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IDEXX Ethik-Kodex - DE - IDEXX Laboratories

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<strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong>


Fragen und Antworten zum<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong><br />

1. Was ist der Zweck eines <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong>es?<br />

A. Ein <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> legt die Unternehmenspolitik und -grundsätze<br />

dar, die die Werte und Normen eines Unternehmens zum Ausdruck<br />

geben, und er legt den Rahmen für Entscheidungen fest, die<br />

vom Einzelnen und dem Unternehmen getroffen werden. Der<br />

<strong>Kodex</strong> kann herangezogen werden, um Probleme bezüglich des<br />

Verhaltens, der <strong>Ethik</strong> und Interessenskonflikte auf eine klare und<br />

einheitliche Art und Weise zu lösen. Ein Unternehmen, das seine<br />

Geschäfte auf der Grundlage höchster ethischer Standards führt,<br />

erhöht seinen Wert für die Mitarbeiter, Aktionäre, Kunden und die<br />

Gemeinschaft.<br />

2. Gilt der <strong>Kodex</strong> für alle oder nur die leitenden Angestellten?<br />

A. Der <strong>Kodex</strong> gilt für jeden <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>-Mitarbeiter auf der ganzen Welt.<br />

3. Ist der <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> gesetzlich vorgeschrieben?<br />

A. Es besteht keine gesetzliche Vorschrift, dass eine Gesellschaft<br />

einen für alle ihre Mitarbeiter geltenden <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> einrichten<br />

muss; eine Gesellschaft ist jedoch gehalten, einen für bestimmte<br />

Mitarbeiter der Buchhaltungs- und Finanzabteilung geltenden<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> zu implementieren.<br />

4. Der <strong>Kodex</strong> scheint sich mit anderen <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />

Unternehmensgrundsätzen und -verfahren zu<br />

überschneiden. Warum?<br />

A. Sie können sich den <strong>Kodex</strong> als eine Zusammenfassung unserer<br />

<strong>Ethik</strong> und Werte auf höchster Ebene vorstellen. In bestimmten<br />

Bereichen wird das Unternehmen speziellere Grundsätze und<br />

Verfahren formulieren und aufrechterhalten. Diese Grundsätze<br />

und Verfahren sind jedoch im Einklang mit den grundlegenden<br />

Prinzipien, die im <strong>Kodex</strong> dargelegt sind.<br />

6. Was soll ich machen, wenn mir ein möglicher Verstoß gegen<br />

den <strong>Kodex</strong> bekannt wird?<br />

A. Sie müssen jeden mutmaßlichen Verstoß Ihrem Vorgesetzten,<br />

dem Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer<br />

melden. Wenn sich jedoch der mutmaßliche Verstoß auf eine das<br />

Beschäftigungsverhältnis betreffende Angelegenheit, einschließlich<br />

Belästigung oder Diskriminierung, bezieht, sollten Sie diese<br />

Angelegenheit Ihrem Personalvertreter melden.<br />

7. Welche Folgen hat ein Verstoß gegen den <strong>Kodex</strong>?<br />

A. Im <strong>Kodex</strong> ist nicht festgelegt, wie das Unternehmen dem <strong>Kodex</strong><br />

in allen Fällen Geltung verschafft, weil jeder Fall im Hinblick auf<br />

seinen jeweiligen Sachverhalt geprüft wird. Alle Mitarbeiter müssen<br />

sich dessen bewusst sein, dass die Nichteinhaltung des <strong>Kodex</strong><br />

disziplinarische Maßnahmen, einschließlich mögliche Entlassung<br />

von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, zur Folge haben wird.<br />

8. Womit muss ich rechnen, wenn ich einen möglichen Verstoß<br />

melde?<br />

A. Die Unternehmensgrundsätze von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> sehen vor, dass keine<br />

Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter, der einen<br />

mutmaßlichen Verstoß meldet, ergriffen werden dürfen. Es<br />

wird jedoch Kooperation Ihrerseits bei der Untersuchung einer<br />

mutmaßlichen <strong>Kodex</strong>-Verletzung erwartet.<br />

9. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum <strong>Kodex</strong><br />

habe?<br />

A. Wenn Sie eine Frage zur Auslegung des <strong>Kodex</strong> haben, können<br />

Sie sich an Ihren Vorgesetzten, Ihren Personalvertreter oder den<br />

Unternehmensanwalt wenden.<br />

5. Der <strong>Kodex</strong> sieht komplex aus. Wie kann man von mir<br />

erwarten, dass ich mit ihm umfassend vertraut bin?<br />

A. Es wird nicht von Ihnen erwartet, dass Sie den <strong>Kodex</strong> auswendig<br />

lernen. Sie sollten sich jedoch ausreichend damit vertraut machen,<br />

sodass Sie die Arten von Situationen erkennen, auf die der <strong>Kodex</strong><br />

zutreffen könnte und bei denen Sie ihn als Richtlinie heranziehen<br />

sollten.<br />

Weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen zur <strong>Ethik</strong> finden Sie im Intradexx auf:<br />

http:\\library.idexxi.com/human_resources/policy_library/ethics_faqs.doc


<strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong><br />

A. Geschäftsethik und ethisches Geschäftsverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

1. Allgemeines Geschäftsverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2<br />

2. Einhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2<br />

3. Meldung von Verstößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2<br />

inhalt<br />

B. Interessenskonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

1. Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />

2. Anteilbesitz oder finanzielle Interessen in anderen Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />

3. Arbeitsverhältnis mit oder Erbringung von Dienstleistungen für andere Organisationen . . . . . . . . . . .3<br />

4. Interessen an Transaktionen mit anderen Personen oder Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />

5. Annahme von Geschenken, Zuwendungen oder anderen Vorteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />

6. Handel mit Wertpapieren des Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

7. Darlehen für leitende Angestellte und Direktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

C. Grundsätze zum Arbeitsverhältnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

1. Chancengleichheit im Berufsleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

2. Diskriminierung oder Belästigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

3. Gesundheit und Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

4. Drogen- und Alkoholmissbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

5. Persönliche Daten von Mitarbeitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />

D. Schutz von Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

1. Sachanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />

2. Patente, Marken und Urheberrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />

3. Vertrauliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />

E. Geschäftspraktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

1. Buchhaltungspraktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

2. Produktqualität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

3. Einhaltung von aufsichtsbehördlichen Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

4. Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

5. Unzulässige Zahlungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

6. Verwendung von Beratern, Vertretern und Beauftragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

7. Lieferanten, Leistungserbringer und Auftragnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

8. Regierungsverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

9. Geschäftsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

F. Internationaler Geschäftsbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

1. Exportkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

2. Einhaltung von US-Gesetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

3. Lokale Gesetze und Gepflogenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

G. Beziehungen mit Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

1. Politische Spenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

2. Beteiligung von Mitarbeitern am politischen Prozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

3. Berichterstattung an Regierungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

H. Public Relations und Kommunikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

1. Unterstützung der Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

2. Kommunikation mit Aktionären . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

3. Kommunikation mit der Presse und der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />

I. Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

1. Einhaltung von Antitrust-/Kartellgesetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />

2. Marketing, Verkauf und Werbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />

3. Wettbewerbsinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9


geschäftsethik und<br />

geschäftsverhalten<br />

1. Allgemeines Geschäftsverhalten<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> <strong>Laboratories</strong>, Inc. („<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>“ oder das „Unternehmen“) hat sich zur ethischen Führung<br />

seiner Geschäfte und umfassenden Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in allen Ländern,<br />

in denen wir geschäftlich tätig sind, verpflichtet. Außerdem wird von den <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeitern<br />

erwartet, dass sie alle Aktivitäten vermeiden, die mit dem Unternehmen im Widerspruch stehen oder<br />

in einen nachteiligen Eindruck vom Unternehmen erwecken könnten. Wir sind der Ansicht, dass<br />

die Führung unserer Geschäfte nach den höchsten ethischen Standards und ohne tatsächliche oder<br />

scheinbare Interessenskonflikte im besten Interesse des Unternehmens und aller seiner Beteiligten,<br />

einschließlich Mitarbeiter, Kunden, Aktionäre, Lieferanten und die Gemeinschaften, in denen wir<br />

leben und arbeiten, ist.<br />

Die Grundsätze und Praktiken, die in diesem <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> beschrieben werden, geben unsere<br />

fundamentalen Werte und Prinzipien zum Ausdruck und sollen unseren Mitarbeitern helfen, unsere<br />

Verhaltensstandards zu erfüllen. Dieser <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> ist nicht allumfassend. Er stellt eher einen<br />

Rahmen für den Entscheidungsprozess des Einzelnen und des Unternehmens dar. Der <strong>Kodex</strong><br />

sollte im Kontext der geltenden Gesetze und Vorschriften, den weiteren, von Zeit zu Zeit vom<br />

Unternehmen angenommenen Grundsätzen und Verfahren und mit gesundem Menschenverstand<br />

ausgelegt und befolgt werden.<br />

Dieser <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> gilt für alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftsbetriebe weltweit. Außerdem erwarten wir auch<br />

von Dritten, die als Beauftragte oder Vertreter von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> handeln, dass sie sich auf eine diesem<br />

<strong>Kodex</strong> entsprechende Weise verhalten, wenn sie für, im Auftrag oder im Namen von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />

handeln, einschließlich beim Verkauf von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Produkten und Dienstleistungen.<br />

2. Einhaltung<br />

Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter in der ganzen Welt sind für die Einhaltung dieses <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong><br />

verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieses <strong>Kodex</strong> und damit verbundener <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />

Unternehmensgrundsätze hat disziplinarische Maßnahmen, einschließlich möglicher Entlassung, zur<br />

Folge.<br />

3. Meldung von Verstößen<br />

Jeder Mitarbeiter ist persönlich dafür verantwortlich, alle Verstöße oder vermeintlichen Verstöße<br />

des <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> seinem Vorgesetzen, dem Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer<br />

zu melden. Verstöße gegen die Unternehmensgrundsätze zum Arbeitsverhältnis sind dem jeweilig<br />

zuständigen Personalvertreter vorzutragen. Außerdem kann das Unternehmen noch andere<br />

Methoden zur Meldung von Verstößen bzw. vermeintlichen Verstößen bereitstellen, die den<br />

Mitarbeitern zum Zeitpunkt ihrer Implementierung mitgeteilt werden.<br />

Eine Untersuchung wird durch oder unter Aufsicht des Unternehmensanwalts durchgeführt.<br />

Es ist ganz wichtig, dass Personen, die Verstöße melden oder denen ein Bericht vorgelegt wird<br />

(ausgenommen der Unternehmensanwalt), nicht ihre eigenen vorläufigen Untersuchungen<br />

anstellen, es sei denn, sie wurden dazu vom Unternehmensanwalt oder einem anderen Mitarbeiter<br />

der Rechtsabteilung dazu angewiesen. Bei der Meldung eines Verstoßes sollte der Mitarbeiter<br />

eine ausreichende Beschreibung der faktischen Grundlage der Anschuldigung bereitstellen, um<br />

die Durchführung einer entsprechenden Untersuchung zu ermöglichen. Es ist ein Grundsatz von<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, dass die Meldung eines Verstoßes bzw. vermeintlichen Verstoßes, wie oben dargelegt, keine<br />

Vergeltungsmaßnahmen gegen den betreffenden Mitarbeiter, von dem die Meldung ausgeht, zur<br />

Folge haben darf.


1. Allgemeine Grundsätze<br />

interessenskonflikte<br />

Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter sind verpflichtet, Situationen zu vermeiden, die Interessenskonflikte zwischen den<br />

persönlichen Interessen des Mitarbeiters und den Interessen des Unternehmens aufwerfen oder aufwerfen<br />

könnten. Da es unmöglich ist, jede mögliche Situation, die einen solchen Konflikt herstellen oder dazu<br />

führen kann, vorwegzunehmen, werden nachstehend nur einige spezifische Konflikte erörtert. Wenn ein<br />

Mitarbeiter sich nicht sicher ist, ob eine Situation mit Gewissheit oder möglicherweise einen Konflikt mit den<br />

Interessen des Unternehmens aufwirft, sollte der Mitarbeiter die Angelegenheit mit seinem Vorgesetzten, dem<br />

Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer besprechen. Wenn ein tatsächlicher oder potentieller<br />

Interessenskonflikt festgestellt wird, muss der Mitarbeiter den Konflikt sofort und auf zufriedenstellende<br />

Weise auflösen. Die Unterlassung, den Konflikt zur Zufriedenheit des Unternehmens aufzulösen, stellt einen<br />

Kündigungsgrund dar.<br />

2. Anteilbesitz oder finanzielle Interessen in anderen Unternehmen<br />

Ein Mitarbeiter muss seinem Vorgesetzten, dem Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer jeden<br />

signifikanten direkten oder indirekten Anteilbesitz oder sonstige finanzielle Interessen des Mitarbeiters oder<br />

einer Person innerhalb seiner engsten Familie an einem Lieferanten, Kunden oder einer sonstigen Partei, mit<br />

der das Unternehmen Geschäfte tätigt, oder einem Konkurrenten des Unternehmens, bekannt geben. Im<br />

Allgemeinen wird ein finanzielles Interesse als signifikant erachtet, wenn es entweder für den Mitarbeiter oder<br />

für die Partei, in der der Mitarbeiter das Interesse hat, wesentlich ist. Bei der Bestimmung, ob ein Konflikt<br />

vorliegt, wird berücksichtigt, ob die Funktion des Mitarbeiters bei <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> ihm Kontrolle oder Einfluss über die<br />

betreffende Geschäftsbeziehung (z.B. die Auswahl eines Lieferanten) gibt.<br />

3. Arbeitsverhältnis mit oder Erbringung von Dienstleistungen für andere Organisationen<br />

Mitarbeiter dürfen kein externes Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis annehmen, das einen<br />

Interessenskonflikt mit der von ihnen bei <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> verrichteten Arbeit aufwerfen würde. Im Allgemeinen<br />

liegt ein Interessenskonflikt vor, wenn die Leistung dieser Arbeit oder Erbringung dieser Dienstleistungen<br />

es entweder (a) dem Mitarbeiter potentiell erschwert, zu allen Zeiten im besten Interesse von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> zu<br />

handeln, oder (b) eine anderweitig störende Auswirkung auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters im Namen<br />

von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> hat. Wenn ein Mitarbeiter sich nicht sicher ist, ob die Erbringung gewisser externer Arbeiten oder<br />

Dienstleistungen einen Interessenskonflikt aufwirft, sollte er oder sie diese Angelegenheit mit seinem bzw.<br />

ihrem Vorgesetzten oder dem Unternehmensanwalt besprechen.<br />

4. Interessen an Transaktionen mit anderen Personen oder Organisationen<br />

Ein Mitarbeiter muss seinem Vorgesetzten, dem Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer jegliche<br />

erheblichen direkten oder indirekten Interessen des Mitarbeiters oder von Mitgliedern seiner engsten Familie<br />

an irgendwelchen Transaktionen, bei denen das Unternehmen eine Partei ist, bekannt geben. Zu den Faktoren,<br />

die bei der Feststellung der Erheblichkeit eines Interesses berücksichtigt werden, gehören die Signifikanz<br />

der Transaktion für den Mitarbeiter oder dessen Angehörigen, die Art der Transaktion, der Umfang der<br />

Transaktion und die Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung des Mitarbeiters an der Transaktion.<br />

5. Annahme von Geschenken, Zuwendungen oder anderen Vorteilen<br />

Das Anstreben oder die Annahme von Geschenken, Zuwendungen, Einladungen oder sonstigen<br />

Vergünstigungen durch Mitarbeiter oder Personen in ihrer engeren Familie von gegenwärtigen oder möglichen<br />

Kunden, Lieferanten oder anderen Personen, die mit dem Unternehmen geschäftlich tätig sind oder solche<br />

Geschäftsbeziehungen anstreben, kann einen Interessenskonflikt aufwerfen. Mitarbeiter und deren engste<br />

Angehörige sollten keine Geschenke, Zuwendungen, Einladungen oder sonstige Vergünstigungen annehmen,<br />

außer wenn diese im normalen Geschäftsablauf erfolgen, von bescheidenem oder symbolischem Wert sind,<br />

und nicht auf regelmäßiger oder häufiger Basis entgegen genommen werden. Die Mitarbeiter sollten niemals<br />

Geschenke, Zuwendungen, Einladungen oder andere Vergünstigungen annehmen, von denen angemessen<br />

angenommen werden kann, dass diese ihre Urteilsfähigkeit oder Handlungen bei der Ausübung ihrer Pflichten<br />

für <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> beeinträchtigen.


6. Handel mit Wertpapieren des Unternehmens<br />

Jeder Mitarbeiter von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> muss die <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Grundsätze zu Insider-Trading einhalten. Im<br />

Rahmen dieser Grundsätze ist <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeitern der Handel mit <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Aktien zu allen<br />

Zeiten untersagt, an denen sie erhebliche Informationen in Bezug auf das Unternehmen haben,<br />

das der Öffentlichkeit noch nicht bekannt gegeben wurde. Außerdem gelten „Quiet Periods“<br />

(Schweigepflicht), Mitteilungsanforderungen und andere Einschränkungen bzgl. des Handels mit<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Wertpapieren für gewisse Mitarbeiter von Finanz- und Rechtsabteilungen sowie auf der<br />

Ebene der oberen Geschäftsleitung.<br />

7. Darlehen für leitende Angestellte und Direktoren<br />

Leitenden Angestellten oder Direktoren wird vom Unternehmen kein Kredit, weder direkt<br />

noch indirekt, gewährt oder geleistet. Das Unternehmen trifft auch keine Vorkehrungen für ein<br />

persönliches Darlehen für einen leitenden Angestellten oder Direktor.<br />

grundsätze zum<br />

arbeitsverhältnis<br />

1. Chancengleichheit im Berufsleben<br />

Es ist ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, qualifizierten Personen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Religion,<br />

Geschlecht, sexuelle Orientierung, HIV-Status, nationale Herkunft, Alter, körperliche oder geistige<br />

Behinderung, Veteranenstatus oder Zugehörigkeit in anderen Kategorien, die nach dem Gesetz<br />

geschützt sind, die gleichen Chancen zu geben.<br />

Diese Grundsätze gelten für alle Phasen des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Auswahl,<br />

Arbeitseinsatz, Versetzung, Beförderung, Beförderungschancen, Vergütung, Arbeitgeberleistungen,<br />

Disziplinarverfahren, Kündigung und Zugang zu Training.<br />

2. Diskriminierung und Belästigung<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> verpflichtet sich zur Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, der frei von Diskriminierung und<br />

rechtswidriger Belästigung ist. Wir tolerieren keine Handlungen, Worte, Witze oder Kommentare,<br />

die auf der Rasse, Religion, Geschlecht, sexuellen Orientierung, HIV-Status, nationalen<br />

Herkunft, Alter, körperlichen oder geistigen Behinderung, Veteranenstatus oder Zugehörigkeit in<br />

anderen Kategorien, die nach dem Gesetz geschützt sind, basieren und die darauf abzielen, eine<br />

einschüchternde, feindselige oder beleidigende Arbeitsumgebung zu schaffen.<br />

3. Gesundheit und Sicherheit<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern einen Arbeitsplatz bereitzustellen, der frei von<br />

anerkannten Sicherheitsrisiken und Gesundheitsgefahren ist. Jede <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Betriebseinheit ist für<br />

die Implementierung von Grundsätzen und Verfahren verantwortlich, die auf angemessene Weise<br />

so konzipiert sind, dass ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz geschaffen wird und alle geltenden<br />

Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Gleichzeitig sind Gesundheit und Sicherheit wichtige<br />

Aspekte der Arbeitsleistung. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die auf ihre jeweiligen Stellen<br />

anwendbaren Sicherheitsverfahren zu lernen und zu befolgen.<br />

4. Drogen- und Alkoholmissbrauch<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> vertritt den Grundsatz, eine Arbeitsumgebung zu wahren, die frei von der Wirkung von<br />

Drogen- und Alkoholmissbrauch ist. Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftseinheiten müssen die anwendbaren<br />

Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Gebrauch, Verkauf, die Herstellung, Verteilung, Ausgabe<br />

oder die Übergabe von Alkohol, Drogen und anderen Betäubungsmitteln bzw. geregelten Stoffen am<br />

Arbeitsplatz oder auf dem Firmengelände von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> einhalten. Der <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Grundsatz untersagt<br />

den Besitz von Drogen oder das Vorhandensein von Drogen im Körper einer Person, während sich<br />

diese auf dem Firmengelände aufhält.<br />

In ähnlicher Weise verbietet der <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Grundsatz auch den Gebrauch, Verkauf, Kauf, die<br />

Übertragung oder den Besitz von alkoholischen Getränken durch Mitarbeiter, während sich diese auf<br />

dem Firmengelände aufhalten, außer wenn dies von der Firma erlaubt wurde.


5. Persönliche Daten von Mitarbeitern<br />

Der Geschäftsbetrieb von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> basiert auf dem festen Glauben an Respekt für die Privatsphäre und Würde aller<br />

Mitarbeiter. Es ist ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, nur solche persönlichen Daten von Mitarbeitern zu erfassen und zu<br />

speichern, die zum effektiven Betrieb des Unternehmens erforderlich sind oder die vom Gesetz in den Ländern<br />

vorgeschrieben sind, in denen wir tätig sind.<br />

Der Zugang zu solchen Informationen wird intern auf die Personen beschränkt, die diese anerkannterweise kennen<br />

müssen, um ihren Arbeitsaufgaben für das Unternehmen nachzukommen.<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> wird alle geltenden Gesetze, die die Offenbarung von persönlichen Informationen über Mitarbeiter regeln,<br />

einhalten. An einem Standort, wo die Freigabe dieser Informationen nicht durch das geltende Recht geregelt wird,<br />

wird das Unternehmen Grundsätze implementieren, die auf den Schutz solcher Informationen vor unangemessener<br />

Bekanntgabe ausgerichtet sind. Der Respekt des Unternehmens vor der Privatsphäre der Mitarbeiter schreibt vor,<br />

dass das Unternehmen sich normalerweise nicht mit dem persönlichen Verhalten außerhalb des Arbeitsplatzes<br />

befasst, es sei denn dieses Verhalten beeinträchtigt die Arbeitsleistung des Mitarbeiters oder hat eine Auswirkung<br />

auf die Sicherheit anderer <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter oder auf das Ansehen oder die legitimen Geschäftsinteressen des<br />

Unternehmens.<br />

1. Sachanlagen<br />

Jeder <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter ist für die richtige Verwendung, Erhaltung und den Schutz der Sachanlagen<br />

des Unternehmens, einschließlich Anwesen, Werke und Geräte, verantwortlich. Die Verwaltung jeder<br />

Funktionseinheit von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> ist für die Festlegung und Kommunikation von Grundsätzen und<br />

Verfahren, die für diese Pflichten erforderlich sind, verantwortlich.<br />

schutz von<br />

anlagevermögen<br />

2. Patente, Marken und Urheberrechte<br />

Der Schutz des geistigen Eigentums von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> – einschließlich Patente, Marken, Urheberrechte und<br />

Handelsgeheimnisse – ist wesentlich für den Erfolg des Unternehmens. Jeder <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter trägt die<br />

Verantwortung für die Erhaltung des Wertes des geistigen Eigentums von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>. Das <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Handbuch zu<br />

geistigem Eigentum enthält eine umfassende Darstellung der Grundsätze von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> bezüglich des Schutzes<br />

geistigen Eigentums. Es ist ebenfalls ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, die geistigen Eigentumsrechte von Dritten zu<br />

respektieren.<br />

3. Vertrauliche Informationen<br />

Der Wettbewerbsvorteil von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> ist hochgradig von seinen vertraulichen Geschäftsinformationen<br />

und Handelsgeheimnissen abhängig. Jeder <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter ist gehalten, einen Erfindungs- und<br />

Geheimhaltungsvertrag zu unterzeichnen, unter dem sich der Mitarbeiter bereit erklärt, diese Informationen<br />

vertraulich zu behandeln und alle Erfindungen, die von einem Mitarbeiter im Verlauf seines Arbeitsverhältnisses<br />

mit dem Unternehmen gemacht werden, zu offenbaren und an das Unternehmen abzutreten.<br />

Die Mitarbeiter sollten alle praktisch durchführbaren Maßnahmen ergreifen, um die vertraulichen<br />

Geschäftsinformationen von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, wie auch die in unserem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen<br />

von Dritten, zu schützen.<br />

Solche vertraulichen Informationen dürfen keiner unternehmensexternen Person bekannt gegeben werden,<br />

sofern nicht und bis ein entsprechender Geheimhaltungsvertrag von dieser Person unterzeichnet wurde.<br />

Geheimhaltungsverträge, die das Unternehmen betreffen, dürfen nur von befugten Mitarbeitern unterzeichnet<br />

werden.<br />

Die näheren Einzelheiten zur Zeichnungsbefugnis können von den Mitarbeitern in den Richtlinien des<br />

Unternehmens zur Vertragsunterzeichnung nachgelesen werden. Des Weiteren sollten die Mitarbeiter geeignete<br />

Vorsichtsmaßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass vertrauliche oder sensitive Geschäftsinformationen<br />

– gleichgültig, ob es eigentumsbezogene Informationen von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> oder von Dritten sind – nicht innerhalb<br />

des Unternehmens kommuniziert werden, außer an Mitarbeiter, die diese Informationen zur Erledigung ihrer<br />

Arbeitsaufgaben für das Unternehmen benötigen. Die Mitarbeiter sollten auch Vorsorge treffen, dass erlaubte<br />

Kommunikationen auf eine Weise vorgenommen werden, die angemessen darauf ausgelegt ist, dass diese<br />

Informationen vertraulich bleiben und niemandem innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, der diese<br />

Informationen nicht kennen muss oder der nicht verpflichtet ist, diese Informationen zu schützen, offenbart<br />

werden.


geschäftspraktiken<br />

1. Buchhaltungspraktiken<br />

Das Unternehmen befolgt allgemein anerkannte Buchhaltungsprinzipien und erhält angemessene<br />

Kontrollen aufrecht, um die korrekte und termingerechte Aufzeichnung von Buchhaltungstransaktionen<br />

sicherzustellen. Die Geschäftsbücher, Budgets, Anlagebewertungen, Mitarbeiter-Spesenkonten und<br />

sonstige ähnliche Unterlagen müssen die Angelegenheiten, auf die sie sich beziehen, genau widerspiegeln.<br />

Alle Aktiva und Passiva und Kapital-, Ertrags- und Aufwendungstransaktionen des Unternehmens<br />

müssen sorgfältig und ordnungsgemäß ausgewiesen werden. Es darf keine Zahlung von Mitteln des<br />

Unternehmens genehmigt werden oder mit der Absicht oder in dem Verständnis vorgenommen werden,<br />

dass irgendein Teil dieser Mittel auf eine Weise verwendet wird, die im Gegensatz zu den hier dargelegten<br />

Grundsätzen oder deren unterstützende Unterlagen stehen.<br />

Weiterhin müssen die unabhängigen Rechnungsprüfer des Unternehmens Zugang zu allen erforderlichen<br />

Informationen haben, so dass sie ihre Buchprüfungen vorschriftsmäßig durchführen können. Die Bücher<br />

und Unterlagen des Unternehmens müssen die Transaktionen, die sie vorgeblich wiedergeben, vollständig<br />

und richtig berichten. Weitere Belege und Hintergrundinformationen, die von diesen Rechnungsprüfern<br />

ordnungsgemäß angefordert werden können, müssen diesen in kompletter und korrekter Form bereit<br />

gestellt werden.<br />

2. Produktqualität<br />

Alle Betriebseinheiten des Unternehmens tragen die Verantwortung für die Konzeption, Herstellung<br />

und Lieferung von Qualitätsprodukten und -dienstleistungen. Ohne das Vorstehende einzuschränken<br />

sollten die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens (a) den legitimen Bedürfnissen der Kunden<br />

entsprechen, den Anforderungen und dem Verwendungszweck entsprechen, (b) den geltenden staatlichen<br />

Normen und Vorschriften entsprechen und (c) den anwendbaren Industrienormen und -verfahren<br />

entsprechen. Alle erforderlichen Kontroll- und Prüfabläufe sind ordnungsgemäß durchzuführen.<br />

Alle Phasen des Produktentwicklungsprozesses des Unternehmens müssen zufriedenstellend<br />

abgeschlossen werden, bevor ein neues Produkt eingeführt wird.<br />

Diese Produktqualitätsstandards müssen in den Betriebsgrundsätzen und Verfahren aller <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />

Betriebseinheiten weltweit reflektiert sein.<br />

3. Einhaltung von aufsichtsbehördlichen Vorschriften<br />

Es ist ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, seine Geschäfte in Übereinstimmung mit allen geltenden<br />

Gesetzen und Vorschriften auf Bundes-, Bundesstaats-/Landes- und Ortsebene sowie den Gesetzen und<br />

Bestimmungen von Ländern und Regionen außerhalb der Vereinigten Staaten, in denen wir geschäftlich<br />

tätig sind, abzuwickeln. Die <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftseinheiten in der ganzen Welt sind dafür verantwortlich, sich<br />

ein Verständnis der Gesetze und Bestimmungen zu verschaffen, die auf die Durchführung ihrer Geschäfte<br />

anwendbar sind, sowie angemessene Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung dieser Gesetze und<br />

Vorschriften sicherzustellen.<br />

4. Umwelt<br />

Es ist ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, seine Transaktionen auf solche Weise durchzuführen,<br />

dass der Arbeitsplatz und die natürliche Umwelt geschützt werden. Die Geschäftsleitung eines jeden<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Betriebs (innerhalb und außerhalb der USA) ist verantwortlich für die Aufstellung und<br />

fortgesetzte Implementierung von Grundsätzen und Verfahren, die diese Anforderung erfüllen.<br />

5. Unzulässige Zahlungen<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter dürfen nirgendwo auf der Welt einem Beamten Bestechungsgelder, Zahlungen,<br />

Geschenke oder Zuwendungen jeglicher Art zukommen lassen, gleichgültig ob mit oder ohne Absicht<br />

der Einflussnahme auf diesen Beamten. Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter müssen sich weltweit nach dem U.S.<br />

Foreign Corrupt Practices Act [US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung] richten, das es<br />

verbietet, an einen ausländischen Beamten eine Zahlung vorzunehmen oder diese anzubieten, um diesen<br />

Beamten dazu zu bewegen, eine behördliche Handlung oder Entscheidung zu beeinflussen oder um dem<br />

Unternehmen zu helfen, Aufträge zu erhalten oder zu behalten.


6. Verwendung von Beratern, Vertretern und Beauftragten<br />

Von Zeit zu Zeit kann das Unternehmen Berater, Vertreter und Beauftragte in Dienst<br />

nehmen. Berater, Vertreter und Beauftragte müssen sich bereit erklären, (a) die vertraulichen<br />

Geschäftsinformationen des Unternehmens vertraulich zu behandeln, und (b) in einer Weise zu<br />

handeln, die dem <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> des Unternehmens entspricht, und (c) alle Gesetze und Vorschriften<br />

einzuhalten, die auf die Erbringung von Dienstleistungen für das Unternehmen anwendbar sind.<br />

7. Lieferanten, Leistungserbringer und Auftragnehmer<br />

Es ist ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, alle Geräte, Hilfsstoffe und Dienste auf der<br />

Grundlage von Leistung oder Verdienst zu erwerben. <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Lieferanten, Leistungserbringer<br />

und Auftragnehmer werden mit Fairness, Integrität und ohne Diskriminierung behandelt.<br />

Mitarbeiter, die mit Lieferanten oder möglichen Lieferanten zu tun haben, unterliegen dem <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />

Unternehmensgrundsatz zu Interessenskonflikten.<br />

8. Regierungsverträge<br />

Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter und vom Unternehmen verwendete Berater müssen die Gesetze und<br />

Vorschriften bezüglich Beschaffung von staatlichen Organen auf Bundes-, Bundesstaats-/Landes- und<br />

Ortsebene einhalten.<br />

Spezielle Sorgfalt ist anzuwenden, um die besonderen und speziellen Bestimmungen des Regi<br />

erungsbeschaffungsprozesses einzuhalten und um die Korrektheit aller Daten sicherzustellen,<br />

die an Regierungsstellen eingereicht werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann das<br />

Unternehmen und seine Mitarbeiter Strafen nach dem Zivil- und Strafrecht aussetzen, darunter<br />

Geldstrafen, Ausschluss oder Suspendierung oder Haftstrafen.<br />

Das Unternehmen verpflichtet sich auch zur Einhaltung ausländischer Regierungsbeschaffungsgesetz<br />

e, die auf die Geschäftsaktivitäten von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> außerhalb der Vereinigten Staaten anwendbar sind.<br />

9. Geschäftsunterlagen<br />

Die Mitarbeiter müssen die Unterlagen des Unternehmens gemäß den festgelegten <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />

Grundsätzen und anwendbaren gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen führen und<br />

entsorgen.<br />

1. Exportkontrolle<br />

Es ist ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, die Exportkontrollgesetze der Vereinigten Staaten<br />

und aller anderen Länder, in denen wir weltweit tätig sind, umfassend einzuhalten. Jede <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />

Geschäftseinheit weltweit ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass (a) vorschriftsmäßige<br />

Genehmigungen und Lizenzen für den Export von Produkten eingeholt werden, (b) die Empfänger<br />

der Produkte zum Empfang der exportierten Produkte qualifiziert sind und (c) die richtige<br />

Dokumentation für den Export der Produkte erstellt, zugestellt und eingeholt wird.<br />

internationale<br />

geschäftsbetriebe<br />

2. Einhaltung der US-Gesetze<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftseinheiten, die sich außerhalb der USA befinden, sind dafür verantwortlich,<br />

die US-Gesetze einzuhalten, die sich auf den Verkauf von Produkten außerhalb der Vereinigten<br />

Staaten, einschließlich Handelssperren gegen den Verkauf an Kunden in bestimmten Ländern,<br />

Verkaufsbeschränkungen an Personen auf der „Denied Persons List“ (DPL, Schwarze Liste) des<br />

Handelsministeriums, Anti-Boykott-Gesetze und Exportkontrollgesetze, beziehen.<br />

3. Lokale Gesetze und Gepflogenheiten<br />

Die internationalen Geschäftsbetriebe von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> können mit Gesetzen, örtlichen Gepflogenheiten<br />

und sozialen Standards in Kontakt kommen, die sich stark von der US-Praxis unterscheiden. Es ist<br />

ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, sich an die nationalen und lokalen Gesetze der Länder<br />

zu halten, in denen wir tätig sind, es sei denn, dies würde durch ein US-Gesetz untersagt. Jeder<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftsbetrieb außerhalb der Vereinigten Staaten ist dafür verantwortlich, die Gesetze<br />

und Vorschriften der Länder zu verstehen und einzuhalten, in denen diese Geschäftseinheiten


geschäftlich tätig sind. Wenn sich die örtlichen Bräuche und Geschäfts- oder sozialen Praktiken von<br />

den Standards im <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> unterscheiden, ist es zulässig, den örtlichen Bräuchen und<br />

Praktiken zu entsprechen, wenn das für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />

erforderlich ist, vorausgesetzt diese Abweichung stellt keinen Verstoß gegen die Gesetze der<br />

Vereinigten Staaten oder eines für die Angelegenheit relevanten anderen Landes dar.<br />

beziehungen mit<br />

behörden<br />

1. Politische Spenden<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> hält alle Gesetze auf nationaler, Landes- und Ortsebene ein, die seine Teilnahme an<br />

politischen Angelegenheiten regeln, darunter auch Spenden an politische Parteien, nationale<br />

politische Ausschüsse oder einzelne Kandidaten. Kein <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter darf politische Spenden<br />

aus <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> oder anderweitigen Mitteln für <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> machen oder autorisieren, ohne vorher eine<br />

Genehmigung vom CEO/Geschäftsführer eingeholt zu haben.<br />

2. Beteiligung von Mitarbeitern am politischen Prozess<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> ermutigt alle Mitarbeiter, sich am politischen Prozess zu beteiligen und zu gut informierten<br />

Wählern zu werden. Die persönliche Mitwirkung, einschließlich Beiträge an Zeit und finanzieller<br />

Unterstützung, muss auf völlig freiwilliger Basis erfolgen.<br />

Das Unternehmen kann es von Zeit zu Zeit politischen Amtsträgern oder Kandidaten erlauben, die<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Einrichtungen zu besuchen und mit den Mitarbeitern zu sprechen. <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> kann die Bitte<br />

für einen solchen Besuch ablehnen. Es ist jedoch ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, dass Entscheidungen<br />

über mögliche Besucher der <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Einrichtungen nicht aufgrund der Parteizugehörigkeit getroffen<br />

werden..<br />

3. Berichterstattung an Regierungsstellen<br />

Die umfassende und genaue Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die einem Unternehmen<br />

die Bereitstellung von Informationen an eine Behörde abverlangen, ist ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>.<br />

Weiterhin ist es ein Grundsatz des Unternehmens, freiwillig alle angemessenen Anforderungen von<br />

Informationen von Behörden in Verbindung mit behördlichen Ermittlungen zu erfüllen.<br />

public relations und<br />

kommunikationen<br />

1. Unterstützung der Gemeinschaft<br />

Die Unterstützung der lokalen, nationalen und globalen Gemeinschaften entsprechend unseren<br />

Geschäftszielen ist ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>. Wir glauben, dass ein gesellschaftliches Engagement<br />

unseres Unternehmens unseren Geschäftszielen förderlich sein kann: durch Stärkung der<br />

Gemeinschaften, in denen sich unsere Einrichtungen befinden; Anerkennung und Belohnung des<br />

Engagements der Mitarbeiter in diesen Gemeinschaften und Unterstützung von Programmen, die<br />

direkt mit den <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftszielen ausgerichtet sind.<br />

2. Kommunikation mit Aktionären<br />

Die umfassende Einhaltung der Kapitalmarktgesetze auf Bundes- und Bundesstaatsebene ist ein<br />

Grundsatz des Unternehmens. In dieser Hinsicht müssen die Berichte und anderen Dokumente,<br />

die regelmäßig vom Unternehmen bei der U.S. Securities and Exchange Commission [US-<br />

Bundesbehörde zur Überwachung der Kapitalmarktgesetze] eingereicht werden, die darin<br />

aufzunehmenden Informationen umfassend, angemessen, korrekt und verständlich offenbaren. Auf<br />

ähnliche Weise müssen öffentliche Kommunikationen, wie z.B. Pressemitteilungen, Präsentationen


für Anleger und Website-Bekanntgaben, die Angelegenheiten, auf die sie sich beziehen, umfassend,<br />

angemessen, korrekt und verständlich beschreiben. Um <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> seine Offenbarungsverpflicht<br />

ungen zu ermöglichen, sind Mitarbeiter, die sich im Besitz von wesentlichen nicht-öffentlichen<br />

Informationen befinden, von denen sie annehmen, dass sie der oberen Geschäftsführung nicht<br />

bekannt sind, verpflichtet, den Offenbarungsausschuss des Unternehmens auf diese Informationen<br />

aufmerksam zu machen, um sicherzustellen, dass diese Informationen adäquat offenbart werden.<br />

Wesentliche nicht-öffentliche Informationen bezüglich des Unternehmens dürfen nur in einer Weise<br />

öffentlich bekannt gegeben werden, die dem <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Offenbarungsgrundsatz entspricht, und nur von<br />

Personen, die zur Vornahme solcher Offenbarungen autorisiert sind.<br />

3. Kommunikation mit der Presse und der Öffentlichkeit<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> hat Grundsätze und Standardbetriebsverfahren (SOPs) bezüglich Kommunikationen von<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeitern mit der Öffentlichkeit und der Presse, die sich auf das Unternehmen oder seine<br />

Geschäfte beziehen, aufgestellt. Diese Grundsätze dienen zur Sicherstellung, dass alle öffentlichen<br />

Erklärungen, die vom oder im Namen des Unternehmens gemacht werden, einheitlich, korrekt und<br />

angemessen sind und dass sie den Gesetzen sowie den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen<br />

von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> entsprechen. Die Grundsätze geben unter anderem Verfahren für die Erstellung,<br />

Prüfung, Genehmigung und öffentliche Verteilung von Informationen an.<br />

1. Einhaltung von Antitrust-/Kartellgesetzen<br />

wettbewerb<br />

Der Zweck der US-Bundes- und bundesstaatlichen Antitrust-Gesetze ist die Förderung von<br />

freiem und gesundem Wettbewerb, um sicherzustellen, dass die Verbraucher Zugang zur<br />

besten Kombination von Preis und Qualität bei Produkten und Dienstleistungen haben. Viele<br />

Länder außerhalb der Vereinigten Staaten haben ebenfalls Antitrust-Gesetze, die unlauteres<br />

und wettbewerbswidriges Verhalten, das auch in den USA verboten ist, untersagen. In manchen<br />

Fällen, insbesondere in der Europäischen Union, können diese Gesetze strenger sein als die<br />

US-Gesetze hinsichtlich bestimmter Geschäftspraktiken, z.B.: Vertriebsverträge, Lizenzen,<br />

Gebietsbeschränkungen und Preisangelegenheiten.<br />

Die Geschäftsgrundsätze von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> zu Antitrust-Compliance bieten Richtlinien bezüglich<br />

einer Reihe von Wettbewerbspraktiken, einschl. Beziehungen und Kommunikationen mit<br />

Konkurrenten, Beziehungen mit Kunden; Beziehungen mit Lieferanten und Vertriebshändlern sowie<br />

Zusammenschlüsse und Übernahmen. Alle an diesen Praktiken beteiligten <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter<br />

müssen sich mit dem <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Grundsatz zu Antitrust-Compliance vertraut machen und sich mit der<br />

Rechtsabteilung bezüglich Compliance einer <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftspraktik mit dem Grundsatz beraten.<br />

2. Marketing, Verkauf und Werbung<br />

<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> konkurriert auf dem globalen Markt auf der Grundlage der Leistung und des Verdienstes<br />

seiner Produkte und Dienstleistungen. Juristische und ethische Aspekte schreiben eine ehrliche und<br />

angemessene Durchführung von Marketingaktivitäten vor. Marketing- und Verkaufspraktiken sollten<br />

auf der Überlegenheit unseres Produkt- und Dienstleistungsangebots beruhen. Unsere Werbung muss<br />

der Wahrheit entsprechen. Erklärungen, die über die Leistung eines Produkts oder den Nutzen oder<br />

Wert einer Dienstleistung gemacht werden, sollten auf Tatsachen basieren und eine dokumentierte<br />

Grundlage habe. Beim Vergleich mit Wettbewerbern ist unbedingt sicherzustellen, dass eine<br />

Verunglimpfung eines Wettbewerbers durch falsche oder irreführende Angaben vermieden wird.<br />

3. Wettbewerbsinformationen<br />

In einem stark konkurrenzbetonten globalen Markt sind Informationen über unsere Wettbewerber<br />

ein notwendiges Geschäftselement. Solche Informationen werden jedoch nur dann eingeholt,<br />

wenn im angemessenen Rahmen angenommen werden kann, dass der Empfang und Gebrauch der<br />

Informationen rechtmäßig ist.


One <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Drive, Westbrook, Maine 04092 USA<br />

idexx.com<br />

10<br />

© 2003 <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> <strong>Laboratories</strong>, Inc. Alle Rechte vorbehalten. • 09-64482-00 (3)

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