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Royalbeach - Börse Stuttgart

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3. Zahlstelle<br />

a) Die Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35 in 73033 Göppingen ist als Zahlstelle<br />

für die Emittentin tätig. Die Zahlstelle behält sich das Recht vor, jederzeit ihre bezeichnete<br />

Geschäftsstelle durch eine andere Geschäftsstelle in derselben Stadt zu ersetzen<br />

und/oder weitere Geschäftsstellen zu benennen.<br />

b) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit die Bestellung der Zahlstelle zu ändern oder zu<br />

beenden und eine andere oder zusätzliche Zahlstelle(n) zu bestellen. Die Emittentin<br />

wird zu jedem Zeitpunkt eine Zahlstelle unterhalten. Eine Änderung, Abberufung, Bestellung<br />

oder ein sonstiger Wechsel wird nur wirksam (außer im Insolvenzfall, in dem<br />

eine solche Änderung sofort wirksam wird), sofern die Anleihegläubiger hierüber gemäß<br />

Ziff. 10 vorab unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 und nicht mehr als<br />

45 Tagen informiert wurden.<br />

c) Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der<br />

Emittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern.<br />

4. Rückzahlung, Rückerwerb<br />

a) Die Rückzahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen erfolgt, soweit nicht zuvor<br />

bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt wurde, am 28.10.2016 (Datum der Fälligkeit).<br />

Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden am Datum der Fälligkeit in Höhe ihres<br />

Rückzahlungsbetrages zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf jede Inhaber-Teilschuldverschreibung<br />

entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen.<br />

b) Die Emittentin ist berechtigt, Inhaber-Teilschuldverschreibungen (auch über beauftragte<br />

Dritte) am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben und zu veräußern. Zurückerworbene<br />

Inhaber-Teilschuldverschreibungen können entwertet, gehalten oder wieder<br />

veräußert werden.<br />

5. Zahlungen<br />

a) Die Emittentin verpflichtet sich unbedingt und unwiderruflich, Zinsen und Kapital der<br />

Inhaber-Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit auf ein Eigenkonto der Emittentin bei<br />

der Zahlstelle zu zahlen. Fallen das Datum der Fälligkeit oder der Zinszahltag auf einen<br />

Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der Anleihegläubiger keinen Anspruch auf Zahlung<br />

vor dem nächsten Zahltag. Zahltag ist dabei jeder Tag außer einem Samstag oder<br />

Sonntag, an dem das System der Clearstream sowie alle betroffenen Bereiche des<br />

Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2<br />

betriebsbereit sind, um die betreffenden Zahlungen weiterzuleiten.<br />

b) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Beträge im Wege des Systems der Clearstream<br />

zur Zahlung an die Anleihegläubiger überweisen. Die Zahlstelle übernimmt Zahlungen<br />

nur soweit ihr die entsprechenden Beträge von der Emittentin zur Verfügung gestellt<br />

wurden. Sämtliche Zahlungen der Emittentin über die Zahlstelle an die Clearstream<br />

oder an deren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren<br />

Verbindlichkeiten aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegenüber den Inhabern.<br />

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