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Ziellauf Brosch - Praktika in Betrieben - Essen

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PRAKTIKA IN BETRIEBEN – WISSENSWERTES IN KURZFORM<br />

b) Sozialversicherung<br />

Sofern ke<strong>in</strong> Arbeitsentgelt gezahlt wird,<br />

s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Beiträge für die Kranken-,<br />

Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversiche-<br />

rung zu entrichten.<br />

Schülerbetriebspraktikum<br />

Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Beiträge für die<br />

Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenund<br />

Pflegeversicherung zu entrichten,<br />

weil das Praktikum von der Schule<br />

vorgeschrieben ist.<br />

Ferienpraktikum<br />

Da e<strong>in</strong> Praktikum von vollzeitschulpflichtigen<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern auf maximal<br />

4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Jahres befristet ist, besteht<br />

Versicherungsfreiheit. Diese besteht sogar<br />

dann, wenn e<strong>in</strong> Arbeitsentgelt gezahlt wird.<br />

Ist der <strong>Praktika</strong>nt über 18 Jahre alt und<br />

überschreitet die Beschäftigungsdauer<br />

2 Monate im Zusammenhang oder 50<br />

Arbeitstage für e<strong>in</strong> Jahr, so ist er sozialversicherungspflichtig,<br />

wenn er e<strong>in</strong> Entgelt<br />

für das Praktikum erhält.<br />

Im E<strong>in</strong>zelfall ist es immer ratsam, ihre zuständige Krankenkasse zum Thema<br />

Sozialversicherung anzusprechen.<br />

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