Sozialpädagogische Familienhilfe und ... - Landkreis Calw
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Jugendhilfeausschuss<br />
öffentliche Sitzung<br />
Datum: 03.06.2013<br />
Tagesordnungspunkt: 4<br />
Vorlage Nr. JHA IX/42<br />
Thema: Sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> <strong>und</strong> Erziehungsbeistandschaften<br />
Verfasser:<br />
Dezernat:<br />
Abteilung:<br />
Name:<br />
Jugend, Soziales <strong>und</strong><br />
Schulen<br />
Norbert Weiser<br />
Helmut Riegger<br />
Landrat<br />
Vorberatung am:<br />
Entscheidung am:<br />
Anlage:<br />
Antrag:<br />
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.<br />
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Begründung zur Vorlage JHA IX/42<br />
Die Sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> ist eine niederschwellige, vorbeugende Hilfe, die<br />
die Entwicklung von Minderjährigen fördern <strong>und</strong> das Erziehungsverhalten von Eltern<br />
verbessern soll. Sie betreut <strong>und</strong> begleitet Familien intensiv in ihren<br />
Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen <strong>und</strong> bei der Lösung<br />
von Konflikten <strong>und</strong> Krisen. Im Kontakt mit Institutionen werden Hilfestellungen<br />
gegeben. Die Hilfe ist längerfristig, jedoch zeitlich begrenzt angelegt <strong>und</strong> setzt die<br />
Bereitschaft der Familie zur Mitarbeit voraus. Die Einsätze erfolgen im Alltag <strong>und</strong> im<br />
Lebensumfeld der Familien.<br />
Die bei der Abteilung Jugendhilfe eingerichtete Koordinationsstelle wirbt<br />
Familienhelferinnen <strong>und</strong> Familienhelfer auf Honorarbasis an <strong>und</strong> ordnet sie – im<br />
Einvernehmen mit den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes – bestimmten<br />
Familien bzw. Jugendlichen zu. Die Familienhelferinnen <strong>und</strong> Familienhelfer aktivieren<br />
die Selbsthilfepotentiale in der Familie <strong>und</strong> führen Eltern in die selbständige<br />
Erziehungsfähigkeit zurück.<br />
Mit ihrem eindeutig ambulanten Charakter <strong>und</strong> ihrer präventiven Ausrichtung ist die<br />
sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> zu einem der wichtigsten Instrumente zur<br />
Vermeidung vollstationärer Heimunterbringungen geworden. Wie intensiv die<br />
Abteilung Jugendhilfe von diesem Angebot Gebrauch macht, zeigt die<br />
Fallzahlenentwicklung in den vergangenen Jahren. Seit 2003 hat sich die Zahl der<br />
Hilfefälle auf inzwischen 248 verdreifacht. Diese Entwicklung macht auch deutlich,<br />
dass die Kreisverwaltung dem Vorrang „ambulant vor stationär“ höchste Priorität<br />
einräumt.<br />
Dass mit der Sozialpädagogischen <strong>Familienhilfe</strong> als einem gleichermaßen<br />
kostengünstigen wie hoch wirksamen Angebot nicht alle Bedarfslagen abgedeckt<br />
werden können, versteht sich von selbst. Dies gilt insbesondere für die besonders<br />
schwierige Situation in Missbrauchs- <strong>und</strong> Misshandlungsfällen aber auch bei der aktuell<br />
deutlich ansteigenden Zahl von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen mit einer schweren<br />
seelischen Behinderung. In solchen Fallkonstellationen reichen diese ambulanten<br />
Hilfen nicht mehr aus.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> wird die sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> ausschließlich über<br />
Honorarkräfte abgewickelt. Der Honorarvertrag wurde in enger Abstimmung mit dem<br />
Justiziariat entwickelt. Eine Abstimmung über die Rahmenbedingungen erfolgt in<br />
regelmäßigen Kooperationsgesprächen, zu denen alle Familienhelferinnen <strong>und</strong><br />
Familienhelfer eingeladen werden. Im Rahmen des letzten Kooperationsgesprächs<br />
haben sich zwei Familienhelfer bereit erklärt, im Jugendhilfeausschuss über ihre Arbeit<br />
zu berichten.<br />
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