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und Weidegeld - Landkreis Calw

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Kreistag<br />

öffentliche Sitzung<br />

Datum: 18.07.2011<br />

Tagesordnungspunkt: 8<br />

Vorlage Nr. KT IX/99<br />

Thema: Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong><br />

Verfasser:<br />

Dezernat: 2<br />

Abteilung: 24<br />

Name: Dr. Peter Schäfer Helmut Riegger<br />

Landrat<br />

Vorberatung am:<br />

UA 23.05.2011<br />

Entscheidung am:<br />

KT 18.07.2011<br />

Anlage: Entwurf der geänderten Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der heimischen Landschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> vom 18.07.2011<br />

(Änderungen kursiv)<br />

Antrag:<br />

Der Kreistag beschließt:<br />

1. Der Mindestbetrag von Zuschüssen für die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der heimischen<br />

Landschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> wird von bisher 200 € ab 2012 auf 100 € festgelegt.<br />

2. Ziffer 3.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung <strong>und</strong><br />

Pflege der heimischen Landschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> wird entsprechend angepasst.<br />

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Begründung zur Vorlage KT IX/99<br />

Der Umweltausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.05.2011 vorberaten<br />

<strong>und</strong> die Verwaltung beauftragt, die angepasste Richtlinie dem Kreistag zur Beschlussfassung<br />

vorzulegen.<br />

1. Bisherige Mittelverwendung des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es<br />

Die erste Richtlinie mit dem Ziel der Förderung der Offenhaltung der Landschaft im Kreis <strong>Calw</strong><br />

wurde 1982 vom Kreistag beschlossen <strong>und</strong> wurde mehrfach im Bezug auf die Fördermodalitäten<br />

<strong>und</strong> Fördersumme angepasst. Nach anfänglich relativ geringer Mittelausstattung hatte die<br />

Richtlinie von 1987 bis 1992 ein Volumen von ca. 1,1 Mio. DM, danach bis 2000 ca.<br />

900.000 DM <strong>und</strong> ab 2002 ca. 168.000 Euro. Geringfügige Anpassungen fanden 2002 <strong>und</strong><br />

2003 statt, zuletzt wurde die Richtlinie am 19.12.2005 geändert <strong>und</strong> hat seither einen Haushaltsansatz<br />

von 130.000 Euro. Seither wird nur noch die Haltung von Tierarten gefördert, die<br />

Grünlandpflanzen verwerten können („Rauhfutterfresser“).<br />

Mittelverwendung 2010<br />

Derzeit werden nach dem Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> je rauhfutterfressende Großvieheinheit<br />

(1 RGV = 500 kg Tiergewicht) für Schafe <strong>und</strong> Ziegen 47 Euro <strong>und</strong> für Rinder, Pferde, Esel,<br />

Kamele <strong>und</strong> Damtiere 20 Euro je RGV gewährt. Beträge unter 200 Euro werden nicht ausbezahlt,<br />

die Förderhöchstgrenze liegt bei 1.000 Euro je Jahr.<br />

Die Zahl der Antragsteller hat 2010 um 5 % auf 207 zugenommen. Insgesamt wurden<br />

141.610 € bewilligt. Die Gesamtauszahlung war durch Übertragung von Restmitteln anderer<br />

Kostenstellen möglich. 76 Antragsteller liegen nach der Berechnung über der Förderobergrenze<br />

von 1.000 €, 32 davon würden mehr als 2.000 € erreichen.<br />

2. Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> 2011<br />

Die Antragstellung für das Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> 2011 erfolgte mit der Annahme des<br />

Gemeinsamen Antrags von Ende Februar bis 16. Mai 2011. Gemäß Nr. 4.2 der Richtlinie<br />

werden die Zuschüsse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ohne Anerkennung einer<br />

Rechtspflicht, ausbezahlt. Mit dem Versand der Antragsunterlagen wurden die Landwirte über<br />

die Kürzung des Haushaltsansatzes für 2011 <strong>und</strong> die daraus resultierende mögliche Kürzung<br />

des Auszahlungsbetrages schriftlich informiert.<br />

3. Überprüfung der Förderkriterien des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es<br />

Bei Ausgestaltung <strong>und</strong> Abwicklung des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es sind drei Punkte zu beachten:<br />

• Zielgerichteter Einsatz der Mittel zur Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der Landschaft im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Calw</strong><br />

• Rechtskonforme Abwicklung nach dem EU-Beihilferecht (De-minimis-Verordnung Nr.<br />

1535/2007) <strong>und</strong> der dazugehörenden Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-<br />

Württemberg vom 30.05.2008. Das Förderverfahren muss aufgr<strong>und</strong> von EU-Vorgaben<br />

entsprechend den Vorgaben der De-minimis-Verordnung abgewickelt werden (u.a.<br />

max. 7.500 €/Betrieb innerhalb von 3 Jahren, max. 450 €/ha bei flächenbezogener<br />

Förderung).<br />

• Effiziente Abwicklung des Verfahrens unter verwaltungsökonomischen Aspekten.<br />

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Die Abwicklung des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>s ist eng angelehnt an den Gemeinsamen<br />

Antrag.<br />

Nach Erfassung der Daten des Gemeinsamen Antrages (EU-Flächenförderung, u.a.<br />

MEKA) durch das Land werden diese digital an die Abteilung Landwirtschaft <strong>und</strong> Naturschutz<br />

gesendet. Die Auszahlungsbeträge werden mit einem EDV-Programm ermittelt, die<br />

Bescheide werden automatisch generiert. Dadurch ist der Aufwand für Erfassung, Bearbeitung<br />

<strong>und</strong> Kontrolle sehr gering.<br />

Derzeit wird auf EU-Ebene das Förderkonzept für die Agrarpolitik nach 2013 erarbeitet,<br />

das EU-Gesetzgebungsverfahren wurde für den Sommer 2011 angekündigt. Danach legt<br />

das Land Baden-Württemberg den Maßnahmenplan für den Gemeinsamen Antrag nach<br />

2013 fest. Da mit erheblichen Änderungen zu rechnen ist, ist eine gr<strong>und</strong>legende Änderung<br />

des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es vor Festlegung der Maßnahmen des Gemeinsamen<br />

Antrags insbesondere aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zweckmäßig.<br />

Kurzfristig wird vorgeschlagen, den Mindestauszahlungsbetrag ab 2012 von bisher<br />

200 € auf 100 € zu reduzieren, da auch Landwirte mit kleineren Tierbeständen einen<br />

wichtigen Beitrag zur Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der Landschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> leisten.<br />

Der zusätzliche Aufwand für die Verwaltung ist aufgr<strong>und</strong> der oben beschriebenen effizienten<br />

Abwicklung gering, da alle erforderlichen Gr<strong>und</strong>daten ohnehin vom Land über<br />

den Gemeinsamen Antrag erfasst werden. Der zusätzliche finanzielle Aufwand ist derzeit<br />

nicht exakt zu quantifizieren. Geht man von zusätzlich 50 Antragstellern aus, würde sich<br />

der Finanzbedarf um ca. 7.000 € erhöhen.<br />

4. Zusammenfassung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> gewährt mit dem Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> den Landwirten eine<br />

direkte Unterstützung für ihren Beitrag zur Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der Landschaft. Im Hinblick<br />

auf die effiziente Abwicklung des Verfahrens sollte vor der anstehenden Änderung<br />

des Antragsverfahrens für landwirtschaftliche Förderung keine gr<strong>und</strong>legende Änderung<br />

der Förderkonditionen vorgenommen werden. Damit kann die Bearbeitung des Landschafts-<br />

<strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es ohne aufwändige eigene Datenerfassung erfolgen. Als kurzfristige<br />

Maßnahme wird vorgeschlagen, den Mindestauszahlungsbetrag auf 100 € zu reduzieren.<br />

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