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Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium ... - Henriettenplatz

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BUNDESREALGYMNASIUM &<br />

BUNDESOBERSTUFENREALGYMNASIUM<br />

<strong>Henriettenplatz</strong> 6, A-1150 Wien<br />

Tel: +43/1/8936743 // Fax: - 22 // www.brgorg15.at<br />

SKZ: 915016 DVR: 0064131<br />

Wien, im September 2010<br />

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte!<br />

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler!<br />

Zu Beginn des Schuljahres möchte ich Sie/euch sehr herzlich begrüßen. Ich<br />

hoffe, dass das neue Schuljahr für alle Beteiligten positiv verlaufen wird <strong>und</strong> lade<br />

Sie/euch herzlich ein, gemeinsam mit uns diesen Erfolg sicherzustellen.<br />

Damit die Zusammenarbeit von Eltern, Schüler/innen <strong>und</strong> Lehrer/innen gut<br />

funktioniert, bitte ich Sie/euch folgende wichtige Informationen zur Kenntnis zu<br />

nehmen:<br />

1. Unterrichtsbeginn <strong>und</strong> St<strong>und</strong>enordnung<br />

Vormittagsunterricht:<br />

Nachmittagsunterricht:<br />

1. St<strong>und</strong>e 08.00 - 08.50 Uhr 7. St<strong>und</strong>e 13.40 - 14.30 Uhr<br />

2. St<strong>und</strong>e 08.55 - 09.45 Uhr 8. St<strong>und</strong>e 14.30 - 15.20 Uhr<br />

3. St<strong>und</strong>e 09.55 - 10.45 Uhr 9. St<strong>und</strong>e 15.20 - 16.10 Uhr<br />

4. St<strong>und</strong>e 10.55 - 11.45 Uhr 10. St<strong>und</strong>e 16.10 - 17.00 Uhr<br />

5. St<strong>und</strong>e 11.50 - 12.40 Uhr 11. St<strong>und</strong>e 17.00 - 17.50 Uhr<br />

6. St<strong>und</strong>e 12.45 - 13.35 Uhr<br />

2. Kommunikation mit Erziehungsberechtigten<br />

Sprechst<strong>und</strong>en<br />

Die Schüler/innen erhalten mit dem endgültigen St<strong>und</strong>enplan eine Liste der<br />

Sprechst<strong>und</strong>en der Lehrer/innen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind nur die Erziehungsberechtigten bzw. die großjährigen<br />

Schüler/innen (Vollendung des 18. Lebensjahres) befugt, Auskünfte über einen<br />

Schüler/eine Schülerin bzw. sich selbst einzuholen. Die Eltern werden gebeten,<br />

nur in dringenden Fällen <strong>und</strong> nach vorheriger Terminvereinbarung die<br />

Klassenlehrer/innen außerhalb der Sprechst<strong>und</strong>en aufzusuchen. In besonderen<br />

Fällen kann in Übereinkunft mit den Lehrer/innen auch eine telefonische<br />

Erörterung eines Problems erfolgen.<br />

Telefon <strong>und</strong> E-Mail<br />

Da immer wieder Telefonnummern geändert werden bzw. neue (Mobil-)<br />

Telefonnummern dazukommen, werden die Erziehungsberechtigten dringend<br />

ersucht, solche Veränderungen unverzüglich dem Sekretariat oder dem<br />

Klassenvorstand mitzuteilen.<br />

Lehrer/innen sind in den Sprechst<strong>und</strong>en telefonisch unter (01) 893 67 43/13<br />

oder 14 bzw. per E-Mail (vorname.nachname@brgorg15.at) erreichbar.<br />

Mobiltelefone dürfen von Schüler/innen nur in der unterrichtsfreien Zeit benutzt<br />

werden <strong>und</strong> sind sonst während des Unterrichts abzuschalten.


3. Krankmeldungen <strong>und</strong> Entschuldigungen<br />

Im Falle einer Erkrankung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre<br />

Kinder innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder mündlich in der Schule krank zu<br />

melden. Eine telefonische Krankmeldung soll im Sekretariat, Tel (01/ 893 67<br />

43/10) bereits am 1. Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn <strong>und</strong> - wenn<br />

möglich - unter Angabe der ungefähren Dauer der Erkrankung erfolgen.<br />

Eine schriftliche Entschuldigung ist dem Klassenvorstand am Tage des<br />

Wiedererscheinens in der Schule abzugeben. Ist ein Fehlen voraussehbar, muss<br />

die Entschuldigung spätestens am Tage vorher dem Klassenvorstand übergeben<br />

werden.<br />

4. Beurlaubungen<br />

Der Klassenvorstand darf in begründeten Fällen auf Ansuchen st<strong>und</strong>enweise bis<br />

zu einem ganzen Tag freigeben.<br />

In allen anderen Fällen ist ein Ansuchen um Beurlaubung mit Begründung <strong>und</strong> -<br />

falls vorhanden - mit allen Bestätigungen rechtzeitig an die Direktion zu richten.<br />

Einer Verlängerung der Ferien wird gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zugestimmt.<br />

5. Unverbindliche Übungen<br />

Die Anmeldungen für die Unverbindlichen Übungen erfolgen bis zum Ende der<br />

ersten Schulwoche. Nach erfolgter Anmeldung ist Ihr Kind verpflichtet, das<br />

gesamte Schuljahr wie im St<strong>und</strong>enplan vorgesehen an der Unverbindlichen<br />

Übung teilzunehmen.<br />

Sollten für einen Kurs zu viele Anmeldungen vorliegen, wird eine Auswahl der<br />

Schüler/innen durch die Direktion getroffen.<br />

6. Alternative Pflichtgegenstände <strong>und</strong> Wahlpflichtgegenstände<br />

Die Anmeldung zu allen alternativen Pflichtgegenständen <strong>und</strong><br />

Wahlpflichtgegenständen ist bereits im vorigen Schuljahr erfolgt <strong>und</strong><br />

verbindlich. Eine Ummeldung ist nur in besonders begründeten Fällen nach<br />

Ansuchen an die Direktion in der ersten Schulwoche möglich.<br />

7. Abmeldung vom Religionsunterricht<br />

Schüler/innen der Unterstufe können von ihren Erziehungsberechtigten bis<br />

spätestens 10.9.2010 von der Teilnahme am Religionsunterricht abgemeldet<br />

werden. Die Schüler/innen ab dem 14. Lebensjahr können eine solche Abmeldung<br />

selbst vornehmen. In beiden Fällen müssen die Schüler/innen dem<br />

Klassenvorstand eine schriftliche Erklärung abgeben. Eine solche Abmeldung ist<br />

auch dann notwendig, wenn der Unterricht nicht an unserer Schule stattfindet<br />

(z.B.: buddhistisch,...).<br />

Die Schüler/innen, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder<br />

Religionsgemeinschaft angehören <strong>und</strong> nicht vom Religionsunterricht abgemeldet<br />

sind, haben den Religionsunterricht regelmäßig zu besuchen.<br />

8. Hausordnung<br />

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder die Hausordnung befolgt.


9. Beschädigung von Einrichtungsgegenständen<br />

Ich setze voraus, dass Ihre Kinder das Schulgebäude <strong>und</strong> die<br />

Einrichtungsgegenstände sorgsam behandeln. Für jede Beschädigung muss<br />

Ersatz geleistet werden <strong>und</strong> falls sie mutwillig erfolgt ist, zieht sie auch<br />

entsprechende Maßnahmen nach sich.<br />

10. Wertgegenstände<br />

Die Erziehungsberechtigten werden dringend ersucht dafür zu sorgen, dass ihre<br />

Kinder nur kleine Geldbeträge, keine Wertsachen, keinen Schmuck <strong>und</strong><br />

Ähnliches in die Schule mitbringen.<br />

Abhanden gekommene Wertgegenstände können von der Schule nicht ersetzt<br />

werden.<br />

11. Aufenthalt im Schulbereich<br />

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sich Schüler/innen während<br />

der Pausen im Schulhaus aufhalten müssen. Auch ein Verlassen des<br />

Pausenhofes ist während der Hofpausen nicht gestattet.<br />

Entsprechend unserer Hausordnung dürfen die Schüler/innen das Schulgebäude<br />

in der Unterrichtszeit nur mit einem Passierschein (Sekretariat) verlassen.<br />

Dieser muss vom Klassenlehrer der folgenden St<strong>und</strong>e abgezeichnet werden.<br />

12. Unterstützungen <strong>und</strong> Beihilfen für Schüler/innen<br />

Die Direktion weist auf die Möglichkeit hin, vom Elternverein eine Unterstützung<br />

zur Teilnahme an Schulveranstaltungen zu erhalten. Einzureichen ist bis<br />

spätestens 4 Wochen vor der entsprechenden Schulveranstaltung.<br />

Der Elternverein gewährt Unterstützungen nur an Mitglieder (d.h. nach<br />

Einzahlung des Elternvereinsbeitrages) <strong>und</strong> nach Ausschöpfen der staatlichen<br />

Beihilfen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur gewährt bedürftigen<br />

Schüler/innen ab der 9. Schulstufe (5. Klasse) eine Heimbeihilfe, ab der 10.<br />

Schulstufe (6.Klasse) eine Schülerbeihilfe. Über die Bedingungen für die<br />

Gewährung einer Schülerbeihilfe informiert unser Sekretariat. Bei Fr. Huber<br />

sind auch die Formulare erhältlich. Letzter Termin für die Antragstellung ist der<br />

31. März 2011.<br />

13. Schulautonom unterrichtsfreie Tage<br />

Laut Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses sind in diesem Schuljahr<br />

folgende Tage schulautonom unterrichtsfrei: 25.<strong>und</strong> 27. Okt. 2019 <strong>und</strong> 7.<br />

Jänner 2011. Die vom Stadtschulrat festgelegten unterrichtsfreien Tage sind: 3.<br />

Juni 2011 <strong>und</strong> 24. Juni 2011.<br />

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit <strong>und</strong> wünsche allen unseren<br />

Schüler/innen ein schönes <strong>und</strong> erfolgreiches Schuljahr in unserer Schule.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Mag. Werner Bajlicz<br />

Direktor

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