und Weidegeld - Landkreis Calw
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Kreistag<br />
öffentliche Sitzung<br />
Datum: 18.07.2011<br />
Tagesordnungspunkt: 8<br />
Vorlage Nr. KT IX/99<br />
Thema: Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong><br />
Verfasser:<br />
Dezernat: 2<br />
Abteilung: 24<br />
Name: Dr. Peter Schäfer Helmut Riegger<br />
Landrat<br />
Vorberatung am:<br />
UA 23.05.2011<br />
Entscheidung am:<br />
KT 18.07.2011<br />
Anlage: Entwurf der geänderten Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die<br />
Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der heimischen Landschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> vom 18.07.2011<br />
(Änderungen kursiv)<br />
Antrag:<br />
Der Kreistag beschließt:<br />
1. Der Mindestbetrag von Zuschüssen für die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der heimischen<br />
Landschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> wird von bisher 200 € ab 2012 auf 100 € festgelegt.<br />
2. Ziffer 3.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung <strong>und</strong><br />
Pflege der heimischen Landschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> wird entsprechend angepasst.<br />
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Begründung zur Vorlage KT IX/99<br />
Der Umweltausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23.05.2011 vorberaten<br />
<strong>und</strong> die Verwaltung beauftragt, die angepasste Richtlinie dem Kreistag zur Beschlussfassung<br />
vorzulegen.<br />
1. Bisherige Mittelverwendung des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es<br />
Die erste Richtlinie mit dem Ziel der Förderung der Offenhaltung der Landschaft im Kreis <strong>Calw</strong><br />
wurde 1982 vom Kreistag beschlossen <strong>und</strong> wurde mehrfach im Bezug auf die Fördermodalitäten<br />
<strong>und</strong> Fördersumme angepasst. Nach anfänglich relativ geringer Mittelausstattung hatte die<br />
Richtlinie von 1987 bis 1992 ein Volumen von ca. 1,1 Mio. DM, danach bis 2000 ca.<br />
900.000 DM <strong>und</strong> ab 2002 ca. 168.000 Euro. Geringfügige Anpassungen fanden 2002 <strong>und</strong><br />
2003 statt, zuletzt wurde die Richtlinie am 19.12.2005 geändert <strong>und</strong> hat seither einen Haushaltsansatz<br />
von 130.000 Euro. Seither wird nur noch die Haltung von Tierarten gefördert, die<br />
Grünlandpflanzen verwerten können („Rauhfutterfresser“).<br />
Mittelverwendung 2010<br />
Derzeit werden nach dem Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> je rauhfutterfressende Großvieheinheit<br />
(1 RGV = 500 kg Tiergewicht) für Schafe <strong>und</strong> Ziegen 47 Euro <strong>und</strong> für Rinder, Pferde, Esel,<br />
Kamele <strong>und</strong> Damtiere 20 Euro je RGV gewährt. Beträge unter 200 Euro werden nicht ausbezahlt,<br />
die Förderhöchstgrenze liegt bei 1.000 Euro je Jahr.<br />
Die Zahl der Antragsteller hat 2010 um 5 % auf 207 zugenommen. Insgesamt wurden<br />
141.610 € bewilligt. Die Gesamtauszahlung war durch Übertragung von Restmitteln anderer<br />
Kostenstellen möglich. 76 Antragsteller liegen nach der Berechnung über der Förderobergrenze<br />
von 1.000 €, 32 davon würden mehr als 2.000 € erreichen.<br />
2. Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> 2011<br />
Die Antragstellung für das Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> 2011 erfolgte mit der Annahme des<br />
Gemeinsamen Antrags von Ende Februar bis 16. Mai 2011. Gemäß Nr. 4.2 der Richtlinie<br />
werden die Zuschüsse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ohne Anerkennung einer<br />
Rechtspflicht, ausbezahlt. Mit dem Versand der Antragsunterlagen wurden die Landwirte über<br />
die Kürzung des Haushaltsansatzes für 2011 <strong>und</strong> die daraus resultierende mögliche Kürzung<br />
des Auszahlungsbetrages schriftlich informiert.<br />
3. Überprüfung der Förderkriterien des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es<br />
Bei Ausgestaltung <strong>und</strong> Abwicklung des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es sind drei Punkte zu beachten:<br />
• Zielgerichteter Einsatz der Mittel zur Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der Landschaft im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Calw</strong><br />
• Rechtskonforme Abwicklung nach dem EU-Beihilferecht (De-minimis-Verordnung Nr.<br />
1535/2007) <strong>und</strong> der dazugehörenden Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-<br />
Württemberg vom 30.05.2008. Das Förderverfahren muss aufgr<strong>und</strong> von EU-Vorgaben<br />
entsprechend den Vorgaben der De-minimis-Verordnung abgewickelt werden (u.a.<br />
max. 7.500 €/Betrieb innerhalb von 3 Jahren, max. 450 €/ha bei flächenbezogener<br />
Förderung).<br />
• Effiziente Abwicklung des Verfahrens unter verwaltungsökonomischen Aspekten.<br />
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Die Abwicklung des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>s ist eng angelehnt an den Gemeinsamen<br />
Antrag.<br />
Nach Erfassung der Daten des Gemeinsamen Antrages (EU-Flächenförderung, u.a.<br />
MEKA) durch das Land werden diese digital an die Abteilung Landwirtschaft <strong>und</strong> Naturschutz<br />
gesendet. Die Auszahlungsbeträge werden mit einem EDV-Programm ermittelt, die<br />
Bescheide werden automatisch generiert. Dadurch ist der Aufwand für Erfassung, Bearbeitung<br />
<strong>und</strong> Kontrolle sehr gering.<br />
Derzeit wird auf EU-Ebene das Förderkonzept für die Agrarpolitik nach 2013 erarbeitet,<br />
das EU-Gesetzgebungsverfahren wurde für den Sommer 2011 angekündigt. Danach legt<br />
das Land Baden-Württemberg den Maßnahmenplan für den Gemeinsamen Antrag nach<br />
2013 fest. Da mit erheblichen Änderungen zu rechnen ist, ist eine gr<strong>und</strong>legende Änderung<br />
des Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es vor Festlegung der Maßnahmen des Gemeinsamen<br />
Antrags insbesondere aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zweckmäßig.<br />
Kurzfristig wird vorgeschlagen, den Mindestauszahlungsbetrag ab 2012 von bisher<br />
200 € auf 100 € zu reduzieren, da auch Landwirte mit kleineren Tierbeständen einen<br />
wichtigen Beitrag zur Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der Landschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> leisten.<br />
Der zusätzliche Aufwand für die Verwaltung ist aufgr<strong>und</strong> der oben beschriebenen effizienten<br />
Abwicklung gering, da alle erforderlichen Gr<strong>und</strong>daten ohnehin vom Land über<br />
den Gemeinsamen Antrag erfasst werden. Der zusätzliche finanzielle Aufwand ist derzeit<br />
nicht exakt zu quantifizieren. Geht man von zusätzlich 50 Antragstellern aus, würde sich<br />
der Finanzbedarf um ca. 7.000 € erhöhen.<br />
4. Zusammenfassung<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> gewährt mit dem Landschafts- <strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong> den Landwirten eine<br />
direkte Unterstützung für ihren Beitrag zur Erhaltung <strong>und</strong> Pflege der Landschaft. Im Hinblick<br />
auf die effiziente Abwicklung des Verfahrens sollte vor der anstehenden Änderung<br />
des Antragsverfahrens für landwirtschaftliche Förderung keine gr<strong>und</strong>legende Änderung<br />
der Förderkonditionen vorgenommen werden. Damit kann die Bearbeitung des Landschafts-<br />
<strong>und</strong> <strong>Weidegeld</strong>es ohne aufwändige eigene Datenerfassung erfolgen. Als kurzfristige<br />
Maßnahme wird vorgeschlagen, den Mindestauszahlungsbetrag auf 100 € zu reduzieren.<br />
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