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Satzung des Kreisreiterbundes Darmstadt-Dieburg e.V. - Krb-da-di.de

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c) Die von <strong>de</strong>r Vertreterversammlung festgesetzten<br />

Beiträge und Kostenpauschalen zu<br />

zahlen.<br />

d) Keinerlei ehrenrührige Handlungen zu begehen,<br />

<strong>di</strong>e <strong>de</strong>m Ansehen <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB abträglich sind.<br />

e) Die Aufstellung von gemeinschaftlichen<br />

Mannschaften durch Stellung von Reitern und<br />

Hilfskräften zu unterstützen.<br />

§ 7 Organe <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB<br />

Organe <strong><strong>de</strong>s</strong> KRB sind<br />

1. <strong>di</strong>e Vertreterversammlung<br />

2. <strong>de</strong>r Vorstand<br />

3. <strong>di</strong>e Ausschüsse<br />

a) Jugen<strong>da</strong>usschuss<br />

b) Ausschuss Pfer<strong>de</strong>betriebe<br />

c) Arbeitsausschüsse<br />

§ 8 Die Vertreterversammlung<br />

1. Die Vertreterversammlung ist offen für alle Mitglie<strong>de</strong>r.<br />

2. An <strong>de</strong>r Vertreterversammlung sind <strong>di</strong>e or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Mitglie<strong>de</strong>r gemäß §3 Ziffer a) <strong>de</strong>r <strong>Satzung</strong> durch <strong>di</strong>e<br />

Vereinsvorsitzen<strong>de</strong>n bzw. <strong>de</strong>ren Vertreter stimmberechtigt<br />

vertreten und <strong>di</strong>e übrigen Mitglie<strong>de</strong>r ohne<br />

Stimmrecht zugelassen.

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