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Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium ... - Henriettenplatz

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9. Beschädigung von Einrichtungsgegenständen<br />

Ich setze voraus, dass Ihre Kinder das Schulgebäude <strong>und</strong> die<br />

Einrichtungsgegenstände sorgsam behandeln. Für jede Beschädigung muss<br />

Ersatz geleistet werden <strong>und</strong> falls sie mutwillig erfolgt ist, zieht sie auch<br />

entsprechende Maßnahmen nach sich.<br />

10. Wertgegenstände<br />

Die Erziehungsberechtigten werden dringend ersucht dafür zu sorgen, dass ihre<br />

Kinder nur kleine Geldbeträge, keine Wertsachen, keinen Schmuck <strong>und</strong><br />

Ähnliches in die Schule mitbringen.<br />

Abhanden gekommene Wertgegenstände können von der Schule nicht ersetzt<br />

werden.<br />

11. Aufenthalt im Schulbereich<br />

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sich Schüler/innen während<br />

der Pausen im Schulhaus aufhalten müssen. Auch ein Verlassen des<br />

Pausenhofes ist während der Hofpausen nicht gestattet.<br />

Entsprechend unserer Hausordnung dürfen die Schüler/innen das Schulgebäude<br />

in der Unterrichtszeit nur mit einem Passierschein (Sekretariat) verlassen.<br />

Dieser muss vom Klassenlehrer der folgenden St<strong>und</strong>e abgezeichnet werden.<br />

12. Unterstützungen <strong>und</strong> Beihilfen für Schüler/innen<br />

Die Direktion weist auf die Möglichkeit hin, vom Elternverein eine Unterstützung<br />

zur Teilnahme an Schulveranstaltungen zu erhalten. Einzureichen ist bis<br />

spätestens 4 Wochen vor der entsprechenden Schulveranstaltung.<br />

Der Elternverein gewährt Unterstützungen nur an Mitglieder (d.h. nach<br />

Einzahlung des Elternvereinsbeitrages) <strong>und</strong> nach Ausschöpfen der staatlichen<br />

Beihilfen.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur gewährt bedürftigen<br />

Schüler/innen ab der 9. Schulstufe (5. Klasse) eine Heimbeihilfe, ab der 10.<br />

Schulstufe (6.Klasse) eine Schülerbeihilfe. Über die Bedingungen für die<br />

Gewährung einer Schülerbeihilfe informiert unser Sekretariat. Bei Fr. Huber<br />

sind auch die Formulare erhältlich. Letzter Termin für die Antragstellung ist der<br />

31. März 2011.<br />

13. Schulautonom unterrichtsfreie Tage<br />

Laut Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses sind in diesem Schuljahr<br />

folgende Tage schulautonom unterrichtsfrei: 25.<strong>und</strong> 27. Okt. 2019 <strong>und</strong> 7.<br />

Jänner 2011. Die vom Stadtschulrat festgelegten unterrichtsfreien Tage sind: 3.<br />

Juni 2011 <strong>und</strong> 24. Juni 2011.<br />

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit <strong>und</strong> wünsche allen unseren<br />

Schüler/innen ein schönes <strong>und</strong> erfolgreiches Schuljahr in unserer Schule.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Mag. Werner Bajlicz<br />

Direktor

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