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und Weidegeld - Landkreis Calw

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Begründung zur Vorlage KT IX/99<br />

Der Umweltausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.05.2011 vorberaten<br />

<strong>und</strong> die Verwaltung beauftragt, die angepasste Richtlinie dem Kreistag zur Beschlussfassung<br />

vorzulegen.<br />

1. Bisherige Mittelverwendung des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es<br />

Die erste Richtlinie mit dem Ziel der Förderung der Offenhaltung der Landschaft im Kreis <strong>Calw</strong><br />

wurde 1982 vom Kreistag beschlossen <strong>und</strong> wurde mehrfach im Bezug auf die Fördermodalitäten<br />

<strong>und</strong> Fördersumme angepasst. Nach anfänglich relativ geringer Mittelausstattung hatte die<br />

Richtlinie von 1987 bis 1992 ein Volumen von ca. 1,1 Mio. DM, danach bis 2000 ca.<br />

900.000 DM <strong>und</strong> ab 2002 ca. 168.000 Euro. Geringfügige Anpassungen fanden 2002 <strong>und</strong><br />

2003 statt, zuletzt wurde die Richtlinie am 19.12.2005 geändert <strong>und</strong> hat seither einen Haushaltsansatz<br />

von 130.000 Euro. Seither wird nur noch die Haltung von Tierarten gefördert, die<br />

Grünlandpflanzen verwerten können („Rauhfutterfresser“).<br />

Mittelverwendung 2010<br />

Derzeit werden nach dem Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> je rauhfutterfressende Großvieheinheit<br />

(1 RGV = 500 kg Tiergewicht) für Schafe <strong>und</strong> Ziegen 47 Euro <strong>und</strong> für Rinder, Pferde, Esel,<br />

Kamele <strong>und</strong> Damtiere 20 Euro je RGV gewährt. Beträge unter 200 Euro werden nicht ausbezahlt,<br />

die Förderhöchstgrenze liegt bei 1.000 Euro je Jahr.<br />

Die Zahl der Antragsteller hat 2010 um 5 % auf 207 zugenommen. Insgesamt wurden<br />

141.610 € bewilligt. Die Gesamtauszahlung war durch Übertragung von Restmitteln anderer<br />

Kostenstellen möglich. 76 Antragsteller liegen nach der Berechnung über der Förderobergrenze<br />

von 1.000 €, 32 davon würden mehr als 2.000 € erreichen.<br />

2. Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> 2011<br />

Die Antragstellung für das Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> 2011 erfolgte mit der Annahme des<br />

Gemeinsamen Antrags von Ende Februar bis 16. Mai 2011. Gemäß Nr. 4.2 der Richtlinie<br />

werden die Zuschüsse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ohne Anerkennung einer<br />

Rechtspflicht, ausbezahlt. Mit dem Versand der Antragsunterlagen wurden die Landwirte über<br />

die Kürzung des Haushaltsansatzes für 2011 <strong>und</strong> die daraus resultierende mögliche Kürzung<br />

des Auszahlungsbetrages schriftlich informiert.<br />

3. Überprüfung der Förderkriterien des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es<br />

Bei Ausgestaltung <strong>und</strong> Abwicklung des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es sind drei Punkte zu beachten:<br />

• Zielgerichteter Einsatz der Mittel zur Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der Landschaft im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Calw</strong><br />

• Rechtskonforme Abwicklung nach dem EU-Beihilferecht (De-minimis-Verordnung Nr.<br />

1535/2007) <strong>und</strong> der dazugehörenden Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-<br />

Württemberg vom 30.05.2008. Das Förderverfahren muss aufgr<strong>und</strong> von EU-Vorgaben<br />

entsprechend den Vorgaben der De-minimis-Verordnung abgewickelt werden (u.a.<br />

max. 7.500 €/Betrieb innerhalb von 3 Jahren, max. 450 €/ha bei flächenbezogener<br />

Förderung).<br />

• Effiziente Abwicklung des Verfahrens unter verwaltungsökonomischen Aspekten.<br />

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