08b Betrug (Zusatz) - Institut für Strafrecht und Kriminologie ...
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BEISPIEL 1: BGE 96 IV 145 -<br />
OCCASIONSWAGEN<br />
Der betrügerische Kaufvertrag über einen angeblich unfall<br />
freien Personenwagen zu einem übersetzten Kaufpreis war<br />
nichtig, weil die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Formvorschriften für den Abzahlungsvertrag (OR 226a Abs.<br />
2) irrtümlich nicht eingehalten worden waren. Der Käufer<br />
hatte im übrigen den Kaufpreis noch nicht beglichen. Das<br />
Bger verurteilte wegen versuchten <strong>Betrug</strong>es.<br />
DER VERMÖGENSSCHADEN (III)<br />
> Subjektive Konzeption (B<strong>und</strong>esgericht)<br />
Vermögensschaden liegt vor, wenn die Leistung <strong>und</strong> die Gegenleistung in<br />
einem ungünstigeren Verhältnis stehen als vorgespiegelt; d.h. wenn die<br />
Leistung<br />
- den subjektiven Erwartungen des Opponenten; (BSK-Arzt, Art. 146<br />
N 106);<br />
oder<br />
- den vertraglichen Zusicherungen;<br />
oder<br />
- den individuellen Bedürfnissen widerspricht<br />
> Objektive Konzeption<br />
Vermögensschaden liegt vor, wenn kein objektives Gleichgewicht zwischen<br />
Leistung <strong>und</strong> Gegenleistung besteht<br />
BEISPIEL 2: BGE 99 IV 80 -<br />
HIRSCHPFEFFER!<br />
Ein Wirt serviert unter der Bezeichnung "Rehfleisch"<br />
ausgebeintes Hirschfleisch, weil seinen Gästen das nicht<br />
ausgebeinte Rehfleisch nicht schmeckte. Das ausgebeinte<br />
Hirschfleisch kostete gleichviel wie Rehfleisch mit Knochen<br />
<strong>und</strong> wurde zum Marktpreis abgegeben, ausgebeintes<br />
Rehfleisch wäre dagegen erheblich teurer gewesen.<br />
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