Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium ... - Henriettenplatz
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3. Krankmeldungen <strong>und</strong> Entschuldigungen<br />
Im Falle einer Erkrankung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre<br />
Kinder innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder mündlich in der Schule krank zu<br />
melden. Eine telefonische Krankmeldung soll im Sekretariat, Tel (01/ 893 67<br />
43/10) bereits am 1. Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn <strong>und</strong> - wenn<br />
möglich - unter Angabe der ungefähren Dauer der Erkrankung erfolgen.<br />
Eine schriftliche Entschuldigung ist dem Klassenvorstand am Tage des<br />
Wiedererscheinens in der Schule abzugeben. Ist ein Fehlen voraussehbar, muss<br />
die Entschuldigung spätestens am Tage vorher dem Klassenvorstand übergeben<br />
werden.<br />
4. Beurlaubungen<br />
Der Klassenvorstand darf in begründeten Fällen auf Ansuchen st<strong>und</strong>enweise bis<br />
zu einem ganzen Tag freigeben.<br />
In allen anderen Fällen ist ein Ansuchen um Beurlaubung mit Begründung <strong>und</strong> -<br />
falls vorhanden - mit allen Bestätigungen rechtzeitig an die Direktion zu richten.<br />
Einer Verlängerung der Ferien wird gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zugestimmt.<br />
5. Unverbindliche Übungen<br />
Die Anmeldungen für die Unverbindlichen Übungen erfolgen bis zum Ende der<br />
ersten Schulwoche. Nach erfolgter Anmeldung ist Ihr Kind verpflichtet, das<br />
gesamte Schuljahr wie im St<strong>und</strong>enplan vorgesehen an der Unverbindlichen<br />
Übung teilzunehmen.<br />
Sollten für einen Kurs zu viele Anmeldungen vorliegen, wird eine Auswahl der<br />
Schüler/innen durch die Direktion getroffen.<br />
6. Alternative Pflichtgegenstände <strong>und</strong> Wahlpflichtgegenstände<br />
Die Anmeldung zu allen alternativen Pflichtgegenständen <strong>und</strong><br />
Wahlpflichtgegenständen ist bereits im vorigen Schuljahr erfolgt <strong>und</strong><br />
verbindlich. Eine Ummeldung ist nur in besonders begründeten Fällen nach<br />
Ansuchen an die Direktion in der ersten Schulwoche möglich.<br />
7. Abmeldung vom Religionsunterricht<br />
Schüler/innen der Unterstufe können von ihren Erziehungsberechtigten bis<br />
spätestens 10.9.2010 von der Teilnahme am Religionsunterricht abgemeldet<br />
werden. Die Schüler/innen ab dem 14. Lebensjahr können eine solche Abmeldung<br />
selbst vornehmen. In beiden Fällen müssen die Schüler/innen dem<br />
Klassenvorstand eine schriftliche Erklärung abgeben. Eine solche Abmeldung ist<br />
auch dann notwendig, wenn der Unterricht nicht an unserer Schule stattfindet<br />
(z.B.: buddhistisch,...).<br />
Die Schüler/innen, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder<br />
Religionsgemeinschaft angehören <strong>und</strong> nicht vom Religionsunterricht abgemeldet<br />
sind, haben den Religionsunterricht regelmäßig zu besuchen.<br />
8. Hausordnung<br />
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder die Hausordnung befolgt.