Royalbeach - Börse Stuttgart
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3. Zahlstelle<br />
a) Die Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35 in 73033 Göppingen ist als Zahlstelle<br />
für die Emittentin tätig. Die Zahlstelle behält sich das Recht vor, jederzeit ihre bezeichnete<br />
Geschäftsstelle durch eine andere Geschäftsstelle in derselben Stadt zu ersetzen<br />
und/oder weitere Geschäftsstellen zu benennen.<br />
b) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit die Bestellung der Zahlstelle zu ändern oder zu<br />
beenden und eine andere oder zusätzliche Zahlstelle(n) zu bestellen. Die Emittentin<br />
wird zu jedem Zeitpunkt eine Zahlstelle unterhalten. Eine Änderung, Abberufung, Bestellung<br />
oder ein sonstiger Wechsel wird nur wirksam (außer im Insolvenzfall, in dem<br />
eine solche Änderung sofort wirksam wird), sofern die Anleihegläubiger hierüber gemäß<br />
Ziff. 10 vorab unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 und nicht mehr als<br />
45 Tagen informiert wurden.<br />
c) Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der<br />
Emittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern.<br />
4. Rückzahlung, Rückerwerb<br />
a) Die Rückzahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen erfolgt, soweit nicht zuvor<br />
bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt wurde, am 28.10.2016 (Datum der Fälligkeit).<br />
Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden am Datum der Fälligkeit in Höhe ihres<br />
Rückzahlungsbetrages zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf jede Inhaber-Teilschuldverschreibung<br />
entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen.<br />
b) Die Emittentin ist berechtigt, Inhaber-Teilschuldverschreibungen (auch über beauftragte<br />
Dritte) am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben und zu veräußern. Zurückerworbene<br />
Inhaber-Teilschuldverschreibungen können entwertet, gehalten oder wieder<br />
veräußert werden.<br />
5. Zahlungen<br />
a) Die Emittentin verpflichtet sich unbedingt und unwiderruflich, Zinsen und Kapital der<br />
Inhaber-Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit auf ein Eigenkonto der Emittentin bei<br />
der Zahlstelle zu zahlen. Fallen das Datum der Fälligkeit oder der Zinszahltag auf einen<br />
Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der Anleihegläubiger keinen Anspruch auf Zahlung<br />
vor dem nächsten Zahltag. Zahltag ist dabei jeder Tag außer einem Samstag oder<br />
Sonntag, an dem das System der Clearstream sowie alle betroffenen Bereiche des<br />
Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2<br />
betriebsbereit sind, um die betreffenden Zahlungen weiterzuleiten.<br />
b) Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Beträge im Wege des Systems der Clearstream<br />
zur Zahlung an die Anleihegläubiger überweisen. Die Zahlstelle übernimmt Zahlungen<br />
nur soweit ihr die entsprechenden Beträge von der Emittentin zur Verfügung gestellt<br />
wurden. Sämtliche Zahlungen der Emittentin über die Zahlstelle an die Clearstream<br />
oder an deren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren<br />
Verbindlichkeiten aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegenüber den Inhabern.<br />
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