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Sozialpädagogische Familienhilfe und ... - Landkreis Calw

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Jugendhilfeausschuss<br />

öffentliche Sitzung<br />

Datum: 03.06.2013<br />

Tagesordnungspunkt: 4<br />

Vorlage Nr. JHA IX/42<br />

Thema: Sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> <strong>und</strong> Erziehungsbeistandschaften<br />

Verfasser:<br />

Dezernat:<br />

Abteilung:<br />

Name:<br />

Jugend, Soziales <strong>und</strong><br />

Schulen<br />

Norbert Weiser<br />

Helmut Riegger<br />

Landrat<br />

Vorberatung am:<br />

Entscheidung am:<br />

Anlage:<br />

Antrag:<br />

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.<br />

Seite 1 von 2


Begründung zur Vorlage JHA IX/42<br />

Die Sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> ist eine niederschwellige, vorbeugende Hilfe, die<br />

die Entwicklung von Minderjährigen fördern <strong>und</strong> das Erziehungsverhalten von Eltern<br />

verbessern soll. Sie betreut <strong>und</strong> begleitet Familien intensiv in ihren<br />

Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen <strong>und</strong> bei der Lösung<br />

von Konflikten <strong>und</strong> Krisen. Im Kontakt mit Institutionen werden Hilfestellungen<br />

gegeben. Die Hilfe ist längerfristig, jedoch zeitlich begrenzt angelegt <strong>und</strong> setzt die<br />

Bereitschaft der Familie zur Mitarbeit voraus. Die Einsätze erfolgen im Alltag <strong>und</strong> im<br />

Lebensumfeld der Familien.<br />

Die bei der Abteilung Jugendhilfe eingerichtete Koordinationsstelle wirbt<br />

Familienhelferinnen <strong>und</strong> Familienhelfer auf Honorarbasis an <strong>und</strong> ordnet sie – im<br />

Einvernehmen mit den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes – bestimmten<br />

Familien bzw. Jugendlichen zu. Die Familienhelferinnen <strong>und</strong> Familienhelfer aktivieren<br />

die Selbsthilfepotentiale in der Familie <strong>und</strong> führen Eltern in die selbständige<br />

Erziehungsfähigkeit zurück.<br />

Mit ihrem eindeutig ambulanten Charakter <strong>und</strong> ihrer präventiven Ausrichtung ist die<br />

sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> zu einem der wichtigsten Instrumente zur<br />

Vermeidung vollstationärer Heimunterbringungen geworden. Wie intensiv die<br />

Abteilung Jugendhilfe von diesem Angebot Gebrauch macht, zeigt die<br />

Fallzahlenentwicklung in den vergangenen Jahren. Seit 2003 hat sich die Zahl der<br />

Hilfefälle auf inzwischen 248 verdreifacht. Diese Entwicklung macht auch deutlich,<br />

dass die Kreisverwaltung dem Vorrang „ambulant vor stationär“ höchste Priorität<br />

einräumt.<br />

Dass mit der Sozialpädagogischen <strong>Familienhilfe</strong> als einem gleichermaßen<br />

kostengünstigen wie hoch wirksamen Angebot nicht alle Bedarfslagen abgedeckt<br />

werden können, versteht sich von selbst. Dies gilt insbesondere für die besonders<br />

schwierige Situation in Missbrauchs- <strong>und</strong> Misshandlungsfällen aber auch bei der aktuell<br />

deutlich ansteigenden Zahl von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen mit einer schweren<br />

seelischen Behinderung. In solchen Fallkonstellationen reichen diese ambulanten<br />

Hilfen nicht mehr aus.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> wird die sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> ausschließlich über<br />

Honorarkräfte abgewickelt. Der Honorarvertrag wurde in enger Abstimmung mit dem<br />

Justiziariat entwickelt. Eine Abstimmung über die Rahmenbedingungen erfolgt in<br />

regelmäßigen Kooperationsgesprächen, zu denen alle Familienhelferinnen <strong>und</strong><br />

Familienhelfer eingeladen werden. Im Rahmen des letzten Kooperationsgesprächs<br />

haben sich zwei Familienhelfer bereit erklärt, im Jugendhilfeausschuss über ihre Arbeit<br />

zu berichten.<br />

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