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Präsentation SON Gemeinden - SP Lostorf

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Regionale Behörde<br />

2.4 Organisation<br />

Auf kommunale Kommissionen wird verzichtet. Die <strong>SON</strong> wird mit regionalen Strukturen<br />

ausgestattet.<br />

Als oberstes Organ der <strong>SON</strong> fungiert die Sozialbehörde (Regionale Sozialhilfekommission<br />

und Vormundschaftsbehörde).<br />

• Die Sozialbehörde besteht aus fünf Mitgliedern: Präsident(in), Vize-Präsident(in),<br />

Aktuar(in) sowie zwei weiteren.<br />

• Die <strong>Gemeinden</strong> bestimmen je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied. Die Kommission<br />

konstituiert sich selber.<br />

• Der(die) Präsident(in) führt die Sozialbehörde und steht dem Vormundschaftsbereich<br />

vor. Der(die) Vizepräsident(in) ist zuständig für den Sozialhilfebereich und das<br />

Asylwesen.<br />

• Während der Einführungsphase steht der Lenkungsausschuss mit den fünf<br />

Gemeindepräsiden/innen der Behörde beratend zur Seite.<br />

Sozialregion Oberes Niederamt, Konzept, 14.08.2008, DH Seite 20

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