100|50|30 100|50|30 - AWG Wuppertal
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und auf öffentlichen Plätzen. Die Verpachtung<br />
der sieben Straßenbezirke sollte möglichst<br />
an verschiedene Unternehmer geschehen. Es<br />
war errechnet worden, dass die Arbeit in der<br />
vorgegebenen Zeit in fünf Bezirken von jeweils<br />
einem Kutscher mit einer großen Karre erledigt<br />
werden konnte, in zwei Bezirken waren dafür je<br />
zwei Gespanne und Kutscher notwendig.<br />
Die Straßensatzung des Jahres 1840 beließ,<br />
wie von Urban vorgeschlagen, die Abfuhr<br />
von Fäkalien und Viehdung bei den jeweiligen<br />
Hausbesitzern. Allerdings wurde strikt geregelt,<br />
dass die Gruben nur nachts ausgefahren<br />
werden durften, nämlich von 23.00 Uhr bis<br />
4.00 Uhr, im Winter bis 5.00 Uhr. Das Ablassen<br />
von Jauche in die Straßenrinnen war strikt<br />
untersagt.<br />
Ebenso enthält die Satzung den Vorschlag von<br />
Urban, die Entsorgung in den Mirker Bach oder<br />
das „wilde Abkippen“ zu verbieten. Unter Einschluss<br />
der (bei Urban nicht erwähnten) Wupper<br />
war es verboten, feste Abfälle wie Asche,<br />
Steine, Scherben, Gemüseabfall etc. hineinzuschütten.<br />
Allerdings blieb die gewerbliche Einleitung<br />
flüssiger Abfälle in die Wupper damals<br />
noch von den Verboten unberührt. Analog zur<br />
Straßenreinigungspflicht enthielt die Straßensatzung<br />
auch entsprechende Bestimmungen<br />
zur Schneebeseitigung im Winter.<br />
Um den per Anzeige vom 14. April 1840 im<br />
Täglichen Anzeiger ausgelobten Vertrag als<br />
Abfuhrunternehmer bewarben sich sieben<br />
Gutsbesitzer, die über ausreichend Pferde<br />
und entsprechende Karren verfügten und hier<br />
ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften<br />
wollten, sowie zwei Fuhrunternehmer. Da die<br />
separate Vergabe aller sieben Bezirke unmöglich<br />
war, wurde die Abfuhr für die folgenden<br />
zwei Jahre unter drei Bewerbern aufgeteilt:<br />
die Gutsbesitzer Peter Engelbert Stratmann<br />
und Johann Hosfeld sowie den Fuhrmann Wilhelm<br />
Everts.<br />
Als der Stadtrat wenige Jahre später in der<br />
gleichen Angelegenheit tagte, wurde auch das<br />
Projekt einer patentierten und in Manchester<br />
bereits in Dienst stehenden Straßenkehrmaschine<br />
in die Diskussion getragen. Beschlossen<br />
wurde die Beschaffung von Plänen und<br />
Ansichten dieses Geräts, eine Anschaffung hat<br />
man damals aber wohl nicht realisiert.<br />
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