3.argab-Newsletter - BKK DKM
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INHALT<br />
EDITORIAL ........................................... 1<br />
Christine Löb: argab 2011 – gut aufgestellt<br />
NEUES VON DER argab<br />
Neue Mitgliedskassen im Kurzinterview<br />
arg│ab-Infokasten<br />
NEUES VON DER argab…………………2<br />
Neue Mitgliedskassen im Kurzinterview -<br />
Fortsetzung von Seite 1<br />
Aktuelle Fallbeispiele ............................ 3<br />
Präventionskurse<br />
Wussten Sie schon? ............................. 4<br />
§ 128 SGB V - Depotverbot<br />
Sie fragen – Wir antworten ................... 5<br />
Medikamente während stationärem<br />
Krankenhausaufenthalt<br />
Korruptionsbekämpfung........................ 6<br />
Antrag der SPD-Fraktion – Position vom<br />
Vorstand der pronova <strong>BKK</strong>,Herrn Kaiser<br />
Thema Testmitgliedschaft..................... 7<br />
arg|ab:<br />
NEUES VON DER arg|ab<br />
Zum 01.01.2011 sind zwei weitere Betriebskrankenkassen<br />
der argab beigetreten.<br />
In einem Kurzinterview mit den neuen Mitgliedskassen,<br />
wurde uns zu folgenden Fragen geantwortet:<br />
argab: Herr Armborst (§197a Beauftragter der mhplus<br />
<strong>BKK</strong>), was bewegte Sie zum Beitritt zur argab?<br />
Herr Armborst: Wir haben lange überlegt, ob uns die<br />
Beteiligung an einer solchen Arbeitsgruppe weiterbringt.<br />
Einerseits haben wir schon seit mehreren Jahren eine Stelle<br />
zur Fehlverhaltensbekämpfung besetzt. Auf der anderen<br />
Seite glauben wir, dass die Hinweise im Moment nur die<br />
Spitze des Eisbergs sind und noch in vielen Bereichen<br />
Abrechnungen manipuliert werden, die wir heute noch gar<br />
nicht kennen.<br />
Und natürlich gilt auch für die Fehlverhaltensbekämpfung<br />
das Motto: „Gemeinsam sind wir stark“. Soll heißen: wir<br />
erhoffen uns durch den argab-Beitritt mehr Hinweise.<br />
Außerdem lassen Auffälligkeiten, die über einen größeren<br />
Datenbestand geprüft werden, eher eine Struktur erkennen,<br />
gegen die wir dann vorgehen können.<br />
argab: Herr Huhn (Vorstand der <strong>BKK</strong> Herkules), Sie sind<br />
jetzt gerade seit 4 Wochen Mitgliedskasse der argab. Macht<br />
sich die Mitgliedschaft schon bemerkbar?<br />
Herr Huhn: Auf jeden Fall. Die argab hat schon für mehrere<br />
Fälle Informationen von unserer Kasse angefordert. Insofern<br />
profitieren wir bereits von mehr Hinweisen. Außerdem ist für<br />
uns komfortabel, dass die komplette Fallbearbeitung durch<br />
die argab erfolgt und wir uns nicht in die teilweise<br />
komplexen Rechtsfragen einarbeiten müssen.<br />
Fortsetzung – siehe Seite 2…<br />
Die argab ist die Arbeitsgemeinschaft gegen Abrechnungsbetrug. Gegründet wurde<br />
sie zum 1. Juli 2008. Aktuell sind 12 Betriebskrankenkassen mit rund 1,8 Millionen<br />
Versicherten Mitglied der argab.<br />
Unser Service: Wir übernehmen für Sie - je nach Ihrem Bedarf - die vollständige Fallabwicklung<br />
von A-Z, die Recherche der tatsächlichen Umstände, die rechtliche Bewertung,<br />
die Datenaufbereitung für die Ermittlungsbehörden, Verhandlungen zur<br />
Schadensregulierung, Unterrichtung der Staatsanwaltschaft und andere Unterstützungsleistungen<br />
wie Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Berichte nach § 197a Abs.<br />
5 SGB V.<br />
arg|ab NEWS<br />
Nr. 01|2011<br />
EDITORIAL<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
mit zwei neuen Mitgliedskassen startet die<br />
argab ins neue Jahr 2011: Die mhplus <strong>BKK</strong><br />
und die <strong>BKK</strong> Herkules sind zum 01.01.2011<br />
beigetreten.<br />
Mittlerweile ist die argab in der GKV bekannt<br />
und insbesondere im <strong>BKK</strong>-System<br />
als fester Partner etabliert. Unsere These<br />
aus der Gründungszeit der argab bestätigt<br />
sich immer wieder: Wer gegen Korruption,<br />
Betrug und Fehlverhalten von Leistungserbringern<br />
vorgehen will, braucht einen<br />
langen Atem, ein effektives Netzwerk sowie<br />
Qualität und Kontinuität in der Fallbearbeitung.<br />
Die argab ist für diese Anforderungen gut<br />
aufgestellt. Das zeigt unsere Fallbilanz<br />
deutlich. Die Zahl der bearbeiteten Fälle hat<br />
sich verdoppelt. Von noch 157 Fällen Ende<br />
2009 stieg die Fallzahl Ende 2010 auf 323.<br />
Ähnliche Steigerungen haben wir bei der<br />
Schadensregulierung und bei Sachverhalten,<br />
in denen wir die Staatsanwaltschaften<br />
unterrichtet haben.<br />
Erste Erfolge gibt es auch für Fälle, die sich<br />
dauerhaft für die Zukunft auswirken. In zwei<br />
Fällen hat die argab eine unzulässige Zuweisung<br />
zwischen einer Apotheke und einer<br />
Klinikambulanz aufgedeckt. Neben der<br />
Verfolgung der festgestellten Auffälligkeiten<br />
erfolgt die Versorgung der chronisch Erkrankten<br />
zukünftig über die Krankenhausapotheke.<br />
Dies bedeutet eine dauerhafte<br />
Einsparung für die Mitgliedskassen der argab.<br />
Manipulationen von Leistungserbringern im<br />
Gesundheitswesen sind in der Regel kassenübergreifend.<br />
Deshalb hat für die argab<br />
neben der konsequenten Fallverfolgung die<br />
enge Zusammenarbeit mit anderen Krankenkassen<br />
in regionalen Prüfgruppen besondere<br />
Priorität.<br />
Viele Grüße<br />
Christine Löb<br />
Geschäftsführerin der argab
Fortsetzung von Seite 1<br />
arg|ab NEWS<br />
01|2011 2<br />
argab: Herr Armborst, spielt das Thema Fehlverhaltensbekämpfung bei den Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern Ihrer Kasse eine Rolle?<br />
Herr Armborst: Wir haben einen großen Teil des Abrechnungsgeschäftes ausgelagert und denken,<br />
dass viele Ungereimtheiten dort bereits auffallen und auch einer Schadensregulierung zugeführt<br />
werden. Für die Inhouse-Abrechnungen versuchen wir unsere Mitarbeiter zu sensibilisieren.<br />
Hierdurch wurden bereits verschiedene Hinweise an die Stelle für Fehlverhaltensbekämpfung herangetragen.<br />
argab: Herr Huhn, den § 197a SGB V gibt es ja seit 2004. Was halten Sie von dieser Regelung?<br />
Herr Huhn: Grundsätzlich war eine solche Regelung überfällig. Spätestens als in den 90er Jahren<br />
verschiedene bundesweite Skandale wie z.B. der sog. Herzklappenskandal durch die Presse ging,<br />
hätte der Gesetzgeber reagieren müssen. Ob das beabsichtigte Ziel mit dem gegenwärtigen Gesetzestext<br />
in der Praxis erreicht werden kann, wird sich wohl erst in den kommenden Jahren zeigen.<br />
Als etwas ungerecht empfinde ich es allerdings, dass der Fokus von Politik und Öffentlichkeit sehr<br />
stark auf die Prüfpflichten der Kassen gerichtet ist. Meiner Meinung nach müsste man darüber<br />
nachdenken, wie man Betrug und Manipulation bereits bei der Abrechnung effektiv verhindern<br />
kann. Außerdem wären im Sozialrecht verankerte Sanktionen hilfreich.
arg|ab NEWS<br />
01|2011 3<br />
Aktuelle Fallbeispiele aus der Tätigkeit der argab<br />
Präventionskurse in Fitnessstudios<br />
Neuer Infostand bei der argab:<br />
In zwei Fällen hat die argab aktuell außergerichtliche Schadensregulierungen mit den Betreibern<br />
von Fitnessstudios erreicht.<br />
Den Fitnessstudios wird vorgeworfen, Präventionskurse nach § 20 SGB V wie z.B. Rückentraining<br />
oder Ernährungskurse, auf die Mitgliedsbeiträge, die die Versicherten für das „normale“ Gerätetraining<br />
bezahlen, angerechnet zu haben. Teilweise sollen diese Kurse sogar gar nicht stattgefunden<br />
haben. Stattdessen sollen nur die Teilnahmebescheinigungen ausgefüllt worden sein, die die Voraussetzung<br />
sind, damit die Krankenkasse einen Kurs bezuschusst. Der Gesetzgeber wollte aber<br />
nicht sportliche Betätigung insgesamt durch die Krankenkassen bezuschussen lassen. Daher sind<br />
Kurse, die im Mitgliedsbeitrag für das Fitnessstudio enthalten sind, nicht bezuschussungsfähig.<br />
Versicherte können nur für Kurse, die unabhängig von den sonstigen Leistungen eines Fitnessstudios<br />
erbracht werden, einen Zuschuss bekommen.<br />
Gegen beide Inhaber sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren anhängig. In Abstimmung<br />
mit der Staatsanwaltschaft wurde der zu Lasten unserer Mitgliedskassen entstandene Schaden<br />
wieder gutgemacht. In der Regel bewertet das Gericht die Regulierung des Schadens der Strafzumessung<br />
als strafmildernd.<br />
Für die Kassen sind diese Betrügereien sehr schwierig aufzudecken. Eine Selektion der Abrechnungsdaten<br />
nach bestimmten Fitnessstudios ist häufig nicht möglich, da die Versicherten den Präventionszuschuss<br />
selbst beantragen müssen und keine Abrechnung durch das Fitnessstudio erfolgt.<br />
Dieser Zuschuss wird meistens ohne Nennung des entsprechenden Fitnessstudios in den<br />
versichertenbezogenen Abrechnungsdaten vermerkt. Die argab hat ihren Mitgliedskassen bereits<br />
2008 empfohlen, das besuchte Fitnessstudio namentlich zu erfassen. So kann bei neuen Hinweisen<br />
entsprechend selektiert werden.<br />
TIPP: Sorgen Sie dafür, dass Fitnessstudios, in denen Versicherte Ihrer Kassen an Präventionskursen<br />
teilnehmen, nur die neuen und manipulationssichereren Teilnahmebescheinigungen verwenden.<br />
Vor der Fachtagung des <strong>BKK</strong> Bundesverbandes: Die argab hat schon<br />
ihren Infostand aufgebaut
...WUSSTEN SIE SCHON?<br />
arg|ab NEWS<br />
01|2011 4<br />
§ 128 SGB V – Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leis-<br />
tungserbringern – Auch das Depotverbot für Hilfs- und Arzneimittel wurde fest-<br />
geschrieben<br />
Ein heikles Thema für Ärzte und Leistungserbringer mit vielen ungeklärten Fragen ist der neue<br />
§ 128 SGB V. Hintergrund der Neuregelung ist, dass bisher weder Zuweisungen noch Depothaltung<br />
strafrechtlich oder sozialrechtlich sanktioniert wurden. Die Anwendung des Korruptionstatbestandes<br />
§ 299 Strafgesetzbuch auf niedergelassene Ärzte wird außerdem nach wie vor kontrovers<br />
diskutiert.<br />
In unserem folgenden Beitrag soll es nur um das Depotverbot bei Vertragsärzten, Krankenhäusern<br />
und medizinischen Einrichtungen nach § 128 Abs. 1 SGB V gehen.<br />
Bei der Hilfsmittelabgabe aus einem Hilfsmitteldepot durch niedergelassene Ärzte oder durch Ärzte<br />
von einer medizinischen Einrichtung handelt es sich um eine Auftragsleistung bzw. Dienstleistung<br />
des Arztes im Namen des Sanitätshauses bzw. der hilfsmittelherstellenden Firma. Hierzu wurde<br />
von der Rechtsprechung die Bezeichnung „verkürzter Versorgungsweg“ geschaffen.<br />
Dieser Versorgungsform hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, da eine Verquickung<br />
von ärztlicher Versorgung und eigenen wirtschaftlichen Interessen des Arztes an der Abgabe vorrätiger<br />
Hilfsmittel nicht immer zum Wohle des Patienten ist. Vermutet wird, dass der Arzt Rückvergütungen<br />
des Herstellers für jedes abgegebene Hilfsmittel erhält.<br />
Eine Ausnahme von der Regelung des Depotverbotes gibt es nur bei einem Notfall. Hier muss daher<br />
künftig sichergestellt werden, dass der Vertragsarzt Hilfsmittel aus dem Depot nur bei Notfällen<br />
abgibt.<br />
Es ist daher im Einzelfall immer zu prüfen, ob eine medizinisch notwendige Hilfsmittelversorgung<br />
im unmittelbaren Zusammenhang mit einer ärztlichen Tätigkeit direkt in einer Arztpraxis oder einer<br />
medizinischen Einrichtung keinen Aufschub duldet. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Aufstellung<br />
typischer Fälle aufgezeigt, bei denen eine Notfallversorgung vorkommen kann. Ob es sich tatsächlich<br />
um Notfallversorgungen handelt, d.h. eine unmittelbare Versorgung durch einen Arzt notwendig<br />
ist, richtet sich immer nach den Umständen im Einzelfall. Daher gibt es auch keine abschließende<br />
Aufstellung von Notfällen.<br />
PROBLEM: Unzulässige Depothaltung ist eindeutig als Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu<br />
bewerten. Aber: Die Krankenkassen können unzulässige Zusammenarbeit zwischen Ärzten und<br />
Leistungserbringern kaum beweisen. Die Intention des Gesetzgebers kann in der Praxis daher<br />
nicht umgesetzt werden.<br />
In unserem nächsten <strong>Newsletter</strong> berichten wir über unzulässige Zuweisungen zwischen Ärzten und<br />
Leistungserbringern.
Sie fragen – Wir antworten<br />
arg|ab NEWS<br />
01|2011 5<br />
Frage einer <strong>BKK</strong>: Wir haben festgestellt, dass ein Versicherter während eines Krankenhausaufenthaltes<br />
weiterhin mit Methadon von seinem Hausarzt versorgt worden ist. Ist das Abrechnungsmanipulation?<br />
argab: Benötigt ein Patient während eines stationären Krankenhausaufenthaltes Medikamente,<br />
müssen diese von der betreffenden Klinik gestellt werden.<br />
Die Krankenhausbehandlung umfasst die nach Art und Schwere notwendige medizinische Versorgung<br />
der Patienten. Dazu gehört auch die Versorgung mit Arzneimitteln. Sie erstreckt sich auf<br />
vorhandene Grunderkrankungen, die Krankheit laut der Einweisung in das Krankenhaus und auf<br />
interkurrente (akut auftretende Zwischenerkrankungen während der stationären Behandlung) Erkrankungen.<br />
Die Patienten dürfen nicht vom Krankenhaus verpflichtet werden, für die Zeit des<br />
stationären Aufenthaltes eigene Medikamente mitzubringen.<br />
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die Verordnung von Medikamenten während<br />
des stationären Krankenhausaufenthaltes durch den niedergelassenen Arzt nicht zulässig ist.<br />
Wird ein Patient von der Klinik aufgefordert, seine regelmäßig einzunehmenden Medikamente<br />
von zu Hause mitzubringen bzw. selbst zu besorgen, handelt es sich um einen Verstoß des<br />
Krankenhauses gegen gesetzliche Regelungen (§ 39 SGB V). Die gestellte Frage ist also eindeutig<br />
mit „ja“ zu beantworten. Die Kassen müssen eine zusätzliche Arzneimittelversorgung nicht<br />
bezahlen.<br />
Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: Reha-Einrichtungen und Anschlussheilbehandlungen<br />
(AHB) müssen nur solche Kosten übernehmen, die im direkten Zusammenhang<br />
mit der Rehabilitation stehen. Dauermedikationen außerhalb entsprechender Indikation gehören<br />
nicht dazu.<br />
TIPP: Die argab verfolgt bereits mehrere Fälle, in denen Krankenhäuser manipuliert haben sollen.<br />
Sprechen Sie uns an, wenn auch bei Ihnen Auffälligkeiten hierzu vorliegen.
arg|ab NEWS<br />
01|2011 6<br />
Korruptionsbekämpfung – Antrag der SPD-Fraktion im Bundestag<br />
Schon im letzten Bundestagswahlkampf 2009 forderte die SPD mehr Transparenz, einheitliche Berichte<br />
und Schwerpunktstaatsanwaltschaften (so die heutige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses<br />
Carola Reimann im Interview mit der Braunschweiger Zeitung am 29.06.2009).<br />
Eineinhalb Jahre später liegt ein Antrag der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag vor, in dem<br />
die SPD unter anderem fordert, dass auf die Länder eingewirkt werden soll, damit diese Schwerpunktstaatsanwaltschaften<br />
einrichten. Außerdem sollen die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten<br />
als Profitcenter organisiert werden.<br />
Der Vorstand der pronova <strong>BKK</strong> Herr Lutz Kaiser hat im Gespräch mit der argab seine Position zu<br />
diesen Forderungen erläutert:<br />
„Grundsätzlich sind diese Forderungen richtig. Aus unserer Sicht ist die Zuordnung der Delikte im<br />
Gesundheitswesen zu den Wirtschaftsstraftaten ein erster richtiger Schritt, den viele Staatsanwaltschaften<br />
gemacht haben. Eine weitergehende Spezialisierung ist aber absolut notwendig. Auf der<br />
einen Seite spielen viele sozialrechtliche Fragestellungen, z.B. bei der Bewertung des entstandenen<br />
Schadens, eine Rolle. Zum anderen ist die Entwicklung kontinuierlicher und vertrauensvoller<br />
Zusammenarbeit zwischen geschädigten Krankenkassen und Staatsanwaltschaften eine wichtige<br />
Voraussetzung für ergebnisorientierte Recherchen.<br />
Die Forderung nach einer Organisation der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als Profit-<br />
Center kann ich nicht uneingeschränkt teilen. Gut und richtig ist es sicherlich, die Kosten für diese<br />
Fehlverhaltensstellen nicht in die Verwaltungskostendeckelung einzubeziehen. Über eine Profitorientierung<br />
der Stellen im Sinne der Gegenüberstellung von Kosten und Einnahmen aus Schadensregulierungen<br />
sollte man aber sehr intensiv nachdenken, da damit Fehlanreize gesetzt werden<br />
könnten. Zunächst einmal ist die Bekämpfung von Fehlverhalten eine gesetzliche Aufgabe und die<br />
Einnahmenseite spiegelt nicht unbedingt die Effektivität der Stellen wider, da viel von der Qualität<br />
der Ermittlungen, von der Entscheidung der Gerichte zum Täter-Opfer-Ausgleich und von der Solvenz<br />
des Täters abhängt. Zudem ist der Abschreckungseffekt nicht zu unterschätzen, der allerdings<br />
auch sehr schwer messbar ist. In der politischen Diskussion sollten bei der Frage zur Finanzierung<br />
der Stellen deshalb die Leistungserbringer stärker beachtet werden. Aus diesem Kreis<br />
stammen schließlich die Verursacher des Schadens und der Kosten, die die Krankenkassen für die<br />
Schadensermittlung aufbringen müssen.“
arg|ab<br />
Schiess Straße 43<br />
40549 Düsseldorf<br />
Tel +49 211-6982-5353<br />
Fax +49 211-6982-5333<br />
hinweise@argab.de<br />
www.argab.de<br />
Testmitgliedschaft bei der argab 2011<br />
arg|ab NEWS<br />
01|2011 7<br />
Das Thema „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ ist noch jung, die Umsetzung<br />
schwierig. Außerdem scheuen viele Vorstände zusätzlichen Personalaufwand wegen der<br />
Verwaltungskostendeckelung. Die Mitgliedskassen der argab sind überzeugt, dass ein gemeinsames<br />
Vorgehen effektiver ist und letztlich auch den Kassenhaushalt schont. Deshalb<br />
möchte die argab 2011 Krankenkassen anbieten, die argab von „innen“ kennenzulernen. Für<br />
einen begrenzten Zeitraum bietet die argab Testmitgliedschaften an. Zusammen mit Ihnen<br />
entwickeln wir gerne individuell zugeschnittene Finanzierungsmodelle. Nehmen Sie einfach<br />
Kontakt mit uns auf!<br />
IMPRESSUM<br />
V.i.S.d.P.<br />
Christine Löb, Geschäftsführerin der argab<br />
Redaktion:<br />
Holle Grote, argab E-Mail: holle.grote@argab.de<br />
Jörg-Peter Ortlieb, argab E-Mail: joerg-peter.ortlieb@argab.de<br />
Redaktionsbeirat:<br />
Frank Kammerer, pronova <strong>BKK</strong><br />
Claudia van Lienden, <strong>BKK</strong> DEMAG KRAUSS-MAFFEI<br />
Erika Kienast, <strong>BKK</strong> Deutsche Bank AG<br />
Joachim Mika, <strong>BKK</strong> Basell<br />
Wir bedanken uns bei den Mitgliedern des Redaktionsbeirats für ihre Hinweise, Unterstützung bei der Themenauswahl<br />
und ihre Anregungen zur Fortentwicklung des <strong>Newsletter</strong>s!