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Ziellauf Brosch - Praktika in Betrieben - Essen

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PRAKTIKA IN BETRIEBEN – WISSENSWERTES IN KURZFORM<br />

3. Was ist zu beachten?<br />

Im Zusammenhang mit der Abwicklung von <strong>Praktika</strong> tauchen im betrieblichen<br />

Alltag zahlreiche rechtliche Fragen auf. Diese <strong>Brosch</strong>üre zeigt die<br />

Grundlagen auf. Im E<strong>in</strong>zelfall empfehlen wir, sich bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern,<br />

den Berufsgenossenschaften oder dem Staatlichen Amt<br />

für Arbeitsschutz zu erkundigen.<br />

a) Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt fest, unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong> <strong>Betrieben</strong> arbeiten oder beispielsweise als<br />

<strong>Praktika</strong>nten beschäftigt werden dürfen.<br />

Wichtig für die Beschäftigungsbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d zunächst das Alter der<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler sowie die Tatsache, ob es sich um e<strong>in</strong> Schülerbetriebspraktikum<br />

oder e<strong>in</strong> Ferienpraktikum handelt.<br />

Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen K<strong>in</strong>dern<br />

und Jugendlichen. K<strong>in</strong>d ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Jugendliche<br />

s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt. Unterliegen Jugendliche<br />

der Vollzeitschulpflicht (<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 10 persönliche<br />

Schuljahre), so gelten sie als K<strong>in</strong>der.<br />

Grundsätzlich besteht e<strong>in</strong> Beschäftigungsverbot von K<strong>in</strong>dern. Dieses Verbot<br />

gilt nicht, wenn Sie e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d im Rahmen e<strong>in</strong>es Schülerbetriebspraktikums<br />

während der Vollzeitschulpflicht beschäftigen.<br />

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