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Geschäftsbericht - Kreissparkasse Steinfurt

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Währungsumrechnung<br />

Die Währungsumrechnung erfolgt nach<br />

§ 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine<br />

besondere Deckung gemäß § 340h HGB<br />

sehen wir als gegeben an, soweit eine<br />

Identität von Währung und Betrag der<br />

gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die<br />

Umrechnungsergebnisse aus Geschäften,<br />

die in die besondere Deckung<br />

einbezogen sind, werden saldiert in den<br />

Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw.<br />

Sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />

ausgewiesen. Bilanzposten, die auf<br />

fremde Währung lauten, sowie schwebende<br />

Fremdwährungskassageschäfte<br />

werden zum Devisenkassamittelkurs am<br />

Bilanzstichtag umgerechnet. Schwebende<br />

Devisentermingeschäfte werden<br />

mit den entsprechenden Terminkursen<br />

umgerechnet.<br />

Der Gesamtbetrag der auf fremde<br />

Währung lautenden Vermögensgegenstände<br />

und Verbindlichkeiten beträgt<br />

12.154 TEUR bzw. 12.004 TEUR.<br />

Aus der Währungsumrechnung ergeben<br />

sich Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

von 13 TEUR.<br />

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