Integrationstheorien - Sw-cremer.de
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HS 15331 – Die europäische Beschäftigungsstrategie … --- <strong>Integrationstheorien</strong> --- 25.10.2004<br />
Zusatz I.<br />
Intergouvernementalismus<br />
Die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Regulierung/Lösung politischer und ökonomischer Probleme, die mehr als einen<br />
Staat betreffen, führt zum Aufbau formalisierter Kooperationsstrukturen (internationale/supranationale<br />
Institutionen), die als Zweckverband die Problemlösungskapazitäten und administrativen Ressourcen <strong>de</strong>r<br />
Staaten zum Zwecke <strong>de</strong>r Bearbeitung spezifischer Kooperationsaufgaben zusammenfassen.<br />
Horizontale zwischenstaatliche Koordination <strong>de</strong>r Politik von Regierungen und vertikale Koordination <strong>de</strong>r<br />
Politik von Regierungen und supranationalen Leitungsinstitutionen kennzeichnen z.B. die EU als<br />
Gemeinschaftsunternehmen von Nationalstaaten. Diese streben innerhalb eines gemeinsamen<br />
institutionellen Rahmens, <strong>de</strong>r die Kooperationsvoraussetzungen verbessert, nach<br />
- Reduzierung <strong>de</strong>r Transaktionskosten<br />
- Erzielung von Kooperationsgewinnen, bzw. Vermei<strong>de</strong>n von Nachteilen<br />
- Vermehrter Effizienz intergouvernementaler Aushandlungsprozesse<br />
- Effektivierung staatlicher Handlungsinstrumente<br />
Horizontale Entscheidungsverflechtungen im Rahmen eines komplexen Mehrebenen-Institutionengefüges<br />
dominieren über hierarchisch aufgebaute Entscheidungsstrukturen, sind allerdings oft charakterisiert durch<br />
Mehr-Ebenen-Politikverflechtung und Gefahr suboptimaler Problemlösungen („Politikverflechtungsfalle“ –<br />
Akteure in Mehrebenenentscheidungsstrukturen erzeugen politikunangemessene Problemlösungen/<br />
Entscheidungen, sind aber zugleich unfähig, die institutionellen Bedingungen ihrer Entscheidungslogik zu<br />
än<strong>de</strong>rn)<br />
Souveränitätsübertragungen wer<strong>de</strong>n vom Ziel zum kalkulierten Mittel, um <strong>de</strong>n Zweck zu för<strong>de</strong>rn: nämlich<br />
im geschützten Rahmen einer Institution zwischenstaatliche Kooperation <strong>de</strong>n Auswirkungen einer<br />
kooperationsfeindlichen internationalen Anarchie zu entziehen.