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Faltblatt - Kreis Rendsburg-Eckernförde

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Schwerpunkt<br />

ARBEIT OHNE ENDE<br />

oder das Ende des Normalarbeitstags<br />

Den Job von 8 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags oder mit anderen, fest<br />

geregelten Arbeits- oder Freizeiten gibt es heute für viele nicht mehr. Von Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern wird zunehmend verlangt, jederzeit<br />

und flexibel verfügbar zu sein. Das hat Folgen: Beruf und Privatleben sind<br />

immer weniger voneinander zu trennen, Belastungsstörungen und Krankheiten<br />

nehmen zu.<br />

Arbeitszeit – was ist das überhaupt?<br />

Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG ist Arbeitszeit jede Zeitspanne,<br />

während der ein Arbeitnehmer … arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung<br />

steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt.<br />

Die maximal erlaubte Arbeitszeit legen in Deutschland das Arbeitszeitgesetz,<br />

Tarifverträge oder Einzelvereinbarungen fest. Nach unserem Arbeitszeitgesetz<br />

(ArbZG) darf dabei die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten.<br />

Eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden ist jederzeit zulässig, aber nur<br />

dann, wenn innerhalb eines „Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten …“<br />

ein täglicher Durchschnitt von acht Stunden nicht überschritten wird.<br />

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