Geschäftsbericht - Kreissparkasse Steinfurt
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Währungsumrechnung<br />
Die Währungsumrechnung erfolgt nach<br />
§ 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine<br />
besondere Deckung gemäß § 340h HGB<br />
sehen wir als gegeben an, soweit eine<br />
Identität von Währung und Betrag der<br />
gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die<br />
Umrechnungsergebnisse aus Geschäften,<br />
die in die besondere Deckung<br />
einbezogen sind, werden saldiert in den<br />
Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw.<br />
Sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />
ausgewiesen. Bilanzposten, die auf<br />
fremde Währung lauten, sowie schwebende<br />
Fremdwährungskassageschäfte<br />
werden zum Devisenkassamittelkurs am<br />
Bilanzstichtag umgerechnet. Schwebende<br />
Devisentermingeschäfte werden<br />
mit den entsprechenden Terminkursen<br />
umgerechnet.<br />
Der Gesamtbetrag der auf fremde<br />
Währung lautenden Vermögensgegenstände<br />
und Verbindlichkeiten beträgt<br />
12.154 TEUR bzw. 12.004 TEUR.<br />
Aus der Währungsumrechnung ergeben<br />
sich Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
von 13 TEUR.<br />
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