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Rahmenplan für den Ausbau der Kreisstraßen - Landkreis Calw

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DER LANDRAT<br />

Vorlage VWA IX/19<br />

öffentlich<br />

An <strong>den</strong> Verwaltungsausschuss<br />

zur Beschlussfassung am 03.05.2010<br />

<strong>Rahmenplan</strong> für <strong>den</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> Kreisstraßen;<br />

hier: neunte Fortschreibung für die Jahre 2010 bis 2014<br />

Anlage: Entwurf neunte Fortschreibung des <strong>Ausbau</strong>plans 2010 bis 2014<br />

Antrag:<br />

1. Der Verwaltungsausschuss beschließt, vorbehaltlich <strong>der</strong> Mittelbereitstellung in<br />

<strong>den</strong> Haushaltsplänen, <strong>den</strong> als Anlage beiliegen<strong>den</strong> Entwurf des <strong>Ausbau</strong>plans<br />

2010 bis 2014 für Kreisstraßen.<br />

2. Bei <strong>den</strong> Vorhaben 1, 3, 5, 8, 10, 12 und 13 sind die Planungen zum entsprechen<strong>den</strong><br />

Zeitpunkt zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.<br />

Die B e g r ü n d u n g zum Antrag ist geson<strong>der</strong>t beigefügt.<br />

<strong>Calw</strong>, <strong>den</strong> 21.04.2010<br />

Fe<strong>der</strong>führung:<br />

In Vertretung Bereich 1<br />

Abteilung Straßenbau<br />

Elke Gräter<br />

Erdmute Jungkurth<br />

Dr. Claudia Stöckle<br />

Erste Landesbeamtin<br />

Seite 1 von 4


Begründung zur Vorlage VWA IX/19<br />

1. Zielsetzung<br />

Wie am 08.05.2000 vom VWA beschlossen, ist <strong>der</strong> mittelfristige <strong>Ausbau</strong>plan jährlich<br />

zu aktualisieren und fortzuschreiben.<br />

Formatiert: Nummerierung<br />

und Aufzählungszeichen<br />

2. Wesentlicher Inhalt<br />

Gegenüber <strong>der</strong> achten Planfortschreibung wur<strong>den</strong> folgende Maßnahmen in <strong>den</strong> <strong>Ausbau</strong>plan<br />

neu aufgenommen:<br />

K 4300, <strong>Ausbau</strong> zwischen B 296 und Gechingen (Nr. 1 des Kreisstraßenausbauplanes)<br />

Die Gemeinde Gechingen hat mit Schreiben vom 05.06.2008 <strong>den</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> Kreisstraße<br />

K 4301 beantragt. Deren schlechter Zustand und damit auch die mittelfristige<br />

Erfor<strong>der</strong>lichkeit des <strong>Ausbau</strong>s waren bereits bei <strong>der</strong> Straßenbesichtungsfahrt im Jahr<br />

2005 festgestellt wor<strong>den</strong>. Die Fahrbahn ist mit einer Breite zwischen 4,8 m und 5,2 m<br />

zu gering und soll auf 6,0 m ausgebaut wer<strong>den</strong>. Die Verkehrsbelastung <strong>der</strong> K 4300<br />

liegt täglich bei rund 1.500 Kraftfahrzeugen. Darüber hinaus ist die K 4300 für Fahrzeuge<br />

mit einen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen gesperrt, so dass diese auf dem<br />

Weg zur Autobahn <strong>der</strong>zeit durch Gechingen und an<strong>der</strong>e Ortschaften fahren.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Fortschreibung des Radwegeprogramms des <strong>Landkreis</strong>es wird auch eine<br />

Radwegeverbindung zwischen <strong>der</strong> B 296 und Gechingen geprüft. Nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand müsste dafür nur ein kurzer Lückenschluss an <strong>der</strong> B 296 erfolgen.<br />

Die Gesamtkosten <strong>der</strong> Maßnahme einschließlich des Radwegelückenschlusses belaufen<br />

sich auf voraussichtlich 3,0 Mio. Euro. Es kann mit einer Bezuschussung nach dem<br />

Entflechtungsgesetz von rund 65 % 1 gerechnet wer<strong>den</strong>.<br />

Mit <strong>der</strong> Vorentwurfsplanung wurde noch nicht begonnen, die Aufnahme in das För<strong>der</strong>programm<br />

nach dem Entflechtungsgesetz wurde noch nicht beantragt. Aus diesen<br />

Grün<strong>den</strong> ist mit einem Baubeginn frühestens im Jahr 2013 zu rechnen.<br />

K 4374, <strong>Ausbau</strong> zwischen Ostelsheim und Gewerbegebiet Sohlengrund (Nr. 12 des<br />

Kreisstraßenausbauplanes)<br />

Die Gemeinde Ostelsheim hat mit Schreiben vom 16.09.2008 <strong>den</strong> <strong>Ausbau</strong> <strong>der</strong> Kreisstraße<br />

K 4374 beantragt.<br />

1<br />

Die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>quote hängt von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Baukosten ab.<br />

Seite 2 von 4


Deren Fahrbahnoberfläche ist in einem sehr schlechten Zustand, <strong>der</strong> Oberbau ist nicht<br />

frostsicher und es fehlen ausreichende Entwässerungseinrichtungen. Zudem ist die<br />

Fahrbahn zu schmal, was sich an <strong>den</strong> ausgefahrenen Randbereichen deutlich zeigt.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Neuerschließung des Gewerbegebiets Sohlengrund ist mit einem erhöhten<br />

Verkehrsaufkommen zu rechnen. Dieses erhöhte Verkehrsaufkommen kann<br />

über die vorhan<strong>den</strong>e Straße nicht verkehrssicher abgewickelt wer<strong>den</strong>. Der <strong>Ausbau</strong> auf<br />

eine Fahrbahnbreite mit 6,00 m ist notwendig.<br />

Die Gesamtkosten <strong>der</strong> Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf 1,0 Mio. Euro. Es<br />

wird mit einer Bezuschussung nach dem Entflechtungsgesetz von rund 58,7 % 2 gerechnet.<br />

Mit <strong>der</strong> Vorentwurfsplanung wurde noch nicht begonnen, die Aufnahme in das För<strong>der</strong>programm<br />

nach dem Entflechtungsgesetz ist noch nicht beantragt. Des Weiteren ist<br />

eine umfangreiche Abstimmung mit dem Naturschutz erfor<strong>der</strong>lich. Aus diesen Grün<strong>den</strong><br />

ist mit einem Baubeginn frühestens im Jahr 2014 zu rechnen.<br />

Formatiert: Nummerierung<br />

und Aufzählungszeichen<br />

3. Finanzielle Auswirkungen<br />

Die Fortschreibung liegt im Rahmen des bisher grundsätzlich Beschlossenen. Die Ausgaben<br />

des <strong>Ausbau</strong>planes 2010 bis 2014 betragen insgesamt:<br />

Zweck<br />

UA II – Maßnahmen, 13 Straßenbaumaßnahmen, die im <strong>Ausbau</strong>plan<br />

für 2010 bis 2014 enthalten sind (<strong>Ausbau</strong>plan 1.)<br />

UA I - Maßnahmen (<strong>Ausbau</strong>plan 2.), insbeson<strong>der</strong>e für Belagserneuerungen<br />

und Sanierung von Brücken 3<br />

Zuweisungen an Gemein<strong>den</strong> für Kanalbeitrag, Randsteinsatz<br />

und Radwegeför<strong>der</strong>ung (<strong>Ausbau</strong>plan 3.)<br />

Zuweisungen an Bund und Land für Kreuzungsmaßnahmen<br />

(<strong>Ausbau</strong>plan 4.)<br />

Sonstiger Grun<strong>der</strong>werb und Vermessungen (<strong>Ausbau</strong>plan 5.)<br />

Gesamtsumme<br />

Ausgaben<br />

21,932 Mio. Euro<br />

6,080 Mio. Euro<br />

1,100 Mio. Euro<br />

0,450 Mio. Euro<br />

0,319 Mio. Euro<br />

29,881 Mio. Euro<br />

2<br />

Die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>quote hängt von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Baukosten ab.<br />

3<br />

Die Gesamtsumme ergibt sich unter Heranziehung <strong>der</strong> im Haushalt 2010 berücksichtigten Beträge. Eine Erhöhung<br />

wird unter TOP 3, Vorlage VWA IX/15, beantragt.<br />

Seite 3 von 4


Für <strong>den</strong> <strong>Ausbau</strong>plan unter 1. sind im Zeitraum 2010 bis 2014, unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> zu erwarten<strong>den</strong> Kostenbeteiligung Dritter mit rund 16 Mio. Euro (Zuschüsse nach<br />

dem Entflechtungsgesetz - wobei diese mit <strong>der</strong> Obergrenze angesetzt sind – und Kostenbeteiligungen<br />

<strong>der</strong> Gemein<strong>den</strong>), Eigenmittel des <strong>Landkreis</strong>es von planerisch insgesamt<br />

5,9 Mio. Euro erfor<strong>der</strong>lich. Dies entspricht jährlich rund 1,18 Mio. Euro.<br />

Darüber hinaus wer<strong>den</strong> im <strong>Ausbau</strong>plan unter 2. bis 5. Kreismittel in Höhe von 7,949<br />

Mio. Euro für <strong>den</strong> Zeitraum 2010 bis 2014 benötigt.<br />

Die Praxis zeigt, dass es beim Vollzug des <strong>Rahmenplan</strong>s zu zeitlichen Verschiebungen<br />

kommen kann und dadurch die tatsächlichen jährlichen Eigenmittel zum Teil unter<br />

dem geplanten Ansatz liegen.<br />

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