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Satzung des Kreisreiterbundes Darmstadt-Dieburg e.V. - Krb-da-di.de

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§ 14 Mitgliedsbeitrag<br />

Je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m KRB angeschlossene Verein hat an <strong>di</strong>esen einen<br />

Beitrag zu zahlen, <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Höhe von <strong>de</strong>r Vertreterversammlung<br />

festgelegt wird.<br />

§ 15 <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rungen<br />

1. <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rungen können von <strong>de</strong>r Vertreterversammlung<br />

nur beschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn es <strong>di</strong>e<br />

Tagesordnung vorsieht und sie textlich <strong>de</strong>r Einladung<br />

zur Vertreterversammlung beigefügt waren; sie<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung von 2/3 <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>r.<br />

2. <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rungen, <strong>di</strong>e aufgrund behördlicher o<strong>de</strong>r<br />

gesetzlicher Anordnungen erfor<strong>de</strong>rlich sind, können<br />

durch <strong>de</strong>n KRB-Vorstand beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 16 Geschäftsjahr und Rechnungslegung<br />

1. Das Geschäftsjahr ist <strong>da</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahr. Mit Schluss<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Jahres sind <strong>di</strong>e Geschäftsbücher abzuschließen,<br />

<strong>de</strong>r Vermögensstand aufzunehmen und ein Geschäftsbericht<br />

anzufertigen. Die Jahresrechnung ist <strong>de</strong>n<br />

Kassenprüfern rechtzeitig vor <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Vertreterversammlung zur Prüfung vorzulegen.<br />

2. Sämtliche Einnahmen dürfen nur zur Bestreitung <strong>de</strong>r<br />

satzungsgemäßen Aufgaben verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Ausschüttung von Überschüssen an <strong>di</strong>e Mitglie<strong>de</strong>r ist<br />

ausgeschlossen.

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