Bürgermeisterschaft 2006 - Gemeinde Blankenfelde - Mahlow
Bürgermeisterschaft 2006 - Gemeinde Blankenfelde - Mahlow
Bürgermeisterschaft 2006 - Gemeinde Blankenfelde - Mahlow
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Mitteilung<br />
der Unteren Fischereibehörde<br />
des Landkreises Teltow-Fläming zur<br />
Änderung des Fischereigesetzes des<br />
Landes Brandenburg bezüglich<br />
der Möglichkeit, ab dem 01.08.<strong>2006</strong> im<br />
Land Brandenburg ohne Fischereischein<br />
auf Friedfisch zu angeln.<br />
Die Untere Fischereibehörde im Ordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming<br />
teilt mit, dass im Land Brandenburg ab dem 01.08.<strong>2006</strong> für Bürger<br />
ab dem 8. Lebensjahr die Möglichkeit besteht, ohne Fischereischein und<br />
damit ohne Anglerprüfung auf Friedfische zu angeln. Voraussetzung ist, dass<br />
die Bürger vorher eine Fischereiabgabe entrichten und dann eine Erlaubnis<br />
(z. B. Angelkarte) vom Fischereiausübungsberechtigten (z. B. ein Fischer<br />
oder Landesanglerverband Brandenburg e.V.) des fischereilich bewirtschafteten<br />
Gewässers erwerben können, an dem sie angeln möchten. Der Nach-<br />
Impressum<br />
Landkreis Teltow-Fläming<br />
Nr. 4/<strong>2006</strong><br />
weis der Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt als Marke auf einer Nachweiskarte.<br />
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Angelvereine und<br />
Fischer und von diesen beauftragte Dritte (z. B. Inhaber von Angelgeschäften)<br />
die Nachweiskarten und Fischereiabgabemarken ausgeben.<br />
Die Fischereiabgabe für Kinder/Jugendliche ab dem 8. Lebensjahr beträgt<br />
2,50 Euro und für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 12 Euro pro Jahr.<br />
Gleichfalls erfolgt die Ausgabe der Nachweiskarten und Fischereiabgabemarken<br />
zu den Sprechzeiten bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises<br />
Teltow-Fläming in Luckenwalde, Am Nuthefließ 2, bei Vorlage eines<br />
Einzahlungsbeleges.<br />
Die Einzahlung der Fischereiabgabe ist nur per Überweisung möglich. Empfänger:<br />
Landkreis Teltow-Fläming, Geldinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse<br />
Potsdam, BLZ: 1605 0000, Kto.-Nr.:36 33 02 75 98 Verwendungszweck:<br />
Name des Betroffenen und Codierung: 11010.10010<br />
Die Öffnungszeiten der Unteren Fischereibehörde sind: Montag und Dienstag<br />
9 bis 12 Uhr, 13 bis 15 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17.30 Uhr<br />
und Freitag von 9 bis 12 Uhr.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie von der Unteren Fischereibehörde des<br />
Landkreises Teltow-Fläming in Luckenwalde unter der Telefonnummer<br />
(03371) 608 2114.<br />
Ende der amtlichen Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
AMTSBLATT der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong><br />
Herausgeber und Verlag:<br />
Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon 0 30 / 28 09 93 45, Fax: 0 30 / 28 09 94 06, www.heimatblatt.de<br />
Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner<br />
Vertrieb: Eigenvertrieb<br />
Verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong>, der Bürgermeister, Ortwin Baier, Karl-Marx-Str. 4, 15827 <strong>Blankenfelde</strong>, Tel.: 03379/333-0, Fax: 03379/333-200, e-mail: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de<br />
Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten:<br />
Das Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> erscheint in der Regel einmal monatlich.<br />
Das Amtsblatt kann in den Bibliotheken der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> und der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingesehen werden.<br />
Es wird an die Haushalte im <strong>Gemeinde</strong>gebiet kostenfrei verteilt.<br />
Die Bestellung außerhalb des Verteilungsgebietes ist bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Blankenfelde</strong>-<strong>Mahlow</strong> möglich.<br />
In diesem Falle erfolgt eine Zusendung des Amtsblattes per Post, die Versandkosten werden in Rechnung gestellt.