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Bürgermeisterschaft 2006 - Gemeinde Blankenfelde - Mahlow

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4 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Mitteilung<br />

der Unteren Fischereibehörde<br />

des Landkreises Teltow-Fläming zur<br />

Änderung des Fischereigesetzes des<br />

Landes Brandenburg bezüglich<br />

der Möglichkeit, ab dem 01.08.<strong>2006</strong> im<br />

Land Brandenburg ohne Fischereischein<br />

auf Friedfisch zu angeln.<br />

Die Untere Fischereibehörde im Ordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming<br />

teilt mit, dass im Land Brandenburg ab dem 01.08.<strong>2006</strong> für Bürger<br />

ab dem 8. Lebensjahr die Möglichkeit besteht, ohne Fischereischein und<br />

damit ohne Anglerprüfung auf Friedfische zu angeln. Voraussetzung ist, dass<br />

die Bürger vorher eine Fischereiabgabe entrichten und dann eine Erlaubnis<br />

(z. B. Angelkarte) vom Fischereiausübungsberechtigten (z. B. ein Fischer<br />

oder Landesanglerverband Brandenburg e.V.) des fischereilich bewirtschafteten<br />

Gewässers erwerben können, an dem sie angeln möchten. Der Nach-<br />

Impressum<br />

Landkreis Teltow-Fläming<br />

Nr. 4/<strong>2006</strong><br />

weis der Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt als Marke auf einer Nachweiskarte.<br />

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Angelvereine und<br />

Fischer und von diesen beauftragte Dritte (z. B. Inhaber von Angelgeschäften)<br />

die Nachweiskarten und Fischereiabgabemarken ausgeben.<br />

Die Fischereiabgabe für Kinder/Jugendliche ab dem 8. Lebensjahr beträgt<br />

2,50 Euro und für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 12 Euro pro Jahr.<br />

Gleichfalls erfolgt die Ausgabe der Nachweiskarten und Fischereiabgabemarken<br />

zu den Sprechzeiten bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises<br />

Teltow-Fläming in Luckenwalde, Am Nuthefließ 2, bei Vorlage eines<br />

Einzahlungsbeleges.<br />

Die Einzahlung der Fischereiabgabe ist nur per Überweisung möglich. Empfänger:<br />

Landkreis Teltow-Fläming, Geldinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse<br />

Potsdam, BLZ: 1605 0000, Kto.-Nr.:36 33 02 75 98 Verwendungszweck:<br />

Name des Betroffenen und Codierung: 11010.10010<br />

Die Öffnungszeiten der Unteren Fischereibehörde sind: Montag und Dienstag<br />

9 bis 12 Uhr, 13 bis 15 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17.30 Uhr<br />

und Freitag von 9 bis 12 Uhr.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie von der Unteren Fischereibehörde des<br />

Landkreises Teltow-Fläming in Luckenwalde unter der Telefonnummer<br />

(03371) 608 2114.<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

AMTSBLATT der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />

Herausgeber und Verlag:<br />

Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon 0 30 / 28 09 93 45, Fax: 0 30 / 28 09 94 06, www.heimatblatt.de<br />

Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner<br />

Vertrieb: Eigenvertrieb<br />

Verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, der Bürgermeister, Ortwin Baier, Karl-Marx-Str. 4, 15827 <strong>Blankenfelde</strong>, Tel.: 03379/333-0, Fax: 03379/333-200, e-mail: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de<br />

Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten:<br />

Das Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> erscheint in der Regel einmal monatlich.<br />

Das Amtsblatt kann in den Bibliotheken der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> und der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingesehen werden.<br />

Es wird an die Haushalte im <strong>Gemeinde</strong>gebiet kostenfrei verteilt.<br />

Die Bestellung außerhalb des Verteilungsgebietes ist bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> möglich.<br />

In diesem Falle erfolgt eine Zusendung des Amtsblattes per Post, die Versandkosten werden in Rechnung gestellt.

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