Anlage 1 - Landkreis Calw
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Zusätzliche Betreuungsleistung für Demenzkranke<br />
Unabhängig von der Einordnung in eine Pflegestufe können zusätzliche Betreuungsleistungen<br />
für altersverwirrte, demenzkranke, geistig behinderte oder psychisch kranke<br />
Menschen, die pflegebedürftig sind und deshalb verstärkt beaufsichtigt werden müssen,<br />
bezogen werden. Je nach Betreuungsaufwand sind das 100 € monatlich (Grundbetrag)<br />
bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag). Der Betrag ist zweckgebunden z.B. für<br />
bestimmte Betreuungsangebote.<br />
5.6.2. Kostenzusammensetzung der stationären Unterbringung:<br />
Die Kosten der stationären Unterbringung setzen sich aus den Pflegesätzen der<br />
Pflegeklassen I bis III, dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und einer<br />
sogenannten Investitionskostenpauschale zusammen. Im Rahmen der Pflegestatistik<br />
werden nur die beiden ersten Merkmale erfasst. Aus öffentlich zugänglichen Quellen<br />
ist jedoch zu erkennen, dass die Investitionskostenzulage für einen Platz im Pflegeheim<br />
durchschnittlich bei 15,50 Euro pro Tag und Platz liegt. Für die Berechnung wurde<br />
deshalb dieser Betrag als Durchschnittswert angenommen und so die durchschnittliche<br />
monatliche Vergütung eines Pflegeheimplatzes errechnet.<br />
Ergebnisse aus der Pflegestatistik:<br />
Die durchschnittliche Vergütung für vollstationäre Dauerpflege beträgt<br />
• 51,00 Euro je Tag und Platz in Pflegeklasse I,<br />
• 65,04 Euro in Pflegeklasse II und<br />
• 82,15 Euro in Pflegeklasse III.<br />
Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung liegt im Schnitt bei 20,71 Euro.<br />
Beispielrechnung Pflegestufe II:<br />
101,25 EUR Tagessatz (65,04 EUR Pflegesatz + 20,71 EUR Pauschale für Unterkunft<br />
und Verpflegung + 15,50 EUR Investitionskostenpauschale) x (365/12) Tage =<br />
3 079,68 EUR<br />
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart 2011<br />
5.6.3. Nettogesamtaufwand für Leistungen im Rahmen der vollstationären Hilfe<br />
zur Pflege<br />
Dargestellt ist der Nettogesamtaufwand für Leistungen im Rahmen der vollstationären<br />
Hilfe zur Pflege einschließlich anteiliger Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe<br />
zum Lebensunterhalt.<br />
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