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Vier Thesen zu betrieblichen Gestaltungsspielräumen der ...

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Der Personaleinsatz in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Pflege erfolgt erst in<br />

Ansätzen qualifikations- und bedarfsgerecht.<br />

Rahmenbedingungen:<br />

SQV, SGB V und XI, Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz, Rahmenverträge<br />

(Fachkraftquote)<br />

Personalpolitische Gestaltungsspielräume in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Pflege:<br />

Ausrichtung betrieblicher Personaleinsatzkonzepte an Bedarfen und Qualifikationen:<br />

• Im stationären Bereich…<br />

… werden die Gestaltungsspielräume <strong>der</strong> SQV §4 (4) erst in Ansätzen genutzt. Das liegt auch daran, dass die<br />

für die Umset<strong>zu</strong>ng benötigten Kompetenzen bei Einrichtungen und <strong>der</strong> Aufsicht erst aufgebaut werden<br />

müssen und die leistungsrechtlichen Konsequenzen noch nicht erörtert wurden.<br />

• Im ambulanten Bereich…<br />

… steht <strong>der</strong> Einsatz von Hilfskräften (bei SGB XI und bei SGB V Leistungen <strong>der</strong> Behandlungspflege „Gruppe 0“)<br />

präventiv und rehabilitativ orientierten Versorgungsstrukturen entgegen, mindestens dann, wenn auch<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Prozesssteuerung und des –controlling <strong>zu</strong> übernehmen sind. Eine an Teilhabe und<br />

Selbstbestimmung ausgerichtete Pflege verlangt nach vielschichtigen Kompetenzen beim Pflegepersonal.

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