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Sozialpädagogische Familienhilfe ... - Landkreis Calw

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Jugendhilfeausschuss<br />

öffentliche Sitzung<br />

Datum: 03.06.2013<br />

Tagesordnungspunkt: 5<br />

Vorlage Nr. JHA IX/43<br />

Thema: Sozialpädadogische <strong>Familienhilfe</strong> - Honorarvereinbarungen<br />

Verfasser:<br />

Dezernat:<br />

Abteilung:<br />

Name:<br />

Jugend, Soziales und<br />

Schulen<br />

Norbert Weiser<br />

Helmut Riegger<br />

Landrat<br />

Vorberatung am:<br />

Entscheidung am:<br />

03.06.2013<br />

Anlage: 1. Honorarvertrag Fassung bis 30.06.2013<br />

2. Honorarvertrag Fassung ab 01.07.2013<br />

Antrag:<br />

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der zwischen der Kreisverwaltung und den in<br />

der Sozialpädagogischen <strong>Familienhilfe</strong> tätigen Honorarkräften getroffenen<br />

Honorarverträgen zu.<br />

Seite 1 von 2


Begründung zur Vorlage JHA IX/43<br />

Die Sozialpädagogische <strong>Familienhilfe</strong> ist eine gleichermaßen hochwirksame wie<br />

kostengünstige Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung. Sie stärkt die familiären<br />

Strukturen und reduziert durch das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe die Zahl<br />

vollstationärer Heimunterbringungen.<br />

Seit längerem werden die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> anhängigen Hilfefälle ausschließlich über<br />

Honorarkräfte als selbständige soziale Dienstleister abgewickelt. Der zwischen der<br />

Abteilung Jugendhilfe und den einzelnen Honorarkräften abzuschließende<br />

Werkvertrag wurde im Einvernehmen mit dem Justiziariat erstellt. Die Honorarkräfte<br />

erhalten eine Stundenvergütung von derzeit 29,-- bis 34,-- EUR und eine<br />

Fahrtkostenentschädigung von 75,-- EUR je Monat, soweit die Entfernung zwischen<br />

Wohnung und Einsatzort über 20 km liegt.<br />

Die monatliche Fahrtkostenpauschale wird zum 01.07.2013 nach vier Jahren Stabilität<br />

auf 80 EUR angehoben. Außerdem gewähren wir nun Familienhelfern, deren<br />

Einsatzort unter 20 km von ihrer Wohnung entfernt liegt eine reduzierte Pauschale von<br />

40 EUR. Damit tragen wir den seit 2009 deutlich angestiegenen Treibstoffkosten<br />

Rechnung.<br />

Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten liegen dennoch erheblich unter<br />

denen anderer Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e, in denen eigenes Personal eingesetzt oder über<br />

bei freien Jugendhilfeträgern „eingekaufte“ Fachleistungsstunden abgerechnet wird.<br />

Darauf hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) anlässlich der im vergangenen Jahr<br />

durchgeführten Prüfung der Abteilung Jugendhilfe ausdrücklich hingewiesen. In<br />

Nachbarkreisen werden zwischen 48 und 67 EUR pro Fachleistungsstunde bezahlt.<br />

Bemängelt hat die GPA, dass die Festsetzung der Bezüge nicht zu den Geschäften der<br />

laufenden Verwaltung nach § 70 Abs. 2 SGB VIII gehört, sondern vom<br />

Jugendhilfeausschuss zu bestätigen ist. Aus diesem Grund wir die nun vorgenommene<br />

Änderung der Regularien dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die<br />

Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben.<br />

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