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Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium ... - Henriettenplatz

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3. Krankmeldungen <strong>und</strong> Entschuldigungen<br />

Im Falle einer Erkrankung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre<br />

Kinder innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder mündlich in der Schule krank zu<br />

melden. Eine telefonische Krankmeldung soll im Sekretariat, Tel (01/ 893 67<br />

43/10) bereits am 1. Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn <strong>und</strong> - wenn<br />

möglich - unter Angabe der ungefähren Dauer der Erkrankung erfolgen.<br />

Eine schriftliche Entschuldigung ist dem Klassenvorstand am Tage des<br />

Wiedererscheinens in der Schule abzugeben. Ist ein Fehlen voraussehbar, muss<br />

die Entschuldigung spätestens am Tage vorher dem Klassenvorstand übergeben<br />

werden.<br />

4. Beurlaubungen<br />

Der Klassenvorstand darf in begründeten Fällen auf Ansuchen st<strong>und</strong>enweise bis<br />

zu einem ganzen Tag freigeben.<br />

In allen anderen Fällen ist ein Ansuchen um Beurlaubung mit Begründung <strong>und</strong> -<br />

falls vorhanden - mit allen Bestätigungen rechtzeitig an die Direktion zu richten.<br />

Einer Verlängerung der Ferien wird gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zugestimmt.<br />

5. Unverbindliche Übungen<br />

Die Anmeldungen für die Unverbindlichen Übungen erfolgen bis zum Ende der<br />

ersten Schulwoche. Nach erfolgter Anmeldung ist Ihr Kind verpflichtet, das<br />

gesamte Schuljahr wie im St<strong>und</strong>enplan vorgesehen an der Unverbindlichen<br />

Übung teilzunehmen.<br />

Sollten für einen Kurs zu viele Anmeldungen vorliegen, wird eine Auswahl der<br />

Schüler/innen durch die Direktion getroffen.<br />

6. Alternative Pflichtgegenstände <strong>und</strong> Wahlpflichtgegenstände<br />

Die Anmeldung zu allen alternativen Pflichtgegenständen <strong>und</strong><br />

Wahlpflichtgegenständen ist bereits im vorigen Schuljahr erfolgt <strong>und</strong><br />

verbindlich. Eine Ummeldung ist nur in besonders begründeten Fällen nach<br />

Ansuchen an die Direktion in der ersten Schulwoche möglich.<br />

7. Abmeldung vom Religionsunterricht<br />

Schüler/innen der Unterstufe können von ihren Erziehungsberechtigten bis<br />

spätestens 10.9.2010 von der Teilnahme am Religionsunterricht abgemeldet<br />

werden. Die Schüler/innen ab dem 14. Lebensjahr können eine solche Abmeldung<br />

selbst vornehmen. In beiden Fällen müssen die Schüler/innen dem<br />

Klassenvorstand eine schriftliche Erklärung abgeben. Eine solche Abmeldung ist<br />

auch dann notwendig, wenn der Unterricht nicht an unserer Schule stattfindet<br />

(z.B.: buddhistisch,...).<br />

Die Schüler/innen, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder<br />

Religionsgemeinschaft angehören <strong>und</strong> nicht vom Religionsunterricht abgemeldet<br />

sind, haben den Religionsunterricht regelmäßig zu besuchen.<br />

8. Hausordnung<br />

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder die Hausordnung befolgt.

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