Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium ... - Henriettenplatz
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9. Beschädigung von Einrichtungsgegenständen<br />
Ich setze voraus, dass Ihre Kinder das Schulgebäude <strong>und</strong> die<br />
Einrichtungsgegenstände sorgsam behandeln. Für jede Beschädigung muss<br />
Ersatz geleistet werden <strong>und</strong> falls sie mutwillig erfolgt ist, zieht sie auch<br />
entsprechende Maßnahmen nach sich.<br />
10. Wertgegenstände<br />
Die Erziehungsberechtigten werden dringend ersucht dafür zu sorgen, dass ihre<br />
Kinder nur kleine Geldbeträge, keine Wertsachen, keinen Schmuck <strong>und</strong><br />
Ähnliches in die Schule mitbringen.<br />
Abhanden gekommene Wertgegenstände können von der Schule nicht ersetzt<br />
werden.<br />
11. Aufenthalt im Schulbereich<br />
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sich Schüler/innen während<br />
der Pausen im Schulhaus aufhalten müssen. Auch ein Verlassen des<br />
Pausenhofes ist während der Hofpausen nicht gestattet.<br />
Entsprechend unserer Hausordnung dürfen die Schüler/innen das Schulgebäude<br />
in der Unterrichtszeit nur mit einem Passierschein (Sekretariat) verlassen.<br />
Dieser muss vom Klassenlehrer der folgenden St<strong>und</strong>e abgezeichnet werden.<br />
12. Unterstützungen <strong>und</strong> Beihilfen für Schüler/innen<br />
Die Direktion weist auf die Möglichkeit hin, vom Elternverein eine Unterstützung<br />
zur Teilnahme an Schulveranstaltungen zu erhalten. Einzureichen ist bis<br />
spätestens 4 Wochen vor der entsprechenden Schulveranstaltung.<br />
Der Elternverein gewährt Unterstützungen nur an Mitglieder (d.h. nach<br />
Einzahlung des Elternvereinsbeitrages) <strong>und</strong> nach Ausschöpfen der staatlichen<br />
Beihilfen.<br />
Das B<strong>und</strong>esministerium für Unterricht, Kunst <strong>und</strong> Kultur gewährt bedürftigen<br />
Schüler/innen ab der 9. Schulstufe (5. Klasse) eine Heimbeihilfe, ab der 10.<br />
Schulstufe (6.Klasse) eine Schülerbeihilfe. Über die Bedingungen für die<br />
Gewährung einer Schülerbeihilfe informiert unser Sekretariat. Bei Fr. Huber<br />
sind auch die Formulare erhältlich. Letzter Termin für die Antragstellung ist der<br />
31. März 2011.<br />
13. Schulautonom unterrichtsfreie Tage<br />
Laut Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses sind in diesem Schuljahr<br />
folgende Tage schulautonom unterrichtsfrei: 25.<strong>und</strong> 27. Okt. 2019 <strong>und</strong> 7.<br />
Jänner 2011. Die vom Stadtschulrat festgelegten unterrichtsfreien Tage sind: 3.<br />
Juni 2011 <strong>und</strong> 24. Juni 2011.<br />
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit <strong>und</strong> wünsche allen unseren<br />
Schüler/innen ein schönes <strong>und</strong> erfolgreiches Schuljahr in unserer Schule.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Mag. Werner Bajlicz<br />
Direktor