Sozialpädagogische Familienhilfe ... - Landkreis Calw
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Jugendhilfeausschuss<br />
öffentliche Sitzung<br />
Datum: 03.06.2013<br />
Tagesordnungspunkt: 5<br />
Vorlage Nr. JHA IX/43<br />
Thema: Sozialpädadogische <strong>Familienhilfe</strong> - Honorarvereinbarungen<br />
Verfasser:<br />
Dezernat:<br />
Abteilung:<br />
Name:<br />
Jugend, Soziales und<br />
Schulen<br />
Norbert Weiser<br />
Helmut Riegger<br />
Landrat<br />
Vorberatung am:<br />
Entscheidung am:<br />
03.06.2013<br />
Anlage: 1. Honorarvertrag Fassung bis 30.06.2013<br />
2. Honorarvertrag Fassung ab 01.07.2013<br />
Antrag:<br />
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der zwischen der Kreisverwaltung und den in<br />
der Sozialpädagogischen <strong>Familienhilfe</strong> tätigen Honorarkräften getroffenen<br />
Honorarverträgen zu.<br />
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Begründung zur Vorlage JHA IX/43<br />
Die Sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> ist eine gleichermaßen hochwirksame wie<br />
kostengünstige Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung. Sie stärkt die familiären<br />
Strukturen und reduziert durch das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe die Zahl<br />
vollstationärer Heimunterbringungen.<br />
Seit längerem werden die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> anhängigen Hilfefälle ausschließlich über<br />
Honorarkräfte als selbständige soziale Dienstleister abgewickelt. Der zwischen der<br />
Abteilung Jugendhilfe und den einzelnen Honorarkräften abzuschließende<br />
Werkvertrag wurde im Einvernehmen mit dem Justiziariat erstellt. Die Honorarkräfte<br />
erhalten eine Stundenvergütung von derzeit 29,-- bis 34,-- EUR und eine<br />
Fahrtkostenentschädigung von 75,-- EUR je Monat, soweit die Entfernung zwischen<br />
Wohnung und Einsatzort über 20 km liegt.<br />
Die monatliche Fahrtkostenpauschale wird zum 01.07.2013 nach vier Jahren Stabilität<br />
auf 80 EUR angehoben. Außerdem gewähren wir nun Familienhelfern, deren<br />
Einsatzort unter 20 km von ihrer Wohnung entfernt liegt eine reduzierte Pauschale von<br />
40 EUR. Damit tragen wir den seit 2009 deutlich angestiegenen Treibstoffkosten<br />
Rechnung.<br />
Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten liegen dennoch erheblich unter<br />
denen anderer Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e, in denen eigenes Personal eingesetzt oder über<br />
bei freien Jugendhilfeträgern „eingekaufte“ Fachleistungsstunden abgerechnet wird.<br />
Darauf hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) anlässlich der im vergangenen Jahr<br />
durchgeführten Prüfung der Abteilung Jugendhilfe ausdrücklich hingewiesen. In<br />
Nachbarkreisen werden zwischen 48 und 67 EUR pro Fachleistungsstunde bezahlt.<br />
Bemängelt hat die GPA, dass die Festsetzung der Bezüge nicht zu den Geschäften der<br />
laufenden Verwaltung nach § 70 Abs. 2 SGB VIII gehört, sondern vom<br />
Jugendhilfeausschuss zu bestätigen ist. Aus diesem Grund wir die nun vorgenommene<br />
Änderung der Regularien dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die<br />
Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben.<br />
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