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100|50|30 100|50|30 - AWG Wuppertal

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¬ TASi: PROBLEME UND LÖSUNGEN<br />

In den 1990er Jahren stand auch die Müllverbrennung<br />

in <strong>Wuppertal</strong> vor dem Dilemma,<br />

einerseits an schlecht brennbarem Müll<br />

zu ersticken – hier war vor allem Bauschutt<br />

das Hauptproblem – während andererseits<br />

das Aufkommen an gut brennbarem Material<br />

mit hohem Wärmewert stetig zurückging und<br />

damit die Gefahr bestand, mit Gas oder Öl<br />

zuheizen zu müssen. Während die Privathaushalte<br />

verpflichtet waren, ihren Müll über den<br />

örtlichen Entsorger abfahren zu lassen, konnte<br />

Gewerbemüll trotz neuer gesetzlicher Regelungen<br />

weiterhin deponiert werden. Eine interessante<br />

Möglichkeit, denn die Nutzung einer<br />

„Billigdeponie“ in der näheren oder weiteren<br />

Umgebung war trotz anfallender Transportkosten<br />

oftmals deutlich günstiger. Die <strong>Wuppertal</strong>er<br />

Hausmüllmengen nutzten nur 57 Prozent der<br />

Anlage aus, Müll aus Velbert, Wülfrath, Haan<br />

und Hilden füllten die freien Kapazitäten. Dies<br />

führte zu der – von den <strong>Wuppertal</strong>er Haushalten<br />

oft als ungerecht empfundenen – Situation,<br />

dass den Bürgern der Nachbarstädte zeitweise<br />

günstigere Mülltarife für die Verbrennung<br />

in <strong>Wuppertal</strong> in Rechnung gestellt wurden<br />

als den hiesigen Haushalten. Allerdings, auch<br />

das darf nicht übersehen werden: Ohne diese<br />

„Mitverbrennung“ von Nachbars Müll wären<br />

die Gebühren für Remscheider und <strong>Wuppertal</strong>er<br />

Bürger deutlich gestiegen. Die für hiesige<br />

Haushalte unerfreuliche Situation hat sich inzwischen<br />

geändert. Die Gebührensituation<br />

zwischen „teurer“ Müllverbrennung und „billiger“<br />

Deponierung ist gerechter geworden, das<br />

Ausweichen auf eine Billigdeponierung nicht<br />

mehr möglich.<br />

Ausschlaggebend dafür wurde die so genannte<br />

„TASi“, die am 14. Mai 1993 erlassene<br />

„Technische Anleitung Siedlungsabfall“, eine<br />

Verwaltungsvorschrift im Bereich des Umweltrechtes.<br />

Ausgehend von der Erkenntnis, dass<br />

die Deponierung unvorbehandelter Siedlungsabfälle<br />

große Umweltschäden zur Folge hat,<br />

sollte das Abkippen von Müll künftig weitgehend<br />

ausgeschlossen werden. Abfälle sollten<br />

soweit wie möglich verwertet und ihre Schadstoffgehalte<br />

durch geeignete Behandlung so<br />

gering wie möglich gehalten werden. Erst nach<br />

einer umweltverträglichen Behandlung wäre<br />

die Ablagerung nichtverwertbarer Abfälle zulässig.<br />

Die Konsequenz: Deponierung wurde,<br />

wenn überhaupt noch möglich, extrem teuer.<br />

Für diese radikale Umkehr gewährte man allerdings<br />

eine Übergangsfrist von 12 Jahren:<br />

für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle,<br />

Klärschlamm und andere organische<br />

49<br />

Gelände<br />

Korzert in den<br />

1920er Jahren<br />

Blick aus<br />

Richtung<br />

Wilhelmring<br />

Ansicht aus<br />

Nord-Ost<br />

Blick auf die<br />

Anlage 1994<br />

Luftaufnahme<br />

von 2005

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