Royalbeach - Börse Stuttgart
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) Rechtsgrundlage für die Emission der Wertpapiere<br />
Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Rechtsgrundlage für die Begebung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind<br />
§§ 793 ff. BGB (Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber). Die Vorschrift des<br />
§ 793 Abs. 1 BGB lautet wie folgt:<br />
"Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht<br />
(Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung<br />
nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die<br />
Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen<br />
nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit.“<br />
c) Verbriefung<br />
Die Anleihe wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee<br />
61, 65760 Eschborn, in Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Gemäß den<br />
Geschäftsbedingungen der Clearstream Banking AG können die Inhaber-<br />
Teilschuldverschreibungen als Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde in durch<br />
EUR 1.000,00 teilbare Beträge übertragen werden. Aufgrund der Globalverbriefung ist ein<br />
Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine<br />
während der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen.<br />
d) Zahlstelle<br />
Die Zinszahlungen und die Rückzahlung der Anleihe an die Anleger werden über die Zahlstelle<br />
abgewickelt. Diese übernimmt die Auszahlung der jährlichen Zinsen sowie die Rückzahlung<br />
des Anleihekapitals an die depotführenden Banken zur Gutschrift auf dem jeweiligen<br />
Anlegerkonto. Die Zahlstelle übernimmt Zahlungen nur soweit ihr die entsprechenden Beträge<br />
von der Emittentin zur Verfügung gestellt wurden. Zahlstelle für die Anleihe ist das Bankhaus<br />
Gebr. Martin AG, Kirchstr. 35, 73033 Göppingen. Außerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland gibt es für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen keine Zahlstellen. Die Zahlstelle<br />
kann in bestimmten Fällen, die näher in den Anleihebedingungen geregelt sind, geändert<br />
werden.<br />
e) Währung<br />
Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden in Euro begeben. Sämtliche Zahlungen werden<br />
ebenfalls in Euro geleistet.<br />
f) Rang der Anleiheverpflichtung<br />
Die Verpflichtungen aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte,<br />
nicht besicherte und nicht nachrangige Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen<br />
im gleichen Rang mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen derzeitigen<br />
und zukünftigen Verbindlichkeiten der Emittentin.<br />
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