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3.argab-Newsletter - BKK DKM

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INHALT<br />

EDITORIAL ........................................... 1<br />

Christine Löb: argab 2011 – gut aufgestellt<br />

NEUES VON DER argab<br />

Neue Mitgliedskassen im Kurzinterview<br />

arg│ab-Infokasten<br />

NEUES VON DER argab…………………2<br />

Neue Mitgliedskassen im Kurzinterview -<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

Aktuelle Fallbeispiele ............................ 3<br />

Präventionskurse<br />

Wussten Sie schon? ............................. 4<br />

§ 128 SGB V - Depotverbot<br />

Sie fragen – Wir antworten ................... 5<br />

Medikamente während stationärem<br />

Krankenhausaufenthalt<br />

Korruptionsbekämpfung........................ 6<br />

Antrag der SPD-Fraktion – Position vom<br />

Vorstand der pronova <strong>BKK</strong>,Herrn Kaiser<br />

Thema Testmitgliedschaft..................... 7<br />

arg|ab:<br />

NEUES VON DER arg|ab<br />

Zum 01.01.2011 sind zwei weitere Betriebskrankenkassen<br />

der argab beigetreten.<br />

In einem Kurzinterview mit den neuen Mitgliedskassen,<br />

wurde uns zu folgenden Fragen geantwortet:<br />

argab: Herr Armborst (§197a Beauftragter der mhplus<br />

<strong>BKK</strong>), was bewegte Sie zum Beitritt zur argab?<br />

Herr Armborst: Wir haben lange überlegt, ob uns die<br />

Beteiligung an einer solchen Arbeitsgruppe weiterbringt.<br />

Einerseits haben wir schon seit mehreren Jahren eine Stelle<br />

zur Fehlverhaltensbekämpfung besetzt. Auf der anderen<br />

Seite glauben wir, dass die Hinweise im Moment nur die<br />

Spitze des Eisbergs sind und noch in vielen Bereichen<br />

Abrechnungen manipuliert werden, die wir heute noch gar<br />

nicht kennen.<br />

Und natürlich gilt auch für die Fehlverhaltensbekämpfung<br />

das Motto: „Gemeinsam sind wir stark“. Soll heißen: wir<br />

erhoffen uns durch den argab-Beitritt mehr Hinweise.<br />

Außerdem lassen Auffälligkeiten, die über einen größeren<br />

Datenbestand geprüft werden, eher eine Struktur erkennen,<br />

gegen die wir dann vorgehen können.<br />

argab: Herr Huhn (Vorstand der <strong>BKK</strong> Herkules), Sie sind<br />

jetzt gerade seit 4 Wochen Mitgliedskasse der argab. Macht<br />

sich die Mitgliedschaft schon bemerkbar?<br />

Herr Huhn: Auf jeden Fall. Die argab hat schon für mehrere<br />

Fälle Informationen von unserer Kasse angefordert. Insofern<br />

profitieren wir bereits von mehr Hinweisen. Außerdem ist für<br />

uns komfortabel, dass die komplette Fallbearbeitung durch<br />

die argab erfolgt und wir uns nicht in die teilweise<br />

komplexen Rechtsfragen einarbeiten müssen.<br />

Fortsetzung – siehe Seite 2…<br />

Die argab ist die Arbeitsgemeinschaft gegen Abrechnungsbetrug. Gegründet wurde<br />

sie zum 1. Juli 2008. Aktuell sind 12 Betriebskrankenkassen mit rund 1,8 Millionen<br />

Versicherten Mitglied der argab.<br />

Unser Service: Wir übernehmen für Sie - je nach Ihrem Bedarf - die vollständige Fallabwicklung<br />

von A-Z, die Recherche der tatsächlichen Umstände, die rechtliche Bewertung,<br />

die Datenaufbereitung für die Ermittlungsbehörden, Verhandlungen zur<br />

Schadensregulierung, Unterrichtung der Staatsanwaltschaft und andere Unterstützungsleistungen<br />

wie Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Berichte nach § 197a Abs.<br />

5 SGB V.<br />

arg|ab NEWS<br />

Nr. 01|2011<br />

EDITORIAL<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

mit zwei neuen Mitgliedskassen startet die<br />

argab ins neue Jahr 2011: Die mhplus <strong>BKK</strong><br />

und die <strong>BKK</strong> Herkules sind zum 01.01.2011<br />

beigetreten.<br />

Mittlerweile ist die argab in der GKV bekannt<br />

und insbesondere im <strong>BKK</strong>-System<br />

als fester Partner etabliert. Unsere These<br />

aus der Gründungszeit der argab bestätigt<br />

sich immer wieder: Wer gegen Korruption,<br />

Betrug und Fehlverhalten von Leistungserbringern<br />

vorgehen will, braucht einen<br />

langen Atem, ein effektives Netzwerk sowie<br />

Qualität und Kontinuität in der Fallbearbeitung.<br />

Die argab ist für diese Anforderungen gut<br />

aufgestellt. Das zeigt unsere Fallbilanz<br />

deutlich. Die Zahl der bearbeiteten Fälle hat<br />

sich verdoppelt. Von noch 157 Fällen Ende<br />

2009 stieg die Fallzahl Ende 2010 auf 323.<br />

Ähnliche Steigerungen haben wir bei der<br />

Schadensregulierung und bei Sachverhalten,<br />

in denen wir die Staatsanwaltschaften<br />

unterrichtet haben.<br />

Erste Erfolge gibt es auch für Fälle, die sich<br />

dauerhaft für die Zukunft auswirken. In zwei<br />

Fällen hat die argab eine unzulässige Zuweisung<br />

zwischen einer Apotheke und einer<br />

Klinikambulanz aufgedeckt. Neben der<br />

Verfolgung der festgestellten Auffälligkeiten<br />

erfolgt die Versorgung der chronisch Erkrankten<br />

zukünftig über die Krankenhausapotheke.<br />

Dies bedeutet eine dauerhafte<br />

Einsparung für die Mitgliedskassen der argab.<br />

Manipulationen von Leistungserbringern im<br />

Gesundheitswesen sind in der Regel kassenübergreifend.<br />

Deshalb hat für die argab<br />

neben der konsequenten Fallverfolgung die<br />

enge Zusammenarbeit mit anderen Krankenkassen<br />

in regionalen Prüfgruppen besondere<br />

Priorität.<br />

Viele Grüße<br />

Christine Löb<br />

Geschäftsführerin der argab


Fortsetzung von Seite 1<br />

arg|ab NEWS<br />

01|2011 2<br />

argab: Herr Armborst, spielt das Thema Fehlverhaltensbekämpfung bei den Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern Ihrer Kasse eine Rolle?<br />

Herr Armborst: Wir haben einen großen Teil des Abrechnungsgeschäftes ausgelagert und denken,<br />

dass viele Ungereimtheiten dort bereits auffallen und auch einer Schadensregulierung zugeführt<br />

werden. Für die Inhouse-Abrechnungen versuchen wir unsere Mitarbeiter zu sensibilisieren.<br />

Hierdurch wurden bereits verschiedene Hinweise an die Stelle für Fehlverhaltensbekämpfung herangetragen.<br />

argab: Herr Huhn, den § 197a SGB V gibt es ja seit 2004. Was halten Sie von dieser Regelung?<br />

Herr Huhn: Grundsätzlich war eine solche Regelung überfällig. Spätestens als in den 90er Jahren<br />

verschiedene bundesweite Skandale wie z.B. der sog. Herzklappenskandal durch die Presse ging,<br />

hätte der Gesetzgeber reagieren müssen. Ob das beabsichtigte Ziel mit dem gegenwärtigen Gesetzestext<br />

in der Praxis erreicht werden kann, wird sich wohl erst in den kommenden Jahren zeigen.<br />

Als etwas ungerecht empfinde ich es allerdings, dass der Fokus von Politik und Öffentlichkeit sehr<br />

stark auf die Prüfpflichten der Kassen gerichtet ist. Meiner Meinung nach müsste man darüber<br />

nachdenken, wie man Betrug und Manipulation bereits bei der Abrechnung effektiv verhindern<br />

kann. Außerdem wären im Sozialrecht verankerte Sanktionen hilfreich.


arg|ab NEWS<br />

01|2011 3<br />

Aktuelle Fallbeispiele aus der Tätigkeit der argab<br />

Präventionskurse in Fitnessstudios<br />

Neuer Infostand bei der argab:<br />

In zwei Fällen hat die argab aktuell außergerichtliche Schadensregulierungen mit den Betreibern<br />

von Fitnessstudios erreicht.<br />

Den Fitnessstudios wird vorgeworfen, Präventionskurse nach § 20 SGB V wie z.B. Rückentraining<br />

oder Ernährungskurse, auf die Mitgliedsbeiträge, die die Versicherten für das „normale“ Gerätetraining<br />

bezahlen, angerechnet zu haben. Teilweise sollen diese Kurse sogar gar nicht stattgefunden<br />

haben. Stattdessen sollen nur die Teilnahmebescheinigungen ausgefüllt worden sein, die die Voraussetzung<br />

sind, damit die Krankenkasse einen Kurs bezuschusst. Der Gesetzgeber wollte aber<br />

nicht sportliche Betätigung insgesamt durch die Krankenkassen bezuschussen lassen. Daher sind<br />

Kurse, die im Mitgliedsbeitrag für das Fitnessstudio enthalten sind, nicht bezuschussungsfähig.<br />

Versicherte können nur für Kurse, die unabhängig von den sonstigen Leistungen eines Fitnessstudios<br />

erbracht werden, einen Zuschuss bekommen.<br />

Gegen beide Inhaber sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren anhängig. In Abstimmung<br />

mit der Staatsanwaltschaft wurde der zu Lasten unserer Mitgliedskassen entstandene Schaden<br />

wieder gutgemacht. In der Regel bewertet das Gericht die Regulierung des Schadens der Strafzumessung<br />

als strafmildernd.<br />

Für die Kassen sind diese Betrügereien sehr schwierig aufzudecken. Eine Selektion der Abrechnungsdaten<br />

nach bestimmten Fitnessstudios ist häufig nicht möglich, da die Versicherten den Präventionszuschuss<br />

selbst beantragen müssen und keine Abrechnung durch das Fitnessstudio erfolgt.<br />

Dieser Zuschuss wird meistens ohne Nennung des entsprechenden Fitnessstudios in den<br />

versichertenbezogenen Abrechnungsdaten vermerkt. Die argab hat ihren Mitgliedskassen bereits<br />

2008 empfohlen, das besuchte Fitnessstudio namentlich zu erfassen. So kann bei neuen Hinweisen<br />

entsprechend selektiert werden.<br />

TIPP: Sorgen Sie dafür, dass Fitnessstudios, in denen Versicherte Ihrer Kassen an Präventionskursen<br />

teilnehmen, nur die neuen und manipulationssichereren Teilnahmebescheinigungen verwenden.<br />

Vor der Fachtagung des <strong>BKK</strong> Bundesverbandes: Die argab hat schon<br />

ihren Infostand aufgebaut


...WUSSTEN SIE SCHON?<br />

arg|ab NEWS<br />

01|2011 4<br />

§ 128 SGB V – Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leis-<br />

tungserbringern – Auch das Depotverbot für Hilfs- und Arzneimittel wurde fest-<br />

geschrieben<br />

Ein heikles Thema für Ärzte und Leistungserbringer mit vielen ungeklärten Fragen ist der neue<br />

§ 128 SGB V. Hintergrund der Neuregelung ist, dass bisher weder Zuweisungen noch Depothaltung<br />

strafrechtlich oder sozialrechtlich sanktioniert wurden. Die Anwendung des Korruptionstatbestandes<br />

§ 299 Strafgesetzbuch auf niedergelassene Ärzte wird außerdem nach wie vor kontrovers<br />

diskutiert.<br />

In unserem folgenden Beitrag soll es nur um das Depotverbot bei Vertragsärzten, Krankenhäusern<br />

und medizinischen Einrichtungen nach § 128 Abs. 1 SGB V gehen.<br />

Bei der Hilfsmittelabgabe aus einem Hilfsmitteldepot durch niedergelassene Ärzte oder durch Ärzte<br />

von einer medizinischen Einrichtung handelt es sich um eine Auftragsleistung bzw. Dienstleistung<br />

des Arztes im Namen des Sanitätshauses bzw. der hilfsmittelherstellenden Firma. Hierzu wurde<br />

von der Rechtsprechung die Bezeichnung „verkürzter Versorgungsweg“ geschaffen.<br />

Dieser Versorgungsform hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, da eine Verquickung<br />

von ärztlicher Versorgung und eigenen wirtschaftlichen Interessen des Arztes an der Abgabe vorrätiger<br />

Hilfsmittel nicht immer zum Wohle des Patienten ist. Vermutet wird, dass der Arzt Rückvergütungen<br />

des Herstellers für jedes abgegebene Hilfsmittel erhält.<br />

Eine Ausnahme von der Regelung des Depotverbotes gibt es nur bei einem Notfall. Hier muss daher<br />

künftig sichergestellt werden, dass der Vertragsarzt Hilfsmittel aus dem Depot nur bei Notfällen<br />

abgibt.<br />

Es ist daher im Einzelfall immer zu prüfen, ob eine medizinisch notwendige Hilfsmittelversorgung<br />

im unmittelbaren Zusammenhang mit einer ärztlichen Tätigkeit direkt in einer Arztpraxis oder einer<br />

medizinischen Einrichtung keinen Aufschub duldet. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Aufstellung<br />

typischer Fälle aufgezeigt, bei denen eine Notfallversorgung vorkommen kann. Ob es sich tatsächlich<br />

um Notfallversorgungen handelt, d.h. eine unmittelbare Versorgung durch einen Arzt notwendig<br />

ist, richtet sich immer nach den Umständen im Einzelfall. Daher gibt es auch keine abschließende<br />

Aufstellung von Notfällen.<br />

PROBLEM: Unzulässige Depothaltung ist eindeutig als Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu<br />

bewerten. Aber: Die Krankenkassen können unzulässige Zusammenarbeit zwischen Ärzten und<br />

Leistungserbringern kaum beweisen. Die Intention des Gesetzgebers kann in der Praxis daher<br />

nicht umgesetzt werden.<br />

In unserem nächsten <strong>Newsletter</strong> berichten wir über unzulässige Zuweisungen zwischen Ärzten und<br />

Leistungserbringern.


Sie fragen – Wir antworten<br />

arg|ab NEWS<br />

01|2011 5<br />

Frage einer <strong>BKK</strong>: Wir haben festgestellt, dass ein Versicherter während eines Krankenhausaufenthaltes<br />

weiterhin mit Methadon von seinem Hausarzt versorgt worden ist. Ist das Abrechnungsmanipulation?<br />

argab: Benötigt ein Patient während eines stationären Krankenhausaufenthaltes Medikamente,<br />

müssen diese von der betreffenden Klinik gestellt werden.<br />

Die Krankenhausbehandlung umfasst die nach Art und Schwere notwendige medizinische Versorgung<br />

der Patienten. Dazu gehört auch die Versorgung mit Arzneimitteln. Sie erstreckt sich auf<br />

vorhandene Grunderkrankungen, die Krankheit laut der Einweisung in das Krankenhaus und auf<br />

interkurrente (akut auftretende Zwischenerkrankungen während der stationären Behandlung) Erkrankungen.<br />

Die Patienten dürfen nicht vom Krankenhaus verpflichtet werden, für die Zeit des<br />

stationären Aufenthaltes eigene Medikamente mitzubringen.<br />

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die Verordnung von Medikamenten während<br />

des stationären Krankenhausaufenthaltes durch den niedergelassenen Arzt nicht zulässig ist.<br />

Wird ein Patient von der Klinik aufgefordert, seine regelmäßig einzunehmenden Medikamente<br />

von zu Hause mitzubringen bzw. selbst zu besorgen, handelt es sich um einen Verstoß des<br />

Krankenhauses gegen gesetzliche Regelungen (§ 39 SGB V). Die gestellte Frage ist also eindeutig<br />

mit „ja“ zu beantworten. Die Kassen müssen eine zusätzliche Arzneimittelversorgung nicht<br />

bezahlen.<br />

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: Reha-Einrichtungen und Anschlussheilbehandlungen<br />

(AHB) müssen nur solche Kosten übernehmen, die im direkten Zusammenhang<br />

mit der Rehabilitation stehen. Dauermedikationen außerhalb entsprechender Indikation gehören<br />

nicht dazu.<br />

TIPP: Die argab verfolgt bereits mehrere Fälle, in denen Krankenhäuser manipuliert haben sollen.<br />

Sprechen Sie uns an, wenn auch bei Ihnen Auffälligkeiten hierzu vorliegen.


arg|ab NEWS<br />

01|2011 6<br />

Korruptionsbekämpfung – Antrag der SPD-Fraktion im Bundestag<br />

Schon im letzten Bundestagswahlkampf 2009 forderte die SPD mehr Transparenz, einheitliche Berichte<br />

und Schwerpunktstaatsanwaltschaften (so die heutige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses<br />

Carola Reimann im Interview mit der Braunschweiger Zeitung am 29.06.2009).<br />

Eineinhalb Jahre später liegt ein Antrag der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag vor, in dem<br />

die SPD unter anderem fordert, dass auf die Länder eingewirkt werden soll, damit diese Schwerpunktstaatsanwaltschaften<br />

einrichten. Außerdem sollen die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten<br />

als Profitcenter organisiert werden.<br />

Der Vorstand der pronova <strong>BKK</strong> Herr Lutz Kaiser hat im Gespräch mit der argab seine Position zu<br />

diesen Forderungen erläutert:<br />

„Grundsätzlich sind diese Forderungen richtig. Aus unserer Sicht ist die Zuordnung der Delikte im<br />

Gesundheitswesen zu den Wirtschaftsstraftaten ein erster richtiger Schritt, den viele Staatsanwaltschaften<br />

gemacht haben. Eine weitergehende Spezialisierung ist aber absolut notwendig. Auf der<br />

einen Seite spielen viele sozialrechtliche Fragestellungen, z.B. bei der Bewertung des entstandenen<br />

Schadens, eine Rolle. Zum anderen ist die Entwicklung kontinuierlicher und vertrauensvoller<br />

Zusammenarbeit zwischen geschädigten Krankenkassen und Staatsanwaltschaften eine wichtige<br />

Voraussetzung für ergebnisorientierte Recherchen.<br />

Die Forderung nach einer Organisation der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als Profit-<br />

Center kann ich nicht uneingeschränkt teilen. Gut und richtig ist es sicherlich, die Kosten für diese<br />

Fehlverhaltensstellen nicht in die Verwaltungskostendeckelung einzubeziehen. Über eine Profitorientierung<br />

der Stellen im Sinne der Gegenüberstellung von Kosten und Einnahmen aus Schadensregulierungen<br />

sollte man aber sehr intensiv nachdenken, da damit Fehlanreize gesetzt werden<br />

könnten. Zunächst einmal ist die Bekämpfung von Fehlverhalten eine gesetzliche Aufgabe und die<br />

Einnahmenseite spiegelt nicht unbedingt die Effektivität der Stellen wider, da viel von der Qualität<br />

der Ermittlungen, von der Entscheidung der Gerichte zum Täter-Opfer-Ausgleich und von der Solvenz<br />

des Täters abhängt. Zudem ist der Abschreckungseffekt nicht zu unterschätzen, der allerdings<br />

auch sehr schwer messbar ist. In der politischen Diskussion sollten bei der Frage zur Finanzierung<br />

der Stellen deshalb die Leistungserbringer stärker beachtet werden. Aus diesem Kreis<br />

stammen schließlich die Verursacher des Schadens und der Kosten, die die Krankenkassen für die<br />

Schadensermittlung aufbringen müssen.“


arg|ab<br />

Schiess Straße 43<br />

40549 Düsseldorf<br />

Tel +49 211-6982-5353<br />

Fax +49 211-6982-5333<br />

hinweise@argab.de<br />

www.argab.de<br />

Testmitgliedschaft bei der argab 2011<br />

arg|ab NEWS<br />

01|2011 7<br />

Das Thema „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ ist noch jung, die Umsetzung<br />

schwierig. Außerdem scheuen viele Vorstände zusätzlichen Personalaufwand wegen der<br />

Verwaltungskostendeckelung. Die Mitgliedskassen der argab sind überzeugt, dass ein gemeinsames<br />

Vorgehen effektiver ist und letztlich auch den Kassenhaushalt schont. Deshalb<br />

möchte die argab 2011 Krankenkassen anbieten, die argab von „innen“ kennenzulernen. Für<br />

einen begrenzten Zeitraum bietet die argab Testmitgliedschaften an. Zusammen mit Ihnen<br />

entwickeln wir gerne individuell zugeschnittene Finanzierungsmodelle. Nehmen Sie einfach<br />

Kontakt mit uns auf!<br />

IMPRESSUM<br />

V.i.S.d.P.<br />

Christine Löb, Geschäftsführerin der argab<br />

Redaktion:<br />

Holle Grote, argab E-Mail: holle.grote@argab.de<br />

Jörg-Peter Ortlieb, argab E-Mail: joerg-peter.ortlieb@argab.de<br />

Redaktionsbeirat:<br />

Frank Kammerer, pronova <strong>BKK</strong><br />

Claudia van Lienden, <strong>BKK</strong> DEMAG KRAUSS-MAFFEI<br />

Erika Kienast, <strong>BKK</strong> Deutsche Bank AG<br />

Joachim Mika, <strong>BKK</strong> Basell<br />

Wir bedanken uns bei den Mitgliedern des Redaktionsbeirats für ihre Hinweise, Unterstützung bei der Themenauswahl<br />

und ihre Anregungen zur Fortentwicklung des <strong>Newsletter</strong>s!

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