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Stolpersteine bei der Erfassung und Bewertung - Kommunalberatung

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Seite 2<br />

<strong>Stolpersteine</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Erfassung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong><br />

Die Doppik wird nach wie vor unterschätzt, da <strong>der</strong> enorme Umstellungsaufwand <strong>und</strong> die strukturellen<br />

Auswirkungen nicht ausreichend erkannt werden. Viele Probleme ergeben sich u. a. <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Erfassung</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> des Vermögens <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schulden.<br />

Gemäß § 34 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik haben die Kommunen zu Beginn des ersten<br />

Haushaltsjahres mit einer Rechnungsführung nach den Regeln <strong>der</strong> doppelten Buchführung <strong>und</strong><br />

danach für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres ihre Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen<br />

Rechte, ihre For<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Schulden, den Betrag des baren Geldes sowie ihre sonstigen<br />

Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen <strong>und</strong> da<strong>bei</strong> den Wert <strong>der</strong> einzelnen<br />

Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden anzugeben.<br />

Mit <strong>der</strong> Ersterfassung <strong>und</strong> -bewertung werden erhebliche Ressourcen geb<strong>und</strong>en. Die Begründung<br />

liegt nicht nur in <strong>der</strong> hohen Anzahl an Vermögensgegenständen, son<strong>der</strong>n auch in den aufkommenden<br />

Detailfragen, die sich nicht allein mit den gesetzlichen Regelungen beantworten lassen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

eine zielgerichtete Zeitplanung kann helfen, möglichen Verschiebungen des Umstellungszeitpunktes<br />

frühzeitig entgegenzuwirken. Häufig beginnen Verwaltungen mit <strong>der</strong> <strong>Erfassung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> des<br />

beweglichen Vermögens, da hierfür historische Daten vorhanden sind <strong>und</strong> <strong>der</strong> Umgang mit dessen<br />

Daten aus <strong>der</strong> Kameralistik weitgehend vertraut ist. Hier<strong>bei</strong> darf jedoch nicht unterschätzt werden,<br />

dass die <strong>Erfassung</strong> des beweglichen Vermögens zeitaufwändig ist, während die Auswirkungen auf die<br />

Eröffnungsbilanz <strong>und</strong> den ersten Ergebnishaushalt eher gering sind. Dagegen werden<br />

Vermögenswerte von Straßen <strong>und</strong> Gebäuden regelmäßig nicht fristgerecht für die Haushaltsplanung<br />

ermittelt, wodurch Abschreibungen nicht genau veranschlagt werden können. Insbeson<strong>der</strong>e kleinere<br />

Kommunen, die aus personellen Gründen Aufgaben nicht parallel bear<strong>bei</strong>ten können, sollten daher<br />

frühzeitig mit <strong>der</strong> <strong>Erfassung</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewertung</strong> des unbeweglichen abnutzbaren Vermögens beginnen<br />

<strong>und</strong> sich danach dem nicht abnutzbaren <strong>und</strong> beweglichen Vermögen widmen. Analog gilt dies für die<br />

<strong>Erfassung</strong> von passiven Son<strong>der</strong>posten, hier sollte mit solchen Positionen begonnen werden, <strong>der</strong>en<br />

ertragswirksame Auflösung nicht von vornherein ausgeschlossen ist.<br />

Bereits vor <strong>der</strong> <strong>Erfassung</strong> ergeben sich demnach unterschiedliche Fragen: "Wie soll die Inventur<br />

durchgeführt werden; mithilfe von Zähllisten o<strong>der</strong> einer entsprechenden Hard- <strong>und</strong> Software? Wer soll<br />

die Inventur durchführen; Dritte o<strong>der</strong> eigene Mitar<strong>bei</strong>terinnen- <strong>und</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter? Was passiert mit<br />

historischen Daten; können diese übernommen werden o<strong>der</strong> muss die Anlagenbuchhaltung komplett<br />

neu aufgebaut werden? Wie darf mit Wahlrechten umgegangen werden?"<br />

Es müssen Antworten gef<strong>und</strong>en werden, die den gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen, den örtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Stellenausstattung entsprechen. Eine unüberlegte Übernahme von<br />

Entscheidungen bzw. Regelungen von Dritten, erweist sich regelmäßig als problematisch. Zum<br />

Beispiel sollte mit „Mustern“ aus dem Internet vorsichtig umgegangen werden, da diese mit den<br />

sächsischen o<strong>der</strong> ortsrechtlichen Regelungen i. d. R. nicht im Einklang stehen.<br />

Im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragen zur Inventur kann wie folgt abgewogen werden. Die<br />

<strong>Erfassung</strong> anhand von handschriftlichen Zähllisten erweist sich in <strong>der</strong> Regel als die prüfungssicherste<br />

Methode. Durch eine eindeutige Dokumentation nachträglicher Än<strong>der</strong>ungen in den Zähllisten sowie<br />

händische Unterschriften werden Manipulationen deutlich erschwert. Allerdings erhöhen sich durch<br />

die manuelle Übertragung <strong>der</strong> Daten in die Anlagenbuchhaltung Fehleranfälligkeit <strong>und</strong><br />

Ar<strong>bei</strong>tsaufwand. Eine elektronische Inventur erweist sich langfristig als die wirtschaftlichere Methode.<br />

Aber auch dieses Verfahren muss den Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger Inventur entsprechen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e das Vier-Augen-Prinzip sowie die Nachprüfbarkeit <strong>der</strong> Bestandaufnahme sind von<br />

Bedeutung.<br />

Bei <strong>der</strong> Personalplanung müssen alle Verwaltungsbereiche berücksichtigt werden. Auch<br />

nachgeordnete Einrichtungen sollten einen Beitrag leisten. Begründen lässt sich das u. a. mit<br />

Beson<strong>der</strong>heiten, die mit <strong>der</strong> Ersterfassung einhergehen. Neben den klassischen Inventuraufgaben<br />

Zählen, Wiegen, Messen <strong>und</strong> Schätzen müssen bewertungsrelevante Faktoren miterfasst werden,<br />

<strong>bei</strong>spielsweise ob ein Vermögensgegenstand lediglich ausgeliehen o<strong>der</strong> gespendet wurde. Aber auch<br />

Kapazitätsfragen sind zu klären. Wenn nicht genügend eigene Mitar<strong>bei</strong>terinnen <strong>und</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter zur

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