Präsentation SON Gemeinden - SP Lostorf
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Regionale Behörde<br />
2.4 Organisation<br />
Auf kommunale Kommissionen wird verzichtet. Die <strong>SON</strong> wird mit regionalen Strukturen<br />
ausgestattet.<br />
Als oberstes Organ der <strong>SON</strong> fungiert die Sozialbehörde (Regionale Sozialhilfekommission<br />
und Vormundschaftsbehörde).<br />
• Die Sozialbehörde besteht aus fünf Mitgliedern: Präsident(in), Vize-Präsident(in),<br />
Aktuar(in) sowie zwei weiteren.<br />
• Die <strong>Gemeinden</strong> bestimmen je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied. Die Kommission<br />
konstituiert sich selber.<br />
• Der(die) Präsident(in) führt die Sozialbehörde und steht dem Vormundschaftsbereich<br />
vor. Der(die) Vizepräsident(in) ist zuständig für den Sozialhilfebereich und das<br />
Asylwesen.<br />
• Während der Einführungsphase steht der Lenkungsausschuss mit den fünf<br />
Gemeindepräsiden/innen der Behörde beratend zur Seite.<br />
Sozialregion Oberes Niederamt, Konzept, 14.08.2008, DH Seite 20