Ziellauf Brosch - Praktika in Betrieben - Essen
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PRAKTIKA IN BETRIEBEN – WISSENSWERTES IN KURZFORM<br />
b) Sozialversicherung<br />
Sofern ke<strong>in</strong> Arbeitsentgelt gezahlt wird,<br />
s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Beiträge für die Kranken-,<br />
Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversiche-<br />
rung zu entrichten.<br />
Schülerbetriebspraktikum<br />
Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Beiträge für die<br />
Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenund<br />
Pflegeversicherung zu entrichten,<br />
weil das Praktikum von der Schule<br />
vorgeschrieben ist.<br />
Ferienpraktikum<br />
Da e<strong>in</strong> Praktikum von vollzeitschulpflichtigen<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern auf maximal<br />
4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Jahres befristet ist, besteht<br />
Versicherungsfreiheit. Diese besteht sogar<br />
dann, wenn e<strong>in</strong> Arbeitsentgelt gezahlt wird.<br />
Ist der <strong>Praktika</strong>nt über 18 Jahre alt und<br />
überschreitet die Beschäftigungsdauer<br />
2 Monate im Zusammenhang oder 50<br />
Arbeitstage für e<strong>in</strong> Jahr, so ist er sozialversicherungspflichtig,<br />
wenn er e<strong>in</strong> Entgelt<br />
für das Praktikum erhält.<br />
Im E<strong>in</strong>zelfall ist es immer ratsam, ihre zuständige Krankenkasse zum Thema<br />
Sozialversicherung anzusprechen.<br />
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