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22<br />
Auf dem<br />
Fuhrhof der<br />
Elberfelder<br />
Müllabfuhr an<br />
der Treppenstraße<br />
¬ BEGINN DER STÄDTISCHEN ENTSORGUNG IN ELBERFELD<br />
Die im vorigen Abschnitt beschriebene Form<br />
der Straßenreinigung ist in Elberfeld – und<br />
ähnlich auch in Barmen – bis zu Beginn des<br />
20. Jahrhunderts nach diesen Prinzipien<br />
durchgeführt worden. Die Stadt wurde dabei<br />
nur organisatorisch tätig und trug die anfallenden<br />
Kosten. Die unmittelbare Reinigung<br />
und Entsorgung selbst lag in den Händen von<br />
Bürgern und privaten Unternehmern. Im ersten<br />
Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts änderten sich<br />
diese Verhältnisse in Barmen wie auch in Elberfeld;<br />
in beiden Städten ging der Systemumstellung<br />
der Erlass einer neuen „Ortssatzung“<br />
voraus.<br />
In Elberfeld setzte man – wie zu dieser Zeit allgemein<br />
üblich – auf das System der „Abschüttplätze“<br />
(= Kippen, Deponien). Damals wurden<br />
Grundstücke im Uellendahl und in der Varresbeck<br />
genutzt, später Sandkuhlen und Wiesen<br />
des Rittergutes Lüntenbeck, das 1906 von der<br />
Stadt erworben wurde. Auf eine Müllverbrennung<br />
glaubte man verzichten zu können, da das<br />
„Berg-Gelände der Stadt (…) in zahlreichen<br />
Geländefalten, verlassenen Steinbrüchen usw.,<br />
zunächst noch die Möglichkeit [bietet], alle<br />
Müllmengen unterzubringen“. 19<br />
19 Roth: „Die Straßenhygiene der Stadt Elberfeld“, in: Koch, R. (Bearb. u. Hrsg.): „Elberfeld“, S. 174-178<br />
Für die Bürger änderte sich durch den Übergang<br />
zur städtischen Dienstleistung, dass sie<br />
die Straßenreinigung nun nicht mehr eigenhändig<br />
durchführen mussten. Allerdings war diese<br />
neue städtische Dienstleistung nicht kostenlos<br />
und die bislang private Müllabfuhr – im Auftrag<br />
der Stadt und für die Bürger bis dahin kostenlos,<br />
ein einmaliger Fall unter den deutschen<br />
Städten – wurde nun auch kostenpflichtig.<br />
Die Grundlage dafür bildete das preußische<br />
Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893.<br />
Dagegen erhob sich ein Proteststurm, getragen<br />
von den Hauseigentümern. Diese waren in<br />
den Jahrzehnten zuvor bereits an den Kosten<br />
des neu eingeführten Abwassersystems beteiligt<br />
worden und wollten jegliche weitere<br />
Belastung abwehren, obgleich sie die Müllgebühren<br />
auf die Mieter umlegen konnten. Dies<br />
aber wurde von den Eigentümern bezweifelt.<br />
Sie glaubten nicht an die Durchsetzbarkeit der<br />
Kostenbeteiligung ihrer Mieter. Ihre zum Teil<br />
völlig überzogenen Protestzuschriften gipfelten<br />
darin, dass man die Stadtverwaltung für<br />
künftig befürchtete Zwangsversteigerungen<br />
verantwortlich machen wolle:<br />
„Es ist doch schon so weit gekommen, dass<br />
Sparkasse und auswärtige Banken keine Hypo-