalebestimmungen<br />

im Fall <strong>der</strong> Nichteinhaltung von Terminen nicht zu entnehmen.<br />

Dem Krankenanstaltenverbund wurde daher empfohlen, künftig auf ablaufspezifische<br />

terminliche Festlegungen unter Einbeziehung von Pönalebestimmungen verstärktes<br />

Augenmerk zu richten.

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