Präsentation SON Gemeinden - SP Lostorf
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Rechtsform<br />
2.1 Rechtsform und vertragliche<br />
Grundlagen<br />
Von den zwei untersuchten Varianten Zweckverband und Zusammenarbeitsvertrag mit<br />
Leitgemeinde fiel die Wahl aus organisatorischen, finanziellen und vor allem zeitlichen<br />
Gründen klar auf die zweite.<br />
Die Basis zur Bildung der <strong>SON</strong> bildet demnach ein<br />
Öffentlich - rechtlicher Zusammenarbeitsvertrag der <strong>Gemeinden</strong> Dulliken,<br />
<strong>Lostorf</strong>, Obergösgen, Starrkirch-Wil und Stüsslingen mit Dulliken als<br />
Leitgemeinde<br />
• Das Personal wird damit nach der DGO der Leitgemeinde Dulliken angestellt.<br />
Sämtliche Abrechnungen, Verrechnungen etc. laufen über die Leitgemeinde.<br />
• Diese Lösung ist bis Ende 2008 realisierbar und nutzt bereits bestehende Strukturen<br />
optimal.<br />
Die <strong>Gemeinden</strong> haben in wichtigen Fragen Mitsprachemöglichkeit über den<br />
Zusammenarbeitsvertrag, das Reglement zur Aufgabenübertragung (Leistungsauftrag<br />
und -katalog) sowie die Geschäfts- und Kompetenzordnung.<br />
Sozialregion Oberes Niederamt, Konzept, 14.08.2008, DH Seite 7