IDEXX Ethik-Kodex - DE - IDEXX Laboratories
IDEXX Ethik-Kodex - DE - IDEXX Laboratories
IDEXX Ethik-Kodex - DE - IDEXX Laboratories
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong>
Fragen und Antworten zum<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong><br />
1. Was ist der Zweck eines <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong>es?<br />
A. Ein <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> legt die Unternehmenspolitik und -grundsätze<br />
dar, die die Werte und Normen eines Unternehmens zum Ausdruck<br />
geben, und er legt den Rahmen für Entscheidungen fest, die<br />
vom Einzelnen und dem Unternehmen getroffen werden. Der<br />
<strong>Kodex</strong> kann herangezogen werden, um Probleme bezüglich des<br />
Verhaltens, der <strong>Ethik</strong> und Interessenskonflikte auf eine klare und<br />
einheitliche Art und Weise zu lösen. Ein Unternehmen, das seine<br />
Geschäfte auf der Grundlage höchster ethischer Standards führt,<br />
erhöht seinen Wert für die Mitarbeiter, Aktionäre, Kunden und die<br />
Gemeinschaft.<br />
2. Gilt der <strong>Kodex</strong> für alle oder nur die leitenden Angestellten?<br />
A. Der <strong>Kodex</strong> gilt für jeden <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>-Mitarbeiter auf der ganzen Welt.<br />
3. Ist der <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> gesetzlich vorgeschrieben?<br />
A. Es besteht keine gesetzliche Vorschrift, dass eine Gesellschaft<br />
einen für alle ihre Mitarbeiter geltenden <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> einrichten<br />
muss; eine Gesellschaft ist jedoch gehalten, einen für bestimmte<br />
Mitarbeiter der Buchhaltungs- und Finanzabteilung geltenden<br />
<strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> zu implementieren.<br />
4. Der <strong>Kodex</strong> scheint sich mit anderen <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />
Unternehmensgrundsätzen und -verfahren zu<br />
überschneiden. Warum?<br />
A. Sie können sich den <strong>Kodex</strong> als eine Zusammenfassung unserer<br />
<strong>Ethik</strong> und Werte auf höchster Ebene vorstellen. In bestimmten<br />
Bereichen wird das Unternehmen speziellere Grundsätze und<br />
Verfahren formulieren und aufrechterhalten. Diese Grundsätze<br />
und Verfahren sind jedoch im Einklang mit den grundlegenden<br />
Prinzipien, die im <strong>Kodex</strong> dargelegt sind.<br />
6. Was soll ich machen, wenn mir ein möglicher Verstoß gegen<br />
den <strong>Kodex</strong> bekannt wird?<br />
A. Sie müssen jeden mutmaßlichen Verstoß Ihrem Vorgesetzten,<br />
dem Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer<br />
melden. Wenn sich jedoch der mutmaßliche Verstoß auf eine das<br />
Beschäftigungsverhältnis betreffende Angelegenheit, einschließlich<br />
Belästigung oder Diskriminierung, bezieht, sollten Sie diese<br />
Angelegenheit Ihrem Personalvertreter melden.<br />
7. Welche Folgen hat ein Verstoß gegen den <strong>Kodex</strong>?<br />
A. Im <strong>Kodex</strong> ist nicht festgelegt, wie das Unternehmen dem <strong>Kodex</strong><br />
in allen Fällen Geltung verschafft, weil jeder Fall im Hinblick auf<br />
seinen jeweiligen Sachverhalt geprüft wird. Alle Mitarbeiter müssen<br />
sich dessen bewusst sein, dass die Nichteinhaltung des <strong>Kodex</strong><br />
disziplinarische Maßnahmen, einschließlich mögliche Entlassung<br />
von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, zur Folge haben wird.<br />
8. Womit muss ich rechnen, wenn ich einen möglichen Verstoß<br />
melde?<br />
A. Die Unternehmensgrundsätze von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> sehen vor, dass keine<br />
Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter, der einen<br />
mutmaßlichen Verstoß meldet, ergriffen werden dürfen. Es<br />
wird jedoch Kooperation Ihrerseits bei der Untersuchung einer<br />
mutmaßlichen <strong>Kodex</strong>-Verletzung erwartet.<br />
9. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum <strong>Kodex</strong><br />
habe?<br />
A. Wenn Sie eine Frage zur Auslegung des <strong>Kodex</strong> haben, können<br />
Sie sich an Ihren Vorgesetzten, Ihren Personalvertreter oder den<br />
Unternehmensanwalt wenden.<br />
5. Der <strong>Kodex</strong> sieht komplex aus. Wie kann man von mir<br />
erwarten, dass ich mit ihm umfassend vertraut bin?<br />
A. Es wird nicht von Ihnen erwartet, dass Sie den <strong>Kodex</strong> auswendig<br />
lernen. Sie sollten sich jedoch ausreichend damit vertraut machen,<br />
sodass Sie die Arten von Situationen erkennen, auf die der <strong>Kodex</strong><br />
zutreffen könnte und bei denen Sie ihn als Richtlinie heranziehen<br />
sollten.<br />
Weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen zur <strong>Ethik</strong> finden Sie im Intradexx auf:<br />
http:\\library.idexxi.com/human_resources/policy_library/ethics_faqs.doc
<strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong><br />
A. Geschäftsethik und ethisches Geschäftsverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
1. Allgemeines Geschäftsverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2<br />
2. Einhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2<br />
3. Meldung von Verstößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2<br />
inhalt<br />
B. Interessenskonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
1. Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />
2. Anteilbesitz oder finanzielle Interessen in anderen Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />
3. Arbeitsverhältnis mit oder Erbringung von Dienstleistungen für andere Organisationen . . . . . . . . . . .3<br />
4. Interessen an Transaktionen mit anderen Personen oder Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />
5. Annahme von Geschenken, Zuwendungen oder anderen Vorteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />
6. Handel mit Wertpapieren des Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
7. Darlehen für leitende Angestellte und Direktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
C. Grundsätze zum Arbeitsverhältnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
1. Chancengleichheit im Berufsleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
2. Diskriminierung oder Belästigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
3. Gesundheit und Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
4. Drogen- und Alkoholmissbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
5. Persönliche Daten von Mitarbeitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />
D. Schutz von Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
1. Sachanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />
2. Patente, Marken und Urheberrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />
3. Vertrauliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />
E. Geschäftspraktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
1. Buchhaltungspraktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
2. Produktqualität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
3. Einhaltung von aufsichtsbehördlichen Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
4. Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
5. Unzulässige Zahlungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
6. Verwendung von Beratern, Vertretern und Beauftragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
7. Lieferanten, Leistungserbringer und Auftragnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
8. Regierungsverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
9. Geschäftsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
F. Internationaler Geschäftsbetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
1. Exportkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
2. Einhaltung von US-Gesetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
3. Lokale Gesetze und Gepflogenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
G. Beziehungen mit Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
1. Politische Spenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
2. Beteiligung von Mitarbeitern am politischen Prozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
3. Berichterstattung an Regierungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
H. Public Relations und Kommunikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
1. Unterstützung der Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
2. Kommunikation mit Aktionären . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
3. Kommunikation mit der Presse und der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />
I. Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
1. Einhaltung von Antitrust-/Kartellgesetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />
2. Marketing, Verkauf und Werbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />
3. Wettbewerbsinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9
geschäftsethik und<br />
geschäftsverhalten<br />
1. Allgemeines Geschäftsverhalten<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> <strong>Laboratories</strong>, Inc. („<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>“ oder das „Unternehmen“) hat sich zur ethischen Führung<br />
seiner Geschäfte und umfassenden Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in allen Ländern,<br />
in denen wir geschäftlich tätig sind, verpflichtet. Außerdem wird von den <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeitern<br />
erwartet, dass sie alle Aktivitäten vermeiden, die mit dem Unternehmen im Widerspruch stehen oder<br />
in einen nachteiligen Eindruck vom Unternehmen erwecken könnten. Wir sind der Ansicht, dass<br />
die Führung unserer Geschäfte nach den höchsten ethischen Standards und ohne tatsächliche oder<br />
scheinbare Interessenskonflikte im besten Interesse des Unternehmens und aller seiner Beteiligten,<br />
einschließlich Mitarbeiter, Kunden, Aktionäre, Lieferanten und die Gemeinschaften, in denen wir<br />
leben und arbeiten, ist.<br />
Die Grundsätze und Praktiken, die in diesem <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> beschrieben werden, geben unsere<br />
fundamentalen Werte und Prinzipien zum Ausdruck und sollen unseren Mitarbeitern helfen, unsere<br />
Verhaltensstandards zu erfüllen. Dieser <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> ist nicht allumfassend. Er stellt eher einen<br />
Rahmen für den Entscheidungsprozess des Einzelnen und des Unternehmens dar. Der <strong>Kodex</strong><br />
sollte im Kontext der geltenden Gesetze und Vorschriften, den weiteren, von Zeit zu Zeit vom<br />
Unternehmen angenommenen Grundsätzen und Verfahren und mit gesundem Menschenverstand<br />
ausgelegt und befolgt werden.<br />
Dieser <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> gilt für alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftsbetriebe weltweit. Außerdem erwarten wir auch<br />
von Dritten, die als Beauftragte oder Vertreter von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> handeln, dass sie sich auf eine diesem<br />
<strong>Kodex</strong> entsprechende Weise verhalten, wenn sie für, im Auftrag oder im Namen von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />
handeln, einschließlich beim Verkauf von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Produkten und Dienstleistungen.<br />
2. Einhaltung<br />
Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter in der ganzen Welt sind für die Einhaltung dieses <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong><br />
verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieses <strong>Kodex</strong> und damit verbundener <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />
Unternehmensgrundsätze hat disziplinarische Maßnahmen, einschließlich möglicher Entlassung, zur<br />
Folge.<br />
3. Meldung von Verstößen<br />
Jeder Mitarbeiter ist persönlich dafür verantwortlich, alle Verstöße oder vermeintlichen Verstöße<br />
des <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> seinem Vorgesetzen, dem Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer<br />
zu melden. Verstöße gegen die Unternehmensgrundsätze zum Arbeitsverhältnis sind dem jeweilig<br />
zuständigen Personalvertreter vorzutragen. Außerdem kann das Unternehmen noch andere<br />
Methoden zur Meldung von Verstößen bzw. vermeintlichen Verstößen bereitstellen, die den<br />
Mitarbeitern zum Zeitpunkt ihrer Implementierung mitgeteilt werden.<br />
Eine Untersuchung wird durch oder unter Aufsicht des Unternehmensanwalts durchgeführt.<br />
Es ist ganz wichtig, dass Personen, die Verstöße melden oder denen ein Bericht vorgelegt wird<br />
(ausgenommen der Unternehmensanwalt), nicht ihre eigenen vorläufigen Untersuchungen<br />
anstellen, es sei denn, sie wurden dazu vom Unternehmensanwalt oder einem anderen Mitarbeiter<br />
der Rechtsabteilung dazu angewiesen. Bei der Meldung eines Verstoßes sollte der Mitarbeiter<br />
eine ausreichende Beschreibung der faktischen Grundlage der Anschuldigung bereitstellen, um<br />
die Durchführung einer entsprechenden Untersuchung zu ermöglichen. Es ist ein Grundsatz von<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, dass die Meldung eines Verstoßes bzw. vermeintlichen Verstoßes, wie oben dargelegt, keine<br />
Vergeltungsmaßnahmen gegen den betreffenden Mitarbeiter, von dem die Meldung ausgeht, zur<br />
Folge haben darf.
1. Allgemeine Grundsätze<br />
interessenskonflikte<br />
Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter sind verpflichtet, Situationen zu vermeiden, die Interessenskonflikte zwischen den<br />
persönlichen Interessen des Mitarbeiters und den Interessen des Unternehmens aufwerfen oder aufwerfen<br />
könnten. Da es unmöglich ist, jede mögliche Situation, die einen solchen Konflikt herstellen oder dazu<br />
führen kann, vorwegzunehmen, werden nachstehend nur einige spezifische Konflikte erörtert. Wenn ein<br />
Mitarbeiter sich nicht sicher ist, ob eine Situation mit Gewissheit oder möglicherweise einen Konflikt mit den<br />
Interessen des Unternehmens aufwirft, sollte der Mitarbeiter die Angelegenheit mit seinem Vorgesetzten, dem<br />
Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer besprechen. Wenn ein tatsächlicher oder potentieller<br />
Interessenskonflikt festgestellt wird, muss der Mitarbeiter den Konflikt sofort und auf zufriedenstellende<br />
Weise auflösen. Die Unterlassung, den Konflikt zur Zufriedenheit des Unternehmens aufzulösen, stellt einen<br />
Kündigungsgrund dar.<br />
2. Anteilbesitz oder finanzielle Interessen in anderen Unternehmen<br />
Ein Mitarbeiter muss seinem Vorgesetzten, dem Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer jeden<br />
signifikanten direkten oder indirekten Anteilbesitz oder sonstige finanzielle Interessen des Mitarbeiters oder<br />
einer Person innerhalb seiner engsten Familie an einem Lieferanten, Kunden oder einer sonstigen Partei, mit<br />
der das Unternehmen Geschäfte tätigt, oder einem Konkurrenten des Unternehmens, bekannt geben. Im<br />
Allgemeinen wird ein finanzielles Interesse als signifikant erachtet, wenn es entweder für den Mitarbeiter oder<br />
für die Partei, in der der Mitarbeiter das Interesse hat, wesentlich ist. Bei der Bestimmung, ob ein Konflikt<br />
vorliegt, wird berücksichtigt, ob die Funktion des Mitarbeiters bei <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> ihm Kontrolle oder Einfluss über die<br />
betreffende Geschäftsbeziehung (z.B. die Auswahl eines Lieferanten) gibt.<br />
3. Arbeitsverhältnis mit oder Erbringung von Dienstleistungen für andere Organisationen<br />
Mitarbeiter dürfen kein externes Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis annehmen, das einen<br />
Interessenskonflikt mit der von ihnen bei <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> verrichteten Arbeit aufwerfen würde. Im Allgemeinen<br />
liegt ein Interessenskonflikt vor, wenn die Leistung dieser Arbeit oder Erbringung dieser Dienstleistungen<br />
es entweder (a) dem Mitarbeiter potentiell erschwert, zu allen Zeiten im besten Interesse von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> zu<br />
handeln, oder (b) eine anderweitig störende Auswirkung auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters im Namen<br />
von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> hat. Wenn ein Mitarbeiter sich nicht sicher ist, ob die Erbringung gewisser externer Arbeiten oder<br />
Dienstleistungen einen Interessenskonflikt aufwirft, sollte er oder sie diese Angelegenheit mit seinem bzw.<br />
ihrem Vorgesetzten oder dem Unternehmensanwalt besprechen.<br />
4. Interessen an Transaktionen mit anderen Personen oder Organisationen<br />
Ein Mitarbeiter muss seinem Vorgesetzten, dem Unternehmensanwalt oder dem CEO/Geschäftsführer jegliche<br />
erheblichen direkten oder indirekten Interessen des Mitarbeiters oder von Mitgliedern seiner engsten Familie<br />
an irgendwelchen Transaktionen, bei denen das Unternehmen eine Partei ist, bekannt geben. Zu den Faktoren,<br />
die bei der Feststellung der Erheblichkeit eines Interesses berücksichtigt werden, gehören die Signifikanz<br />
der Transaktion für den Mitarbeiter oder dessen Angehörigen, die Art der Transaktion, der Umfang der<br />
Transaktion und die Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung des Mitarbeiters an der Transaktion.<br />
5. Annahme von Geschenken, Zuwendungen oder anderen Vorteilen<br />
Das Anstreben oder die Annahme von Geschenken, Zuwendungen, Einladungen oder sonstigen<br />
Vergünstigungen durch Mitarbeiter oder Personen in ihrer engeren Familie von gegenwärtigen oder möglichen<br />
Kunden, Lieferanten oder anderen Personen, die mit dem Unternehmen geschäftlich tätig sind oder solche<br />
Geschäftsbeziehungen anstreben, kann einen Interessenskonflikt aufwerfen. Mitarbeiter und deren engste<br />
Angehörige sollten keine Geschenke, Zuwendungen, Einladungen oder sonstige Vergünstigungen annehmen,<br />
außer wenn diese im normalen Geschäftsablauf erfolgen, von bescheidenem oder symbolischem Wert sind,<br />
und nicht auf regelmäßiger oder häufiger Basis entgegen genommen werden. Die Mitarbeiter sollten niemals<br />
Geschenke, Zuwendungen, Einladungen oder andere Vergünstigungen annehmen, von denen angemessen<br />
angenommen werden kann, dass diese ihre Urteilsfähigkeit oder Handlungen bei der Ausübung ihrer Pflichten<br />
für <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> beeinträchtigen.
6. Handel mit Wertpapieren des Unternehmens<br />
Jeder Mitarbeiter von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> muss die <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Grundsätze zu Insider-Trading einhalten. Im<br />
Rahmen dieser Grundsätze ist <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeitern der Handel mit <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Aktien zu allen<br />
Zeiten untersagt, an denen sie erhebliche Informationen in Bezug auf das Unternehmen haben,<br />
das der Öffentlichkeit noch nicht bekannt gegeben wurde. Außerdem gelten „Quiet Periods“<br />
(Schweigepflicht), Mitteilungsanforderungen und andere Einschränkungen bzgl. des Handels mit<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Wertpapieren für gewisse Mitarbeiter von Finanz- und Rechtsabteilungen sowie auf der<br />
Ebene der oberen Geschäftsleitung.<br />
7. Darlehen für leitende Angestellte und Direktoren<br />
Leitenden Angestellten oder Direktoren wird vom Unternehmen kein Kredit, weder direkt<br />
noch indirekt, gewährt oder geleistet. Das Unternehmen trifft auch keine Vorkehrungen für ein<br />
persönliches Darlehen für einen leitenden Angestellten oder Direktor.<br />
grundsätze zum<br />
arbeitsverhältnis<br />
1. Chancengleichheit im Berufsleben<br />
Es ist ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, qualifizierten Personen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Religion,<br />
Geschlecht, sexuelle Orientierung, HIV-Status, nationale Herkunft, Alter, körperliche oder geistige<br />
Behinderung, Veteranenstatus oder Zugehörigkeit in anderen Kategorien, die nach dem Gesetz<br />
geschützt sind, die gleichen Chancen zu geben.<br />
Diese Grundsätze gelten für alle Phasen des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Auswahl,<br />
Arbeitseinsatz, Versetzung, Beförderung, Beförderungschancen, Vergütung, Arbeitgeberleistungen,<br />
Disziplinarverfahren, Kündigung und Zugang zu Training.<br />
2. Diskriminierung und Belästigung<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> verpflichtet sich zur Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, der frei von Diskriminierung und<br />
rechtswidriger Belästigung ist. Wir tolerieren keine Handlungen, Worte, Witze oder Kommentare,<br />
die auf der Rasse, Religion, Geschlecht, sexuellen Orientierung, HIV-Status, nationalen<br />
Herkunft, Alter, körperlichen oder geistigen Behinderung, Veteranenstatus oder Zugehörigkeit in<br />
anderen Kategorien, die nach dem Gesetz geschützt sind, basieren und die darauf abzielen, eine<br />
einschüchternde, feindselige oder beleidigende Arbeitsumgebung zu schaffen.<br />
3. Gesundheit und Sicherheit<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern einen Arbeitsplatz bereitzustellen, der frei von<br />
anerkannten Sicherheitsrisiken und Gesundheitsgefahren ist. Jede <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Betriebseinheit ist für<br />
die Implementierung von Grundsätzen und Verfahren verantwortlich, die auf angemessene Weise<br />
so konzipiert sind, dass ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz geschaffen wird und alle geltenden<br />
Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Gleichzeitig sind Gesundheit und Sicherheit wichtige<br />
Aspekte der Arbeitsleistung. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die auf ihre jeweiligen Stellen<br />
anwendbaren Sicherheitsverfahren zu lernen und zu befolgen.<br />
4. Drogen- und Alkoholmissbrauch<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> vertritt den Grundsatz, eine Arbeitsumgebung zu wahren, die frei von der Wirkung von<br />
Drogen- und Alkoholmissbrauch ist. Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftseinheiten müssen die anwendbaren<br />
Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Gebrauch, Verkauf, die Herstellung, Verteilung, Ausgabe<br />
oder die Übergabe von Alkohol, Drogen und anderen Betäubungsmitteln bzw. geregelten Stoffen am<br />
Arbeitsplatz oder auf dem Firmengelände von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> einhalten. Der <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Grundsatz untersagt<br />
den Besitz von Drogen oder das Vorhandensein von Drogen im Körper einer Person, während sich<br />
diese auf dem Firmengelände aufhält.<br />
In ähnlicher Weise verbietet der <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Grundsatz auch den Gebrauch, Verkauf, Kauf, die<br />
Übertragung oder den Besitz von alkoholischen Getränken durch Mitarbeiter, während sich diese auf<br />
dem Firmengelände aufhalten, außer wenn dies von der Firma erlaubt wurde.
5. Persönliche Daten von Mitarbeitern<br />
Der Geschäftsbetrieb von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> basiert auf dem festen Glauben an Respekt für die Privatsphäre und Würde aller<br />
Mitarbeiter. Es ist ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, nur solche persönlichen Daten von Mitarbeitern zu erfassen und zu<br />
speichern, die zum effektiven Betrieb des Unternehmens erforderlich sind oder die vom Gesetz in den Ländern<br />
vorgeschrieben sind, in denen wir tätig sind.<br />
Der Zugang zu solchen Informationen wird intern auf die Personen beschränkt, die diese anerkannterweise kennen<br />
müssen, um ihren Arbeitsaufgaben für das Unternehmen nachzukommen.<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> wird alle geltenden Gesetze, die die Offenbarung von persönlichen Informationen über Mitarbeiter regeln,<br />
einhalten. An einem Standort, wo die Freigabe dieser Informationen nicht durch das geltende Recht geregelt wird,<br />
wird das Unternehmen Grundsätze implementieren, die auf den Schutz solcher Informationen vor unangemessener<br />
Bekanntgabe ausgerichtet sind. Der Respekt des Unternehmens vor der Privatsphäre der Mitarbeiter schreibt vor,<br />
dass das Unternehmen sich normalerweise nicht mit dem persönlichen Verhalten außerhalb des Arbeitsplatzes<br />
befasst, es sei denn dieses Verhalten beeinträchtigt die Arbeitsleistung des Mitarbeiters oder hat eine Auswirkung<br />
auf die Sicherheit anderer <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter oder auf das Ansehen oder die legitimen Geschäftsinteressen des<br />
Unternehmens.<br />
1. Sachanlagen<br />
Jeder <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter ist für die richtige Verwendung, Erhaltung und den Schutz der Sachanlagen<br />
des Unternehmens, einschließlich Anwesen, Werke und Geräte, verantwortlich. Die Verwaltung jeder<br />
Funktionseinheit von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> ist für die Festlegung und Kommunikation von Grundsätzen und<br />
Verfahren, die für diese Pflichten erforderlich sind, verantwortlich.<br />
schutz von<br />
anlagevermögen<br />
2. Patente, Marken und Urheberrechte<br />
Der Schutz des geistigen Eigentums von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> – einschließlich Patente, Marken, Urheberrechte und<br />
Handelsgeheimnisse – ist wesentlich für den Erfolg des Unternehmens. Jeder <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter trägt die<br />
Verantwortung für die Erhaltung des Wertes des geistigen Eigentums von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>. Das <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Handbuch zu<br />
geistigem Eigentum enthält eine umfassende Darstellung der Grundsätze von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> bezüglich des Schutzes<br />
geistigen Eigentums. Es ist ebenfalls ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, die geistigen Eigentumsrechte von Dritten zu<br />
respektieren.<br />
3. Vertrauliche Informationen<br />
Der Wettbewerbsvorteil von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> ist hochgradig von seinen vertraulichen Geschäftsinformationen<br />
und Handelsgeheimnissen abhängig. Jeder <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter ist gehalten, einen Erfindungs- und<br />
Geheimhaltungsvertrag zu unterzeichnen, unter dem sich der Mitarbeiter bereit erklärt, diese Informationen<br />
vertraulich zu behandeln und alle Erfindungen, die von einem Mitarbeiter im Verlauf seines Arbeitsverhältnisses<br />
mit dem Unternehmen gemacht werden, zu offenbaren und an das Unternehmen abzutreten.<br />
Die Mitarbeiter sollten alle praktisch durchführbaren Maßnahmen ergreifen, um die vertraulichen<br />
Geschäftsinformationen von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, wie auch die in unserem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen<br />
von Dritten, zu schützen.<br />
Solche vertraulichen Informationen dürfen keiner unternehmensexternen Person bekannt gegeben werden,<br />
sofern nicht und bis ein entsprechender Geheimhaltungsvertrag von dieser Person unterzeichnet wurde.<br />
Geheimhaltungsverträge, die das Unternehmen betreffen, dürfen nur von befugten Mitarbeitern unterzeichnet<br />
werden.<br />
Die näheren Einzelheiten zur Zeichnungsbefugnis können von den Mitarbeitern in den Richtlinien des<br />
Unternehmens zur Vertragsunterzeichnung nachgelesen werden. Des Weiteren sollten die Mitarbeiter geeignete<br />
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass vertrauliche oder sensitive Geschäftsinformationen<br />
– gleichgültig, ob es eigentumsbezogene Informationen von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> oder von Dritten sind – nicht innerhalb<br />
des Unternehmens kommuniziert werden, außer an Mitarbeiter, die diese Informationen zur Erledigung ihrer<br />
Arbeitsaufgaben für das Unternehmen benötigen. Die Mitarbeiter sollten auch Vorsorge treffen, dass erlaubte<br />
Kommunikationen auf eine Weise vorgenommen werden, die angemessen darauf ausgelegt ist, dass diese<br />
Informationen vertraulich bleiben und niemandem innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, der diese<br />
Informationen nicht kennen muss oder der nicht verpflichtet ist, diese Informationen zu schützen, offenbart<br />
werden.
geschäftspraktiken<br />
1. Buchhaltungspraktiken<br />
Das Unternehmen befolgt allgemein anerkannte Buchhaltungsprinzipien und erhält angemessene<br />
Kontrollen aufrecht, um die korrekte und termingerechte Aufzeichnung von Buchhaltungstransaktionen<br />
sicherzustellen. Die Geschäftsbücher, Budgets, Anlagebewertungen, Mitarbeiter-Spesenkonten und<br />
sonstige ähnliche Unterlagen müssen die Angelegenheiten, auf die sie sich beziehen, genau widerspiegeln.<br />
Alle Aktiva und Passiva und Kapital-, Ertrags- und Aufwendungstransaktionen des Unternehmens<br />
müssen sorgfältig und ordnungsgemäß ausgewiesen werden. Es darf keine Zahlung von Mitteln des<br />
Unternehmens genehmigt werden oder mit der Absicht oder in dem Verständnis vorgenommen werden,<br />
dass irgendein Teil dieser Mittel auf eine Weise verwendet wird, die im Gegensatz zu den hier dargelegten<br />
Grundsätzen oder deren unterstützende Unterlagen stehen.<br />
Weiterhin müssen die unabhängigen Rechnungsprüfer des Unternehmens Zugang zu allen erforderlichen<br />
Informationen haben, so dass sie ihre Buchprüfungen vorschriftsmäßig durchführen können. Die Bücher<br />
und Unterlagen des Unternehmens müssen die Transaktionen, die sie vorgeblich wiedergeben, vollständig<br />
und richtig berichten. Weitere Belege und Hintergrundinformationen, die von diesen Rechnungsprüfern<br />
ordnungsgemäß angefordert werden können, müssen diesen in kompletter und korrekter Form bereit<br />
gestellt werden.<br />
2. Produktqualität<br />
Alle Betriebseinheiten des Unternehmens tragen die Verantwortung für die Konzeption, Herstellung<br />
und Lieferung von Qualitätsprodukten und -dienstleistungen. Ohne das Vorstehende einzuschränken<br />
sollten die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens (a) den legitimen Bedürfnissen der Kunden<br />
entsprechen, den Anforderungen und dem Verwendungszweck entsprechen, (b) den geltenden staatlichen<br />
Normen und Vorschriften entsprechen und (c) den anwendbaren Industrienormen und -verfahren<br />
entsprechen. Alle erforderlichen Kontroll- und Prüfabläufe sind ordnungsgemäß durchzuführen.<br />
Alle Phasen des Produktentwicklungsprozesses des Unternehmens müssen zufriedenstellend<br />
abgeschlossen werden, bevor ein neues Produkt eingeführt wird.<br />
Diese Produktqualitätsstandards müssen in den Betriebsgrundsätzen und Verfahren aller <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />
Betriebseinheiten weltweit reflektiert sein.<br />
3. Einhaltung von aufsichtsbehördlichen Vorschriften<br />
Es ist ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, seine Geschäfte in Übereinstimmung mit allen geltenden<br />
Gesetzen und Vorschriften auf Bundes-, Bundesstaats-/Landes- und Ortsebene sowie den Gesetzen und<br />
Bestimmungen von Ländern und Regionen außerhalb der Vereinigten Staaten, in denen wir geschäftlich<br />
tätig sind, abzuwickeln. Die <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftseinheiten in der ganzen Welt sind dafür verantwortlich, sich<br />
ein Verständnis der Gesetze und Bestimmungen zu verschaffen, die auf die Durchführung ihrer Geschäfte<br />
anwendbar sind, sowie angemessene Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung dieser Gesetze und<br />
Vorschriften sicherzustellen.<br />
4. Umwelt<br />
Es ist ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, seine Transaktionen auf solche Weise durchzuführen,<br />
dass der Arbeitsplatz und die natürliche Umwelt geschützt werden. Die Geschäftsleitung eines jeden<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Betriebs (innerhalb und außerhalb der USA) ist verantwortlich für die Aufstellung und<br />
fortgesetzte Implementierung von Grundsätzen und Verfahren, die diese Anforderung erfüllen.<br />
5. Unzulässige Zahlungen<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter dürfen nirgendwo auf der Welt einem Beamten Bestechungsgelder, Zahlungen,<br />
Geschenke oder Zuwendungen jeglicher Art zukommen lassen, gleichgültig ob mit oder ohne Absicht<br />
der Einflussnahme auf diesen Beamten. Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter müssen sich weltweit nach dem U.S.<br />
Foreign Corrupt Practices Act [US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung] richten, das es<br />
verbietet, an einen ausländischen Beamten eine Zahlung vorzunehmen oder diese anzubieten, um diesen<br />
Beamten dazu zu bewegen, eine behördliche Handlung oder Entscheidung zu beeinflussen oder um dem<br />
Unternehmen zu helfen, Aufträge zu erhalten oder zu behalten.
6. Verwendung von Beratern, Vertretern und Beauftragten<br />
Von Zeit zu Zeit kann das Unternehmen Berater, Vertreter und Beauftragte in Dienst<br />
nehmen. Berater, Vertreter und Beauftragte müssen sich bereit erklären, (a) die vertraulichen<br />
Geschäftsinformationen des Unternehmens vertraulich zu behandeln, und (b) in einer Weise zu<br />
handeln, die dem <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> des Unternehmens entspricht, und (c) alle Gesetze und Vorschriften<br />
einzuhalten, die auf die Erbringung von Dienstleistungen für das Unternehmen anwendbar sind.<br />
7. Lieferanten, Leistungserbringer und Auftragnehmer<br />
Es ist ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, alle Geräte, Hilfsstoffe und Dienste auf der<br />
Grundlage von Leistung oder Verdienst zu erwerben. <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Lieferanten, Leistungserbringer<br />
und Auftragnehmer werden mit Fairness, Integrität und ohne Diskriminierung behandelt.<br />
Mitarbeiter, die mit Lieferanten oder möglichen Lieferanten zu tun haben, unterliegen dem <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />
Unternehmensgrundsatz zu Interessenskonflikten.<br />
8. Regierungsverträge<br />
Alle <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter und vom Unternehmen verwendete Berater müssen die Gesetze und<br />
Vorschriften bezüglich Beschaffung von staatlichen Organen auf Bundes-, Bundesstaats-/Landes- und<br />
Ortsebene einhalten.<br />
Spezielle Sorgfalt ist anzuwenden, um die besonderen und speziellen Bestimmungen des Regi<br />
erungsbeschaffungsprozesses einzuhalten und um die Korrektheit aller Daten sicherzustellen,<br />
die an Regierungsstellen eingereicht werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann das<br />
Unternehmen und seine Mitarbeiter Strafen nach dem Zivil- und Strafrecht aussetzen, darunter<br />
Geldstrafen, Ausschluss oder Suspendierung oder Haftstrafen.<br />
Das Unternehmen verpflichtet sich auch zur Einhaltung ausländischer Regierungsbeschaffungsgesetz<br />
e, die auf die Geschäftsaktivitäten von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> außerhalb der Vereinigten Staaten anwendbar sind.<br />
9. Geschäftsunterlagen<br />
Die Mitarbeiter müssen die Unterlagen des Unternehmens gemäß den festgelegten <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />
Grundsätzen und anwendbaren gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen führen und<br />
entsorgen.<br />
1. Exportkontrolle<br />
Es ist ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, die Exportkontrollgesetze der Vereinigten Staaten<br />
und aller anderen Länder, in denen wir weltweit tätig sind, umfassend einzuhalten. Jede <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />
Geschäftseinheit weltweit ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass (a) vorschriftsmäßige<br />
Genehmigungen und Lizenzen für den Export von Produkten eingeholt werden, (b) die Empfänger<br />
der Produkte zum Empfang der exportierten Produkte qualifiziert sind und (c) die richtige<br />
Dokumentation für den Export der Produkte erstellt, zugestellt und eingeholt wird.<br />
internationale<br />
geschäftsbetriebe<br />
2. Einhaltung der US-Gesetze<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftseinheiten, die sich außerhalb der USA befinden, sind dafür verantwortlich,<br />
die US-Gesetze einzuhalten, die sich auf den Verkauf von Produkten außerhalb der Vereinigten<br />
Staaten, einschließlich Handelssperren gegen den Verkauf an Kunden in bestimmten Ländern,<br />
Verkaufsbeschränkungen an Personen auf der „Denied Persons List“ (DPL, Schwarze Liste) des<br />
Handelsministeriums, Anti-Boykott-Gesetze und Exportkontrollgesetze, beziehen.<br />
3. Lokale Gesetze und Gepflogenheiten<br />
Die internationalen Geschäftsbetriebe von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> können mit Gesetzen, örtlichen Gepflogenheiten<br />
und sozialen Standards in Kontakt kommen, die sich stark von der US-Praxis unterscheiden. Es ist<br />
ein Unternehmensgrundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, sich an die nationalen und lokalen Gesetze der Länder<br />
zu halten, in denen wir tätig sind, es sei denn, dies würde durch ein US-Gesetz untersagt. Jeder<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftsbetrieb außerhalb der Vereinigten Staaten ist dafür verantwortlich, die Gesetze<br />
und Vorschriften der Länder zu verstehen und einzuhalten, in denen diese Geschäftseinheiten
geschäftlich tätig sind. Wenn sich die örtlichen Bräuche und Geschäfts- oder sozialen Praktiken von<br />
den Standards im <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kodex</strong> unterscheiden, ist es zulässig, den örtlichen Bräuchen und<br />
Praktiken zu entsprechen, wenn das für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong><br />
erforderlich ist, vorausgesetzt diese Abweichung stellt keinen Verstoß gegen die Gesetze der<br />
Vereinigten Staaten oder eines für die Angelegenheit relevanten anderen Landes dar.<br />
beziehungen mit<br />
behörden<br />
1. Politische Spenden<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> hält alle Gesetze auf nationaler, Landes- und Ortsebene ein, die seine Teilnahme an<br />
politischen Angelegenheiten regeln, darunter auch Spenden an politische Parteien, nationale<br />
politische Ausschüsse oder einzelne Kandidaten. Kein <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter darf politische Spenden<br />
aus <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> oder anderweitigen Mitteln für <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> machen oder autorisieren, ohne vorher eine<br />
Genehmigung vom CEO/Geschäftsführer eingeholt zu haben.<br />
2. Beteiligung von Mitarbeitern am politischen Prozess<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> ermutigt alle Mitarbeiter, sich am politischen Prozess zu beteiligen und zu gut informierten<br />
Wählern zu werden. Die persönliche Mitwirkung, einschließlich Beiträge an Zeit und finanzieller<br />
Unterstützung, muss auf völlig freiwilliger Basis erfolgen.<br />
Das Unternehmen kann es von Zeit zu Zeit politischen Amtsträgern oder Kandidaten erlauben, die<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Einrichtungen zu besuchen und mit den Mitarbeitern zu sprechen. <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> kann die Bitte<br />
für einen solchen Besuch ablehnen. Es ist jedoch ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>, dass Entscheidungen<br />
über mögliche Besucher der <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Einrichtungen nicht aufgrund der Parteizugehörigkeit getroffen<br />
werden..<br />
3. Berichterstattung an Regierungsstellen<br />
Die umfassende und genaue Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die einem Unternehmen<br />
die Bereitstellung von Informationen an eine Behörde abverlangen, ist ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>.<br />
Weiterhin ist es ein Grundsatz des Unternehmens, freiwillig alle angemessenen Anforderungen von<br />
Informationen von Behörden in Verbindung mit behördlichen Ermittlungen zu erfüllen.<br />
public relations und<br />
kommunikationen<br />
1. Unterstützung der Gemeinschaft<br />
Die Unterstützung der lokalen, nationalen und globalen Gemeinschaften entsprechend unseren<br />
Geschäftszielen ist ein Grundsatz von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong>. Wir glauben, dass ein gesellschaftliches Engagement<br />
unseres Unternehmens unseren Geschäftszielen förderlich sein kann: durch Stärkung der<br />
Gemeinschaften, in denen sich unsere Einrichtungen befinden; Anerkennung und Belohnung des<br />
Engagements der Mitarbeiter in diesen Gemeinschaften und Unterstützung von Programmen, die<br />
direkt mit den <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftszielen ausgerichtet sind.<br />
2. Kommunikation mit Aktionären<br />
Die umfassende Einhaltung der Kapitalmarktgesetze auf Bundes- und Bundesstaatsebene ist ein<br />
Grundsatz des Unternehmens. In dieser Hinsicht müssen die Berichte und anderen Dokumente,<br />
die regelmäßig vom Unternehmen bei der U.S. Securities and Exchange Commission [US-<br />
Bundesbehörde zur Überwachung der Kapitalmarktgesetze] eingereicht werden, die darin<br />
aufzunehmenden Informationen umfassend, angemessen, korrekt und verständlich offenbaren. Auf<br />
ähnliche Weise müssen öffentliche Kommunikationen, wie z.B. Pressemitteilungen, Präsentationen
für Anleger und Website-Bekanntgaben, die Angelegenheiten, auf die sie sich beziehen, umfassend,<br />
angemessen, korrekt und verständlich beschreiben. Um <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> seine Offenbarungsverpflicht<br />
ungen zu ermöglichen, sind Mitarbeiter, die sich im Besitz von wesentlichen nicht-öffentlichen<br />
Informationen befinden, von denen sie annehmen, dass sie der oberen Geschäftsführung nicht<br />
bekannt sind, verpflichtet, den Offenbarungsausschuss des Unternehmens auf diese Informationen<br />
aufmerksam zu machen, um sicherzustellen, dass diese Informationen adäquat offenbart werden.<br />
Wesentliche nicht-öffentliche Informationen bezüglich des Unternehmens dürfen nur in einer Weise<br />
öffentlich bekannt gegeben werden, die dem <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Offenbarungsgrundsatz entspricht, und nur von<br />
Personen, die zur Vornahme solcher Offenbarungen autorisiert sind.<br />
3. Kommunikation mit der Presse und der Öffentlichkeit<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> hat Grundsätze und Standardbetriebsverfahren (SOPs) bezüglich Kommunikationen von<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeitern mit der Öffentlichkeit und der Presse, die sich auf das Unternehmen oder seine<br />
Geschäfte beziehen, aufgestellt. Diese Grundsätze dienen zur Sicherstellung, dass alle öffentlichen<br />
Erklärungen, die vom oder im Namen des Unternehmens gemacht werden, einheitlich, korrekt und<br />
angemessen sind und dass sie den Gesetzen sowie den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen<br />
von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> entsprechen. Die Grundsätze geben unter anderem Verfahren für die Erstellung,<br />
Prüfung, Genehmigung und öffentliche Verteilung von Informationen an.<br />
1. Einhaltung von Antitrust-/Kartellgesetzen<br />
wettbewerb<br />
Der Zweck der US-Bundes- und bundesstaatlichen Antitrust-Gesetze ist die Förderung von<br />
freiem und gesundem Wettbewerb, um sicherzustellen, dass die Verbraucher Zugang zur<br />
besten Kombination von Preis und Qualität bei Produkten und Dienstleistungen haben. Viele<br />
Länder außerhalb der Vereinigten Staaten haben ebenfalls Antitrust-Gesetze, die unlauteres<br />
und wettbewerbswidriges Verhalten, das auch in den USA verboten ist, untersagen. In manchen<br />
Fällen, insbesondere in der Europäischen Union, können diese Gesetze strenger sein als die<br />
US-Gesetze hinsichtlich bestimmter Geschäftspraktiken, z.B.: Vertriebsverträge, Lizenzen,<br />
Gebietsbeschränkungen und Preisangelegenheiten.<br />
Die Geschäftsgrundsätze von <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> zu Antitrust-Compliance bieten Richtlinien bezüglich<br />
einer Reihe von Wettbewerbspraktiken, einschl. Beziehungen und Kommunikationen mit<br />
Konkurrenten, Beziehungen mit Kunden; Beziehungen mit Lieferanten und Vertriebshändlern sowie<br />
Zusammenschlüsse und Übernahmen. Alle an diesen Praktiken beteiligten <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Mitarbeiter<br />
müssen sich mit dem <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Grundsatz zu Antitrust-Compliance vertraut machen und sich mit der<br />
Rechtsabteilung bezüglich Compliance einer <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Geschäftspraktik mit dem Grundsatz beraten.<br />
2. Marketing, Verkauf und Werbung<br />
<strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> konkurriert auf dem globalen Markt auf der Grundlage der Leistung und des Verdienstes<br />
seiner Produkte und Dienstleistungen. Juristische und ethische Aspekte schreiben eine ehrliche und<br />
angemessene Durchführung von Marketingaktivitäten vor. Marketing- und Verkaufspraktiken sollten<br />
auf der Überlegenheit unseres Produkt- und Dienstleistungsangebots beruhen. Unsere Werbung muss<br />
der Wahrheit entsprechen. Erklärungen, die über die Leistung eines Produkts oder den Nutzen oder<br />
Wert einer Dienstleistung gemacht werden, sollten auf Tatsachen basieren und eine dokumentierte<br />
Grundlage habe. Beim Vergleich mit Wettbewerbern ist unbedingt sicherzustellen, dass eine<br />
Verunglimpfung eines Wettbewerbers durch falsche oder irreführende Angaben vermieden wird.<br />
3. Wettbewerbsinformationen<br />
In einem stark konkurrenzbetonten globalen Markt sind Informationen über unsere Wettbewerber<br />
ein notwendiges Geschäftselement. Solche Informationen werden jedoch nur dann eingeholt,<br />
wenn im angemessenen Rahmen angenommen werden kann, dass der Empfang und Gebrauch der<br />
Informationen rechtmäßig ist.
One <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> Drive, Westbrook, Maine 04092 USA<br />
idexx.com<br />
10<br />
© 2003 <strong>I<strong>DE</strong>XX</strong> <strong>Laboratories</strong>, Inc. Alle Rechte vorbehalten. • 09-64482-00 (3)