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Vollmacht für Tätigkeiten der fallweisen Betreuung im Privatwald

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Landratsamt Calw<br />

Kreisforstverwaltung<br />

Außenstelle Nagold<br />

Freudenstädter Straße 30, 72202 Nagold<br />

Tel.: 07452/8425-60 Fax: 07452/8425-69<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Straße:<br />

<strong>Vollmacht</strong> für Tätigkeiten <strong>der</strong><br />

<strong>fallweisen</strong> <strong>Betreuung</strong> <strong>im</strong> <strong>Privatwald</strong><br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

Ist die genannte Person Grundeigentümer <strong>der</strong><br />

Flurstücke? ja nein<br />

Falls nein, bitte Grundeigentümer angeben:<br />

(z.B. Vater, Verpächter, Eigentümergemeinschaft)<br />

Wohnort:<br />

Telefon / Fax:<br />

Bankinstitut:<br />

BLZ:<br />

Kontonummer:<br />

Steuernummer:<br />

Umsatzsteuersatz f. Holz: 0% 5,5% 19%<br />

Bei fehlen<strong>der</strong> Steuernummer o<strong>der</strong> fehlendem<br />

Umsatzsteuersatz wird als Umsatzsteuer 0%<br />

angesetzt.<br />

Zum Thema Steuern darf die Forstverwaltung keine Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater o<strong>der</strong> an das Finanzamt.<br />

Mein Waldbesitz umfasst folgende Flurstücke (gegebenenfalls auf <strong>der</strong> Rückseite fortsetzen):<br />

OZ Gemarkung Flurstücksnummer Fläche [m²] Bemerkungen Grenze sichtbar markiert:<br />

Bsp. Waldhausen 4245/2 15.689 Beispiel<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Hiermit bevollmächtige ich die Kreisforstverwaltung Calw bis auf Wi<strong>der</strong>ruf folgende Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>fallweisen</strong> <strong>Betreuung</strong> in<br />

meinem <strong>Privatwald</strong> zu übernehmen. Es gelten die Best<strong>im</strong>mungen <strong>der</strong> <strong>Privatwald</strong>verordnung des Landes Baden-Württemberg:<br />

Holzauszeichnen [0,36 EUR / FM]; wenn nur Holzauszeichnen: geschätzte Hiebsmasse angeben: ______________ FM<br />

Organisation und Überwachung von Holzerntemaßnahmen [0,24 EUR / FM]<br />

Holzaufnahme und Holzlistendruck [einzelstammweise: 1,00 EUR / FM]<br />

Holzverkauf // ggf. Abwicklung von Gemeinschaftsverkäufen [<strong>der</strong>zeit 0,55 EUR / FM // ggf. + <strong>der</strong>zeit 0,12 EUR / FM]<br />

Fakturierung (Rechnungsstellung) [<strong>der</strong>zeit 0,18 EUR / FM ]<br />

nur in Verbindung mit Holzverkauf und Holzaufnahme mit Holzlistendruck<br />

Wertholzsortierung [4,80 EUR / FM]<br />

Sonstige Leistungen nach § 3 (1) Nr.1 - Erfassung u. Ausdruck waldbesitzerseitig gefertigter Holzlisten - [0,24 EUR / FM]<br />

Die Kostenbeiträge entsprechen <strong>der</strong> jeweils gültigen <strong>Privatwald</strong>verordnung des Landes Baden-Württemberg. Je Auftrag wird<br />

ein Mindestbetrag von 20,-- EUR in Rechnung gestellt.<br />

Das Holz wird nach den jeweils erzielbaren Marktpreisen bestmöglich verkauft. Der Verkauf geschieht auf Basis <strong>der</strong><br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung des Holzverkaufes für Waldbesitzer durch die<br />

Landesforstverwaltung Baden-Württemberg (AGB-HV). Holzverkäufe <strong>der</strong> Landesforstverwaltung für Dritte erfolgen<br />

demnach als Agenturverkauf stets <strong>im</strong> Namen und auf Rechnung <strong>der</strong> Waldbesitzer. Für die Verkaufsabwicklung finden die<br />

Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe <strong>der</strong> Staatsforstverwaltung des Landes Baden-<br />

Württemberg (AVZ) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung.<br />

Auf das Merkblatt <strong>der</strong> Kreisforstverwaltung Calw für Holzverkäufe aus dem <strong>Privatwald</strong> wird hingewiesen.<br />

Solange <strong>der</strong> Kaufpreis für ein Los einschließlich Zinsen und sonstiger Kosten nicht vollständig bezahlt o<strong>der</strong> sichergestellt<br />

ist, darf das Holz we<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>t noch ganz o<strong>der</strong> teilweise abgefahren werden (Ziffer 341 AVZ). Für die Überwachung<br />

dieser Best<strong>im</strong>mung ist <strong>der</strong> Waldbesitzer selbst verantwortlich, es sei denn, es handelt sich um einen gemeinschaftlichen<br />

Holzverkauf. Im Falle <strong>der</strong> nachträglichen Ermittlung des Verkaufsmaßes (Werksmaß) erfolgt die Abfuhr nur nach<br />

Hinterlegung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft bei <strong>der</strong> Kreisforstverwaltung Calw bzw. be<strong>im</strong><br />

Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 8 Forstdirektion.<br />

Datum: ______________________________ Unterschrift des Waldbesitzers: _________________________________<br />

Stand: 10/2009 PW 2/UFB Calw <strong>Vollmacht</strong> fallweise <strong>Betreuung</strong> <strong>im</strong> <strong>Privatwald</strong>


Zur Rückantwort per Post bitte an:<br />

Landratsamt Calw<br />

Kreisforstverwaltung<br />

Außenstelle Nagold<br />

Freudenstädterstr. 30<br />

72202 Nagold<br />

(hier falten)<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Fortsetzung <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> Flurstücke:<br />

OZ Gemarkung Flurstücksnummer Fläche [m²] Bemerkungen Grenze sichtbar markiert:<br />

Bsp. Waldhausen 4245/2 15.689 Beispiel<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Weitere Hinweise:<br />

1) Damit die Kreisforstverwaltung in Ihrem Sinne tätig werden kann, werden einige Angaben zu Ihrem<br />

Forstbetrieb benötigt.<br />

Mit dem umseitigen Formular „<strong>Vollmacht</strong> für Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>fallweisen</strong> <strong>Betreuung</strong> <strong>im</strong> <strong>Privatwald</strong>“ (kurz: PW2)<br />

werden die notwendigen Angaben erhoben. Wir möchten Sie bitten, das Formular vollständig auszufüllen.<br />

Ihre Unterschrift ist unbedingt erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Bei Fragen bezüglich <strong>der</strong> Steuernummer und des Umsatzsteuersatzes, wenden Sie sich bitte an Ihren<br />

Steuerberater o<strong>der</strong> direkt an das Finanzamt Calw, „Son<strong>der</strong>bezirk Land- und Forstwirtschaft“ unter <strong>der</strong><br />

Telefonnummer 07051/587-0, o<strong>der</strong> an das sonst für Sie zuständige Finanzamt.<br />

Die Kreisforstverwaltung darf in steuerlichen Angelegenheiten keine Auskünfte geben.<br />

2) Diese <strong>Vollmacht</strong> wird „bis auf Wi<strong>der</strong>ruf“ erteilt. Dies bedeutet lediglich, dass die Kreisforstverwaltung bei<br />

zukünftigen Maßnahmen, die Sie in Ihrem Wald wünschen, auf die vorhandene unterschriebene <strong>Vollmacht</strong><br />

zurückgreifen kann. Sofern Ihre persönlichen Daten wie Anschrift und Bankverbindung unverän<strong>der</strong>t sind, bedarf<br />

es dann lediglich <strong>der</strong> mündlichen Absprache mit dem zuständigen Revierleiter. Ein erneutes Ausfüllen einer<br />

<strong>Vollmacht</strong> ist in diesen Fällen also nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

„Bis auf Wi<strong>der</strong>ruf“ bedeutet nicht, dass die Kreisforstverwaltung zukünftig ohne Ihre Einwilligung in Ihrem Wald<br />

aktiv wird.<br />

3) Weitere Erläuterungen zum Holzverkauf entnehmen Sie bitte den „Informationen zum Holzverkauf für<br />

<strong>Privatwald</strong>besitzer durch die Kreisforstverwaltung Calw“. Dieses erhalten Sie bei Ihrem Revierleiter o<strong>der</strong> können<br />

es auf <strong>der</strong> Internetseite des Landratsamtes Calw unter www.kreis-calw.de einsehen.<br />

4) Rückantwort an die Kreisforstverwaltung Calw:<br />

Bitte schicken Sie diese <strong>Vollmacht</strong> per Post o<strong>der</strong> per Fax (07452-842569) zurück an die Kreisforstverwaltung,<br />

Außenstelle Nagold.<br />

Stand: 10/2009 PW 2/UFB Calw <strong>Vollmacht</strong> fallweise <strong>Betreuung</strong> <strong>im</strong> <strong>Privatwald</strong>

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