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Präsentation SON Gemeinden - SP Lostorf

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Rechtsform<br />

2.1 Rechtsform und vertragliche<br />

Grundlagen<br />

Von den zwei untersuchten Varianten Zweckverband und Zusammenarbeitsvertrag mit<br />

Leitgemeinde fiel die Wahl aus organisatorischen, finanziellen und vor allem zeitlichen<br />

Gründen klar auf die zweite.<br />

Die Basis zur Bildung der <strong>SON</strong> bildet demnach ein<br />

Öffentlich - rechtlicher Zusammenarbeitsvertrag der <strong>Gemeinden</strong> Dulliken,<br />

<strong>Lostorf</strong>, Obergösgen, Starrkirch-Wil und Stüsslingen mit Dulliken als<br />

Leitgemeinde<br />

• Das Personal wird damit nach der DGO der Leitgemeinde Dulliken angestellt.<br />

Sämtliche Abrechnungen, Verrechnungen etc. laufen über die Leitgemeinde.<br />

• Diese Lösung ist bis Ende 2008 realisierbar und nutzt bereits bestehende Strukturen<br />

optimal.<br />

Die <strong>Gemeinden</strong> haben in wichtigen Fragen Mitsprachemöglichkeit über den<br />

Zusammenarbeitsvertrag, das Reglement zur Aufgabenübertragung (Leistungsauftrag<br />

und -katalog) sowie die Geschäfts- und Kompetenzordnung.<br />

Sozialregion Oberes Niederamt, Konzept, 14.08.2008, DH Seite 7

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