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22<br />

Auf dem<br />

Fuhrhof der<br />

Elberfelder<br />

Müllabfuhr an<br />

der Treppenstraße<br />

¬ BEGINN DER STÄDTISCHEN ENTSORGUNG IN ELBERFELD<br />

Die im vorigen Abschnitt beschriebene Form<br />

der Straßenreinigung ist in Elberfeld – und<br />

ähnlich auch in Barmen – bis zu Beginn des<br />

20. Jahrhunderts nach diesen Prinzipien<br />

durchgeführt worden. Die Stadt wurde dabei<br />

nur organisatorisch tätig und trug die anfallenden<br />

Kosten. Die unmittelbare Reinigung<br />

und Entsorgung selbst lag in den Händen von<br />

Bürgern und privaten Unternehmern. Im ersten<br />

Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts änderten sich<br />

diese Verhältnisse in Barmen wie auch in Elberfeld;<br />

in beiden Städten ging der Systemumstellung<br />

der Erlass einer neuen „Ortssatzung“<br />

voraus.<br />

In Elberfeld setzte man – wie zu dieser Zeit allgemein<br />

üblich – auf das System der „Abschüttplätze“<br />

(= Kippen, Deponien). Damals wurden<br />

Grundstücke im Uellendahl und in der Varresbeck<br />

genutzt, später Sandkuhlen und Wiesen<br />

des Rittergutes Lüntenbeck, das 1906 von der<br />

Stadt erworben wurde. Auf eine Müllverbrennung<br />

glaubte man verzichten zu können, da das<br />

„Berg-Gelände der Stadt (…) in zahlreichen<br />

Geländefalten, verlassenen Steinbrüchen usw.,<br />

zunächst noch die Möglichkeit [bietet], alle<br />

Müllmengen unterzubringen“. 19<br />

19 Roth: „Die Straßenhygiene der Stadt Elberfeld“, in: Koch, R. (Bearb. u. Hrsg.): „Elberfeld“, S. 174-178<br />

Für die Bürger änderte sich durch den Übergang<br />

zur städtischen Dienstleistung, dass sie<br />

die Straßenreinigung nun nicht mehr eigenhändig<br />

durchführen mussten. Allerdings war diese<br />

neue städtische Dienstleistung nicht kostenlos<br />

und die bislang private Müllabfuhr – im Auftrag<br />

der Stadt und für die Bürger bis dahin kostenlos,<br />

ein einmaliger Fall unter den deutschen<br />

Städten – wurde nun auch kostenpflichtig.<br />

Die Grundlage dafür bildete das preußische<br />

Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893.<br />

Dagegen erhob sich ein Proteststurm, getragen<br />

von den Hauseigentümern. Diese waren in<br />

den Jahrzehnten zuvor bereits an den Kosten<br />

des neu eingeführten Abwassersystems beteiligt<br />

worden und wollten jegliche weitere<br />

Belastung abwehren, obgleich sie die Müllgebühren<br />

auf die Mieter umlegen konnten. Dies<br />

aber wurde von den Eigentümern bezweifelt.<br />

Sie glaubten nicht an die Durchsetzbarkeit der<br />

Kostenbeteiligung ihrer Mieter. Ihre zum Teil<br />

völlig überzogenen Protestzuschriften gipfelten<br />

darin, dass man die Stadtverwaltung für<br />

künftig befürchtete Zwangsversteigerungen<br />

verantwortlich machen wolle:<br />

„Es ist doch schon so weit gekommen, dass<br />

Sparkasse und auswärtige Banken keine Hypo-

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